Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11319 18. Wahlperiode 23.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11107 – Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Hunderttausend Euro und der unentgeltlichen Bereitstellung von Bundeswehrsoldaten als Logistik- Helfer die Münchner Sicherheitskonferenz. In den vergangenen Jahren hat sie jeweils annähernd eine Million Euro dafür ausgegeben (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/388, 18/3781 und Antwort auf die Schriftliche Frage 80 der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 29. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7473). Nach eigenen Angaben unterstützt die Bundesregierung die Konferenz, weil sie sich davon die „gestaltende Mitwirkung in den internationalen und supranationalen Organisationen“ verspricht. Die Konferenz erlaube es ihr, „bedeutende Entscheidungsträger anderer Staaten und Regionen“ zu erreichen. Kritiker umschreiben das mit folgenden Worten: „Auf der sogenannten Münchner Sicherheitskonferenz (SIKO) im Februar 2017 versammeln sich die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Machteliten, vor allem aus den NATO-Staaten, den Hauptverantwortlichen für das Flüchtlingselend, für Krieg, Armut und ökologische Katastrophen. Ihnen geht es – entgegen ihrer Selbstdarstellung – weder um die friedliche Lösung von Konflikten, noch um Sicherheit für die Menschen auf dem Globus, sondern um die Aufrechterhaltung ihrer weltweiten Vorherrschaft und um die Profitinteressen multinationaler Konzerne“ (Aufruf zur Demonstration gegen die Konferenz, www.sicherheitskonferenz.de). Zu den Teilnehmern der Konferenz gehören finanziell höchst potente Rüstungsunternehmen , die dort Beziehungen zu ihren Kunden weiterentwickeln können. Die staatliche Subventionierung einer solchen Veranstaltung zur Anbahnung weiterer Rüstungsexporte ist aus Sicht der Fragesteller unberechtigt. Stattdessen wäre es sinnvoller, die Protestveranstaltungen zu unterstützen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeit in Verbindung mit der Frist zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist der Stichtag für die Beantwortung der aufgeführten Fragen der 16. Februar 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11319 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Bundeswehrsoldaten waren in Zusammenhang mit der Konferenz im Jahr 2016 eingesetzt, und welche Kosten sind dabei entstanden? Im Jahr 2016 betrug der personelle Unterstützungsumfang der 52. Münchner Sicherheitskonferenz ca. 200 Bundeswehrsoldaten. Die Ausgaben für die Unterstützung durch die Bundeswehr wurden aus dem Einzelplan 14 bestritten und beliefen sich auf ca. 30 000 Euro. Ergänzend sind Kosten in Höhe von ca. 307 000 Euro (überwiegend Personalkosten) entstanden. 2. Mit welchen weiteren Maßnahmen hat der Bund die Konferenz 2016 unterstützt , und welche Kosten sind dabei entstanden? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat die Veranstaltung im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln in Höhe von 500 000 Euro unterstützt , die aus einem vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dem BPA zur Eigenbewirtschaftung bereitgestellten Etat für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Zu weiteren Maßnahmen der Unterstützung durch die Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 3. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden voraussichtlich im Februar 2017 in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen (bitte nach Personal- und Sachkosten differenzieren und falls noch keine genauen Zahlen vorliegen, bitte angeben, ob signifikante Veränderungen zu erwarten sind)? Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der 53. Münchner Sicherheitskonferenz voraussichtlich mit 275 Bundeswehrangehörigen. Abschließende Aussagen zu Personal- und Sachkosten können erst im Nachgang zur 53. Münchner Sicherheitskonferenz gemacht werden. Hinweise auf eine bedeutsame Änderung der Kosten liegen derzeit nicht vor. a) Von welchen Einheiten stammen diese? Folgende Dienststellen werden voraussichtlich Unterstützung für die 53. Münchner Sicherheitskonferenz leisten: Universität der Bundeswehr München, Sanitätszentrum München, Landeskommando Bayern, Multinationales Kommando Operative Führung, Feldjägerregiment 3, Logistikbataillon 472, Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. b) Wie viele Feldjäger sind darunter, und wo werden diese eingesetzt? Nach derzeitigem Planungsstand sind ca. 55 Feldjäger im Rahmen der 53. Münchner Sicherheitskonferenz vorgesehen. Der genaue Kräfteumfang hängt von der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden hochrangigen Gäste aus dem Geschäftsbereich des BMVg und der verbündeten Streitkräfte sowie der aktuellen Gefährdungslage ab. Die Feldjäger werden dort eingesetzt, wo sie im Rahmen ihres Auftrags zum Schutz der Schutzpersonen benötigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11319 c) Wie viele Soldaten werden zur Eigensicherung eingesetzt? Der Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr zur Eigensicherung im Sinne einer Absicherung der Veranstaltung ist nicht vorgesehen. d) Welche Einsatzorte und Einsatzzeiten sind vorgesehen (bitte detailliert angeben)? Das Personal wird voraussichtlich vom 16. Februar 2017 an bis zum 19. Februar 2017 eingesetzt. Einsatzorte sind der Flughafen München und der Tagungsort Hotel Bayerischer Hof. e) Ist beabsichtigt, Soldaten mit der Wahrnehmung des Hausrechts im Tagungshotel bzw. an anderen Orten oder mit anderen exekutiven Aufgaben zu beauftragen, und wenn ja, wie viele Soldaten wo genau, und wann wurde auf wessen Ersuchen von wem diese Entscheidung getroffen? Eine Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer exekutiver Aufgaben durch Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. f) Welche konkreten Leistungen erbringen die Soldaten voraussichtlich (bitte nach Tätigkeitsbeschreibungen differenzieren)? Angehörige der Bundeswehr werden eingesetzt bei der Organisation der Konferenz , bei der Transportorganisation, im Bereich der sanitätsdienstlichen Versorgung in Zusammenarbeit mit dem zivilen Rettungsdienst, zum Personenschutz sowie bei den Dolmetschleistungen. g) Woraus resultieren allfällige signifikante Abweichungen vom Bundeswehreinsatz zur Konferenz 2016? Die gestiegene Zahl von Schutzpersonen auf der 53. Münchner Sicherheitskonferenz erfordert im Vergleich zum Vorjahr einen höheren Ansatz der erforderlichen Feldjägerkräfte zum Personenschutz. Darüber hinaus ergeben sich in den übrigen Bereichen keine signifikanten Abweichungen zur Unterstützung der Konferenz im Jahr 2016. h) Wird auch in diesem Jahr darauf verzichtet, die Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen? Die personelle und materielle Unterstützung der 53. Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bundeswehr erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung . Darüber hinaus dient sie dem Schutz von Angehörigen der Streitkräfte . Auf die Antwort zu Frage 3b wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Da die Veranstaltung im überwiegenden Interesse der Bundesregierung liegt, wird von einer Inanspruchnahme des Veranstalters abgesehen. 4. Welche Förderung seitens des Presse- und Informationsamtes ist für die Konferenz 2017 vorgesehen? Das BPA unterstützt die Konferenz im Jahr 2017 mit einer Projektförderung in Höhe von 500 000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11319 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Mit welchen weiteren Maßnahmen unterstützt der Bund die Konferenz 2017, und welche Kosten entstehen dabei voraussichtlich (bitte Vergleichswerte für das Jahr 2016 angeben)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 6. Woraus resultieren allfällige signifikante Abweichungen von der Förderung bzw. weiteren Unterstützungsmaßnahmen im Jahr 2016? Im Vergleich zum Jahr 2016 liegen solche Abweichungen nicht vor. 7. Mit welchen Gesamtkosten für die Konferenz rechnet der Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung? Für die 53. Münchner Sicherheitskonferenz werden von der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH Gesamtkosten in Höhe von 1 877 500 Euro kalkuliert . 8. Welche spezifische Bedeutung kommt nach Einschätzung der Bundesregierung der Konferenz in diesem Jahr zu? Die Münchner Sicherheitskonferenz ist seit Jahrzehnten ein zentraler Ort des transatlantischen Meinungsaustausches und eine der bedeutendsten sicherheitspolitischen Konferenzen weltweit. Zur Zielgruppe des Veranstalters zählen bedeutende Entscheidungsträger anderer Staaten und Regionen. Sie erlaubt es der Bundesregierung, einem großen Kreis ihre Position zu ausgewählten Einzelthemen darzustellen. Themenschwerpunkte des Meinungsaustausches sind insbesondere die Zukunft der transatlantischen Beziehungen und des NATO-Bündnisses, die EU-Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Ukraine- Krise und die Beziehungen zwischen dem Westen und Russland. Die öffentliche Wahrnehmung der Themen wird durch eine starke Medienresonanz im In- und Ausland und nachhaltige öffentliche Diskussion deutlich. Deshalb liegt die Durchführung der Münchner Sicherheitskonferenz im besonderen Interesse der Bundesregierung. 9. Sind im Zusammenhang mit der Konferenz weitere Unterstützungsaufträge Dritter oder Amtshilfeanträge seitens Behörden gestellt worden, und wenn ja, von wem, was wird konkret beantragt, wie ist der Stand der Bearbeitung dieser Anträge, wie viele Soldaten sollen dabei eingesetzt werden, welche Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf? Im Rahmen der Amtshilfe werden folgende Unterstützungsleistungen der Bundeswehr erbracht: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat ein Unterstützungsersuchen des Freistaates Bayern im Rahmen der Bund-Länder-Kooperationsvereinbarung „Sicherheit im Luftraum“ zur Überwachung von Flugbeschränkungsgebieten anlässlich der 53. Münchner Sicherheitskonferenz an das BMVg gestellt. Beantragt wird die Unterstützung der Polizeikräfte durch die Bundeswehr zur Überwachung eines Flugbeschränkungsgebietes. Der Antrag wurde gebilligt und die Umsetzung beauftragt. Gesonderte Kosten entstehen nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11319 Das Polizeipräsidium München beantragte im Rahmen der Amtshilfe die Bereitstellung von Unterkünften für 150 Einsatzkräfte der Polizei sowie die Bereitstellung von Abstellflächen für bis zu 75 Kraftfahrzeuge im Raum München . Die Amtshilfeersuchen wurden genehmigt und werden im Rahmen verfügbarer Kapazitäten erfüllt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt . Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach Abschluss der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme zugesagt. Weiterhin hat das Polizeipräsidium München die Bereitstellung von sechs Fangnetzen für Fahrzeuge bis zu 10 Tonnen beantragt. Das Amtshilfeersuchen wurde gebilligt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach Abschluss der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme zugesagt. Zu Unterstützungsleistungen der Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 10. Ist vorgesehen, einen anlässlich der Konferenz einen militärischen Sicherheitsbereich einzurichten, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum, und mit welcher Begründung? Es ist nicht vorgesehen, einen Militärischen Sicherheitsbereich einzurichten. 11. Wie viele Bundespolizisten waren im Vorjahr im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt (bitte nach originärer Aufgabenerfüllung und Unterstützung für den Freistaat Bayern unterscheiden), und werden in diesem Jahr Bundespolizisten zur Unterstützung des Freistaates Bayern eingesetzt (bitte ggf. Anzahl und Aufgaben angeben)? Im Zusammenhang mit der 52. Münchener Sicherheitskonferenz hatte die Bundespolizei im eigenen Aufgabenbereich nach § 3 Bundespolizeigesetz (BPolG) bis zu 180 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) täglich eingesetzt. Eine Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 BPolG erfolgte durch Kräfte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei in Höhe von 31 PVB am 13. Februar 2016. Die durch die Unterstützung entstandenen Mehrkosten in Höhe von 21.053,59 Euro wurden gemäß § 11 Absatz 4 Nummer 3 BPolG gegenüber dem Freistaat Bayern geltend gemacht und durch diesen erstattet . Anlässlich der 53. Münchner Sicherheitskonferenz setzt die Bundespolizei im eigenen Aufgabenbereich vom 17. Februar 2017 bis zum 19. Februar 2017 prognostisch bis zu 220 PVB täglich ein. Dem Freistaat Bayern wurde durch das Bundespolizeipräsidium für den 17. Februar 2017 und 18. Februar 2017 eine Unterstützung durch ca. 80 PVB zum Einsatz gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 BPolG angeboten. Die Höhe der einsatzbedingten Mehrkosten richtet sich nach dem tatsächlichen Einsatzverlauf. Aufgrund des höheren Kräfteansatzes sind entsprechend höhere Mehrkosten zu erwarten. Diese werden dem Freistaat Bayern – wie im Jahr 2016 – gemäß § 11 Absatz 4 Nummer 3 BPolG in Rechnung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11319 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Werden der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit der Konferenz aktiv oder sind sie bereits aktiv geworden, und welcher Art ist ggf. diese Aktivität? Der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz werden im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags tätig. 13. Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz anlässlich seiner Beobachtung bzw. Auswertung der Protestaktionen im vergangenen Jahr gewonnen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Am 13. Februar 2016 beteiligten sich an einer Demonstration gegen die 52. Münchner Sicherheitskonferenz bis zu 2 500 Personen. Neben Nicht-Extremisten beteiligten sich auch Linksextremisten, zum Teil aus dem gewaltorientierten Spektrum . Einige dieser gewaltorientierten Linksextremisten bildeten innerhalb des Demonstrationsgeschehens einen schwarzen Block und zündeten pyrotechnische Gegenstände. Erst nach Einschreiten der Polizei konnte der Aufzug störungsfrei durchgeführt werden. 14. Sind die deutschen Geheimdienste auch darum bemüht, Erkenntnisse über „gewaltorientierte Extremisten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/3781) auf Seiten der Konferenzteilnehmer , entsendende Staaten und Rüstungsunternehmen zu gewinnen, und welcher Art sind ggf. die gewonnenen Erkenntnisse? Die Nachrichtendienste des Bundes werden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tätig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333