Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11260 18. Wahlperiode 21.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10927 – Umsetzung des Koalitionsvertrags im Agrarbereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die 18. Wahlperiode geht voraussichtlich im Oktober dieses Jahres zu Ende. CDU, CSU und SPD haben ihre Vorhaben für diese Legislatur im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ verschriftlicht. Der Vertrag wurde am 16. Dezember 2013 unterzeichnet. Umwelt 1. Mit welchen rechtlichen Instrumenten wurde der Schutz der Gewässer, unterschieden nach Grundgewässer, Oberflächengewässer sowie Nord- und Ostsee, vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft sowie Pestiziden verbessert ? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der benannten Gewässer in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Qualität des Trinkwassers und die Biodiversität? In Deutschland ergeben sich die Vorgaben, die der Reduzierung von Nährstoffund Pflanzenschutzmitteleinträgen aus der Landwirtschaft in Gewässer dienen, aus den zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der EG-Meeresstrategierahmenrichtlinie , EG-Nitratrichtlinie und der EG-Pflanzenschutzrichtlinie erlassenen rechtlichen Instrumenten. Dazu gehören insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz , die Oberflächengewässerverordnung, die Grundwasserverordnung sowie das Düngegesetz, die Düngeverordnung und das Pflanzenschutzgesetz. Ergänzende Vorgaben enthalten die zur Umsetzung der genannten EG-Richtlinien aufgestellten Aktions- bzw. Bewirtschaftungspläne. Die Düngeverordnung und das Düngegesetz werden zur Zeit umfassend überarbeitet, damit die Nährstoffbelastung und damit die Eutrophierung der Gewässer weiter reduziert wird und Verbesserungen für den Umwelt- und Naturschutz und damit auch für die Biodiversität erzielt werden. In den letzten Jahren konnte nur eine sehr geringe Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen festgestellt werden. Eine Verbesserung der Gewässerqualität dient auch dazu, den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufwand für die Einhaltung der Qualität des Trinkwassers zu reduzieren. Rechtliche Vorgaben für die Trinkwasserqualität enthalten die EG-Trinkwasserrichtlinie und die nationale Trinkwasserverordnung. 2. Steht aus Sicht der Bundesregierung der Einsatz von Pestizidwirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide auf heutigem Niveau im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen, Anstrengungen zum Erhalt und Ausbau der Bienenhaltung zu unternehmen sowie die Artenvielfalt in Deutschland zu bewahren (vgl. Koalitionsvertrag, Seite 119 und Seite 124), und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Die Anwendung Neonikotinoid-haltiger Pflanzenschutzmittel ist in Deutschland bereits heute stärker eingeschränkt, als es die Vorgaben von Verordnung (EU) Nr. 485/20131 erfordern. Dieses höhere Schutzniveau wurde im letzten Jahr zusätzlich durch das Verbot des Imports und der Aussaat Neonikotinoid-haltig gebeiztem Wintersaatguts (Saatgutanwendungsverordnung) gesichert. Die derzeitige strikte Beschränkung der Anwendung Neonikotinoid-haltiger Pflanzenschutzmittel auf solche Anwendungen, von denen kein unvertretbares Risiko für Honigbienen ausgeht, verfolgt das Ziel, zum Erhalt der Bienenhaltung und zum Schutz der Artenvielfalt beizutragen. Sollten wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse über Risiken für Honigbienen bekannt werden, so behält sich die Bundesregierung im europäischen und nationalen Rahmen weitere Beschränkungen bzw. Anwendungsverbote vor. 3. Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Feinstaub-, Lachgas-, Ammoniak-, Methan- und Geruchsemissionen aus der Landwirtschaft wirksam reduziert werden konnten? Welche Emissionsdaten, untergliedert nach Feinstaub-, Lachgas-, Ammoniak -, Methan- und Geruchsemissionen, belegen dies? Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (Neuauflage 2016) befasst sich u. a. mit Emissionen von fünf Luftschadstoffen (Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen, Feinstaub). Die Daten werden jährlich berechnet. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zeigt auf, dass die Emissionen der erfassten Luftschadstoffe insgesamt bis zum Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2005 um 16,1 Prozent zurückgingen. In diesem Zeitraum verringerten sich Feinstaubemissionen um rund 20 Prozent, die Emissionen von Stickoxiden konnten um rund 25 Prozent und die von Schwefeldioxid um rund 18 Prozent reduziert werden. Demgegenüber sind die Ammoniakemissionen seit 1990 gegenüber 2014 zwar um knapp 8 Prozent verringert, weisen jedoch insgesamt einen gegenläufigen Trend auf und steigen seit 2005 wieder an. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass seit 1990 der Stickstoffüberschuss der deutschen Landwirtschaft von ca. 149 Kilogramm (kg) Stickstoff pro Hektar auf rund 84 kg Stickstoff pro Hektar deutlich zurückgegangen ist, während gleichzeitig die Produktionsleistung zunahm. 1 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sowie des Verbots der Anwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit diese Wirkstoffe enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11260 Hierzu haben – neben einer Reduktion der Tierbestandszahlen in Ostdeutschland – die gestiegenen Umweltanforderungen und ein verbessertes Düngemanagement beigetragen. Für den gegenläufigen Trend und Anstieg der Ammoniakemissionen ist maßgeblich die neue Quellgruppe der Gärreste aus der Vergärung von Energiepflanzen verantwortlich. Zur Reduzierung der Ammoniakemissionen haben bislang z. B. Agrarumweltund Klimamaßnahmen sowie die Vorschrift der unverzüglichen Einarbeitung von stickstoffhaltigem Dünger in der Düngeverordnung beigetragen. Im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wird beispielsweise die emissionsarme Ausbringung von stickstoffhaltigem Dünger gefördert sowie der Verzicht auf die Ausbringung solchen Düngers bzw. deren Einschränkung auf bestimmten Ackerbzw . Dauergrünlandflächen oder auch auf allen Dauergrünlandflächen eines Betriebes . Mit der geplanten Novelle der Düngeverordnung werden Maßnahmen vorgeschrieben , durch die eine weitere Senkung der Emissionen zu erwarten ist. Wichtig ist jedoch, dass die Anstrengungen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen weiter verstärkt werden. Dazu wurde auf europäischer Ebene die Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe verabschiedet. Deutschland muss gegenüber dem Jahr 2005 bis 2020 z. B. seine Ammoniakemissionen um 5 Prozent, bis 2030 um 29 Prozent reduzieren. Die Bundesregierung wird diese EU-Richtlinie zeitnah national umsetzen. Zwischen 1990 und 2015 sanken die Gesamtemissionen von Methan aus der deutschen Landwirtschaft um 24,5 Prozent bzw. 418 Kilotonnen (kt) Methan (10 459 kt CO2-Äquivalente), darunter Methan aus der Verdauung, aus dem Wirtschaftsdüngermanagement und der Vergärung von Energiepflanzen. Die Lachgasemissionen sanken zwischen 1990 und 2015 um 6 Prozent bzw. 2 055 kt CO2- Äquivalente. Insgesamt sind die Methan- und Lachgasemissionen zwischen 1990 und 2015 um gut 16 Prozent zurückgegangen (entsprechend 12 514 kt CO2-Äquivalente ). Im Jahr 2015 emittierte der Sektor Landwirtschaft 1 291 kt Methan. Durch Güllevergärung in Biogasanlagen wurden 2015 42,0 kt Methan (1 050 kt CO2-Äquivalente ) bzw. 14,5 Prozent der Methanemissionen aus der Wirtschaftsdüngerlagerung eingespart. Der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen führt dagegen zu zusätzlichen Methanemissionen aus Anlagen und der Lagerung der Gärreste. Die Emissionen aus der Energieproduktion werden im Energiesektor berücksichtigt, ebenso die durch die Biogasnutzung bewirkte Substitution fossiler Energieträger. 4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kommission für Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel gerecht wird, Substanzen, die ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, in allen Verpackungsmaterialilien, Kleidung und Alltagsprodukten so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. Koalitionsvertrag , Seite 121), und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung ? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9459 ausgeführt, wird auf die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 15. Juni 2016 an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument COM (2016) 350 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode final) verwiesen: Die Europäische Kommission führt darin aus, dass die vorgeschlagenen Kriterien, anhand derer bestimmt werden soll, was ein endokriner Disruptor ist, festgelegt werden sollen, um einer in den europäischen Vorschriften über Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel festgeschriebenen rechtlichen Verpflichtung nachzukommen. Die Kriterien werden nur für diese beiden Bereiche gelten und haben keine unmittelbaren Rechtsfolgen auf andere Bereiche des europäischen Rechts. Landwirtschaft und ländlicher Raum 5. Inwiefern wurde die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt, wie auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt? Falls dies nicht erfolgte, warum nicht? Die Möglichkeiten der Umsetzung des Koalitionsvertrags im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wurden innerhalb der Bundesregierung intensiv geprüft. Die Bundesregierung geht dabei von einem erweiterten Agrar- und Infrastrukturbegriff aus. Der Verbesserung der Agrarstruktur dienen auch Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, die für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger ländlicher Gebiete und das dörfliche Leben bedeutsam sind. Zur Verbesserung der Agrarstruktur ist es erforderlich, die ländlichen Räume in ihrer Gesamtheit im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Zusätzlich zu den bisherigen Zielen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union und Verbesserung des Küstenschutzes ist die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist, neu aufgenommen worden. Der Koalitionsauftrag zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) konnte mit einer Änderung des GAK-Gesetzes umgesetzt werden. Mit dieser Gesetzesnovelle wird der Anwendungsbereich der GAK demjenigen der ELER-Verordnung soweit möglich angepasst. So können nun unter anderem auch die Infrastruktur ländlicher Gebiete und damit Investitionen in nichtlandwirtschaftlichen Kleinstbetrieben , in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen, zugunsten des ländlichen Tourismus sowie zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz im Rahmen der GAK gefördert werden. Zudem wurden die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes erweitert und die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege gestärkt. Am 15. Oktober 2016 ist das Gesetz zur Änderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in Kraft getreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11260 6. In welcher Art und Weise wurden die Ressortzuständigkeiten besser koordiniert , wie die Bundesregierung es für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume als notwendig erachtete und wie es auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt wurde? 7. Inwiefern wurde innerhalb der Bundesregierung ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet, wie es auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt wurde (bitte dessen Aufbau erläutern)? Falls dies nicht erfolgte, warum nicht? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Politik für ländliche Räume ist eine ressortübergreifende Aufgabe, zu der viele Fachpolitiken des Bundes ihren Beitrag leisten. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die integrierte ländliche Entwicklung, die Förderung strukturschwacher Regionen, die Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen, die städtebauliche Entwicklung von Kleinstädten und Dörfern, der Breitbandausbau, der Erhalt der Kulturlandschaft und des baukulturellen Erbes sowie eine hohe Umweltqualität sind unverzichtbare Elemente einer nachhaltigen, zukunftsfähigen ländlichen Entwicklung. Diese umfasst in besonderem Maße auch Fragen der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen. Der „Zweite Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ vom 17. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10400) stellt die von der Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung in allen Politikfeldern ergriffenen Maßnahmen zusammenfassend dar. Hervorzuheben sind die verstärkten Maßnahmen zur Förderung der Dorfentwicklung, der ländlichen Infrastruktur und des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen der weiterentwickelten GAK, die Förderung strukturschwacher Regionen durch die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), die Erhöhung der Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung, die auch ländlichen Räumen zu Gute kommen sowie die aus den EU-Fonds unterstützten Maßnahmen in ländlichen Regionen . Der Bericht wurde in der interministeriellen Arbeitsgruppe Ländliche Räume erarbeitet und im Rahmen des Arbeitsstabs Ländliche Entwicklung der Parlamentarischen Staatssekretäre auf politischer Ebene abgestimmt. Auf Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Einvernehmen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes die politische Koordinierung durch Bildung des Arbeitsstabs Ländliche Entwicklung der Bundesregierung übernommen. Um den Erfordernissen der ländlichen Räume durch eine angemessene Koordinierung auf Bundesebene zu entsprechen, hat die Bundesregierung im BMEL zu Beginn der 18. Legislaturperiode in der Fachabteilung 4, Ländliche Räume, Absatzförderung , Agrarmärkte eine Unterabteilung 41 Ländliche Räume gebildet. Darüber wurde zum Februar 2017 im BMEL eine neue Fachabteilung 7 „Ländliche Räume, Strategische und politische Konzeptionen“ geschaffen, in der auch die o. g. Unterabteilung 41, Ländliche Räume, eingegliedert wurde. Diese Abteilung übernimmt innerhalb des Ressortkreises auf Arbeitsebene weiterhin die fachliche Koordination über die Interministerielle Arbeitsgruppe Ländliche Räume. Mit der Berufung des Sachverständigenrates Ländliche Entwicklung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (SRLE) bezieht die Bundesregierung externen Sachverstand in die Ausgestaltung ihrer Politik für ländliche Räume ein. Neben der verstärkten Schwerpunktlegung auf die bisherigen Themenfelder, soll Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sich die neue Fachabteilung 7 auch verstärkt den Themen Demografischer Wandel , Wirtschaftsstrukturen und dem Dialog mit Bürgern und Experten ländlicher Räume widmen. Mit dieser Neuaufstellung soll sich die Fachabteilung im BMEL schwerpunktmäßig mit den Fragestellungen und Herausforderungen der ländlichen Räume beschäftigen und auch für die Steuerung und Koordinierung der o. g. Gremien zuständig sein. Mit dem deutlich aufgestockten Bundesprogramm Ländliche Entwicklung fördert das BMEL innovative Projekte und bedeutsame Vorhaben, um die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. Das in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geschaffene Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung und der Fachbeirat unterstützen das BMEL in der Umsetzung des Bundesprogramms . Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat das BMEL den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“ inne und schafft damit eine Vernetzung mit dem Dialog- und Arbeitsgruppenprozess im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung. 8. Wie wurde die Agrarforschung besser verzahnt und in den Bereichen Tierwohl , nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft gestärkt, wie es auf Seite 121 des Koalitionsvertrags angekündigt wurde? Für eine bessere Verzahnung der Agrarforschung wurden unter dem Dach der Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 die Maßnahmen „Pflanzenzüchtung für die Bioökonomie“ und „Boden als nachhaltige Ressource für die Bioökonomie – BONARES“ sowie der Strategieprozess „Agrarsysteme der Zukunft “ gestartet. Auf europäischer Ebene wurde mit Maßnahmen zur gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative (JPI)) im Bereich Landwirtschaft und Klimawandel (FACCE-JPI) eine Reihe von Koordinierungsinitiativen zur Verknüpfung der Forschung mit der Landwirtschaft initiiert. Diese sind das „FACCE-JPI ERA- Net Plus“ (mit dem thematischen Schwerpunkt Smart Agriculture) die „ERA-Cofund Initiative SurPlus“ (Biomasse für die Bioökonomie) und „MACSUR 2“ (Modellierung im Bereich Landwirtschaft und Klimawandel). Diese Anstrengungen werden ergänzt durch die Aktivitäten im Standing Committee for Agricultural Research (SCAR). Zudem werden verschiedene Förderprogramme des BMEL, wo thematisch möglich , stärker miteinander verknüpft. So gab es gemeinsame Bekanntmachungen zu Pflanzenzüchtung, zur Ressourceneffizienz und zu nachhaltigem Pflanzenschutz für die Programme Innovationsförderung, nachwachsende Rohstoffe, Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und Eiweißpflanzenstrategie (EPS). Zur besseren Verzahnung der deutschen Agrar- und Ernährungsforschung und deren verschiedenen Einrichtungen und Akteuren wurde die Arbeit der Deutschen AgrarforschungsAllianz (DAFA) mit Unterstützung des BMEL verstetigt. Im Rahmen der von BMEL ins Leben gerufenen Initiative Forschung für die Praxis wurde der Begleitausschuss Forschung installiert. Er dient der besseren Verzahnung von Agrarforschung und Praxis und sorgt für zusätzliche Transparenz in der Forschungsplanung des BMEL. Als eine weitere Maßnahme zur verbesserten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11260 Verknüpfung von Forschung, Verwaltung und Praxis wurde im Dezember 2015 der erste Thementag zum Thema Weizenzüchtung vom BMEL veranstaltet. Weitere Thementage sind in der Planung. Im Rahmen der Initiative des BMEL „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ sind u. a. verschiedene Maßnahmen im Bereich der Agrarforschung gebündelt, mit denen die Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Tierschutz verbessert werden sollen. Ein sehr erfolgreicher Ansatz für die Umsetzung von innovativen Ideen für mehr Tierschutz in den tierhaltenden Betrieben sind beispielsweise die Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz, für die zunächst 21 Mio. Euro bis 2018 bereitgestellt wurden. Daneben fördert das BMEL auch im Rahmen einer Bekanntmachung zahlreiche Projekte mit insgesamt rund 11,5 Mio. Euro, in denen die Tiergerechtheit und das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung unter Einsatz geeigneter Indikatoren bewertet werden. Als besonderen Forschungsschwerpunkt im Bereich nachhaltiger Pflanzenschutz hat das BMEL am 28. Juli 2015 eine Bekanntmachung über die „Förderung von innovativen Vorhaben für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ veröffentlicht. Außerdem hat das Forum des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung (NAP) am 2. Dezember 2016 eine Forschungsagenda für den NAP mit Empfehlungen für zukünftige Förderbekanntmachungen beschlossen. Die Eiweißpflanzenstrategie (EPS) war ab 2012 im BÖLN angesiedelt. Sie erhielt 2014 einen eigenen Haushaltstitel und wurde als eigenes Programm aus dem BÖLN ausgegliedert. Die jährliche Mittelausstattung in Höhe von 3 Mio. Euro im Jahr 2014 wurde auf 6 Mio. Euro in 2017 angehoben. Die Forschungsaktivitäten wurden entsprechend verstärkt. Klimaschonende Landwirtschaft: Am 14. November hat das Bundeskabinett den Klimaschutzplan 2050 beschlossen, der die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung festlegt. Dieser enthält Vorgaben zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Die Bundesregierung erarbeitet eine Gesamtstrategie zur Verringerung der Emissionen in der Tierhaltung bis 2021 und wird hierzu die Forschung verstärken. Ziel des BMEL ist es, die Forschung sowohl in der Grundlagenforschung, als auch in den Bereichen Anpassung und Klimaschutz weiter zu verstetigen. In einem Förderschwerpunkt fördert das BMEL Forschungs- und Entwicklungsvorhaben , um weitere Potenziale für die Anpassung an die Klimaänderung und für die Reduzierung von THG-Emissionen in der Landwirtschaft und durch die Forstwirtschaft und Holzverwendung zu erschließen. Die Förderung des BMEL umfasst themenspezifische Bekanntmachungen unter anderem zu den Bereichen Tier, Pflanze, Boden, und nachwachsenden Rohstoffen, die im Rahmen themenspezifischer BMEL-Förderprogramme über den jeweils zuständigen Projektträger abgewickelt werden. Die Ressortforschung des BMEL ist bei den o. g. nationalen und europäischen sowie internationalen Verzahnungsmaßnahmen aktiv und trägt durch zahlreiche eigene Projekte zur Stärkung der Forschung in den Bereichen Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Inwiefern wurden die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau stärker genutzt, wie es entsprechend Seite 122 des Koalitionsvertrags beabsichtigt war? Wie wurde dies konkret umgesetzt? Am 1. Januar 2016 startete das Bundesprogramm des BMEL zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Das Förderprogramm ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung . Die aktuelle Förderrichtlinie ist vom 22. August 2016 (BAnz AT 19. September 2016 B1). Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die BLE. Mit dem Bundesprogramm werden einzelbetriebliche Beratung, Investitionen und Wissenstransfer zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Das Bundesprogramm endet am 31. Dezember 2018. Insgesamt sind Haushaltsmittel in Höhe von 65 Mio. Euro (15 Mio. Euro für 2016, 25 Mio. Euro für 2017 und 25 Mio. Euro für 2018) vorgesehen. Das Programm wird von der Landwirtschaft und dem Gartenbau sehr gut nachgefragt. 10. Wie wurden die deutschen Winzerinnen und Winzer konkret bei ihrer Ausrichtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse unterstützt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Seit 2009 besteht in Deutschland das so genannte „Nationale Stützungsprogramm “ (NSP), für das jährlich knapp 39 Mio. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen. In Deutschland werden diese Finanzmittel zu 90 Prozent für die Umstrukturierung im Weinbau und Investitionen in die Kellerwirtschaft genutzt. Auch der Steillagenweinbau profitiert vom NSP, weil das NSP die Möglichkeit einräumt, die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Steillagen mit deutlich höheren Sätzen zu fördern als in Flachlagen. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und sind somit Investitionen in die Zukunft. Darüber hinaus können Ernteversicherungen sowie die Absatzförderung von Wein gefördert werden. Für letztere steht auf Bundesebene ein Betrag von 1,5 Mio. Euro aus den Gemeinschaftsmitteln zur Verfügung . Dies sind Mittel, die beispielsweise das Deutsche Weininstitut zur Kofinanzierung von eigenen Absatzförderungsmaßnahmen nutzen kann. Die genannten 1,5 Mio. Euro kommen zu den rd. 10 Mio. Euro an Abgaben des Deutschen Weinfonds und der Gebietsweinwerbungen der Länder hinzu. Die geförderten Maßnahmen beziehen sich dabei auf in Deutschland erzeugte Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geografischer Herkunftsangabe oder Rebsortenweine. Dabei werden Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen, insbesondere über die Unionssysteme für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben sowie Studien über neue Märkte zwecks Verbesserung der Absatzmöglichkeiten gefördert. Im Rahmen der zweiten Säule gibt es darüber hinaus staatliche Hilfen für die Anschaffung von Maschinen der Steillagenbewirtschaftung, die Einführung innovativer Landtechniken (z. B. Traubenvollernter für Steillagen) oder auch die Errichtung stationärer Transporteinrichtungen wie Monorackbahnen, die durch BMEL (Forschungsförderung) bzw. die Länder gefördert werden. Des Weiteren fließen in Deutschland zurzeit rund drei Millionen Euro jährlich in Agrarumweltprogramme für Steil- und Steilstlagen (> 50 Prozent Hangneigung) die zusätzlich zu den Fördergeldern der 1. Säule gewährt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11260 Weiterhin fördert das BMEL über das Auslandsmesseprogramm die Teilnahme an der Vinexpo in Bordeaux sowie die Teilnahme an der Wine&Spirits Fair in Hongkong. Damit ist das Auslandsmesseprogramm eines der wichtigsten und erfolgreichsten Marketinginstrumente mit weltweiter Ausrichtung. Im Rahmen des Auslandsmesseprogramms nutzt BMEL seine Firmengemeinschaftsbeteiligungen als wichtiges Element zur Erschließung kaufkräftiger Zukunftsmärkte, insbesondere in Drittländern zur Marktpflege. Zielgruppe sind die kleinen und mittleren Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, bei denen sich das Auslandsmesseprogramm seit Jahrzehnten als traditioneller Bestandteil der Auslandsmesseförderung der Bundesregierung fest etabliert hat. 11. Wie wurde die Umsetzung der Waldstrategie 2020 konkret vorangetrieben? Wie wurden dabei verstärkt die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie berücksichtigt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Das Ziel der Waldstrategie 2020, eine an den zukünftigen Anforderungen angepasste tragfähige Balance zwischen den steigenden Ansprüchen an den Wald und seiner nachhaltigen Leistungsfähigkeit zu entwickeln und dabei die biologische Vielfalt weiter zu verbessern, ist gemäß dem Koalitionsvertrag Richtschnur und Leitbild bei allen Arbeiten der Bundesregierung zum Thema Wald und Forstwirtschaft . Im Dialog einer Vielzahl von Akteuren zur Umsetzung der Waldstrategie 2020 wurde auf den drei Dialogforen des BMEL „Waldnaturschutz und Biodiversität“, „Holz – Rohstoff der Zukunft“ sowie „Wald – Freizeit, Erholung, Gesundheit“ Empfehlungen zur Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes diskutiert, die auf dem 1. Deutschen Waldtag weiterentwickelt wurden und die die Bundesregierung bei der weiteren Umsetzung der Waldstrategie 2020 berücksichtigen wird. Mit dem 8. Nationalen Forum zur biologischen Vielfalt „Achtung: Wald!“ am 31. Januar 2017 wurden die waldbezogenen Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hinsichtlich ihrer Bedeutung für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Bezug zur Waldstrategie 2020 weiter diskutiert. Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik hat zentrale Module der Waldstrategie 2020 anhand der Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur analysiert und bewertet. Er kommt in seiner Kurzstellungnahme zu dem Schluss, „ … dass die Forstwirtschaft in Deutschland den Wald, entsprechend dem vorherrschenden Leitbild der Multifunktionalität, so bewirtschaftet und entwickelt hat, dass seine Beiträge zur Erreichung zahlreicher gesellschaftlicher Ansprüche sichergestellt oder sogar gestiegen sind.“ Im Bereich Biodiversität und Waldnaturschutz sieht der Beirat eine insgesamt positive Entwicklung. Andererseits deuten die ökonomischen Indikatoren langfristig eher auf eine Verschlechterung hin. 12. Welche Maßnahmen wurden eingeführt, um die Saatgutvielfalt dauerhaft zu garantieren (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Für eine bessere Erhaltung der Saatgutvielfalt wäre eine Änderung der Saatgutrichtlinien der EU notwendig gewesen. Ein im Frühjahr 2013 durch die Europäische Kommission unterbreiteter Vorschlag zur Novellierung des EU-Saatgutrechts wurde nicht weiter verfolgt, nachdem das Europäische Parlament den Vorschlag im März 2014 abgelehnt hat. Die Erhaltung der Saatgutvielfalt ist auch Gegenstand des „Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen“ beim BMEL. Als Teil des Arbeitsprogramms wurde das bestehende nationale Genbank-Netzwerk zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen weiter ausgebaut. 13. Wie wurde garantiert, dass die Interessen des nicht kommerziellen Bereichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Saatgutsorten nicht beschränkt wird (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Interessen des nicht kommerziellen Bereichs sind durch das Saatgutrecht grundsätzlich nicht berührt, da das Saatgutrecht das Inverkehrbringen von Saatgut für gewerbliche Zwecke regelt. Dafür, dass der Zugang zu alten und regionalen Sorten erhalten bleibt, sorgt die im Jahr 2009 in das Saatgutrecht eingeführte sog. Erhaltungssortenverordnung. 14. In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen hat die die Bundesregierung dafür gesorgt, dass es im Rahmen des Nachbaus keine weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Es wurden mit Vertretern der mittelständischen Pflanzenzüchter und der Landwirte intensive Diskussionen über denkbare Modelle für eine Verbesserung der sortenschutzrechtlichen Nachbauregelung geführt. Da allerdings aktuell nur noch für ca. 6 Prozent der durch deutsche Züchter gezüchteten, unter die Nachbauregelung fallenden Sorten ein Sortenschutz nach dem Sortenschutzgesetz beantragt wird, ist von einer Änderung der Nachbauregelung des Sorten-schutzgesetzes abgesehen worden. Somit ist die Situation für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter unverändert geblieben. Es hat folglich auch keine weiteren Einschränkungen für beide Berufsgruppen gegeben. Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich ihre Initiative, Ende des Jahres 2015 einen Vorschlag zur Änderung der Nachbauregelung des gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts vorzulegen, eingestellt. 15. Wie wurde konkret der Schutz der Meeresböden und -bestände vorangetrieben (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Mit der seit 1. Januar 2014 geltenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, für die sich die Bundesregierung mit Nachdruck eingesetzt hat, sollen bis spätestens 2020 alle Bestände nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrages bewirtschaftet werden. 2013 war dies im Nordostatlantik lediglich für 25 Bestände der Fall. Nach dem Beschluss des Rates über die Gesamtfangmengen für 2017 wird sich diese Zahl in diesem Jahr mit 44 Beständen nahezu verdoppeln. Die Bundesregierung hat für die deutschen Natura 2000-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee Vorschläge für die Beschränkung bestimmter Fischereitechniken entwickelt, die auch Fanggeräte mit bodenbeeinträchtigender Wirkung umfassen. In einem Fall (Doggerbank) wurde mit dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden ein gemeinsamer Vorschlag für die drei hier aneinandergrenzenden nationalen Natura 2000-Gebiete entwickelt . Alle Vorschläge werden zurzeit entsprechend den Vorschriften der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik mit den hiervon wirtschaftlich betroffenen Staaten erörtert. Deren Zustimmung ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der Regelungen. Entsprechende Vorschläge für die Natura 2000-Gebiete in der AWZ der Ostsee werden derzeit entwickelt und sollen baldmöglichst den wirtschaftlich betroffenen Nachbarstaaten vorgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11260 16. Welche Fortschritte wurden bei der Weiterentwicklung der Fangtechniken und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung erzielt (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Im Auftrag des Bundesernährungsministeriums hat die Fangtechnische Arbeitsgruppe des Thünen-Instituts in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich der Reduzierung unerwünschten Beifangs durch Modifikationen von Fanggeräten erzielt. So konnte durch die Entwicklung spezieller Fluchtfenster der unerwünschte Beifang von Plattfischen in der gemischten Boden-Schleppnetzfischerei um rund 80 Prozent reduziert werden; ähnliche Entwicklungen werden derzeit für die Kaisergranatfischerei getestet. Gleichzeitig wurden im Rahmen eines von der Bundesregierung finanzierten Projektes technische Geräte entwickelt und erfolgreich getestet, die verhindern sollen, dass Schweinswale in Stellnetzen ertrinken, ohne dass die Tiere wie bei bisher eingesetzten Pingern weiträumig vertrieben werden. Diese Modifikationen sind praxistauglich und kosteneffizient, einzelne wurden sogar international ausgezeichnet (WWF global smart gear competition 2014/2015). Darüber hinaus fördert das Bundesamt für Naturschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums seit 2016 ein größeres Projekt, mit dem bis 2019 technische Lösungen entwickelt werden sollen, um die Beifänge von Seevögeln und Meeressäugern zu reduzieren. 17. In welchem Maße wurde mit welchen Maßnahmen die Vermarktung regionaler Produkte ausgebaut (vgl. Seite 122 des Koalitionsvertrags)? Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bezüglich der Evaluierung, ob und welche verbindlichen Kriterien für die Kennzeichnung im Rahmen des Regionalfensters festgelegt werden sollten? Mit der Einführung des im Auftrag des BMEL entwickelten Regionalfensters als freiwillige Kennzeichnung von regionalen Produkten hat die Vermarktung von regionalen Produkten eine verlässliche und transparente Grundlage erhalten. Hierdurch werden die regionalen Wertschöpfungsketten gestärkt. Die aufgrund einer vorherigen Evaluation des Regionalfensters festgelegten verpflichtenden Kriterien können unter www.regionalfenster.de/kriterien.html eingesehen werden . Auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) 2014 wurde das Regionalfenster durch den Bundesminister a. D. Dr. Hans-Peter Friedrich präsentiert. Mit dieser IGW-Präsentation im Januar 2014 erfolgte die Markteinführung des Regionalfensters . Produkte mit dem Regionalfenster werden seit dem in Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels in allen Ländern angeboten, wobei im süddeutschen Raum die Produktvielfalt immer noch größer ist als in Nord- und Ostdeutschland. Seit Dezember 2014 kann auch die regionale Herkunft von Blumen und Zierpflanzen mit dem Regionalfenster gekennzeichnet werden. Die Anwendung des Regionalfensters ist freiwillig. Der private Trägerverein Regionalfenster e. V. ist Inhaber des Zeichens Regionalfenster und vergibt es im Rahmen eines Lizenzsystems . Das Zeichen wird weiterhin von BMEL ideell unterstützt. BMEL ist im Beirat des Regionalfenstervereins vertreten und bringt sich entsprechend ein. Da die Aktivitäten zum Regionalfenster nicht mit Haushaltsmitteln gefördert werden, erübrigt sich eine Evaluierung nach haushaltsrechtlichen Vorgaben. Das Regionalfenster hat sich bisher gut bewährt. Derzeit bestehen Verträge mit mehr als 710 Lizenznehmern und es sind über 4 100 Produkte mit dem Deklarationsfeld gekennzeichnet (Stand: 16. Januar 2017), Tendenz weiterhin steigend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Ermittlung der Verbraucherakzeptanz ist vier Jahre nach der Markteinführung für 2017 eine umfassende Verbraucherbefragung vorgesehen, anhand deren Ergebnisse das Regionalfenster ggf. weiter entwickelt werden kann. 18. Wie und mit welchem Ergebnis wurden die rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nichtlandwirtschaftliche und überregionale Investoren geprüft (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Prozess? Der ständige Verlust an landwirtschaftlichen Flächen, der Einstieg von Investoren , die Konzentration von Eigentum in einigen Regionen und die Flucht von Finanzanlegern in Agrarimmobilien haben zu einem starken Preisanstieg geführt und behindern die Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher, regional verankerter Betriebe. Eine von außerlandwirtschaftlichen Investoren bestimmte Land- und Forstwirtschaft entspricht zudem nicht dem agrarpolitischen und - strukturellen Leitbild des BMEL. Daher hatte die Amtschefkonferenz (ACK) im Januar 2014 einer Bund-Länder- AG (BLAG) den Auftrag erteilt, bis zur Agrarministerkonferenz (AMK) 2015 Handlungsoptionen zu erarbeiten, mit denen Bund und Länder den o. g. als negativ beurteilten Entwicklungen auf dem Bodenmarkt begegnen könnten. Dabei sollte ein Zielsystem für die Bodenmarktpolitik entwickelt und insbesondere das bodenrechtliche Instrumentarium überprüft werden. Der Abschlussbericht dieser BLAG wurde der AMK im März 2015 vorgelegt und u. a. an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages versandt. Die erarbeiteten Handlungsoptionen und Vorschläge beziehen sich auf die Bereiche Verbesserung der Transparenz auf dem Bodenmarkt, Verbesserung des Vollzugs durch die Länder, Weiterentwicklung des Bodenrechtes sowie flankierende Maßnahmen (u. a. Steuern, Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), Junglandwirte, Flächenverluste). Festgestellt wurde, dass es Aufgabe der Länder ist, aufgrund ihrer Zuständigkeit für das Bodenrecht bestehende Defizite und mögliche Weiterentwicklungen in Angriff zu nehmen. Ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation auf dem Bodenmarkt ist, dass die Länder das derzeitige Bodenrecht konsequent und in transparenter Weise anwenden. Dies gilt sowohl für das Grundstückverkehrsgesetz als auch das Landpachtverkehrsgesetz. Im notwendigen zweiten Schritt sind die bestehenden Regulierungslücken zu schließen. Mit den Bereichen Transparenz/Statistik, Grunderwerbsteuer und BVVG wurden drei wesentliche, für den Bund mögliche Handlungsfelder identifiziert und entsprechende Gespräche mit den für die jeweiligen Sachverhalte zuständigen Ressorts bzw. Behörden eingeleitet bzw. bereits umgesetzt. Die Privatisierungsgrundsätze der BVVG wurden überarbeitet. Der Privatisierungszeitraum der BVVG wurde bis zum Jahr 2030 verlängert, die maximale Losgröße bei Ausschreibungen von 25 auf 15 Hektar reduziert und der absolute Anteil beschränkter Ausschreibungen (für Junglandwirte und arbeitsintensive Betriebe ) auf „30 Prozent der jährlich pachtfrei werdenden und für eine anschließende Ausschreibung vorzusehenden Flächen“ erhöht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11260 19. Inwiefern wurde realisiert, dass noch in der Hoheit des Bundes verbliebene Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können, damit diese die Möglichkeit haben, ein Existenzgründungsprogramm unter anderem für Junglandwirtinnen und -landwirte zu etablieren (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Der Bund ist den ostdeutschen Ländern durch die in der Antwort zu Frage 18 beschriebenen Anpassungen der Privatisierungsgrundsätze der BVVG entgegengekommen und hat hierdurch deren zentralem Anliegen, agrarstrukturelle Belange stärker bei der Privatisierungstätigkeit der BVVG zu berücksichtigen, Rechnung getragen. Darüber hinaus hat der Bund darauf hingewirkt, dass die Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes notwendigen Flächen in einem Umfang von insgesamt 8 900 Hektar von der BVVG erwerben konnten. Im Ergebnis wurden die Überlegungen zur vollständigen Übertragung der BVVG-Flächen an die Länder, in beiderseitigem Einvernehmen, nicht weiter verfolgt. Zudem wurden den neuen Ländern insgesamt rd. 65 000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle BVVG-Flächen im Rahmen des Nationalen Naturerbes (NNE) unentgeltlich übertragen. Darüber hinaus haben die Länder zum Verkehrswert bisher weitere ca. 24 000 Hektar NNE-Flächen von der BVVG erworben. Der Bund und die Länder sind sich darüber einig, dass die BVVG ihren Privatisierungsauftrag auch künftig auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmung und der mit den ostdeutschen Ländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätze fortsetzen wird. 20. Ist aus Sicht der Bundesregierung das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel bereits vollständig erreicht worden, das Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material durchzusetzen sowie die einschlägigen europäischen Vorschriften zu präzisieren (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags), und wenn ja, worauf gründet sich diese Einschätzung? Die zahlreichen Gespräche der Bundesregierung mit Experten, anderen Mitgliedstaaten und auch der Europäischen Kommission haben Früchte getragen: Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 3. November 2016 (ABl. 2016/C 411/03) klargestellt, dass der europäische Gesetzgeber bei der Verabschiedung der Richtlinie 98/44/EG die Absicht hatte, Pflanzen und Tiere von der Patentierbarkeit auszuschließen, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen wurden. Damit kommt die Europäische Kommission zu einem anderen Ergebnis als die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in ihren Entscheidungen vom 25. März 2015 in den Verfahren G 2/12 (Tomate II) und G 2/13 (Brokkoli II). Die Große Beschwerdekammer hatte in diesen Entscheidungen die Patentierbarkeit von Pflanzen als Erzeugnisse im Wesentlichen biologischer Verfahren bejaht. Sie hatte zur Begründung auf die Entstehungsgeschichte des (für ihre Entscheidungen relevanten) Europäischen Patentübereinkommens abgestellt. Die Bundesregierung begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission mit Nachdruck. Denn der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2013 die Biopatent- Richtlinie so ausgelegt, wie es die Kommission jetzt klargestellt hat. Das deutsche Patentgesetz enthält daher bereits eine entsprechende Regelung. Damit dieses Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verständnis der Richtlinie überall in Europa gelten wird, arbeitet die Bundesregierung daran, dass die Auslegung der Biopatent-Richtlinie durch die Kommission alsbald auch vom Rat und vom Europäischen Parlament inhaltlich begrüßt und mitgetragen wird. Die Bundesregierung setzt sich ferner in den Gremien der Europäischen Patentorganisation dafür ein, dass Europäische Patentorganisation, die Mitgliedstaaten der EU und Europäische Kommission in dieser Auslegungsfrage übereinstimmen. 21. Inwiefern ergaben sich für alleinstehende Landwirtinnen und Landwirte, gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie unverheiratete Paare seit der letzten Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bezüglich der sogenannten Hofabgabeklausel nach Kenntnis der Bundesregierung Nachteile für die Bevölkerungsgruppen? Falls sich Nachteile ergaben, welche, und in welchem finanziellen Ausmaß? Der Bundesregierung sind keine Nachteile bekannt, die sich für die genannten Bevölkerungsgruppen seit der letzten Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte bezüglich der Hofabgabeverpflichtung durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften (BGBl. I 2015, S. 2557 ff.) ergeben haben. 22. Wie viele Betriebsleiter haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Hof jeweils an die Ehefrauen abgegeben, und wie haben sich dadurch die staatlichen Zuschüsse in die Alterssicherung seit der letzten Änderung des ALG verändert, wenn diese Ehefrauen nicht Mitglied in der Alterskasse sind? Eine statistische Erfassung der einzelnen Abgabevarianten nach § 21 ALG erfolgt anlässlich der Prüfung eines Rentenantrags durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nicht. Hierfür existiert auch keine Rechtsgrundlage. Auch dem vom BMEL in Auftrag gegebenen Gutachten des Thünen-Instituts aus dem Jahr 2012 zur agrarstrukturellen Wirkung der Hofabgabeklausel können keine repräsentativen Aussagen zum Abgabeverhalten entnommen werden, da nur 15 Prozent der Rentenzugänge des Jahres 2011 auf ihr Abgabeverhalten hin untersucht wurden. 23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebsverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland entwickelt, die keine Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger haben? Angaben zur Hofnachfolge wurden zuletzt im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 erhoben. Von den 84 740 Betrieben in der Rechtsform eines Einzelunternehmens mit Betriebsinhabern ab 55 Jahren (Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ) hatten rund 36 Prozent einen festen Hofnachfolger. Bei den Haupterwerbsbetrieben waren es 43 Prozent. Zur Entwicklung der Hofnachfolge seit 2010 sowie zur Entwicklung der Betriebsverhältnisse in Betrieben, die 2010 keine Hofnachfolgerinnen oder Hofnachfolger hatten, liegen keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11260 24. In welcher Weise wurden das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammengeführt (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Eine im Koalitionsvertrag vorgesehene Zusammenführung von Tierarzneimittelund Tiergesundheitsrecht ist erst dann möglich, wenn das europäische Gesetzgebungsverfahren zu den entsprechenden Rechtsakten abgeschlossen ist. Im Hinblick auf das EU-Tierarzneimittelregelungspaket ist dieser Zeitpunkt noch nicht gegeben. 25. Wie wurde konkret die Sachkunde der Tierhalter gefördert (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags), und wie hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft öffentlich zur Förderung der Sachkunde der Tierhalter geäußert (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Das BMEL hat zur Beratung und Begleitung der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ einen Kompetenzkreis Tierwohl eingerichtet . Dieser hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Thema Sachkunde der Tierhalter befasst. In diesem Zusammen-hang stellte der Kompetenzkreis fest, dass Beratung einen wichtigen Beitrag zur Sachkunde leiste. Das BMEL hat die Thematik im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz durch eine Reihe von Beratungsprojekten aufgegriffen. Außerdem werden im Rahmen der Projekte Leitlinien zu tierschutzrelevanten Fragestellungen entwickelt und das BMEL veröffentlicht Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Sachkunde der Tierhalter. 26. Wann wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme einführen (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Wenn dies nicht mehr erfolgt, warum nicht? Der Entwurf der Verordnung über die obligatorische Prüfung und Zulassung serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen zum Halten von Hennen hat die Ressort - sowie die Verbände- und Länderbeteiligung durchlaufen. Die Tierschutzkommission ist im Oktober 2015 erstmalig mit dem Verordnungsentwurf befasst worden. Der Kompetenzkreis Tierschutz beim BMEL hat am 11. November 2015 zum Verordnungsentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet . Auf dieser Grundlage wird der Verordnungsentwurf derzeit überarbeitet und dann notifiziert werden. Der Bundesrat könnte dann nach Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens befasst werden. 27. Was versteht die Bundesregierung unter einer flächengebundenen Nutztierhaltung , und mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen wird dieses Ziel angestrebt (vgl. Seite 123 des Koalitionsvertrags)? Das BMEL versteht unter einer flächengebundenen Nutztierhaltung eine nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung, die u. a. den Tierschutz, den Umwelt- und den Klimaschutz berücksichtigt. Der Tierbesatz sollte deshalb in einem angemessenen Verhältnis zu den verfügbaren Flächen stehen. Innerhalb der nationalen Nutztierstrategie und unter Einbeziehung der Ressortforschung werden Vorschläge erarbeitet, mit welchen Instrumenten eine Flächenbindung verstärkt werden kann. Die Vor- und Nachteile sowie eventuelle Zielkonflikte sind dabei zu berücksichtigen. Im ökologischen Landbau sind Regelungen zur flächengebundenen Tierhaltung bereits rechtlich verankert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11260 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Marktausrichtung der Milchwirtschaft vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2016 über 5 Prozent der Milchbetriebe aufgeben mussten? 29. Bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsnetz der Europäischen Union vor diesem Hintergrund weiterhin als „wirksam und verlässlich“, wie im Koalitionsvertrag auf Seite 122 beschrieben? Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Entscheidung die Milchwirtschaft auf den Markt auszurichten, wurde mit breiter Zustimmung des landwirtschaftlichen Berufsstandes und aller politischen Akteure getroffen. Hierbei ist die Bundesregierung davon ausgegangen, dass der langfristige Pfad der Marktausrichtung am ehesten zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ohne permanente und intensive staatliche Unterstützung führt. Denn grundsätzlich sind die Landwirte selbstverantwortliche Unternehmer, die mit ihren unternehmerischen Entscheidungen Verantwortung für ihren Betrieb haben oder übernehmen müssen. Die unternehmerischen Entscheidungen werden jedoch auch durch die Ausgestaltung des Fördersystems der Gemeinsamen Agrarpolitik beeinflusst. Das Auslaufen der Milchquotenregelung hat den Milcherzeugern die Freiheit, aber auch die Verantwortung zurückgegeben, über die Höhe der Milcherzeugung zu entscheiden. Die Milchproduktion wurde nach Auslaufen der Milchquotenregelung angesichts der 2014 guten Rohmilchpreise kontinuierlich erhöht. Die erhöhte Produktionskapazität konnte dann nicht kurzfristig an die stagnierende bzw. sinkende Nachfrage angepasst werden. Zusammen mit der weltweiten Erhöhung der Rohmilcherzeugung und den Auswirkungen u. a. des russischen Importembargos hat dies zur schwierigen Lage am Milchmarkt geführt. Zur Unterstützung der sich angesichts volatiler Agrarmärkte in schwieriger Lage befindenden Landwirte und insbesondere aufgrund der niedrigen Erzeugerpreise für Milch, hat die Europäische Kommission die Möglichkeiten der Gemeinsamen Marktorganisation genutzt. Mit dem Instrument der Intervention sowie der Zahlung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung konnte ein weiteres Absinken des Milchpreises für die Landwirte verhindert werden. Ergänzend hat die Europäische Kommission die Möglichkeiten zur Unterstützung in außergewöhnlichen Marktkrisen genutzt und 2015 und 2016 insgesamt 1 Mrd. Euro an Beihilfemitteln mobilisiert. Die 2016 bereitgestellten Mittel waren an eine Verringerung bzw. Beibehaltung der Rohmilcherzeugung geknüpft. Zeitgleich mit dem Angebot der Maßnahmen ist eine Trendwende am Milchmarkt im zweiten Halbjahr 2016 eingetreten. Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsnetz der EU im Krisenfall als wirksam und verlässlich. 30. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis ihres im Koalitionsvertrag auf Seite 124 angekündigten Eintretens für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden? Vor dem Hintergrund des bestehenden EU-Rechtsrahmens ist die Einführung einer nationalen Prozesskennzeichnung für Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, nicht möglich. Entsprechend dem Koalitionsvertrag tritt Bundesminister Christian Schmidt daher auf EU- Ebene für eine solche Prozesskennzeichnung ein. Im Lauf der Legislaturperiode hat sich gezeigt, dass es für das Anliegen auf EU-Ebene nur wenig Zuspruch gibt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11260 So hat Bundesminister Christian Schmidt in einem Schreiben an den zuständigen EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis für eine solche Regelung geworben. Der Kommissar hat eine Unterstützung der Initiative von Bundesminister Christian Schmidt jedoch abgelehnt, auch weil EU-weiten Meinungsumfragen zufolge diese Art der Kennzeichnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine vergleichsweise geringe Priorität hat. Der Kommissar hält daher eine freiwillige nationale ohne Gentechnik-Kennzeichnungsmöglichkeit für ausreichend. Eine solche freiwillige Kennzeichnung ist in Deutschland nach den Regelungen des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes mit dem Hinweis „Ohne Gentechnik “ möglich. Sie ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich beim Einkauf von Lebensmitteln tierischer Herkunft gezielt für solche zu entscheiden, die nicht mit als gentechnisch verändert gekennzeichneten Futtermitteln erzeugt wurden. 31. Wie wurde konkret der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt, dessen entschlossene Umsetzung laut Koalitionsvertrag, Seite 124, Ziel war, und wurden nach Meinung der Bundesregierung substantielle Verbesserungen dabei erreicht, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt beim Einsatz von Pestiziden minimiert werden ? Es wird auf den NAP-Sachstandsbericht für den Zeitraum 2013 bis 2015 verwiesen (www.nap-pflanzenschutz.de//fileadmin/user_upload/_imported/fileadmin/SITE_ MASTER/content/Dokumente/160601_NAP_Sachstandsbericht_2016.pdf). Im Rahmen des NAP wurden der wissenschaftliche Beirat und das Forum mit seinen Arbeitsgruppen (AG Pflanzenschutz und Biodiversität, AG Pflanzenschutz und Gewässerschutz, AG Forschung, AG Wald) eingerichtet, um die Umsetzung und Weiterentwicklung des NAP zu begleiten. Es wurden u. a. Empfehlungen verabschiedet zum Greening, Gewässerschutz, Offizialberatung, Kleingewässermonitoring , Pflanzenschutz und Biodiversität, Straffung und Effektivierung der Fundaufklärung sowie eine Forschungsagenda. Im Jahr 2011 startete das Modellvorhaben „Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz“, das in den NAP eingebettet ist. 66 landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe führen als Multiplikatoren im Acker, Apfel-, Wein-, Feldgemüseund Hopfenbau aktuelle Erkenntnisse und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes in die Praxis ein. Der Anwenderschutz wird verbessert und technische Innovationen können gezielt eingeführt werden. Im Dezember 2015 wurde erstmals der Deutsche Pflanzenschutzindex (PIX) veröffentlicht, der die aktuellen Ergebnisse der Indikatoren und Datengrundlagen des NAP umfasst. Im Workshop des BMEL vom 14. bis 16. Juni 2016 in Potsdam wurde ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des NAP erarbeitet (www.nap-pflanzenschutz.de// fileadmin/user_upload/_imported/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente/ NAP_Deutschland/NAP_-_Workshop_2016_-_Eckpunkte.pdf). In Auftrag gegeben wurden bundesweite Erhebungen zur Verbesserung des Arbeits - und Anwenderschutzes sowie des Schutzes unbeteiligter Dritter bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten. Außerdem wurden im Internet Informationen zum Pflanzenschutz bereitgestellt sowie Newsletter, Flyer und Broschüren veröffentlicht (www.nap-pflanzenschutz.de/). Diese Maßnahmen haben zur Zielerreichung des NAP beigetragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333