Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11157 18. Wahlperiode 14.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11037 – Zukünftige Nutzung bundeseigener Liegenschaften im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Anstieg der Mieten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten, wird zu einem immer größeren sozialen Problem in Deutschland. Von dieser Entwicklung sind auch die Ballungsgebiete im Saarland , wie die Landeshauptstadt Saarbrücken oder Saarlouis betroffen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gehört deshalb zu den dringlichsten Aufgaben der saarländischen Kommunen. Eine besondere Rolle kommt im Zuge dessen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu. Einerseits plant die BImA, ihren Bestand an Wohnimmobilien bis zum Jahr 2017 zu veräußern, was zu einem weiteren Anstieg der Preise auf stark nachgefragten Immobilienmärkten führen kann. Gleichzeitig hat die BImA auf Grundlage der sogenannten Verbilligungsrichtlinie die Möglichkeit , etwa Immobilien bevorzugt und verbilligt an Gebietskörperschaften abzugeben, um so am Gemeinwohl orientierte Vorhaben zu ermöglichen. Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe ist dabei auf 100 Mio. Euro innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Darüber hinaus haben bundeseigene Liegenschaften bei der kurz- und langfristigen Unterbringung von Geflüchteten eine wichtige Funktion. Außerdem ist es im Zuge der sich immer wieder verändernden Bedarfsplanungen der Bundeswehr für die betroffenen Kommunen und ihre Bürger wichtig, über möglicherweise frei werdende Liegenschaften informiert zu sein, um sinnvolle Nachnutzungen entwerfen zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11157 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Immobilien im Saarland aus dem Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes sind im Jahr 2016 an Privatpersonen und -unternehmen und welche sind an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden (bitte nach Gewerbe-, Wohn- und sonstigen Immobilien aufschlüsseln und ggf. die Zahl der betroffenen Wohneinheiten angeben)? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Jahr 2016 im Saarland neun Liegenschaften veräußert. Die Verkaufsfälle sind in der nachstehenden Aufstellung dargestellt. Verkaufsjahr Bezeichnung der Liegenschaft Immobilienkategorie Straße PLZ Ort Käufer 2016 Teilflächen Wasser- und Schifffahrtsamt Fl. 9 Nr. 70/70-Undine sonstige Bismarckstraße 66121 Saarbrücken Privatperson/private Gesellschaft 2016 Grundstücke Besch sonstige An der B 419* 66706 Perl - Besch Privatperson/private Gesellschaft 2016 Bundespolizei; ehem. Grenzzollamt Perl – Nennig sonstige Zur Moselbrücke* 66706 Perl Privatperson/private Gesellschaft 2016 Grundstücke Merzig/ Brotdorf sonstige ---* 66663 Kreisstadt Merzig Gebietskörperschaft/ von dieser getragene Gesellschaft 2016 Landwirtschaftliche Flächen Numborn sonstige an der A 8* 66265 Heusweiler Gebietskörperschaft/ von dieser getragene Gesellschaft 2016 Teilfläche Schmollerstraße sonstige Schmollerstraße 66111 Saarbrücken Privatperson/private Gesellschaft 2016 Grundstücke Losheim sonstige Saarbrücker Straße 66679 Losheim Gebietskörperschaft/ von dieser getragene Gesellschaft 2016 Freiflächen Nonnweiler sonstige Eiweiler Straße 66620 Nonnweiler Privatperson/private Gesellschaft 2016 Wohnhaus (1 Wohneinheit) Wohnen Saarstraße 15 b 66130 Saarbrücken Privatperson/private Gesellschaft * Insbesondere bei Liegenschaften im Außenbereich (z. B. land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) ist es wegen der fehlenden Anbindung an Straßen in der Regel nicht möglich, eine Straßenbezeichnung/Hausnummer anzugeben. 2. Welche Verkaufserlöse hat die BImA durch die Veräußerung von Immobilien im Saarland seit dem Jahr 2016 erzielt (bitte nach Immobilienkategorien aufschlüsseln)? Die BImA hat durch die Veräußerung von Liegenschaften im Saarland im Jahr 2016 Verkaufserlöse von insgesamt rund 445 000 Euro erzielt. Davon entfielen rund 339 000 Euro auf den Verkauf von sonstigen Immobilien und 106 000 Euro auf den Verkauf einer Wohnimmobilie. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11157 3. Für welche Immobilien im Saarland im Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes laufen derzeit konkrete Verkaufsverhandlungen? 4. Hat die BImA die Mieter von zum Verkauf vorgesehenen Wohnimmobilien über diese Verkaufsabsichten informiert, wenn ja, wann, und in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Konkrete Kaufverhandlungen werden derzeit über die nachfolgenden vier Objekte geführt: Lfd. Nr. PLZ Ort Straßen-Lagebezeichnung 1 66130 Saarbrücken Saarstraße 15 a 2 66271 Kleinblittersdorf Saarstraße 1-14 3 66117 Saarbrücken Bei der Goldenen Bremm 1, 3-22 Metzerstraße 145, 147 4 Saarbrücken Luftschutzstolleneingangsbauwerk Im Falle der lfd. Nummer 1 ist der Mieter der aktuelle Kaufinteressent und Verhandlungspartner der BImA. Die BImA hat alle Mieter der Wohnanlage zu der lfd. Nummer 2 mit Schreiben vom 21. April 2015 über den beabsichtigten Verkauf informiert und gleichzeitig das jeweilige Kaufinteresse abgefragt. Nach Vorlage der Wertermittlungen wurden alle Mieter nochmals schriftlich und persönlich kontaktiert. Die BImA hat alle Mieter der Wohnanlage zu der lfd. Nummer 3 erstmals im Jahr 2014 schriftlich über den vorgesehenen Verkauf informiert. Eine weitere schriftliche Information erfolgte am 20. April 2016 durch den derzeitigen Verwalter der Wohnanlage, die G. Reiser Immobilienverwaltung GmbH. 5. Führt die BImA derzeit Verhandlungen mit dem Saarland oder saarländischen Gemeinden über einen Verkauf oder eine Überlassung von Immobilien an das Land bzw. die Kommunen (bitte unter Angabe der betroffenen Gemeinden und Immobilien beantworten)? a) Wie ist der aktuelle Stand bei den einzelnen Verhandlungen? b) Welchen dieser Immobilien fallen unter die Regelungen bzgl. Erstzugriff und verbilligter Abgabe an Kommunen gemäß der sogenannten Verbilligungsrichtline ? Die BImA führt mit der Stadt Homburg seit November 2013 Gespräche über die Bedingungen eines Verkaufs der Höferkaserne in Homburg/Saar im Wege der Erstzugriffsoption. Die Stadt Homburg verfügt nach eigenen Angaben nur über einen geringen eigenen Wohnungsbestand und hat im Laufe der nächsten Jahre vermehrt Unterbringungsbedarf. Die Liegenschaft besteht aus 12 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 533 Mietobjekten (472 Wohnungen, 52 Garagen, 9 Gewerbeobjekte ). Sollte die Stadt Homburg eine in der Verbilligungsrichtlinie genannte Nutzungsart beabsichtigen und eine entsprechende Zweckerklärung abgeben , wird die BImA dies kaufpreismindernd berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11157 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele bundeseigene Immobilien werden derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen dem Land Saarland, einem Landkreis oder einer Kommune zur mietzinsfreien Nutzung angeboten, und wie viele Mietverträge konnten geschlossen werden? Derzeit werden den Bedarfsträgern (Land Saarland, Landkreise und Kommunen) von der BImA keine Liegenschaften angeboten. Ebenso wenig liegen der BImA neue Anfragen der Bedarfsträger vor. Aktuell sind insgesamt neunzehn Mietverträge für Wohnungen abgeschlossen worden. 7. Wie viele Immobilien hat die BImA bisher auf Grundlage der „Verbilligungsrichtlinie “ bundesweit und im Saarland veräußert? a) Wie hoch war der durchschnittliche Nachlass gegenüber dem Marktwert der Immobilien bundesweit und im Saarland? b) Welches Gesamtvolumen haben die bisher gewährten Nachlässe bundesweit und im Saarland? Zum Stand 31. Dezember 2016 hat die BImA bundesweit 25 Liegenschaften, im Saarland keine Liegenschaft, mit Kaufpreisabschlägen veräußert. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert der verkauften Liegenschaften liegt bei rund 62 Mio. Euro. Es konnten Verbilligungen in einer Spanne von 1 500 Euro bis 3,4 Mio. Euro gewährt werden. Der durchschnittlich errechnete Kaufpreisabschlag liegt bei rund 400 000 Euro pro Verkauf. Wegen der Heterogenität dieser Verkaufsfälle hat dieser Durchschnittswert allerdings nur geringe Aussagekraft. Das Gesamtvolumen der bundesweit gewährten Kaufpreisabschläge zum Stichtag 31. Dezember 2016 beträgt 10 118 054 Euro. 8. Wie viele Dienstposten plant die Bundeswehr zukünftig jeweils an den Standorten Saarlouis, Merzig und Lebach zu unterhalten, und welche Organisationselemente sollen zukünftig an den jeweiligen Standorten angesiedelt sein? a) Welche Änderungen in der Planung für die Standorte Saarlouis, Merzig und Lebach haben sich seit Mai 2016 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8316) ergeben? b) Ist geplant, Organisationselemente an den Standorten Saarlouis, Merzig und Lebach zu schließen oder zu verlagern? Wenn ja, welche Organisationselemente sind betroffen, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Am Standort Saarlouis sind zukünftig rund 550 zivile und militärische Dienstposten ausgeplant. Wesentliche Organisationselemente am Standort sind die Luftlandebrigade 1 (mit Stabs- und Fernmeldekompanie), die Luftlandepionierkompanie 260, das Karrierecenter der Bundeswehr und das Landeskommando Saarland. Am Standort Merzig sind rund 740 zivile und militärische Dienstposten ausgeplant . In Merzig sind als Organisationselemente die 8. und 9. Kompanie/Fallschirmjägerregiment 26, die Rekrutenkompanie 2, das Sanitätsversorgungszentrum Merzig und das Standortteam Merzig des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr verortet. Am Standort Lebach sind zukünftig rund 520 zivile und militärische Dienstposten ausgeplant. Wesentliche Organisationselemente am Standort sind die Luftlandeaufklärungskompanie 260 und die Feldmeldekompanie EUROKORPS. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11157 Entgegen der ursprünglichen Planungen des Deutschen Heeres, die Luftlandepionierkompanie 260 Ende 2017 aufzulösen, bleibt die Kompanie als eine vorgezogene Maßnahme zur „Trendwende Personal“ am Standort Saarlouis bestehen. Der mit dem Verbleib der Kompanie einhergehende zusätzliche Bedarf in der Liegenschaft führt zur Aufhebung der für das Jahr 2019 geplanten Rückgabe einer Liegenschaftsteilfläche der Graf-Werder-Kaserne. Daneben wird im Jahr 2018 aus dem heutigen Karrierecenter der Bundeswehr Saarlouis das regionale Karrierecenter der Bundeswehr Saarlouis – Außenstelle des Karrierecenters der Bundeswehr Mainz – mit annähernd gleicher Dienstpostenanzahl (plus ein Dienstposten) entstehen. Am Standort Merzig wird die Rekrutenkompanie 2 im Oktober 2017 in Ausbildungsunterstützungskompanie 26 umbenannt und erfährt eine binnenstrukturelle organisatorische Anpassung. Das Standortteam Merzig des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr wird im Jahr 2018 in Außenstelle Merzig des Karrierebüros Saarlouis umbenannt. Über die genannten Organisationsänderungen hinaus ist derzeit nicht geplant, Organisationselemente an den Standorten Saarlouis, Merzig oder Lebach zu schließen oder zu verlagern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333