Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11212 18. Wahlperiode 16.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10986 – Die waffentechnische Zusammenarbeit Deutschlands mit der Türkei und die Folgen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 2015 hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan unmittelbar vor einer NATO-Sondersitzung den Friedensprozess mit den Kurden für beendet erklärt (www.zeit.de/news/2015-07/28/konflikte-erdogan-beendetfriedensprozesses -mit-kurden-28113808). Seitdem wird Medienberichten zufolge eine Art Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt, bei der die im kurdisch dominierten Südosten der Türkei eingesetzten türkischen Spezialkräfte völlig freie Hand hätten. Sie könnten verhaften, wen sie wollen, foltern, wen sie wollen, töten, wen sie wollen. Letztlich könne man nicht von Menschenrechten oder Rechtsstaatlichkeit sprechen (www.n-tv.de/politik/Oezdemir-kritisierttuerkische -Regierung-article16610621.html). Auf Geheiß Erdoğans führt das türkische Militär einen unerbittlichen Kampf nicht nur gegen Kurdinnen und Kurden im Südosten der Türkei, sondern auch im Norden Syriens und im Nordirak. Mit Panzern und Kampfflugzeugen ist die türkische Armee nicht nur auf syrischen Boden vorgedrungen, sondern auch mit Bodentruppen in den Irak eingedrungen (www.welt.de/politik/ausland/ article160311355/Irak-warnt-Tuerken-vor-drohendem-Krieg.html). Ist das erklärte Ziel auch die Bekämpfung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und deren vermeintlicher syrischer und irakischer Ableger bzw. Verbündeter, zeigt allein ein Blick in die mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Provinzen Mardin, Şırnak und Diyarbakır in Südostanatolien, dass „vor allem die Zivilbevölkerung unter dem von Erdoğan ausgerufenen ‚Krieg gegen Terroristen ‘ zu leiden hat […] Bewaffnet oder unbewaffnet, politisch aktiv oder nicht, religiös in die eine oder die andere Richtung – die Kurden sind ein in sich vielschichtiger Teil der türkischen Bevölkerung“ (www.sueddeutsche.de/ politik/tuerkei-kurden-konservative-kemalisten-das-sind-die-akteure-in-erdoansreich -1.3090314). Seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 führt die türkische Armee ihre Offensive zwar gegen die kurdische Bevölkerung fort (www.zeit.de/news/2015-07/28/konflikte-erdogan-beendet-friedensprozessesmit -kurden-28113808). Allerdings weiten Erdoğan und die AKP-Regierung die Repression weiter aus. Nach dem gescheiterten Putschversuch wurden mehr als 100 000 angebliche Fethullah-Gülen-Anhänger/-innen in Militär, Polizei, Justiz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11212 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Verwaltung sowie dem Bildungssektor festgenommen, entlassen oder suspendiert. Zudem wurden zahlreiche Schulen, Medien, Firmen und Organisationen geschlossen (www.sueddeutsche.de/politik/nach-putschversuch-tuerkischebehoerden -erlassen-haftbefehl-gegen-unternehmer-1.3322099). Die türkischen Sicherheitskräfte gehen seit dem gescheiterten Militärputsch im Juli 2016 noch intensiver gegen Oppositionspolitiker/-innen insbesondere der Demokratischen Partei der Völker (HDP) vor. Unter anderem wurden die beiden Ko-Vorsitzenden der HDP sowie Dutzende prokurdische Bürgermeister/- innen im Südosten der Türkei festgenommen (www.spiegel.de/politik/ ausland/tuerkei-regierung-laesst-118-hdp-politiker-festnehmen-a-1125454. html). Gerade auch die HDP läuft Sturm gegen die einschneidende Änderung der Verfassung zu einem Präsidialsystem, wie es die AKP auf Betreiben von Staatschef Erdoğan will (www.heute.de/tuerkei-erdogans-verfassungsreform-fuerpraesidialsystem -entwurf-von-verfassungsausschuss-des-parlamentsgenehmigt -46215252.html). Der Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und die verstärkte Repression, die Erdoğan und die AKP seit dem gescheiterten Putschversuch forcieren (www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/wirtschaft-tuerkei-rezession-bip-waehrungexporte /seite-2), treibt offenbar immer mehr Menschen in die Flucht. Hatten zwischen Januar und Juni 2016 monatlich zwischen 308 und 352 Türken Schutz in Deutschland gesucht, lässt sich nach dem gescheiterten Putsch und der beginnenden „Säuberungswelle“ ein deutlicher Anstieg feststellen. Die Zahl neu ankommender Asylsuchender aus der Türkei betrug demnach laut den Zahlen von EASY (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer) im August 375, im September 446, im Oktober 485 und im November bereits 643 neu registrierte Schutzsuchende. Bis Ende November 2016 waren damit 4 187 türkische Staatsangehörige im EASY-System registriert worden. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 stellten 1 767 Türken einen Antrag auf Asyl in Deutschland (www.handelsblatt.com/ politik/deutschland/asyl-in-deutschland-kaum-hoffnung-fuer-schutzsuchendetuerken /19176808.html). Sowohl die Bundesregierung als auch die EU zeigen sich zwar zutiefst besorgt (www.deutschlandfunk.de/eu-und-tuerkei-erdogans-wunder-punkt.720.de.html? dram:article_id=371185), allerdings folgen bislang daraus keine Taten. Trotz der dramatischen Entwicklungen der vergangenen Monate gab es keine Veranlassung für ein generelles Waffenexportverbot in die Türkei (http://derstandard.at/20000 49715237/Waffenexporte-in-Tuerkei-Deutschland-sieht-keine-Notwendigkeit-fuergenerelles -Verbot). Stattdessen rückte die Türkei seit Beginn der Flüchtlingskrise in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 mit einem Volumen von 76,4 Mio. Euro von Platz 25 auf Platz 8 der wichtigsten Empfängerländer deutscher Rüstungsexporte (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ruestungsexporte-ausfuhr-vonkleinwaffen -munition-verzehnfacht-a-1118095.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11212 Die Türkei ist Mitglied der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 gilt für EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder Folgendes (Zitat): „Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in diese Länder hat sich an den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und der EU zu orientieren. Er ist grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist“. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei der Bewertung der Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Genehmigungen nach dem Putschversuch vom Juli 2016 erfolgen nach außen- und sicherheitspolitischen Prüfungen der Bundesregierung und im Abgleich mit der fortlaufenden Genehmigungspraxis der EU-Mitgliedstaaten. Entscheidungen stehen unter besonderer Berücksichtigung des Risikos eines Einsatzes im Kontext interner Repression oder des Kurdenkonflikts. Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Fall findet eine differenzierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen. 1. Für wie viele Revolver und halbautomatische Pistolen welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Herkunftsländern auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten)? Einfuhrgenehmigungen für Revolver und halbautomatische Pistolen werden grundsätzlich nicht auf Bundesebene erteilt. Die Zuständigkeit für die Einfuhr für Waffen, die dem Waffengesetz unterfallen, liegt grundsätzlich bei den Ländern. Eine Auswertung der insoweit erteilten Erlaubnisse auf Bundesebene findet nicht statt. Zahlen zu auf Bundesebene erteilten Verbringungserlaubnissen gemäß § 29 WaffG liegen auf Bundesebene nur vor, soweit gemäß § 48 Absatz 2 WaffG das Bundesverwaltungsamt für deren Erteilung zuständig ist. Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern und nach Waffentypen im Sinne der Anfrage wird dabei nicht vorgenommen. Für Ausfuhrgenehmigungen in die Türkei wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 2. Für wie viele Gewehre und Karabiner welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Herkunftsländern auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten)? Für Erlaubnisse nach dem Waffengesetz siehe Antwort zu Frage 1. Für Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaff- KontrG) siehe Antwort zu den Fragen 3 bis 8. 3. Für wie viele Maschinenpistolen welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Herkunftsländern auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11212 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Für wie viele Sturmgewehre welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Herkunftsländern auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten)? 5. Für wie viele leichte Maschinengewehre welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Herkunftsländern auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten)? 6. Für wie viele in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Herkunftsländern auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten )? 7. Für wie viele rückstoßfreie Gewehre welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten )? 8. Für wie viele tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren die Einfuhr nach Deutschland genehmigt (bitte entsprechend den Jahren mit Herkunftsländern auflisten), und für wie viele von diesen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei genehmigt (bitte entsprechend den Jahren die deutschen Lieferanten sowie Abnehmer bzw. Empfänger auflisten )? Die Fragen 3 bis 8 werden zusammen beantwortet; zu Frage 2 wird Stellung genommen , soweit die dort angefragten Güter den Bestimmungen des KrWaff- KontrG unterfallen: Die nachstehenden Tabellen beruhen auf einer umfangreichen händischen Auswertung und erfassen Beförderungsgenehmigungen nach dem KrWaffKontrG für Kriegswaffen aus dem Ausland zum Zwecke der Einfuhr nach Deutschland ohne anschließende Wiederausfuhr in das Herkunftsland für den Zeitraum 2012 bis 2016. Die Auswertung sowie die angefragten Waffentypen entsprechen der üblichen statistischen Erfassung der Bundesregierung von Kleinen und Leichten Waffen im Zusammenhang mit den Meldeverpflichtungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit und Europa (OSZE) oder dem Vertrag über den Waffenhandel (ATT). Die Waffentypen werden dementsprechend in ihrer Erfassung in der Kriegswaffenliste (KWL) aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11212 Gewehre und Karabiner im Sinne von Nr. 29d) Kriegswaffenliste (KWL) Jahr Herkunftsland Anzahl 2012 Großbritannien 1 Österreich 50 Schweiz 2 Ukraine 10.000 USA 1 2013 Russland 16.000 Schweiz 4 Ukraine 6.000 USA 12 2014 Belgien 6 Österreich 20 Russland 48.000 USA 3 2015 0 2016 USA 1 Maschinenpistolen im Sinne von Nr. 29b) KWL Jahr Herkunftsland Anzahl 2012 Schweiz 2 2013 Österreich 14 USA 27 Tschechien 1 2014 Tschechien 1 Belgien 1 USA 15 Österreich 8 2015 Luxemburg 5 Schweiz 4 Tschechien 5 USA 4 2016 Italien 1 USA 18 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11212 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sturmgewehre im Sinne von Nr. 29c) KWL Jahr Land Anzahl 2012 Niederlande 1 USA 4 Schweiz 14 Serbien 10.772 2013 USA 20 Belgien 12 Schweiz 2 Österreich 10 2014 USA 10 Niederlande 24 Österreich 22 Italien 2 2015 Österreich 8 Belgien 8 Italien 2 Schweiz 2 Polen 25 Australien 3 2016 Italien 1 Belgien 1 Schweiz 1 Österreich 3 USA 12 Leichte Maschinengewehre im Sinne von Nr. 29a) KWL Jahr Herkunftsland Anzahl 2012 Norwegen 50 2013 Russland 25 Belgien 63 Frankreich 2 2014 Niederlande 4 Belgien 17 USA 9 2015 Belgien 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11212 Granatwerfer im Sinne von Nr. 30 KWL Jahr Herkunftsland Anzahl 2012 Schweiz 2 2013 USA 2 Südafrika 1 Österreich 1 2014 Türkei 2 USA 1 2015 Österreich 1 2016 Kanada 4 USA 1 Rückstoßfreie Gewehre im Sinne von Nr. 37 KWL Jahr Herkunftsland Anzahl 2012 Schweden 82 2013 Belgien 15 2014 Schweiz 8 2015 0 2016 Belgien 650 2017 0 Tragbare Abschussgeräte im Sinne von Nr. 10 und 11 KWL Jahr Herkunftsland Anzahl 2012 Frankreich 7 2013 0 2014 0 2015 Südafrika 3 2016 Großbritannien 6 Israel 102 Für keine von den oben aufgeführten Kriegswaffen wurde eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei erteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Für wie viele in Deutschland produzierte Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, in welchem Land eine Waffe gefertigt wurde. Es ist daher nur die Angabe aller in die Türkei genehmigten Ausfuhren der Waffen möglich. Die Zahlen wurden auf Basis der Vorgaben des Rüstungsexportberichts erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11212 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Revolver und halbautomatische Pistolen welchen Typs, Hinweis: Nicht berücksichtigt wurden Sportrevolver und Sportpistolen Jahr Menge in Stück 2012 4.540 2013 1.050 2014 2.008 2015 508 2016 532 b) Gewehre und Karabiner welchen Typs, Jahr Menge in Stück 2012 - 2013 - 2014 - 2015 - 2016 - c) Maschinenpistolen welchen Typs, Jahr Menge in Stück 2012 - 2013 - 2014 - 2015 - 2016 1 d) Sturmgewehre welchen Typs, Jahr Menge in Stück 2012 - 2013 - 2014 2.877 2015 775 2016 - e) leichte Maschinengewehre welchen Typs, Jahr Menge in Stück 2012 - 2013 - 2014 25 2015 5 2016 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11212 f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer welchen Typs, Jahr Menge in Stück 2012 - 2013 - 2014 77 2015 141 2016 1 g) rückstoßfreie Gewehre welchen Typs, Jahr Menge in Stück 2012 - 2013 - 2014 - 2015 - 2016 - h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme wurde in den vergangenen fünf Jahren eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei erteilt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? Im Jahr 2012 wurde eine Genehmigung für ein Abschussgerät einer Luftabwehrrakete in die Türkei erteilt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2012 bis 2016 keine Genehmigungen für tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme für die Türkei erteilt. 10. Wer waren die deutschen Lieferanten der aus Deutschland im Jahr 2015 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 04 und des Steyr .50HS M1 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10695)? Die Ausfuhrgenehmigung für das Gewehr Steyr SSG04 wurde an das Unternehmen „Andreas Jakele Partner für Jagd und Natur“ und für das Gewehr Steyr 50HS M1 an das Unternehmen „Kilic Feintechnik GmbH“ erteilt. 11. Wer waren der/die Abnehmer bzw. Empfänger der aus Deutschland im Jahr 2015 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 04 und des Steyr .50HS M1 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10695)? Empfänger eines gelieferten Gewehres war eine Privatperson und des anderen Gewehres ein privates Unternehmen. 12. Wer war der deutsche Lieferant des aus Deutschland im Jahr 2016 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehres G28 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10695)? Die Ausfuhrgenehmigung für das Gewehr G28 wurde an das Unternehmen „Heckler & Koch GmbH“ erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11212 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck die an die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr und des G28 aus Deutschland in die Türkei exportiert wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/10695)? Ein Gewehr der Marke Steyr war zum Jagdgebrauch, das andere Gewehr der Marke Steyr zum Test von Schutzeinrichtungen und Schutzmaterialien vorgesehen . Das Gewehr G28 war für Testzwecke vorgesehen. 14. Welche individuellen Nummern haben die 604 an die Türkei aus Deutschland 2011 und 2012 gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 08 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/6403)? Dem BAFA müssen erst seit der Umsetzung der Feuerwaffen-Verordnung im Jahre 2013 alle Waffennummern zu den genehmigten und ausgeführten Feuerwaffen gemeldet werden. 15. Wie viele Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren hat die Bundesregierung neben der Türkei seit dem Jahr 2012 für welche Länder erteilt (bitte die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl entsprechend den Jahren auflisten)? Jahr Land Anzahl der Genehmigungen Menge in Stück 2012 Australien 5 14 Island 1 2 Kanada 3 9 Kuwait 2 4 Namibia 1 3 Neuseeland 2 5 Norwegen 1 1 Oman 1 3 Schweiz 7 11 Vereinigtes Arabische Emirate 4 21 Vereinigte Staaten 12 1.032 2013 Australien 7 16 Island 1 1 Kanada 4 55 Katar 1 3 Neukaledonien 1 1 Norwegen 3 4 Schweiz 9 319 Vereinigte Arabische Emirate 4 138 Vereinigte Staaten 25 5.120 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11212 Jahr Land Anzahl der Genehmigungen Menge in Stück 2014 Australien 13 33 Kanada 5 36 Neuseeland 1 1 Saudi-Arabien 2 6 Vereinigte Arabische Emirate 1 5 Vereinigte Staaten 11 4.655 2015 Australien 1 1 Japan 1 2 Kanada 3 3 Katar 1 6 Neuseeland 1 2 Uruguay 1 2 Vereinigte Staaten 1 2 2016 Australien 2 11 Kanada 2 2 Korea, Republik 1 4 Neuseeland 1 1 Vereinigte Arabische Emirate 3 488 16. Für wie viele „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A des Anhangs zur Außenwirtschaftsverordnung oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 welchen Typs wurde in den vergangenen fünf Jahren eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei bezogen auf a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge, Die Fragen 16a bis 16c werden zusammen beantwortet. In den Jahren 2012 bis 2016 wurden weder Genehmigungen für a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge , ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge noch c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge, in die Türkei erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11212 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? Jahr Menge in Stück 2012 7 2013 6 2014 6 2015 3 2016 9 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die Türkei in Syrien nicht mehr nur Panzer vom Typ M60T Sabra, sondern auch von Deutschland an die Türkei gelieferte Panzer vom Typ Leopard 2 gegen die mehrheitlich kurdische YPG einsetzt, die auch von den USA mit Waffen, Luftangriffen und Spezialkräften unterstützt wird (www. bild.de/politik/ausland/isis/leopard-isis-49254472.bild.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Einsatz von Kampfpanzern Leopard 2 aus dem ehemaligen Bestand der Bundeswehr gegen die YPG vor. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Neugründung einer neuen deutsch-malaysisch-türkischen Gemeinschaftsfirma mit Sitz in der Türkei unter Beteiligung des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall AG für den Bau und die Vermarktung gepanzerter Fahrzeuge auf Rädern oder Ketten (www.welt.de/wirtschaft/article157484615/ Rheinmetall-moechte-fuer-Erdogan-Panzer-bauen.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu über presseöffentliche Informationen hinaus keine Erkenntnisse vor. 19. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die deutsche Rüstungsindustrie anscheinend keine Sorgen über den politischen Kurs des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan macht (www.welt.de/wirtschaft/ article157484615/Rheinmetall-moechte-fuer-Erdogan-Panzer-bauen.html)? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, einzelne Presseberichte zu kommentieren . Für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen der deutschen Verteidigungsindustrie im Ausland gelten die einschlägigen Vorschriften des deutschen Rechts. 20. Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Dezember 2016 und im Januar 2017 im EASY-System in Deutschland neu registriert worden (bitte nach Monaten auflisten), und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesen beiden Monaten (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Monaten auflisten)? Im Dezember 2016 wurden im EASY-System 589 Zugänge von türkischen Asylsuchenden registriert. Bei den EASY-Zahlen waren allerdings Fehl- und Doppelerfassungen u. a. aufgrund der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11212 Beginnend ab dem Monat Januar 2017 steht nunmehr eine valide, auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung, die ab sofort zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden anstelle der bisherigen EASY-Statistik herangezogen wird (Rückwirkende Erhebungen für das Jahr 2016 und früher sind mit dieser neuen Statistik jedoch nicht möglich). Demnach wurden im Monat Januar 2017 in der Asylgesuch-Statistik 573 Zugänge von türkischen Asylsuchenden registriert. Die nachfolgende Tabelle weist alle Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu türkischen Asylbewerbern für die Monate Dezember 2016 und Januar 2017 aus, auch den Anteil der positiven Entscheidungen (Asyl-/Flüchtlingsanerkennung/subsidiärer Schutz/Abschiebungsverbot) an allen Entscheidungen. Mögliche weitere Quoten können ggf. aus den Daten der Tabelle ermittelt werden: davon: Entscheidungen des BAMF zu türk. Asylanträgen Asylentscheidun - gen Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennungen als Flüchtling nach § 3 AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 V/VII AufenthG Anteil der positiven Entscheidungen an allen Entscheidungen (in Prozent) Ablehnungen sonstige Verfahrens -erledigungen (Einstellungen , Dublin- Verfahren) Dez 16 366 4 20 11 2 10,1 175 154 Jan 17 314 2 12 5 1 6,4 169 125 21. Trifft die Aussage vom Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Peter Altmaier, nach wie vor zu, dass die Bundesregierung die Türkei nicht als sicheren Herkunftsstaat ansieht (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/asylin -deutschland-erdogan-will-die-tuerkei-in-eine-islamistische-diktaturumwandeln /19176808-2.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 24 in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. Dezember 2016, Bundestagsdrucksache 18/10742, verwiesen. 22. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass von Deutschland an die Türkei gelieferte Waffen von den Sicherheitskräften der völkerrechtlich nicht anerkannten Türkischen Republik Nordzypern eingesetzt werden? Bei jedem Antrag auf Genehmigung der Ausfuhr von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern, ist eine Endverbleibserklärung vorzulegen. Darin sichert der Empfänger unter anderem zu, dass eventuelle Reexporte der aus Deutschland ausgeführten Güter, nicht ohne vorherige Genehmigung der Bundesregierung erfolgen . Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit dieser Erklärungen im Sinne der Fragestellung Anlass geben. Im Zeitraum 2012 bis Ende 2016 gab es keine Genehmigungen für Reexporte aus der Türkei. 23. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass von Deutschland an die Türkei gelieferte Waffen von den türkischen Besatzungstruppen in der völkerrechtlich nicht anerkannten Türkischen Republik Nordzypern eingesetzt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11212 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen , dass keine von Deutschland an die Türkei gelieferten Waffen im türkisch besetzten Teil Zyperns zum Einsatz gelangen können? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333