Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11261 18. Wahlperiode 21.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10929 – Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien und Geheimdienste im Jahr 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit erhalten die EU-Grenzschutzagentur Frontex und die EU-Polizeiagentur Europol immer mehr Kompetenzen. Arbeitsabkommen und andere Kooperationen werden auch mit „Drittstaaten“ verhandelt. Die Anstrengungen von Europol richten sich auch gegen grenzüberschreitende linke Protestformen (Bundestagsdrucksachen 17/9756 und 18/498). Zu sogenanntem „Euroanarchismus“ betreibt das Bundeskriminalamt (BKA) einen „Informationsaustausch“ mit Behörden Frankreichs, Großbritanniens, Italiens , Griechenlands und der Schweiz. Entsprechende Erkenntnisse werden in der Analysearbeitsdatei „Dolphin“ gespeichert. Zwar arbeitet das BKA auch im EU-Projekt „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) mit, an dem auch Österreich, Schweden und die Schweiz teilnehmen. Die internationale Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus ist indes nach Auffassung der Fragesteller schwach ausgeprägt. Bekanntlich befassen sich auch die „European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG)“ und die „International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG), in denen sich die Führer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler organisieren, mit der Infiltration internationaler linker Zusammenhänge (Bundestagsdrucksache 17/9844). Eine „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW) vernetzt mobile Einsatzkommandos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten sowie die EU-Polizeiagentur Europol zu grenzüberschreitenden Observationstechniken (Bundestagsdrucksache 17/5677). Mit ähnlichem Ziel treffen sich Angehörige von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im Projekt „International Specialist Law Enforcement“ (ISLE). Im 2009 begonnenen Vorhaben werden der Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindringen in Räume, Fahrzeuge und elektronische Geräte vorangetrieben (Bundestagsdrucksache 17/10713). Das BKA nimmt immer noch an der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) teil, die 1979 zum „Informationsaustausch bei terroristischen Anschlägen“ gegründet wurde, seit 2000 aber auch helfen soll, „politische gewalttätige Aktivitäten “ zu verhindern (Bundestagsdrucksache 17/13440). Obschon der Name der PWGT einen Fokus auf „Terrorismus“ nahelegt, tauschen deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Informationen zu „Extremismus“ oder allgemeiner Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kriminalität aus. Neben der quasi geheimdienstlichen Aufklärung gilt die Zusammenarbeit aber auch der Erleichterung von operativen Maßnahmen. Zu den Kooperationspartnern gehört auch Europol, obwohl die Einrichtung von Europol Zusammenarbeitsformen wie die PWGT überflüssig macht (Bundestagsdrucksache 18/3766). Die Zusammenarbeit in Netzwerken wie der PWGT ist aus Sicht der Fragesteller schwer parlamentarisch zu kontrollieren. Durch ihren intergovernmentalen Charakter ist zu vermuten, dass sich einzelne Mitgliedstaaten in bestimmten Belangen besser durchsetzen können als andere. Ähnliches gilt vermutlich für die Zusammenschlüsse oder Gesprächsformate, in denen sich die Innenministerien bzw. die In- und Auslandsgeheimdienste einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung organisieren. Hierzu gehören beispielsweise die „Counter Terrorism Group“ (CTG) des „Berner Clubs“, die inzwischen auf mindestens 13 Mitglieder angewachsene „Gruppe der Neun“ oder die aus Geheimdienstkoordinatoren von 15 europäischen Ländern bestehende „Paris-Gruppe“ (Bundestagsdrucksache 18/10641). In früheren Antworten zu den aufgeführten Kooperationen betonte die Bundesregierung häufig, Treffen dienten lediglich einem „Gedankenaustausch“. Dabei würden lediglich Rahmenbedingungen erörtert und keine operativen Maßnahmen verabredet. Die Zusammenarbeitsformen dürften nach Ansicht der Fragesteller aber von grundlegender Bedeutung für spätere grenzüberschreitende Maßnahmen sein. Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis der Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten. Demgegenüber sind die Fragesteller der Ansicht, dass über deren Agieren eine größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung durch die Fragesteller aufgestellte Behauptung, nach der sich die „International Working Group on Police Undercover Activities“ (IWG), mit der „Infiltration internationaler linker Zusammenhänge“ befasst, ist unzutreffend. Die Bundesregierung hat sich in diese Richtung nicht geäußert, auch nicht in der zitierten Bundestagsdrucksache 17/9844. 1. In welchen informellen, nicht zur Europäischen Union gehörenden Zusammenschlüssen oder Gesprächsformaten organisieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Innenministerien bzw. die In- und Auslandsgeheimdienste einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist Mitglied der sogenannten Counter Terrorism Group (CTG). Bei der CTG handelt es sich um einen informellen , nicht zur Europäischen Union (EU) gehörenden Zusammenschluss von 30 europäischen Nachrichtendiensten. Vertreten sind die Inlandsdienste der EU- Mitgliedstaaten sowie von Norwegen und der Schweiz. Der Bundesnachrichtendienst (BND) tauscht sich zu Terrorismussachverhalten anlassbezogen und im Rahmen seiner gesetzlichen Vorgaben mit anderen Nachrichtendiensten einzelner EU-Mitgliedstaaten aus. In der Regel handelt es sich hierbei um bi- oder begrenzt multilaterale Formate. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11261 2. Welche Geheimdienste welcher Länder (auch Deutschlands) koordinieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der CTG und im „Berner Club“? In Bezug auf die CTG wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine Beantwortung der Frage in Bezug auf den „Berner Club“ kann aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen. Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten Third-Party-Rule nicht veröffentlicht werden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann ein Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da dadurch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten erschwert würden. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens , welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third- Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. a) Wer hat den derzeitigen Vorsitz der CTG und des „Berner Clubs“ inne? Der Vorsitz in der CTG richtet sich nach dem Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft . Den aktuellen Vorsitz hat demnach für dieses Halbjahr der maltesische Inlandsnachrichtendienst inne. In Bezug auf den „Berner Club“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. b) Welche Plattformen, Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen wurden innerhalb der CTG und im „Berner Club“ eingerichtet? Innerhalb der CTG wurde eine operative Plattform in Den Haag für den Informationsaustausch über den islamistischen Terrorismus eingerichtet. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9323 vom 3. August 2016 verwiesen. Die CTG gliedert sich nicht in Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen. In Bezug auf den „Berner Club“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Treffen der „Paris-Gruppe“, bestehend aus Geheimdienstkoordinatoren aus 15 europäischen Ländern, haben im Jahr 2016 stattgefunden, wer lud dazu ein, und wer nahm daran teil (Bundestagsdrucksache 18/10641)? a) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? b) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? c) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Die Fragen 3, 3a bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2016 haben drei Treffen der Paris-Gruppe stattgefunden, eines davon in Berlin. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10641 vom 14. Dezember 2016 verwiesen. 4. Welche Treffen der inzwischen auf mindestens 13 Mitglieder angewachsenen „Gruppe der Neun“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden, wer lud dazu ein, und wer nahm daran teil (Bundestagsdrucksachen 18/4017, 18/10641)? Die Treffen der Gruppe haben im vergangenen Jahr jeweils am Rande von formellen und informellen JI-Räten stattgefunden (25. Januar 2016, 10. März 2016, 21. April 2016, 10. Juni 2016, 18. November 2016). Die Treffen fanden auf Einladung Belgiens statt. Die Bundesregierung führt keine Statistik über den jeweiligen Teilnehmerkreis. a) Welche Bezeichnung führt die Gruppe mittlerweile, und wer gehört ihr derzeit an? Bei dem in der Anfrage als „Gruppe der Neun“ bezeichneten Zusammenschluss handelt es sich um eine Reihe von informellen Treffen der Innenminister der am meisten vom Phänomen der sogenannten ausländischen Kämpfer betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Die Teilnahme an der Gruppe steht grundsätzlich allen Mitgliedstaaten der EU offen. Abhängig von der Teilnehmerzahl wurde die Gruppe zeitweise als „G9“, „G11“ und „G13“ bezeichnet. Neben den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien nehmen inzwischen auch die assoziierten Staaten Norwegen und die Schweiz sowie in der Regel der EU-Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat, an den Treffen teil. Aktuell umfasst die Gruppe 15 Teilnehmer. b) Welche Tagesordnungspunkte hatten die im Jahr 2016 stattgefundenen Treffen? Themen der im Jahr 2016 stattgefundenen Treffen waren: Verbesserung des Informationsaustauschs (einschließlich „Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements einschließlich von Interoperabilitätslösungen im Bereich Justiz und Inneres“), Erfahrungsaustausch zu ausländischen Kämpfern und zu Deradikalisierung, Feuerwaffen , Flugsicherheit, Grenzsicherheit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11261 c) Zu welchen der Treffen wurden weitere Agenturen, Behörden, Regierungen eingeladen? Die Bundesregierung führt keine Statistik über den jeweiligen Teilnehmerkreis. d) Mit welchen Anliegen nimmt der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung an der „Gruppe der Neun“ teil? Gemäß der „Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus“, die der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 25. März 2004 angenommen hat, ist es Aufgabe des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, die Arbeiten des Rates zur Terrorismusbekämpfung zu koordinieren und unter gebührender Berücksichtigung der Befugnisse der Europäischen Kommission alle der Union zur Verfügung stehenden Instrumente im Auge zu behalten, damit er dem Rat regelmäßig Bericht erstatten und ein wirksames Vorgehen aufgrund von Ratsbeschlüssen gewährleisten kann. e) Welche Beschlüsse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Treffen jeweils gefasst, bzw. welche Schlussfolgerungen wurden verabredet ? Die Treffen der Gruppe dienen einem offenen, informellen Austausch über die jeweils aktuelle Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem Phänomen der sogenannten ausländischen Kämpfer und über Maßnahmen, durch die sich die kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf europäischer Ebene verbessern lässt. Bei den Treffen werden keine formalen Beschlüsse gefasst. Lediglich in einem Fall wurden die Ergebnisse einer Sitzung als Schlussfolgerungen bezeichnet. Diese waren im Anschluss Gegenstand der üblichen Behandlung in den Ratsgremien der EU. 5. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „European Expert Network on Terrorism Issues“ (EENeT) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? Im Jahr 2016 fand ein Treffen der Unterarbeitsgruppe zum European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT) (14. bis 16. März 2016) und die Jahreskonferenz des EENeT (2. bis 4. November 2016) statt. a) Wo wurden diese abgehalten? Das Treffen der Unterarbeitsgruppe fand in Budapest/Ungarn in den Räumlichkeiten von CEPOL (European Police College) statt. Die Jahreskonferenz wurde im European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT) an der Katholischen Universität (ASERI) in Mailand/Italien abgehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Das Unterarbeitsgruppentreffen im März 2016 in Budapest wurde von der Geschäftsstelle im Bundeskriminalamt (BKA), den Mitgliedern des Steuerungskomitees sowie CEPOL organisiert. Die Auswahl der zu behandelnden Themen wurde nach Abfrage und Abstimmung mit allen Netzwerkmitgliedern getroffen und war bereits Gegenstand des Unterarbeitsgruppentreffens im Jahr 2015 im Collège Européen de Police (CEPOL). Die Jahreskonferenz im November 2016 in Mailand wurde von der Geschäftsstelle im BKA, den Mitgliedern des Steuerungskomitees sowie der Katholischen Universität (ASERI) in Italien organisiert. c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die Arbeitsgruppen der Veranstaltung in Budapest 2016 behandelten folgende Themen: Foreign Fighters – Radicalisation towards Syria, Right-wing extremist violence in Europe, Evaluation of counterterrorism policies and practices, De-Radicalization und Role of online information for monitoring and countering terrorism. Während der Jahrestagung in Mailand wurden im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden folgende Themenfelder behandelt: Presentation PoMigra Project and results so far (PoMigra: Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen), Workshop-sessions: o Stay on Target: An analysis of Maritime Terrorism threats in the Mediterranean Region, o Terrorism as Social Control, o Contemporary anti-Islamic violence and hate incidents in East Central Europe , o Criminal offence of trafficking of human beings, o Socio-technical fundamentals of a cooperative concept for video upload, evaluation, semi-automated analysis and archiving in crime prevention and prosecution in Germany, o Migration Issue in the Extremist Propaganda on the Internet in the Czech Republic, o Links between Terrorism, Organised Crime and Irregular Migration: Focus on Libya, o Comparative analysis of people who returned from Syria and Africa to the United Kingdom and France, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11261 o „We patrol so you don’t have to:“ Central European Anti-Immigration Vigilantes and Their Modus Operandi, and Prospects for the Future, o Criminal Hybridization in EU-MENA Region, o CT in Europe – criminal justice vs. irregular warfare und o DACH Region ISIS Sympathizers: A Network Analysis. Subgroup-Meetings: o Foreign Fighters, o Right Wing, Left Wing and Separatist Extremist Violence in Europe, Evaluation, o De-Radicalisation und o Role of Online Information. WorldCafe EENeT – focussing concrete issues posed by the PoMigra group (small round table discussions). d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? An dem Arbeitsgruppentreffen im März 2016 und an der Jahreskonferenz im November 2016 nahmen Experten aus Sicherheitsbehörden, von Universitäten und anderen mit Extremismusforschung befassten Einrichtungen teil. Diese stammten aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland , Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sowie von den internationalen Organisationen EUROPOL, INTERPOL, OSZE und RAND (Non-Profit-Organisation „Research and Development“). e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Veranstaltungen dienten dem Informationsaustausch der Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis zu aktuellen phänomenologischen Erscheinungsformen im Bereich Terrorismus/Extremismus. Es wurde den Teilnehmern Gelegenheit geboten, entwickelte Präventions- und Bekämpfungskonzepte vorzustellen sowie De-Radikalisierungsansätze zu diskutieren. Dabei waren Schwerpunkte Foreign Fighters, Rechtsextremismus, De-Radikalisierung und die politisch motivierte Kriminalität im Zusammenhang mit den Migrationsströmen. f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Vertreter des BKA waren maßgeblich an der Organisation und Vorbereitung der beiden genannten Veranstaltungen im Jahr 2016 beteiligt, übernahmen in Budapest die Leitung der Arbeitsgruppe „Foreign Fighters – Radicalisation towards Syria“, sie leiteten in Mailand das Expertentreffen des EU-Projektes PoMigra und stellten dessen Ergebnisse den EENeT-Mitgliedern vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Zentrales Anliegen ist grundsätzlich der informelle Austausch auf wissenschaftlich -analytischer Ebene zu Fragen des aktuellen Forschungsstandes zu aktuellen extremistischen/terroristischen Erscheinungsformen sowie zu Maßnahmen der Prävention, Bekämpfung und De-Radikalisierung. In Mailand wurde eine weitere Jahrestagung für November 2017 in Wiesbaden angekündigt, um die Zusammenarbeit weiterzuführen. Als ein Themenschwerpunkt wurde dabei wiederum das Thema „Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme“ vereinbart, das auch Gegenstand des EU-Projektes PoMigra darstellt. Das EU-Projekt PoMigra wird seitens des BKA koordiniert bzw. durchgeführt (Projektlaufzeit Juli 2016 bis Juni 2018). h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die wichtigsten Punkte des Treffens spiegeln sich in den in der Antwort zu Frage 5e aufgeführten Themenschwerpunkten wider. Zentrales Anliegen der Mitglieder des EENeT-Netzwerkes ist es, sich gegenseitig über aktuelle phänomenologische Entwicklungen sowie Konzepte zur Erforschung, Bekämpfung als auch Prävention und De-Radikalisierung auszutauschen. Neben dem rein fachlichen Austausch bietet das EENeT, dessen Veranstaltungen nach den „Chatham House Rules“ durchgeführt werden, auch Raum für offene, kontroverse Diskussionen und die Prüfung eigener Standpunkte und Wertungen. 6. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der PWGT haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden (Bundestagsdrucksache 17/13440)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben im Jahr 2016 zwei Konferenzen der Police Working Group on Terrorism (PWGT) stattgefunden. a) Wo wurden diese abgehalten? Am 25. und 26. Mai 2016 fand eine Konferenz in Riga/Lettland statt, gefolgt von einem Treffen am 22. und 23. November 2016 in Prag/Tschechische Republik. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Organisation und Vorbereitung erfolgt durch Vertreter des jeweils gastgebenden Landes. c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Neben der Darstellung der Lageentwicklungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität in den Mitgliedstaaten wurde zu ausgewählten Themen vorgetragen : In Riga lag ein Schwerpunkt auf den Darstellungen der Ermittlungen und Abläufe zu Anschlägen im Bereich des islamistischen Terrorismus sowie der hiermit zusammenhängenden Lageentwicklung. Zudem wurde die technische Umrüstung des im PWGT-Verbund genutzten Kryptokommunikationssystems thematisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11261 In Prag stellten Beiträge zur Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus, insbesondere durch sogenannte Foreign Fighters sowie das Kryptokommunikationssystem der PWGT zentrale Themen dar. d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? An den Sitzungen nahmen Vertreter der PWGT-Mitgliedstaaten teil. Hierbei handelt es sich um Angehörige der dortigen Sicherheitsbehörden, die für die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität zuständig sind. Deutschland wird hierbei durch das BKA vertreten. An den Sitzungen im Jahr 2016 nahmen auch Vertreter Europols teil. e) Welchen Inhalt hatten die möglicherweise kontroversen Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Es gab bei beiden Konferenzen keine über die angegebenen Themen und evtl. Rückfragen hinausgehenden Diskussionsinhalte. f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Seitens der deutschen Delegation wurde im Rahmen beider genannter Konferenzen zum Kryptokommunikationssystem der PWGT vorgetragen. Auf der Konferenz in Prag wurde zudem kurz zu den Anschlägen in Ansbach und Würzburg berichtet. g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Im Rahmen der Konferenz in Prag haben sich nahezu alle Mitgliedstaaten für die Beschaffung eines neuen Kryptokommunikationssystems der PWGT ausgesprochen . h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen. 7. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der ECG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? Im Jahr 2016 haben ein Treffen und ein Workshop stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wo wurden diese abgehalten? Die „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) tagte vom 24. bis 27. Mai 2016 in Bratislava/Slowakei. Im Zeitraum 12. bis 15. September 2016 fand in Helsinki/Finnland der 5. Workshop zum Thema „Undercover in Internet “ statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Einladung sowie die Tagesordnung zum ECG wurden durch Dänemark (Vorsitz der ECG) vorbereitet und versandt. Die Einladung zum Workshop wurde durch Finnland vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte ebenfalls durch Finnland. c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vgl. BVerfGE 124, 161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen: Im Rahmen der Treffen wurden u. a. taktisch-operative Maßnahmen im Rahmen polizeilicher verdeckter Ermittlungen, z. B. im Internet, behandelt. Darüber hinaus wurden gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen in einem bestimmten Phänomenbereich thematisiert. Die Preisgabe von Informationen zu solchen konkreten Einsatzmitteln gegenüber der Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen Vorgänge die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem äußerst gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden verdeckten Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem an- Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11261 geforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Hinzu kommt zum anderen, dass eine Veröffentlichung entsprechender konkreter Inhalte von Erörterungen bestimmter Einsatzmittel mit ausländischen Polizeibehörden, wie sie in dem hier gegenständlichen Treffen behandelt wurden, das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde. Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit im Ergebnis Rechnung getragen. d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG): Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten teil: Albanien (Central Criminal Police), Belgien (Federal Police), Bulgarien (Bulgarian National Police), Dänemark (Danisch National Police), Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt), Estland (Central Criminal Police), Finnland (National Bureau of Investigation), Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department), Großbritannien (National Crime Agency und Metropolitan Police), Italien (Carabinieri), Kroatien (Criminal Police Direktorate), Lettland (Criminal Police Department), Litauen (Criminal Police Bureau), Mazedonien (Amt für öffentliche Sicherheit), Montenegro (National Police Montenegro), Niederlande (National Police Agency), Norwegen (Oslo Police Department), Österreich (Bundeskriminalamt Wien), Polen (Polish National Police), Portugal (Policia Judiciária), Rumänien (Romanian National Police), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schweiz (Federal Criminal Police), Schweden (National Criminal Police Office), Serbien (National Police Serbia), Slowakei (Slovakian National Police), Slowenien (General Police Directorate), Spanien (Spanish National Police), Tschechische Republik (Czech National Police), Ukraine (Organised Crime Security Service) und Ungarn (Hungarian National Police und Hungarian Customs). Workshop: Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten teil: Australien (Australian Federal Police), Belgien (Federal Police), Dänemark (Danisch National Police), Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt), Estland (Central Criminal Police), Finnland (National Bureau of Investigation), Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department), Großbritannien (National Crime Agency), Niederlande (National Police Agency), Norwegen (Oslo Police Department), Österreich (Bundeskriminalamt Wien), Polen (Polish National Police), Portugal (Policia Judiciária), Slowenien (General Police Directorate), Schweden (National Criminal Police Office), Schweiz (Federal Criminal Police), Ungarn (Hungarian National Police)und USA (Department of Homeland Security). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11261 e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Die Fragen 7e und 7f werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.* g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Über die bereits in der Antwort zu den Fragen 7e und 7f geschilderten Ergebnisse hinaus wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen. h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen. 8. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der IWG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? Im Jahr 2016 hat die 47. Sitzung der International Working Group on Police Undercover Activities (IWG) stattgefunden. a) Wo wurden diese abgehalten? Die 47. Sitzung des IWG fand im Zeitraum 4. bis 7. Oktober 2016 in Visegrád/ Ungarn statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch Deutschland (Bundeskriminalamt ) vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte durch Ungarn. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen.* d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten teil: Australien (Australian Federal Police), Belgien (Federal Police), Dänemark (Danish National Police), Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt), Finnland (National Bureau of Investigation), Frankreich (Central Directorate of Criminal Investigation Department), Großbritannien (National Crime Agency und Metropolitan Police), Italien (Carbinieri), Kanada (Royal Canadian Mounted Police), Litauen (Criminal Police Bureau), Neuseeland (New Zealand Police). Niederlande (National Police Agency), Norwegen (Oslo Police Department), Österreich (Bundeskriminalamt Wien) Polen (Polish National Police), Portugal (Policia Judiciária), Spanien (Spanish National Police), Schweden (National Bureau of Investigation), Schweiz (Federal Criminal Police), Slowenien (Criminal Police Directorate), Tschechische Republik (Czech National Police), Ungarn (Hungarian National Police) und USA (Federal Bureau of Investigation). * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11261 e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Die Fragen 8e und 8f werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen . g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Über die bereits in der Antwort zu Frage 8e und 8f geschilderten Ergebnisse hinaus wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen. h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden.* Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen. 9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „International Business Secretariat“ (IBS) der IWG haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? Im Jahr 2016 hat die 18. Sitzung des International Business Secretariat (IBS) der IWG stattgefunden. a) Wo wurden diese abgehalten? Die 18. Sitzung fand im Zeitraum 24. bis 27. Mai 2016 in Leuven/Belgien statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Einladungen sowie die Tagesordnung wurden durch die Niederlande vorbereitet und versandt. Die Organisation der Tagung erfolgte ebenfalls durch die Niederlande . Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen. d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Es nahmen Vertreter der jeweils national zuständigen Behörden folgender Staaten teil: Australien (Australian Federal Police), Belgien (Federal Police), Dänemark (Danish National Police), Deutschland (Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt), Finnland (National Bureau of Investigation), Großbritannien (National Crime Agency), Italien (Carbinieri), Kanada (Royal Canadian Mounted Police), Litauen (Criminal Police Bureau), Neuseeland (New Zealand Police). Niederlande (National Police Agency), Norwegen (Oslo Police Department), Polen (Polish National Police), Schweden (National Bureau of Investigation), Schweiz (Federal Criminal Police), Spanien (Spanish National Police), Südafrika (South Africa Police) Ungarn (Hungarian National Police) und USA (Federal Bureau of Investigation). Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11261 e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Die Fragen 9e und 9f werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen. g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Es wurden keine konkreten Vereinbarungen getroffen. h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage muss als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft werden.* Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 7c verwiesen. 10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der CSW haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden ? Die Cross-Border Surveillance Working Group (CSW) hat im Jahr 2016 zwei Konferenzen durchgeführt. a) Wo wurden diese abgehalten? Die Konferenzen fanden vom 1. bis 2. Juni 2016 in Stockholm und vom 7. bis 8. November 2016 in Rotterdam statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Vorbereitung der Konferenzen obliegt dem ausrichtenden Land, das durch die Steuerungsgruppe/Geschäftsführung der CSW unterstützt wird. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die Tagesordnung beinhaltete folgende Tagesordnungspunkte: Die Vorstellung der Einheiten des jeweiligen Gastgeberlandes, organisatorische Punkte zur zukünftigen Ausrichtung der CSW, Nutzungsmöglichkeiten der EPE (European Platform for Experts), aktuelle Informationen über die europäischen Arbeitsgruppen SENSEE (Surveillance Expert Network for South-East Europe) und ENLETS (European Network of Law Enforcement Technologies Services) und Besprechung organisatorischer und inhaltlicher Belange einer der CSW im Juni 2016 zugeteilten EU-Förderung. d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? An den CSW-Veranstaltungen des Jahres 2016 nahmen Vertreter von Observationseinheiten von nachfolgenden 15 Ländern sowie die Behörde Europol teil. Belgien Dänemark Deutschland (BKA) Finnland Frankreich Großbritannien Irland Italien Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Portugal Schweden Spanien. e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Auf die Antwort zu Frage 10c wird verwiesen. f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? In Rotterdam wurden zu den geplanten Aktivitäten des BKA hinsichtlich der Abwicklung der EU-Förderung vorgetragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11261 g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Die Konferenzen dienen hauptsächlich dem fachlichen Gedankenaustausch und der Bekanntgabe von allgemeinen Informationen und Neuerungen im Fachbereich . Die Konferenzen dienen nicht der Ausarbeitung von konkreten Vereinbarungen und Verträgen, sondern dem informellen Informationsaustausch. h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Zentrale Punkte der Treffen im Jahr 2016 waren die zukünftige Ausrichtung der CSW und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Terroranschläge in Europa und den damit verbundenen Herausforderungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. 11. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Gruppe TC LI“ des „European Telecommunications Standards Institute (ETSI) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden ? Im Jahr 2016 fanden drei reguläre Arbeitsgruppentreffen (Plenary) und drei so genannte Rapporteur-Sitzungen der Gruppe TC LI (Gruppe TC LI des European Telecommunications Standards Institute [ESTI])statt. a) Wo wurden diese abgehalten? ETSI TC LI hielt im angefragten Zeitraum Plenary-Sitzungen in Sophia Antipolis (LI#41), Malaga (LI#42) und Sorrento (LI#43) sowie Rapporteur-Sitzungen in Stockholm (LI-Rap#37), Sophia Antipolis (LI-Rap#38) und Berlin (LI-Rap#39) ab. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Die Tagungen wurden von Mitgliedern von TC LI organisiert und inhaltlich vorbereitet . c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Die Listen der jeweils bereitgestellten Dokumente finden sich in der Anlage 1. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die jeweils im Rahmen der Tagesordnungen behandelten Dokumente finden sich in der Anlage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Zu den in der Antwort zu Frage 11a benannten Sitzungen waren Teilnehmer von Behörden, Einrichtungen oder Firmen gemäß Aufstellungen in der Anlage eingeladen . f) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Arbeit der Arbeitsgruppe steht unter der globalen Begriff „Telekommunikationsüberwachung “ (Lawful Interception). Ausgehend von den Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Ermöglichung einer im Einzelfall angeordneten Telekommunikationsüberwachung ergeben, wurden technische Lösungen und Lösungsansätze unter Berücksichtigung verschiedener nationaler Gesetzgebungen diskutiert. Themengebiete sind derzeit bspw. „MEC“, „Internal Interfaces X1, X3“ oder „Inter-LEMF Handover Inter-face“. g) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Im angefragten Zeitraum hat der Vertreter des BfV in seiner Funktion als Verbindungsperson zu ILETS im Rahmen der ETSI TC LI Tagungen in Sophia Antipolis (LI#41) und Malaga (LI#42) verbal Informationen zu jeweils vorangegangenen ILETS-Sitzungen vorgetragen. h) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? i) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Fragen 11h und 11i werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3766 vom 16. Januar 2015 zu den Fragen 5i und 5j verwiesen. 12. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „International Specalist Law Enforcement“ (ISLE) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? Im Jahr 2016 wurde ein International Specalist Law Enforcement Treffen (ISLE) durchgeführt. a) Wo wurden diese abgehalten? Das Treffen fand vom 19. bis 22. September 2016 in Riga (Lettland) statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11261 b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Das Treffen wurde durch das BKA gemeinsam mit Europol vorbereitet. Das BKA war für die Tagesordnung und gemeinsam mit Europol für die Organisation zuständig . c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Auf der Tagesordnung standen organisatorische Informationen zum Treffen sowie folgende Punkte: zukünftige Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich ISLE Diskussion über die Weiterführung des Projektes ISLE und der künftigen Projektleitung . d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Neben Vertretern des BKA nahmen Polizeiangehörige aus Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn an dem Treffen teil. e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Schwerpunkt der Diskussionen war die Beendigung der Projektleitung durch das BKA. f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Vertreter des BKA haben die Organisation und Moderation der Veranstaltung übernommen. g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Es wurde vereinbart, die internationale technische Zusammenarbeit ISLE auszubauen und weitere Dienststellen aus EU-Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit zu gewinnen. Des Weiteren wurde die Übernahme des Projektes durch eine andere europäische Polizeibehörde vereinbart. h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Bei diesem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaustausch , insofern wird auf die Antwort zu Frage 12g verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. In welchen Zusammenarbeitsformen (Treffen, Telefonkonferenzen oder Zusammenschlüsse ) haben sich Bundesbehörden im Jahr 2016 mit welchen Behörden welcher Länder hinsichtlich der Entwicklung oder Nutzung staatlicher Trojaner-Programme ausgetauscht? Als „Trojaner“ werden in der Regel Schadprogramme bezeichnet, die widerrechtlich auf informationstechnischen Systemen ausgeführt werden und zumeist als nützliche Anwendung getarnt sind, im Hintergrund aber ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion erfüllen. Aus diesem Grunde ist die in der Fragestellung gewählte Bezeichnung „staatliche Trojaner-Programme“ nicht zutreffend, vielmehr setzt das Bundeskriminalamt auf Grundlage seiner gesetzlichen Befugnisse Software zur informationstechnischen Überwachung, wie z. B. Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung, ein. Das BKA hat im Jahr 2016 jeweils einen Informationsaustausch (Arbeitstreffen) mit Vertretern aus der Schweiz, Österreich und Frankreich durchgeführt, in dessen Rahmen sich über Grundlagen, Produkte und Methoden der informationstechnischen Überwachung ausgetauscht wurde. Darüber hinaus hat im Jahr 2016 auf Amtsleitungsebene ein weiteres Treffen mit Österreich stattgefunden, bei dem auch das Themenfeld der informationstechnischen Überwachung vorgestellt wurde. 14. Welche grenzüberschreitenden Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte zu „Euroanarchismus“, Tierrechtsaktivismus, Widerstand gegen Großprojekte oder ähnlichen Protestformen (Bundestagsdrucksache 17/9756) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden , und wer nahm daran teil? 15. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte des EU-Projekts „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in 2016 stattgefunden und wer nahm daran teil? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben in 2016 keine derartigen Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte stattgefunden. 16. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte im Rahmen der Focal Points DOLPHIN, HYDRA oder TRAVELLERS haben nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des „Analysis Workfile“ Counterterrorism (CT) bei Europol im Jahr 2016 stattgefunden? Die Bundesregierung verfügt über keine Übersicht über die einzelnen Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte im Rahmen der Focal Points DOLPHIN, HYDRA oder TRAVELLERS bei Europol im Jahr 2016. Allgemein werden zu Focal Points bei Europol des Öfteren Treffen oder sonstige Zusammenkünfte einberufen. Vorgaben zum Zeitintervall gibt es nicht. Die Zusammenkünfte können auch anlassbezogen stattfinden. a) Wo wurden diese abgehalten? In der Regel finden die Treffen der Focal Points bei Europol in Den Haag statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/11261 b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? In der Regel erstellt Europol die Tagesordnungen und organisiert die entsprechenden Treffen der Focal Points bei Europol. Die Mitglieder eines Focal Points haben die Möglichkeit, ebenfalls Themen vorzuschlagen und einzubringen. c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 17. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „Southeast European Law Enforcement Center“ (SELEC) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? Der Bundesregierung sind folgende Treffen bekannt: 5. bis 6. April 2016 – „Regional Meeting of Anti-Terrorism Taskforce“, 14. bis 15. Juni 2016 und „Rauschgift Task Force Meeting“ und 5. bis 6. Juli 2016 – „Anti-Fraud and Anti-Smuggling Taskforce Meeting“. Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, dass nachfolgende Veranstaltungen geplant gewesen sind: 27. bis 28. September 2016 – „Anti-Fraud and Anti-Smuggling Task Force meeting” 4. Oktober 2016 – „Environment and Nature related Crimes Task Force meeting “ 13. bis 14. Oktober 2016 – „Financial and Computer Crime Task Force meeting “ 7. November 2016 – 9. Meeting „Container Security Task Force“ 8. November 2016 – „Stolen Vehicles Task Force meeting“ 15. November 2016 – „Container Security Task Force meeting“. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen zu den Treffen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wo wurden diese abgehalten? Der Bundesregierung ist bekannt, dass das „Rauschgift Task Force Meeting“ und das „Anti-Fraud and Anti-Smuggling Taskforce Meeting“ in Bukarest/Rumänien abgehalten wurden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen zum Veranstaltungsort vor. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? Für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung ist SELEC zuständig. c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Die Bundesregierung hat an den oben aufgeführten Treffen nicht teilgenommen. e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Auf die Antwort zu Frage 17c wird verwiesen. f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Auf die Antwort zu Frage 17d wird verwiesen. 18. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der Plattform von Polizeien aus Südosteuropa „Police Equal Performance“ (PEP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden , und wer nahm daran teil? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/11261 19. An welchen Forschungsprojekten sind die Bundespolizei und das BKA im Rahmen des EU-Programms „Horizon 2020“ beteiligt, und welche weiteren Projekte wurden beantragt, aber (noch) nicht genehmigt? Das Bundeskriminalamt ist an folgenden Projekten beteiligt: Compact High Performance Quantum cascadE laseR Sensors CHEQUERS Sewage Monitoring system for tracking synthetic drug laboratories microMole VISible Attributes through Genetics VISAGE Tools for the Investigation of TrANsactions In Underground Markets TITANIUM Security of Explosives pan- European Specialists Network EXERTER 1. März 2015 – 1. September 2018 1. September 2015 – 31. August 2018 Beantragt aber noch nicht genehmigt : Vermutlich Beginn: in den nächsten Monaten Beantragt aber noch nicht genehmigt: Vermutlich Beginn: in den nächsten Monaten Beantragt aber noch nicht genehmigt: Vermutlich Beginn: in den nächsten Monaten Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines mobilen Sprengstoffidentifikationsgeräts , welches auf Abstand Sprengstoffe identifizieren kann. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines autarken Sensorsystems für die städtische Kanalisation , um die illegale Herstellung von Amphetaminen und amphetaminartigen Stimulanzien (ATS) über das Abwasser nachzuweisen. Ziel ist eine bessere Identifizierung von unbekannten Tätern durch verbesserte DNA Analyse . Die Bereitstellung neuer Tools und Technologien für die Untersuchung von virtuellen Währungstransaktionen in Darknetmarkets, die durch die organisierte Kriminalität und terroristischen Organisationen eingesetzt werden. Ziel des Projektes ist der Aufbau eines Netzwerks von Sprengstoffspezialisten . Es sollen Schwierigkeiten überwunden werden, bei der Verwendung der richtigen Technologie, Instrumente , Methoden und Wissen, um ihre tägliche Arbeit zu verrichten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundespolizei ist wie nachfolgend aufgeführt beteiligt: Name Thema Projektstatus AVERT IED neutralization beantragt C-Bord Container Inspection at Bord laufend 01.06.2015 – 30.11.2018 DECOMEX (DECOTEX) Security of High Speed Trains and related Infrastructure against Terrorist Threat beantragt ENTRAP Evaluierung Detektionsmethoden Antragsphase MedSec TP Net Schaffung eines Netzwerkes zwischen Sicherheits-Akteuren im Mittelmeerraum, welches die Kommunikation und Koordination zwischen Endnutzern (EU und Nicht-EU Sicherheitsbehörden) und Anbietern von Sicherheitstechnologien verbessern soll. beantragt NOSY Multisensoriell gestützte Erfassung von Straftätern in Menschenmengen bei komplexen Einsatzlagen laufend 01.09.2015 – 31.08.2018 X-SensingMOF Explosive Substances Detection using Metall organic frameworks Antragsphase 20. Welche „EU-Twinning-Projekte“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter deutscher Beteiligung im Jahr 2016 begonnen und/oder abgeschlossen , und welches Bundesland/welche Bundesbehörde sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw. Sekretariatsaufgaben betraut? Unter deutscher Beteiligung wurden im hier gegenständlichen Themenbereich 2016 zwei Projekte in der Ukraine und ein in Serbien begonnen. Mit den Projekten in der Ukraine (Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters; Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development IBM approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection ) sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Zollverwaltung (1. Projekt) und die Bundespolizei mit deren Leitung betraut (2. Projekt). An beiden Vorhaben sind als Konsortialpartner Behörden aus Litauen und Polen beteiligt . Das Projekt in Serbien (Fight against organised crime (Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial investigation)) führt das BKA im Verbund mit Behörden aus Frankreich und Slowenien durch. Abgeschlossen wurde ein Projekt in Mazedonien (Support to efficient prevention and fight against corruption), das vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt wurde. An keinem der aufgeführten Projekte waren Behörden der Bundesländer institutionell beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/11261 21. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der „Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? a) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? b) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? c) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? d) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Die Fragen 21, 21a bis 21d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die jeweilige Präsidentschaft der „Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) richtet jährlich eine „Heads-Conference“ aus, an der die Leitungsebene der mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Behörden aller Anrainerstaaten der Ostsee und Norwegen teilnehmen. Im Jahr 2016 hatte Lettland die Präsidentschaft inne. Bei der „Heads-Conference“ in Riga wurde Deutschland durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt vertreten . Zur inhaltlichen Vorbereitung dieser Konferenz fanden im Jahr 2016 Besprechungen mit Vertretern der jeweiligen Teilnehmerstaaten auf Arbeitsebene statt. Anlassbezogen wurden Vertreter der Europäischen Grenz- und Küstenwache FRONTEX zu den Veranstaltungen eingeladen. Inhaltlich wurden bei der „Heads-Conference“ Erfahrungen bei der Wahrnehmung von Aufgaben für die maritime Grenzüberwachung erörtert, insbesondere mit Blick auf die Anwendung und Nutzung des europäischen Grenz-überwachungssystems „EUROSUR“ sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Agentur FRONTEX bei der maritimen Grenzüberwachung. Zusätzlich wurden Themen für die Durchführung von Seminaren und Übungen für das Jahr 2017 besprochen. Neben der Fortsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden KFZ-Kriminalität sind Maßnahmen im Bereich der grenzpolizeilichen Risikoanalyse unter stärkerer Einbindung von FRONTEX geplant. Darüber hinaus wurde die Übernahme der Präsidentschaft im Jahr 2018 durch Schweden beschlossen. Im Jahr 2016 fanden im Rahmen der BSRBCC Seminare und Übungen zu den Themen „Schiffsidentifizierung“, „Durchsuchungsmaßnahmen an Bord“, „grenzpolizeiliche Risikoanalyse“, „Bekämpfung des KFZ-Diebstahls“ und „Koordinierung einer durch Polizeihubschrauber unterstützten maritimen Grenzüberwachung “ statt, an denen Vertreter aller EU- und EU assoziierten Mitglieder von BSRBCC teilgenommen haben. Vertreter von Russland nahmen 2016 nur an der jährlichen „Heads-Conference“ teil. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 22. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte von Arbeitsgruppen zu einem „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden , und wer nahm daran teil? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in strategischen, operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit? Die aktuelle Übersicht der Drittstaaten und -stellen, mit denen Europol ein Zusammenarbeitsabkommen geschlossen hat, kann auf der Internetseite www. europol.europa.eu/partners-agreements/ eingesehen werden. a) In welche „Drittstaaten“ hat Europol Verbindungsbeamte entsandt? Europol hat Verbindungsbeamte nach Lyon/Frankreich und Singapur zur Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation Interpol und nach Washington D. C./USA entsandt. b) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2016 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen aufgenommen ? Am 31. August 2016 wurde ein operatives Abkommen zwischen Europol und Bosnien und Herzegowina und am 14. Dezember 2016 zwischen Europol und der Ukraine unterzeichnet. Die Abkommen treten nach Abschluss der jeweiligen Ratifikationsverfahren in Kraft. Am 7. September 2016 wurde das strategische Abkommen zwischen Europol und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet. Das Abkommen tritt nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kraft. Verträge zum Abschluss eines strategischen Abkommens zwischen Europol und China sowie Europol und Brasilien werden in Kürze unterzeichnet. Die Verhandlungen für den Abschluss eines strategischen Abkommens zwischen Europol und Georgien dauern an. Am 23. April 2016 trat das strategische Abkommen zwischen Europol und eu- LISA in Kraft. c) Welchen konkreten Inhalt haben diese Abkommen, auf welche Weise dienen diese einer „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen /Institutionen“, und welche vorhandenen Defizite werden aus Sicht der Bundesregierung dadurch behoben? Die geschlossenen Abkommen können unter www.europol.europa.eu bzw. www. consilium.europa.eu abgerufen werden. Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der Abschluss eines operativen Abkommens den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen EUROPOL und Drittstaaten bzw. -stellen. Zudem enthält es Regelungen für die Einrichtung eines Verbindungsbüros bei EUROPOL. Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ermöglicht der Abschluss eines strategischen Abkommens im Allgemeinen lediglich den Austausch von technischen und strategischen Informationen (z. B. neue Modi Operandi, Trends, Situationsberichte, neue Ermittlungstechniken , Forensik- und Analysemethoden) – nicht jedoch den Austausch von personenbezogenen Daten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/11261 d) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Europol oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin lagen etwaige Gründe? Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden im Jahr 2016 keine Abkommen zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten und -stellen geschlossen bzw. Verhandlungen aufgenommen, zu denen der Verwaltungsrat von EUROPOL oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt hat. 24. Welche Länder beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal welcher einzelnen Behörden am „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ bei Europol (Bundestagsdrucksachen 18/5048, 18/6223, 18/7466)? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten Verbindungsbeamte aus neun Mitgliedstaaten (AUT, FRA, DEU, HUN, MLT, NLD, ESP, SWE, GBR) und drei Drittstaaten (USA, CHE, NOR) im so genannten Joint Liaison Team als Teil des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung. Mit Blick auf die EU-Meldestelle für Internetinhalte, die ebenfalls Teil des Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung ist, wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, welche Länder sich mit welchem Personal aus welcher einzelnen Behörde am Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung bei Europol beteiligen. a) Welche Länder beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal an der „EU-Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol , und wie viel Personal wird über Europol gestellt? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben derzeit Bulgarien, Frankreich und Rumänien Verbindungsbeamte (sogenannte Seconded National Experts) zur European Internet Referral Unit zu Europol nach Den Haag entsandt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9764 vom 29. September 2016 verwiesen. b) An welchen Forschungsprojekten zur Beobachtung offener Quellen und zum Entdecken von Propaganda nimmt die „EU-Meldestelle für Internetinhalte “ teil (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/7794 vom 4. März 2016 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 25. Wie haben sich die Quantität und Qualität von Datenlieferungen deutscher Behörden an Europol nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei Jahren entwickelt? Die Quantität und die Qualität der Datenanlieferungen deutscher Behörden an Europol haben sich in den letzten zwei Jahren durchweg positiv entwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wie viele Einträge (Objekte und Personen) enthielt das „Europol Information System“ (EIS) im Jahr 2016, wie teilen sich diese nach Kriminalitätsbereichen auf, wer hat die Daten jeweils eingestellt, wie viele Daten wurden von welchem Mitgliedstaat gelöscht, und welche Mitgliedstaaten haben wie viele Abfragen vorgenommen (sofern die Daten für das zweite Halbjahr 2016 noch nicht vorliegen, bitte den letztmöglichen Stand angeben)? Zum Ende des dritten Quartals 2016 ergeben sich folgende Zahlen für das Europol -Informationssystem: Anzahl der Objekte insgesamt: 384 804 davon Personen: 106 493. Die Aufgliederung der erfassten Objekte nach Kriminalitätsbereich ergibt sich wie folgt: Kriminalitätsbereich Anzahl Raub 82907 Rauschgifthandel 76411 Sonstige Straftaten (Artikel 4 Absatz 1 Europol- Ratsbeschluss) 49122 Betrug 27180 Geldwäsche 23739 Illegale Migration 18844 Geldfälschung 15624 Menschenhandel 13863 Terrorismus 13799 Dokumentenfälschung 13020 Kinderpornographie 11809 Die zur Gesamtzahl von 384 804 noch fehlenden Objekte sind weiteren 17 Europol -Mandatsbereichen zugeordnet. Die Aufgliederung der erfassten Objekte nach erfassendem Land ergibt sich wie folgt: Land Anzahl Deutschland 138626 Belgien 81627 Finnland 38371 Frankreich 19318 Spanien 17531 Rumänien 17470 Großbritannien 16244 Polen 13132 Europol 11350 Dänemark 8510 Die zur Gesamtzahl von 384 804 noch fehlenden Objekte sind den übrigen Mitgliedstaaten zugeordnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/11261 Eine Aufgliederung der erfassten Personen nach Kriminalitätsbereich liegt nicht vor. Die Aufgliederung der erfassten Personen nach erfassendem Land ergibt sich wie folgt: Land Anzahl Deutschland 33085 Belgien 13257 Großbritannien 11774 Finnland 10747 Europol 7514 Dänemark 7184 Rumänien 5721 Polen 4059 Spanien 3329 Frankreich 2985 Die zur Gesamtzahl von 106 493 noch fehlenden Objekte sind den übrigen Mitgliedstaaten zugeordnet. Durch deutsche Strafverfolgungsbehörden wurden im Jahr 2016 monatlich etwa 29 340 Suchanfragen im EIS generiert. Auswertungen zu gelöschten Daten und zu Suchanfragen der anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden im Jahr 2016 an DOLPHIN, HYDRA oder TRAVELLERS zugeliefert und abgefragt? An den Focal Point DOLPHIN wurden seitens des BKA in zwei Fällen Aktualisierungen zu bereits bestehenden Organigrammen von Gefährdern an Europol übermittelt. Die Daten zu Gefährdern und relevanten Personen werden bei Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen an die Focal Points HYDRA und TRAVELLERs zugeliefert. Eine Aktualisierung der Daten findet regelmäßig statt. Zur Anzahl der Zulieferungen an die FP HYDRA und TRAVELLERS sowie den dortigen Abfragen liegen keine statistischen Erhebungen vor. Nach Angaben von Europol hat Deutschland bis 31. August 2016 insgesamt 6 519 Personen , darunter 448 ausländische Kämpfer zum FP TRAVELLERS und 12 208 Personen zum FP HYDRA zugeliefert. c) Welche Länder benutzen mittlerweile den „Data loader“ für die automatisierte Befüllung der Informationssysteme von Europol? Nachfolgende Mitgliedstaaten nutzen einen Dataloader zur Einstellung von Daten in das Europol-Informationssystem: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien und Spanien. Deutschland nutzt keinen Dataloader zur Einstellung von Daten in andere Informationssysteme von Europol. Informationen zur Verfahrensweise anderer Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor. 26. Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen kooperiert die EU-Grenzschutzagentur Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in strategischen , operativen oder sonstigen Abkommen zur Zusammenarbeit? FRONTEX kooperiert mit den Drittstaaten Russland, Ukraine, Moldau, Georgien , Mazedonien, Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, USA, Weißrussland , Montenegro, Kanada, Kap Verden, Nigeria, Armenien, Türkei, Aserbaidschan und Kosovo auf der Basis von Arbeitsabkommen. Darüber hinaus bestehen Arbeitsabkommen mit den Institutionen European Union 's Judicial Cooperation Unit (EUROJUST), European Agency for the operational management of large-scale IT Systems in the area of freedom, security and justice (eu-LISA), International Centre for Migration Policy Development (IC- MPD), International Organization for Migration (IOM), United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), Interpol, Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF), European Police College (CEPOL), European Maritime Safety Agency (EMSA), (European Fisheries Control Agency (EFCA), Europol und der EU-Agentur für Menschenrechte sowie dem Gemeinsamen Rat der Grenzpolizeien der Vereinigung Unabhängiger Staaten und dem Zentrum für Migration , Asyl, Flüchtlinge in der Westbalkanregion. FRONTEX beteiligt sich als Partner in Projekten der europäischen Asylbehörde EASO in Marokko, Jordanien und Tunesien. Darüber hinaus unterstützt FRONTEX die Kooperation von regionalen Risikoanalysenetzwerken mit Drittstaaten . Gegenwärtig bestehen solche Netzwerke in der Westbalkanregion, mit der Türkei, im Rahmen des EU-Programms "Eastern Partnership Integrated Border Management Capacity Building Project (EaP)" mit Staaten Osteuropas sowie mit 27 afrikanischen Staaten auf Basis des Afrika-Frontex-Analysenetzwerkes (AFIC). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/11261 a) Mit welchen „Drittstaaten“ oder Institutionen wurden im Jahr 2016 Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen bzw. Verhandlungen aufgenommen ? Im Jahr 2016 wurde das Arbeitsabkommen mit dem Kosovo abgeschlossen. b) Für welche Abkommen hat der Verwaltungsrat von Frontex oder ein anderes Gremium der Agentur eine Zustimmung nicht erteilt, und worin lagen etwaige Gründe? Der FRONTEX-Verwaltungsrat hat 2016 keine Zustimmung zu einem Arbeitsabkommen verweigert. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27. Welche Veranstaltungen (etwa Übungen bzw. Konferenzen, Seminare) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 im Rahmen der „European Union Police Services Trainings II“ (EUPST II) und der „Europeʼs New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) stattgefunden ? a) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit der Bundesregierung bekannt) Länder nehmen mit welchen Kapazitäten daran teil bzw. beobachteten diese? b) Welche weiteren Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union, aus Drittstaaten oder von sonstigen Institutionen nehmen daran teil bzw. beobachteten diese? Die Fragen 27, 27a und 27b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des EUPST II fanden im Jahr 2016 nachfolgende Veranstaltungen statt: 1) Die Bundespolizeiakademie führte zwei „Mentoring und Advising“-Seminare mit jeweils 20 internationalen Teilnehmern aus EU-Mitgliedstaaten sowie den Ländern Ost-Timor, Brasilien, Tunesien und der Türkei in Lübeck durch. 2) Unter Führung der niederländischen königlichen Marechaussee fand eine Vollübung mit etwa 300 Teilnehmern aus EU-Mitgliedstaaten in Weeze/NRW statt. An der Übung nahmen 15 Angehörige der Bundespolizei und Polizeien der Länder teil. 3) Die bulgarische Gendarmerie richtete in Sofia ein Seminar zum Themen-gebiet „Security Sector Reform“ mit ca. 20 internationalen Teilnehmern aus. Deutschland hat sich an diesem Seminar nicht beteiligt. 4) Die italienischen Carabinieri führten in Vicenza ein „Mentoring und Advising “-Seminar und eine sich daran anschließende Vollübung mit bis zu 250 Teilnehmern aus EU-Mitgliedstaaten durch. Eine deutsche Beteiligung erfolgte nicht. 5) Zusätzlich zu den o. g. Seminaren und Übungen haben zwei Sitzungen des EUPST II Steering Committee stattgefunden. Hier nahmen zwei Vertreter der Bundespolizei teil. Die „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) ist assoziierter Partner im Konsortium des EUPST II und richtete in 2016 nach Kenntnissen der Bundesregierung keine eigenen Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), an denen Behörden der Bundesregierung teilnahmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Die Fragen 28, 28a bis 28h werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hält Kontakt zum Büro der Vereinten Nationen für Drogenbekämpfung und Verbrechensverhütung (UNODC) mit seinem Hauptsitz in Wien im Wesentlichen im Rahmen seines Projektengagements und seiner Fachkonferenzen. Hierzu werden regelmäßige Kontakte auf Arbeitsebene seitens der Ständigen Vertretung (StäV) bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in Wien sowie des Auswärtigen Amts unterhalten. Deutschland ist auch regelmäßig mit Delegationen bei Veranstaltungen von UNODC vertreten, insbesondere bei den jährlichen Sitzungen der VN-Verbrechensverhütungskommission und der VN-Suchtstoffkommission . UNODC tauscht sich weiterhin im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen sowie Veranstaltungen zu Kernthemen der Organisation (Drogen- und Verbrechensverhütung und -bekämpfung, Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung ) mit seinen Mitgliedstaaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, aus. Die Einladung hierzu erfolgt seitens UNODC, welches auch die Tagesordnung vorschlägt. Die Treffen finden in der Regel in Wien statt. UNODC ist direkt dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen untergeordnet und versteht sich als weltweit führend im Vorgehen gegen illegale Drogen und internationales Verbrechen. Deutschland war auch 2016 einer der größten Beitragszahler an UNODC. Schwerpunkt des Projektengagements bilden finanzielle Zuwendungen an UNODC zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen Drogenkonventionen und zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Auch 2016 führte ein Team des projektmittelverwaltenden Referates des Auswärtigen Amts Gespräche zur Ausgestaltung der Projektzusammenarbeit mit UNODC und zu möglichen zukünftigen Projekten. Im Juli 2016 hat eine Videokonferenz von BMJV, IRZ, StäV Wien mit UNODC stattgefunden zur möglichen Zusammenarbeit von UNODC und IRZ. Am 20. Juli 2016 wurde eine Videokonferenz mit Vertretern der Bundesregierung und UNODC im Zusammenhang mit der Staatenkonferenz zum VN-Übereinkommen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/11261 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) abgehalten und ein mögliches Seminar mit Justizpraktikern im Bereich der Terrorismusbekämpfung als Maßnahme der vom UNTOC vorgesehenen sogenannten technischen Hilfe diskutiert. Der Direktor von UNODC, J. Fedotov, hat im Juni 2016 Berlin besucht und in mehreren Ministerien Gespräche geführt. Darüber hinaus haben Arbeitskontakte mit UNODC im Rahmen folgender Veranstaltungen bestanden: VN-Suchtstoffkommission (CND), 14. bis 22. März 2016 in Wien VN-Verbrechensverhütungskommission, 23. bis 27. Mai 2016 Wien Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC), 17. bis 21. Oktober in Wien. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit UNODC waren Vorbereitung und Durchführung der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zum Drogenproblem UNGASS in New York 19. bis 21. April 2016. 29. Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 2016 innerhalb der „Counter Terrorism Implementation Task Force“ (CTITF) des UNODC mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen ? Das Mandat der 2005 seitens des Generalsekretariats der Vereinten Nationen gegründeten Counter-Terrorism Implementation Task Force (CTITF) besteht in der Koordinierung der Anti-Terrorismusanstrengungen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen. UNODC stellt dabei nur eine der 38 Organisationen dar, deren Aktivitäten seitens CTITF koordiniert werden. Die VN-Mitgliedstaaten werden vierteljährlich von CTITF über ihre Aktivitäten unterrichtet. Zusätzlich finden anlass- oder themenbezogene Unterrichtungen statt. Die Bundesregierung arbeitet über die Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York mit CTITF zusammen. Im Rahmen der im Sommer 2016 erfolgten Überprüfung der Globalen Antiterrorstrategie der VN-Generalversammlung hat die Bundesregierung auf ein entsprechendes Ersuchen eine Zusammenstellung der von ihr ergriffenen Maßnahmen in der Terrorismusbekämpfung, insbesondere zum Umgang mit ausländischen terroristischen Kämpfern („Foreign Terrorist Fighters“), an CTITF übermittelt. Die Beiträge der VN-Mitgliedstaaten dienten der Vorbereitung der Strategieüberprüfung. 30. Innerhalb welcher „Open-ended intergovernmental expert group“ des UNODC hat die Bundesregierung hinsichtlich der Themen „Strafverfolgung “ oder „Terrorismus“ mitgearbeitet oder von dieser Berichte erhalten, und welche Details kann sie hierzu mitteilen? Vertreter der Bundesregierung nahmen an Sitzungen der Expertengruppen der Verbrechensverhütungskommission „Cybercrime“ und “United Nations Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (Nelson Mandela Rules)“ sowie der Arbeitsgruppe „Evaluierungsmechanismus“ der Konvention zur grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (UNTOC), teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des „Global Counterterrorism Forum“ (GCTF) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Organisation zuständig? c) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Die Fragen 31, 31a bis 31c werden im Zusammenhang beantwortet. Das GCTF organisiert sich im Koordinierungsausschuss als strategischem Leitungsorgan und sechs Arbeitsgruppen. Im Jahr 2016 hat der Koordinierungsausschuss zwei Mal getagt, am 12./13. April in Den Haag und am 19. September in New York. An das September-Treffen schloss sich am 21. September ein GCTF- Ministertreffen an. Im Rahmen der Arbeitsgruppen haben 2016 unterschiedliche Veranstaltungen – Plenartreffen, Workshops, Seminare oder Konferenzen – stattgefunden. Eine Übersicht über die Arbeitsgruppen und ihre Veranstaltungen inkl. Angaben zu Zeit und Ort sowie zusammenfassende Berichte und Grundlagendokumente findet sich im Internet unter www.thegctf.org/web/guest/working-groups. Plenartreffen werden in der Regel vom Vorsitz der jeweiligen Arbeitsgruppe, sonstige Veranstaltungen in der Regel von den einladenden Staaten organisiert, jeweils in Zusammenarbeit mit der sogenannten Administrative Unit des GCTF. Der Arbeitsgruppenvorsitz bzw. die einladenden Staaten legen in der Regel auch die Tagesordnungen fest. Deutschland hat keinen Arbeitsgruppenvorsitz inne. Bei den Treffen des Koordinierungsausschusses des GCTF ist die Bundesregierung in der Regel durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern vertreten, die sich im Vorfeld eng mit allen inhaltlich betroffenen Ressorts abstimmen. Die Ressorts entsenden je nach inhaltlichem Schwerpunkt Vertreter zu Treffen und Veranstaltungen der einzelnen Arbeitsgruppen. Telefonkonferenzen sind im Rahmen des GCTF keine gängige Arbeitsmethode, die Bundesregierung hat 2016 an keiner Telefonkonferenz teilgenommen. d) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Die Tagesordnung für die Treffen des Koordinierungsausschusses wird unter den Mitgliedern des GCTF abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 31a bis 31c verwiesen. e) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 31a bis 31c wird verwiesen. f) Welche Beiträge haben Vertreter/-innen deutscher Behörden erbracht, und worin bestanden diese? Das GCTF dient als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Expertise, Strategien und Kapazitätenaufbau im Bereich der Terrorismusbekämpfung unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten und bietet eine Plattform, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/11261 nationale Projekte in diesem Bereich abzustimmen. Die Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden lassen sich bei den Treffen oder sonstigen Zusammenkünften des GCTF auf dieser Linie ein. g) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte? Die Mitglieder des GCTF fassen keine bindenden Beschlüsse, sondern geben unverbindliche Empfehlungen ab bzw. entwickeln unverbindliche „good practices“, deren Umsetzung auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 31a bis 31c verwiesen. h) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Gedankenaustausch “ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung dessen zentrale Punkte? Auf die Antwort zu den Fragen 31a bis 31c wird verwiesen. 32. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Tätigkeitsbereichen für die geheimdienstlichen Lagezentren „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) und „Intelligence Directorate“ (EUMS INT)? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten ca. 100 Personen für das EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN), ca. 40 für das Intelligence Directorate (E- UMS INT). Diese Personen verteilen sich im Falle des INTCEN auf vier Arbeitseinheiten : Analyse, offene Quellen, Lagezentrum, konsularisches Krisenmanagement . Die Aufgaben von EUMS INT umfassen Frühwarnung, Krisenfrüherkennung und Lagebeurteilung. a) Welche Bundesbehörden haben wie viele Mitarbeiter/-innen welcher Abteilungen hierzu in die Einrichtungen entsandt, bzw. wie viele übernehmen entsprechende Aufgaben innerhalb ihrer eigenen Behörden? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu Personalzahlen und internationaler Zusammenarbeit betreffen wesentliche Strukturelemente des Bundesnachrichtendienstes . Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personal, Methoden sowie die internationale Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche Lageberichte wurden vom INTCEN und vom EUMS INT im Jahr 2016 erstellt, und wie haben Behörden der Bundesregierung hierzu beigetragen? EU INTCEN und EUMS INT produzieren in enger Abstimmung miteinander wöchentlich mehrere Lageberichte zu verschiedenen geographischen und thematischen Schwerpunkten für EU-Entscheidungsträger. Die Berichte, bei denen es sich fast ausnahmslos um Verschlusssachen handelt, basieren i. d. R. auf seitens der Nachrichten- und Sicherheitsdienste der EU-Mitgliedstaaten bereitgestellten Beiträgen. Eine Gesamtübersicht der seitens des INTCEN herausgegebenen Lageberichte liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/11261 Anlage 1 Ergänzender Antwortbeitrag auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 18/10929 Antwort zu Frage 11 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/11261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/11261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/11261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/11261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/11261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/11261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11261 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/11261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333