Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11103 18. Wahlperiode 08.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10954 – Brandanschlagserie der „Deutschen Widerstandsbewegung“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine sich als „Deutsche Widerstandsbewegung“ bezeichnende Gruppierung oder Einzelperson verübte im Zeitraum zwischen dem 25. August und 24. November 2014 eine Serie von Brandanschlägen auf Regierungs-, Parlaments- und Parteigebäude in Berlin. An Tatorten wurden Bekennerschreiben hinterlassen, die auf einen rechts motivierten Tathintergrund schließen ließen (vgl. „Unbekannte ‚Widerstandsbewegung ‘ soll hinter Anschlägen stecken“, SPIEGEL ONLINE vom 14. Dezember 2014, www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlaege-in-berlinerregierungsviertel -durch-neue-widerstandsbewegung-a-1008315.html). Am 7. Juli 2015 nahm die Bundespolizei einen Tatverdächtigen fest, als dieser versucht haben soll, einen Brandsatz gegen das Gebäude des Bundeskanzleramtes zu schleudern (vgl. „Tatverdächtiger nach Brandanschlag auf Kanzleramt festgenommen“, SPIEGEL ONLINE vom 9. Juli 2015, www.spiegel.de/politik/ deutschland/tatverdaechtiger-nach-brandanschlag-auf-kanzleramt-festgenommena -1042831.html). Der Tatverdächtige erhängte sich am 13. Juli 2015 in seiner Zelle (vgl. „Verhafteter Musiklehrer tot in Zelle aufgefunden“, SPIEGEL ONLINE vom 13. Juli 2015, www.spiegel.de/politik/deutschland/brandanschlag-auf-kanzleramtverdaechtiger -tot-aufgefunden-a-1043395.html). 1. Welche Erkenntnisse liegen abschließend zur Todesursache des Tatverdächtigen 48-jährigen Musiklehrers vor? Die Frage betrifft ein von der Staatsanwaltschaft Berlin geführtes Todesermittlungsverfahren . Für die Erteilung von Auskünften über Ergebnisse dieses Verfahrens sind aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Landesbehörden zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11103 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. War der Tatverdächtige vormals mit Straftaten in Erscheinung getreten, bzw. wurden Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen geführt (bitte nach Straftatvorwurf , Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, Tatort, Tatzeitpunkt, Ausgang des Ermittlungs-/Strafverfahrens auflisten)? 3. Welchen Inhalt hatte das in der Zelle des Tatverdächtigen aufgefundene Schreiben, und enthielt es Hinweise auf die Taten oder die Motivlage des Tatverdächtigen? 4. Gab es im Zuge der Festnahme Durchsuchungsmaßnahmen in der Wohnung oder am Arbeitsort etc. des Tatverdächtigen? Wenn ja, wurden dort Hinweise auf Tatmittel, Tathintergrund bzw. Motivlage des Tatverdächtigen aufgefunden? Wenn ja, welche? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen betreffen ein von der Staatsanwaltschaft Berlin geführtes Ermittlungsverfahren . Für die Erteilung von Auskünften über Inhalte und Ergebnisse dieses Verfahrens sind aufgrund der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Landesbehörden zuständig. Hinsichtlich der Befassung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof mit dem Vorgang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 19. Dezember 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3641, Antwort Bundestagsdrucksache 18/3794) verwiesen. Der Prüfvorgang hat keine Anhaltspunkte für eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts ergeben und wurde am 7. Oktober 2015 beendet . 5. War der Tatverdächtige den Sicherheitsbehörden durch die Teilnahme an rechten Veranstaltungen/Versammlungen bekannt? Wenn ja, zu welchen Veranstaltungen/Versammlungen gab es Hinweise? 6. Bezog oder besaß der Tatverdächtige völkische, nationalistische, neonazistische oder anderweitige rechte Schriften, Bücher, Dokumente, CDs, Datenträger etc.? Wenn ja, welche? 7. War der Tatverdächtige Mitglied oder Sympathisant einer rechtsgerichteten Organisation oder Gruppierung? Wenn ja, welcher, und in welchem Zeitraum? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Den Sicherheitsbehörden des Bundes liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11103 8. Welche Taten werden nun abschließend dem Tatverdächtigen zur Last gelegt (bitte nach Tatort, Tatzeitpunkt und Art der Straftat auflisten)? 9. Woher hatte sich der Täter die Tatmittel beschafft? 10. Stammen die am Tatort aufgefunden Bekennerschreiben eindeutig vom Täter ? Wie begründen die Ermittlungsbehörden ihre diesbezügliche Einschätzung? 11. Schließen die Ermittlungsbehörden die Tatbeteiligung weiterer Personen an den Taten in Frage 8 aus? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie ist hier der Ermittlungsstand? 12. Schließen die Ermittlungsbehörden die Kenntnis von weiteren Personen zur Tatvorbereitung/-durchführung an den Taten in Frage 8 aus? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie ist hier der Ermittlungsstand? Die Fragen 8 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 wird verwiesen. 13. Liegen beim Bundesamt für Verfassungsschutz Quellenmeldungen mit Bezug zur „Deutschen Widerstandsbewegung“ vor? Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen keine Informationen zur „Deutschen Widerstandsbewegung“ vor, die durch Quellen der Verfassungsschutzbehörden gewonnen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333