Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11211 18. Wahlperiode 16.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Anette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10832 – Die Rolle der Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe an den Auslandshandelskammern in der Deutschen Rohstoffstrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung versucht mit ihrer im Jahr 2010 verabschiedeten Rohstoffstrategie eine langfristige Versorgung von Rohstoffen, insbesondere mit nichtenergetischen Mineralien, für die deutsche Industrie sicherzustellen. Ein eingesetztes Mittel ist die Etablierung von sogenannten Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe (nachfolgend Kompetenzzentren genannt) an den Auslandshandelskammern (AHKs) rohstoffreicher Länder. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind diese Zentren an folgenden AHKs angesiedelt: AHK Brasilien, AHK Chile, AHK Peru, AHK Australien, AHK Kanada, AHK südliches Afrika (zuständig für Länder des südlichen Afrikas, mit einem Fokus auf die Demokratische Republik Kongo, Sambia, Simbabwe, Botsuana und Südafrika). Gefördert werden diese Kompetenzzentren mit Finanzmitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass das Bundesministerium mindestens die Rahmenbedingungen und Leitlinien der Zentren gesetzt hat oder setzen kann. Die Kompetenzzentren stellen Marktinformationen bereit und fungieren als lokale Ansprechpartner in Rohstofffragen. Im Vergleich zu den anderen Instrumenten der Rohstoffstrategie, wie den Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) oder Rohstoffpartnerschaften, ist die Arbeit der Kompetenzzentren eher im informellen Bereich angesiedelt. Laut Beschreibung auf den jeweiligen Homepages (zum Beispiel http://suedafrika.ahk.de/industrien/bergbaurohstoffe / oder http://chile.ahk.de/alt/business-center/kompetenzzentrum-bergbaurohstoffe /) ist ein Schwerpunkt der Arbeit die Vernetzung von lokalen Akteuren mit der deutschen Wirtschaft. Dies hat zur Folge, dass die Kompetenzzentren keine direkte Verantwortung für Projekte tragen, jedoch davon auszugehen ist, dass eine Vermittlung zwischen deutschen und ausländischen Akteuren und die Informationsbeschaffung faktisch einen großen Beitrag zum Gelingen eines Projektes leistet. Darüber hinaus bieten die Kompetenzzentren auch projektbezogene Dienstleistungen für einzelne deutsche Unternehmen an, so zum Beispiel die Begleitung eines Markteintritts. Hierbei haben die Kompetenzzentren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode große Steuerungsmöglichkeiten, wenn sie zum Beispiel bestimmte Abbaugebiete als präferiert vorschlagen und auf die Menschenrechtssituation aufmerksam machen. Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass die Kompetenzzentren zwar an einem privatrechtlichen Träger (den AHKs) angesiedelt sind und damit nicht der direkten Weisungsbefugnis des BMWi unterstehen, jedoch sind sie auf Initiative des Bundesministeriums entstanden und werden durch dieses finanziert. Die politische und rechtliche Verantwortung des BMWi für die Rahmenbedingungen der Arbeit der Kompetenzzentren wird auf den auf den Homepages der AHKs deutlich: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die AHK für das südliche Afrika beauftragt ein sogenanntes Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe aufzubauen und zu führen“ (http://suedafrika.ahk.de/industrien/ bergbau-rohstoffe/, Zugriff: 9. Dezember 2016) oder „Das Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe in der AHK Chile ist die operative Instanz für die Umsetzung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung in Chile[…]“ (http://chile. ahk.de/strategische-themen/bergbau-rohstoffe/, Zugriff: 9. Dezember 2016). Die Kompetenzzentren sind in ein Netzwerk von bundeseigenen Akteuren im Bereich der Rohstoffpolitik eingebettet. So steht die Arbeit der Zentren im engen Zusammenhang mit der im Zuge der deutschen Rohstoffstrategie gegründeten Deutschen Rohstoffagentur (DERA) und mit der bundeseigenen Gesellschaft Germany Trade and Invest (GTAI). Die Länderstudien zu den Potentialen in der Rohstoffwirtschaft für deutsche Investoren für Brasilien, Peru und Südafrika sind von den AHK, DERA und GTAI gemeinsam verantwortet. Diese Studien nehmen einen zentralen Platz in der Wissensgenerierung und -weitergabe in den Kompetenzzentren ein. Der Rohstoff- bzw. Bergbausektor ist in vielen Ländern von Menschenrechtsverletzungen geprägt. Eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH weist auf die systematische Menschenrechtsgefährdung durch Bergbauaktivitäten hin (siehe www.bgr.bund. de/DE/Themen/Zusammenarbeit/TechnZusammenarbeit/Downloads/human_ rights_risks_in_mining.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In Peru zum Beispiel führen zentrale Bergbauprojekte „häufig zu massiven Menschenrechtsverletzungen wie der Rechte auf Wasser, Nahrung, Gesundheit, Selbstbestimmung und Partizipation sowie der Rechte auf Unversehrtheit der Person und auf Zugang zu fairen Gerichtsverfahren“ (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/ studie-rohstoffe-menschenrechte-in-peru.pdf, S. 6 f.). An dieser Situation trägt auch Deutschland eine Mitverantwortung, denn der Druck, welchen internationale Bergbaukonzerne auf Menschen und Gruppen ausüben, die ihren Interessen entgegenstehen, resultiert auch aus der großen Nachfrage nach Rohstoffen. Deutschland ist dabei ein immer größer werdender Nachfrager. „Der Warenwert peruanischer Exporte nach Deutschland hat sich zwischen 2000 und 2012 mehr als verachtfacht, wobei die Rohstoffexporte in demselben Zeitraum um das 34- fache zunahmen“ (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-rohstoffemenschenrechte -in-peru.pdf, S. 7). Die Lage ist in vielen anderen rohstoffreichen Ländern vergleichbar. Gerade im Arbeitsbereich des Kompetenzzentrums der AHK südliches Afrika liegen Länder wie die Demokratische Republik Kongo oder Simbabwe, bei welchen Menschenrechtsverletzungen sehr oft im Zusammenhang mit dem Rohstoffabbau stehen (siehe www. dw.com/en/global-witness-eu-needs-to-take-firm-stand-on-conflict-minerals/ a-19009753 oder www.amnestyusa.org/research/reports/this-is-what-we-die-forhuman -rights-abuses-in-the-democratic-republic-of-the-congo-power-the-global). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11211 1. Gibt es Verträge zwischen den AHKs und der Bundesregierung, in denen die Rolle und Kompetenzen der Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe festgeschrieben sind (falls ja, bitte zusenden)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe an den Auslandshandelskammern (AHK) in Form von Zuwendungen. In den Zuwendungsbescheiden sind die Aufgaben der Kompetenzzentren festgelegt. Dazu gehören u. a.: die deutsche rohstoffverarbeitende Industrie bei der Suche nach neuen Rohstoffbezugsmöglichkeiten bzw. der Diversifizierung der Rohstofflieferanten zu unterstützen, Zulieferer aus dem Bereich Bergbaumaschinen sowie Dienstleister im Bergbaubereich über aktuelle Bergbauprojekte zu informieren und gleichzeitig einen Beitrag zu stärkerer Marktpräsenz der deutschen Industrie in den jeweiligen lokalen Märkten zu leisten sowie Netzwerke und Plattformen für Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen , die in Deutschland und international im Bereich Bergbau und Rohstoffe tätig sind, zu bilden und Kontakte zur Kooperationsanbahnung zu ermöglichen. 2. Welche finanziellen Mittel und Unterstützung sind bisher von der Bundesregierung an die AHKs zum Aufbau der Kompetenzzentren gegangen (bitte nach Höhe der Mittel, Herkunft der Mittel, Zweck, Land, Zeitpunkt auflisten )? a) Gibt es eine institutionelle Förderung der AHK Kompetenzzentren Bergbau und Rohstoffe? Wenn ja, in welcher Höhe (aufgeschlüsselt nach: Land und Zweck)? Die Kompetenzzentren erhalten eine Projektförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und keine institutionelle Förderung. Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe Zeitraum der Anschubfinanzierung Gesamtbundeszuwendung durch BMWi AHK Chile 15.08.2012 – 31.12.2017 (6 Jahre) 839.856,- € AHK Kanada 20.08.2012 – 31.12.2017 (6 Jahre) 1.052.410,- € AHK Südliches Afrika 05.11.2013 – 31.12.2019 (6 Jahre) 874.747,30 € AHK Australien 01.01.2015 – 31.12.2017 (3 Jahre) 356.854,50 € AHK Peru 01.01.2015 – 31.12.2017 (3 Jahre) 406.900,- € AHK Brasilien 01.09.2015 – 31.08.2018 (3 Jahre) 495.340,- € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Mittel und Mittelzuwächse sind zukünftig geplant? Sind diese an Kriterien oder messbare Erfolge gebunden? Wenn ja, welche sind diese, bzw. was wird als Erfolg gemessen? Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich drei Jahre. Auf Antrag kann die Finanzierung der Projekte verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die erste Förderperiode erfolgreich verlaufen ist. Dies wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie per Erlass die administrative Abwicklung der Projekte übertragen worden ist, in Abstimmung mit dem Fachreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf Grundlage der jährlichen Sachberichte und zahlenmäßiger Nachweise der AHK geprüft. Hierbei spielen Kriterien wie z. B. Zielerreichung, zweckentsprechende Verwendung der Mittel und Wirtschaftlichkeit des Projekts eine wichtige Rolle. Mittelzuwächse sind nicht geplant. Vielmehr soll der Finanzierungsanteil des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tendenziell zurückgeführt werden. Es ist beabsichtigt, dass die AHK aufgrund der von den Kompetenzzentren aufgebauten Expertise und eigener Vermarktungsaktivitäten ihre Dienstleistungen im Rohstoffbereich sukzessive gegen Entgelt anbieten, um Einnahmen erzielen zu können. 4. Wie setzt sich die Finanzierung der Kompetenzzentren zusammen? a) Welchen Anteil stellen Eigenmittel der AHKs? b) Welchen Anteil stellen staatliche Finanzmittel (bitte in Höhe und Anteilen je Rohstoffkompetenzzentrum aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. In der ersten Förderperiode wurden bzw. werden alle AHK-Kompetenzzentren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vollfinanziert. Ab der zweiten Förderperiode wird die Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie degressiv ausgestaltet und die AHK sollen Eigenmittel von ca. 10 bis 15 Prozent erwirtschaften. Das Kompetenzzentrum an der AHK Chile wird auch in der zweiten Förderperiode vollfinanziert, da es für die Organisation des jährlich stattfindenden Deutsch-Chilenischen Rohstoffforums, das im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung beider Regierungen etabliert wurde, verantwortlich ist. Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe Zeitraum der Anschubfinanzierung Anteil der staatlichen Mittel AHK Chile 15.08.2012 – 31.12.2017 (6 Jahre) 100 % AHK Kanada 20.08.2012 – 31.12.2017 (6 Jahre) 1. Förderperiode: 100 % 2. Förderperiode: 85-91 % AHK Südliches Afrika 05.11.2013 – 31.12.2019 (6 Jahre) 1. Förderperiode: 100 % 2. Förderperiode: 85-90 % AHK Australien 01.01.2015 – 31.12.2017 (3 Jahre) 100 % AHK Peru 01.01.2015 – 31.12.2017 (3 Jahre) 100 % AHK Brasilien 01.09.2015 – 31.08.2018 (3 Jahre) 100 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11211 5. Nach welchen Kriterien bzw. Kriterienkatalogen wurden die Standorte für die bereits bestehenden Kompetenzzentren ausgewählt (falls verschiedene Kriterienkataloge für verschiedene Kompetenzzentren galten, bitte nach Kompetenzzentren aufschlüsseln)? Grundlage für die Gründung der Kompetenzzentren an den AHK waren die von der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) gemeinsam mit der Germany Trade & Invest (GTAI) und den genannten AHK erarbeiteten Rohstoffstudien, die die Bedeutung und Position der besagten Länder als Anbieter mineralischer Rohstoffe auf dem Weltmarkt bzw. deren strategische Bedeutung für die Rohstoffversorgung des Industrie - und High-Tech- Standortes Deutschland untermauerten. Des Weiteren spielten auch die politischen, ökonomischen bzw. sozioökonomischen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen für ein Engagement deutscher Unternehmen sowie für eine nachhaltige Entwicklung des Rohstoffsektors in den jeweiligen Ländern eine maßgebliche Rolle. Auf Grundlage dieser Länderstudien wurden die verschiedenen Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe eingerichtet. Wie sich aus der folgenden Tabelle ergibt, ist Deutschland mit fünf Kompetenzzentren in fünf Ländern vertreten, die zu den acht wichtigsten Rohstoffländern weltweit gehören. Rang Land Kompetenzzentrum Bergbau & Rohstoffe 1 China nein 2 Brasilien ja, seit 9/15 3 Australien ja, seit 1/15 4 Russland nein 5 Chile ja, seit 08/12 6 Kanada ja, seit 08/12 7 USA nein 8 Südafrika ja, seit 11/13 14 Peru ja, seit 1/15 Quelle: BGR-Studie „Vorkommen und Produktion mineralischer Rohstoffe – ein Ländervergleich, 2014, Weltweiter Rang (nach Wert aller Rohstoffe in US $) nach Reserven, Ressourcen, Bergwerksproduktion und Raffinadeproduktion http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/studie_rohstoffwirtschaftliche _einordnung_2014.pdf?__blob=publicationFile&v=4 a) Inwiefern spielten dort energiepolitische Maßgaben, d. h. Ressourcenpotentiale und Zugangsmöglichkeiten zu Ressourcen, eine Rolle? Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargestellt, haben die Kompetenzzentren u. a. die Aufgabe, die deutsche rohstoffverarbeitende Wirtschaft bei der Suche nach Rohstoffbezugsmöglichkeiten bzw. bei der Diversifizierung der Rohstofflieferanten zu unterstützen. Herausforderungen wie beispielsweise Digitalisierung und Industrie 4.0, Energiewende oder Elektromobilität und die sich daraus ergebenden Rohstoffbedarfe spielen daher auch für die Arbeit der Kompetenzzentren eine Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwiefern spielte die Menschenrechtssituation, insbesondere in Bezug auf die relevanten Wirtschaftssektoren der Rohstoffwirtschaft, in der Planung zu den Kompetenzzentren eine Rolle? Falls nicht, wieso nicht? Die von den AHK zusammen mit der BGR/DERA und der GTAI erarbeiteten Länderstudien, auf deren Grundlage die Kompetenzzentren etabliert wurden, beinhalten neben einer Potenzialanalyse sowie Aspekten zu rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen auch einen Überblick über soziale und menschenrechtliche Aspekte und die damit verbundenen besonderen Anforderungen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 6. Plant die Bundesregierung die Etablierung von weiteren Kompetenzzentren? Und wenn ja, an welchen Standorten sind diese geplant, und zu welchem Zeitpunkt sollen sie etabliert werden? Weitere Kompetenzzentren sind derzeit nicht geplant. 7. Gibt es eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen und Tätigkeiten der Kompetenzzentren (bitte zusenden)? Die Maßnahmen und Tätigkeiten der Kompetenzzentren unterliegen einer regelmäßigen Prüfung durch das BAFA in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. a) Ist diese extern oder intern geschehen? Was sind zentrale Erkenntnisse über die Stärken und Schwachstellen des Instruments? Inwiefern sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar? Die Prüfung erfolgt intern, die Ergebnisse werden dem Zuwendungsempfänger mitgeteilt. Eine externe Evaluierung der Projekte ist nicht vorgesehen. b) Inwiefern spielt die Evaluation eine Rolle für die Etablierung neuer Kompetenzzentren ? Die Gründung neuer Kompetenzzentren ist derzeit nicht geplant. 8. Auf welche Weise begleitet oder kontrolliert die Bundesregierung die Arbeit der Kompetenzzentren? Die Bundesregierung begleitet die Arbeit der Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe auf vielfältige Weise, zum Beispiel durch eine Teilnahme auf politischer bzw. fachlicher Ebene an den verschiedenen Veranstaltungen der Kompetenzzentren (z. B. Rohstoffforen, Bergbaukonferenzen, Länderworkshops). Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit den Kompetenzzentren, z. B. in Form von Arbeitstreffen und Telefonkonferenzen, statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11211 9. Inwiefern sind die Kompetenzzentren in die Initiative vom Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und der BASF „Made in Germany – Die Verantwortung deutscher Unternehmen im globalen Wettbewerb“ eingebunden? Welche Verbindungen gibt es zwischen den Initiativen? Die vom BDI und der BASF im November 2016 angekündigte Unternehmensinitiative zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens im globalen Wettbewerb zielt darauf ab, den Partnern deutscher Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern Ideen und Instrumente für verantwortliches Wirtschaften zu vermitteln. Ihr offizieller Auftakt ist für Anfang 2017 geplant. Die AHK und auch die Kompetenzzentren begrüßen diese Initiative. Sie stehen über ihre Netzwerke im engen Austausch mit dem BDI und der BASF und werden auf diesem Wege ihr Interesse an der Initiative, über deren Struktur und Umsetzung noch entschieden werden muss, einbringen. 10. Inwiefern arbeiten die Kompetenzzentren mit der bundeseigenen Agentur Germany Trade and Invest (GTAI) zusammen? a) Bei welchen konkreten Projekten gab es eine Zusammenarbeit, auch informeller Natur, der jeweiligen Kompetenzzentren mit der GTAI (bitte um Auflistung)? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Die Kompetenzzentren und die GTAI arbeiten eng zusammen. Bereits vor Gründung der Zentren war die GTAI zusammen mit den AHK und der DERA in der BGR an der Erarbeitung der Basisstudien für den Aufbau der Kompetenzzentren maßgeblich beteiligt. Darüber hinaus findet zwischen den Kompetenzzentren und der GTAI ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch statt, z. B. durch Nutzung der GTAI-Informationen zu Themen wie Rohstoffe, Bergbau, Energie, Branchen, aber auch zu Konjunktur, Wirtschaftstrends und Prognosen, Projektfrühinformationen und Ausschreibungshinweisen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt auch im Rahmen des im Dezember 2016 offiziell an den Start gegangenen German Mining Network, einem Zusammenschluss aller Kompetenzzentren mit der GTAI, DERA/BGR und entsprechenden Unternehmensverbänden , mit dem Expertise gebündelt und Synergieeffekte genutzt werden sollen. Eine Zusammenarbeit der Kompetenzzentren mit der GTAI gab es beispielsweise bei folgenden Projekten: Bergbau- und Rohstoffmärkte weltweit, IHK Essen, 11. Juni 2015 Deutsch-Chilenisches Rohstoffforum, 4. Oktober 2016 Branchentreff Mining, VDMA Essen, 1. Dezember 2016 Potenziale der Rohstoffwirtschaft in Chile, FAB Berlin, 8. Dezember 2016. 11. Inwiefern arbeiten die Kompetenzzentren mit der bundeseigenen Deutschen Rohstoffagentur (DERA) zusammen? Die Kompetenzzentren und die DERA in der BGR arbeiten bei Themen zur sicheren und nachhaltigen Rohstoffversorgung partnerschaftlich zusammen. Die Kompetenzzentren bündeln die Rohstoffinformationen und Kontakte im jeweiligen Land, die BGR/DERA bewertet die Potentiale nicht-energetischer mineralischer Rohstoffe der Länder und stellt die Informationen der deutschen Wirtschaft und Politik zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Bei welchen konkreten Projekten gab es eine Zusammenarbeit, auch informeller Natur, der jeweiligen Kompetenzzentren mit der DERA (bitte um Auflistung)? Eine Zusammenarbeit der Kompetenzzentren mit der DERA gab es beispielsweise bei folgenden Projekten: Deutsch-Chilenisches Rohstoffforum, jährlich seit 2012 Bergbaumesse PDAC, Kanada, jährlich seit 2012 Chile: Gemeinsames Haldenprojekt BGR-AHK CHILE: vom 1. August 2013 bis zum 31. September 2015 Deutsch-Peruanisches Rohstoffforum, jährlich seit 2015 Deutsch-Brasilianische Bergbaukonferenz, 2016 World Mining Congress 2016, Brasilien. b) Inwiefern gibt es Überschneidungen der Arbeit der Kompetenzzentren mit dem ExperTS- Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? Arbeiten die entsandten Experten auch zu Themen der Kompetenzzentren oder beraten diese? Die Integrierten Fachkräfte im ExperTS-Programm arbeiten zu entwicklungspolitisch relevanten Themen komplementär zu den Aktivitäten der Kompetenzzentren . Durch die ExperTS werden entwicklungspolitisch sensible Themen (Corporate Social Responsibility (CSR), Arbeitsplatzsicherheit, Umwelt, Gender etc.) in Veranstaltungen, Seminare etc. eingebracht und somit ein Bewusstsein für diese Themen geschaffen. Zudem beraten die Integrierten Fachkräfte zu Förderinstrumenten und Kooperationsmöglichkeiten mit der Entwicklungszusammenarbeit und unterstützen damit das entwicklungspolitische Engagement des Privatsektors . c) Und wenn ja, an welchen AHKs gibt es eine Zusammenarbeit, und in welcher Form? An folgenden AHK gab bzw. gibt es eine Zusammenarbeit: AHK Brasilien: An der AHK Brasilien gibt es einen ExperTS, der im Bereich Erneuerbare Energien arbeitet. Sofern es Überschneidungen der beiden Arbeitsbereiche gibt, erfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. AHK Chile (Zusammenarbeit mit ExperTS im Bereich Berufsbildung): Zusammenarbeit im Rahmen der Wirtschaftstage im Oktober 2016, z. B. Durchführung von Vorträgen und Paneldiskussionen zum Thema Berufsbildung Unterstützung bei der Verbesserung von bergbaurelevanten Ausbildungsinhalten an Berufsschulen im Norden Chiles Allgemein: Beratung zu den Themen Verbesserung der Ausbildungsqualität und Arbeitssicherheit sowie zu Genderaspekten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11211 AHK Peru (Zusammenarbeit mit ExperTS im Bereich Energie/Umwelttechnologien und im Bereich Berufsbildung): Allgemein: Beratung des Kompetenzzentrums zu umwelt- und ressourcenschonenden Technologien Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren auch zum Thema Arbeitssicherheit im Bergbau zur Verminderung von Arbeitsunfällen sowie CSR Einführung bergbauorientierter Berufsausbildung im dualen System (Mechatronik ) AHK Südliches Afrika (Zusammenarbeit mit ExperTS in Sambia): Durchführung von Delegationsreisen mit deutschen Bergbauzulieferfirmen, u. a. Sensibilisierung der Unternehmen zum Thema CSR Durchführung von Round Tables mit Zulieferfirmen und weiteren Akteuren, z. B. Vorstellung der Förderinstrumente und Kooperationsmöglichkeiten mit der Entwicklungszusammenarbeit. 12. Spielen Tiefseebergbau und/oder Technologieexporte für den Tiefseebergbau in den Kompetenzzentren eine Rolle? Tiefseebergbau und/oder Technologieexporte für den Tiefseebergbau spielen keine Rolle in der Arbeit der Kompetenzzentren. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die DERA Länderstudien , welche ein zentrales Instrument zur Evaluierung von Investitionen für Firmen darstellen (siehe z. B. Homepage AHK Chile http://chile.ahk.de/alt/ business-center/kompetenzzentrum-bergbau-rohstoffe/), keine Kapitel zur Menschenrechtssituation enthalten? Die verschiedenen Veröffentlichungen der BGR/DERA haben jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Zielsetzungen. Die DERA-Rohstoffliste wertet beispielsweise explizit die World Governance Indicators (WGI) der Weltbank im weltweiten Rohstoffangebot aus. Die WGI berücksichtigen u. a. neben der Stabilität und Effizienz der Regierung eines Landes auch die Einhaltung gesellschaftlicher Regeln und Vorschriften. Die Berichte der BGR, die im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) erstellt werden, befassen sich explizit und detailliert mit der Menschenrechtssituation im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung. Der Leitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschl. Gender, verpflichtet bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit auch die BGR dazu, vor Beginn von Vorhaben menschenrechtliche Risikoanalysen durchzuführen. Die Länderstudien der BGR/DERA haben das Ziel, deutschen Unternehmen neue Potenziale zur Diversifizierung ihrer Lieferquellen für mineralische Rohstoffe aufzuzeigen. Die Studien beinhalten neben geologisch-technischen Themen auch Aspekte zu rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den Ländern. Sie stellen darüber hinaus auch Fakten zu sozialen und menschenrechtlichen Aspekten im Bergbau zusammenfassend dar und weisen mit direktem Bezug zu den untersuchten Projekten oder in eigenen Kapiteln auf die besonderen Anforderungen vor Ort hin. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die folgende Auflistung stellt einige Beispiele dafür zusammen: AHK, DERA, GTAI (2013) „Südafrika – Möglichkeiten deutscher Unternehmen für ein Engagement im südafrikanischen Rohstoffsektor“, Kapitel „3.4 Länderspezifische Besonderheiten“, bes. „3.4.1 Black Economic Empowerment (BEE)“ und „3.4.3 Nachhaltigkeit und Verantwortung im Bergbau“ (S. 56 ff) AHK, DERA, GTAI (2013) „Australien – Möglichkeiten deutscher Unternehmen für ein Engagement im australischen Rohstoffsektor“, Kapitel „3.4 Aboriginal & Torres Strait Islander Rights in Australien (Native Title Act 1993)“ (S. 66) DERA Rohstoffinformationen Nr. 21 (2014) „Investor’s and Procurement Guide South Africa, Part 1: Heavy Minerals, Rare Earth Elements, Antimony“, Kapitel “3.1 Key government legislation and policies regarding mineral industry ”, Abschnitt “The Mining Charter” (S. 24) sowie Kapitel “3.3 Black Economic Empowerment Act” (S. 26) AHK, DERA, GTAI (2014) „Peru – Herausforderungen und Chancen für eine nachhaltige Entwicklung im Rohstoffsektor”, Kapitel „3.2.1 Bergbau und Gesellschaft in Peru“ (S. 24 ff) AHK, DERA, GTAI (2015) „Brasilien – Projekte Akteure und Rahmenbedingungen im Rohstoffsektor“, Kapitel „2 Rohstoffsituation und Bergbau in Brasilien “,Abschnitt „Gold“ (S. 24 f) sowie Kapitel „7 Rahmenbedingungen für ein Engagement in Brasilien“, Abschnitt „Politischer Rahmen – Politische Situation und Stabilität“ (S. 134) DERA Rohstoffinformationen Nr. 29 (2016) „Mineralische Rohstoffe in Australien – Investitions- und Lieferpotenziale“, Kapitel „1.3 Rahmenbedingungen des australischen Bergbausektors“, Abschnitt „Aboriginal & Torres Strait Islander Rights in Australien – Native Title Act“ (S. 31). 14. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen, welche durch die Kompetenzzentren beraten werden, über die Menschenrechtslage in dem jeweiligen Land aufgeklärt werden (nach Möglichkeit bitte auch die Nennung konkreter Beispiele)? Die Information und Beratung seitens der Kompetenzzentren über die Rahmenbedingungen für ein Engagement deutscher Unternehmen im Rohstoffbereich der jeweiligen Länder beinhalten auch Hinweise auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards, die Menschenrechtslage bzw. die besondere Situation indigener Bevölkerungsgruppen. Dies zeigen exemplarisch folgende Beispiele: Das Kompetenzzentrum an der AHK Kanada z. B. weist deutsche Firmen auf die besondere Situation der indigenen Bevölkerung im Norden Kanadas und deren Rolle und Einfluss auf Bergbauprojekte und Geschäftsmöglichkeiten hin. Auch das Kompetenzzentrum an der AHK Peru spricht die Themen Menschenrechte und soziale Konflikte bei Briefings und Beratungsgesprächen mit deutschen Zulieferern an. Sie waren auch Gegenstand der deutsch-peruanischen Rohstoffforen und Fachworkshops in den Jahren 2015 und 2016. Des Weiteren organisiert das Kompetenzzentrum zusammen mit der deutschen Botschaft in Peru Gesprächsrunden mit NGO, die in Bergbauthemen aktiv sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11211 Vergleichbares gilt für das Kompetenzzentrum an der AHK Südliches Afrika, das ein besonderes Augenmerk auch auf Konfliktrohstoffe und Transparenzfragen entlang der Lieferketten sowie das entsprechende Engagement der BGR in diesen Bereichen und nicht zuletzt auf die Entwicklungen im Kontext der EU-Verordnung über den Handel mit Konfliktmineralien legt. Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. Auch für die Arbeit des Kompetenzzentrums an der AHK Chile spielt die Förderung eines nachhaltigen Bergbaus, in dem Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten und betroffene Akteure in die Entscheidungsfindung von Projektvorhaben einbezogen werden, eine wichtige Rolle. Dies gilt umso mehr, als die Vorschriften vor Ort in den vergangenen Jahren konkretisiert wurden und beispielsweise die Einbeziehung der Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung geworden ist. Im Übrigen wurde für das gesamte Netzwerk der AHK im Jahr 2016 in Kooperation mit Global Compact und twentyfifty ein Workshop zum Thema „Getting started with Human Rights Due Diligence“ veranstaltet. 15. Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Beratung von Unternehmen durch die Kompetenzzentren eine zentrale Rolle einnehmen? 16. Inwiefern ist eine solche zentrale Rolle menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für die Bundesregierung eine Bedingung für die Förderungswürdigkeit der Kompetenzzentren? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Wie sich aus der Antwort zu Frage 14 ergibt, erstreckt sich die Beratung der Kompetenzzentren auch auf die Rolle und Bedeutung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten . Die Einhaltung entsprechender internationaler Standards bildet aus Sicht der Bundesregierung die Basis für jegliche wirtschaftliche Betätigung in den jeweiligen Rohstoffländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 17. Inwiefern wird die BGR/Max-Planck-Studie zu „Human Rights Risks in Mining – A Baseline Study“, die verschiedene Beispiele für Menschenrechtsverletzungen auch in den Ländern der Bergbau Kompetenzzentren enthält, in den Kompetenzzentren vorgestellt, diskutiert und begleitet? Gegenstand der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten Studie ist eine wissenschaftliche Analyse der menschenrechtlichen Risiken im Bergbau. Die Ergebnisse der Studie werden von den Kompetenzzentren berücksichtigt. Sie und die darin aufgezeigten Fallbeispiele fließen in die Beratung deutscher Unternehmen mit ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von dem Kompetenzzentrum an der AHK Chile vermittelten Projekte im Einklang mit der Bekenntnis der Bundesregierung stehen, dass „alle Beteiligten bei Projekten im Bergbauund Rohstoffbereich die internationalen Abkommen zu Menschenrechten sowie die relevanten Umwelt- und Sozialstandards beachten“ (Gemeinsame Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile zur Zusammenarbeit im Bereich Bergbau und mineralische Rohstoffe, vom 26. Januar 2013)? Das Kompetenzzentrum an der AHK Chile vermittelt keine Projekte, sondern berät Unternehmen beider Länder über Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Dabei wird bei der Beratung und auch in Briefings für deutsche Unternehmen auf die internationalen Abkommen zu Menschenrechten sowie auf Umwelt- und Sozialstandards hingewiesen. Beispielsweise widmete sich das 4. Deutsch-Chilenische Forum für Bergbau und Rohstoffe im Jahr 2015 unter dem Motto „Mining meets Environment“ schwerpunktmäßig der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und strengen Umweltstandards. Im Übrigen steht die Bundesregierung mit dem Kompetenzzentrum an der AHK Chile sowie den übrigen Zentren im engen Austausch . 19. Inwiefern überprüft die Bundesregierung die chilenischen Projekte auf Menschenrechts - und Umweltstandards, bevor sie diese, wie in Artikel 5, Absatz 3 der Gemeinsamen Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile zur Zusammenarbeit im Bereich Bergbau und mineralischen Rohstoffe angekündigt, an interessierte Kreise der deutschen Wirtschaft weitergibt? Falls nicht, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch ihre Vermittlung nicht ihre Absichtserklärung, die Projektbeteiligten zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards anzuhalten unterwandert wird? Die Bundesregierung überprüft nicht chilenische Projekte im Hinblick auf Menschenrechts - und Umweltstandards. Das Kompetenzzentrum macht die Projekte bekannt, damit sich deutsche Unternehmen bewerben können. Dabei erwartet die Bundesregierung, dass deutsche Unternehmen internationale Standards wie die UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einhalten. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sehen u. a. vor, dass sich Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten an bestimmte Menschenrechts- und Umweltstandards halten sollen. Sie sind seitens der Bundesregierung mit der festen Erwartung ihrer Einhaltung verknüpft. Um ihre weitere Bekanntmachung und Einhaltung zu fördern, wird die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelte Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinational tätige Unternehmen (NKS) derzeit neu aufgestellt und weiter gestärkt. Auch Chile verfügt über eine entsprechende Nationale Kontaktstelle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11211 20. Ist die Einrichtung des Kompetenzzentrums Bergbau und Rohstoffe an der AHK Peru eine Umsetzung des deutsch-peruanischen Abkommens über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie und Technologiebereich vom 15. Mai 2015? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die vermittelten bzw. unterstützten privatwirtschaftlichen Projekte den Zielen des Abkommens, d. h. „die sichere und nachhaltige […] Rohstoffnutzung“, sowie dem Bekenntnis zu den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Äquator- Prinzipien zur Einhaltung Umwelt- und Sozialstandards nicht zuwiderlaufen ? Auch wenn die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Bergbau und Rohstoffe an der AHK Peru nicht explizit in dem Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich vom 15. Mai 2015 genannt ist, unterstützt das Kompetenzzentrum die Umsetzung des Abkommens. Das Kompetenzzentrum vermittelt und unterstützt keine privatwirtschaftlichen Projekte (siehe hierzu Antwort zu Frage 1). 21. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK Chile bisher involviert? In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)? 23. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK Peru bisher involviert? In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)? 24. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK Brasilien bisher involviert? In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)? 27. Bei welchen privatwirtschaftlichen Vorhaben war das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika bisher involviert? In welcher Form (bitte auch informelle Beratungsleistungen oder Vermittlungen seitens des Kompetenzzentrums auflisten)? Die Fragen 21, 23, 24 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Die Kompetenzzentren an den AHK Chile, Peru, Brasilien und Südliches Afrika sind wie auch die übrigen Kompetenzzentren in Australien und Kanada nicht in privatwirtschaftlichen Vorhaben involviert. 22. Kooperiert das Kompetenzzentrum an der AHK Chile mit dem Konzern Antafogasta Mining? Wenn ja, in welcher Form und im Hinblick auf die Kupfermine Los Pelambres ? Das Kompetenzzentrum an der AHK Chile kooperiert nicht mit dem Konzern Antofagasta Mining. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Gibt es eine zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien auf welcher die Arbeit des Kompetenzzentrums basiert? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt das Kompetenzzentrum Brasilien in Form einer Zuwendung. In dem Zuwendungsbescheid ist der Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums an der AHK Brasilien festgelegt. 26. Welche menschenrechtlichen Vorgaben wurden für die Arbeit des Kompetenzzentrums an der AHK Brasilien gemacht? a) Auf welcher Grundlage wurden diese Vorgaben gemacht? b) Wenn es keine Vorgaben gibt, warum nicht? Die AHK Brasilien verfügt seit vielen Jahren über einen Ethikcode. Darüber hinaus verfolgt sie die Prinzipien des Global Compact und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Aktivitäten an diesen Prinzipien und Nachhaltigkeitszielen auszurichten . Im Übrigen hat das Kompetenzzentrum im Jahr 2016 an einer zweitägigen Konferenz zum Thema „Bergbau und Communities“ teilgenommen, in deren Mittelpunkt die soziale Verantwortung von Bergbauunternehmen in unterentwickelten Regionen des Landes stand. 28. Für welche Länder ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika zuständig? Sind Erweiterungen dieser Liste geplant? Wenn ja, welche? Das Kompetenzzentrum der AHK Südliches Afrika ist für Südafrika, Simbabwe, Sambia und die Demokratische Republik Kongo zuständig. Eine Ausdehnung auf weitere Länder ist derzeit nicht geplant. 29. Inwiefern war oder ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika in Graphitabbau-Projekten des Unternehmens Kropfmühl involviert? Gibt es Zusammenhänge der Graphitabbau-Projekte zu dem Explorations- Förderprogramm der Bundesregierung? Die AHK ist und war in keine Projekte des Unternehmens Kropfmühl involviert. Im Rahmen des Explorationsförderprogramms der Bundesregierung wurde die Graphit Kropfmühl GmbH für die Graphitexploration Cabo Delgado in Mosambik gefördert. 30. Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika inhaltlich oder organisatorisch mit dem Uranabbau in Tansania befasst? Wenn ja, inwiefern, und in Kooperation mit welchen Akteuren? Das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika ist weder inhaltlich noch organisatorisch mit dem Uranabbau in Tansania befasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11211 31. Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika formell oder informell mit der Kooperation zwischen ThyssenKrupp und dem Kohlelieferanten Vale befasst? a) Und wenn ja, inwiefern? b) Und wenn ja, sind die Vorwürfe der Menschrechtsverletzungen seitens des Kohlelieferanten und Minenbetreibers Vale (siehe www.thyssenkrupp. com/de/moatize/) Teil der Arbeit? Das Kompetenzzentrum ist weder formell noch informell mit der Kooperation zwischen ThyssenKrupp und dem Kohlelieferanten Vale befasst. 32. Begleitet das Kompetenzzentrum an der AHK Südafrika direkt oder indirekt den Konflikt um den Platinabbau in Marikana? Wenn ja, wie? Das Kompetenzzentrum begleitet weder direkt noch indirekt den Konflikt um den Platinabbau in Marikana. 33. Ist das Kompetenzzentrum an der AHK südliches Afrika im Gespräch mit BASF, Lonmin oder anderen Platin-Herstellern? Wenn ja, in welcher Art? Das Kompetenzzentrum an der AHK Südliches Afrika ist nicht im Gespräch mit BASF, Lonmin oder anderen Platin-Herstellern. 34. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in der Rohstoffwirtschaft in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick auf Konfliktmineralien, ein? Inwieweit beeinflusst diese Einschätzung die Arbeit der Kompetenzzentren an der AHK südliches Afrika? Die Menschenrechtslage in der DR Kongo ist in vielen Bereichen problematisch. Der Rohstoffsektor ist durch unzureichende Transparenz und Kontrolle geprägt, was fallweise zu Menschenrechtsverletzungen für die betroffenen Personen führte. In der DR Kongo ist der Abbau von Gold, Zinn, Tantal, Wolfram, insbesondere deren Förderung und Handel im artisanalen und Kleinbergbau, teilweise mit der Finanzierung von gewalttätigen Konflikten, Kinderarbeit und weiteren Risiken verbunden. Auch der Kobaltabbau ist zum Teil davon betroffen. Verantwortungsvoller Umgang mit den Lieferketten dieser sogenannten Konfliktminerale macht die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten erforderlich. Dabei hat die BGR im Auftrag der Bundesregierung die Entwicklung der entsprechenden OECD-Leitlinie unterstützt. Die EU-Verordnung zu sogenannten Konfliktmineralien , deren Verabschiedung im Frühjahr 2017 erwartet wird, wird den Nachweis der Sorgfaltspflicht für Importeure von Konfliktmineralien und daraus gefertigten Hüttenprodukten verpflichtend machen. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt die BGR seit 2009 die DR Kongo sowie im Rahmen einer Kooperation mit der Internationalen Konferenz der Großen Seen (ICGLR) auch deren östliche Anrainerstaaten im Hinblick auf die Zertifizierung von Konfliktmineralien und die Verbesserung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11211 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kontrolle und Arbeitsbedingungen im Kleinbergbau. Zudem hat die BGR den Analytischen Herkunftsnachweis für Tantal, Zinn und Wolfram entwickelt, der ein wichtiges forensisches Instrument für die Transparenz und die Sorgfaltspflicht in Rohstoff-Lieferketten darstellt. Das Kompetenzzentrum informiert über die Rahmenbedingungen im Land, was auch die vorstehend beschriebene Situation und die Transparenzinitiativen einschließt . 35. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtssituation in der Rohstoffwirtschaft in Simbabwe ein, insbesondere im Hinblick auf Konfliktfinanzierung durch den Diamantenabbau? Inwieweit beeinflusst diese Einschätzung die Arbeit der Kompetenzzentren an der AHK südliches Afrika? Menschenrechtsverletzungen (Misshandlungen, Kinder- und Zwangsarbeit) im Zusammenhang mit dem stattfindenden Diamantenabbau von Marange sind seit 2006 von einer Reihe unabhängiger Medien und zivilgesellschaftlicher Gruppen dokumentiert worden. Mithilfe der Regularien des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses (KPCS) soll eine Konfliktfinanzierung durch den Abbau von Rohdiamanten verhindert werden. Prinzipiell haben über den KPCS hinaus eine europäische Sanktionsverordnung sowie die OECD-Leitlinie zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette auch für Diamanten (wie für sämtliche Rohstoffe) Gültigkeit . Die BGR arbeitet im Auftrag der Bundesregierung an dem OECD-Prozess zur Entwicklung eines Risiko-Handbuchs (Mineral Risk Handbook) mit, welches sämtlichen rohstoffverarbeitenden Unternehmen ermöglichen soll, Risiken von Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten detailliert zu bewerten und darauf im Sinne der Sorgfaltspflicht zu reagieren. Das Kompetenzzentrum verweist bei Anfragen selbstverständlich auf die bestehenden Transparenzinitiativen. 36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, dass die Vermittlungsaktivitäten seitens des Kompetenzzentrums an der AHK südliches Afrika nicht den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zuwiderlaufen? Internationale Standards, wie beispielsweise auch die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, sind Bestandteil der Beratung des Kompetenzzentrums . Dazu bedarf es keiner gesonderten Maßnahmen der Bundesregierung. 37. Wie bewertet die Bundesregierung, dass in den öffentlich zugänglichen Informationsmaterialien des Kompetenzzentrums an der AHK südliches Afrika zu den Rohstoffmärkten in Südafrika, Demokratische Republik Kongo, Sambia und Simbabwe keine Bezüge zu der Menschenrechtssituation sind (siehe z. B. www.essen.ihk24.de/blob/eihk24/international/laender/ downloads/2634208/9685902c76d7a7004182511df888e9b3/Praesentation- Suedliches-Afrika-data.pdf, Zugriff: 21. Dezember 2016, oder http:// resources.germanchamber.co.za/marktinformationen/ueberblick/, Zugriff: 21. Dezember 2016), obwohl Menschenrechtsverletzungen in der Region oft mit Bergbauprojekten verbunden sind? Die verschiedenen Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums an der AHK Südliches Afrika haben unterschiedliche Schwerpunkte und Zielsetzungen. Auf die Situation der Menschenrechte aber auch auf Aspekte der Nachhaltigkeit wird vom Kompetenzzentrum, wie bereits ausgeführt, in Beratungen und Briefings hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11211 38. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Schulungen, Fortbildungen, Trainings oder ähnliches an den Kompetenzzentren zum Thema Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten durchgeführt worden? Wenn ja, durch wen? Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bzw. die AHK führen regelmäßig Fortbildungen für ihre Mitarbeiter durch. Im Jahr 2016 wurde beispielsweise für das gesamte AHK-Netzwerk in Kooperation u. a. mit Global Compact eine Veranstaltung zum Thema „Getting started with Human Rights Due Diligence“ angeboten. 39. Hat die Bundesregierung solche Fortbildungen z. B. durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur verbindlichen Maßnahme für alle Kompetenzzentren erklärt? Wenn nein, wieso nicht? Die Kompetenzzentren nutzen im eigenen Interesse die regelmäßigen Fortbildungen sowohl des DIHK, der AHK als auch anderer Organisationen und Anbieter, um ihren Aufgaben und ihrem Beratungsauftrag vollumfänglich gerecht zu werden . Sie stehen zudem im engen Kontakt und Austausch mit den einschlägigen Ressorts, Verbänden, Wissenschaftsinstitutionen und NGO sowohl in Deutschland als auch vor Ort, um sich ein umfassendes Bild über die jeweiligen politischen , wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu machen. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, auf Fortbildungsmaßnahmen aufmerksam bzw. diese verpflichtend zu machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333