Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11307 18. Wahlperiode 21.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Andrej Hunko, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10831 – Das „Polizeiprogramm Afrika“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und andere Kooperationen mit afrikanischen Polizeieinheiten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das „Polizeiprogramm Afrika“, das die GIZ im Auftrag des Auswärtigen Amts (AA) seit dem Jahr 2009 in mehreren afrikanischen Ländern mit dem Ziel des Aufbaus bzw. der Stärkung von Polizeistrukturen durchführt, befindet sich aktuell in seiner dritten Phase (2016 bis 2018). In dieser Phase umfasst das Programm Ländermaßnahmen in der Demokratischen Republik Kongo, in Côte d‘Ivoire, Kamerun, Mauretanien, Niger, Nigeria, Südsudan und dem Tschad. Das AA finanziert diese Phase mit 26,205 Mio. Euro, die Europäische Union (EU) steuert weitere 2,292 Mio. Euro bei. Weitere 3,6 Mio. Euro fließen in ein Projekt zur Unterstützung von Polizeistrukturen bei der Afrikanischen Union, der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS (Economic Community of West African States) und dem Sekretariat der ostafrikanischen Eingreiftruppe EASFSEC (East African Standby Force Secretariat). Auf dieser Ebene soll das Polizeiprogramm Afrika u. a. den Aufbau von AFRIPOL (African Union Mechanism for Police Cooperation ) unterstützen und „koordinierte grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität einführen“ (Infoblatt „Unterstützung von Polizeistrukturen bei der Afrikanischen Union, ECOWAS und EASFSEC“ der GIZ, Stand Juli 2016). Auch der Südsudan ist in der aktuellen Phase des Polizeiprogramms Afrikas Partnerland. In der zweiten Phase musste die GIZ das Programm aufgrund des aufflammenden Konflikts zweiweise einstellen. Fortgeführt wurde nach Angaben der GIZ jedoch ein „Trust Building Project“, welches dem Schutz der Zivilbevölkerung durch eine Notrufzentrale dienen sollte (www.giz.de/de/weltweit/ 20622.html). In der Fragestunde vom 30. November 2016 hatte der Abgeordnete Niema Movassat nachgefragt, welche Aktivitäten im Rahmen des Polizeiprogramms Afrika derzeit im Südsudan stattfinden. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Hans-Joachim Fuchtel, antwortete: „Wenn ich mich richtig erinnere, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ist in letzter Zeit über diese Frage in verschiedenen Gremien herauf und herunter debattiert worden.“ Das Programm werde aber derzeit nicht aktiv von den GIZ- Fachkräften vor Ort betrieben. Neben dem Polizeiprogramm Afrikas existieren derzeit viele weitere europäische und internationale Initiativen, um die Polizeiarbeit afrikanischer Länder zu unterstützen. So hat Interpol vor kurzem über das Projekt Adwenpa II in Westafrika informiert, in dem verstärkte Grenzkontrollen in Westafrika durchgeführt wurden (www.interpol.int/News-and-media/News/2016/N2016-162). Ebenfalls in Westafrika unterstützt die EU seit dem Jahr 2012 in seiner dritten Phase das Regionalvorhaben zum Aufbau eines Polizei-Informationsnetzwerks für regionalen und internationalen Informationsaustausch (West Africa Police Information System – WAPIS – Program) (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596). 1. Wie viel Geld ist in das Polizeiprogramm Afrika seit dessen Start insgesamt geflossen, und wie hoch waren die Beiträge der einzelnen Geber? Seit Beginn der Förderung sind 90 627 430 Euro in das Polizeiprogramm geflossen , davon leisteten 81 942 430 Euro das Auswärtige Amt, 1 205 000 Euro das britische Department for International Development, 2 680 000 Euro das kanadische Department of Foreign Affairs and International Trade und 4.8000.000,00 Euro die Europäische Union. 2. Inwiefern wurden die bisherigen Phasen des Polizeiprogramms Afrika evaluiert ? Was waren die Kriterien, nach denen eine etwaige Evaluierung erfolgt ist? Das Polizeiprogramm wurde am Ende der ersten Phase im Jahre 2012 und der zweiten Phase im April/Mai 2015 nach den maßgeblichen Kriterien des Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC – Development Assistance Committee) der OECD evaluiert: Relevanz, Effektivität, übergeordnete Wirkungen, Effizienz und Nachhaltigkeit. Wegen der positiven Ergebnisse, die dem Vorhaben dabei beschieden wurden, insbesondere im Bereich Relevanz, Akzeptanz bei Partnern und Anerkennung aus der internationalen Gemeinschaft, wurde das Programm fortgeführt . Handlungsempfehlungen der Evaluierungen flossen in die Umsetzung der jeweils nächsten Phase ein. 3. Was sind die Ergebnisse bisheriger Evaluierungen für das Gesamtprogramm sowie für die einzelnen Ländermaßnahmen? Welche Erfolge konnten erzielt und gemessen werden, welche Probleme sind aber auch eventuell aufgetreten? Das Polizeiprogramm erhielt bei der Evaluierung 2012 die Gesamtnote „gut“. Die Ausrichtung der Aktivitäten entlang den Bedürfnissen der Bevölkerung und in Übereinstimmung mit langfristigen Strategien sowie kurzfristigen Aktionsplänen der Partner führte zu einer hohen Akzeptanz der Maßnahmen des Polizeiprogramms und damit zu einer positiven Bewertung der Relevanz des Programms. Insbesondere im ländlichen Raum des Tschads wurden die Polizeistrukturen etwa durch die Ausbildung von Polizeioffizieren, materielle Ausstattung der Kriminalpolizei sowie die Ausbildung von Kfz-Mechanikern für die Wartung der Polizeifahrzeuge deutlich gestärkt. Die Mobilität der Polizei wurde erkennbar erhöht, außerdem wurde der Grundstein für eine Täterdatenbank gelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11307 Ebenfalls wurde die Effektivität des Programms mit „gut“ bewertet. In allen Partnerländern wurden Beiträge zum Aufbau nationaler Polizeiinstitutionen wie Polizeischulen , Polizeieinheiten, kriminaltechnischer Institute und Polizeistationen geleistet. Darüber hinaus wurden einige Länder gezielt bei der Entwicklung ausgewählter Funktionsbereiche wie zum Beispiel eines Funknetzes (Südsudan) oder erkennungsdienstlichen Kapazitäten (Côte d’Ivoire) unterstützt. Ferner konnte ein wichtiger Beitrag zur Erstellung zentraler Richtlinien und Verfahren für den Aufbau der African Standby Force (ASF) geleistet werden. Die polizeiliche Dimension auf kontinentaler wie regionaler Ebene wurde organisatorisch gestärkt und vom Wissens- und Erfahrungsaustausch mit deutschen Polizeieinrichtungen konnten Partnerinstitutionen auch operativ profitieren. Effizienz erreichte das Vorhaben insbesondere durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit internationalen Gebern, allen voran mit Organisationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen. So wurden zahlreiche Schulungen durch das Polizeiprogramm finanziert und von Polizeifachkräften der EUPOL oder UNPOL durchgeführt, was auch zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beitrug . Auch die Nachhaltigkeit des Programms wurde überwiegend positiv bewertet. Beispielhaft sind etwa die nachhaltige Nutzung der kriminaltechnischen Ausrüstungen zur Aufklärung von Straftaten in Elfenbeinküste und der Demokratischen Republik Kongo sowie der Aufbau eines Funknetzes zur landesweiten Vernetzung von Polizeikräften in Südsudan. Aufgrund der guten Ergebnisse der Evaluierung im Jahre 2012 wurde eine Fortführung des Programms empfohlen. Im Jahr 2015 wurde die zweite Phase des Polizeiprogramms Afrika evaluiert und als „sehr erfolgreich“ eingestuft. Wie schon 2012 ergab sich die hohe Relevanz des Vorhabens vor allem aus der Ausrichtung an den Bedürfnissen der Zielgruppen sowie der deutlichen Anlehnung an nationale Strategien, Politiken und Reformprozesse der beteiligten Partnerländer wie etwa dem Plan National de Securité Interieure im Tschad, der Strategie des Nationalen Sicherheitsrats in Elfenbeinküste , oder dem Strategic Plan of Public Security in Burundi. Der Grad der Zielerreichung auf Ebene der Ländermaßnahmen wie auch des Gesamtprogramms führte zur guten Bewertung der Effektivität durch die Einführung nachhaltiger Strukturen wie etwa die Einrichtung einer Genderstelle im Ministère de Sécurité Publique (Ministerium für Öffentliche Sicherheit) im Anschluss an die Stärkung des Réseau des Femmes Policières (Netzwerk für Polizistinnen und weibliche Ordnungskräfte) in Burundi oder die Einführung von Partnerschaften wie etwa das erstmalige Entstehen gemischter Aus- und Fortbildungseinheiten zwischen Polizei und Gendarmerie in Mauretanien und Elfenbeinküste. Trotz der für die Projektimplementierung schwierigen Rahmenbedingungen wurde das Vorhaben insgesamt als sehr effizient bewertet, unter anderem wegen der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen etwa bei Schulungsmaßnahmen, bei der Suche nach ausländischer Expertise und für logistische Hilfestellungen (zum Beispiel durch UNPOL, EUPOL, INTERPOL, internationale Nichtregierungsorganisationen etc.). Die Nachhaltigkeit des Programms wurde mit „eher erfolgreich“ bewertet, was auch fragilen Rahmenbedingungen in einigen Partnerländern und schleppenden Reformprozessen in den Polizeistrukturen geschuldet ist. Strukturbildende Maßnahmen wie etwa der Bau einer Kfz-Werkstatt in Kombination mit Schulungen für Fuhrparkmanagement im Tschad oder die Verfügbarmachung einer Software Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zur Personalverwaltung und Beratung im Personalressourcenmanagement in Elfenbeinküste führten jedoch bei den jeweiligen Partnern zu einem besseren Kapazitätsaufbau als reine Sachmitteltransfers. Es wurde empfohlen, das Polizeiprogramm fortzuführen und sowohl am Länderportfolio als auch den wesentlichen länderübergreifenden Inhalten festzuhalten, um durch Kontinuität und Konsolidierung die nachhaltige Wirkung auf der Ebene der Funktions- und Leistungsfähigkeit nationaler Polizeisysteme zu verstetigen. 4. Wie verlief der Auswahlprozess für die an der dritten Phase des Polizeiprogramms Afrika beteiligten Länder? Wer war an diesem Prozess beteiligt, und was waren die Kriterien für die Fortführung des Programms in einzelnen Ländern sowie die Neuaufnahme neuer Länder in der dritten Phase? Wie in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, wurden die positiven Ergebnisse der Evaluierung der zweiten Phase des Polizeiprogramms Afrika im April/Mail 2015 als Grundlage für eine Fortführung des Programms genutzt und der in den jeweiligen Ländern bestehende Bedarf in enger Abstimmung mit den anderen Gebern und Projektpartnern vor Ort eruiert. An dem Auswahlprozess der im Programm beteiligten Länder wirkte die Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen ) sowie die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit. Für die Neuaufnahme Kameruns in das Polizeiprogramm wurde eigens eine Prüfmission durch die GIZ durchgeführt. Kamerun galt lange als „Stabilitätsanker “ der Region, steht jedoch wegen verbreiteter Korruption und unzureichender institutioneller und personeller Kapazitäten, insbesondere auch im Sicherheitssektor , vor großen Herausforderungen. Der Norden des Landes leidet zudem unter Übergriffen der nigerianischen Islamistengruppe Boko Haram. Der nationalen Polizei fehlt es aktuell an personellen Kapazitäten, Professionalität, technischem Wissen, Befähigung zur Einhaltung internationaler Standards und einem strukturierten Personalressourcenmanagement. Mit der Aufnahme in das Polizeiprogramm Afrika soll bei der Bewältigung dieser Probleme geholfen werden, was auch der gewünschten Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit mit Kamerun entspricht. Die Ländermaßnahme Burundi wurde aufgrund der Ausschreitungen im Mai 2015 aufgehoben und vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise nicht in die neue Phase mitaufgenommen. Die Ländermaßnahme Tschad wurde ursprünglich nur für ein halbes Jahr verlängert , um die eingegangene Verpflichtung gegenüber dem tschadischen Partner zur Fertigstellung der Polizeiwerkstatt zu erfüllen. Die anschließende Fortführung des Polizeiprogramms im Tschad geht auf sicherheits- und regionalpolitische Erwägungen zurück. Der Reform- und Unterstützungsbedarf der tschadischen Polizei ist unverändert groß. Es mangelt ihr an institutionellen und personellen Kapazitäten , um angemessen auf die aktuellen Sicherheitsherausforderungen (insbesondere durch Boko Haram) reagieren zu können. Die Berücksichtigung internationaler Standards sowie die Koordination verschiedener Sicherheitsakteure, insbesondere in Grenzgebieten, sind unzureichend. Die Dezentralisierung der tschadischen Kriminalpolizei befindet sich noch im Anfangsstadium. Es besteht ferner ein dringender Bedarf, die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen und menschenrechtskonforme Grenz- und Zollkontrollen zu etablieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11307 Die Fortführung der weiteren Ländermaßnahmen Elfenbeinküste, Mauretanien, Niger, Demokratische Republik Kongo und Südsudan sowie die Koordinierungskomponente bei der Afrikanischen Union wurden vom Auswärtigen Amt und der GIZ befürwortet. Diese ergänzen die Programme und Projekte der Europäischen Union und anderer Geber in den beteiligten Ländern sinnvoll und synergetisch. 5. Was wird in der dritten Phase des Polizeiprogramms Afrika in den einzelnen Ländern genau finanziert? a) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen der Demokratischen Republik Kongo geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? Im Rahmen der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in der Demokratischen Republik Kongo vorrangig sexuelle Gewaltverbrechen bekämpft werden, die noch immer weit verbreitet sind und die Zivilbevölkerung in hohem Maße treffen. Darüber hinaus werden Sach- und Dienstleistungen zur Bekämpfung sexueller Gewaltverbrechen und organisierter Kriminalität sowie zur Reform der Kriminalpolizei und der Kriminaltechnik an die Police Nationale Congolaise (PNC) geliefert . Im ersten Jahr der dritten Phase wurden Bauarbeiten in Höhe von etwa 600 000 Euro für Bürogebäude der Polizeieinheiten in Kinshasa, Kwilu und Maniema abgeschlossen. Für verschiedene Einheiten der oben genannten Bereiche wurden Sachgüter wie beispielsweise Büromöbel, IT-Materialien, drei Fahrzeuge und Solarpanele in Höhe von etwa 220 000 Euro geliefert. Fortbildungen im Wert von etwa 80 000 Euro wurden unter anderem zu den Themen Opfer-, Täter- und Zeugenbefragungen, Menschenrechte, Archivierung und Statistik sowie zu IT- Grundlagen durchgeführt. Darüber hinaus wurden die oben genannten Einheiten der Polizei durch Beratungsleistungen, zum Beispiel bei der Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung sexueller Gewalt und dem fachlichen Austausch mit der Staatsanwaltschaft zur Erbringung von Sachbeweisen, unterstützt (etwa 37 000 Euro). b) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen von Côte d’Ivoire geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material , finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? Im Rahmen der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Elfenbeinküste Sach- und Dienstleistungen in den Bereichen Kriminaltechnik, Kriminalpolizei und Personalmanagement an die Police National de Côte d’Ivoire (PNCI) geliefert werden. Im ersten Jahr der dritten Phase wurde die Personalabteilung der Polizei mit Schulungen für die Nutzung einer neuen Personalsoftware und der Erstellung eines internen Netzwerkes (ca. 4 000 Euro) unterstützt. Einheiten der Kriminaltechnik und -polizei im Landesinneren erhielten Sachleistungen (darunter Computer, Büromöbel , kriminaltechnisches Material zur Tatortarbeit, Fahrzeuge) und Fortbildungen zur Tatortarbeit in Höhe von etwa 265 000 Euro. Die Vorbereitung des kriminaltechnischen Labors für die ISO17025 Zertifizierung wurde mit Sachleistungen (zum Beispiel Ausstattung mit Infrarotmessgeräten zur Erkennung von Drogen, in Höhe von etwa 60 000 Euro) und Beratungsleistungen (Fortbildungen und Coaching) in Höhe von etwa 95 000 Euro unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Kamerun geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Kamerun Sach- und Dienstleistungen in den Bereichen Kriminaltechnik, Grenzsicherheit und Personalmanagement an die Polizei geliefert werden. Im ersten Jahr der dritten Phase wurde der Bereich Kriminaltechnik vor allem mit Sachleistungen (kriminaltechnisches Material, Möbel, Computer, Fahrzeug) in Höhe von etwa 330 000 Euro und Beratungsleistungen (etwa Fortbildungen in Abnehmen von Fingerabdrücken und Tatortarbeit) in Höhe von etwa 80 000 Euro unterstützt. Die Personalabteilung der Polizei wurde mit einem Beratungseinsatz (etwa 10 000 Euro) unterstützt und die Abteilung für Grenzsicherheit mit Beratungsleistung (darunter Erhebung von Fortbildungsbedarf, Architektenleistung) in Höhe von etwa 35 000 Euro gefördert. d) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Mauretanien geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material , finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Mauretanien Sach- und Dienstleistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Kriminalkommissariate und Kriminaltechnik der Polizei geliefert werden. Im ersten Jahr der dritten Phase wurde der Aus- und Weiterbildungsbereich mit Sachleistungen (darunter Baumaßnahmen, Ausstattung mit Computern) in Höhe von etwa 200 000 Euro und Beratungsleistungen (zum Beispiel Trainings) in Höhe von etwa 5 000 Euro unterstützt. Die Kriminalkommissariate wurden mit Sachleistungen wie Computern in Höhe von etwa 20 000 Euro und Beratungsleistungen (darunter Organisationsberatung, Management- und IT-Training) in Höhe von etwa 33 000 Euro gefördert. Der Bereich Kriminaltechnik wurde mit Sachgütern (zum Beispiel Material zur Spurensicherung) in Höhe von 4 500 Euro und Beratungsleistungen (Organisationsberatung, kriminalpolizeiliche Expertise) in Höhe von 73 000 Euro unterstützt. e) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Niger geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Niger Sach- und Dienstleistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Grenzsicherheit und Personalmanagement an die Direction Générale de la Police Nationale (DGPN) bereitgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11307 Im ersten Jahr der dritten Phase wurde der Aus- und Weiterbildungsbereich mit Sachleistungen (etwa Baumaßnahmen an der Polizeischule, IT-Material) im Wert von etwa 120 000 Euro und Beratungsleistungen (darunter Entwicklung von Ausbildungsmaterialien , Durchführung von Trainings, Architektur) in Höhe von etwa 90 000 Euro gefördert. Die Abteilung für Grenzsicherheit wurde in Ko-finanzierung mit der EU unterstützt. Sie erhielt Sachleistungen (zum Beispiel Bau von Grenzstationen, Fahrzeuge) in Höhe von etwa 940 000 Euro und Beratungsleistungen (zum Beispiel Fortbildungen zur Dokumentenprüfung an Grenzen, Architektenleistungen ) in Höhe von etwa 155 000 Euro. f) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in Nigeria geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Nigeria Sach- und Dienstleistungen in den Bereichen Aus- und Fortbildung zur Standardisierung von Prozessen und Schaffung von Transparenz sowie in dem Bereich Grenzmanagement an die Nigeria Police Force (NPF) und den Nigeria Immigration Service (NIS) bereitgestellt werden. Die Sach- und Dienstleistung werden für beide Partnerinstitutionen zentral (Abuja) sowie auf Ebene ausgewählter Bundesstaaten (Sokoto, Kebbi, Kano, Kaduna, Plateau State) erbracht. Im ersten Jahr der dritten Phase wurden insbesondere für verschiedene Trainingseinrichtungen der Polizei Sachgüter (zum Beispiel Einrichtungsmaterialien für Trainingsgebäude, Unterrichtsmaterialien, Computer und Fahrzeuge) in Höhe von etwa 125 000 Euro geliefert. Die NPF wurde außerdem durch externe Beratungsleistung zu den Themen Menschenrechte , Gleichstellung und forensische Polizeiarbeit sowie zur Entwicklung von Trainingscurricula und der Einführung von standardisierten Prozessen in Höhe von etwa 150 000 Euro gefördert. Die Immigrationsbehörde hat in der laufenden Programmphase bereits Sachgüter wie Einrichtungsmaterialien für Trainingsgebäude, Unterrichts- und Büromaterialien , Grundausstattung für Grenzpatrouillen sowie Fahrzeuge in Höhe von 170 000 Euro erhalten. Externe Beratungsleistung zu den Themen Gleichstellung , Bürgernähe und zur Aktualisierung bestehender Trainingscurricula wurde in Höhe von etwa 70 000 Euro erbracht. g) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen im Tschad geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Tschad Sach- und Dienstleistungen in den Bereichen Kriminalpolizei und -technik, Grenzsicherheit und Fuhrparkmanagement an die Police Nationale Tchadienne (PNT) geliefert werden. Im ersten Jahr der dritten Phase erhielten die Kriminalpolizei und -technik Beratungsleistungen (darunter Fortbildungen) in Höhe von etwa 8 000 Euro und Sachleistungen (zum Beispiel Spurensicherungsmaterial, Büroausstattungen) in Höhe von etwa 28 000 Euro. Das Fuhrparkmanagement wurde mit Sachleistungen (darunter Bau und Ausstattung einer Autowerkstatt) in Höhe von etwa 215 000 Euro unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode h) Was soll im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen in den Südsudan geliefert werden (bitte gelieferte Sach- und Dienstleistungen nach Ländern, Material , finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? In der dritten Phase des Polizeiprogramms sollen in Südsudan Sach- und Dienstleistungen im Bereich des Funknetzes, der Notrufzentrale und im Personalmanagement an den South Sudan National Police Service (SSNPS) geliefert werden. Seit Mitte 2016 ist die weitere Implementierung des Polizeiprogramms in Südsudan aufgrund der anhaltend schlechten Sicherheitslage ausgesetzt. Sofern die Ländermaßnahme fortgesetzt wird, sollen Sach- und Dienstleistungen in den genannten Bereichen weiter erbracht werden. Seit Beginn der dritten Programmphase bis einschließlich Ende 2016 wurden Sachgüter in minimalem Umfang zur Instandhaltung und Wartung des Funknetzes und der Notrufzentrale der Polizei (etwa Werkzeug) dem Internet-, Kommunikations- und Technologie-Direktorat der Polizei (ICT) zur Verfügung gestellt (etwa 3 500 Euro). In geringem Umfang wurden diese Lieferungen von Trainingsmaßnahmen begleitet (etwa 450 Euro). Insbesondere für die geplante Ausweitung der Notrufzentrale sowie die technische Ausgestaltung dieser Ausweitung wurde die Polizei durch externe Beratungsleistung in Höhe von etwa 60 000 Euro unterstützt. 6. Welche „koordinierte grenzüberschreitende Operationen zur Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität“ soll das Polizeiprogramm Afrika im Rahmen des Aufbaus von AFRIPOL einführen? Welcher Stellenwert kommt hier der Bekämpfung irregulärer Migration und Schleppernetzwerken zu? Der African Union Mechanism for Police Cooperation (kurz: AFRIPOL) ist von den zuständigen Gremien bislang noch nicht als Einrichtung der Afrikanischen Union genehmigt worden. Im Rahmen der derzeitigen Programmphase hat das Polizeiprogramm Afrika die Afrikanische Union beim Aufbau von AFRIPOL beraten und im Juli 2015 eine Baseline-Studie durchgeführt. Die Baseline-Studie beruht auf einer Rahmenanalyse und Interviews mit Programmpartnern und Experten vor Ort zum Thema Polizeikooperation. Ziel der Studie war es, Möglichkeiten einer besseren Zusammenarbeit von AFRIPOL aufzuzeigen. Der Studie zufolge soll AFRIPOL nach erfolgreicher Einrichtung über ein operatives und ein Trainingsmandat in Bezug auf transnational organisierte Kriminalität verfügen, das unter anderem die Themen irreguläre Migration und Schleppernetzwerke umfasst . Vom Polizeiprogramm Afrika werden keine polizeilichen Operationen vorbereitet oder begleitet. Sämtliche Aktivitäten des Polizeiprogramms haben beratenden Charakter, beispielsweise zur Stärkung der Kapazitäten AFRIPOLs zur Durchführung von grenzüberschreitenden Operationen. 7. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ der GIZ seit dem Jahr 2013 im Südsudan an welche staatlichen (und eventuell nichtstaatlichen) Stellen geliefert (bitte gelieferte Sachund Dienstleistungen nach Material, finanziellem Umfang und Herstellern konkret aufschlüsseln)? Im Rahmen der zweiten und dritten Programmphase des Polizeiprogramms wurden Sach- und Dienstleistungen an den South Sudan National Police Service (SSNPS) in den Bereichen Funk- und Kommunikationstechnik sowie in Bezug auf die Notrufzentrale der SSNPS geliefert. In der zweiten Programmphase (bis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11307 Ende 2015) wurden die Leistungen in Ko-finanzierung mit dem kanadischen Department of Foreign Affairs and International Trade erbracht. Seit Mitte 2016 ist die Umsetzung des Polizeiprogramms aufgrund der Unruhen und anhaltend schlechten Sicherheitslage im Südsudan ausgesetzt. Seit Beginn der zweiten Programmphase bis zur Aussetzung wurden dem ICT-Direktorat der Polizei Sachgüter zur Instandhaltung und Wartung des Funknetzes der Polizei (zum Beispiel Ausrüstung für Nachrichtenübermittlung, Ersatzteile für die Antennenanlage, Funkgeräte) sowie zum Aufbau einer Notrufzentrale in der Hauptstadt Juba (zum Beispiel Werkzeug, Fahrzeuge, Computer) in Höhe von etwa 650 000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Lieferung von Sachgütern wurde durch Trainingsmaßnahmen, beispielsweise zur Instandhaltung und Wartung des landesweiten Funksystems und zum Betrieb der Notrufzentrale, in Höhe von etwa 40 000 Euro begleitet. Insbesondere für den Betrieb des Funksystems und für die technische Ausgestaltung der Notrufzentrale , aber auch in anderen Bereichen (zum Beispiel Organisationsabläufe, Planungsprozesse ) wurde die Polizei durch externe Beratungsleistung in Höhe von etwa 350 000 Euro unterstützt. Während der zweiten Programmphase wurden Abschlusszahlungen für Bau- und Renovierungsarbeiten verschiedener Funkstationen getätigt (etwa 150 000 Euro), die während der ersten Programmphase landesweit errichtet wurden. 8. Für welche der im Polizeiprogramm Afrika adressierten Länder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von Ausrüstung , die zur internen Repression genutzt werden könnte? Um welche Vorgaben handelt es sich dabei? Die Ausfuhr von Gütern in die fraglichen Länder, die zur internen Repression verwendet werden könnten, unterliegt den für alle Länder gültigen Verboten und Genehmigungspflichten der EG-Verordnung 1236/2005 (Anti-Folter). Zudem wird die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern nach Maßgabe der EG-Verordnung 428/2009 (Dual-Use) sowie der deutschen Außenwirtschaftsverordnung kontrolliert (siehe Artikel 12 Dual-Use-Verordnung i. V. m. 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008 betr. Schutz der Menschenrechte und Schutz vor interner Repression ). 9. In welchen Gremien ist in letzter Zeit über das Polizeiprogramm Afrika im Südsudan „herauf und herunter debattiert“ worden, wie der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in der Fragestunde vom 30. November 2016 erklärte? Was war der Inhalt dieser Debatten? Über die Ausrichtung des Polizeiprogramms Afrika in Südsudan wurde intensiv in den Überwachungsgremien des Friedensabkommens, dem Joint Monitoring and Evaluation Committee (JMEC), und dem Überwachungsgremium für den Sicherheitssektor , Cease Fire and Transitional Security Arrangement Monitoring Mechanism (CTSAMM), sowie im Kreis der Unterstützer des Friedensabkommens (USA, Großbritannien, Deutschland, Norwegen, Europäische Union, Schweiz, Kanada, Niederlande) diskutiert. An Deutschland wurde der Wunsch herangetragen zu prüfen, ob und wie dieses erfolgreiche Programm für die Umsetzung des Friedensabkommens in Südsudan besser genutzt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Warum ist der Südsudan auch in die dritte Phase des Polizeiprogramms Afrika aufgenommen worden, obwohl in dem Land seit einigen Jahren ein blutiger Konflikt herrscht? In enger Abstimmung mit der United Nations Mission in South Sudan (UNMISS), Kanada und Großbritannien, soll der Aufbau eines landesweiten Kommunikationssystems für den nationalen zivilen Polizeidienst (Bau, Ausstattung von Funkstationen mit Sprechfunk- und Daten-Übertragungssystem) fortgeführt werden. Weitere Bedarfe, die durch eine Fortführung der Unterstützung gedeckt werden sollten, waren der Aufbau von Wartungswerkstätten in Dschuba und Wau, Trainings im Bereich der Instandhaltung des Funksystems, Stärkung der Managementkapazitäten des South Sudan National Police Service (SSNPS) Kommunikations -Departments sowie der Aufbau eines Teams spezialisierter Polizeikräfte im Bereich Kommunikation. Das Hauptargument für die Weiterführung der Ländermaßnahme Südsudan ist die Unterzeichnung des IGAD-Friedensabkommens zwischen den Bürgerkriegsparteien am 17. und 26. August 2015, die unter anderem zum Aufbau einer gemischt -ethnischen Polizei als wesentlichen Bestandteil der Friedensvereinbarungen führte. Weitere relevante Punkte waren die bis dato vergleichsweise erfolgreiche Zusammenarbeit der Geber und Südsudans im Polizeibereich sowie der dringende Bedarf an Kommunikationstechnologie zum Schutz der Bevölkerung. 11. Inwiefern funktioniert die im Rahmen des Polizeiprogramms Afrika eingerichtete Notrufzentrale im Südsudan nach Informationen der Bundesregierung derzeit? Nach vorliegenden Informationen ist die Notrufzentrale derzeit zwar in Betrieb, wird aber in geringerem Umfang betrieben als vor dem Ausbruch der Unruhen. Dies ist internen und externen Faktoren geschuldet (unter anderem Personal- und Treibstoffmangel, internen Umstrukturierungen) sowie der Evakuierung der GIZ- Mitarbeiter. Trotzdem können Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Hauptstadt Dschuba unter der Telefonnummer „777“ Mitarbeiter der Notrufzentrale erreichen. Nachdem die Anrufe entgegengenommen und betreut wurden, entsendet die Polizei ein Einsatzteam in einem mit „777“-gekennzeichneten Fahrzeug in den gemeldeten Ort. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale pflegen auch nach Aussetzen des Polizeiprogramms größtenteils die Anwesenheitslisten und Protokolle in der Zentrale; die Einsatzfahrzeuge verkehren zwar seltener, aber regelmäßig in den Straßen der Hauptstadt. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Polizei im Südsudan im derzeitigen Konflikt in dem Land? Die Polizei in Südsudan kann ihrer Rolle als eigenständige, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichteten Institution wegen vielfältiger Einschränkungen wie die unzureichende Qualifikation und Ausbildung des Personals, fehlende Ressourcen, fehlende Ausrüstung, ständig wechselnde Führung und ethnische Zerrissenheit nur bedingt entsprechen. Im Bürgerkrieg spielt die Polizei als Institution grundsätzlich keine Rolle, allerdings haben sich Mitglieder der Polizeikräfte in nicht geringer Zahl den Rebellen angeschlossen oder auch in manchen Regionen den Milizen oder Streitkräften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11307 13. Inwiefern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass Aspekte des Polizeiprogramms, insbesondere die Einrichtung eines professionellen Kommunikationssystems von einer oder mehrerer der Konfliktparteien im Südsudan für eigene, gewalttätige Zwecke missbraucht wird? Das Konzept der polizeilichen Notrufzentrale reduziert die Möglichkeiten von Diskriminierung durch Polizeikräfte auf ein Minimum. Der zentral eingehende Anruf ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei, und es bestehen keine Filter, die zu einem Ausschluss der Bearbeitung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, sozialem Stand oder politischer Meinungen führen könnten. Die Fachkräfte des Polizeiprogramms standen bis zur Aussetzung der Aktivitäten in engem Austausch mit dem Direktor und den Mitarbeitern der zuständigen Einheit (ICT), die für das Funksystem und die Notrufzentrale zuständig ist (Inbetriebnahme , Tests, Reparaturen). Damit war ein ständiger Einblick in den Umgang mit dem System gewährleistet. Zu Fragen der Nutzung des Systems war das führende Direktorat in Dschuba außerdem im regen Austausch mit Polizeieinheiten an entlegenen Standorten. Die Polizei wurde darüber hinaus vom Polizeiprogramm zur Abhörsicherung für das Funksystem beraten (sog. Net Control Center). Im gesamten Prozess stand das Polizeiprogramm in engem Austausch mit der deutschen Botschaft, internationalen Gebern und weiteren Akteuren. Es fanden auf Initiative der südsudanesischen Polizei Austauschtreffen statt, zu denen Vertreter von Botschaften, internationalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Institutionen geladen waren, um gemeinsam die Entwicklungen in der Polizei zu diskutieren. 14. Welche Erfolge hat das „Trust Buildung Project“ im Südsudan nach Information der Bundesregierung vorzuweisen? Ist dessen Fortführung auch in der aktuellen Projektphase vorgesehen? Das Trust Building Projekt der südsudanesischen Polizei ist eine Initiative des damaligen Polizeipräsidenten, die seit 2012 verschiedene Maßnahmen der Polizei auch unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Bevölkerung beinhaltet (zum Beispiel Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen zum besseren gegenseitigen Verständnis). Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in den südsudanesischen Polizeidienst zu gewinnen. Die vom Polizeiprogramm unterstützte Notrufzentrale ist eine Maßnahme der Polizei im Rahmen dieses Trust Building Projekts, die auch durch andere internationale Entwicklungspartner unterstützt wird. Sie konnte schnell große Erfolge erzielen und wurde nach ihrer Einrichtung 2014 zum Leuchtturmprojekt der Trust Building Initiative. Die steigende Zahl von Anrufen aus der Bevölkerung (Berichte über Straftaten, auch medizinische Notfälle) ist ein Zeichen des Erfolgs der Notrufzentrale. Ein Großteil der Anrufe wird von der Polizei dokumentiert. In den vergangenen Jahren konnte eine zunehmende Professionalisierung der Arbeit der Notrufzentrale verzeichnet werden. Die Notrufzentrale funktioniert trotz der Kämpfe, wenn auch eingeschränkt. Die eingerichteten Polizeistationen in Dschuba sind in Betrieb. Wenn die Sicherheitslage in Dschuba die Rückkehr der GIZ-Mitarbeiter zulässt, soll die Optimierung dieser Mechanismen weiter vorangetrieben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Auf welche Weise werden die Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und Äthiopien derzeit durch die Bundesregierung im Bereich von Sicherheit und Migration unterstützt? Welche weiteren europäischen Regierungen beteiligen sich an diesen Projekten ? Die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten verfolgen derzeit zur verbesserten Migrationssteuerung und Fluchtursachenbekämpfung länderspezifische Ansätze mit Niger, Mali, Senegal, Äthiopien und Nigeria. Die Bundesregierung ist zusammen mit Frankreich und Italien durch hochrangige Besuche und Projekte besonders in Mali und Niger aktiv, auch in den Bereichen Sicherheit und Migration . Zu diesem Zweck stehen auch im EU Treuhandfonds für Afrika (EUTF) Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projekte in den 23 Partnerländern des EUTF, die vom Fonds kofinanziert werden. Listen der Vorhaben unter den drei Regionalfenstern des Fonds sind ersichtlich auf der Seite der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/euemergency -trust-fund-africa_en. Mali: In Mali engagiert sich die Bundesregierung im Bereich Sicherheit durch Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen (MINUSMA); Beteiligung an der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali; Beteiligung an der EU-Mission zum Kapazitätsaufbau EUCAP Sahel Mali; und ergänzende Unterstützung durch Einzelprojekte der Ertüchtigungsinitiative sowie Ausbildung und Ausstattung im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe (MAH), dem bilateralen Jahresprogramm und des Ausstattungshilfeprogrammes der Bundesregierung (A-HP) sowie der Gestellung von zwei militärischen Beratern für die EMP und den malischen Generalstab. Der militärische Anteil der Unterstützung von MINUSMA und EUTM hat keinen unmittelbaren Bezug zu Migrationsfragen. Durch ihre stabilisierende Wirkung können sie aber helfen, gewaltbedingte Vertreibungen einzudämmen und somit Fluchtdruck zu mindern. In der Mission MINUSMA ist an der Akademie der Nationalpolizei in Bamako ein aus deutschen Polizistinnen und Polizisten bestehendes Trainerteam eingesetzt zur Durchführung von Fortbildungsseminaren in den Bereichen Bereich Grenz- und Migrationsmanagement. Die Mission EUCAP Sahel Mali bietet ebenfalls Ausbildungskomponenten zu diesen Themen an und unterstützt die malische Regierung darüber hinaus im Rahmen der strategischen Beratung auch in Migrationsfragen. Unterstützung im Migrationsbereich erfolgt in folgenden Maßnahmen: Informationsprojekt zu den Gefahren irregulärer Migration; Maßnahmen des EUTF; Maßnahmen EUCAP; und Maßnahmen zur Verbesserung von Bleibe- und Rückehrperspektiven. An MINUSMA sind die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Litauen, Niederlande, Österreich, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn beteiligt. Folgende EU-Staaten nehmen an EUTM teil: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Großbritannien, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg , Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien , Tschechien und Ungarn (Stand: 22. Januar 2017). Die teilnehmenden EU- Staaten an EUCAP sind: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien , Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Rumänien und Spanien (Stand: 22. Januar 2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11307 Niger: Die Bundesregierung und die Europäische Union haben Niger Unterstützung angeboten, damit zusätzliche Ausgaben im humanitären und Sicherheitsbereich sowie aufgrund von zusätzlichen Bedrohungen durch das Einsickern terroristischer oder extremistischer Elemente, organisierter Kriminalität und Schmuggel abgefedert werden können. Hierzu erhält Niger Unterstützung im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe und des bilateralen Jahresprogrammes sowie der Ertüchtigungsinitiative. Die Entsendung eines militärischen Beraters für das Verteidigungsministerium in Niger ist geplant. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung ihre längerfristigen Bemühungen fort, Niger in der Durchsetzung seiner Staatlichkeit in allen Landesteilen zu unterstützen, insbesondere im Raum Agadez. Im Rahmen der Ausgestaltung der Migrationspartnerschaft werden ferner entwicklungspolitische Vorhaben identifiziert, die in ihrer Wirkung Bleibe- und Rückkehrperspektiven verbessern und, insbesondere im Fall von Niger, die Auswirkungen der Transitmigration abfedern. Weiterhin kofinanziert die Bundesregierung ein entwicklungspolitisches Vorhaben des EU-Treuhandfonds Afrika zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Niger. Nigeria: Aus der Ertüchtigungsinitiative unterstützt die Bundesregierung Projekte zur Sicherheitssektorreform durch Vorhaben zur Kontrolle illegaler Kleinwaffenströme , Stärkung nationaler Kapazitäten im Bereich Biosicherheit, Beschaffung mobiler Radarsysteme und zur rechtstaatlichen Verfolgung terroristischer Straftaten , sowie durch Lieferung von Minensuchgeräten. Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung werden unter anderem mobile Krankenstationen geliefert. Darüber hinaus werden Nigeria Lehrgangsplätze in Deutschland im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe angeboten. Weiterhin wird ab 2017 ein neues Polizeiprogramm (Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm ) aufgebaut. Wenngleich diese Maßnahmen keinen unmittelbaren Bezug zu Migrationsfragen haben, sollen sie durch ihre stabilisierende Wirkung helfen, Fluchtdruck zu mindern. Die Maßnahmen der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit liegen in den folgenden Schwerpunktbereichen: Breitenwirksame Wirtschaftsentwicklung (einschließlich Berufsbildung, Beschäftigungsförderung, Mikrofinanzsektor , Innovationen in der Landwirtschaft) und Energie (Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz) sowie in der maßgeblichen Unterstützung beim Aufbau der nigerianischen Entwicklungsbank und der Poliobekämpfung im Nordosten des Landes. Neben der Förderung von Zukunftsperspektiven in Nigeria zielen die Maßnahmen allesamt auf fluchtdruckmindernde Wirkungen. Aus Sondermitteln wurde zudem ein Vorhaben zur Unterstützung von Binnenvertriebenen und deren Aufnahmegemeinden aufgelegt. Senegal: Es besteht eine Kooperation mit Senegal im Rahmen der Ausstattungshilfe der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte sowie im Rahmen eines bilateralen Jahresprogramms. Ergänzend werden Senegal Lehrgangsplätze in Deutschland im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe angeboten. Dieses hat keinen unmittelbaren Bezug zu Migrationsfragen. Die laufenden Programme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Schwerpunkt Erneuerbare Energien haben mittelbare Auswirkungen auf die Verhinderung illegaler Migration. Die Europäische Union unterstützt Senegal bei der Verbesserung der Grenzkontrollen , Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, illegaler Handel mit Drogen und gefälschten Medikamenten sowie der Cyberkriminalität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Bereich der Migrationsbekämpfung wurden bislang neun Projekte zur Finanzierung aus dem EUTF beschlossen (Ausbildung, Wirtschaftsförderung, Wiedereingliederung ). Äthiopien: Es besteht eine Kooperation im Bereich der Militärischen Ausbildungshilfe . Darüber wird mit Äthiopien im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte kooperiert, das Mitte 2017 ausläuft. Diese Zusammenarbeit hat keinen Bezug zu Migrationsfragen. Konkrete Unterstützung von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden in Äthiopien über Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie über Sondermittel dienen der Verbesserung der Basisdienstleistungen und wirtschaftlichen Perspektiven für die Menschen in den entsprechenden Camps und Gemeinden. Zur Umsetzung der EU-Migrationspartnerschaft mit Äthiopien wird vor allem der EUTF genutzt. Über den EUTF wird das Vorhaben „Better Migration Management “ umgesetzt, das die Bundesregierung aus dem Haushalt des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit kofinanziert. Das Vorhaben wird von einem europäischen Konsortium unter Führung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit umgesetzt. Äthiopien partizipiert neben weiteren Ländern am Horn von Afrika an diesem Programm. Im Zentrum des Vorhabens steht die Unterstützung der Länder am Horn von Afrika beim Migrationsmanagement, dem Schutz von Migranten, Information über die Gefahren irregulärer Migration sowie der Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleuser. Auf EU-Ebene hat es zudem hochrangige Besuche und die Fortsetzung eines technischen Dialoges zu Migrationsfragen mit der äthiopischen Seite gegeben. Grundsätzlich ist die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Ländern Mali, Niger, Nigeria, Senegal und Äthiopien im Kontext Migration relevant, da mit der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort für sie Bleibe- und Rückkehrperspektiven einhergehen. 16. Für welches der Länder Niger, Mali, Nigeria, Senegal und Äthiopien existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte? Um welche Vorgaben handelt es sich dabei? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 17. Auf welche Weise unterstützt das Auswärtige Amt welche Länder Westafrikas im Bereich des Polizeiaufbaus im Projekt „Adwenpa II“? a) Welche Operationen und Trainings haben in dem Kontext bereits stattgefunden , und welche weiteren sind geplant? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden in diesem Kontext bislang zwei Kontrollaktionen (Adwenpa I vom 26. Januar bis 4. Februar 2016 und Adwenpa II vom 14. bis 21. November 2016) durchgeführt, die unter anderem die Bekämpfung von Menschenhandel, Rauschgiftschmuggel und Kfz-Verschiebung zum Ziel hatten. In Bezug auf die Bekämpfung der Kfz-Verschiebung fand im Rahmen von Adwenpa II eine Kontrollaktion nach gestohlenen Fahrzeugen im Bereich Elubo/ Noe an der Grenze zwischen Elfenbeinküste und Ghana statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11307 Für detailliertere Informationen zu den Kontrollaktionen Adwenpa I und Adwenpa II sowie zu gegebenenfalls geplanten Folgeoperationen wird auf das Interpol -Generalsekretariat verwiesen. b) Welche der Länder sind bereits an Informationssysteme von Interpol angeschlossen ? Die Nationalen Zentralbüros der Länder Westafrikas sind an das Nachrichtenaustauschsystem der IKPO-Interpol (I-24/7 Netzwerk) angeschlossen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen dazu vor, ob diese Nationalen Zentralbüros einen Zugriff auf weitere Datenbanken von Interpol besitzen. 18. Inwiefern sind die einzelnen im Regionalvorhaben zum Aufbau eines Polizei -Informationsnetzwerks für den regionalen und internationalen Informationsaustausch (WAPIS Program) unterstützten Länder Mauretanien, Tschad, Benin, Burkina Faso, Ghana, Mali und Niger an Informationssysteme von Interpol angeschlossen (bitte für alle Länder einzeln angeben)? Das Vorhaben „West Africa Police Information System (WAPIS) Program“ (Aufbau eines Polizei- Informationsnetzwerks für den regionalen und internationalen Informationsaustausch), wird von der Europäischen Union seit 2012 nun in seiner dritten Phase unterstützt. Vor Beginn des WAPIS-Programms verfügte in der Region nur Benin über ein elektronisches Polizei-Informationssystem. Im Rahmen der ersten und zweiten Projektphase richtete WAPIS in den Ländern Ghana, Mali und Niger Pilotprojekte ein, erweiterte das Polizeiinformationssystem in Benin und gliederte es in das WAPIS-System ein. In der laufenden Phase sollen neben den Pilotländern Benin, Ghana, Mali und Niger auch die verbleibenden Länder der G5-Sahel-Region (Burkina Faso, Tschad, Mauretanien) sowie weitere interessierte Mitgliedstaaten der Economic Community of West African States (ECOWAS) zur Zielgruppe des Vorhabens gehören. INTERPOL ist die von der Europäischen Union beauftragte Durchführungsorganisation zur Umsetzung der Unterstützung von WAPIS. Mit dem Ziel der Vernetzung der genannten Polizeiinformationssysteme mit dem weltweiten Informationsaustausch ist vorgesehen, die aufgebauten und im Aufbau befindlichen nationalen WAPIS-Systeme mit den jeweiligen nationalen Zentralstellen von INTER- POL zu verbinden, um die nationalen Daten im Rahmen des internationalen Interpol I-24/7-Systems auszutauschen und direkt international verfügbare Interpol- Daten abrufen zu können. Globale Kriminalitätsentwicklungen können dadurch besser eingeschätzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17b verwiesen . Nach Kenntnisstand der Bundesregierung befindet sich WAPIS in den einzelnen genannten Ländern in der Planungs-, Pilot- beziehungsweise Aufbauphase. Die angestrebte Vernetzung mit den nationalen Polizeiinformationssystemen ist nach derzeitiger Kenntnis noch nicht abgeschlossen. 19. Inwiefern gibt es Schnittstellen bzw. eine Kooperation zwischen WAPIS und dem Polizeiprogramm Afrika der GIZ? Derzeit gibt es keine Schnittstellen oder Kooperationen zwischen WAPIS und dem Polizeiprogramm Afrika. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11307 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Für welche der im Regionalvorhaben Kapazitätsaufbau der zivilen maritimen Sicherheitskräfte (Support to West Africa Integrated Maritime Strategy) aus Mitteln des 11. Europäischen Entwicklungsfonds unterstützten Länder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen zur Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression genutzt werden könnte (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596)? Um welche Vorgaben handelt es sich dabei? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 21. An welche internationalen Lagezentren oder Informationsaustausche sind die drei multinationalen maritimen Koordinationszentren in Benin, Ghana und Cabo Verde angeschlossen, deren technische Ausstattung bzw. diesbezüglichen Schulungsmaßnahmen von der Bundesregierung unterstützt werden (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596)? Die Multinationalen Maritimen Koordinationszentren in Benin (Zone E), Ghana (Zone F) und Cabo Verde (Zone G) sollen untereinander und mit den Lagezentren der Nationalen Marine Kommandos der Mitgliedstaaten in ihrer jeweiligen Zone kommunikationstechnisch verbunden werden. Zusätzlich werden die Zentren mit dem Regionalen Maritimen Koordinationszentrum der Economic Community of West African States (ECOWAS) in Elfenbeinküste (Abidjan) Verbindung haben. 22. Auf welche Weise wird die Bundesregierung im Rahmen des Ausstattungshilfeprogrammes der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte für die Jahre 2017 bis 2020 dazu beitragen, in Ghana „Rahmenbedingungen für die Ausbildung der regionalen Sicherheitskräfte im Bereich des Nachrichtenwesens zu schaffen“ (Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10596)? Ghana ist seit den ersten VN-Friedenseinsätzen in den 1960er-Jahren ein bedeutender Truppensteller der Vereinten Nationen. Derzeit belegt das Land weltweit Platz neun bei der Anzahl von Blauhelmentsendungen (Stand 31. Dezember 2016: 2 935 Soldaten und Polizisten). Darüber hinaus ist Ghana seit 2003 Standort des Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC), in dem Teilnehmer für künftige Einsätze in Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) ausgebildet werden (ziviles Personal, Polizei und Militär). In Reaktion auf die Zunahme von VN-Friedenseinsätzen ist Ghana bemüht, auch die Aufklärungsfähigkeiten westafrikanischer Friedenseinsätze zu verbessern. Deutschland unterstützt dieses Ziel im Rahmen des Ausstattungshilfeprogrammes der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte durch Sanierung und Fertigstellung von Ausbildungsinfrastruktur in Accra, Beschaffung von Ausbildungs -Kfz und IT-Material zur Ausbildung und anteiligen Ausstattung eines Gefechtsstandes sowie Personal im Ausbildungsbereich. Ghana beabsichtigt, die dadurch entstehenden Ausbildungskapazitäten unter anderem im Rahmen des bestehenden Engagements im Bereich der Ausbildung für Friedenseinsätze auch anderen ECOWAS-Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333