Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11126 18. Wahlperiode 10.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Ulla Jelpke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10987 – Europäisches Migrationsmanagement mit und in Mali V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am Sonntag, den 11. Dezember 2016, verkündete der Außenminister der Niederlande , dass er im Auftrag der Europäischen Union (EU) eine Vereinbarung mit Mali geschlossen habe, die die Rückführung sich irregulär in der EU befindlicher malischer Staatsbürger vorsehe (www.government.nl/ministries/ministryof -foreign-affairs/news/2016/12/11/koenders-concludes-migrant-returnagreement -with-mali-for-eu). Wenige Tage später dementierte der malische Außenminister dies jedoch: „zu keinem Zeitpunkt" sei davon die Rede gewesen, ein Abkommen zu unterzeichnen, das die "Ausweisung von illegal in Europa lebenden Landsleuten erlauben" sollte (www.zeit.de/news/2016-12/19/eu-malibestreitet -abschluss-von-abkommen-mit-eu-zur-fluechtlingsrueckkehr-19232009). Unbestritten ist, dass Mali eines der ersten afrikanischen Länder ist, mit denen die EU sogenannte Migrationspartnerschaften anstrebt. Für die EU spielen dabei die Rückführung bzw. die Rückübernahme von illegalisierten Migranten durch die Herkunftsländer sowie das sogenannte Migrationsmanagement, das unter anderem die Sicherung der Grenzen sowie die leichte Identifizierung afrikanischer Flüchtlinge und Migranten (beispielsweise durch die Erhebung biometrischer Daten) vorsieht, eine Schlüsselrolle. Diese deutschen und europäischen Interessen stoßen bei afrikanischen Regierungen und der Zivilgesellschaft der betreffenden Länder nicht immer auf Gegenliebe. Gerade Mali hat sich lange Zeit gegen Vereinbarungen verwehrt, die den Staat zur Aufnahme von Abschiebung bedrohter Malier verpflichtet hätte. Die Europäische Kommission schreibt in einem internen Dokument, welches an die Öffentlichkeit gelangt ist, dass die malische Regierung Migration in die EU grundsätzlich als Ressource sehe, selbst wenn diese teilweise irregulär sei (https://download.taz.de/migcontrol/ mali/EU_Mali_Strategic%20Paper_2016.02.24_eng.pdf, S. 3). Die EU hat jedoch in letzter Zeit den Druck auf afrikanischen Staaten erhöht, um sie zur Zusammenarbeit in diesem sensiblen Bereich zu bewegen. Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass neben positive auch sogenannte negative Anreize Mali zu einer Kooperation bei Rückführung und Migrationsmanagement bewegen sollen (sogenannte Konditionalisierung). So schreibt die Kommission offen, dass Mali in hohem Masse von der finanziellen sowie mili- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11126 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tärischen Unterstützung der EU abhängig sei und dadurch eine ständige Plattform für Dialog gegeben ist (ebenda, S. 5 bis 6). Es ist bezeichnend, dass die Europäische Kommission allein die humanitäre Hilfe als Druckmittel ausschließt . Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle anderen außen- wie innenpolitischen Maßnahmen, die Mali betreffen, zur Verhandlungsmasse gehören. Innerhalb der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Ansichten dazu, ob Mali und andere Entwicklungsländer auch mit negativen Anreizen zur verstärkten Kooperation bei Rückführungen gezwungen werden sollen (http://ffmonline .org/2017/01/12/debatte-ruecknahme-von-asylbewerbern-stabilitaet-mitder -peitsche/). Der Druck auf Mali scheint jedenfalls Wirkung zu zeigen. Nach Aussagen des Europäischen Rates steht die EU mit Mali kurz vor einer Einigung bezüglich von Standardverfahren für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückführung malischer Staatsangehöriger, die sich ohne Papiere in der EU aufhalten. Dazu zählen unter anderem der Zugriff auf biometrische Daten in Mali sowie die standardmäßige Einrichtung von Identifizierungsmissionen, die die Identität vermeintlicher malischer Staatsangehöriger überprüfen sollen (https://download. taz.de/migcontrol/eu/EU_Mali%20Draft%20Readmission%20Identification% 20Procedure%202016.12.06_de.pdf). Die Arbeit mit Identifizierungsmissionen ist aber nicht neu. Im November 2016 beispielsweise erhielten 118 Personen in Deutschland die Aufforderung, zur Überprüfung ihrer Identität bei einer malischen Identifizierungskommission vorzusprechen. Von 43 Menschen, die dieser Aufforderung nachkamen, wurden jedoch anscheinend nur 10 Personen als Malier identifiziert (https://afrique-europe -interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf). Dass Deutschland seine Gangart gegenüber vermeintlichen malischen Migranten verschärft, zeigt auch die Abschiebung von Amadou B. und Mamadou D. am 6. Januar 2017 per Minicharter (www.jungewelt.de/2017/01-09/069.php). Die Bundesregierung plant im ersten Quartal nach eigenen Angaben zudem auch eine oder mehrere Sammelabschiebung (en) nach Mali vor (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/10797). In Mali selbst hat die sich anbahnende verstärkte Zusammenarbeit der malischen Regierung mit der EU und deren Mitgliedstaaten bei der Rückführung bzw. Rückübernahme malischer Staatsbürgern Proteste ausgelöst (vgl. www.maliweb.net/societe/immigration-emigration/accord-mali-ue-dereadmission -migrants-maliens-reclament-tete-de-ministre-diop-complices- 1987512.html). Der Paradigmenwechsel in der malischen Migrationspolitik untergräbt somit die ohnehin stark angekratzte Legitimität der malischen Regierung weiter und droht in den Augen der Fragesteller zu einer weiteren Destabilisierung des Landes zu führen (www.maliweb.net/societe/immigrationemigration /suppose-accord-de-readmission-migrants-maliens-manoeuvredindividus -insoucieux-de-stabilite-pays-2-1980062.html). Deutschland und die EU bauen nicht nur an Rückführabkommen mit Mali, sondern versuchen auch, in und von Mali aus die westafrikanische Migration zu steuern . Wie in andere afrikanische Länder soll auch nach Mali ein europäischer Verbindungsbeamte für Migration entsandt werden (COM(2016) 960 final, S. 15). Aus Mitteln des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) soll u. a. ein Projekt zur Erstellung eines biometrischen Einwohnerregisters finanziert werden (ebenda, S. 8). Der Auswärtige Dienst der EU schreibt zudem, dass in naher Zukunft die Aufstockung der Arbeit mit Mali bezüglich der Transit-Dimension von Migration Priorität habe (https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/factsheet-mali_en.pdf, S. 2). Nach Informationen eines Caritas-Mitarbeiter in Gao werden auch die MINUSMA-Streitkräfte zur Bekämpfung von Migranten eingesetzt. Wenn Menschen nachts in Gao ankommen, werden sie laut dessen Angaben oft von MINUSMA-Soldaten aufgegriffen, der Gendarmarie übergeben und in weiterer Folge wegen „nächtlicher Herumtreiberei“ zu bis zu sechs Monaten Gefängnis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11126 verurteilt (https://afrique-europe-interact.net/files/2016_aei-zeitung_web.pdf, S. 3). 1. Welchen juristischen Stellenwert hat das Kommuniqué, das der niederländische Außenminister im Auftrag der EU mit Mali am 11. Dezember 2016 unterzeichnet hat, für die Bundesregierung? Handelt es sich ihrer Auffassung nach dabei um ein völkerrechtlich verbindliches Dokument oder um eine reine Absichtserklärung? Bei dem Kommuniqué handelt es sich um eine politische Absichtserklärung. 2. Inwiefern gibt es zwischen der EU und Mali bzw. Deutschland und Mali bereits verbindliche Regelungen, die die Rückführung bzw. Rückübernahme von malischen Staatsangehörigen regelt? Zwischen Deutschland bzw. der EU und Mali existieren keine solchen Regelungen . 3. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, mit Mali ein klassisches Rückübernahmeabkommen (zwischen EU und Mali oder bilateral zwischen Deutschland und Mali) abzuschließen? Der Abschluss eines bilateralen Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland bzw. der EU und Mali ist zurzeit nicht geplant. 4. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass zwischen der EU und Mali ein Standardverfahren für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückführung von illegal aufhältigen Personen abgeschlossen bzw. in Kraft treten wird? Bislang ist kein Standardverfahren zwischen der EU und Mali geschlossen worden . Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. des Inkrafttretens eines solchen Standardverfahrens vor. 5. Welche Argumente und Anreize haben die malische Regierung, nach Kenntnis und Meinung der Bundesregierung, dazu gebracht, beim Migrationsmanagement und der Rückübernahme malischer Staatsbürger verstärkt zu kooperieren und damit einen Paradigmenwechsel in ihrer Migrationspolitik zu vollziehen? Über Entscheidungsprozesse innerhalb der malischen Regierung hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 6. Welche Diskussionen und (unterschiedliche) Positionen gab und gibt es innerhalb der EU und der Bundesregierung darüber, die malische Regierung sowohl durch positive als auch negative Anreize zu einer Kooperation bei der Rückführung bzw. Rückübernahme von malischen Staatsbürgern zu bewegen ? Welche Positionen nehmen zu dieser Frage in Deutschland das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein? Bundesregierung und EU setzen sich gegenüber Herkunftsländern für die Umsetzung bestehender Rückübernahmeverpflichtungen und -vereinbarungen ein. Ziel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11126 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ist es, im Rahmen eines umfassenden migrationspolitischen Ansatzes unter Einbeziehung aller Politikbereiche Ansätze für eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu finden. 7. Wie gedenkt die Bundesregierung, mit unterschiedlichen Ansichten einzelner Bundesministerien, etwa zwischen Justiz-, Wirtschafts- und Entwicklungsministerium , zur Sinnhaftigkeit negativer Anreize wie der Kürzung von Entwicklungsgelder, um Entwicklungsländer zur verstärkten Kooperation bei Rückübernahmen zu bewegen, umzugehen? 8. In welcher Form haben die EU und Deutschland gegenüber Mali mit positiven Anreizen gearbeitet, um besseres Migrationsmanagement und bessere Rückübernahme von malischen Staatsbürgern zu forcieren? 9. In welcher Form haben die EU und Deutschland gegenüber Mali auch mit negativen Anreizen gearbeitet, um die die malische Regierung zu einer Kooperation zu bewegen? 10. Inwiefern ist eine Kooperation der EU und Deutschlands mit Mali in folgenden Bereichen, abhängig von der Bereitschaft der malischen Regierung, bei der Rückübernahme malischer Staatsbürger zu kooperieren: Sicherheitszusammenarbeit , legale Einwanderungsmöglichkeiten in EU-Länder, Zusage von EUTF-finanzierten Projekten, Unterstützung im Bereich des malischen Grenzmanagements, Budgethilfe oder Projekte der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit ? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 11. Inwiefern definiert die Bundesregierung oder die EU Kennzahlen oder Merkmale eines kooperativen Verhaltens seitens der malischen Regierung? Wenn ja, um welche Merkmale oder Kennzahlen handelt es sich, und wie und durch wen sind sie definiert? Der Bundesregierung ist ein solches Vorgehen auf EU-Ebene nicht bekannt. Sie selbst definiert keine Kennzahlen oder Merkmale eines kooperativen Verhaltens. 12. Mit welchen offiziellen und informellen Mitteln hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise nach Mali am 9. Oktober 2016 versucht, die malische Regierung zu einem Migrationsabkommen oder intensivierter Kooperation in Migrationsfragen zu bewegen? Bei dem Besuch der Bundeskanzlerin in Mali standen der Friedensprozess, die gute bestehende Zusammenarbeit im Rahmen der laufenden Missionen (EUCAP/ MINUSMA/EUTM) sowie der Entwicklungszusammenarbeit im Fokus der Gespräche . Die Bundeskanzlerin kündigte eine Verstärkung der deutschen Unterstützung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere im Norden des Landes (Regionen Gao und Ménaka), in den Bereichen Wasser, Landwirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung und Bildung sowie zur Unterstützung des Friedensprozesses (u. a. Dezentralisierung) an. Diese Unterstützung ist auch, aber nicht nur im Rahmen der EU-Migrationspartnerschaft mit Mali zu sehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11126 13. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Kürzungen in der Budgethilfe oder in anderen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einer destabilisierenden Wirkung auf Mali entfalten könnten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche möglichen Auswirkungen kann nach Einschätzung der Bundesregierung ein Rückgang der Rücküberweisungen infolge vermehrten Rückführungen auf die wirtschaftliche Entwicklung Malis haben? Von den geschätzten 3 Millionen Auslandsmaliern halten sich nach Kenntnissen der Bundesregierung ca. 2,5 Millionen in den zur Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) gehörenden Nachbarländern Malis auf. In Deutschland lebten zum 31. Dezember 2016 3 500 malische Staatsangehörige. Damit wird auch der überwiegende Teil der Rücküberweisungen von Auslandsmaliern nicht in Deutschland getätigt. Zur Ausreise aufgefordert sind 587 in Deutschland lebende Malier. Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine Rückführung dieser Personen die Gesamtsumme aller Rücküberweisungen signifikant verändern wird. 15. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Druck auf die malische Regierung, bei Rückführungen bzw. Rückübernahmen verstärkt zu kooperieren, zu einer weiteren Destabilisierung der politischen Lage in Mali führen könnte, worauf zahlreiche Proteste aus der Zivilgesellschaft hinweisen (bitte auch begründen, wenn die Bundesregierung diese Einschätzung nicht teilt)? Fragen der Rückführung/Rückübernahme werden mit Mali als gleichrangigem Partner im Wege von Verhandlungen behandelt. Ziel ist dabei eine einvernehmliche Lösung. Proteste und öffentliche Debatten zur Frage von Rückführungen wie zu anderen Themen sind auch in Mali selbstverständlicher Ausdruck von Meinungsfreiheit und demokratischer Streitkultur. Eine Destabilisierung kann die Bundesregierung darin nicht erkennen. 16. Aus welchen Mitgliedern setzte sich die malische Identifizierungskommission zusammen, die im November 2015 die Herkunft von 118 vermeintlichen malischen Staatsbürgern überprüfen sollte? Die malische Delegation aus November 2016 setzte sich wie folgt zusammen: Delegationsleiter war der Sonderbeauftragte des Ministeriums für Auslandsmalier , weiteres Delegationsmitglied war der Leiter der Abteilung administrativer und konsularischer Angelegenheiten im Ministerium für Auslandsmalier. Am 21. November 2016 nahm zusätzlich ein Vertreter der malischen Botschaft in Berlin teil. 17. Welche Personengruppen können Mitglied der Identifizierungsmissionen werden, die die EU im Rahmen eines Standardverfahrens für die Identifizierung und Rückkehr bzw. Rückführung von sich irregulär in der EU aufhaltenden Personen nach Mali standardmäßig einrichten möchte? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11126 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Inwiefern hält es die Bundesregierung für akzeptabel, einen eigenen Verwaltungsakt (den der Abschiebung) auf ein Verfahren (Identifizierungsmission) zu begründen, das in den Augen der Fragesteller willkürlich, und rechtlich nicht reguliert ist? Die Identifizierung ist Grundlage für eine Ausstellung von Passersatzpapieren durch die Drittstaaten nach dortigem Recht. Die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen hängt nicht von der Ausgestaltung des Passrechts von Drittstaaten ab. 19. Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung Standardverfahren für die Überprüfung und mögliche Rückführung ausreisepflichtiger Malier in Deutschland zukünftig konkret aussehen? Rückführungen sind Entscheidungen im Wege der Einzelfallprüfung, in jedem Fall gestalten sich die Verfahrenserfordernisse individuell. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 20. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll zukünftig der Zugriff Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten auf die biometrische Datenbank Malis erfolgen ? Wie soll die Kontaktstelle in der nationalen Direktion für Personenstandsfragen des Ministeriums für Gebietsverwaltung der Republik Mali, über die Anfragen zu biometrischen Daten laufen sollen, besetzt und finanziert werden ? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 21. Inwiefern hält die Bundesregierung den Aufwand für die Abschiebung der zwei Malier Amadou B. und Mamadou D. mit einem eigenen Charterflugzeug am 6. Januar 2017 für gerechtfertigt? 22. In welchen Fällen lohnt sich nach Meinung der Bundesregierung der Aufwand , einzelne ausreisepflichtige Personen (n<10) mit einem eigenen Charterflugzeug abzuschieben? In wie vielen Fällen ist dies in den letzten vier Jahren passiert (bitte um Auflistung der Flüge, der Zieldestinationen und der Anzahl der abgeschobenen Personen)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 21 und 22 zusammen beantwortet . Für die Entscheidung, in welcher Art und Weise eine Abschiebung vollzogen wird, sind die Landesbehörden zuständig. Nach Ansicht der Bundesregierung kann die Abschiebung einzelner Personen durch Charterflüge u. a. dann sinnvoll sein, wenn wegen des gewalttätigen Verhaltens der ausreisepflichtigen Person die Außerlandesbringung mit Linienflügen nicht mehr möglich ist. Dabei steht die Durchsetzung geltenden Rechts im Vordergrund. Die Flüge im Sinne der Frage für die Jahre 2013 bis 2016 können der folgenden Tabelle entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11126 Datum Zieldestination Anzahl Rückzuführende 2013 28.02.2013 Vilnius 3 09.04.2013 Kairo 1 07.05.2013 Freetown 2 23.05.2013 Budapest 1 05.06.2013 Genf 1 23.07.2013 Rom / Madrid 1/1 20.08.2013 Tiflis 2 28.08.2013 Rom 2 2014 09.01.2014 Pristina 1 17.06.2014 Rom 3 2015 24.03.2015 Sofia 1 24.03.2015 Daressalam / Douala 1/1 16.04.2015 Mailand 4 24.07.2015 Mailand 3 01.10.2015 Budapest 9 06.11.2015 Lissabon 6 2016 18.01.2016 Mailand 2 21.01.2016 Sofia 1 03.03.2016 Conakry 3 21.03.2016 Istanbul 3 27.04.2016 Sofia 5 22.06.2016 Bukarest 1 29.06.2016 Sofia 2 20.07.2016 Douala 1 06.12.2016 Budapest 1 19.12.2016 Dhaka 3 23. Wie viele weitere Personen sollen derzeit aus Deutschland nach Mali abgeschoben werden? Ersuchen zur Abschiebung von malischen Staatsangehörigen lagen der Bundespolizei zum Stand 31. Januar 2017 nicht vor. 24. Wie viele Sammelabschiebungen nach Mali plant das Bundespolizeipräsidium nach Mali im ersten Quartal 2017, und wann sollen diese Abschiebungen stattfinden? Einen Bedarf für Sammelabschiebungen nach Mali haben die Länder gegenüber der Bundespolizei derzeit (Stand: 31. Januar 2017) nicht angezeigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11126 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Europäischen Verbindungsbeamten für Migration für Mali (Name, Qualifikation, Beginn der Tätigkeit) und dessen genauen Aufgabenbereich? Über die Ergebnisse des KOM-EAD geführten Auswahlverfahrens liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. 26. Welche Projekte, die dem Migrationsmanagement, der Grenzsicherung und der Identifizierung von Personen dienen, werden in Mali aktuell aus Mitteln des EUTF sowie anderen Finanzierungsquellen der EU und Deutschlands finanziert, und welche weiteren Projekte sind geplant (bitte um Auflistung der einzelnen Projekttitel, Projektinhalte und -ziele, Projektlaufzeit, Kosten, Finanzierungsquelle(n), beteiligte Organisationen und Behörden)? Die Antwort ergibt sich aus folgender Tabelle: Projekttitel Land/ Region Projektlaufzeit Finanzierungsquelle (n) und Kosten [EUR] Beteiligte Organisationen und Behörden Sektor Projektinhalte und - ziele Unterstützung der malischen Diaspora Initiativen in den Herkunftsregionen Mali 48 Monate EUTF: 6 Mio. Indirekte Umsetzung durch die Agence Francaise de Developpement Migration, Stabilisierung Ziele: Verbesserung im Rahmen von Investitionen der Diaspora; Stabilisierung und Entwicklung der Herkunftsregionen Stärkung des malischen Grenzmanagement in den Regionen Mopti und Gao Mali 48 Monate EUTF: 29 Mio. Agence Française d’Expertise Technique Internationale Grenz-management Ziele: Stärkung der Grenzsicherung in den Regionen Mopti und Gao Migrationsmanagement und Unterstützung der Rückkehr und Reintegration von Migranten Mali 36 Monate EUTF : 15 Mio. Organisation Internationale pour les Migrations (OIM)/ AECID Migration Ziele : Unterstützung rückkehrender Migranten und Aufklärungsarbeit zu Risiken irregulärer Migration , Datenerhebung zu Migrationsströmen und Aufklärung der Bevölkerung zu Risiken und Alternativen der Migration Resilienzförderung von Flüchtigen ,Rückkehrern und Vertriebenen Regional 36 Monate EUTF:20 Mio. UNHCR Migration/ Resilienz Ziele: Stärkung der Eigenständigkeit der Flüchtlinge, Rückkehrer und Vertriebenen, Pflege der friedlichen Koexistenz zwischen Vertriebenen und Gastgemeinschaften Nachhaltige Arbeitsplatzschaf - fung und Unterstützung von Kleinstunternehmen Regional 48 Monate EUTF: 10 Mio. TC (International Trade Centre) und Ethical Fashion Initiative (Initiative de Mode Ethique) Migration/ Beschäftigung Ziele: Schaffung nachhaltiger Beschäftigungsund Einkommensmöglichkeiten in Mikrounternehmen im Handwerksbereich für junge Frauen und Männer und die Förderung von ökologisch und ethisch-nachhaltigen Wertschöpfungsketten im (Haute Couture)- Mode- und „Lifestyle“- Sektor sowie Dekorationsbereich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11126 27. Welches Material, das im weitesten Sinn zum Migrationsmanagement verwendet werden kann (z. B. Grenzsicherung, Identitätsfeststellung), wurde von Deutschland und der EU bisher nach Mali geliefert, und welche weiteren Lieferungen sind in Planung (bitte um einzelne Auflistung des Materials, des Materialwerts, der Projekttitel und Finanzierungsquelle(n), der Empfänger)? Durch die Bundespolizei wurden 100 Faltlupen sowie 100 UV-Lampen im Wert von ca. 1 350 Euro durch Mittel der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zugunsten der Grenzbehörde am Flughafen in Bamako beschafft. Für den Bereich der EU liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 28. Inwiefern unterstützen die deutsche Bundeswehr oder deutsche Polizeikräfte , welche in der UN-Mission MINUSMA, der EU Trainingsmission EUTM Mali oder der EUCAP Sahel Mali engagiert sind, Aktivitäten, die Schleuseraktivitäten und irreguläre Migrationsströme zu unterbinden? Mit Resolution 2295 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. Juni 2015 wurde MINUSMA eine besondere Rolle bei der Überwachung und Unterstützung der Durchsetzung des Friedensabkommens zugewiesen. Zu den Kernaufgaben der Mission gehören, die Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen und die Sicherheit, Stabilisierung sowie den Schutz von Zivilpersonen zu fördern. Außerdem sollen der nationale politische Dialog und die nationale Aussöhnung, die Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land, der Wiederaufbau des malischen Sicherheitssektors , der Schutz der Menschenrechte und der humanitären Hilfe, die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen sowie die Erhaltung des Kulturguts unterstützt werden. Auf der Grundlage dieses Mandats hat das deutsche Kontingent bei MINUSMA keinen unmittelbaren Bezug zum operativen Umgang mit Schleuseraktivitäten. Durch ihre stabilisierende Wirkung können sowohl MINUSMA wie auch die EU- Mission EUTM Mali aber helfen, Fluchtursachen zu bekämpfen. In der polizeilichen Komponente der Mission MINUSMA (UNPOL) ist an der Akademie der Nationalpolizei in Bamako ein aus deutschen Polizistinnen und Polizisten bestehendes Trainerteam eingesetzt, welches auch Fortbildungsseminare in den Bereichen Grenz- und Migrationsmanagement durchführt. Insoweit werden mit Schulungsmaßnahmen zumindest mittelbar Aktivitäten unterstützt, die Schleuseraktivitäten und irreguläre Migration unterbinden helfen sollen. Die zivile GSVP-Mission EUCAP Sahel Mali bietet neben allgemeinem Fähigkeitsaufbau Ausbildungskomponenten zu den Themen Grenz- und Migrationsmanagement an und unterstützt die malische Regierung darüber hinaus im Rahmen der strategischen Beratung auch in Migrationsfragen. 29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob MINUSMA- Streitkräfte an der Verhaftung von Flüchtlingen bzw. Migranten in Gao beteiligt waren bzw. sind, inwiefern deutsche Soldaten bisher an solchen Verhaftungen beteiligt waren, und welche Ermächtigungsgrundlagen diese kolportierten Festnahmen haben? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Verhaftung von Flüchtlingen /Migranten durch die MINUSMA in Gao vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11126 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Was bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgabe des Auswärtigen Dienstes der EU, dass die Aufstockung der Arbeit mit Mali bezüglich der Transit-Dimension von Migration Priorität? Welche konkreten Vorhaben und Planungen sind mit dieser Prioritätensetzung verbunden? Die Europäische Kommission stellt in ihrem Fortschrittsbericht zum Partnerschaftsrahmen die Bedeutung eines verstärkten Fokus auf die Transitdimension in Mali heraus. Um einer verstärkten Transitmigration über Nachbarländer wie Mali infolge des Vorgehens gegen Menschenschmuggel in Niger vorzubeugen, sind verschiedene Projekte in Planung, darunter ein Projekt aus dem EU-Treuhandfonds , das über Risiken der irregulären Migration aufklärt und Unterstützung insbesondere für gestrandete und rückkehrwillige Migranten bereitstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333