Deutscher Bundestag Drucksache 18/1127 18. Wahlperiode 10.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/918 – Aktuelle Situation in Kambodscha Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei den Parlamentswahlen in Kambodscha am 28. Juli 2013 kam es laut nationalen und internationalen Wahlbeobachtern zu weitreichenden Manipulationen . Die einzig verbliebene Oppositionspartei „Nationale Rettung“ (CNRP) boykottierte daraufhin die konstituierende Sitzung des Parlaments am 23. September 2013. Die Opposition weigert sich, ihre Arbeit im Parlament aufzunehmen , bis es zu einer unabhängigen Überprüfung des Wahlergebnisses kommt. Zum Jahreswechsel eskalierte in Phnom Penh die Auseinandersetzung in der Textilindustrie. Bei einem Einsatz der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten wurden vier Menschen getötet. Die Demonstranten hatten eine Erhöhung des Mindestlohns auf 160 Dollar gefordert. Der Premierminister Samdech Hun Sen verkündete ein De-facto-Demonstrations- und Versammlungsverbot. Ausländische Firmen können in Ländern wie Kambodscha große Gewinne erzielen, denn das Everything-but-Arms-Programm der Europäischen Union (EU) erlaubt es ihnen, alle Waren (außer Waffen) zollfrei aus solchen Ländern zu importieren . Zudem liegen viele Fabriken in so genannten Sonderwirtschaftszonen und müssen deshalb auch in Kambodscha keine Steuern zahlen. Zu etwa 90 Prozent arbeiten Frauen in der Textilindustrie, die sehr oft aus den ärmeren Provinzen kommen. Für sie ist es auf dem männerdominierten Arbeitsmarkt oft die einzige Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, um einen kleinen Beitrag zum Familieneinkommen zu leisten. Die Vereinten Nationen (VN) äußern sich seit Jahren kritisch über die massiven Menschenrechtsverletzungen im kambodschanischen Landsektor und der daraus resultierenden Verarmung weiter Bevölkerungskreise. Im Jahr 2009 hob der VN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hervor, dass die kambodschanischen Behörden selbst aktiv an dem gewaltsamen Landraub beteiligt sind. Er forderte ein unmittelbares Ende dieser Praxis. Derselbe Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ausschuss zeigte sich im Rahmen seiner Analyse der extraterritorialen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2011 besorgt, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im kambodschanischen Landsektor an Projekten beteiligt war, die zur Verletzung ökonomischer, sozialer und kultu- Drucksache 18/1127 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode reller Rechte der Bevölkerung führten. Kambodschanische Nichtregierungsorganisationen gehen inzwischen von ca. 400 000 Landvertriebenen aus. Am 7. Januar 2014 wurden Landrechtsaktivisten willkürlich verhaftet, als sie vor der französischen Botschaft eine Petition übergeben wollten. Die Bundesregierung hat am 3. und 4. Dezember 2013 Regierungsverhandlungen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kambodscha durchgeführt . Dabei wurden Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von 47 Mio. Euro für die Jahre 2013 und 2014 zugesagt. 1. Wie begründet die Bundesregierung den Zeitpunkt der letzten Regierungsverhandlungen am 3./4. Dezember 2013 zwischen Deutschland und Kambodscha , und hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, die Verhandlungen aufgrund der aktuellen Lage in Kambodscha zu verschieben? Grundsätzlich finden zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Regierung des Königreichs Kambodscha alle zwei Jahre Regierungsverhandlungen statt (Oktober 2007, Oktober 2009, Dezember 2011, Dezember 2013). Den Regierungsverhandlungen vorgeschaltete Regierungskonsultationen dienen der inhaltlichen Vorbereitung und einer Überprüfung des entwicklungspolitischen Portfolios. Im Rahmen der Regierungskonsultationen am 17. Oktober 2013 gewann die Bundesregierung den Eindruck, dass der Ausgang der Parlamentswahlen in Kambodscha im Juli 2013, bei denen die Opposition einen großen Wahlerfolg erringen konnte, auf Seiten der kambodschanischen Regierung zu größerer Kooperationsbereitschaft und einem offeneren Umgang mit Themen wie guter Regierungsführung, Wahrung der Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung beigetragen hat. Diese Wahrnehmung bestätigte sich während der Regierungsverhandlungen am 3. und 4. Dezember 2013. 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einhaltung demokratischer Standards bei den Parlamentswahlen im Juli 2013 in Kambodscha? In Kambodscha wurden nach Jahrzehnten des Bürgerkrieges am 28. Juli 2013 zum fünften Mal Parlamentswahlen durchgeführt (Legislaturperiode 2013 bis 2018). Die Europäische Union (EU) hatte die nationale Wahlkommission (NEC) durch zwei technische Berater verstärkt und ein Expertenteam zur Wahlbeobachtung bereitgestellt. Bereits im Wahlkampf gab es Berichte über Einschüchterungen sowie Unregelmäßigkeiten bei der Führung von Wählerlisten, Registrierung zur Stimmabgabe und Überprüfung der Identität von Wahlberechtigten. Die neutrale Wahlbeobachtungsorganisation COMFREL geht davon aus, dass insgesamt 1,25 Millionen potenzielle Wähler nicht am Wahlvorgang teilnehmen konnten. Die Bundesregierung schließt sich den im Anschluss an die Wahl abgegebenen Empfehlungen der EU für eine umfassende Reform des Wahlrechts, die Besetzung der Wahlkommission mit unabhängigen Mitgliedern sowie zum freien und gleichen Zugang aller Parteien zu Medien nachdrücklich an. 3. Befürwortet die Bundesregierung die Einsetzung einer unabhängigen Wahlkommission in Kambodscha? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1127 4. Welche Rolle spielt das Einhalten von demokratischen Standards bei Wahlen in den Partnerländern für die jeweilige Mittelzuwendung bzw. -erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung? Im Rahmen des politischen Dialogs setzt sich die Bundesregierung für die Einhaltung demokratischer Prinzipien ein, die entscheidend dafür sind, dass alle Bürger die gleichen Entwicklungschancen erhalten. Die Bewertung demokratischer Standards in Kooperationsländern fließt in den Entscheidungsprozess zur Mittelallokation des BMZ mit ein. 5. Welche der während der Regierungsverhandlungen im Jahr 2011 definierten Verpflichtungen und Meilensteine in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit wurden bisher konkret von Kambodscha erreicht und welche nicht? Basierend auf Rückmeldungen der kambodschanischen Regierung sowie internen Bewertungen kommt das BMZ zu dem Schluss, dass bei allen sechs Meilensteinen signifikante Fortschritte erzielt bzw. die intendierten Ziele hinreichend erreicht wurden. 6. Hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, dass die Erreichung dieser Meilensteine die Voraussetzung für die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Kambodscha darstellt, und wenn nein, wie wird dies begründet? Aus Sicht des BMZ wurden die Meilensteine hinreichend erfüllt. Damit ist die Voraussetzung für eine weitere deutsche Unterstützung der kambodschanischen Landreform gegeben. In Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in Kambodscha und Deutschland wurde die Fortführung des deutschen menschenrechtsorientierten Engagements im Landsektor ausdrücklich begrüßt. Die „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen bilden den normativen Rahmen des deutschen Engagements im Landsektor. 7. Welche Rolle spielt das Implementieren von internationalen Menschenrechtsabkommen durch die kambodschanische Regierung für die Strategie der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik gegenüber Kambodscha? Kambodscha ist verschiedenen Menschenrechtskonventionen beigetreten, u. a. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (VNKinderrechtskonvention ), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt), dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (VNFrauenrechtskonvention ). Die Umsetzung dieser Verpflichtungen bleibt weiterhin problematisch. Bei den Regierungsverhandlungen im Dezember 2013 wurde im Rahmen des politischen Dialogs die problematische Menschenrechtssituation thematisiert, ebenso beim EU-Kambodscha-Dialog im März 2014 in Brüssel. Darüber hinaus pflegt die Bundesregierung einen engen Austausch mit den in Kambodscha tätigen Organisationen , die die Entwicklung der Menschenrechtslage vor Ort kritisch be- gleiten. Drucksache 18/1127 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Kambodscha, die sich laut den Berichten von Amnesty International (Amnesty Report 2013: Kambodscha , vom 23. Mai 2013) und Human Rights Watch (Human Rights Watch World Report 2014: Cambodia) immer wieder Drohungen, Schikanen , rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt sehen, und wie unterstützt sie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in ihrer Arbeit im Land? Die Menschenrechtslage in Kambodscha ist weiterhin problematisch. Bürgerliche Freiheiten, insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sind in der Praxis erheblichen Einschränkungen unterworfen. Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird immer wieder durch restriktive Auslegung der einschlägigen Bestimmungen eingeschränkt. Zudem werden weiterhin Fälle bekannt, in denen sich aktiv für die Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten eintretende Personen und Organisationen massiven Repressalien und Drohungen ausgesetzt sehen. Unter den ursprünglich 23 Personen, die während der Demonstrationen am 3. und 4. Januar 2014 festgenommen wurden, befanden sich Gewerkschaftsvertreter und Menschenrechtsaktivisten. Die Kritik von Menschenrechtsorganisationen an ihren juristischen Verfahren wird von der Bundesregierung geteilt. Versäumnisse und Missstände werden in allen einschlägigen Foren – auf Ebene der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie bilateral – deutlich angesprochen. Das BMZ unterstützt das Projekt „Förderung und Schutz von Land- und Menschenrechten marginalisierter Gruppen“ der Deutschen Welthungerhilfe in Kambodscha mit einer Zuwendung von 487 500 Euro (2013 bis 2016). Im Rahmen dieses Projekts kooperiert die Deutsche Welthungerhilfe mit der „Cambodian League for the Promotion and Defence of Human Rights“ (LICADHO), einer kambodschanischen Nichtregierungsorganisation, die insbesondere Menschenrechtsanwälte zur zivil- und strafrechtlichen Vertretung und Menschenrechtsbeobachter beschäftigt. 9. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Zivilgesellschaft in Kambodscha seit der Einschränkung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung im Jahr 2012 (siehe z. B. Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Cambodia , vom 5. August 2013) ein, und wie setzt sie sich in ihrer Zusammenarbeit mit der kambodschanischen Regierung für eine Rücknahme dieser Einschränkungen und der damit verbundenen Praktiken ein? Die Bundesregierung und die EU sehen die Einschränkung der Menschenrechte in Kambodscha mit Besorgnis und bringen diese in ihren Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung zum Ausdruck. Der Forderung nach der Einhaltung elementarer demokratischer Rechte wird regelmäßig, zuletzt anlässlich des 8. EU-Kambodscha-Dialogs in Brüssel am 13. März 2014, Nachdruck verliehen . 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit der kambodschanischen Justiz? Eine unabhängige Justiz sowie Rechtssicherheit sind in Kambodscha nicht gewährleistet . Problematisch sind zudem die schlechte Bezahlung der Richter und die mangelnde Unabhängigkeit der Richter bei ihrer Ernennung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1127 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung menschenrechtlicher Standards und die Aufklärung und Verurteilung von Menschenrechtsverstößen vor dem Hintergrund der genannten Berichte von Amnesty International und Human Rights Watch, dass diejenigen, die für Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind, selten zur Rechenschaft gezogen werden und Tötungen nur mangelhaft oder gar nicht untersucht wurden? Auf die Antworten zu den Fragen 8, 9 und 10 wird verwiesen. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Kambodscha beim Korruptionsindex 2013 von Transparency International den letzten Platz unter den südostasiatischen Länder einnimmt? Die Korruption stellt ein erhebliches Problem Kambodschas dar. Überzeugende Strategien, wie eine effektive Korruptionsbekämpfung gelingen kann, hat die Regierung bisher nicht entwickelt. Untersuchungen zu einzelnen Korruptionsfällen sind zäh und brachten bisher keine Ergebnisse. 13. Inwiefern hat nach Auffassung der Bundesregierung die Regierung Kambodschas gegen die bereits ratifizierten ILO-Konventionen 87 (Vereinigungsfreiheit ), 98 (Tarifverhandlungen), 100 (gleiche Bezahlung), 111 (Diskriminierung ) und 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit) verstoßen, und inwiefern gedenkt die Bundesregierung, auf diese möglichen Verstöße zu reagieren? Die Bundesregierung ist besorgt über entsprechende Verstöße gegen Übereinkommen , mit denen sich die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) im Rahmen ihres Normenkontrollverfahrens in den letzten Jahren häufig befasst hat. Der IAO-Verwaltungsrat, in dem die Bundesregierung als ständiges Mitglied aktiv mitarbeitet, hat beispielsweise erst am 26. März 2014 konkrete, an die Regierung von Kambodscha gerichtete Empfehlungen ausgesprochen, die darauf zielen, Recht und Praxis in Kambodscha in Einklang mit den internationalen Arbeits- und Sozialstandards zu bringen. Die Regierung wird unter anderem zur Gewährung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen aufgefordert. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit erhalten, sich Gewerkschaften anzuschließen und an Gewerkschaftsabstimmungen teilzunehmen , ohne Angst vor Kündigungen oder sonstigen Repressalien zu haben. Leider wurde von solchen Fällen immer wieder berichtet. Zudem führt die IAO im Rahmen ihrer technischen Hilfe eine Reihe von Projekten durch, die dem Land helfen sollen, die notwendigen Voraussetzungen für die Einhaltung der IAOKernarbeitsnormen zu schaffen. 14. Inwiefern sind auch Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung durch VN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten an die Achtung und den Schutz der Menschenrechte gebunden, und inwiefern stellt infolgedessen nach Ansicht der Bundesregierung ein Lohn unterhalb des Existenzminimums eine Menschenrechtsverletzung dar? Die VN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten formulieren die Erwartung an alle Unternehmen, ihre Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte wahrzunehmen. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist für diejenigen Staaten, die ihn ratifiziert haben, völkerrechtlich verbindlich. Die darin aufgeführten Rechte stellen grundlegende Menschenrechte dar. Gemäß Artikel 7 des Pakts erkennen die Vertragsstaaten das Recht eines jeden auf ein Arbeitsentgelt an, das allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens angemessenen Lohn und einen angemessenen Le- Drucksache 18/1127 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bensunterhalt für sie und ihre Familien in Übereinstimmung mit diesem Pakt sichert. Ein Lohn unterhalb des Existenzminimums stellt demnach einen Verstoß gegen Artikel 7 des Pakts und zugleich eine Menschenrechtsverletzung dar. 15. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, damit sich die Produktionsbedingungen in der Textilindustrie in Kambodscha ändern (siehe das Interview mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller; www.berlinerzeitung .de/wirtschaft/entwicklungsminister-gerd-mueller-wir-koennennicht -weiter-so-tun-als-wuessten-wir-von-nichts-,10808230,26053266. html)? Die Bundesregierung prüft, wie die Kooperation mit der IAO bezüglich der Erreichung von Sozialstandards in der asiatischen Textilindustrie intensiviert werden kann. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen . 16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Regierung Kambodschas dazu zu bewegen, den künstlich niedrig gehaltenen Mindestlohn in der Textilbranche (www.inkota.de „Grundlohn Kambodscha“, Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 10/2014 „Der Aufstand der Sanften“) anzupassen und die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards sowie der Menschenrechte besser zu überwachen? Die Tarifauseinandersetzungen der letzten Monate in Kambodscha haben deutlich gemacht, dass die Regelwerke über die Bewältigung von Tarifkonflikten (Gewerkschaftsgesetz, Mechanismen zur Schlichtung von Tarifstreitigkeiten etc.) unzureichend sind und den Parteien wenig Rechtssicherheit bieten. Eine Novellierung des Gewerkschaftsgesetzes sowie die Einsetzung einer Kommission zur Bestimmung von Kriterien für Mindestlohnfestsetzungen wären erste Schritte, um hier Abhilfe zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor das „Better Factories“-Programm der IAO. 17. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, deutsche Unternehmen und deren Zulieferer zur besseren Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards sowie zur Achtung der Menschenrechte zu bewegen? Aus dem Dialog mit den Branchenverbänden und Unternehmen der Textil- und Modeindustrie sowie der Schuh- und Lederwarenindustrie hat die Bundesregierung den Eindruck gewonnen, dass das Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung bei vielen Unternehmen und Verbänden einen hohen Stellenwert hat. In einer zunehmend globalisierten Wirtschaftswelt müssen auch Unternehmen Verantwortung für die internationale Lieferkette übernehmen, um Menschenrechte zu achten und Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen. Die Bundesregierung unterstützt die Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards durch Unternehmen sowie die Verbesserung von Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern durch zahlreiche Initiativen, insbesondere des BMZ. Dabei sind folgende internationale Vereinbarungen, Initiativen und Referenztexte für die Bundesregierung Grundlage und Rahmenwerk für die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden: Die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der IAO mit umfassenden Richtlinien an multinationale Unternehmen im Bereich Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1127 Arbeits- und Sozialstandards, die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, sowie die im Juni 2011 verabschiedeten VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („UN Guiding Principles on Business and Human Rights“). Zudem wird die Bundesregierung die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in dieser Legislaturperiode auf nationaler Ebene umsetzen. Sie sind handlungsleitend in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und fanden Eingang in das BMZ-Konzept „Menschenrechte in der Deutschen Entwicklungspolitik“ des Jahres 2011, welches für die Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich ist. So werden beispielsweise entsprechende Anforderungen an deutsche und europäische Unternehmen künftig auch in Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft formuliert . Zur Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards durch Unternehmen sowie zur Verbesserung von Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern trägt die Bundesregierung zudem durch die Weiterentwicklung und Implementierung von Standards wie dem fairen Handel bei. Sie unterstützt Unternehmen bei der Verbesserung des sozialen Dialogs auf Fabrikebene im Rahmen von Public Private Partnerships und arbeitet an einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Die Bundesregierung arbeitet aktiv an der Gestaltung der europäischen Politik zur sozialen Unternehmensverantwortung (CSR), etwa über die Unterstützung des „Global Compact“ der Vereinten Nationen oder der ISO-Norm 26000 zur gesellschaftlichen Verantwortung, mit. 18. Inwiefern steht die Bundesregierung im Dialog mit Firmen, die in Kambodscha Kleidung und Schuhe produzieren und nach Deutschland exportieren , wie z. B. Puma, Adidas, H&M (www.bbc.co.uk vom 8. Februar 2012 „Cambodia garment factories face demand for higher wages“), um die Einhaltung der VN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie der VN-Konvention zur Kinderarbeit sicherzustellen? Seit dem Jahr 2001 arbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMZ im Rahmen des Runden Tisches für Verhaltenskodizes eng mit Unternehmen, insbesondere auch mit Sportartikel- und Bekleidungsunternehmen, zusammen. Der Runde Tisch ist ein deutsches Multi-Stakeholder-Forum mit dem Ziel, die Umsetzung freiwilliger Sozialstandards durch Information und Dialog sowie gemeinsame Erfahrungen in Form von Pilotprojekten in Schwellen- und Entwicklungsländern zu fördern. Das Forum orientiert sich inhaltlich u. a. an der GlobalCompact -Initiative (1999) des VN-Generalsekretärs und legt den Fokus auf freiwillige Standardsysteme und Verhaltenskodizes von Unternehmen. Er strebt eine breitere Anwendung von Sozialstandards (insbesondere der IAO-Kernarbeitsnormen ) und Verhaltenskodizes in Entwicklungs- und Schwellenländern an und zielt hierzu auf starke Kohärenz und enge Kooperation der beteiligten Interessengruppen . Themen, die der Runde Tisch regelmäßig in seinen Sitzungen verfolgt, beziehen das Themenfeld Menschenrechte und Unternehmen mit ein. Zuletzt haben das BMZ und der Runde Tisch für Verhaltenskodizes gemeinsam mit dem niederländischen Außenministerium die „European Conference on Living Wages“ organisiert. Auf der Konferenz stellte u. a. H&M ein Programm vor, das Arbeiterinnen in Kambodscha bis zum Jahr 2017 einen fairen Lohn garantieren soll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Drucksache 18/1127 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Was tut die Bundesregierung, um eine systematische Umgehung der VNKonvention zur Kinderarbeit in der kambodschanischen Textilindustrie zu verhindern? Die Bundesregierung unterstützt die IAO bei ihrem Kampf für die Durchsetzung der Kernarbeitsnormen und setzt sich für deren weltweite Anwendung ein, u. a. auch für die Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. In der Vergangenheit führte die IAO umfangreiche Programme der technischen Zusammenarbeit in Kambodscha durch. Leider haben die Aktivitäten noch nicht dazu geführt, dass die Kinderarbeit in der Textilbranche vollständig abgeschafft werden konnte. So betrug der Anteil von arbeitenden Kindern zwischen fünf und 17 Jahren im Jahr 2012 gemäß einer Studie des nationalen Statistikamts von Kambodscha vom November 2013, welche in Zusammenarbeit mit der IAO durchgeführt wurde, ca. 19,1 Prozent. Von den arbeitenden Kindern sind hiernach wiederum 19 Prozent im herstellenden Gewerbe (branchenübergreifend) tätig. Die Bundesregierung wird auch weiterhin im Rahmen ihres Mandats als ständiges Mitglied im IAO-Verwaltungsrat die IAO im Kampf gegen Kinderarbeit aktiv unterstützen. 20. Inwiefern hat die Bundesregierung nach den tödlichen Schüssen auf Demonstranten zum Jahreswechsel 2013/2014 (www.cnn.com vom 3. Januar 2014 „At least 3 dead after Cambodian security forces open fire on protesters “) auf eine Aufklärung der Vorfälle durch die kambodschanische Regierung gedrungen? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat in einer Erklärung vom 4. Januar 2014 die Anwendung von Gewalt durch die kambodschanischen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit Großdemonstrationen der Opposition und von Gewerkschaften scharf verurteilt. Ebenso hat sich die EU in einer vor Ort veröffentlichten Erklärung zu den Vorfällen geäußert. Eine umfassende Untersuchung der Ereignisse sowie die Behandlung der Inhaftierten nach rechtsstaatlichen Prinzipien wurden deutlich angemahnt. Zuletzt hat die EU anlässlich des 8. EU-Kambodscha-Dialogs in Brüssel am 13. März 2014 das Erfordernis der Aufklärung erneut deutlich gemacht. 21. Hat die Bundesregierung gegenüber der kambodschanischen Regierung das Problem des Land Grabbings (Vertreibung von Menschen durch Landraub und Enteignung) in Kambodscha, wie z. B. am Boeung Kak Lake in Phnom Penh (www.theguardian.com vom 25. September 2012 „Conflict over land in Cambodia is taking a dangerous turn“), thematisiert und auf die damit verbundenen Menschrechtsverletzungen hingewiesen? Die Bundesregierung thematisiert regelmäßig das Problem der Vertreibung von Menschen durch Landraub und Enteignung und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen . Das BMZ ist zuletzt bei den deutsch-kambodschanischen Regierungsverhandlungen am 3. und 4. Dezember 2013 explizit darauf eingegangen und hat einen effektiven Stopp von „Land Grabbing“ gefordert. In der sogenannten Landsektorarbeitsgruppe, dem für die Landreform zuständigen Abstimmungsgremium zwischen kambodschanischer Regierung und Gebern, werden auch konkrete Fälle der Landvertreibung sowie Lösungsoptionen erörtert. Die deutsche Botschaft in Phnom Penh macht sich regelmäßig selbst ein Bild von der Lage und setzt sich gemeinsam mit anderen bilateralen und multilatera- len Gebern für die Erarbeitung von menschenrechtsbasierten Ansätzen ein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1127 22. Inwiefern ist die staatliche Kooperation im Bereich der Landreform daran gekoppelt, dass gleichzeitig die Landregistrierungskampagne des Premierministers (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagdrucksache 17/14270) beendet oder in ein institutionalisiertes, unabhängiges Programm überführt wird, das die Zivilgesellschaft und Betroffene frühzeitig mit einbezieht? Die deutsch-kambodschanische Entwicklungszusammenarbeit ist weder an die Landregistrierungskampagne des Premierministers gekoppelt, noch daran beteiligt . Gleichwohl wird der Fokus der Zusammenarbeit noch stärker auf die Unterstützung indigener Gemeinschaften ausgerichtet werden, deren Rechte auf kollektive Landtitel während der Landregistrierungskampagne vor Juli 2013 nicht angemessen geschützt wurden. 23. Hat die Bundesregierung im Rahmen der zugesagten Fortführung der Unterstützung des Landreformprogramms die Einführung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen zur Bedingung gemacht, und falls nein, warum nicht? Dem kambodschanischen Landministerium sind die „Cadastral Commissions“, die auf allen Verwaltungsebenen (national, Provinz, Stadt, Distrikt, Khan) bestehen , und die „Administrative Commissions“, die Konflikte im Prozess der Landtitelvergabe schlichten, zugeordnet. Diese Institutionen wurden im Rahmen der deutsch-kambodschanischen Kooperation im Landsektor unterstützt. Liegen Landtitel vor, können Streitfälle und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Landreformmaßnahmen zur Entscheidung vor kambodschanische Gerichte gebracht werden. Die deutsche Botschaft in Phnom Penh steht als Anlaufstelle für Beschwerden zu möglichen Menschenrechtsverletzungen mit Bezug zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Zusätzlich wird es in Kambodscha einen zivilgesellschaftlichen Beirat zum Landrechteprogramm geben, der dieses kritisch begleiten wird. Der Beirat kann darüber hinaus den staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen, ein umfassenderes Verständnis für im Landsektor bestehende Konflikte zu entwickeln. Zudem sollen Risiken besser erfasst und mögliche nichtintendierte Wirkungen schneller behoben werden. Der geplante Beirat stellt außerdem einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen in Kambodscha dar. 24. Hat das Landreformprogramm nun klare Ziele und Kriterien, die sich an Menschenrechten und Armutsminderung orientieren, zur Bedingung, und falls ja, welche sind dies und wie und von wem werden diese überprüft? Seit dem Jahr 2011 ist das Ziel des deutschen Engagements im kambodschanischen Landsektor, dass die arme städtische und ländliche Bevölkerung, insbesondere Frauen, ihre Menschenrechte auf Nahrung und auf Wohnung besser verwirklichen kann. Das BMZ beauftragt mehrjährige Vorhaben der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit konkreten Indikatoren, die das Gesamtziel abbilden bzw. zu dessen Realisierung beitragen. Die zwischen BMZ und GIZ vereinbarten Indikatoren werden in eine Durchführungsvereinbarung mit dem kambodschanischen Landministerium überführt. Parallel zum bilateralen Prozess werden unter Beteiligung der deutschen Botschaft in Phnom Penh ähnliche Indikatoren als „Joint Monitoring Indicators“ in der Landsektorarbeitsgruppe erarbeitet, die eine Konkretisierung der politischen Drucksache 18/1127 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorgaben aus der „Rectangular Strategy Phase III“ und des „National Strategic Development Plan 2014–2018“ der kambodschanischen Regierung darstellen. Etwa halbjährlich wird der Umsetzungsfortschritt des Landrechtevorhabens als deutscher Beitrag zum kambodschanischen Landreformprogramm durch die „Joint Supervision Mission“ überprüft. Durch koordiniertes Auftreten und gezielte Gespräche mit dem kambodschanischen Landminister und dem Gouverneur von Phnom Penh konnten bi- und multilaterale Geber sowie die deutsche Botschaft in Phnom Penh, die als Gebersprecherin im Landsektor fungiert, menschenrechtsorientierte Ziele im Landsektor durchsetzen. 25. Inwiefern haben die Bundesregierung bzw. die von ihr beauftragten Durchführungsorganisationen vor Ort, wie die GIZ, nun uneingeschränkt Zugang, um die Landreformprojekte, insbesondere die vergebenen Landtitel , zu überprüfen, oder bestehen nach wie vor Einschränkungen bezüglich des Zugangs von Seiten der kambodschanischen Regierung? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das kambodschanische Landministerium dabei, eine höhere Transparenz seines Handelns gegenüber der kambodschanischen Bevölkerung zu erreichen. Im Rahmen der deutsch-kambodschanischen Zusammenarbeit im Landsektor hat die GIZ uneingeschränkten Zugang zu relevanten Informationen. 26. Sieht die Bundesregierung eine Wirkungsanalyse zum Landreformprogramm vor, um zu sehen, wie erfolgreich die Vergabe der Landtitel war? Im Sommer 2012 wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte eine unabhängige Überprüfung des Landrechtevorhabens durchgeführt. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht (www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/ detailansicht.html?tx_commerce_pi1 [showUid]=429). Eine Evaluierung wird für das Jahr 2016 angestrebt. 27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung, wie in einer Resolution des Europäischen Parlaments im Jahr 2012 gefordert, dafür ein, dass die EU ihre Zollprivilegien für Zucker und Zuckerprodukte aus Kambodscha aussetzt, da die meisten Landvertreibungen stattfinden, um großflächige Zuckerrohrplantagen anzulegen (Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 48/2013 „Bitterer Zucker“)? Die Frage der Zollprivilegien von Kambodscha für Zucker im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU wurde im Jahr 2013 auf deutsche Initiative im zuständigen Kommissionsausschuss behandelt. Dort hat die Kommission dargelegt, dass die objektiven rechtlichen Kriterien für die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens zur etwaigen Rücknahme der APS-Präferenzen nicht erfüllt seien; bei einer Verschlechterung der Situation müsse gegebenenfalls erneut eine Prüfung der Sachlage erfolgen. Die Bundesregierung und die deutsche Botschaft in Phnom Penh werden die Entwicklung in Kambodscha auch weiterhin beobachten und das Thema gegebenenfalls erneut mit der Kommission aufnehmen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333