Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11302 18. Wahlperiode 22.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11097 – Polizeikontrollen zu Silvester 2016/2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Massive Übergriffe auf Frauen, Diebstähle usw. wie zu Silvester 2015/2016 in Köln konnten vor dem Hintergrund eines massiven Polizeiaufgebots zum Jahreswechsel 2016/2017 verhindert werden. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang auch Berichte über polizeiliche Kontrollen aufgrund des Aussehens bzw. der Herkunft der Betroffenen (racial profiling). Offiziell wird dies von Seiten der Polizei und der Innenbehörden bestritten, es seien Personen nur wegen ihres aggressiven Verhaltens oder Alkoholkonsums kontrolliert worden. Allerdings ist die Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums nach Angaben der „taz.die tageszeitung“ (www.taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner- Silvesternacht/!5373047/) ein starkes Indiz dafür, dass Personen tatsächlich vor allem aufgrund ihres Aussehens und ihrer – vermeintlichen oder tatsächlichen – nordafrikanischen Herkunft kontrolliert wurden. Darin heißt es: „Ab 22:00 Uhr befanden sich in und um den Kölner Hbf bis zu ca. 1 000 Personen mit nordafrikanischem Hintergrund. Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen.“ Von einem aggressiven Verhalten oder Alkoholkonsum als Grund der näheren Kontrollen ist in der Meldung keine Rede. Für einen Tweet der Polizei am Silvesterabend , am Kölner Hauptbahnhof würden „mehrere Hundert Nafris überprüft“ (Nafri ist ein internes Polizeikürzel für Nordafrikanische Intensivstraftäter), hatte sich der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies wegen des Begriffs „Nafri“ entschuldigt (www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-131.html). Laut Augenzeugen- und Presseberichten haben Bundespolizisten die Ausgänge des Kölner Hauptbahnhofs in der Stunde vor Mitternacht kontrolliert und den Betroffenen zwei verschiedene Türen zugewiesen: „Weiße und Gruppen, zu denen Frauen gehören“, hätten die linke Tür nehmen dürfen, „Männer anderer Hautfarbe oder mit südländischem Aussehen“ hätten die rechte Tür nehmen müssen und seien dann in einem abgetrennten Bereich von Landespolizisten kontrolliert worden (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/). Die Kontrolleure würden „ihre Klientel kennen“, habe eine Sprecherin noch in der Nacht gesagt, im Nachhinein habe die Bundespolizei erklärt, es seien nur Menschen mit „aggresiver Grundstimmung“ oder solche die „stark alkoholisiert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11302 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gewesen seien oder Feuerwerk dabei gehabt hätten“ (ebd.) entsprechend behandelt worden. An letzterer Darstellung gibt es Zweifel, ein Betroffener fragte einen Polizisten, warum er festgehalten werde, „[w]eil ihr ausseht wie die Täter im letzten Jahr“, sei die Antwort gewesen (ebd.). Nach Auskunft des Polizeipräsidenten Jürgen Mathies sei die Kontrolle durch die Bundespolizei nicht Teil des Sicherheitskonzepts gewesen, sondern spontan beschlossen worden (www. taz.de/Interne-Notiz-aus-Koelner-Silvesternacht/!5373047/). Die erste Darstellung der kontrollierten Personen durch die Kölner Polizei für die Medien, wonach fast ausschließlich Nordafrikaner (98 Prozent) überprüft worden und mehrere Hundert junge Nordafrikaner nach Köln gereist seien (www.ksta.de/koeln/bundespolizei-1000--fahndungsrelevante--personen-ansilvester -nach-koeln-gereist-25464620), erweist sich im Nachhinein als grob falsch (www.tagesschau.de/inland/silvester-koeln-polizei-103.html). Eine erste Auswertung der Kontrollen ergab, dass von 425 kontrollierten Personen, deren Nationalität festgestellt worden sei, lediglich 13 Algerier und 17 Marokkaner waren (9,4 Prozent). Demgegenüber kamen 99 Kontrollierte aus dem Irak, 94 aus Syrien, 48 aus Afghanistan und 46 hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch Angaben der Bundespolizei bestätigten nicht den medial dominierenden Eindruck, erneut hätten Männer nordafrikanischer Herkunft versucht, zum Kölner Domplatz zu gelangen. Nach Angaben der Bundespolizei habe es 170 Identitätsfeststellungen gegeben, darunter seien 56 Deutsche, 23 Syrer, 22 Algerier und 17 Marokkaner gewesen (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/ !5368783/). Einschätzungen, etwa des Abgeordneten und Obmanns des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Armin Schuster (CDU/CSU): „Die haben versucht, den deutschen Staat anzutanzen.“, „Dass sich in der Silvesternacht erneut so viele Menschen derselben Herkunft wie im Vorjahr nach Köln aufgemacht haben, das war eine Machtprobe“ (www.focus.de/politik/deutschland/gruppenvon -jungen-nordafrikanern-cdu-politiker-zu-silvesternacht-2016-haben-versuchtdeutschen -staat-anzutanzen_id_6444222.html), sind angesichts der vorliegenden Angaben zur Herkunft der Kontrollierten nicht belegbar. Umso überraschender war die Aussage eines Vertreters der Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Januar 2016 zu diesem Thema, der ungeachtet der vorliegenden Erkenntnisse von bis zu 2 000 Migranten, die vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum gekommen seien, sprach. Die Sprecherin der LINKE. in Nordrhein-Westfalen, Özlem Demirel, wurde infolge ihrer Kritik an dem Polizeieinsatz massiv bedroht und rassistisch beleidigt (www.taz.de/Archiv-Suche/!5373045&s=Linkspartei/). In einer Pressemitteilung hatte sie am 1. Januar 2017, wie auch die Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Simone Peter, die Verwendung des Begriffs „Nafri“ im Tweet der Polizei kritisiert. Dadurch sei ein Verdacht allein aufgrund der vermuteten Herkunft der Kontrollierten aus dem nordafrikanischen Raum ausgesprochen worden. „Es kann aber nicht sein, auf die sexuellen Übergriffe im vergangenen Jahr nun mit Rassismus zu antworten“, erklärte sie. „Es wäre Aufgabe des Innenministers und der Polizei gewesen, ein Sicherheitskonzept zu entwickeln, das Menschen nicht aufgrund ihrer Haar- und Hautfarbe diskriminiert “ (www.dielinke-nrw.de/nc/politik/presseerklaerungen/detail_nachrichten/ zurueck/nachrichten-1/artikel/polizeieinsatz-in-koeln-linke-kritisiert-racialprofiling /). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11302 V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der Silvesternacht 2015/2016 kam es in mehreren deutschen Großstädten unter Ausnutzung größerer Menschenmengen zu zahlreichen gemeinschaftlich begangenen Sexualstraftaten vorwiegend an jungen Frauen, die mit Diebstahls- und Raubdelikten einhergingen. Die überwiegende Anzahl der Täter war männlich und wurde von Opfern und Zeugen als nordafrikanisch/arabisch aussehend beschrieben . Diese Aussagen deckten sich mit den späteren Erkenntnissen zu den ermittelten Tatverdächtigen. Aufgrund der Ereignisse und der polizeilichen Erfahrungen und Feststellungen aus den Silvesterfeierlichkeiten 2015/2016 sowie der allgemeinen Sicherheitslage , insbesondere mit Blick auf die anhaltende Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus, ergab sich für den Silvestereinsatz 2016/2017 für die Bundespolizei eine verstärkte Aufklärungs- und Maßnahmenrelevanz für eine bestimmte Gruppe von Personen sowie Personengruppen mit anlasstypischem Störerpotential (alkoholisiert, aggressiv, unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik). Bereits früh in der Silvesternacht 2016/2017 zeichnete sich ab, dass eine Vielzahl von größeren Gruppen aus verschiedenen Großstadtbahnhöfen im Ruhrgebiet nach Köln und Düsseldorf reisten. Bei den Männern wurde u. a. eine zunehmende Alkoholisierung, Aggressivität sowie ein Mitführen und ein unsachgemäßer Umgang von Pyrotechnik festgestellt. Bei den Personen lag zunächst überwiegend kein Interesse vor, an den Feierlichkeiten in der Stadt Köln bzw. auf der Domplatte teilzunehmen. Mit dem Ziel, unübersichtliche und gefahrenträchtige Situationen im Kölner Hauptbahnhof zu vermeiden, forderte die Bundespolizei die Personen auf, den unmittelbaren Bahnhofsbereich zu verlassen. Grundlage für die Adressatenauswahl und die polizeilichen Kontrollmaßnahmen waren dabei ausschließlich das nach polizeilicher Einschätzung zu erwartende Gefahrenpotential. Im Rahmen der Gesamteinsatzmaßnahmen wurden am und im Kölner Hauptbahnhof durch die Bundespolizei etwa 2 000 an- und abreisende nordafrikanische Männer festgestellt. Die in der medialen Berichterstattung im Nachgang thematisierten diskriminierenden Fahndungsmethoden bzw. ein sogenanntes racial profiling sind rechtswidrig und werden bei der Bundespolizei weder praktiziert noch gelehrt. Im Einklang mit der Grundrechteagentur, der VN Antirassismuskonvention und der Staatspraxis geht die Bundesregierung von einem unzulässigen weil diskriminierenden racial profiling aus, wenn die Hautfarbe das alleinige bzw. das ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme ist. 1. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren am Silvesterabend anlassbezogen oder routinemäßig im Einsatz (bitte differenzieren und auch angeben, wie viele von ihnen im Bereich Köln eingesetzt wurden)? Die Bundespolizei setzte zur Bewältigung der Einsatzmaßnahmen in der Silvesternacht 2016/2017 bundesweit insgesamt ca. 3 000 Polizeivollzugsbeamte/-innen ein. Die Anzahl der hierbei im Regeldienst eingesetzten Beamten/-innen belief sich auf ca. 1 600 Polizeivollzugsbeamte/-innen. Im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin wurden im Einsatzabschnitt Köln ca. 210 Polizeivollzugsbeamte/-innen eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11302 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie lauteten dabei der Einsatzbefehl oder handlungsleitende Vorgaben an die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei, welche Vorgaben wurden insbesondere zur Kontrolle von Personen gemacht (bitte jeweils angeben, wie lautete in jedem Fall der Wortlaut einer Vorgabe dazu, welche Personen besonders zu kontrollieren seien bzw. wie mit einzelnen Gruppen umgegangen werden soll)? Aus der Vorbemerkung der Fragesteller ergibt sich, dass schwerpunktmäßig die Vorgänge in der Silvesternacht in Köln von Interesse sind, es werden in der Antwort daher nur die allgemeinen Vorgaben des Bundespolizeipräsidiums sowie im Weiteren die der zuständigen Bundespolizeidirektion Sankt Augustin dargestellt. Das Bundespolizeipräsidium hat im Rahmen der Einsatzvorbereitung die nachgeordneten Behörden und Dienststellen der Bundespolizei gebeten, auf Grundlage der Erfahrungsberichte und Nachbereitungen im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 die anlassbezogene Einsatzbewältigung im Jahr 2016/2017 jeweils eng mit den benachbarten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abzustimmen und dabei u. a. folgende Rahmenvorgaben zu berücksichtigen: Durchführung verstärkter Aufklärungs- bzw. Überwachungsmaßnahmen bei der Anreise von Veranstaltungsteilnehmern (uniformiert und in ziviler Kleidung ), Durchführung von Gefährderansprachen bei niedriger Einschreitschwelle, Konsequente Erteilung von Platzverweisen bereits bei geringfügigen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, Identitätsfeststellungen nach den gesetzlichen Vorgaben. Für die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof ist die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin zuständig. Die Einsatzmaßnahmen erfolgten unter Vorgabe der nachfolgenden Leitlinien des Polizeiführers: Die Maßnahmen der Bundespolizei sollten eine störungsfreie und sichere Anund Abreise der Teilnehmer zu den verschiedenen Silvesterfeierlichkeiten ebenso wie einen sicheren Aufenthalt in den Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen gewährleisten. Dem frühzeitigen Erkennen von Anreisebewegungen potenzieller Straftäter oder Störergruppen kam bei diesem Einsatz eine zentrale Bedeutung zu, um den zielgerichteten Kräfteeinsatz sowie um frühzeitige Gegenmaßnahmen gewährleisten zu können. Durch eine größtmögliche und sichtbare Präsenz von Einsatzkräften in den Schwerpunktbereichen sollten vor allem die Ansprechbarkeit für den Bürger gewährleistet, eine Abschreckung potenzieller Täter erreicht und Störungen der öffentlichen Sicherheit, die den friedlichen Verlauf der Feierlichkeiten /Veranstaltungen sowie die An- und Abreise von Personen beeinträchtigen, konsequent bereits im Ansatz verhindert sowie strafbare Handlungen frühzeitig erkannt bzw. verfolgt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11302 Bei erkanntem Auftreten oder Zusammentreten von größeren lagerelevanten Personengruppen (vgl. Silvester 2015) sollten konsequente präventiv-polizeiliche Maßnahmen (Gefährderansprachen, Platzverweise etc.) getroffen werden ; bei erkannten strafbaren Handlungen bzw. klar zuzuordnenden Tatvorbereitungshandlungen (u. a. Antanzaktionen) wurde ein offensives und konsequentes Einschreiten erwartet. Die Bundespolizei sollte den Reisenden gegenüber in betont kommunikativer, grundsätzlich toleranter und hilfsbereiter Weise auftreten und potenzielle Bürgerbeschwerden oder den Verdacht von strafbaren Handlungen vor Ort und in den mobilen Wachen zeitnah und aktiv entgegen nehmen. Anweisungen und Maßnahmen der Polizei waren allen beteiligten Personen und Personengruppen vor, während und nach dem Einsatz überzeugend zu vermitteln . Die enge Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den Polizeien der Länder ist geübte und bewährte Praxis. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei waren in diesem Sinne auch auf enge Abstimmung ihrer polizeilichen Maßnahmen mit den Kräften der Polizei des Landes NW und den Verantwortlichen der Großstädte vor Ort bedacht. Ein enger Informationsaustausch und eine effiziente Koordination waren, insbesondere durch den Austausch von Verbindungsbeamten, zu gewährleisten. Die innerhalb des Einsatzbefehls erteilten Aufträge basierten auf den oben dargestellten Leilinien und konkretisieren diese. Vorgaben zur Kontrolle bestimmter Personen oder Personengruppen erfolgten nicht. Im Einsatzbefehl wurden folgende Einzelaufträge mit Bezug zur Fragestellung verfügt: Feststellung möglicher Vorbereitungen und phänomenbezogener Aktionen im originären Zuständigkeitsbereich, anreisender und bereits im Umfeld der Großstadtbahnhöfe aufhältiger Teilnehmer an den Silvesterfeierlichkeiten, von Sammelpunkten im Bereich der Großstadtbahnhöfe, sowie von Taschen-, Handgepäck- und Trickdieben. Durchführung von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, insbesondere zum Unterbinden phänomenbezogener Straftaten, wie sexuelle Übergriffe und Eigentumsdelikte mit Schwerpunkt Köln Hauptbahnhof sowie präventiv polizeilicher Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen, Gefährderansprachen, Platzverweisen, Durchsuchungen und Sicherstellungen. Einsatz von erkennbaren Polizeikräften innerhalb von Menschenmengen, zur Umsetzung offensiver Präsenz (Bestreifung, Ansprechen von Personengruppen , Kontakt zu Besuchern/Nutzern der Bahnen). Abstimmung von Detailfragen zur Zusammenarbeit mit der Polizei NW (Übergabe von Sachverhalten, Nutzung der Gewahrsamsräume, etc.). Darüber hinausgehende handlungsleitende Vorgaben im Sinne der Fragestellung wurden durch das Bundespolizeipräsidium sowie die zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin nicht gemacht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11302 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Platzverweise wurden am Silvesterabend durch die Bundespolizei ausgesprochen (bitte nach genauerem Ort des ausgesprochenen Platzverweises , nach Grund des Platzverweises differenzieren und Angaben zur Herkunft , Nationalität, Alter, Geschlecht usw. der Betroffenen machen)? Aus der Vorbemerkung der Fragesteller ergibt sich, dass schwerpunktmäßig die Vorgänge in der Silvesternacht in Köln von Interesse sind. Es wird daher insbesondere zu den Erkenntnissen im Raum Köln ausgeführt. Die Bundespolizei hat anlässlich der Einsatzmaßnahmen zu den Silvesterfeierlichkeiten 2016/2017 bundesweit 2 200 Platzverweise ausgesprochen. Diese schlüsseln sich wie folgt auf die regionalen Bundespolizeidirektionen auf: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt: insgesamt -09-, davon -02- Kiel Hbf. -06- Bf. Zachun -01- Bf. Bahnhof Westerland/Sylt Bundespolizeidirektion Hannover: insgesamt -122- davon -38- Hannover Hbf. -50- Bremen Hbf. -05- Hamburg Hbf. -29- HH Landungsbrücken S-Bhf. Bundespolizeidirektion Sankt Augustin: insgesamt: -1.100-, davon -600- Köln Hbf. -300- Bf. Köln-Deutz -200- Großstadtbahnhöfe in NRW Bundespolizeidirektion Koblenz insgesamt: -164-, davon - 60- Bahnhöfe Fulda, Gießen, Marburg und Kassel -100- Frankfurt/Main mit Schwerpunkt Frankfurt am Main Hbf. -04- Bf. Trier Bundespolizeidirektion Stuttgart insgesamt -217-, davon -200- Stuttgart Hbf. -10- Ulm Hbf -10- -04- Offenburg Hbf. -03- Freiburg Hbf. Bundespolizeidirektion München: insgesamt -60-, davon -50- Nürnberg Hbf. -05- Regensburg Hbf. -05- München Hbf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11302 Bundespolizeidirektion Pirna: insgesamt -150-, davon -145- Leipzig Hbf. -05- Bf. Burgstädt Bundespolizeidirektion Berlin: insgesamt: -383- (Bahnhöfe im Stadtgebiet Berlin ), davon -227- Berlin Hbf. Der Platzverweis ist eine präventiv polizeiliche Maßnahme. Eine Erhebung von Personaldaten erfolgt dabei grundsätzlich nicht. Eine Speicherung der Personaldaten erfolgt nur im Zusammenhang mit eingeleiteten Strafverfahren oder in Einzelfällen . Im Rahmen der anlassbezogenen Einsatzbewältigung wurden durch die Bundespolizei im Raum Köln ca. 900 Platzverweise (ohne Identitätsfeststellung) erteilt. Davon ca. 600 im Hauptbahnhof Köln und ca. 300 im Bahnhof Köln Messe/Deutz. Die Maßnahmen richteten sich dabei überwiegend gegen größere Personengruppen nordafrikanischer Männer im Alter von 18 bis 20 und 30 bis 35 Jahren, die sich ohne erkennbare Reiseabsichten in den Bahnhöfen aufhielten und dabei alkoholisiert und aggressiv auftraten, Pyrotechnik mitführten bzw. unsachgemäß mit Pyrotechnik umgingen. Zu den im Raum Köln erteilten Platzverweisen wurde von -18- Polizeipflichtigen die Identität gespeichert: Staatsangehörigkeit: Gefahrenabwehr: Geschlecht: algerisch 2 männlich deutsch 3 männlich eritreisch 1 männlich guinea-bissauisch 1 männlich irakisch 4 männlich italienisch 1 männlich marokkanisch 3 männlich rumänisch 1 männlich syrisch 2 männlich Gesamt: 18 4. Inwieweit gibt es, soweit ein „aggressives Verhalten“, starker Alkoholkonsum oder die Mitnahme pyrothechnischer Produkte Anlass für Kontrollen oder Maßnahmen der Bundespolizei waren, konkretere Vorgaben für die Kräfte der Bundespolizei zur Feststellung eines aggressiven Verhaltens, eines starken Alkoholkonsums oder eines Indizes dafür, das die Mitnahme legaler , frei im Handel erhältlicher pyrothechnischer Produkte am Silvesterabend eine besondere Kontrolle oder polizeiliche Maßnahmen rechtfertigt? Konkrete Vorgaben im Sinne der Fragestellung gab es nicht. Die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei richteten sich ausschließlich gegen Personen oder Personengruppen , von denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgingen (alkoholisiert, aggressiv auftretend sowie das Mitführen und ein unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11302 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Angaben zu den Ergebnissen der Identitätsfeststellungen der Bundespolizei zu Silvester kann die Bundesregierung machen (bitte differenziert auflisten)? Wie bewertet es die Bundesregierung, dass demnach, soweit es presseöffentlich wurde (www.taz.de/Nach-dem-zweiten-Silvester-in-Koeln/!5368783/), die größte Gruppe der Kontrollierten Deutsche waren (zu einem Drittel bei 170 Identitätsfeststellungen), während nur eine Minderheit aus dem nordafrikanischen Raum stammte (22 Algerier, 17 Marokkaner)? Die Datengrundlage für den Presseartikel der taz ist der Bundesregierung nicht bekannt. Von einer Bewertung wird daher abgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 13 verwiesen. 6. Wie ist vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse der Identitätsfeststellungen der Bundespolizei einzuschätzen, um welche Personen(gruppen) es sich bei den Kontrollierten handelte, und mit welchen Motiven sie an Silvester unterwegs waren? Inwieweit ist insbesondere eine Erklärung denkbar, dass es sich um Menschen handelte, die zu Silvester an einem bekannten Platz in der Öffentlichkeit feiern wollten, wobei die Mitnahme von frei erhältlicher Pyrotechnik, ein übermäßiger Alkoholkonsum und eine Aggressivität von Männergruppen zu diesem Anlass nicht untypisch sein dürfte? Inwieweit gibt es insbesondere Indizien oder Belege für die Annahme, bestimmte Gruppen (insbesondere nordafrikanischer Herkunft) hätten es gezielt auf eine Machtprobe mit dem Staat angelegt (bitte ausführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 7. Wann hat das Bundesministerium des Innern auf welcher personellen/politischen Ebene von den oben genannten Ergebnissen der Identitätsfeststellungen der Bundespolizei erfahren, und warum wurde nicht der demnach falschen medialen Darstellung widersprochen, wonach es sich fast ausschließlich um Nordafrikaner gehandelt habe, die kontrolliert worden seien bzw. polizeilichen Maßnahmen unterworfen wurden? Das Bundesministerium des Innern wurde durch das Bundespolizeipräsidium über den wesentlichen Verlauf des Einsatzes anlässlich des Jahreswechsels 2016/2017 am 1. Januar 2017 unterrichtet. Eine weitergehende Berichterstattung durch das Bundespolizeipräsidium erfolgte zu den in Einzelfällen gespeicherten Daten gegenüber dem zuständigen Fachreferat am 17. Januar 2017. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, hat die Bundespolizei im Rahmen der Einsatzmaßnahmen in der Silvesternacht 2016/2017 am und im Kölner Hauptbahnhof etwa 2 000 an- und abreisende Personen festgestellt. Dabei handelte es sich überwiegend um junge nordafrikanische Männer. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11302 8. Welche Hinweise aus welchen Quellen im Vorfeld oder im Nachhinein haben Behörden im Verantwortungsbereich des Bundes dazu erhalten, dass ähnliche Straftaten wie zu Silvester 2015/2016 geplant waren (einzeln oder gemeinschaftlich, bitte konkret darlegen)? Der Bundesregierung lagen, wie im Vorfeld zu Silvester 2015/2016, keine konkreten phänomenbezogenen Lageerkenntnisse vor. Die Vorfälle und die polizeilichen Erfahrungen während der Silvesternacht 2015/2016 ließen jedoch keinen anderen Schluss zu, als eine verstärkte Polizeipräsenz und weitere Begleitmaßnahmen an den im Vorjahr erkannten Brennpunkten zu gewährleisten. 9. Welche konkreten Aufgaben haben die Kräfte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof übernommen, welche Absprachen mit der Kölner Polizei bspw. im Rahmen eines Einsatzplanes für Silvester gab es (bitte im Einzelnen auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 10. Welche Rolle hat die Bundespolizei bei den Kontrollen beim Verlassen des Kölner Hauptbahnhofs gespielt, und inwieweit sind insbesondere Berichte zutreffend (siehe Vorbemerkung), wonach die Bundespolizei eine Trennung vorgenommen hat nach Kriterien der Hautfarbe bzw. ob auch Frauen Teil der kontrollierten Gruppen waren (wenn nicht, was war der Fall, bitte nachvollziehbar darlegen)? Inwiefern wurden an die Kontrollen bzw. Trennungen Kriterien zum äußeren Erscheinungsbild angelegt, und inwiefern gehörte die Hautfarbe oder ein (vermeintliches) „nordafrikanisches“ Erscheinungsbild dazu (und woran sollte dies ggf. festgemacht werden)? Soweit die Bundespolizei Platzverweise ausgesprochen hat, wurden die betreffenden Personen bei Fortbestehen einer Gefahrenprognose beim Verlassen des Zuständigkeitsbereiches der Bundespolizei an die zuständige Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen übergeben. Eine Trennung der Reisenden erfolge dabei ausschließlich aufgrund der lagerelevanten Kriterien (Alkoholisierungsgrad, Aggressivität , Mitführen und unsachgemäßer Umgang von und mit Pyrotechnik). Eine Kontrolle bzw. Trennung der Reisenden im Sinne der Fragestellung hat nicht stattgefunden. Dies galt auch am Kölner Hauptbahnhof. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche mündlichen oder schriftlichen Vorgaben für die Kontrollen an den Ausgängen des Kölner Hauptbahnhofs gab es für die Einsatzkräfte der Bundespolizei (bitte, soweit möglich, im Wortlaut angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 2 und 10 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11302 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Ist es zutreffend, dass es durch die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof eine Zählung von Passagieren mit „augenscheinlichem Migrationshintergrund “ gab (www.taz.de/!5367335/)? Wer hat diese angeordnet, und wer hat sie vorgenommen? Wie lautete der genaue Wortlaut der entsprechenden Anweisung bzw. Vorgabe ? Nach welchen Kriterien sollte der „augenscheinliche Migrationshintergrund “ festgestellt werden, und was waren die Ergebnisse dieser Zählung (bitte so genau wie möglich ausführen)? Inwiefern kann die Hautfarbe eines Menschen ein Kriterium zur Feststellung eines „augenscheinlichen Migrationshintergrundes“ sein? Eine Zählung von Reisenden im Sinne der Fragestellung hat die Bundespolizei nicht durchgeführt. Die Hautfarbe ist Teil des äußeren Erscheinungsbildes einer Person. Aus dem äußeren Erscheinungsbild allein können jedoch keine Rückschlüsse auf einen möglichen Migrationshintergrund gezogen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass es sich bei den durch die Bundespolizei Kontrollierten um Intensivtäter oder Personen mit krimineller Vorgeschichte handelte, und wie viele solcher Personen welcher Nationalität waren unter den zu Silvester Kontrollierten? Im Zuge der präventiven Kontrollen wurde im Raum Köln bei insgesamt -18- Personen die Identität festgestellt und gespeichert. Zu -sechs- dieser -18- Personen lagen polizeiliche Erkenntnisse vor. Dabei handelte es sich u. a. um -zweideutsche , -einen- syrischen, -einen- eritreischen, -einen- marokkanischen und - einen- algerischen Staatsangehörigen. Die Ermittlungen dauern noch an. 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern Augenzeugenbzw . Presseberichte zutreffen, wonach eingesetzte Beamte erklärt haben sollen , dass der Grund für genauere Kontrollen war: „Weil ihr ausseht wie die Täter im letzten Jahr“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über Informationen im Sinne der Fragestellung . 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ersten – nachweislich falschen – Darstellung des Kölner Polizeipräsidenten, wonach fast ausschließlich Nordafrikaner kontrolliert worden seien, und inwieweit sieht es die Bundesregierung als problematisch an, von der äußeren Erscheinung von Menschen auf die genaue Herkunftsregion schließen zu wollen (bitte ausführen)? Zu Erkenntnissen und Darstellungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen oder der ihr nachgeordneten Behörden nimmt die Bundesregierung keine Stellung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 16. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswertung der Kontrollen durch die Kölner Polizei? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11302 17. Wie viele Beschwerden hat es in Bezug auf den Einsatz der Bundespolizei an Silvester mit welcher Begründung gegeben, und wie wurden diese bewertet ? Aus der Vorbemerkung der Fragesteller ergibt sich, dass schwerpunktmäßig die Vorgänge in der Silvesternacht in Nordrhein-Westfalen bzw. Köln von Interesse sind, es werden daher in der Antwort nur die Beschwerden aufgeführt die im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin aufgetreten sind: In ersten Fall wurde die Situation in einer S-Bahn auf der Fahrt von Düsseldorf Hbf. nach Hagen beanstandet. Die Petentin kritisierte, dass der Zug aufgrund des sehr hohen Reisendenaufkommens aus ihrer Sicht überfüllt gewesen sei. Sie habe sich aufgrund der Gesamtsituation „ähnlich bedroht gefühlt“ wie Silvester 2015 und habe den Notruf 110 gewählt, ohne dass die Polizei oder die Deutsche Bahn AG reagiert hätten. Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung wurde festgestellt, dass bei der Bundespolizei kein entsprechender „Hilferuf/Notruf“ eingegangen ist. Zudem richtete sich die Kritik hinsichtlich des „überfüllten Zuges“ in erster Linie an das betreffende Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Beschwerde wurde von Seiten der Bundespolizei als „unbegründet“ bewertet. Im zweiten Sachverhalt behauptete ein Petent, dass in der Silvesternacht Flüchtlinge u. a. in großer Anzahl ohne Fahrschein gereist seien und dies nicht „geahndet worden sei“. Der Petent bezog sich dabei auf „Hören-Sagen“ bzw. angebliche Medienberichte. Die Beschwerde wurde als nicht „belegbar“ zurückgewiesen. Im dritten Fall wurde das Einsatzkonzept der Bundespolizei am Neujahrsmorgen (1. Januar 2017) gegen 05:00 Uhr im Bahnhof Köln-Messe/Deutz kritisch hinterfragt . Die Petentin hielt die massive Präsenz der Bundespolizei für nicht angezeigt und will sich durch die große Anzahl der Bundespolizisten, denen sie ausweichen musste, gefährdet gefühlt haben. Im Weiteren ersuchte die Petentin um Informationen zu der Definition von „fahndungsrelevanten Besuchern“ und zu dem Unterschied zwischen „gewaltbereiten Nordafrikanern und braven Bürgern“. Die Behörde hat gegenüber der Petentin zum Einsatzkonzept Stellung bezogen und die Beschwerde als „unbegründet“ bewertet. 18. Inwieweit kann die Bundesregierung es ausschließen, dass Einsatzkräfte der Bundespolizei bei Kontrollen und Maßnahmen an die Hautfarbe bzw. Herkunft der Betroffenen angeknüpft haben (bitte darstellen)? Die in der medialen Berichterstattung im Nachgang thematisierten diskriminierenden Maßnahmen bzw. ein sogenanntes racial profiling sind rechtswidrig und werden bei der Bundespolizei weder praktiziert noch toleriert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 19. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller zu, dass die Lageabschlussmeldung des Kölner Polizeipräsidiums (siehe Vorbemerkung: „Alle Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden konnten, wurden außerhalb des Hbf im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Identitätsfeststellung unterzogen“) ein starkes Indiz dafür ist, dass diese Personen nach Herkunft und Aussehen für eine Kontrolle ausgesucht wurden, zumal in der Abschlussmeldung von einem angeblich aggressiven Verhalten, einem übermäßigen Alkoholkonsum oder der Mitnahme pyrotechnischer Geräte keine Rede war (wenn nein, bitte ausführlich begründen)? Zu Erkenntnissen und Darstellungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen oder der ihr nachgeordneten Behörden nimmt die Bundesregierung keine Stellung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11302 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Inwieweit handelt es sich bei dem in der vorigen Frage beschriebenen Vorgang , an dem die Bundespolizei durch die Vorauswahl an den Ausgängen des Bahnhofs maßgeblich beteiligt war, nach Einschätzung der Bundesregierung um verbotenes racial profiling (bitte ausführlich begründen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 21. Inwiefern gibt der beschriebene Vorgang Anlass dafür, bundesweit erneut auf das Verbot von racial profiling hinzuweisen? Ein diskriminierendes „racial profiling“ ist rechtswidrig. Im Rahmen der Ausund Fortbildung und wird dies fortlaufend thematisiert. Die Bundespolizei ist sich der Bedeutung des Themas in der Öffentlichkeit und für die polizeiliche Praxis bewusst und befasst sich ständig mit Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung und des entsprechenden Materials. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333