Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11189 18. Wahlperiode 15.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11054 – Situation der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH (BRE) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen , welches die Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen von der DB Netz AG gepachtet hatte. Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 5. Februar 2008 wurde die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH auf ihre Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur hingewiesen . Weil die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH dieser Pflicht nicht nachkam, wurde nach vorheriger Anhörung mittels Bescheid vom 12. September 2008 die vorübergehende Einstellung des Eisenbahnbetriebes auf der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen angeordnet (www.mainpost.de/ regional/schweinfurt/Schliessungen;art769,9193223). 1. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Pächter die Pachtsache mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt und die erforderlichen Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die den Vorschriften und Regelwerken entsprechende Instandhaltung der Betriebsanlagen getätigt? 2. Welche konkreten Mängel sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Bahnstrecke Gochsheim – Kitzingen-Etwashausen nach Kenntnis der Bundesregierung während der Pachtzeit der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH aufgetreten, und wie hoch ist der hieraus entstandene Schaden? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Eisenbahnaufsicht über die Bayerische Regionaleisenbahn hinsichtlich der Strecke Kitzingen- Etwashausen – Gochsheim oblag bis zur Einstellung des Betriebes im Jahr 2016 dem Freistaat Bayern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11189 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Auf welche Art und Weise hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG überprüft bzw. überprüfen lassen, ob der Pächter seinen Verpflichtungen nachkommt? 4. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG gemäß Pachtvertrag dem Pächter abgemahnt, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist? 5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Pächter entsprechende Fristen zur Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke seitens der DB Netz AG gesetzt? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Beteiligten. Hierzu wird auf die Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), die in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1997 angenommen wurde, sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) verwiesen. 6. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpächter die Beseitigung von Mängeln auf der Bahnstrecke nicht selbst übernommen und hieraus entstehende Kosten dem Pächter in Rechnung gestellt? Die DB Netz AG hat den Pachtvertrag im Zusammenhang mit einem Verfahren nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz abgeschlossen. Sie hat in diesem Zusammenhang nachgewiesen, dass ihr der Betrieb der Strecke und die hierzu erforderlichen Aufwendungen wirtschaftlich nicht zuzumuten sind. 7. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Verpächter den Vertrag mit der Bayerischen Regionaleisenbahn GmbH nicht fristlos gekündigt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass seit dem Jahr 2008 mit der angeordneten Einstellung des Eisenbahnbetriebs auf der Bahnstrecke aktenkundig war, dass die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH ihrer Pflicht zur betriebssicheren Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nicht nachgekommen ist? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333