Deutscher Bundestag Drucksache 18/1113 18. Wahlperiode 09.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/747 – Inhaltefilterung bei Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 2. Februar 2014 wurde auf dem Videoportal „YouTube“ ein Mitschnitt eines Telefonates zwischen der US-amerikanischen Assistant Secretary of State Victoria Nuland und dem US-Botschafter in der Ukraine, Geoffrey Pyatt, veröffentlicht, in dessen Verlauf die Äußerung „and, you know, Fuck the EU“ fiel. Die Veröffentlichung des Mitschnitts inklusive „Fuck the EU“ zog eine Welle medialer Berichterstattung nach sich. Nach einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ (Ausgabe 7/2014) wird der Zugang zu diesen Nachrichtentexten an Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen gesperrt, weil sie das Wort „Fuck“ enthielten und als pornografischer Text eingestuft würden. Das englische Wort „fuck“ zeichnet sich – auch in der Schriftsprache – durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Es kann sowohl als Verb, Substantiv, Adverb oder Interjektion verwendet werden, nur ein gewisser Teil seiner Anwendungsmöglichkeiten fällt in den Bereich sexueller Betätigung. Je nach Bedeutungszusammenhang drückt es Frustration („Fuck!“), Gleichgültigkeit („I don’t give a fuck.“), Konsternierung („Now I’m really fucked“) aus. Seine Verwendung als Verstärkung oder Bestätigung („absofuckinlutely“, „Fuck Yeah!“) ist korpuslinguistisch abgesichert. Trotz seines vielfältigen und weitverbreiteten Gebrauchs gehört „fuck“ weiterhin zu den vulgären bis obszönen Begriffen, seine Zugehörigkeit zu den Four-Letter-Words der Federal Communications Commission (FCC) führt zu einer Reihe von Umgehungsstrategien, deren häufigste die Referenzierung von „fuck“ als „F-word“. Darüber hinaus existiert eine Reihe von Komposita mit dem Wortbestandteil „fuck“, bis hin zur in den 90er-Jahren entwickelten Programmiersprache Brainfuck. Bereits im Januar 2014 wurde bekannt, dass die in vielen Schulen des Freistaates Sachsen eingesetzte Filtersoftware „Schulfilter Plus“ der Firma „Time for kids Informationstechnologien GmbH“, die auch die Filtersoftware für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bayerische Schulen zur Verfügung stellt, die Parteihomepage www.dielinkesachsen .de standardmäßig ausgeschlossen hat. Laut Geschäftsführer von „Time for kids“ erfolgte diese Sperrung automatisiert und wurde mittlerweile Drucksache 18/1113 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode manuell aufgehoben (www.dielinke-sachsen.de, Pressemitteilung vom 17. Januar 2014). Die Spannbreite in der Bedeutung des Wortes „Fuck“, der konkrete Fall „Nuland “ sowie die Filterung von Inhalten von in Landtagen und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auf Schulrechnern zeigen, dass die Filterung von Webinhalten dysfunktional wirken kann. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Erstellung und der Einsatz von Filterregeln oder Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes dienen insbesondere dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der IT-Infrastruktur sowie des Ansehens der Einrichtungen des Bundes (siehe auch Antwort zu Frage 18). Dabei kommen verschiedene Filtermechanismen zum Einsatz. Die in der Frage 2 der Kleinen Anfrage adressierte Filterung aufgrund des Vorkommens bestimmter Begriffe setzt eine wortbasierte Filterung voraus, bei der die abgerufenen Inhalte auf zuvor festgelegte Begriffe durchsucht werden. Die Frage 2 und die darauf referenzierenden Fragen 3 bis 8, 10, 11 und 16 werden daher im Hinblick auf den konkreten Einsatz solcher wortbasierten Filter beantwortet . Neben dieser wortbasierten Filterung kommen teilweise auch Filter zum Einsatz , bei denen Internet-Inhalte auf der Basis komplexer Heuristiken in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden. Ziel dabei ist, die in der Vorbemerkung des Fragestellers dargestellte Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Filterung, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Bedeutungen eines Wortes, zu verringern. Entsprechende Produkte können von verschiedenen Herstellern erworben werden. Jedoch kann auch bei diesen heuristischen Verfahren wie bei jeder automatisierten Filterung ein unbeabsichtigtes Ansprechen der Filter vorkommen . In solchen Fällen kann üblicherweise eine Freischaltung blockierter Seiten veranlasst werden. Die zugrunde liegenden Heuristiken sind normalerweise Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Herstellers, da diese unmittelbar Einfluss auf die Güte der Filterung haben und somit ein wesentliches Verkaufsargument sind. Eine Offenlegung der Details ist demnach nicht möglich. Sofern die herstellerbasierten Heuristiken jedoch durch die einsetzende Behörde oder Einrichtung um in eigener Verantwortung erstellte und gepflegte Begriffslisten erweitert werden, ist dies in den Antworten berücksichtigt. Unabhängig von der textuellen Auswertung der Internet-Inhalte kommen zum Erreichen der eingangs beschriebenen Ziele auch andere Mechanismen zum Einsatz. So werden im Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) und im Informationsverbund der Bundesverwaltung (IVBV) vom Bundesministerium des Innern (BMI) generell keine Systeme zum Zweck der Filterung oder Sperrung von anstößigen Inhalten auf Webseiten betrieben. Da in Frage 9 explizit auch nach allen anderen im Einsatz befindlichen Filtersystemen gefragt wird, umfasst die Antwort mehr Behörden und Einrichtungen als die Antworten zu den Fragen, bei denen nur nach der wortbasierten Filterung gefragt wurde. 1. Treffen die Vorabmeldung und der Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, nach denen der Zugang zu journalistischen Texten über die Causa „Fuck the EU“ von Dienstrechnern in Bundeseinrichtungen erschwert oder verhindert wurde? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1113 Wenn ja, welche Einrichtungen betraf dies, und was war die genaue technische Ursache? Die Vorabmeldung und der Bericht des Magazins „DER SPIEGEL“ sind für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zutreffend. An den zentralen Netzübergängen in den Bundeswehrrechenzentren in Strausberg und Köln/Wahn wird kategoriebasiert gefiltert. Die heuristischen Verfahren des Herstellers haben dabei angesprochen. Im Übrigen ist eine Erschwerung oder Verhinderung des Zugangs zu den genannten journalistischen Texten nicht bekannt. 2. Welche Behörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes setzen Soft- und Hardware ein, die den Zugang zu – die das Wort „Fuck“ oder andere Begriffe enthaltende – Texten an Arbeitsplatzrechnern in Bundeseinrichtungen verhindert oder erschwert? Welche Soft- und Hardware kommt dabei jeweils wo genau zum Einsatz? Eine Beantwortung zu Frage 2 erfordert eine genaue Benennung der in den Behörden beziehungsweise Einrichtungen eingesetzten IT-Sicherheitsprodukte (Soft- und Hardware, mit genauer Zuordnung, bei welcher Behörde diese Produkte im Einsatz sind), die eine Filterfunktion basierend auf Wortlisten bieten. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil dieser Produkte auch zum Schutz gegen Schadsoftware und andere Angriffe genutzt wird. Eine Veröffentlichung dieser Liste könnte durch Angreifer genutzt werden, um Schwachstellen in den speziellen Produkten auszunutzen und somit Angriffe, speziell auch mittels Drive-by-Downloads, erfolgreich durchzuführen. Dies wäre für die Informationssicherheit des Bundes nachteilig, so dass eine Einstufung der Antwort als VS – Nur für den Dienstgebrauch erfolgt. Die Antwort wird daher gesondert übersandt.* 3. Welche Systeme zur Inhaltefilterung, wie zum Beispiel statische oder dynamische Filterlisten (Begriffe wie „Fuck“ o. Ä., URLs mit „fuck“ als Wortbestandteil in Domain- oder Dateinamen), werden dabei eingesetzt? * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kommen statische Filterlisten bei Proxy-Servern zum Einsatz. Bundesfinanzhof: Es kommen statische Filterlisten bei Proxy-Servern zum Einsatz. BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Das vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik eingesetzte System umfasst statische URL- und Domain-Listen. Zusätzlich ist auch eine Hinterlegung von statischen Schlagworten möglich. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/1113 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Begriffe inklusive „Fuck“ auf welchen Filterlisten an welchen Dienststellen werden derzeit für die Sperrung des Zuganges zu Inhalten im Internet eingesetzt? 5. Wem obliegt jeweils die Pflege dieser Filterlisten? 6. Gibt es eine Eingrenzung oder Fokussierung auf Begriffe bestimmter Sprachen oder bestimmter Themengebiete? Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Es kommt eine Filterliste mit folgenden Begriffen zum Einsatz: popup_adult, porn, melonsnet, breast, tits, fuck, boob, nakedgir, erotick, erotic, lightningfree, triplexfree, penthouse, zylom, icq2go. Bundesfinanzhof: Porn. BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik werden konkrete Schlagworte nicht in den Filterlisten geführt, sondern nur in einer separaten Schlagwortliste. Diese Liste umfasst folgende Begriffe: sex, porno, teen, dirty, erotic. Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Die Pflege obliegt dem Referat für Informations- und Kommunikationstechnik im BMJV. Bundesfinanzhof: Die Pflege obliegt der Abteilung Informationstechnik. BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik werden die Regeln zur Pflege der Listen mit dem Sicherheitsmanagement und der Behördenleitung vereinbart und durch das Referat IT/TK umgesetzt und gepflegt. Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Die Filterlisten fokussieren auf bestimmte Themengebiete, nicht aber auf bestimmte Sprachen. Bundesfinanzhof: Nein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1113 7. Welche dieser Systeme setzen ein Whitelisting-Verfahren ein, oder gibt es Bereichsausnahmen für Dienststellen, die aus inhaltlichen Gründen öfters mit einschlägigen Begriffen konfrontiert werden (z. B. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das Auswärtige Amt)? 8. Wie gehen diese Filtersysteme mit Deklinationen und Konjugationen (fucks, fucked, fucking) oder absichtlichen wie unabsichtlichen Fehlschreibungen (phucked, fuk) um? 9. Auf welche Internetdienste, IP-Ports, IP-Ranges, Protokolle erstrecken sich diese und alle anderen im Einsatz befindlichen Filtersysteme? BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erfolgt keine Eingrenzung nach Sprachen, aber nach Themengebieten. Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Whitelisting-Verfahren sind verfügbar und werden je nach dienstlichem Erfordernis angewendet . Bundesfinanzhof: Weder noch. BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik werden Whitelisting-Verfahren eingesetzt. Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Es erfolgt ausschließlich eine statische Analyse. Bundesfinanzhof: Solche Funktionalitäten sind nicht vorhanden. BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Das eingesetzte System erlaubt keine Interpretationen. Nur genaue Buchstabenfolgen sind bei den Schlagworten filterbar. Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort Die Beantwortung der Frage erfordert die Angabe einzelner Behörden beziehungsweise Einrichtungen zugeordneter Einzelheiten zu Protokollen und Ports, Drucksache 18/1113 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Rückschlüsse auf etwaige Angriffsmöglichkeiten zulassen könnten. Dies wäre für die Informationssicherheit des Bundes nachteilig, so dass eine Einstufung der Antwort als VS – Nur für den Dienstgebrauch erfolgt. Die Antwort wird daher gesondert übersandt.* 10. Findet eine solche Filterung auch bei (z. B. via https) verschlüsselten Inhalten statt, und wenn ja, wie genau? 11. Finden neben Filtersystemen für Texte auch Filterungen mittels Bildanalyseverfahren statt? Nein. 12. Hat die Bundesregierung die Forschung im Bereich Internet-Filtersysteme finanziell gefördert? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen des Jugendschutzes die Akzeptanz nutzerautonomer Jugendschutzsoftware in den Familien in einer Studie untersuchen lassen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat eine Studie zum technischen Jugendmedienschutz „Möglichkeiten und Grenzen von Verfahren zur Detektion Jugendschutzrelevanter Web-Inhalte“ in Auftrag gegeben, die Ende des Jahres 2012 fertiggestellt wurde. Die Erstellung der Studie zum technischen Jugendmedienschutz erfolgte auf Seiten der Auftragnehmer durch das Fraunhofer Institut IAIS. Die Studie gibt Herstellern von Jugendschutzprogrammen konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Hilfestellungen, die zur Weiterentwicklung des technischen Jugendmedienschutzes in Deutschland beitragen können. Der Bedarf an dieser Verbesserung wurde allen Beteiligten auch während Erarbeitung dieser Studie drastisch vor Augen geführt. Beispielsweise sind musikalisch unterlegte Enthauptungsvideos , Selbstverstümmelungsvideos oder rassistische Videos oft für Kinder und Jugendliche frei im Internet zugänglich. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Nein. Bundesfinanzhof: Nein. BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Bei einer HTTPS-Verschlüsselung findet anfangs beim Verbindungsaufbau noch unverschlüsselte Kommunikation statt, die gefiltert wird. Bei den späteren verschlüsselten Inhalten wird nicht mehr gefiltert. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1113 13. Ist der Bundesregierung ein Versagen solcher Filteransätze bekannt, insbesondere bei agglutinierenden Sprachen oder solchen, die beliebige verkettete Substantive erlauben, die zwar als komplettes Wort jeder Anstößigkeit unverdächtig sind, aber einzelne Zeichenfolgen von teilweise anstößigen Begriffen enthalten können (beispielsweise „Nachttischlampe“ oder „Staatsexamen “)? Probleme, die beim Einsatz einer inhaltsbezogenen Filterung entstehen, sind bekannt . 14. Welche arbeitsrechtlichen Grundlagen, Betriebsvereinbarungen oder dienstlichen Weisungen existieren für Angestellte und Beamte des Bundes beim Umgang mit Internetinhalten, die einen der vielen Bedeutungen von „fuck“ zum Thema haben? Es gibt keine Regelungen zum Umgang mit Internetinhalten, die eine der Bedeutungen des Wortes „fuck“ zum Gegenstand haben. 15. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Arbeitsabläufe in Dienststellen gestört wurden, weil bei dem Zugang auf dienstlich benötigte Seiteninhalte Filtersysteme angeschlagen haben? Nachhaltige Störungen in den Arbeitsabläufen sind nicht bekannt, da vereinzelt auftretende Einschränkungen bei dem Zugang auf dienstlich benötigte Seiteninhalte durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden. 16. Findet eine Protokollierung von Zugriffen auf nach den Regeln dieser Filtersysteme gesperrten Seiten statt? Wenn ja, in welchem Umfang? Ressort bzw. Oberste Bundesbehörde Einrichtung/Antwort BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Auf der Grundlage der Dienstvereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Personalrat des BMJV findet unabhängig von der Content-Filterung eine Protokollierung der Internetzugriffe und Zugriffsversuche statt. Bundesfinanzhof: Auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes , dem Richterrat und dem Personalrat des Bundesfinanzhofes findet unabhängig von der Content-Filterung eine Protokollierung der Internetzugriffe und Zugriffsversuche statt. BKM Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Ja, Zeit, Ziel und anfragender PC. Drucksache 18/1113 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Mitarbeiter gab es seit dem Jahr 2004, die das dienstliche oder private Aufrufen von Internetinhalten zum Gegenstand hatten, und welche Rolle spielte dabei jeweils die Existenz oder der Einsatz von Filtersystemen? Als arbeitsrechtliche Maßnahmen, die das dienstliche oder private Aufrufen von Internetinhalten zum Gegenstand hatten, gab es: – außerordentliche Kündigung, – ordentliche Kündigung, – Abmahnung, – Ermahnung, – Missbilligung, – Entzug der Internetberechtigung, – Umsetzung. Falls vorhanden spielten die Existenz oder der Einsatz von Filtersystemen dabei keine Rolle. 18. Welche Kategorien und Beweggründe von (z. B. religiösen, sozialen, politischen , kulturellen, sexuellen) Inhalten gibt es bei der Erstellung und dem Einsatz von Filterregeln oder Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes ? Die Erstellung und der Einsatz von Filterregeln oder Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes dienen insbesondere dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der IT-Infrastruktur sowie des Ansehens der Einrichtungen des Bundes. Dabei werden einerseits Kategorien gebildet, die eine missbräuchliche Nutzung des Internets bedeuten, insbesondere hinsichtlich rassistischer, diskriminierender , Gewalt verherrlichender und pornografischer Aktivitäten und Äußerungen. Solche Kategorien sind zum Beispiel: – Adult/Mature Content, – Hate, – Pornography, – Racism, – Violence. Neben strafrechtlich relevanten Inhalten werden auch Kategorien zu Schadsoftware und Phishing-Seiten gebildet. Solche Kategorien sind zum Beispiel: – Botnets, – Malicious Sources, – Malnets, – Phising, – Suspicious. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1113 19. Findet das BPjM-Modul (BPjM = Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) direkt oder indirekt Verwendung bei der Sperrung des Zuganges zu bestimmten Inhalten? Das BPjM-Modul (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Liste der indizierten Telemedien) ist ein Baustein für den technischen Jugendmedienschutz und kein eigenständiges Filterprogramm. Konzipiert für und eingesetzt in nutzerautonomen Jugendschutz- und Filterprogrammen ermöglicht es Erziehungsverantwortlichen , bei Nutzung entsprechender Soft-/Hardware den Zugriff auf indizierte Telemedien (nicht öffentliche Listenteile C und D) zu blockieren. Die in einer Selbstkontrolle zusammengeschlossenen deutschen Suchmaschinenanbieter nutzen das BPjM-Modul, um entsprechend ihrer Selbstverpflichtung indizierte Internetangebote in ihren Suchergebnislisten nicht anzuzeigen. Direkt wird das BPjM-Modul in der Bundesverwaltung – außer im Deutschen Patent- und Markenamt – nicht eingesetzt. 20. Welche Möglichkeiten stehen von Filtersystemen Betroffenen (Informationsanbietern und Rezipienten) offen, eine Filterentscheidung revidieren zu lassen? Soweit Filtersysteme zum Einsatz kommen und eine Revidierung im Grundsatz vorgesehen ist, kann eine Freischaltung blockierter Seiten von einem Informationsanbieter oder einem Rezipienten bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel IT-Referat) beantragt werden. 21. Werden Anbieter von Inhalten, die durch Filtersysteme gesperrt sind, über die Sperrung und die Sperrungsgründe informiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Soweit Filtersysteme zum Einsatz kommen, durch die Inhalte gesperrt werden, werden die Anbieter der Inhalte über die Sperrung und die Sperrgründe in der Regel nicht informiert, da der Verwaltungsaufwand hierfür zu groß wäre. Ein Anbieter eines zur Indizierung durch die BPjM vorgesehenen Telemediums wird über die Aufnahme des Verfahrens schriftlich in Kenntnis gesetzt und ist am gesamten Verfahren beteiligt. Er erhält damit nicht nur Kenntnis von der Indizierung , sondern könnte diese durch geeignete Maßnahmen entbehrlich machen. 22. Gibt es Pläne für die deutschlandweite generelle Einführung oder direkte/ indirekte Förderung der Einführung von Opt-in- oder Opt-out-Filtersystemen für Internetinhalte durch Internet Service Provider nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches? Entsprechende Pläne der Bundesregierung gibt es nicht. Für den Bereich des Jugendmedienschutzes fielen solche Pläne in die Zuständigkeit der Länder (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag). Drucksache 18/1113 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Behörden und sonstigen Einrichtungen der Länder Soft- und Hardware einsetzen, die den Zugang zu – die das Wort „Fuck“ oder andere Begriffe enthaltende – Texten an Arbeitsplatzrechnern in Landeseinrichtungen verhindern oder erschweren? Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Soft- und Hardware dabei jeweils wo genau zum Einsatz kommt? Derartige Maßnahmen liegen in alleiniger Verantwortung der jeweils zuständigen Verantwortlichen im Länderbereich. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Behörden und sonstigen Einrichtungen der Länder, Softund Hardware einsetzen, die den Zugang zu – das Wort „Fuck“ oder andere Begriffe enthaltenden – Texten an Arbeitsplatzrechnern in Landeseinrichtungen verhindern oder erschweren. 24. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Systeme zur Inhaltefilterung, wie zum Beispiel statische oder dynamische Filterlisten (Begriffe wie „Fuck“ o. Ä., URLs mit „fuck“ als Wortbestandteil in Domain- oder Dateinamen ), in den Ländern dabei eingesetzt werden? Wenn ja, welche? Derartige Maßnahmen liegen in alleiniger Verantwortung der jeweils zuständigen Verantwortlichen im Länderbereich. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Systeme zur Inhaltefilterung in den Ländern eingesetzt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333