Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11128 18. Wahlperiode 10.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10984 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im eigenen Land, jeder Vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland verbieten (www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf eine tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung (www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120presse-handout .pdf). Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog „Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die Pro-Bewegung (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche Agitation etwa gegen Moscheeneubauten als ein Mittel, um die so genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen. Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen Aufmärschen. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7498 mitteilte, wurde Ende 2015 die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ vom zuständigen Fachgremium befürwortet, die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11128 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) liegt damit bei der Innenministerkonferenz (IMK). 1. Auf welchen Gesprächsrunden, Veranstaltungen, Konferenzen etc. wurden von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im Jahr 2016 die Thematiken Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten thematisiert? Unter Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung werden die Bundeskanzlerin , Bundesminister, Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretäre verstanden. Es ist davon auszugehen, dass die Thematiken Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten in diversen Gesprächsrunden, Veranstaltungen, Konferenzen etc., an denen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung im Jahr 2016 teilgenommen haben, thematisiert wurden. Da über tatsächliche Gesprächsinhalte und Wortbeiträge der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung keine Aufzeichnungen vorliegen, ist eine exakte und abschließende Beantwortung der Frage auf Grundlage der hier vorliegenden Informationen nicht möglich. Nachfolgend werden lediglich beispielhaft einige Veranstaltungen ausgewiesen: So waren im Rahmen der Treffen der Bundeskanzlerin mit Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen, die in der Flüchtlingshilfe engagiert sind, (am 8. April 2016 und 1. Juli 2016), an denen auch weitere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung teilnahmen, die Themen Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten Gegenstand der Diskussion. Frau Staatsministerin Özoğuz hat bei einem Treffen mit Vertretern unterschiedlicher Religions- und Glaubensgemeinschaften am 26. April 2016 u. a. das Thema Islamfeindlichkeit angesprochen. Die Bundesregierung hat während des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016 einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Toleranz, Vielfalt und Nicht-Diskriminierung gelegt. Mit Unterstützung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) und anderer Organisationen und Akteure , insbesondere des Europarats, hat der deutsche OSZE-Vorsitz 2016 eine Reihe von Veranstaltungen zum Schwerpunkt Toleranz, Vielfalt und Nicht-Diskriminierung organisiert beziehungsweise unterstützt, unter anderem beim Human Dimension Implementation Meeting der OSZE in Warschau vom 19. bis 30. September 2016, sowie der von Bundesminister a. D. Dr. Frank-Walter Steinmeier am 20. Oktober 2016 eröffneten OSZE-Vorsitzkonferenz zu „Toleranz und Vielfalt“, die den generellen Ursachen von sowie Strategien zum Umgang mit Intoleranz und Diskriminierung gewidmet war. Daneben hat Deutschland die etablierte Praxis der Ernennung von Persönlichen Beauftragten des amtierenden OSZE-Vorsitzenden für die Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung fortgesetzt. Für das Jahr 2016 ernannte Bundesminister a. D. Dr. Frank-Walter Steinmeier Prof. Bülent Şenay zum Persönlichen Beauftragten des Vorsitzes für die Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung gegen Muslime. Auf Staatsministerebene wurde das Thema Diskriminierung von Muslimen während des Welt-Cafés am Rande des Deutsch-Französischen Ministerrats in Metz am 6. April 2016 aufgegriffen. Das allgemeine Gesprächsthema galt der Integration in Frankreich und Deutschland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11128 Das Thema Islamfeindlichkeit wurde von Staatsminister Michael Roth ebenfalls mit den Führern der Religionsgemeinschaften in Albanien während seiner Reise am 20. Dezember 2016 thematisiert. Auf Staatssekretärsebene wurde das Thema Islamfeindlichkeit im Jahr 2016 in mehreren Konsultationen mit Amtskollegen anderer Staaten besprochen. Die Thematiken Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten wurden auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit den muslimischen Verbänden in Sicherheitsfragen vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Vertretern muslimischer Verbände am 18. Januar 2016 thematisiert. Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Fallzahlen für die Politisch Motivierte Kriminalität für das Jahr 2015 durch den Bundesminister des Innern zusammen mit dem damaligen Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, Minister Klaus Bouillon am 23. Mai 2016 wurden die Probleme ebenfalls erörtert. Auch im Rahmen des Festaktes zum 10jährigen Bestehen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) am 27. September 2016 wurde das Thema Islamfeindlichkeit durch Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble angesprochen. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erwähnte das Thema ebenfalls in seiner Rede beim Gemeindetag des Zentralrats der Juden am 8. Dezember 2016 in Berlin. Darüber hinaus ist das Thema Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten bei weiteren Veranstaltungen von Vertretern der Bundesressorts erörtert worden (bspw. zu den generelleren Thematiken „Kampf gegen rechts“, Bekämpfung von Hasskriminalität, Straftaten und Agitationen im Asylzusammenhang, Migration und Integration), ohne dass diese aus den o. g. Gründen konkret und abschließend benannt werden können. 2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern für Verfassungsschutz überwacht? Grundsätzlich können einzelne rechtsextremistische Gruppierungen aufgrund ihrer fremdenfeindlichen Ideologie auch als islam- bzw. muslimfeindlich eingestuft werden. So liegen zur „Identitären Bewegung Deutschlands“ (IBD) tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung vor, sodass die Gruppierung durch das BfV im Rahmen eines Verdachtsfalls bearbeitet wird. Zu den rechtsextremistischen Beobachtungsobjekten der einzelnen Landesbehörden für Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen. Darüber hinausgehend beobachtet das Land Bayern den Landesverband der Partei „Die Freiheit“ und den Personenkreis um dessen Vorsitzenden im Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit (eigenständiger Phänomenbereich ) in Bayern außerhalb des Rechtsextremismus, weil tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen. Ebenso werden die Gruppierungen „PEGIDA-München“, „PEGIDA Nürnberg“, „NüGIDA“ und „PEGIDA Franken“ als extremistische Gruppierungen beobachtet , bei denen die Verantwortlichen in unterschiedlicher Zusammensetzung aus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11128 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem rechtsextremistischen Spektrum wie auch aus dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit stammen. 3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2016 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl , Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Der Bundesregierung sind für das vierte Quartal 2016 folgende Kundgebungen rechtsextremistischer Organisationen mit dezidiert islamfeindlichem Motto im Sinne der Anfrage bekannt geworden: Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN 20.10.2016 RP Hachenburg „Der III. Weg“ „Der III. Weg“ „Überfremdung stoppen – Nein zur Moschee in Hachenburg“ 40 17.11.2016 RP Hachenburg „Der III. Weg“ „Der III. Weg“ „Überfremdung stoppen – Nein zur Moschee in Hachenburg“ 35 14.12.2016 RP Hachenburg „Der III. Weg“ „Der III. Weg“ „Überfremdung stoppen – Nein zur Moschee in Hachenburg“ 20 * TN: Teilnehmer Darüber hinaus sind der Bundesregierung die nachfolgenden Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands im vierten Quartal 2016 bekannt geworden, bei denen eine rechtsextremistische bzw. verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war. Bezüglich der Gruppierungen „PEGIDA München“ und „PEGIDA Nürnberg“ wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11128 Datum Land Ort Name TN 03.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 40 03.10.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 150 10.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 10.10.2016 BY München PEGIDA München 70 14.10.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg n.b. 17.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75 17.10.2016 BY München PEGIDA München 70 20.10.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 45 24.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 35 24.10.2016 BY München PEGIDA München 70 25.10.2016 TH Bad Salzungen/Eisenach/Ruhla THÜGIDA 45 31.10.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50 31.10.2016 BY München PEGIDA München 60 07.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 07.11.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 90 07.11.2016 BY München PEGIDA München 100 09.11.2016 TH Jena THÜGIDA 80 11.11.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 35 14.11.2016 BY München PEGIDA München 100 14.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60 17.11.2016 TH Gera THÜGIDA 25 19.11.2016 TH Gera THÜGIDA 175 21.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50 21.11.2016 BY München PEGIDA München 70 26.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 170 26.11.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 40 26.11.2016 TH Meiningen THÜGIDA 75 28.11.2016 BE Berlin BÄRGIDA 45 28.11.2016 BY München PEGIDA München 70 05.12.2016 BE Berlin BÄRGIDA 40 05.12.2016 BY München PEGIDA München 70 12.12.2016 BE Berlin BÄRGIDA 40 12.12.2016 BY München PEGIDA München 60 19.12.2016 BE Berlin BÄRGIDA n.b. 19.12.2016 BY München PEGIDA München 70 21.12.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 35 * TN: Teilnehmer, n.b.: nicht bekannt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11128 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2016 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moscheen und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien, Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das vierte Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moscheen und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe, Phänomenbereich , Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im vierten Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moscheen und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen “ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht. Gleiches gilt für Sachverhalte, deren Inhalte eine „Bombendrohung “ darstellen, da Bombendrohungen durch keinen eigenen Straftatbestand erfasst werden. Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist. Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern . Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele katalogisiert , die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das vierte Quartal 2016 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/ Moschee“ (Stand 27. Januar 2017). Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem Unterthema erfolgt nur dann, wenn ein solches einschlägig ist. Sofern in der Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. Der BKA-interne LAPOS-Begriff für das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ gilt nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen sind nicht enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11128 lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMKlinks PMK- Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 1 01.10.2016 Potsdam BB Beschimpfung von Religions-gemeinschaften §166 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion) 0 2 05.10.2016 Hamm NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen §86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten), Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus (Verherrlichung / Propaganda) 0 3 05.10.2016 Dresden SN Volksverhetzung §130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 4 09.10.2016 Herten NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen §86a StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus (Verherrlichung / Propaganda) 0 5 12.10.2016 Bayreuth BY Sachbeschädigung §303 StGB X Hasskriminalität (Religion) 0 6 18.10.2016 Bruchhau-sen-Vilsen NI Öffentliche Aufforderung zu Straftaten §111 StGB X Ausländer-/Asylthematik (Unterbringung von Asylbewerbern , gegen Asylbewerber /Flüchtlinge), Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion) 0 7 23.10.2016 Lahr/Schwarzwald BW Beleidigung §185 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion) 1 8 27.10.2016 Essen NW Bedrohung § 241 StGB X Hasskriminalität (Religion) 0 9 29.10.2016 Sulingen NI Störung der Religionsaus-übung §167 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten), 0 10 30.10.2016 Köln NW Gemeinschädliche Sachbe-schädigung §304 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion) 0 11 04.11.2016 Kassel HE Gemeinschädliche Sachbe-schädigung §304 StGB X Befreiungsbewegungen/Internationale Solidarität (PKK/Kurden /TUR) 0 12 04.11.2016 Löhne NW Schwere Brandstiftung §306a StGB X Befreiungsbewegungen/Internationale Solidarität (PKK/Kurden /TUR), Konfrontation /Politische Einstellung (zwischen Ausländern) 0 13 11.11.2016 Marburg HE Sachbeschädigung §303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11128 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMKlinks PMK- Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 14 17.11.2016 Stade NI Sachbeschädigung §303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Innenund Sicherheitspolitik (Betätigungsverbot ), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten, gegen sonstige politische Gegner) 0 15 30.11.2016 Leipzig SN Sachbeschädigung §303 StGB X Hasskriminalität (Religion), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 16 01.12.2016 Quickborn SH Sachbeschädigung §303 StGB X Befreiungsbewegungen/Internationale Solidarität (PKK/Kurden /TUR), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 17 02.12.2016 Berlin BE Volksverhetzung §130 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion, Antisemitismus ), Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus (Verherrlichung / Propaganda ) 0 18 05.12.2016 Öhringen BW Beleidigung §185 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 19 05.12.2016 Stuhr NI Bedrohung § 241 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 20 08.12.2016 Dresden SN Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat §89a StGB X Hasskriminalität (Hasskriminalität ), Innen- und Sicherheitspolitik (Innen- und Sicherheitspolitik), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen Staat, seine Einrichtungen und seine Symbole ) 1 21 09.12.2016 Uetersen SH Gemeinschädliche Sachbe-schädigung §304 StGB X Befreiungsbewegungen/Internationale Solidarität (PKK/Kurden /TUR), Hasskriminalität (Religion), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11128 lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm) Phänomenbereich Tatmotivation TV* PMKrechts PMKlinks PMK- Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 22 09.12.2016 Uetersen SH Sachbeschädigung §303 StGB X Befreiungsbewegungen/Internationale Solidarität (PKK/Kurden /TUR), Hasskriminalität (Religion), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 23 19.12.2016 Kiel SH Sachbeschädigung §303 StGB X Konfrontation/Politische Einstellung (gegen sonstige politische Gegner) 0 24 23.12.2016 Köln NW Sachbeschädigung §303 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion, sexuelle Orientierung), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten), Sozialpolitik (Frauen und Gleichstellung ) 0 25 26.12.2016 Barnstorf NI Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten §126 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich , Religion), Konfrontation /Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden , deren Einrichtungen und Repräsentanten) 0 * TV: Tatverdächtige 5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen wurden im vierten Quartal 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländer aufschlüsseln)? 6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2016 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015, Antworten zu den Fragen 5 und 6 zum zeitlichen Ablauf der Zusammenstellung des statistischen Materials ausgeführt, ist eine differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK im Jahr 2016 noch nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11128 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im vierten Quartal 2016 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2016 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015 zum Aspekt „Statistik-Erstellung “ wird verwiesen. 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2016 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2016 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im vierten Quartal 2016 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im vierten Quartal 2016 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten eingeleitet oder eingestellt. Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des GBA bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6762) verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11128 13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 18/10322 gibt es bezüglich des dritten Quartals 2016? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt: lfd Nr Datum Ort Land Straftat / Sachverhalt (verletzte Strafrechtsnorm) Phänomenbereich Tatmotivation TV * PMKrechts PMKlinks PMK- Ausl. PMKsonst . Oberthema (Unterthema) 1 27.07.2016 Erfurt TH Beleidigung §185 StGB X Konfrontation/Politische Einstellung (gegen Amts-/Mandatsträger , gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten), 0 2 14.08.2016 Völklin-gen SL Beschimpfungen von Religionsgemeinschaften §166 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich ), Konfrontation/Politische Einstellung (gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten ) 0 3 23.08.2016 Hilden NW Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten §126 StGB X Hasskriminalität (Fremdenfeindlich ), Ausländer- /Asylthematik (Ausländer- /Asylthematik) 0 4 29.09.2016 Witten-berg ST Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten §126 StGB X Hasskriminalität (Fremden-feindlich, Religion) 0 * TV: Tatverdächtige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333