Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11263 18. Wahlperiode 21.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10951 – Stärkung strukturschwacher Regionen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die hohen Wahlergebnisse rechtspopulistischer Parteien in den ländlich geprägten Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben zu einer öffentlichen Debatte über sogenannte abgehängte Regionen in Deutschland geführt . In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Strukturschwäche, starken Abwanderung oder hohen Arbeitslosigkeitsquote dieser Regionen und dem populistischen Wahlverhalten gesehen. Die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in städtischen Ballungszentren und ländlichen Regionen werden für das divergierende Wahlverhalten der jeweiligen Bevölkerung verantwortlich gemacht. Eine ähnliche Debatte wird seit der Präsidentschaftswahl auch in den USA oder seit dem Brexit-Referendum auch in Großbritannien geführt. Diese Debatte gilt es zum einen zu versachlichen, zum anderen gilt es aber auch, die Erkenntnisse der Diskussion zu nutzen und neue Instrumente der Regionalpolitik zu etablieren, mit welchen zielgerichtet auf eine Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bevölkerungsteile hingewirkt werden kann. Für eine genauere Betrachtung der sogenannten abgehängten Regionen bietet der Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einen deutschlandweiten Maßstab, der ungleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen erfasst. Eine Region gilt dann als ungleichwertig, wenn sie im Vergleich zum Bundesdurchschnitt stark unterdurchschnittliche Lebensverhältnisse aufweist . Die regionalen Lebensverhältnisse werden dabei in den Kategorien Demografie , Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohlstand, Infrastruktur und Wohnungsmarkt untersucht. Sofern Landkreise oder kreisfreie Städte in mehreren dieser Kategorien stark unterdurchschnittlich abschneiden, sieht das BBSR die Gleichwertigkeit gravierend gefährdet. Aus den untersuchten Kategorien ergeben sich konkrete Handlungsaufträge an die Politik, um vor Ort neue Perspektiven zu schaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11263 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt in der 18. Legislaturperiode einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung von Regionen im demografischen Wandel und auf die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Dies spiegelt sich in der Raumentwicklungspolitik, in der Demografiestrategie der Bundesregierung, in der Regional- und Strukturpolitik, in der Politik für ländliche Räume und in der Städtebauförderung der Bundesregierung wider. U. a. wurden die Rahmenbedingungen für eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung, für Mobilität und Breitbandversorgung wurden verbessert, um die zukunftsfähige Entwicklung insbesondere vom demografischen Wandel betroffener strukturschwacher ländlicher Regionen zu unterstützen. Ziel ist eine ausgewogene Entwicklung von Stadt und Land. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen Deutschlands ein. Damit zielt sie auch auf diejenigen ländlichen Regionen, die besonders unter demografischen und ökonomischen Problemen leiden. Das Ziel, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herzustellen ist im Raumordnungsgesetz des Bundes verbindlich verankert. Es richtet sich an die zuständigen Planungsträger auf den verschiedenen staatlichen Handlungsebenen und umfasst verschiedene, den regionalen Bedingungen angepasste Lösungen , insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Ein Anspruch, an jedem Ort das gleiche Angebot an infrastruktureller Versorgung vorzufinden, lässt sich daraus nicht ableiten. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das vom Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für den Raumordnungsbericht 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8360 vom 13. Januar 2012) entwickelte Indikatorenmodell einen wissenschaftlichen, in seiner Ausgestaltung noch deutlich fortzuentwickelnden Ansatz darstellt, um über das Aufzeigen von Disparitäten Lebenssituationen – rein quantitativ – zu beschreiben und abstrakt zu vergleichen. Aussagen über die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und etwaige Handlungserfordernisse lassen sich daraus aber schon im Hinblick auf die unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse und aufgrund des Fehlens qualitativer Merkmale nicht ohne Weiteres ableiten. Für die Auswertung der über- und unterdurchschnittlichen Ausprägungen regionaler Lebensverhältnisse werden im Wesentlichen die gleichen Indikatoren und die gleiche Methodik angewandt wie für den Raumordnungsbericht 2011 des BBSR. Die aktuelle Auswertung erfolgt im Gegensatz zum Raumordnungsbericht 2011 auf Basis der 361 „Kreisregionen“ in Deutschland. Kreisregionen fassen kreisfreie Städte unter 100 000 Einwohner, deren Ausweisung und Vorkommen länderspezifisch höchst unterschiedlich ist, mit ihrem am stärksten verflochtenen angrenzenden oder umgebenden Landkreis zusammen. Die Kreisregionen sind keine eigene Verwaltungsebene sondern dienen ausschließlich einer weniger von Sonderfällen verzerrten, interregional vergleichenden Raumbeobachtung. 1. Aus welchen Indikatoren setzen sich die Einzeldimensionen regionaler Lebensverhältnisse (Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Demografie, Wohlstand, Infrastruktur und Wohnungsmarkt) zusammen (bitte als tabellarische Darstellung )? Das Indikatorenmodell des BBSR ist in Tabelle 1 dargestellt. Es stellt die Zeitbezüge dar, für die Indikatoren jeweils zum aktuellen sowie zu dem am längsten zurückliegenden Datum (Vergleichsjahr) auf regionaler Basis darstellbar sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11263 Tabelle 1: Indikatoren für die Einzeldimensionen regionaler Lebensverhältnisse Dimension Indikatoren Einheit Aktuelles Jahr(e) Vergleichsjahr (e) Demografie Bevölkerungsentwicklung % 2005-2015 1995-2005 Lebenserwartung Männer Jahre 2012/2013/2014 1998/1999/2000 Anteil unter 15-Jährige % 2014 2000 Anteil über 75-Jährige % 2014 2000 Wirtschaft BIP je Erwerbstätige % 2014 2000 Beschäftigte in wissensintensiven Dienstleistungen je 100 Beschäftigte 2014 2009 Beschäftigte in wissens- und forschungsintensiven Industrien 1 je 100 Beschäftigte 2014 2009 Arbeitsmarkt Arbeitslosenquote % 2014 2005 Pendeldistanzen km 2014 2000 Erwerbstätigenbesatz je 100 15- bis unter 65-Jährige 2014 2000 Ausbildungsplatzquote je 100 Bewerber 2016 2000 Wohlstand Verschuldete Privatpersonen je 100 Einwohner 18 Jahre und älter 2015 2004 Anteil unter 15-Jährige, die in Bedarfsgemeinschaften leben je 100 Einwohner unter 15 Jahre 2015 2007 Verfügbares Pro-Kopf- Einkommen Euro je Einwohner 2014 2000 Infrastruktur Einwohnerdichte Einwohner/km² 2015 2000 PKW-Reisezeit zu Oberund Mittelzentren Minuten 2015 2002 Anteil unter 3-Jährige in Kindertagesstätten je 100 unter 3-Jährige Kinder 2015 2006 Ärzte-Einwohner-Relation je 100 000 Einwohner 2014 2000 Betten für stationäre Pflege je 100 Einwohner 65 Jahren und älter 2013 2003 Grundschulnetzdichte Grundschulen je km² 2014 2000 Erreichbarkeit von Autobahnen , IC/ICE-Anschlüssen, Flughäfen Minuten 2016 2000 Haushalte mit Breitbandversorgung mit mind. 50 Mbit/s2 je 100 Haushalte 2016 2010 Wohnungsmarkt Angebotsmieten3 Euro je m² 2016 2004 1 alternativer Indikator zu FuE- Beschäftigte, da 2011 letztmalig erhoben 2 alternativer Indikator zur Grundversorgung mit Breitband mit mind. 1 Mbit/s, da nicht mehr Standard 3 alternativer Indikator zu Hauspreis-Einkommensrelation, da nur unregelmäßig und zuletzt 2011 erhoben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11263 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Kreise und kreisfreien Städte weisen stark unterdurchschnittliche und unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse auf (bitte pro Bundesland aufsteigend angeben, bitte auch bei den folgenden Fragen auf die aktuellsten Zahlen zurückgreifen)? Nach dem Indikatorenmodell des BBSR weisen die Kreisregionen in Tabelle 2 stark unterdurchschnittliche sowie sehr stark unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse auf (Zeitbezüge der Indikatoren wie Antwort 1). Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen; „unterdurchschnittliche“ Indikatoren können auch Hinweis auf aufstrebende Regionen sein (etwa eine angespannte Wohnungslage). Tabelle 2: Ausprägung regionaler Lebensverhältnisse (jeweils aktuellste verfügbare Datengrundlagen zwischen 2013-2016; schlechteste Ausprägung zuerst) Land Kreisregion (stark unterdurchschnittlich)1 Kreisregion (sehr stark unterdurchschnittlich )1 Brandenburg Oder-Spree/ Frankfurt (Oder), Stadt Oberspreewald-Lausitz Uckermark Prignitz Ostprignitz-Ruppin Elbe-Elster Bremen Bremerhaven, Stadt --- Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Vorpommern-Greifswald Vorpommern-Rügen Mecklenburgische Seenplatte Nordrhein-Westfalen Herne, Stadt Oberhausen, Stadt Gelsenkirchen, Stadt --- Sachsen-Anhalt Anhalt-Bitterfeld/Dessau-Roßlau, Stadt Jerichower Land Wittenberg Saalekreis Salzlandkreis Altmarkkreis Salzwedel Stendal Mansfeld-Südharz Burgenlandkreis Harz Thüringen Altenburger Land Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis 1 Methodische Anmerkungen zur Bestimmung unterdurchschnittlicher regionaler Lebensverhältnisse : Pro Index werden die Kreisregionen (siehe Vorbemerkung) in 5 Gruppen klassifiziert: - stark unterdurchschnittlich = Indexwert 1 Standardabweichung unter dem Mittelwert - unterdurchschnittlich = Indexwert 0,7 Standardabweichungen unter dem Mittelwert - durchschnittlich = Indexwert zwischen +/- 0,7 der Standardabweichung um den Mittelwert - überdurchschnittlich = Indexwert 0,7 Standardabweichungen über dem Mittelwert - stark überdurchschnittlich = Indexwert 1 Standardabweichung unter dem Mittelwert Pro Kreisregion wird ausgezählt, wie oft sie in den Einzeldimensionen der Gruppe „stark unterdurchschnittlich “ bzw. „stark überdurchschnittlich“ zugeordnet wird: - sehr stark unterdurchschnittlich: vier und mehr Einzeldimensionen stark unterdurchschnittlich - stark unterdurchschnittlich: drei Einzeldimensionen stark unterdurchschnittlich bei maximal zwei Einzeldimensionen stark überdurchschnittlich Innerhalb dieser Gruppen wird keine weitere Abstufung oder Ranking erzeugt. Die Ergebnisse der Kreisregionen werden den ihnen zugehörigen Kreisen und Kreisfreien Städten zugeordnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11263 3. Welche Kreise und kreisfreien Städte sind aufgrund ihrer Strukturschwäche an der Schwelle zur Unterdurchschnittlichkeit und ebenfalls bedroht, unterdurchschnittliche Lebensverhältnisse aufzuweisen? Das Indikatorenmodell des BBSR lässt keine Schlussfolgerung auf „Strukturschwäche “ zu. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 4. Wie viele Menschen in Deutschland leben insgesamt unter stark unterdurchschnittlichen und unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Welche Regionen aus Frage 2 sind besonders bevölkerungsstark beziehungsweise bevölkerungsschwach? Die nachfolgende Tabelle umfasst nach dem Indikatorenmodell des BBSR je Land die Anzahl der Menschen, die insgesamt in Kreisregionen mit stark unterdurchschnittlichen und unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen leben. Tabelle 3: Anzahl der Menschen, die insgesamt in Kreisregionen mit stark unterdurchschnittlichen bzw. unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen leben (Bevölkerungsstand: 31. Dezember 2015) Land Regionale Lebensverhältnisse Bevölkerungsanteil (absolut) Bevölkerungsanteil (%) Brandenburg sehr stark unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich 281.356 473.953 11,3 19,1 Bremen stark unterdurchschnittlich 114.025 17,0 Mecklenburg-Vorpommern sehr stark unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich 487.337 452.471 30,2 28,1 Nordrhein-Westfalen stark unterdurchschnittlich 627.153 3,5 Sachsen-Anhalt sehr stark unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich 748.281 851.002 33,3 37,9 Thüringen sehr stark unterdurchschnittlich stark unterdurchschnittlich 77.110 197.617 3,6 9,1 Besonders bevölkerungsstark (mehr als 150 000 Einwohner) sind folgende Kreisregionen : Oder-Spree/Stadt Frankfurt (Oder), Ludwigslust-Parchim, Vorpommern- Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburger-Seenplatte, Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt Oberhausen, Kreisfreie Stadt Herne, Anhalt-Bitterfeld /Stadt Dessau-Roßlau, Saalekreis, Salzlandkreis, Burgenlandkreis, Harz. Besonders bevölkerungsschwach (weniger als 150 000 Einwohner) sind: Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Elbe-Elster, Oberspreewald -Lausitz, Uckermark, Kreisfreie Stadt Bremerhaven, Altmarkkreis Salzwedel , Stendal, Mansfeld-Südharz, Kreisfreie Stadt Dessau-Rosslau, Jerichower Land, Wittenberg, Kyffhäuserkreis, Altenburger Land, Unstrut-Hainich-Kreis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11263 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Kreise und kreisfreien Städte weisen in den Einzeldimensionen (Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Demografie, Wohlstand, Infrastruktur sowie Wohnungsmarkt) stark unterdurchschnittliche und unterdurchschnittliche Werte auf (bitte pro Bundesland aufsteigend je Einzeldimension angeben)? Im Rahmen seiner Aufgabe zur wissenschaftlichen Politikberatung der Bundesregierung hat das BBSR sein Stadt- und Raumbeobachtungssystem unter www.inkar.de im Jahr 2015 online gestellt. Rund 600 Indikatoren sowie Auswertungen über die letzten zwei Jahrzehnte können dort abgefragt werden. Darüber hinaus bietet das Demografieportal des Bundes und der Länder unter www. demografie-portal.de umfassende Informationen zu Demografie an. 6. Besteht eine signifikante Korrelation bestimmter Einzeldimensionen zu in der Gesamtdimension stark unterdurchschnittlichen und unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen? Um welche Einzeldimensionen handelt es sich (bitte mit Begründung, zusammenfassende Darstellung ist ausreichend)? Da bei der verwendeten BBSR-Methode eine Auswertung über alle Einzeldimensionen erfolgt, tragen prinzipiell alle Einzeldimensionen zum Gesamtergebnis bei. Mindestens drei bis vier Einzeldimensionen müssen z. B. stark unterdurchschnittlich sein, um die Gesamtbewertung stark unterdurchschnittlich zu begründen . 7. Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Korrelationen zwischen den regionalen Lebensverhältnissen und der Anzahl von Nichtwählerinnen und Nichtwählern bzw. den Wahlergebnissen rechtspopulistischer Parteien? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie haben sich die regionalen Lebensverhältnisse in den Regionen aus Frage 2 seit 1995 entwickelt (zusammenfassende Darstellung ist ausreichend )? Eine Betrachtung der Entwicklung seit 1995 ist aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit nicht möglich. Als Vergleichsjahr wurde daher das Jahr 2000 gewählt, da ab diesem Jahr die meisten der 23 Indikatoren berechen- und vergleichbar sind. Einzelne Indikatoren sind jedoch auf Grund von Gesetzesänderungen (z. B. Hartz IV-Reformen und Auswirkungen auf Arbeitslosenstatistik) erst ab einem späteren Vergleichsjahr sinnvoll zu ermitteln (siehe hierzu Tabelle 1 in der Antwort zu Frage 1). Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die räumliche Ausprägung sehr stark und stark unterdurchschnittlicher regionaler Lebensverhältnisse, aktuell und im Vergleichsjahr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11263 Abbildung 1: Über- und unterdurchschnittlichen Ausprägungen regionaler Lebensverhältnisse im Zeitvergleich * Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/11263 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 9. Wie zufrieden sind die Menschen in den Regionen aus Frage 2 mit den eigenen regionalen Lebensverhältnissen? Wie hat sich diese Zufriedenheit seit 1995 entwickelt? Wie hat sich die Zufriedenheit der Menschen mit den regionalen Lebensverhältnissen durchschnittlich in Deutschland seit 1995 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zur Zufriedenheit liegen keine regionalisierten Befragungsergebnisse auf Basis der verwendeten Typisierung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11263 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie hat sich die regionale Ungleichheit seit 1995 insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? In welchen Einzeldimensionen und ihren jeweiligen Indikatoren hat die Disparität ab- beziehungsweise zugenommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Nachfolgende Tabelle 4 zeigt die Veränderungen der Disparitäten nach dem Indikatorenmodell des BBSR zwischen dem aktuellen Jahr und dem Vergleichsjahr (siehe Tabelle 1 in der Antwort zu Frage 1) in den Einzeldimensionen je Land. Tabelle 4: Veränderungen der Disparitäten zwischen dem aktuellen Jahr und dem Vergleichsjahr in den Einzeldimensionen Land Veränderungen von Disparitäten in den Einzeldimensionen Demografie Wirtschaft Arbeitsmarkt Wohlstand Infrastruktur Wohnungsmarkt Baden-Württemberg ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔ Bayern ↑ ↔ ↔ ↔ ↔ ↔ Berlin1 Brandenburg ↔ ↔ ↔ ↔ ↔ ↑ Bremen ↓ ↔ ↓ ↑ ↓ ↔ Hamburg1 Hessen ↑ ↔ ↔ ↔ ↔ ↓ Mecklenburg- Vorpommern ↓ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔ Niedersachsen ↔ ↔ ↔ ↔ ↔ ↑ Nordrhein-Westfalen ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔ Rheinland-Pfalz ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔ Saarland ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔ Sachsen ↑ ↔ ↓ ↔ ↔ ↑ Sachsen-Anhalt ↑ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔ Schleswig-Holstein ↔ ↔ ↔ ↔ ↑ ↓ Thüringen ↑ ↔ ↔ ↔ ↔ ↔ Anmerkungen: 1 Berlin und Hamburg haben als Land keine regionalen Disparitäten ↔ = keine Veränderung; ↑ = Abbau von Disparitäten; ↓ = Zunahme von Disparitäten 11. Welche Aussagen lassen sich in Bezug auf die Fragen 2 bis 8 für die Unterschiede von Ost und West, Nord und Süd sowie Stadt und Land treffen? Die meisten Regionen mit sehr stark und stark unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen finden sich nach dem Indikatorenmodell des BBSR in den ostdeutschen Flächenländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sowie zu einem kleinen Teil in Brandenburg und Thüringen. Insbesondere in Brandenburg, Sachsen und Thüringen sind zahlreiche Regionen inzwischen nicht mehr von unterdurchschnittlichen regionalen Lebensbedingungen betroffen. In diesen Ländern weisen vornehmlich ländliche Kreise unterdurchschnittliche regionale Lebensbedingungen auf. In Westdeutschland finden sich nur wenige Regionen mit unterdurchschnittlichen Lebensbedingungen in Nordrhein-Westfalen und Bremen. Hier handelt es sich im Gegensatz zu den Befunden in Ostdeutschland um Großstädte bzw. städtische Kreise. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11263 Sehr stark und stark überdurchschnittliche Lebensverhältnisse findet man dagegen in Süddeutschland (Baden-Württemberg und Bayern), Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Hessen. Es handelt sich überwiegend um Großstädte bzw. städtische Kreise und nur zu einem geringen Teil um ländliche Kreise. 12. Wann wird ein neuer Raumordnungsbericht veröffentlicht? In welcher Hinsicht wird die Erhebung regionaler Lebensverhältnisse überarbeitet (beispielsweise in der Raumebene der Untersuchung, den Einzeldimensionen und ihren Indikatoren, in der Bezugnahme auf den Bundesdurchschnitt etc.)? In welcher Hinsicht sollen Möglichkeiten zur Teilhabe für den Menschen, der Grad der Digitalisierung in den Regionen oder auch die Finanzspielräume der Kommunen stärker berücksichtigt werden? Wenn sie nicht stärker Berücksichtigung finden sollen, warum nicht? Der neue Raumordnungsbericht 2017 „Daseinsvorsorge sichern“ soll im zweiten Quartal 2017 veröffentlicht werden. Darin werden ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge im Kontext aktueller demografischer und wirtschaftlicher Entwicklungen analysiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 13. Welche weiteren jüngeren Studien und Erhebungen im Hinblick auf die regionalen Lebensverhältnisse sind der Bundesregierung bekannt beziehungsweise von ihr in Auftrag gegeben, und wann werden oder wurden sie veröffentlicht ? Die Bundeszentrale für politische Bildung beteiligte sich 2016 erneut an der Sinus -Jugendstudie. Sie sind als Open Access downloadbar unter: http://link.springer.com/book/10.1007%2F978-3-658-12533-2. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in jüngster Zeit zwei Gutachten zur regionalen Entwicklung und zur Weiterentwicklung regionalpolitischer Konzepte erstellt. Das Gutachten „Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020“ von GEFRA und rufis wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Auf Basis einer detaillierten Analyse der regionalen Ausgangslage und einer Auswertung der bereits bestehenden regionalpolitischen Aktivitäten auf EU-, Bundesund Länderebene entwerfen die Autoren ein so genanntes Drei-Ringe-Modell der zukünftigen Regionalförderung. Des Weiteren untersuchten Prognos AG und InWIS an der Ruhr-Universität Bochum „Lehren aus dem Strukturwandel im Ruhrgebiet für die Regionalpolitik“ (September 2015). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat darüber hinaus vor kurzem ein Gutachten zu „Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die von der EU abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020“ vergeben. Es soll im zweiten Quartal 2017 vorliegen. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebene Langzeitstudie „Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel“ untersucht seit dem Jahr 1952 (1952, 1972, 1993, 2012) die Alltagswelt und die Entwicklung in 14 Dörfern und deren Umland in Deutschland. Anfänglich auf zehn westdeutsche Dörfer bezogen, wurde die Studie im Jahr 1992 um vier ostdeutsche Dörfer erweitert. Die im Jahr 2012 veröffentlichte Studie wird im Verbund von insgesamt sieben Forschungseinrichtungen durchgeführt und vom Thünen-Institut für Ländliche Räume koordiniert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11263 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Als Auftakt eines Monitorings der Entwicklung ländlicher Regionen hat das BMEL im November 2016 auf der Seite www.Zukunft.Land in einem Landatlas interaktive Karten veröffentlicht, die anhand von ca. 50 Indikatoren die Entwicklung und Vielfalt der Lebensverhältnisse in ländlichen Regionen regional differenziert veranschaulichen. In dem Working Paper „Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume“ (Dr. Patrick Küpper, Johann Heinrich von Thünen-Institut (2016)), wird eine Methodik entwickelt, um ländliche Räume anhand von Daten der amtlichen Statistiken beschreiben und analysieren zu können. Darin enthalten ist eine sozioökonomische Typisierung, die auch in den Landatlas einbezogen wurde. Im Rahmen seiner Aufgabe zur wissenschaftlichen Politikberatung der Bundesregierung hat das BBSR sein Stadt- und Raumbeobachtungsystem unter www. inkar.de im Jahr 2015 online gestellt. Dieser interaktive Online-Atlas veranschaulicht anhand zahlreicher Indikatoren die Lebensbedingungen in Deutschland und Europa. Zudem publiziert das BBSR Ergebnisse empirische Analysen zu den verschiedenen Dimensionen regionaler Lebensverhältnisse insbesondere in der Reihe „BBSR-Analysen KOMPAKT“. Zwischen 2014 und 2016 erschienen u. a. folgende Analysen: Neue Ansichten auf die Wohnungsmieten – Bevölkerungsproportionale Kartogramme der Mietniveaus (08/2016) Wandel demografischer Strukturen in deutschen Großstädten – Informationen aus der vergleichenden Stadtbeobachtung (04/2016) Regionale Bedeutung der Landwirtschaft und Förderung ländlicher Räume (17/2015) Verkehrsbild Deutschland (15/2015) Wachsen oder schrumpfen? (12/2015) Internationale Migration in deutsche Großstädte (11/2015) Indikatoren zur Nahversorgung (10/2015) Gender-Index revisited (08/2015) Die Raumordnungsprognose 2035 nach dem Zensus (05/2015) Divergenzen und Konvergenzen in Großstadtregionen – kleinräumige Analysen (01/2015) Kleinräumige Wohnungsmarkttrends in Großstädten (09/2014) Darüber hinaus bietet das Demografieportal des Bundes und der Länder unter www.demografie-portal.de eine umfassende Studienübersicht. 14. Wie haben sich die materielle Hilfsbedürftigkeit und die Armut in den Regionen aus Frage 2 seit 1995 entwickelt? Angaben zu den Leistungsempfängern in tiefer regionaler Gliederung sind nur über die jeweiligen Statistischen Landesämter verfügbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11263 15. Welchen Handlungsauftrag leitet die Bundesregierung aus den Erkenntnissen zur Entwicklung regionaler Lebensverhältnisse zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ab, beispielsweise in der Raumordnungs- und Förderpolitik, der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Städtebau-, Digital-, Demokratie- oder Familienpolitik? Das eindeutige Bekenntnis der Bundesregierung zum Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse spiegelt sich in der Raumentwicklungspolitik und beispielsweise in der Demografiestrategie, in der Regional- und Strukturpolitik, in der Politik für ländliche Räume und in der Städtebauförderung der Bundesregierung wider. In der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung „Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen“ (Bundestagsdrucksache 18/6021 vom 9. September 2015) werden die übergeordneten Ziele und Handlungsfelder der Demografiepolitik der Bundesregierung dargestellt und im Kontext der demografischen Herausforderungen und Chancen ausführlich begründet. Die übergeordneten Ziele sind die Stärkung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen sowie die Gewährleistung solider Finanzen für die Handlungsfähigkeit des Staates und verlässliche soziale Sicherungssysteme . Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) verfügen Bund und Länder über ein eingespieltes und wirksames Instrument zur Verbesserung der Investitionstätigkeit sowie der Beschäftigungsund Einkommenssituation in den strukturschwachen Regionen und damit auch zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Gerechtigkeit im gesamten Bundesgebiet. Die Infrastruktur ländlicher Räume kann durch die am 15. Oktober 2016 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz – GAKG) nun auch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik umfassender gefördert werden. Eine Förderung der Infrastrukturen ist nunmehr möglich zum Beispiel durch Investitionen in nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe, die wichtige Beiträge zur Grundversorgung der Menschen in sehr abgelegenen ländlichen Gebieten leisten (beispielsweise Lebensmittelläden oder Handwerker), um Einrichtungen zu schaffen, mit deren Hilfe die Grundversorgung verbessert werden kann (beispielsweise Mehrfunktionshäuser ) sowie zugunsten des ländlichen Tourismus. Die Städtebauförderung des Bundes hat sich bewährt und soll auf hohem Niveau verstetigt werden. Künftige Herausforderungen und gesellschaftliche Entwicklungen sollen dabei auch künftig für alle Städte und Gemeinden gleichermaßen berücksichtigt werden. Eine hochleistungsfähige digitale Infrastruktur ist die grundlegende Voraussetzung , um an den Innovationen und Chancen des digitalen Wandels teilhaben zu können. Sie trägt somit ganz entscheidend dazu bei, die Attraktivität von Wohnund Wirtschaftsstandorten, insbesondere auch im ländlichen Raum, zu erhöhen. Zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaus einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur hat die Bundesregierung im Jahr 2015 das Breitbandförderprogramm des Bundes aufgelegt. Dieses zielt vor allem auf ländliche Regionen, in denen sich ein rein marktgetriebener Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen aufgrund der geringen Einwohnerdichte und der unzureichenden Wirtschaftlichkeit nicht realisieren lässt. Zugleich wird für bislang unterversorgte Gewerbegebiete die Errichtung von Gigabitanschlüssen gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11263 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für die Demokratie und die demokratische Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger aus diesen Regionen bei? Die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Ziel ist es u. a., den Bürgerinnen und Bürgern gleiche Teilhabemöglichkeiten, auch im politischen Bereich, zu ermöglichen. Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) fördert das Bundesministerium des Innern (BMI) seit 2010 in den ländlichen und strukturschwachen Gegenden Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Ziel ist es, die bereits vorhandenen Vereins- und Verbandsstrukturen vor allem im Amateursport , den freiwilligen Feuerwehren, den ehrenamtlichen Gliederungen des Technischen Hilfswerks und anderen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu fördern und weiterzuentwickeln, um so die demokratische Beteiligung vor Ort zu stärken. Der Förderschwerpunkt konzentrierte sich in der ersten Programmphase weitestgehend auf die neuen Länder. Ab 2017 wird das Bundesprogramm auf ländliche oder strukturschwache Regionen des gesamten Bundesgebietes ausgeweitet. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit bestehender Steuerungsinstrumente des Bundes (wie der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – GAK –, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – und Städtebauförderung, des Breitbandausbaus ) für die Regionen aus Frage 2? Die GAK dient nach Artikel 91a des Grundgesetzes der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. In diesem Rahmen ermöglicht sie die Inanspruchnahme von Bundesmitteln unter anderem für Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung, wie beispielsweise Erarbeitung ländlicher Entwicklungskonzepte , Dorferneuerung oder Breitbandversorgung ländlicher Räume. Mit der am 15. Oktober 2016 in Kraft getretenen Änderung des GAK-Gesetzes wurde der Anwendungsbereich der GAK demjenigen der ELER-Verordnung soweit möglich angepasst. So können nun auch die Infrastruktur ländlicher Gebiete und damit Investitionen in nichtlandwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen, zugunsten des ländlichen Tourismus sowie zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz über die GAK gefördert werden. Zudem können im Rahmen der umweltgerechten Landbewirtschaftung Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege gefördert werden. Für die Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder zuständig. Die Länder entscheiden , ob sie die eröffneten Fördermöglichkeiten anwenden oder nicht. Dem Bund liegen keine Daten über die Verwendung der Mittel nach Landkreisen vor. Die GRW-Förderung wird regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, in der laufenden Förderperiode eine Evaluation durchzuführen, die die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aufnimmt. Im Laufe des Jahres 2017 soll das Evaluationsvorhaben ausgeschrieben werden. Evaluierungen belegen eindeutig die positiven Effekte der GRW-Investitionsförderung auf Beschäftigung und Einkommen in den strukturschwachen Regionen. Hierzu zählt z. B. das Gutachten zur „Evaluierung der Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ (GRW) durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle für den Förderzeitraum 1999 bis 2008 und Schaffung eines Systems für ein gleitendes Monitoring“ von Bade/Alm (2010). Es konnte gezeigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11263 werden, dass die im Rahmen der GRW geförderten Betriebe ein signifikant höheres Beschäftigungswachstum als ähnliche (nicht-geförderte) Kontrollbetriebe erreicht haben. Der Anteil der Hochqualifizierten ist überproportional hoch, das Lohneinkommen übertrifft das der nicht geförderten Betriebe. Als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt die Städtebauförderung die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine zukunftsfähige Entwicklung einzuleiten. Die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion (auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes) sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten wie auch städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände sind die drei Ziele der Städtebauförderung. Dabei ist die Städtebauförderung nicht allein auf städtische, sondern auch auf ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten ausgerichtet. Die verschiedenen Programme der Städtebauförderung bieten auch kleineren Städten und Gemeinden in ländlichen Räumen genügend Flexibilität, auf die dortigen Ausgangs- und Problemlagen zu reagieren. Für das Jahr 2017 stellt der Bund insgesamt 790 Mio. Euro an Programmmitteln für die Städtebauförderung bereit. Alleine mit dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ stellt der Bund 70 Mio. Euro an Programmmitteln speziell für die Entwicklung in ländlichen Räumen zur Verfügung . Es richtet sich vor allem an Kommunen in dünn besiedelten bzw. ländlichen , von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Diese sollen darin unterstützt werden, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der jeweiligen Regionen für die Zukunft zu sichern und zu stärken. Das Programm wirkt weit über die konkrete Förderung hinaus, indem es mit weiteren Fördermöglichkeiten gebündelt wird. Dazu dienen insbesondere die überörtlichen integrierten Entwicklungskonzepte. Im Zuge der gemeinsamen Analyse der Probleme und der Erarbeitung integrierter Lösungsstrategien und Maßnahmen müssen notwendigerweise auch andere Finanzierungs - und Fördermöglichkeiten (Bund, Länder, EU, Private) einbezogen werden. Allein die Hebelwirkung von 1:7 beim Einsatz der Städtebauförderungsmittel zeigt die große wirtschaftliche Bedeutung des Programms. Die am 22. Oktober 2015 in Kraft getretene Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ist mit rd. 4 Mrd. Euro (bis 2020) hinterlegt. Mit Stand Ende Januar 2017 wurden bereits zwei Förderaufrufe erfolgreich abgeschlossen und dabei rund 1,3 Mrd. Euro für mehr als 200 Breitbandausbauprojekte an Fördermitteln zugesagt. Im dritten Förderaufruf wurden noch einmal 170 Projektanträge mit einem Fördervolumen von rund 950 Mio. Euro gestellt; die Antragsbearbeitung läuft ebenso wie der vierte Aufruf . Ergänzend sind mehr als 2 100 Anträge auf Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen eingegangen, die kontinuierlich beschieden werden. Die Mehrzahl der bereits positiv beschiedenen Projekte befindet sich derzeit noch in den transparenten Vergabeverfahren, in denen die Leistungen für den Wettbewerb ausgeschrieben werden. Aus diesem Grund sind vielfach noch keine abschließenden Informationen über die Projekte verfügbar. Bereits heute zeichnet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11263 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sich jedoch ein großer Erfolg ab. So werden bereits durch die ersten beiden Förderaufrufe voraussichtlich rund 625 000 Haushalte sowie rund 50 000 Unternehmen mit hochleistungsfähigen FTTB/H-Anschlüssen versorgt. Insgesamt werden allein durch die ersten beiden Aufrufe voraussichtlich über eine Million Haushalts - und knapp 90 000 Unternehmensanschlüsse realisiert. Rund 94 Prozent der Fördermittel fließen in den Ausbau zukunftsfähiger Glasfaserleitungen . Das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung insbesondere der ländlichen Räume. Zugleich ist es bereits ein erster Schritt zur Realisierung gigabitfähiger Netze in Deutschland. Wichtig für die Prosperität ländlicher Räume ist auch eine gute Anbindung des Gewerbes an besonders leistungsfähige Internetanbindungen. Mit dem Sonderprogramm Gewerbegebiete, das im Januar 2017 gestartet und mit 350 Mio. Euro ausgestattet ist, werden daher Unternehmen in bisher noch unversorgten Gewerbegebieten mit höchstleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen (FTTB/FTTH) angeschlossen . Ergänzend soll eine WLAN-Versorgung sichergestellt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme für die in der Antwort zu Frage 2 genannten Kreise kann damit ebenfalls bestätigt werden. Mehr als 12 der genannten Kreise haben bereits in den ersten beiden Förderaufrufen einen oder mehrere Förderzusagen erhalten. Weitere sieben haben zwischenzeitlich Anträge gestellt, die noch nicht beschieden worden sind. Hinzu kommen Anträge auf Förderung von Planungsund Beratungsleistungen sowie ggf. Förderanträge einzelner Gemeinden im Kreisgebiet . 18. Rufen die Regionen aus Frage 2 in gleicher Weise die Fördermittel des Bundes ab wie Regionen mit weniger Strukturproblemen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Unterschiede? Mit den verschiedenen Fachpolitiken und Förderprogrammen sowie damit verbundenen Finanzströmen übt der Bund auch räumlichen Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur , den Bestand an öffentlicher Infrastruktur und somit auf die Entwicklung der einzelnen Regionen aus. Die Art und Intensität des Einflusses hängt u. a. vom entsprechenden Bedarf und Umfang des öffentlichen Engagements in einer Region sowie deren Fähigkeit ab, entsprechende öffentliche Mittel zu absorbieren und in Entwicklungsimpulse zu überführen. Innerhalb der Fördergebietskulissen beispielsweise der GRW, der GAK oder der Städtebauförderung wird nicht zwischen Regionen mit unterdurchschnittlichen, stark unterdurchschnittlichen und sehr stark unterdurchschnittlichen Lebensverhältnissen (vgl. Antwort zu Frage 2) differenziert. Die jeweiligen Gebietskulissen werden aufgrund unterschiedlicher Vorgaben, Zielsetzungen und ggf. Indikatorenmodelle definiert. Hinsichtlich des Abrufs der GRW-, der GAK- oder der Städtebaufördermittel liegen der Bundesregierung keine Daten über die Verwendung der Mittel auf Ebene von Kreisen bzw. kreisfreien Städten nach der Systematik gemäß Antwort zu Frage 2 vor. Bei der GRW gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während z. B. Mecklenburg-Vorpommern seine anteiligen Bundesmittel im Jahr 2016 komplett abgerufen hat, hat Sachsen-Anhalt seine Mittel nur zu ca. 62 Prozent genutzt. Der relativ niedrige Barmittelabfluss in manchen Ländern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11263 im Jahr 2016 ist auch die Folge von beihilferechtlich induzierten Änderungen der Förderbedingungen seit Juli 2014. Eine Reihe von Umstellungen im GRW-Koordinierungsrahmen und den Länderrichtlinien wurde bereits als Reaktion auf diese Veränderungen vorgenommen. Bei der Städtebauförderung liegen der Bundesregierung nur aggregiert die Mittelabrufe der Länder vor. 19. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung über die bestehenden Förderinstrumentarien (GRW, GAK, Städtebauförderung, Breitbandausbau ) hinaus, um gezielt Regionen aus Frage 2 zu unterstützen? Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen sind insbesondere folgende Maßnahmen hervorzuheben: Aus Sicht des Bundes soll die regionale Strukturpolitik weiterhin einen klaren Fokus auf die Förderung des Unternehmenswachstums, die Stärkung von Innovationen und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur legen. Gleichzeitig sieht der Bund die Notwendigkeit, dass die regionale Strukturpolitik durch Maßnahmen vor allem im Bereich der Innovationsförderung, der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge flankiert wird. Die GRW ist ein dynamisches Fördersystem, das sich kontinuierlich an neue Anforderungen und Problemlagen der strukturschwachen Regionen anpasst. So wurde 2008 ein Maßnahmenpaket für ländliche Räume eingeführt. In den letzten Jahren wurde vor allem die Innovations- und Mittelstandsorientierung der GRW gestärkt. Die Durchführung der GRW-Maßnahmen und die Setzung der Förderschwerpunkte sind Aufgabe der Länder. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, bis Ende der Legislaturperiode die Grundlagen für ein gesamtdeutsches System zur Förderung von strukturschwachen Regionen zu entwickeln, bei dem die bestehende Differenzierung nach Ost und West aufgehoben werden soll. In diesem Zusammenhang soll insbesondere geprüft werden, ob und wie ostspezifische Fördermaßnahmen in das gesamtdeutsche System überführt werden können. Die GRW soll als Ausgangspunkt des neuen Fördersystems dienen. Der Bund hat Anfang Mai 2015 in einem Eckpunktepapier erste Vorschläge entwickelt, die die Basis für ein integriertes Konzept für eine erweiterte Regionalpolitik ab 2020 darstellen. Zur näheren Abstimmung dieser Eckpunkte laufen Gespräche mit den Ländern. Die Bundesregierung prüft derzeit weitere Maßnahmen aus dem im Haushaltsjahr 2017 finanziell aufgestockten Bundesprogramm Ländliche Entwicklung. Aktuell hat die Bundesregierung – neben der bewährten Städtebauförderung – für die Jahre 2017 bis 2020 den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier gestartet , wofür jährlich 200 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen. Diese Förderung hilft auch den Städten und Gemeinden in strukturschwachen Regionen , den Sanierungsstau der sozialen Infrastruktur zum Zwecke einer verbesserten sozialen Integration zu beheben. Am 14. Dezember 2016 hat die Bundesregierung das Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 auf den Weg gebracht. Mit den gesetzlichen Neuregelungen sollen u. a. die Möglichkeiten zur zielgerichteten und effizienten Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen verbessert werden. Dazu gehört auch die grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes in spezifischen Bereichen der kommunalen Infrastruktur. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333