Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11248 18. Wahlperiode 20.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11072 – Deutsches Engagement bei der Hungerbekämpfung in Malawi im Rahmen des Grünen Innovationszentrums V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Malawi ist eines der ärmsten Länder der Welt. Jede/r fünfte ist unterernährt. Gleichzeitig leben über 80 Prozent der Bevölkerung als Kleinbauern und -bäuerinnen unmittelbar von der Landwirtschaft (www.wfp.org/countries/malawi). Daher spielt das Thema Hunger(-bekämpfung) und Landwirtschaftsförderung für die malawische Regierung eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung ist mit dem Aufbau eines Grünen Zentrums im Rahmen der Sonderinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „EineWelt Ohne Hunger“ (SEWOH) an der Hungerbekämpfung beteiligt. Das Grüne Zentrum reiht sich in die Strategie der Bundesregierung ein, bei der Hungerbekämpfung auf öffentlich-private Partnerschaften zwischen Staat und privatwirtschaftlichen Akteuren zu setzen. Als zentrale Zielgruppe der Grünen Zentren identifiziert das BMZ all jene kleinbäuerlichen Betriebe, die entweder bereits für den Markt produzieren oder an einer Marktintegration interessiert sind. Die geplanten Grünen Zentren sollen eine Kombination aus Forschungseinrichtung , Demonstrationsbetrieb, Landwirtschaftsschule und Zentrale für Aus-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote darstellen (vgl. www.bmz.de/de/ themen/ernaehrung/innovationen/gruene_innovationszentren/hintergrund/index. html). Im Mittelpunkt der Zentren steht dabei der sogenannte Wertschöpfungskettenansatz . Gedanke hinter dem Aufbau exportorientierter Wertschöpfungsketten ist die Idee, dass durch die neuen Investitionen und Verkaufsmöglichkeiten das Einkommen der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern steigt. Aber der Ansatz ist aus mehreren Gründen problematisch. So kritisiert beispielsweise das Forum Umwelt und Entwicklung, dass die Mehrheit der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (insbesondere die ärmsten und vulnerabelsten) aus diesen Wertschöpfungsketten ausgeschlossen bleiben. Für den Rest bedeutet die meist damit einhergehende Vertragslandwirtschaft einen Kontrollverlust über den Produktionsprozess . Zudem steht der Schaffung von formellen Arbeitsplätzen die Zerstörung einer erheblichen Zahl von informellen Arbeitsplätzen gegenüber (http:// forumue.de/wp-content/uploads/2015/05/Business_Case_Hungerbekaempfung_ web.pdf). Auch ist fraglich, inwiefern die Ernährungssouveränität der lokalen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bevölkerung gesteigert werden wird, „da insbesondere die Entwicklung der Ölsaaten -WSK auch auf den Export setzt“ (GIZ Länderpaket Malawi 3.6.3). In einem Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE. am 4. März 2015 kritisierte zudem Dr. Ruth Sarah Sippel vom „Centre for Area Studies“ an der Universität Leipzig den Ansatz für seine häufige Blindheit für die Machtstrukturen innerhalb der Wertschöpfungsketten, die meist vom Handel beispielsweise durch die Setzung von Standards dominiert werden (www.linksfraktion.de/ themen/nachrichten/detail/wertschoepfung-fuer-wen-chancen-und-risiken-deswertschoepfungskettenansatzes -in-der-entwicklungsz.pdf). Zusammenfassend: Die Entwicklungszusammenarbeit fokussiert auf neue (meist höchst exklusiv wirkende) Strukturen im Nahrungsmittelsektor. Bestehende (meist informelle) Netzwerke zwischen Produzenten, Händlern, Verarbeitern und Konsumenten werden vernachlässigt oder bewusst zurückgedrängt. Ein Beispiel hierfür ist der Bereich Saatgut. Die Mehrheit der Bauern in Malawi nutzt Saatgut, welches sie über informelle Kanäle (Tausch, lokale Saatgutmärkte , Aufbewahrung) erhält. Insgesamt wird in Malawi über 70 Prozent des nicht-hybriden Saatgutes über informelle Kanäle getauscht (http://concernuniversal .org/wp-content/uploads/2014/07/New-Alliance-Poverty_vJuly2015. pdf, S.21). Doch trotz seiner Bedeutung erhält das informelle Saatgutsystem – ganz im Gegensatz zum formalisierten – nach Meinung der Fragesteller keine adäquate Unterstützung durch Geber. In Malawi steht die Hungerbekämpfung vor besonderen Herausforderungen, denn das Land ist extrem abhängig von Tabakexporten. Diese machen knapp die Hälfte aller Exporteinnahmen aus. Die Verbindungen bedeutender nationaler und internationaler Akteure im malawischen Tabaksektor sind sehr eng. Bei der Auswahl der Partnerorganisationen zur Hungerbekämpfung ist deshalb Vorsicht und größtmögliche Transparenz nötig. Kritik gibt es unter anderem an der Kooperation der Bundesregierung im Rahmen des Grünen Zentrums mit dem Mwimba College of Agriculture (vgl. https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/07/01/tabakanbau-malawi-gtznew -alliance/). Dieses College ist eine private Einrichtung des Agricultural Research and Extension Trust (ARET) und diente bislang fast ausschließlich der beruflichen Ausbildung im Tabakanbau. Es unterhält enge Verbindungen zur Tabakindustrie und deren Lobbyorganisationen wie der Tobacco Association of Malawi (TAMA) und der International Tobacco Growers Association (ITGA). Diese wiederum setzen sich aktiv für die Interessen der Tabakindustrie ein, z. B. durch Lobbying bei der malawischen Regierung (www.forchangemakers.com/ wp-content/uploads/graen_2012.pdf, S. 83). Fraglich ist, inwiefern vertraglich festgeschrieben und im Projektverlauf überprüft werden wird, dass Gelder der Sonderinitiative nicht in die Verbesserung des Tabakanbaus fließen. In ihrem Länderpaket Malawi erwähnt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH keine möglichen Interessenskonflikte bei ARET (vgl. GIZ Länderpaket Malawi). 1. Hat die malawische Regierung die Initiative der Bundesregierung für ein Grünes Zentrum vorgeschlagen bzw. gefordert? Wenn ja, wie? Die Grünen Innovationszentren sind eine länderübergreifende Initiative des BMZ. Die konkrete Ausgestaltung der Initiative in Malawi wurde mit den malawischen Partnern von Anfang an besprochen und wird von Seiten der malawischen Regierung ausdrücklich begrüßt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11248 2. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für die weit verbreitete Mangelernährung und den Hunger in Malawi? Wer sind in Malawi diejenigen, die am stärksten von Hunger und Mangelernährung betroffen sind? Die Anzahl der auf Notunterstützung angewiesenen Menschen in Malawi ist im Januar 2017 auf 6,7 Millionen gestiegen, das entspricht etwa der Hälfte der ländlichen Bevölkerung Malawis. Besonders betroffen davon sind der Süden des Landes und die Zentralregion. Extreme Wetterereignisse (Dürren, Überschwemmungen ) als eine Folge von El Nino führten 2015/2016 zu einem enormen Produktionsrückgang und damit zu einer geringeren Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln auf den Märkten. Hunger und Mangelernährung sind in Malawi aber kein kurzfristiges Phänomen: 37 Prozent der Kinder unter fünf Jahren sind chronisch und 4 Prozent akut unterernährt . Unter mangelnder Nahrungsmittelvielfalt leiden vor allem schwangere Frauen, stillende Mütter und Kleinkinder (unter 2 Jahren) sowie Menschen mit HIV (Prävalenz 10 Prozent) und anderen Krankheiten. Neben den wetterbedingten Ursachen haben vor allem eine verfehlte Agrarpolitik, mangelnde Investitionen in den Schutz natürlicher Ressourcen sowie eine einseitige Ausrichtung auf Mais als Hauptnahrungsmittel die hohe Ernährungsunsicherheit in Malawi verfestigt . Durch diese Entwicklung verliert ein Großteil der Bevölkerung in Malawi die Fähigkeit, mit Krisen umzugehen. Die Resilienz gegenüber externen Schocks ist niedrig. 3. Ist es Anspruch der Bundesregierung, zu garantieren, dass die Interessen derjenigen , die am stärksten vom Hunger betroffen sind, Ausgangspunkt der Programme zur Hungerbekämpfung sind? Falls ja, wie wird dies gewährleistet und überprüft? Das Recht auf Nahrung ist der Ausgangspunkt der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger. Alle Menschen müssen Zugang zu ausreichender und gesunder Nahrung haben. Die Mehrzahl der Hungernden und Mangelernährten lebt auf dem Land. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stehen daher im Mittelpunkt der Sonderinitiative. Bei Programmen zur Bekämpfung der Mangelernährung stehen die besonders betroffenen Gruppen der Mütter und Kleinkinder im Zentrum. Ein besonderes Augenmerk wird zusätzlich auf den Zugang von Frauen zu Land und Produktionsmitteln gerichtet. Die Ziele und Indikatoren der Programme reflektieren diesen Ansatz und werden im Rahmen der Projektsteuerung überprüft. 4. Ist die Initiative für das Grünen Zentrum in Malawi in Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder (Klein-) Bauernorganisationen , die Erfahrung im Bereich ländliche Entwicklung aufweisen, entstanden ? a) Wenn ja, mit welchen? b) Wann wurden diesen genau in die Planungsprozesse eingebunden? c) Wie verlief der gemeinsame Vorbereitungsprozess? Ja, mehrere NGOs und Organisationen von Kleinproduzenten wurden in die Projektkonzeption eingebunden. Der malawische Bauernverband „Farmers’ Union of Malawi“ (FUM) und der nationale Verband der Kleinproduzenten „National Smallholder Farmers’ Association of Farmers Malawi“ (NASFAM) wurden in die Konsultationen zur Projektkonzeption und zur Auswahl der zu fördernden Wertschöpfungsketten eng einbezogen. Zudem fanden Konsultationen mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kooperativenvertretungen wie „Malawi Union of Savings and Credit Cooperatives“ (MUSCCO) und „Community Savings and Investment Promotion“ (COMSIP) statt. Auch wichtige nationale NGOs wie CISANET (Civil Society Agriculture Network ) wurden konsultiert. Die NGOs und Organisationen von Kleinproduzenten wurden im Rahmen von Prüfmissionen und Workshops mit allen Beteiligten zur Vorbereitung der Programmkonzeption in verschiedenen Phasen des Planungsprozesses konsultiert. Der neu vereinbarte Schwerpunkt „Privatsektorförderung im ländlichen Raum“ wurde im Jahr 2013 über zwei Missionen in Malawi geprüft. Im Zuge dessen fanden mehrere Einzelgespräche und ein Workshop mit allen Beteiligten statt. In 2014 fand eine weitere Prüfmission statt. Im Rahmen dessen wurden die Spezifika des Grünen Innovationszentrum entwickelt, ebenfalls durch Einzelinterviews mit relevanten Akteuren und einem Workshop. 5. Sieht das BMZ bestehende informelle Strukturen in der Produktion und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln in Malawi als Entwicklungshemmnis an? a) Wenn ja, welche und warum? b) Inwiefern wurden und werden diese Strukturen bei der Planung und Durchführung des Grünen Zentrums berücksichtigt? Informelle Strukturen der Produktion und des Vertriebs von Nahrungsmitteln bilden die Grundlage des Einkommenserwerbs einer Vielzahl von Produzenten und Kleingewerbetreibenden und tragen wesentlich zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung bei. Jedoch sollten Anstrengungen unternommen werden, diesen informellen Bereich verstärkt an bestehende Sozial-, Gesundheits- und Qualitätsstandards heranzuführen und die Effizienz zu verbessern, um Verluste zu mindern . Informelle Strukturen in der Produktion und dem Vertrieb von Nahrungsmitteln sind den Interessenvertretungen von Kleinbauern bekannt. Der malawische Bauernverband „Farmers‘ Union of Malawi“ (FUM) und der nationale Verband der Kleinproduzenten „National Smallholder Farmers‘ Association of Farmers Malawi “ (NASFAM) wurden in die Konsultationen zur Projektkonzeption und Auswahl der zu fördernden Wertschöpfungsketten eng einbezogen (vgl. Antwort zu den Fragen 4 und 11). 6. Gibt es im Rahmen des Grünen Zentrums eine Kooperation mit privaten Stiftungen bzw. ist eine solche geplant, und wenn ja, in welcher Form und in welchen Bereichen, und spielen hierbei auch sogenannte Anchor Farms (GIZ Länderpaket Malawi, Handlungsfeld 3) eine Rolle? Wenn ja, was genau beinhaltet das Vorhaben zu Anchor Farms? Das Grüne Innovationszentrum Malawi kooperiert unter anderem auch mit der landwirtschaftlichen Fachschule Mwimba College of Agriculture der privaten Stiftung ARET (Agricultural Research and Extension Trust). Aktivitäten im Rahmen der Kooperation umfassen: Überarbeitung des Lehrplans für eine Diversifizierung des Ausbildungsangebots mit Ölsaaten mit einem Fokus auf ökologische Landbaumethoden Ausstattung der Bibliothek mit Lehrmaterialien für Ölsaaten Anlage von Demonstrationsfeldern für Ölsaaten und ökologischen Landbaumethoden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11248 Ausstattung der Demonstrationsfelder mit einer Bewässerungsanlage für Ölsaaten Bereitstellung eines deutschen Beraters (Entwicklungshelfer) zum Aufbau der Beratungsleistung des Mwimba-College zum Ölsaatenanbau Ausstattung mit Labormaterialen, Pflanzenölpressen und Ausrüstung für Bienenzucht und -haltung Bereitstellung von Trocknungsanlagen für Ölsaaten und Maniok Weiterbildung des Lehrpersonals zu nachhaltiger Landwirtschaft (u. a. Teilnahme an „Exposure-Seminaren“ mit der deutschen Agrarszene, Einbringung in Arbeitsgruppen für länderübergreifendes Lernen) und Honigqualität Beratende Rolle bei der Weiterbildung der landwirtschaftlichen Berater von ARET zum Anbau von Ölsaaten (durchgeführt von DFID) Anchor Farms spielen bei der Kooperation mit ARET keine Rolle. 7. Welche Aufgaben, Ziele und Kompetenzen hat die Matching Grant Fazilität insbesondere in Malawi, die als Teil der BMZ Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ von der KfW implementiert wird? Die Matching Grant Facility (MGF) zielt darauf ab, den Zugang von Kleinbäuerinnen und -bauern und agrarbasierten KKMU (kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen) zum formellen Finanzsystem in Malawi zu verbessern. Über die MGF sollen insbesondere die Kooperation der relevanten Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit (TZ und FZ) sichergestellt und Synergien gehebelt werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kooperation mit den grünen Innovationszentren gelegt. Aufgabe der MGF ist, die „Bankability“ der Kundinnen und Kunden der Innovationszentren sowie der Partnerunternehmen des FZ-Vorhabens LAFCO (Lending for African Farming) zu verbessern, um ihnen den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Dazu werden auch relevante lokale Finanzinstitutionen in das Vorhaben eingebunden. 8. Was genau beinhaltet die Kooperation mit dem 3D for Agricultural Development Programm? 3D4AgDev (3D for Agricultural Development) steht für eine dreidimensionale Drucktechnologie, mit der es möglich ist, Prototypen für arbeitssparende landwirtschaftliche Geräte zu entwickeln und zu produzieren. Auf Basis von Empfehlungen von Kleinbauern, insbesondere von Kleinbäuerinnen, werden landwirtschaftliche (Handarbeits-)Geräte mit Blick auf ihre Arbeits- und Zeitersparnis hin getestet und gemeinsam mit der Zielgruppe optimiert. a) Welche arbeitssparenden landwirtschaftlichen Geräte können damit produziert werden? Es wurden arbeitseffiziente Handwerkzeuge zur Bodenbearbeitung, Pflanzung und Unkrautbekämpfung entwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Geräte bezahlbar für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen sind? Eine Marktanalyse wurde durchgeführt. Überhöhte Kosten im Vergleich zu marktüblichen Handwerkzeugen waren nicht erkennbar. 9. Welche Verträge oder Abmachungen bestehen zwischen der Bundesregierung /GIZ und den Unternehmen ExAgris und Sunseed Oil? In welchem Umfang spielen Outgrower Schemes hierbei eine Rolle? Es bestehen keine Verträge zwischen der Bundesregierung/GIZ und den Unternehmen Exagris Africa Limited und Sunseed Oil Limited. Die GIZ berät im Rahmen ihres Mandates für die Grünen Innovationszentren zur Einbindung von Kleinbäuerinnen und -bauern in die Wertschöpfungskette Soja das Unternehmen Sunseed Oil Limited beim Aufbau eines landwirtschaftlichen Beratungsdienstes und fairer und transparenter vertragslandwirtschaftlicher Beziehungen, die den Kleinproduzentinnen und -produzenten sichere Absatzmärkte für ihre Produkte liefern. 10. Wie wurden die zu fördernden Wertschöpfungsketten (Ölsaaten, Maniok) ausgewählt? Worauf basiert die „hohe Relevanz für die Ernährungssicherung“ (GIZ Länderpaket Malawi, Punkt 3.4.1), und wie kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung? Die Wertschöpfungsketten wurden mit den nationalen Partnern vor Ort ausgewählt . Im Rahmen der Projektprüfung vor Ort und den anschließenden Projektplanungsworkshops wurden die Bedarfe der Zielgruppen, des Landes (die malawischen Entwicklungsziele), der Region und der Wertschöpfungsketten breit mit den betroffenen Akteuren diskutiert und auf dieser Basis ein Vorschlag der GIZ an das BMZ erarbeitet. Mit der Arbeit entlang der Wertschöpfungsketten Ölsaaten und Maniok unterstützt die deutsche Bundesregierung die Diversifizierung der malawischen Landwirtschaft . Mehrere Studien, u. a. „Food and nutrition security implications of crop diversification in Malawi’s farm households” (http://ebrary.ifpri.org/cdm/ ref/collection/p15738coll2/id/129902) des IFPRI (International Food Policy Research Institute), belegen den Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Diversifizierung und steigender Ernährungssicherung. Steigende Einkommen sollen allgemein die Möglichkeit zur Ernährungssicherung erhöhen. 11. Inwiefern wurden die Interessen und Wünsche von Kleinbauern und insbesondere Kleinbäuerinnen bei der Auswahl der zu fördernden Wertschöpfungsketten (Ölsaaten, Maniok) abgefragt? Wie hat diese Abfragung stattgefunden? Wenn es keine Abfragung gab, warum nicht? Die Interessen und Wünsche von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern wurden über Interessensvertretungen abgefragt. Der malawische Bauernverband „Farmers’ Union of Malawi“ (FUM) und der nationale Verband der Kleinproduzentinnen und -produzenten „National Smallholder Farmers’ Association of Farmers Malawi “ (NASFAM) wurden in die Konsultationen zur Auswahl der zu fördernden Wertschöpfungsketten eng einbezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11248 12. Inwiefern wurde in der Konzeption des Grünen Zentrums die Förderung agrarökologischer Ansätze diskutiert und eruiert? Die Förderung agrarökologischer Ansätze ist Bestandteil der Konzeption des Grünen Innovationszentrums Malawi. So wurden z. B. Lehrkräfte malawischer landwirtschaftlicher Fachschulen zu agrarökologischen Themen fortgebildet. 13. Wie gestaltet sich die „Förderung des Zugangs zu und der Nutzung von dürreresistenten Sorten in den WSK“ (GIZ Länderpaket Malawi, 3.6.1 Anpassung an den Klimawandel)? Die Förderung des Zugangs zu und der Nutzung von dürreresistenten Sorten in den Wertschöpfungsketten erfolgt in Abstimmung mit dem staatlichen Partner DARS (Department for Agricultural Research Services). DARS ist zuständig für den Test und die Zulassung neuer Sorten. a) Welche Akteure sind dort involviert? Neben DARS sind IITA (International Institute for Tropical Agriculture), kleinst-, klein- und mittelständische Unternehmer (KKMU) und Farmergruppen involviert . b) Mit welchen Unternehmen wird dabei kooperiert? Es wird mit malawischen KKMU kooperiert. c) Welches Saatgut kommt zur Anwendung? Maniok: Sauti, Sagonja, Mpale, Kalawe, Manyokola. d) Werden auch gentechnisch veränderte Sorten hierbei mitbedacht bzw. gefördert ? Nein, es werden keine gentechnisch veränderten Sorten mitbedacht oder gefördert . e) Welche Risiken sieht die Bundesregierung hierbei? Keine. 14. Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte zwischen den Interessen und Bedürfnissen agroindustrieller Unternehmen und den Bedürfnissen kleinbäuerlicher Betriebe in Malawi, beispielsweise bei Saatgutoder Landvergabe-Fragen? a) Welche Bedürfnisse haben hierbei Priorität für die Bundesregierung? b) Wie gedenkt sie, mit unterschiedlichen Interessenslagen umzugehen? Die Bundesregierung verfolgt einen „Do-no-harm“ Ansatz in der Umsetzung ihrer Förderprogramme und achtet auf die Verankerung einschlägiger internationaler Leitlinen, z. B. den „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten“ der FAO und der „Responsible Agricultural Investment“ Prinzipien, die u. a. dazu dienen, auftretende Interessenskonflikte adäquat zu adressieren; dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die im Agrarsektor investieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, die Berücksichtigung von legitimen Landrechten insbesondere marginalisierter Gruppen wie Frauen, kleinbäuerliche Betriebe und Pastoralisten sicherzustellen. Wenn landbasierte Investitionen verantwortungsvoll gestaltet sind, zu lokaler Ernährungssicherheit beitragen, Arbeitsplätze schaffen und unter Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten erfolgen , können beide Interessensgruppen profitieren. Diese Potentiale will die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik fördern. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Risiken für Nutzeneinbußen zu minimieren und negative Wirkungen insbesondere auf marginalisierte und vulnerable Gruppen wie zum Beispiel kleinbäuerliche Betriebe zu vermeiden. Dafür sind sorgfältige Risikoanalysen, die Einbindung der lokalen Bevölkerung sowie die Einhaltung der bereits erwähnten internationalen Standards und Leitlinien essentiell . Der Zugang zu qualitativ hochwertigem Saatgut von züchterisch verbesserten Pflanzensorten ist einer der zentralen Ansatzpunkte für die Modernisierung und Professionalisierung der Landwirtschaft. In Malawi arbeiten zahlreiche Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit weniger keimfähigem, verunreinigtem, oft krankem Saatgut. Dies hat sinkende Erträge und wachsenden Flächendruck zur Folge. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern brauchen verbessertes Saatgut, es gilt dabei jedoch ein Gleichgewicht zu finden, das ausreichend Ansätze für die Entwicklung einer privaten Pflanzenzüchtung zur Unterstützung einer leistungsfähigen Landwirtschaft zur Versorgung der schnell wachsenden Bevölkerung gibt ohne den Zugang der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu verbessertem Saatgut unangemessen einzuengen. 15. Wieso wird im GIZ Länderpaket bei der Beratungsunterstützung für Ausbildungsinstitutionen ausschließlich die Integration der „konkreten Anforderungen der agroindustriellen Unternehmen“ in Lerninhalten und -verfahren (GIZ Länderpaket Malawi, 3.4.1) genannt? Sind diese die einzig relevanten bei der Weiterbildung der Berater als Multiplikatoren bzw. inwiefern spielen Kleinbauern und Kleinbäuerinnen hier eine Rolle? Das GIZ Länderpaket Malawi ist auf die Förderung von Kleinbäuerinnen und - bauern ausgerichtet. Beraterinnen und Berater werden gemeinsam mit Agrarunternehmen und Agrarforschungsinstitutionen zu aktueller, innovativer Technologie geschult und geben ihr Wissen an Kleinproduzentinnen und -produzenten weiter. Über einen gezielten Austausch zwischen Ausbildungsinstitutionen und Agrarunternehmen können so Kleinbäuerinnen und -bauern von den Erfahrungen professioneller Agrarunternehmen profitieren. Darüber hinaus bietet der Ansatz für die Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen höhere Beschäftigungschancen in der Lebensmittelindustrie und der modernen landwirtschaftlichen Produktion . 16. Welche Veränderungen sind nach Meinung der Bundesregierung notwendig, um das „konservative, Gruppeninteressen schützende Verbarrikadieren hinter einem engmaschigen Regel- und Genehmigungswerk“, welches die Entwicklung von und den Zugang zu neuem Saatgut erschwert (vgl. GIZ Länderpaket Malawi, 3.6.3), zu verändern? Die derzeitigen Registrierungsverfahren zur Zulassung neuer Sorten benötigen aktuell bis zu drei Jahren. Beschleunigte Verfahren wie beispielsweise über die Umsetzung des SADC (Southern African Development Community) Protokolls werden in den meisten Fällen nicht angewandt. Diese Punkte können im Rahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11248 der bilateralen Beratung an den Partner herangetragen werden. Ebenfalls können sie im Rahmen von Geberkoordinationsrunden und in den politischen Dialog zwischen der Bundesregierung und der malawischen Regierung aufgenommen werden . a) Um welche Formen von Saatgut handelt es sich hierbei? Alle Formen von neuem, nicht registriertem Saatgut. b) Auf welche Gruppeninteressen bezieht sich die Bundesregierung? Auf die sich bereits im Markt befindenden Anbieter. 17. Welche Risiken sieht die Bundesregierung beim Ansatz über den Aufbau exportorientierter Wertschöpfungsketten Hunger zu bekämpfen? Die Bekämpfung von Armut und Hunger und die Verbesserung der Ernährungssicherung erfordern verschiedene Lösungsstrategien. Für die Bundesregierung stellt die Förderung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten (WSK) eine wichtige Strategie zur Einbindung kleinbäuerlicher Betriebe in nationale und/ oder internationale Produktions- und Handelsprozesse dar. Auch die Evaluierung durch das unabhängige Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit – DEval hat das Potenzial des WSK-Ansatzes für Armutsminderung und die Verbesserung der Ernährungssicherheit verdeutlicht. Grundsätzliche Risiken bestehen bei der Förderung von WSK u. a. bei extremen Wetterereignissen, der Veränderung von politischen und sozialen Rahmenbedingungen sowie bei Änderungen in Weltmarkttrends und -preisen. Durch den Aufbau wettbewerbsfähiger WSK in unseren Partnerländern erhöhen sich nicht nur die Produktivität und Diversifizierung auf den Feldern der Kleinbäuerinnen und -bauern, sondern auch die Qualität ihrer Produkte. Durch eine Modernisierung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und einer verbesserten Marktanbindung tragen WSK zu höheren Einkommen und mehr entlohnter Beschäftigung bei und können so Armut mindern und die Ernährungssicherheit stärken. Durch die Förderung verschiedener Zielgruppen entsprechend ihrer jeweiligen Bedarfe können Risiken minimiert werden. Daher fördert die Bundesregierung neben Grundnahrungsmittel-WSK und der Diversifizierung von Anbausystemen auch exportorientierte WSK. Durch das Programm „Ernährungssicherung und Resilienzstärkung“ fördert die Bundesregierung darüber hinaus gezielt chronisch arme Menschen im Kampf gegen Mangelernährung und stärkt dabei vor allem Frauen und Kleinkinder. 18. Inwiefern spielen Vertragslandwirtschaft und Outgrower Schemes eine Rolle im Grünen Zentrum Malawi? Das Grüne Zentrum Malawi berät zur Verbreitung von Innovationen. Dies schließt die Verbreitung von Innovationen über vertragslandwirtschaftliche Beziehungen ein. a) Welche konkreten Projekte finden hierzu statt bzw. werden gefördert? Derzeit werden Innovationen über vertragslandwirtschaftliche Beziehungen mit einem lokalen Speiseölhersteller verbreitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwiefern profitieren besonders die ärmsten und marginalisiertesten Gruppen, wie Frauen (bspw. durch verbesserten Zugang zu Land) hiervon ? Die ärmsten und marginalisiertesten Gruppen sind nicht unmittelbare Zielgruppe der Grünen Innovationszentren. Im Länderportfolio Malawi sind für diese Aufgabe andere Programme zuständig. Die Förderung von Frauen ist ein wichtiger Bestandteil des Grünen Zentrums in Malawi. Es werden, wo möglich, Frauengruppen über vertragslandwirtschaftliche Kooperationen gefördert. c) Wurden oder werden die Bauern und Bäuerinnen im Vorfeld auch über Risiken informiert (Verschuldung, Verkauf unter Marktpreis…)? Ist für sie die Möglichkeit zum Ausstieg gegeben? Die Bäuerinnen und Bauern werden im Vorfeld über die Vertragsbedingungen informiert. Es wird ein Minimumpreis festgelegt. Am Tag des Verkaufs wird sich am Marktpreis orientiert, sofern dieser über dem Minimumpreis liegt. Ein Ausstieg ist unter Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Vorleistung möglich. d) Wer trägt die Risiken? Sind diese klar definiert und Risiken gerecht verteilt? Die Risiken sind höher auf Seiten des Privatsektors, da die Unternehmen einen Minimalpreis und Vorleistungen (z. B. in Form von landwirtschaftlicher Beratung , landwirtschaftlichen Betriebsmitteln) garantieren, sich aber zur Zahlung höherer Abnahmepreise bei steigenden Marktpreisen verpflichten. e) Werden die Bauern und Bäuerinnen bei Preissteigerungen der angebauten Produkte beteiligt? Die Bäuerinnen und Bauern werden zu 100 Prozent beteiligt. f) Wird die Einhaltung der Verträge von unabhängigen Instanzen kontrolliert und gibt es Möglichkeiten für die Beteiligten (und/oder negativ Betroffenen ), unabhängige Rechtsmittel zu nutzen? Die malawische Regierung diskutiert derzeit die Einrichtung einer unabhängigen Instanz zur Kontrolle und/oder Mediation. 19. Auf wen bezieht sich die GIZ, wenn sie ein „grundsätzliches politökonomisches Risiko“ beschreibt, dass „Partikular und Gruppeninteressen geschützt und deshalb Wachstumspotenziale nicht realisiert werden“ (Länderpaket Malawi 3.6.3)? Wer wird dabei geschützt? Die derzeitigen Registrierungsverfahren zur Zulassung neuer Sorten benötigen aktuell bis zu drei Jahre. Beschleunigte Verfahren, wie beispielsweise über das SADC-Protokoll (Southern African Development Community) werden in den meisten Fällen nicht angewandt (vgl. Antwort zu Frage 16). Nach SADC-Protokoll muss keine gesonderte Zulassung neuer Sorten in Malawi erfolgen, sofern die Zulassung bereits in einem anderen SADC-Mitgliedsland erfolgt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11248 20. Inwiefern sieht die Bundesregierung den informellen Saatgut-Markt bzw. informelle Saatgutsysteme als wichtig und förderungswürdig an? In der kleinbäuerlichen Landwirtschaft müssen insbesondere die ausreichende Verfügbarkeit und der Zugang zu qualitativ gutem, das heißt keimfähigem und gesundem, an Produktions- und Konsumbedingungen angepasstem Saatgut zum Zeitpunkt der Aussaat sichergestellt sein. Dies ist ein wichtiges Ziel deutscher EZ, z. B. im Rahmen der Grünen Innovationszentren der Agrar- und Ernährungswirtschaft . Dabei steht die Entwicklung lokal angepasster Lösungen im Vordergrund . Qualitätskontrolle, Lagerungssysteme und Bevorratung müssen bei der informellen Saatgutproduktion verbessert werden. Dazu ist auch eine Ausbildung der Bauern und Bäuerinnen in Saatgutvermehrung und -selektion erforderlich. Saatgutmärkte ermöglichen den lokalen Austausch von Sorten und tragen dadurch ebenfalls zur Vielfalt bei. Lokale und kommunale Initiativen mit ihren Dorfsaatgutbanken spielen eine wichtige Rolle für den Erhalt der landwirtschaftlichen Vielfalt. Ganz wesentlich ist, dass Bäuerinnen und Bauern nicht in eine Abhängigkeit gebracht werden. Kleinbäuerinnen und -bauern müssen sorgfältig in der Handhabung von Hochertragssorten aus- und weitergebildet werden, sodass im Sinne des „Freedom of Choice“-Prinzips keinerlei ungewollte Abhängigkeiten aus den Aktivitäten resultieren. Inwiefern fördert sie diesen Bereich im Rahmen des Grünen Zentrums? Das Grüne Zentrum unterstützt die Verwendung von Saatgut aus lokaler Züchtung bzw. Produktion. Für Maniok wird gemeinsam mit der Forschungsabteilung des Landwirtschaftsministeriums (DARS), des internationalen Forschungsinstituts für tropische Landwirtschaft (International Institute of Tropical Agriculture – IITA) und der Nichtregierungsorganisation „Cassava: Adding Value für Africa“ (CAVA) an der Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines formalen Systems zur Vermehrung von lokal produziertem Saatgut für Maniok gearbeitet. 21. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen der Exportabhängigkeit Malawis vom Tabak und der hohen Staatsverschuldung? Inwiefern spielen Entschuldungsüberlegungen eine Rolle, um mit den frei werdenden Ressourcen die Exportabhängigkeit zu überkommen und damit aktiv Alternativen zum Tabakbau zu fördern? Grund für die hohe Staatsverschuldung in Malawi (zu großen Teilen inländische Verschuldung) ist das dauerhafte Missverhältnis von staatlichen Ausgaben im Vergleich zu den verfügbaren Einnahmen. Seit dem umfangreichen Schuldenerlass 2006 ist es nicht gelungen, dieses Missverhältnis aufzulösen. Um höhere Erlöse zu erzielen bedarf es auch einer breiteren Basis an Exportprodukten (auch jenseits der Landwirtschaft) sowie einer Steigerung von Produktivität und Kommerzialisierung der Landwirtschaft. 22. Welche Verträge hat die Bundesregierung oder die GIZ mit ARET bzw. dem Mwimba College abgeschlossen? Was beinhalten diese Verträge (bitte zusenden)? Es wurden keine Verträge abgeschlossen, weder mit ARET noch dem Mwimba College. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Inwiefern wird in den Verträgen der Bundesregierung/GIZ mit ARET/ Mwimba College ausgeschlossen, dass die materiellen (Geld, Ausrüstung etc.) und immateriellen (Wissen) Unterstützungen nicht für den Anbau, die Erforschung oder Promotion von Tabak verwendet werden dürfen? b) Wie wird das sichergestellt und überprüft? Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet. Nicht zutreffend, keine Verträge abgeschlossen. 23. Wie ist der Kontakt zwischen der GIZ und ARET zustande gekommen? Auf Hinweis der malawischen Regierung, die ARET als einen wichtigen Akteur zur Diversifizierung der malawischen Landwirtschaft weg von Tabak und hin zu Ölsaaten sieht. a) Wieso wurde gerade ARET als Partner der Privatwirtschaft ausgewählt? Die Kooperation begann aufgrund der prominenten Rolle von ARET bei der Umsetzung der nationalen Diversifizierungsstrategie zur Reduzierung der Abhängigkeit von Tabakexporten. Neben ARET kooperiert das Grüne Innovationszentrum Malawi auch mit weiteren privaten Partnern (u. a. Lakeshore Agroprocessing Enterprise, Agro Input Supply Limited, Sunseed Oil Limited und einer Vielzahl von Kleinst- und Kleinunternehmen). b) Gab es andere (privatwirtschaftliche) Partner mit denen die Bundesregierung eine Kooperation in Erwägung gezogen hat? Welche waren das? Neben ARET kooperiert das Grüne Innovationszentrum Malawi auch mit weiteren privaten Partnern (u. a. Lakeshore Agroprocessing Enterprisen, Agro Input Supply Limited, Sunseed Oil Limited und einer Vielzahl von Kleinst- und Kleinunternehmen ). c) Welche Vorteile hat ARET gegenüber diesen anderen Partnern? ARET ist einer von mehreren privatwirtschaftlichen Partnern. 24. Welche Risiken und Gefahren sieht die Bundesregierung in der Kooperation mit dem Mwimba College von ARET? a) Haben diese Risiken zu Bedenken bezüglich einer Kooperation geführt? b) Inwiefern hat die Bundesregierung diese Bedenken ARET gegenüber transparent gemacht? Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet. Wir sehen derzeit keine Risiken in der Kooperation mit dem Mwimba College. c) Inwiefern gibt es Kriterien, welche zu einer Beendigung der Kooperation führen würden? Die Kooperation wird vom Grünen Zentrum Malawi eng begleitet. Wir sehen derzeit keine Risiken in der Kooperation mit dem Mwimba College. Eine Abkehr von der Diversifizierungsstrategie seitens ARET/Mwimba würde zu einer Beendigung der Kooperation führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11248 25. Welche Verbindungen von ARET zu nationalen und internationalen Tabak- Lobbyverbänden wie zum Beispiel TAMA oder CORESTA sind der Bundesregierung bekannt? Inwiefern sieht die Bundesregierung hierin ein Risiko für die Zusammenarbeit mit ARET? ARET ist eine Stiftung, die von der malawischen Regierung und dem Verband malawischer Tabak-Kleinbauern (TAMA) gegründet wurde. Diese sind auch im sog. Board of Governors vertreten. ARET ist ein Dienstleister für Forschung, Training und landwirtschaftliche Beratung und ist kein Lobbyverband. TAMA unterstützt die Diversifizierungsbestrebungen von ARET. Die Verbindungen von CORESTA zu ARET sind nicht bekannt. 26. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass sich ARET als eine Einrichtung des malawischen Verbandes der Tabakproduzenten sich „mit allen Einrichtungen über den Verkauf von Tabak“ (GIZ Länderpaket Malawi, Handlungsfeld 2) finanziert, eine Abhängigkeit vom Verkauf von Tabak und damit einen Interessenskonflikt keinen Rückgang von Tabakanbau fördern zu wollen, und inwiefern hat ARET der Bundesregierung eine Strategie vorgelegt, wie seine Finanzierung auch mit abnehmender Tabakproduktion gewährleistet sein wird? Das Grüne Innovationszentrum Malawi unterstützt die Diversifizierungsbemühungen der malawischen Regierung weg von Tabak und hin zu Ölsaaten. Dabei spielt ARET eine wichtige Rolle. Die Diversifizierungsstrategie von ARET zeigt Wege auf, um neue Einkommensquellen für die Stiftung zu generieren und die Diversifizierung langfristig sicher zu stellen. Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die Förderung der Diversifizierungsstrategie weg vom Tabakanbau. Ein Finanzierungsvorschlag von ARET liegt der Bundesregierung nicht vor. 27. Was genau beinhaltet die Diversifizierungsstrategie von ARET, welche 2014 zusammen mit der EU und dem britischen Entwicklungsdienst DFID ausgearbeitet wurde (bitte die Strategie zusenden), und inwiefern wird in dieser Strategie die finanzielle Abhängigkeit ARETs von Einnahmen aus dem Tabakanbau thematisiert? Die Diversifizierungsstrategie analysiert die Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Risiken einer Diversifizierung hin zur Förderung von Ölsaatenproduktion. Dabei werden Optionen zur Rolle ARETs im Ölsaatensektor skizziert und neue Einnahmenquellen zur Reduzierung der Abhängigkeit aus den Einnahmen des Tabakverkaufs vorgeschlagen. 28. Hat ARET von sich aus das Interesse an einer Diversifizierung geäußert? Wenn nein, von wem kam die Idee? Sind der GIZ interne Widerstände bei ARET gegen die Diversifizierungsstrategie bekannt? ARETs Interesse an der Diversifizierung resultiert aus den zunehmenden Anfragen von Kleinproduzentinnen und -produzenten zu Beratungsleistungen jenseits von Tabak. Auch die malawische Regierung hat im Zuge der Entwicklung ihrer Nationalen Exportförderstrategie die Diversifizierung hin zu Ölsaaten als eine Priorität formuliert und ARET als einen wichtigen Umsetzungspartner zur Erreichung dieses Ziels genannt. Interne Widerstände gegen die Diversifizierungsstrategie sind der GIZ nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Wann wurde das Consulting für die Diversifikationsstrategie begonnen? Der genaue Zeitpunkt des Beginns des Consultings ist uns nicht bekannt. Die Bundesregierung war nicht an dem Prozess beteiligt. a) Wer war daran beteiligt? Waren auch Unternehmen der Privatwirtschaft daran beteiligt? Wenn ja, welche? Der Prozess wurde durch die Consultingfirma „Umodzi Consulting“ gesteuert. Neben dem malawischen Landwirtschaftsministerium waren folgende Akteure aus der Privatwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt: NASFAM (National Smallholder Farmers’ Association of Malawi) FUM (Farmers‘ Union of Malawi) AHCX (AHL Commodity Exchange) Tobacco Association of Malawi (TAMA) Alliance One Tobacco Limited Malawi Limbe Leaf Tobacco Company Limited DARS (Department for Agricultural Research Services) DAES (Department of Agricultural Extension Services) ICRISAT (International Crops Research Institute for Semi-Arid Tropics) IITA (International Center for Tropical Agriculture). b) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen möglichen Interessenkonflikt , falls Unternehmen der Tabakindustrie, wie Limbe Leaf, Alliance One oder andere Interessensvertretungen der Tabakindustrie daran beteiligt gewesen sind? Die Konsultation aller Interessensvertretungen zur Entwicklung einer Diversifizierungsstrategie gehört zu einem Standardverfahren und wird von der Bunderegierung unterstützt. Neben dem malawischen Landwirtschaftsministerium wurden Akteure aus der Privatwirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur Diversifizierungsstrategie eingebunden. Ein Interessenskonflikt ist nicht erkennbar . 30. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der Entwicklung und der Umsetzung der Diversifikationsstrategie (bitte aufschlüsseln)? Inwiefern hat sich die Bundesregierung an diesen Kosten beteiligt oder plant sie sich daran zu beteiligen? Die Kosten der Entwicklung und der Umsetzung der Diversifizierungsstrategie sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11248 Inwiefern hat sich die Bundesregierung an diesen Kosten beteiligt oder plant sie sich daran zu beteiligen? Die Bundesregierung hat sich nicht an den Kosten beteiligt. Die Bundesregierung unterstützt die Diversifizierungsbemühungen über die Stärkung der landwirtschaftlichen Fachschule Mwimba College of Agriculture als Lehranstalt für den Anbau von Ölsaaten. 31. Welche finanziellen Zuwendungen erhält das Mwimba College von ARET durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)? Das Mwimba College von ARET erhält keine finanziellen Zuwendungen der Bundesregierung. Stattdessen wird das Mwimba College durch einen Entwicklungshelfer, der auf dem Campus lebt, bei der Umsetzung der Diversifizierungsstrategie unterstützt. a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel? Nicht zutreffend. b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand der Dinge auflisten)? Nicht zutreffend. c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen Projekten? Nicht zutreffend. 32. Welche finanziellen Zuwendungen erhält der LUANAR-NRC Campus durch die Bundesregierung (bitte nach Jahr, Zweck aufschlüsseln)? Der LUANAR-NRC Campus erhält keine finanziellen Zuwendungen der Bundesregierung . a) Inwiefern handelt es sich um projektgebundene Mittel? Nicht zutreffend. b) Welche Projekte sind das (bitte mit Name, Ziel, Finanzvolumen, Stand der Dinge auflisten)? Nicht zutreffend. c) Welche Kontrolle bzw. Evaluierung hat die Bundesregierung von diesen Projekten? Nicht zutreffend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11248 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Inwiefern spielen bei der Beratungsunterstützung der Ausbildungsinstitutionen (ARET-Mwimba College, LUANAR-NRC Campus) und dem Dialog mit anderen Akteuren – insbesondere der Privatwirtschaft – zur Verbesserung der Weiterbildung von Beratern als Multiplikatoren (vgl. GIZ Länderpaket Malawi, 3.4.1) die Bedürfnisse derjenigen, die am stärksten von Hunger betroffen sind eine zentrale Rolle? Die Lehrkräfte beider Fachschulen (ARET-Mwimba College, LUANAR-NRC Campus) werden bei der Umsetzung der neuen Lehrpläne und der Nutzung der neuen Technologien zur Förderung von Ölsaaten beraten und unterstützt. Die ärmsten und marginalisiertesten Gruppen (die am stärksten von Hunger betroffen sind) sind nicht unmittelbare Zielgruppe der Grünen Innovationszentren. Im Länderportfolio Malawi sind für diese Aufgabe andere Programme zuständig (vgl. Antwort zu Frage 18b). 34. Was genau ist der Inhalt der Beratungen bzw. Schulungen (Curriculumentwicklung , Durchführung von Kursen), die die Mitarbeiter bei ARET durch GIZ-Entwicklungshelfer/-Entwicklungshelferinnen erhalten (bitte Curricula und Schulungs-/Beratungsmaterialien zusenden)? Die Entwicklungshelfer führen selbst keine Schulungen durch. Die Lehrkräfte des Mwimba College of Agriculture werden bei der Umsetzung des neuen Lehrplans und der Nutzung der neuen Technologien zur Förderung von Ölsaaten beraten und unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333