Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11301 18. Wahlperiode 22.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11096 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im vierten Quartal 2016 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Oktober bis Dezember 2016 im Bundesgebiet 47 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 22 Konzerte und 25 Liederabende, statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11301 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu folgenden 29 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 01.10.2016 Raum Niedersachsen NI „Freiheitskämpfer“, „Randgruppe Deutsch“ 01.10.2016 Hamm NW „Oidoxie“, „Zeitnah“, „Renitenz“ 07.10.2016 Leun HE „FLAK“ 08.10.2016 Eisenach TH „Sturmwehr“ 15.10.2016 Raum Ostsachsen SN „Brenner“, „Griffin“,„FreilichFrei“ 15.10.2016 Hamm NW „Dr. M“ 21.10.2016 Dresden SN „Fylgien“ 21.10.2016 Eisenach TH „F.I.E.L.“, „Hermunduren solo“ 29.10.2016 Torgau-Staupitz SN „Übermensch“, „Frontalkraft“, „Hausmannskost“ 29.10.2016 Düsseldorf NW Michael Regener 31.10.2016 Forst BW Michael Regener 05.11.2016 Weißwasser SN „Feuer Frei“, „Diggi“, Liedermacher Tobias, Liedermacher Maik, „Varghona“ 05.11.2016 Erfurt TH „FreilichFrei“, „F.I.E.L.“ 05.11.2016 Heinsberg NW „Frontalkraft“, „FLKA“, „Brainwash“ 12.11.2016 Kloster Veßra TH Axel Schlimper, Frank Rennicke 12.11.2016 Straufhain-Stressenhausen TH „Treueorden“, „N.A.P.O.L.A.“ 12.11.2016 Memmingen BY „Griffin“ 14.11.2016 Dortmund NW Michael Regener 19.11.2016 Ahlefeld-Bistensee SH „Trainline“, „Faustrecht“, „Smart Violence“, „Baltic Storm“, „March or die“ 19.11.2016 Torgau-Staupitz SN „FLAK“, „Kraftschlag“, „Thematik 25“, „Überzeugungstäter Vogtland“ 26.11.2016 Allstedt-Sotterhausen ST „Überzeugungstäter“, „Eternal Bleeding“, „Ahnenerbe“, „Old Glory“, „I.C.1“, „Terrorsphära“ 27.11.2016 Glauchau SN Michael Regener 03.12.2016 Eisenach TH „Wut aus Liebe“ 03.12.2016 Riesa SN „FLAK“, „MakssDamage“ 03.12.2016 Kloster Veßra TH „Kategorie C“, „Hausverbot“ 10.12.2016 Kirchheim TH Michael Regener, „Griffin“, Tobias Winter, „Varghona“ 16.12.2016 Allstedt-Sotterhausen ST „Uwocaust“, „Barricades“, „Pitbullfarm“ 17.12.2016 Torgau-Staupitz SN „Uwocaust“, „Sleipnir“, „Abtrimo“, „Pitbullfarm“ 17.12.2016 Kirchheim TH „DST“, „Kodex Frei“, „Sturmtrupp“, „FLAK“, „Kommando 192“, „Faust“ Zu den weiteren 18 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht erfolgen, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11301 Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde keine der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltung von der NPD veranstaltet . 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei einer Veranstaltung der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um die Weihnachtsfeier des NPD-Kreisverbandes Uckermark am 16. Dezember 2016 in Prenzlau/Brandenburg, auf der der Liedermacher „Fylgien“ auftrat. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im vierten Quartal 2016 bei keiner Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11301 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu drei Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 19 Konzerte wurden von insgesamt ca. 2 558 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 135 Personen. Zu sechs Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 19 Liederabende wurden von insgesamt ca. 1 187 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 62 Personen. 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2016 im Ausland organisiert ? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2016 ein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Dabei handelt es sich um das Konzert am 15. Oktober 2016 in Unterwasser /Schweiz auf dem „Amok“, „Confident of Victory“, „Exzess“, „Frontalkraft“, „MakssDamage“ und „Stahlgewitter“ auftraten. 7. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im vierten Quartal 2016 bei elf Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Blitzkrieg“, „Brainwash“, „Confident of Victory“, „Daily Broken Dream“, „Eternal Bleeding“, „Exzess“, „Fight Tonight“, „FLAK“, „Frontalkraft“, „Heiliger Krieg“, „MakssDamage“, „Nordglanz“, „Oidoxie“, „Painful Awakening“, „Painful Life“, „Randgruppe Deutsch“, „Sleipnir“ und „Stahlgewitter“. 8. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2016 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im vierten Quartal 2016 ein Konzert der rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgelöst. Dabei handelte es sich um das als Geburtstagfeier getarnte Konzert am 12. November 2016 in Stressenhausen/Thüringen. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2016 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im vierten Quartal 2016 zwei Musikveranstaltungen im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um ein geplantes Konzert am 12. November 2016 in Diemelstadt/Hessen und einen geplanten Liederabend am 10. Dezember 2016 in Magdeburg/Sachsen-Anhalt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11301 10. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im vierten Quartal 2016 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten )? Der Bundesregierung liegt für das vierte Quartal 2016 die nachfolgende Meldung vor: Datum Ort Land Straftaten 12.11.2016 Stressenhausen TH Eine Strafanzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB 11. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 10 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das dritte Quartal bzw. für das gesamte Jahr 2016 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10215 vom 7. November 2016 für das dritte Quartal 2016 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2016 weitere acht Liederabende statt. Zu zwei Liederabenden liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 20.08.2016 Sankt Georgen BW „F.I.E.L.“, „Villain051“ 16.09.2016 Dresden SN „Fylgien“ Zu den weiteren sechs Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das dritte Quartal 2016 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in den Klammern beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 30 (22). Zu einem nachgemeldeten Liederabend liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 24 Liederabende (17) wurden von insgesamt ca. 1 213 Personen (898) besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 51 Personen (53). 12. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten Quartal 2016 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Im Rahmen der polizeilichen Auflösung des Konzertes am 12. November 2016 in Stressenhausen/Thüringen wurden ca. 100 Tonträger sichergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11301 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im dritten Quartal 2016, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im vierten Quartal 2016 liegen diese Informationen zu neun Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl 17.10.2016 Torgau SN 30 01.12.2016 Gießen HE unbestimmte Anzahl 10.12.2016 Bad Reichenhall BY unbestimmte Anzahl 14. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2016 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2016 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2016 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 76 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert . Der ganz überwiegende Teil der bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eingereichten Tonträger, die aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert werden , enthält keine Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. 15. Gegen wie viele der im Jahr 2016 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu dem Tonträger „SOS Abendland Volume I (Gegen Islamisierung, Flüchtlinge und anderen Moslem Dreck)“, Sampler (Bundesanzeiger AT 29. April 2016) beschlagnahmt durch das Amtsgericht Halle (Saale), liegt ein Beschlagnahmebeschluss vom 10. August 2016, Az.: 395 Gs 449 UJs 17381/16 (303/16), vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333