Deutscher Bundestag Drucksache 18/1118 18. Wahlperiode 10.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Annalena Baerbock, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/828 – Position der Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Verhandlungen zum Transatlantic Trade and Investment Partnership und den ökonomischen Auswirkungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP werden im Jahr 2014 konkret. Nachdem im Jahr 2013 in erster Linie beiderseitig Positionen ausgetauscht wurden, beginnen mit der Verhandlungsrunde im Frühjahr 2014 die eigentlichen Verhandlungen zwischen den USA und der EU. Am 20. Januar 2014 hat die Europäische Kommission in Person von Handelskommissar Karel De Gucht angekündigt, die Verhandlungen zum Investitionsschutz -Kapitel für einen Zeitraum von drei Monaten auszusetzen. Nachdem verstärkt in der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit und die möglichen Auswirkungen einer solchen Klausel und zukünftigen Gesetzgebung diskutiert wurde, versprach Karel De Gucht, dazu ab Anfang März 2014 in einen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten. Eines der Hauptargumente für den Abschluss eines ambitionierten Abkommens ist das Versprechen, dadurch Wirtschaftswachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Chancen könnten sich etwa aus einfacheren Marktzugängen für kleine und mittlere Unternehmen oder die Harmonisierung von industriellen Normen ergeben. Die Wachstumsprognosen werden allerdings vielfach angezweifelt – zumal vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission mehrfach öffentlich bestätigt hat, dass es ihr Ziel ist, dass es am Ende der […] Verhandlungen zu TTIP in keinem Fall zu einer Absenkung oder Aushöhlung existierender Standards kommen darf (Dr. Sabine Stephan „TTIP – Wagnis für wenig Wachstum“ vom 15. Oktober 2013 sowie www. europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de). Die spezifischen Auswirkungen auf verschiedene Branchen sind dabei ebenso unklar Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wie der Umgang mit nicht im Abkommen geregelten Fragen im Anschluss an einen eventuellen Vertragsabschluss. Drucksache 18/1118 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ratifizierungsprozess eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU 1. Wird es sich bei TTIP um einen völkerrechtlichen Vertrag handeln, der den Regeln der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterliegt , was bedeuten würde, dass der Deutsche Bundestag nur eingeschränkt nach § 7 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG ) unterrichtet werden müsste? Nein. TTIP wird nicht den Regeln der GASP unterliegen. 2. Was unternimmt die Bundesregierung, um ihre Rechtsauffassung, die sie in der Bundestagsdrucksache 17/14787 vertritt, wonach „[sie] davon aus[geht], dass es sich um ein gemischtes Abkommen handeln wird, bei dem die Europäische Union sowie ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind“, dahingehend abschließend zu klären, dass sie hierüber eine definitive Aussage treffen kann? Die Bundesregierung vertritt diese Auffassung gegenüber der Europäischen Kommission und im Handelspolitischen Ausschuss (Sondergremium des Rates gemäß Artikel 207 Absatz 3 AEUV). Eine endgültige Klärung kann erst erfolgen , wenn feststeht, welchen Inhalt das Abkommen hat. 3. Kann sie für diese Klärung einen Zeitplan vorlegen? Nein. Eine endgültige Klärung wird erst bei Abschluss der Verhandlungen möglich sein. 4. Wie ist der Verhandlungs- bzw. Meinungsstand auf EU-Ebene zu der Frage, ob das Abkommen als gemischtes Abkommen abgeschlossen wird? Wie ist hierzu insbesondere die Position der Europäischen Kommission? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind alle EU-Mitgliedstaaten der Auffassung , dass bei Verwirklichung der angestrebten Ziele für das Abkommen ein gemischtes Abkommen vorliegen wird. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass diese Frage erst beantwortet werden kann, wenn der Inhalt des Abkommens feststeht. 5. Falls die Bundesregierung davon ausgeht, dass es sich bei TTIP um ein gemischtes Abkommen handeln wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14787), geht sie ebenfalls davon aus, dass von TTIP Regulierungsbereiche betroffen sein werden, welche in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fallen? Ja. Die Regelungen zur Marktöffnung im Dienstleistungsbereich werden voraussichtlich auch Länderzuständigkeiten berühren, insbesondere mit Blick auf Regelungen des Berufsrechts. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1118 6. Welche Verhandlungsgegenstände der im Verhandlungsmandat aufgeführten Themen fallen nach Ansicht der Bundesregierung nicht vollständig in den handelspolitischen oder einen anderen Kompetenzbereich der EU? Eine sichere Voraussage ist nicht möglich. Es könnten Regelungen im Bereich der Verkehrsdienstleistungen, des Investitionsschutzes bzw. zum Energiesektor betroffen sein. 7. Sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen der Rechtsauffassung , die die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14787 hinsichtlich des Ratifizierungsprozesses geäußert hat, und der Darstellung der Europäischen Kommission wonach „[ein endgültiges Abkommen] […] vom Rat sowie vom Europäischen Parlament geprüft und angenommen oder abgelehnt [wird]“ (www.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/ questions-and-answers/index_de)? Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Unterschied? Die Europäische Kommission vertritt nach Wahrnehmung der Bundesregierung zur Frage der betroffenen Zuständigkeiten eine abweichende Position. Die Bundesregierung erklärt sich dies aus dem Umstand, dass die Europäische Kommission das Vorliegen von EU-Zuständigkeiten in den unterschiedlichsten Zusammenhängen häufiger annimmt als die EU-Mitgliedstaaten. 8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass nicht nur der Deutsche Bundestag , sondern auch der Bundesrat der Ratifikation des transatlantischen Freihandelsabkommens nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) zustimmen muss? Wenn ja, auf welche Bestimmungen im Abkommen führt sie dies zurück? Ja, weil voraussichtlich im Dienstleistungsbereich der Regelungsgehalt des Abkommens auch Verfahrensregelungen zu Länderzuständigkeiten vor allem im Bereich des Berufsrechts umfassen wird. 9. Geht die Bundesregierung analog mit einem großen Teil der juristischen Literatur (z. B. Christian Tietje, Die Außenwirtschaftsverfassung der EU nach dem Vertrag von Lissabon, 2009, S. 16 m. w. Nachw.) davon aus, dass so genannte Portfolio-Investitionen (Unternehmensbeteiligungen von weniger als 10 Prozent) nicht unter den Begriff der ausländischen Direktinvestitionen in Artikel 207 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen und daher ein Handelsabkommen , das sich auch auf diese Portfolio-Investitionen erstrecken sollte, zwingend als gemischtes Abkommen abzuschließen wäre? Ja, die Bundesregierung teilt diese Auffassung. 10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein fertig ausgehandeltes und ratifiziertes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA eine Klausel enthalten sollte, welche es Vertragspartnern ermöglicht, nach erfolgtem Inkrafttreten des Abkommens davon zurückzutreten? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass internationale Abkommen mit Ausstiegsklauseln abgeschlossen werden sollten. Drucksache 18/1118 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Plant die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission für eine solche Ausstiegsoption einzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 10. 12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Vertragswerk, welches keine Ausstiegsoption vorsieht, nicht in Kraft treten sollte? Siehe Antwort zu Frage 10. 13. Erwartet die Bundesregierung durch das Inkrafttreten von TTIP eine Einschränkung der zukünftigen Regulierungskompetenz für die nationalen und europäischen Gesetzgeber? Wenn ja, in welchen Bereichen? Internationale Abkommen wie das TTIP haben das Ziel, bindende Verpflichtungen der Vertragsparteien zu schaffen, die von beiden Seiten eingehalten werden müssen. Sicher wird die Befugnis zur Festsetzung von Einfuhrzöllen für Industrieprodukte entfallen, wenn, wie beabsichtigt, ein Zollabbau vereinbart wird. In welchen Bereichen dies eintreten wird, kann erst bei Vorliegen des Verhandlungsergebnisses gesagt werden. 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von EU-Handelskommissar Karel De Gucht, wonach die Einrichtung eines „Regulatory Cooperation Council“ zur langfristigen Harmonisierung von Schutzstandards zwischen den USA und der EU „größere Kompatibilität der Regime befördert“ (siehe New York Times vom 10. Oktober 2013, www.nytimes.com/)? Eine verlässliche Aussage, inwieweit die Harmonisierung von Schutzstandards künftig erreicht werden kann und in welchen Bereichen sie angestrebt werden soll, lässt sich gegenwärtig nicht machen. Es ist Ziel der angestrebten regulatorischen Kooperation, bei der künftigen Entwicklung technischer Normen wo möglich zusammenzuarbeiten. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufgabe, die Kompetenzen und die Besetzung des geplanten Regulatory Cooperation Council ? Über Arbeitsweise, Besetzung und Aufgaben des „Regulatory Cooperation Councils“ wird noch innerhalb der Europäischen Union und mit den USA verhandelt . 16. Sieht sich die Bundesregierung dazu in der Lage, eine Einschätzung des Einflusses eines solchen Regulatory Cooperation Councils auf Basis ihrer eigenen Informationsgrundlage und/oder dem Positionspapier der EUVerhandlungsgruppe vorzunehmen (Position Paper on Chapter on Regulatory Coherence, www.corporateeurope.org/)? Siehe Antwort zu Frage 15. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1118 17. Teilt die Bundesregierung die Sorge von Interessengruppen wie Corporate Europe, wonach die Einrichtung eines Regulatory Cooperation Council zu einem unverhältnismäßigen Einfluss von Wirtschaftsverbänden auf den fortlaufenden Prozess der Harmonisierung von Regulierungen führen könnte, und wie begründet sie ihre Position (Corporate Europe, www. corporateeurope.org/)? Nein, die Bundesregierung teilt diese Sorge nicht. Die Beteiligung von Akteuren der Zivilgesellschaft wird durch die angestrebte Einrichtung nicht infrage gestellt und es wird keine Sonderrechte für bestimmte Interessengruppen geben. 18. In welchem Rahmen und zu welchen Zeitpunkten plant die Bundesregierung , die Öffentlichkeit über die fortlaufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zu informieren (bitte konkret Art, Umfang und Zeitpläne angeben)? Die Bundesregierung unterrichtet die Parlamente und Länder, die Wirtschaftsverbände , Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft fortlaufend auf eigene Initiative und auf Nachfrage über die ihr bekannte Entwicklung der Verhandlungen. 19. Wann rechnet die Bundesregierung derzeit mit dem Abschluss der Verhandlungen über TTIP? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission , die von einem Abschluss der Verhandlungen im ersten Halbjahr 2015 ausgeht (Protokoll 18/3 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages)? Wenn nein, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen diesen Abschluss? Die Bundesregierung rechnet damit, dass ein Abschluss der Verhandlungen im Jahr 2015 erreicht werden kann. 20. Besitzt die Bundesregierung derzeit Zugang zu den US-Verhandlungsdokumenten für die jeweiligen TTIP-Verhandlungsrunden? Falls nein, inwieweit hat die Bundesregierung versucht, Zugang zu diesen Verhandlungsdokument zu erlangen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von den USA vorgelegten Angeboten, und inwieweit plant die Bundesregierung diese Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen? Derzeit hat die Bundesregierung keinen Zugang zu den von den USA vorgelegten Verhandlungsdokumenten. Die Bundesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen , dass dies für eine verantwortungsvolle Begleitung des Verhandlungsprozesses , wie es nach den EU-Verträgen in der Handelspolitik vorgesehen ist, unzureichend ist. Einbindung nationaler Parlamente und Transparenz des Konsultationsprozesses der Europäischen Kommission zum Thema Investitionsschutz 21. Hat die Bundesregierung konkretere Informationen darüber, ob der am 20. Januar 2014 angekündigte, auf Basis eines von der EU vorgeschlagenen Textes zur Frage von Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren stattfindende Konsultationsprozess nach dem Standard- verfahren der EU zur Konsultation im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen verläuft? Drucksache 18/1118 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Europäische Kommission hat am 27. März 2014 eine öffentliche Konsultation zum Thema Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren eröffnet . Nach der 90-tägigen Konsultationsfrist wird die Europäische Kommission die Ergebnisse der Konsultation gründlich auswerten und veröffentlichen und mit dem Rat, dem Europäischen Parlament und Interessenvertretern über die EU-Position zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP beraten. Die Bundesregierung wird sich ebenso wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage eines von der Europäischen Kommission dann vorzulegenden Textes positionieren. 22. Welches politische Gewicht misst die Bundesregierung dem von der Europäischen Kommission am 21. Januar 2014 angekündigten Konsultationsprozess bei? Welche Bedeutung wird das Ergebnis des Konsultationsprozesses für die inhaltliche Positionierung der Bundesregierung haben? Die Bundesregierung hat ausdrücklich begrüßt, dass die Europäische Kommission damit die Möglichkeit nutzt, die Öffentlichkeit über die Verhandlungen zu TTIP zu informieren und sie in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen. Das Ergebnis sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass allgemeine und angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtstaatlich zustande kommen, nicht ausgehebelt oder umgangen werden oder dass ein Marktzugang nicht eingeklagt werden kann. 23. Wird die Bundesregierung den Konsultationsprozess durch eigene Informationsangebote begleiten, um eine höhere Aufmerksamkeit und Beteiligung der Bevölkerung an dem Konsultationsprozess zu erzielen? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und bis wann? Die Europäische Kommission plant eine umfassende Information der Bevölkerung über die Konsultation, insbesondere über ihre Website. Darüber hinausgehende Informationsangebote der Bundesregierung sind nicht geplant. 24. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Europäische Kommission plant, die Ergebnisse des Konsultationsprozesses in die weiteren Verhandlungen einfließen zu lassen, und wird die Bundesregierung konkrete Vorschläge zum Umgang mit den Ergebnissen machen? Nach Informationen der Bundesregierung will die Europäische Kommission die Stellungnahmen auswerten, dem Rat über die Ergebnisse der Konsultation berichten und mit den EU-Mitgliedstaaten ihre weitere Verhandlungsposition abstimmen . 25. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es nicht nur beim Investitionsschutz , sondern auch bei anderen Themenbereichen der Verhandlungen öffentliche Beratungen stattfinden? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hält es für wichtig, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Öffentlichkeit über die spezifischen Inhalte der Verhandlungen zu informieren und in Meinungsbildungsprozesse einzubeziehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1118 26. a) Wurden die Vertreter der Mitgliedstaaten für Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, auf die im Verhandlungsmandat/Ratsdok. 7399/13 verwiesen wird, bereits benannt? b) Hat Deutschland einen Vertreter benannt, und wenn ja, wen? c) Nimmt diese Person an den Verhandlungen teil? Mit Beschluss der im Rat der Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der EU wurde die Europäische Kommission ermächtigt, im Namen der EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen zu führen. Die EU-Mitgliedstaaten sind daran grundsätzlich nicht beteiligt. Soweit im Einzelfall über Fragen verhandelt wird, die die Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten betreffen, kann die EU-Ratspräsidentschaft neben der Europäischen Kommission an den Verhandlungen teilnehmen. Ökonomische Effekte und Ziele des Abkommens 27. Ist die Bundesregierung der gleichen Ansicht wie die Europäische Kommission (www.europa.eu „Wie kann Europa von der TTIP profitieren“), dass das wichtigste bzw. eines der wichtigsten Ziele der avisierten Handels - und Investitionspartnerschaft mit den USA die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen sei? a) Wenn nein, welches ist aus Sicht der Bundesregierung das wichtigste Ziel von TTIP? b) Wenn ja, welche Wachstums- und Arbeitsplatzeffekte erwartet die Bundesregierung nach gegenwärtigen Stand der Verhandlungen? Die Fragen 27, 27a und 27b werden gemeinsam beantwortet. Primäres Ziel der TTIP-Verhandlungen ist eine Vertiefung der transatlantischen Beziehungen, ein Abbau von bilateralen Handels- und Investitionshindernissen sowie eine regulatorische Kooperation. Alle vorliegenden Studien zu möglichen makroökonomischen Effekten eines solchen Abkommens deuten auf positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks hin, wobei sie zum Teil zu leicht unterschiedlichen Größenordnungen kommen, da die jeweiligen Simulationsergebnisse wesentlich von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen Modellannahmen und -spezifikationen abhängen. 28. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Prof. Gabriel Felbermayr, Leiter der Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA, in der ARD-Sendung „Monitor“ vom 30. Januar 2014, dass die Effekte auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung selbst im optimistischsten Szenario klein sind? Die Bundesregierung hat die Äußerung von Prof. Dr. Gabriel Felbermayr zur Kenntnis genommen. Sie entsprach nicht den Feststellungen, die er selbst in seinem im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Gutachten vorgenommen hat, wonach „ein transatlantisches Abkommen aufgrund der großen Wirtschaftskraft der beteiligten Partner die Chance [biete], substantielle Wachstumsimpulse und Beschäftigungseffekte zu erzeugen“ (ifoGutachten , S. 10). Das ifo Institut hat am 27. Februar zu der ARD-Sendung „Monitor“ vom 30. Ja- nuar 2014 öffentlich Stellung bezogen (www.ifo.de/de/w/4HEHXNz3D) und Drucksache 18/1118 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode festgestellt: „Der Hauptautor der ifo-Studie, Prof. Felbermayr, hat in seinem Interview nicht gesagt, dass ,das Abkommen wenig bringt‘. Die Forschung des ifo Instituts kommt nicht zu diesem Ergebnis.“ 29. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Mitgliedstaaten bzw. Regionen der EU in welchem Umfang mit Effekten auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung rechnen können (bitte konkret auflisten)? Der Bundesregierung liegen mehrere Studien zu möglichen Wachstums- und Beschäftigungseffekten infolge einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft vor („Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den USA“, ifo-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie; „Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment – An Economic Assessment“, Centre for Economic Policy Research, London; „Impact assessment report on the future of EU-US trade relations“, Commission staff working document, Europäische Kommission; „Potential Effects from an EU–US Free Trade Agreement“, Kommerskollegium, Schweden; „Model Simulations for Trade Policy Analysis: the impact of potential trade agreements on Austria“, FIW-Research Reports, Österreich; „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP)“, GED-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung; Estimating the Economic Impact on the UK of a Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) Agreement between the European Union and the United States”; Centre for Economic Policy Research, London u. a.). Alle vorliegenden Studien zu möglichen makroökonomischen Effekten eines solchen Abkommens deuten auf positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks hin. Gemäß ifo-Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommen Simulationen mittels eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells zu folgenden Wachstumseffekten von EU-Mitgliedsländern infolge von TTIP bei reiner Zollbeseitigung („Zollszenario “) bzw. einer weitreichenden Abschaffung von nichttarifären Handelsbarrieren („umfassendes Abkommen“). (Beschäftigungseffekte nach einzelnen EU-Ländern wurden nicht abgeleitet): BIP-Zuwachs in Prozent „Zollszenario“ „Umfassendes Abkommen“ Belgien + 0,1 + 3,6 Deutschland + 0,2 + 4,7 Frankreich + 0,2 + 2,6 Griechenland + 0,4 + 5,1 Großbritannien + 0,4 + 9,7 Italien + 0,3 + 4,9 Niederlande + 0,2 + 4,4 Österreich + 0,1 + 2,7 Polen + 0,3 + 3,7 Schweden + 0,3 + 7,3 Spanien + 0,3 + 6,6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1118 Andere o. g. Studien können zu abweichenden Ergebnissen kommen, da die jeweiligen Simulationsergebnisse zu möglichen Auswirkungen von TTIP wesentlich von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen Modellannahmen und -spezifikationen abhängen. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Branchen damit rechnen können, durch das Inkrafttreten von TTIP wirtschaftliche Vorteile zu erlangen (bitte konkret auflisten)? Grundsätzlich würden von einem umfangreichen Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelsbarrieren im transatlantischen Handel vor allem jene Sektoren profitieren , die bereits einen Schwerpunkt der bilateralen Handelsbeziehungen bilden, also insbesondere der Fahrzeugbau, der Chemiebereich sowie der Maschinenund Anlagenbau. Gemäß der ifo-Studie könnte bei einer reinen Zolleliminierung im bilateralen Handel zwischen den USA und der EU in allen drei übergeordneten Wirtschaftsbereichen (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen) mit Exportzuwächsen deutscher Exporteure gerechnet werden. Im Industriebereich fänden die stärksten deutschen Exportzuwächse in den Wirtschaftszweigen Textil und Leder statt. Quantitativ bedeutsamer für die Wohlfahrtseffekte sind allerdings die ebenfalls signifikanten Zuwächse im Maschinen- und Kraftfahrzeugbau. Die USA profitieren deutlich stärker als Deutschland in den Agrar- und Industriesektoren, während Deutschland seine bilateralen Dienstleistungsexporte deutlich ausbauen kann. Eine quantitative Evaluierung der Effekte infolge einer Reduktion nichttarifärer Barrieren auf sektoraler Ebene ist nicht möglich, da eine belastbare und konsistente Quantifizierung der Größenordnung mit den existierenden ökonometrischen Methoden nicht durchführbar ist. 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Branchen damit rechnen müssen, durch das Inkrafttreten von TTIP wirtschaftliche Nachteile zu erfahren (bitte konkret auflisten)? Gemäß der ifo-Studie könnte es bei einer reinen Zolleliminierung im bilateralen Handel zwischen den USA und der Europäischen Union zu einem signifikanten Rückgang (über 0,3 Prozent) der Exporte von Frischfleisch und Fleischprodukten , Gemüse, Früchten, Nüssen, Rohreis, Weizen und Elektronikgeräten kommen . Andere Studien können zu abweichenden Ergebnissen kommen, da die jeweiligen Simulationsergebnisse zu möglichen Auswirkungen von TTIP wesentlich von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen Modellannahmen und -spezifikationen abhängen. 32. Welche positiven und negativen Effekte werden für die Umsatzentwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in der EU durch TTIP erwartet? Zur möglichen Auswirkungen von TTIP auf die Umsatz- und Beschäftigungsentwicklung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Generell gilt, dass gerade kleine und mittelgroße Unternehmen, für die ein US- Markteintritt z. B. in Folge nichttarifärer Handelsbarrieren oder Zutrittsbeschränkungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zuvor nicht möglich war Drucksache 18/1118 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und die erst infolge der verbesserten Marktzutrittsbedingungen den US-Markt bedienen, mit Umsatz- und Beschäftigungssteigerungen rechnen können. Zugleich wird die Wettbewerbsintensität zunehmen. 33. Wie hoch fallen die mit TTIP verbundenen geschätzten Umsatzsteigerungen für große Unternehmen in der EU aus? Welche Risiken birgt TTIP für große Unternehmen? Der Bundesregierung liegen keine gesonderten Erkenntnisse über mögliche Umsatzsteigerungen von oder eventuellen Risiken für große Unternehmen in der Europäischen Union vor. Generell gilt, dass gerade große, international aufgestellte Konzerne häufig bereits in den USA über Handels- und Produktionsaktivitäten präsent sind und sich deren Rahmenbedingungen, z. B. über den Abbau tarifärer und insbesondere nichttarifärer Handelsbarrieren, tendenziell verbessern. 34. Durch welche anderen konkreten Maßnahmen erhofft sich die Bundesregierung jenseits der Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse einen Wachstumsimpuls für die deutsche und europäische Konjunktur (bitte auflisten)? Indirekte positive Effekte aus einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft können sich u. a. infolge einer hieraus resultierenden globalen Handelsschaffung, einer stärkeren Diffusion von Innovationen und „Knowhow “, einer Ausweitung bilateraler Direktinvestitionen sowie verbesserten Einkommens - und Beschäftigungsperspektiven ergeben. 35. Kann die Bundesregierung beziffern, welche Wachstumsimpulse von einem erfolgreich abgeschlossenen und ins Recht gesetzten transatlantischen Freihandelsabkommen zu erwarten sind, wenn darin keinerlei Abschwächungen , Einschränkungen oder Umgehungen bestehender Standards in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz sowie von Sozialund Gesundheitsstandards enthalten sind? Die Simulationsergebnisse vorliegender Studien zu Einkommens-, Wachstumsund Beschäftigungseffekten einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft unterstellen keinerlei Abschwächungen, Einschränkungen oder Umgehungen bestehender Standards in den Bereichen Umwelt-, Verbraucherund Datenschutz sowie von Sozial- und Gesundheitsstandards. 36. Warum stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/632, Frage 30) die Ergebnisse der Studie des ifo Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Blick auf die negativen Auswirkungen von TTIP auf Drittstaaten in Frage, in dem sie Gegenstudien anführt, die positive Auswirkungen auf Drittstaaten prognostizieren ? Die jeweiligen Simulationsergebnisse zu möglichen Auswirkungen von TIPP hängen wesentlich von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen Modellannahmen und -spezifikationen ab. Die ifo-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommt zu dem Ergebnis, dass mögliche negative Effekte von TTIP auf Drittlän- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1118 der „sehr klein, und in aller Regel im vernachlässigbaren Bereich“ sind (S. 91, 96, 100). Dabei wurden indirekte Effekte infolge eines transatlantischen Abkommens, die sich aus der großen Wirtschaftskraft der beteiligten Partner und den daraus zu erwartenden „substantiellen Wachstumsimpulsen und Beschäftigungseffekten“ sowie einer vertieften Welthandelsintegration ergeben können, nicht berücksichtigt . Das ifo Institut stellt in dem Gutachten hierzu selbst fest: „Durch „automatische Multilateralisierung“ wirkt ein tiefes transatlantisches Abkommen weniger diskriminierend als die quantitative Analyse, die diesen Aspekt vernachlässigen muss, zunächst nahelegt.“ Andere Studien, wie z. B. die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/446 genannte, die weitere Effekte berücksichtigen, kommen daher zu einer positiveren Einschätzung bezüglich der Auswirkungen von TTIP auf Drittländer. 37. Stellt die Bundesregierung analog dazu die Wachstumsprognosen für Deutschland und Europa infrage? In die Projektionen der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gehen alle relevanten Informationen ein, die im Zeitpunkt der Erstellung bekannt sind. Die Bundesregierung stellt die Projektionen deshalb nicht infrage. 38. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um negative wirtschaftliche Effekte durch TTIP auf Entwicklungs- und Schwellenländer zu vermeiden ? Spielen die vermuteten negativen Effekte von TTIP auf den Textilsektor Mexikos oder die Landwirtschaft Chiles (www.zeit.de „Die Revanche des Nordens“ vom 15. Februar 2014) bei den Verhandlungen eine Rolle? Wenn ja, in welcher Weise? Von der infolge einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zu erwartenden erhöhten Handelsintensität, steigender Beschäftigung und Einkommen dürften insgesamt positive Effekte auf den Welthandel ausgehen, so dass z. B. über globale Wertschöpfungsketten auch Länder des „globalen Südens“ indirekt von einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA profitieren könnten. Allerdings könnten Länder, die nicht in die globalen Wertschöpfungsprozesse eingebunden sind bzw. einzelne Sektoren in Drittländern durch TTIP negativ betroffen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des Abkommens auf Entwicklungs- und Schwellenländer im weiteren Verhandlungsprozess im Auge behalten. 39. Können nach Einschätzung der Bundesregierung Bestimmungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA im Rahmen von WTO-Verhandlungen (WTO = World Trade Organization) infrage gestellt werden, oder sind die zwischen der EU und den USA gefundenen Bestimmungen bei Verhandlungen innerhalb der WTO als gegeben zu akzeptieren ? a) Welche Initiativen plant die Bundesregierung in den kommenden Jah- ren für die WTO-Welthandelsrunde? Drucksache 18/1118 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Plant die Bundesregierung Fragen nach nichttarifären Handelshemmnissen auch in der WTO wieder auf die Tagesordnung zu setzen, und in welchem Verhältnis stünden dann die Verhandlungen in der WTO zu den gefundenen TTIP-Bestimmungen? Das angestrebte Abkommen muss nach Auffassung der Bundesregierung den Anforderungen genügen, die das WTO-Recht an den Abschluss von Freihandelsabkommen stellt. Danach muss insbesondere im Wesentlichen der gesamte Handel innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist liberalisiert werden. Im Rahmen der WTO unterstützt die Bundesregierung weiterhin nach Kräften alle Bemühungen der Europäischen Kommission, um Fortschritte in der DohaRunde zu machen und die Runde zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Beseitigung oder Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse ist für die Bundesregierung auch weiterhin Ziel auf multilateraler Ebene im Rahmen der Doha-Verhandlungen. Sofern dies gelingen sollte, würden sich die Ergebnisse auf multilateraler Ebene und im bilateralen Rahmen ergänzen. Auswirkungen auf einzelne Sektoren der europäischen Wirtschaft 40. Sind der Bundesregierung neben dem kulturellen und audiovisuellen Sektor weitere Sektoren bekannt, die von den Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der US-amerikanischen Verhandlungsdelegation ausgeschlossen sind (bitte auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind hoheitliche Dienstleistungen aus den Verhandlungen von vorn herein ausgeklammert. 41. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass im Rahmen der Verhandlungen zu TTIP auch über die Möglichkeit der Streichung von Subventionen debattiert werden sollte, und wenn ja, in welchen Bereichen? Nach Ansicht der Bundesregierung sollte, wie in anderen Handelsabkommen auch, vorwiegend die Transparenz der Subventionsvergabe verbessert werden. 42. Falls nein, weshalb nicht (bitte begründen)? Siehe Antwort zu Frage 41. 43. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Harmonisierung und der Ausbau der europäischen Finanzmarktregulierung Teil der Verhandlungen zu TTIP sein sollten? Falls nein, weshalb nicht (bitte begründen)? Die Europäische Union hat im Rahmen der TTIP-Verhandlungen einen Vorschlag zur regulatorischen Zusammenarbeit im Bereich Finanzdienstleistungen unterbreitet. Kern des EU-Vorschlags ist es, in TTIP einen institutionellen Rahmen für verstärkte Zusammenarbeit der Europäischen Union und den USA z. B. bei der Umsetzung der als Antwort auf die Finanzkrise entwickelten internationalen Standards zu setzen. Der Vorschlag der Europäischen Union beabsichtigt ausdrücklich nicht, innerhalb von TTIP die Finanzmarktregulierung in der Europäischen Union und den USA zu harmonisieren. Ziel ist es vielmehr insbesondere , einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die jeweilige Regulierung des Vertragspartners daraufhin überprüft wird, ob sie als äquivalent anerkannt werden kann. Dies würde es z. B. vermeiden, dass Finanzakteure, die sowohl in Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1118 der Europäischen Union und in den USA tätig sind, zwei verschiedenen Standards unterworfen sind. 44. Welche Auswirkungen wird TTIP laut Ansicht der Bundesregierung auf arbeitsrechtliche Standards in Deutschland und anderen europäischen Mitgliedsländern haben? TTIP wird keine nachteiligen Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Standards in Deutschland und Europa haben. Ziel der Verhandlungen ist vielmehr, ein hohes Arbeitsschutzniveau zu fördern. 45. In welchen Punkten können nach Ansicht der Bundesregierung die TTIPVerhandlungen der Harmonisierung und dem Ausbau der europäischen Finanzmarktregulierung Begrenzungen auferlegen? Wie in der Antwort zu Frage 43 dargelegt, beabsichtigt der Vorschlag der Europäischen Union ausdrücklich nicht, innerhalb von TTIP die Finanzmarktregulierung in der Europäischen Union und den USA zu harmonisieren. Der Harmonisierung und dem Ausbau der europäischen Finanzmarktregulierung werden deshalb durch die TTIP-Verhandlungen keine Begrenzungen auferlegt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333