Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 20. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11329 18. Wahlperiode 22.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10947 – Europäische Migrationskontrolle in Libyen durch gemeinsame Grenzüberwachung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die italienische Verteidigungsministerin Roberta Pinotti fordert die Europäische Union auf, den „Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler“ auf libysche Gewässer auszuweiten (Agenzia Nova vom 10. Januar 2017, „Italia-Libia: stampa britannica, Roma fornirà droni per frenare il flusso di migranti”). Die EU-Militärmission EUNAVFOR MED müsse deshalb im Einvernehmen mit der libyschen Regierung in die sogenannte Phase 2b eintreten und in libyschen Hoheitsgewässern patrouillieren, um Abfahrten von Migranten in Richtung Italien zu verhindern. Derzeit wird Libyen im Rahmen von EUNAVFOR MED durch die Ausbildung von 78 Angehörigen der Küstenwache und Marine auf Kriegsschiffen der EU-Mitgliedstaaten unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/10592). In einem nächsten Schritt ist die Ausbildung in Militäreinrichtungen in Malta, Griechenland und Italien anvisiert. Zu diesem „Ausbildungspaket 2“ hat bereits eine erste Koordinierungskonferenz in Brüssel stattgefunden. Zu einem weiteren „Ausbildungspaket 3“ liegen noch keine konkreten Ausplanungen vor. EUNAVFOR MED wird mittlerweile von der NATO in den Bereichen Informationsaustausch und Logistik unterstützt. Nach einem Besuch des italienischen Innenministers Marco Minniti in Libyen wollen die beiden Regierungen an eine Vereinbarung von 2008 anknüpfen, die der damalige Ministerpräsident Silvio Berlusconi mit „Wir werden mehr Gas und Benzin aus Libyen bekommen und weniger illegale Einwanderung“ beschrieb (Telepolis vom 15. Juni 2009, „Mehr Benzin, weniger illegale Einwanderung “). Als erste westliche Regierung wird Italien seine Botschaft in Libyen wieder eröffnen (TIMESOFMALTA.COM vom 10. Januar 2017, „Italy reopening embassy in Libya two years after closure“). Der amtierende Außenminister Angelino Alfano kommentiert den Schritt mit dem Satz „Jetzt mehr Kontrolle der Abfahrten von Migranten“. Zur Kontrolle unerwünschter Migration will Italien die libysche Einheitsregierung mit Drohnen und Radareinrichtungen sowie der Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung unterstützen (The Times vom 10. Januar 2017, „Rome offers drones to halt Med migrants“). Auf See abgefangene Geflüchtete sollen nach Libyen zurückgeschoben werden, Italien kündigt die dafür notwendige Finanzierung von Unterkünften an. Gemeinsame Maßnahmen sollen außerdem entlang der Landgrenze in der Sahara erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11329 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schon nach dem vom Westen betriebenen Sturz von Muammar al-Gaddafi wollte die Europäische Union in Libyen Fuß fassen. In einer Unterstützungsmission „EUBAM Libyen“ sollten staatliche bewaffnete Verbände zur Überwachung der Land- und Seegrenzen ausgebildet werden. Neben der Abschottung von Migration ging es bei der Unterstützungsmission EUBAM auch um Öl. Die damals geplante neue Gendarmerie war laut einem EU-Planungspapier für die Bewachung sogenannter kritischer Infrastrukturen vorgesehen (Bundestagsdrucksache 18/9262). Hierzu gehören auch Ölanlagen von italienischen und deutschen Konzernen. Mit dem neuen Aufflammen des Bürgerkrieges vor zwei Jahren hat die EU die Mission EUBAM Libyen zunächst auf Eis gelegt. Derzeit ist EUBAM Libyen mit einer „Lagefeststellung“ im Bereich der Grenzüberwachung beauftragt, danach könnten weitere Maßnahmen folgen (Bundestagsdrucksache 18/10592). Zusammen mit der libyschen Einheitsregierung werden Planungen zu Grenzsicherungsmaßnahmen und rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengetragen. Mittlerweile hat Italien bei Misrata ein Militärkrankenhaus eingerichtet. Neben medizinischem Personal sind dort 100 Fallschirmjäger stationiert. Die militärische und polizeiliche Unterstützung der Einheitsregierung sorgt jedoch für Konflikte. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden weite Teile die See-, Luft- und Landgrenzen in Libyen von der „teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk“ durch ein Milizenbündnis der ihr zuzurechnenden , sogenannten Libyschen Nationalarmee kontrolliert (Bundestagsdrucksache 18/9262). Das Bündnis unter Führung des Generals Khalifa Haftar verfügt über Panzer und Kampfflugzeuge russischer Bauart. Das in Tobruk residierende „House of Representatives“ hat den mit Italien geschlossenen Deal kritisiert und die Regierung in Rom zum Rückzug aufgefordert (https://twitter.com/ LibyasChannel/status/818814391688843264). Chalifa Mohamed al-Ghweil, Ministerpräsident des international nicht anerkannten libyschen Neuen Allgemeinen Nationalkongresses, erhebt die gleiche Forderung (libyaobserver.ly vom 9. Januar 2017, „Salvation government calls Italy to withdraw forces from Libya“). Die Regierung Russlands setzt sich nun für die Aufhebung des Waffenembargos gegen Libyen ein, um Haftar mit militärischem Gerät versorgen zu können (AFP vom 3. Januar 2017, „Libya strongman says Russia ‚to fight arms embargo‘“). Russland könnte im Gegenzug eine Militärbasis im Osten Libyens errichten (middleeastmonitor.com vom 6. Dezember 2016, „Russia to supply Libya’s Haftar with arms in exchange for military base“). AFP zitiert Haftar mit den Worten, er freue sich über eine Kooperation auch mit Großbritannien, Frankreich oder Deutschland. Aus Sicht der Fragesteller braucht es keine weiteren militärischen Abenteuer, sondern sichere Überfahrten für Geflüchtete und eine Entwicklungsperspektive für Libyen und die Region. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre auf Einmischung und Kontrolle ausgerichtete Nordafrika-Politik deshalb grundlegend überdenken. 1. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die EU-Militärmission EUNAVFOR MED in die sogenannte Phase 2b eintreten zu lassen und in libyschen Hoheitsgewässern zu patrouillieren? a) Welche Gespräche oder Verhandlungen werden hierzu auf Ebene der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen geführt? b) Inwiefern ist bekannt, ob der kommandierende Admiral von EUNAVFOR MED mittlerweile die militärische Bereitschaft zum Eintritt in die Phase 2b erklärt hat? Die Fragen 1, 1a und 1b werden zusammen beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11329 Die Bundesregierung sieht derzeit weder die politischen noch die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Übergang in eine weitere Phase der Operation gegeben . 2. Was ist der Bundesregierung über Planungen zum „Ausbildungspaket 2“ in EUNAVFOR MED bekannt, in dem libysche Angehörige von Marine und Küstenwache in Militäreinrichtungen in Malta, Griechenland und Italien ausgebildet werden könnten und wozu bereits eine Koordinierungskonferenz getagt hat? Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung sind für die Ausbildung der libyschen Küstenwache durch die Operation EUNAVFOR MED Sophia im Rahmen des „Ausbildungspaketes 2“ Module in Griechenland und Malta vorgesehen . Eine mögliche Durchführung weiterer Ausbildungsmodule in Italien ist noch nicht bestätigt. Das erste Ausbildungsmodul des Ausbildungspaketes 2 wurde vom 30. Januar bis 9. Februar 2017 in Souda (Griechenland) mit 20 libyschen Auszubildenden durchgeführt. Der Schwerpunkt der Ausbildung lag auf rechtlichen Aspekten, unter anderem dem humanitären Völkerrecht. Weitere Ausbildungsmodule sollen nach derzeitiger Planung in Malta vom 8. bis 17. März 2017 sowie vom 27. März bis 7. April 2017 durchgeführt werden. Die Ausbildung soll die Themenfelder Boarding, maritimes Recht und Such- und Rettungsdienst beinhalten. 3. Wie viele Schiffe wurden von EUNAVFOR MED bereits angehalten und/ oder betreten, und welche Flaggen trugen diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED Sophia außerhalb von Seenotrettungsmaßnahmen insgesamt 37 Schiffe angehalten und/oder betreten. Die Schiffe trugen Flaggen aus Libyen, Ägypten, Italien, Tunesien, Barbados, Togo, Türkei, Marshall Inseln, Panama, Tansania, Griechenland und Belize. 4. Welche Aufgaben übernehmen die U-Boote, mit denen Italien, Griechenland und Spanien die Mission EUNAVFOR MED als nationale Beistellung zur „Schleuserbekämpfung“ unterstützen (Bundestagsdrucksache 18/10592)? Die in Operation EUNAVFOR MED Sophia eingesetzten U-Boote tragen zur Erstellung des Lagebildes und zur Aufklärung bei. 5. Inwiefern kamen die 30 Kampfschwimmer der Bundeswehr mittlerweile vor der libyschen Küste zum Einsatz (Bundestagsdrucksache 18/10592)? Einsätze der Spezialkräfte unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung. Dies dient nicht zuletzt auch dem Schutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten. Die Unterrichtung des Deutschen Bundestages über Einsätze von Spezialkräften erfolgt auf der Grundlage der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 2008 (Plenarprotokoll 16/193, Bundestagsdrucksache 16/11230). Danach werden die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses auf vertraulicher Basis über Einsätze der Spezialkräfte informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11329 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Durch welche Kapazitäten der NATO wird EUNAVFOR MED in den Bereichen Informationsaustausch und Logistik unterstützt? Im Rahmen der logistischen Versorgung greifen Einheiten der Operation EUNAVFOR MED Sophia im Operationsgebiet auch auf NATO-Stützpunkte sowie etwaige das Operationsgebiet durchquerende NATO-Versorgungsschiffe zurück . Zukünftig ist auch eine Zusammenarbeit mit der NATO Operation SEA GUARDIAN zum Abgleich des Seelagebildes beabsichtigt. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu welchem Zweck EUNAVFOR MED mit dem geheimdienstlichen militärischen EU-Lagezentrum EUMS INT zusammenarbeitet? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Zusammenarbeit zwischen der Operation EUNAVFOR MED Sophia und EUMS INT (European Union Military Staff Intelligence Directorate) den Zweck, Informationen und Erkenntnisse zwischen den an der Operation beteiligten Mitgliedstaaten auszutauschen. 8. Inwiefern haben die Europäische Union oder die libysche Regierung mittlerweile eine Unterstützung der NATO zum Fähigkeitsaufbau im Rahmen von EUNAVFOR MED angefragt (Bundestagsdrucksache 18/10592)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist bisher keine derartige Anfrage erfolgt. 9. Wann sollen die Beratungen in den politischen Gremien der NATO über die zukünftige Ausgestaltung oder das Ende der NATO-Mission in der Ägäis abgeschlossen sein (Antwort auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 3. Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/10827; sofern ein Ende nicht anvisiert ist, bitte skizieren, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist)? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Januar 2017 auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/10827 wird verwiesen. 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die derzeit in EUNAVFOR MED ausgebildeten Einheiten der von den Vereinten Nationen anerkannten libyschen Einheitsregierung loyal gegenüberstehen, und wie wurde dies geprüft? Die Ausbildung der libyschen Küstenwache erfolgt auf Grundlage eines Unterstützungsersuchens der libyschen Einheitsregierung. Die Auswahl des auszubildenden Personals erfolgt durch die der libyschen Einheitsregierung unterstellten Küstenwache. Als wesentliche Auswahlkriterien gelten die Loyalität gegenüber der libyschen Einheitsregierung und die Versicherung keiner bewaffneten Miliz anzugehören. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. September 2016 auf die Schriftliche Frage 65 des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestagsdrucksache 18/09641 verwiesen. Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11329 11. Was haben die Kontakte der Bundesregierung mit der libyschen Regierung und mit der EU-Operation EUNAVFOR MED zur Aufklärung von Übergriffen der libyschen Küstenwache auf Rettungsmissionen ergeben (Bundestagsdrucksache 18/10617)? a) Wo wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorfall vom 21. Oktober 2016 weiter verfolgt, bei dem eine Rettungsaktion der deutschen Nichtregierungsorganisation Sea-Watch e. V. behindert wurde und in dessen Folge bis zu 30 Geflüchtete ertranken (siehe den Einsatzbericht: http://gleft.deaut), wozu die Bundesregierung mittlerweile die von Sea- Watch veröffentlichten Positionsangaben bestätigt hat? Die Fragen 11 und 11a werden zusammengefasst beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll der Fall der Staatsanwaltschaft in Tripolis übergeben worden sein. b) Inwiefern entzieht sich weiterhin der Kenntnis der Bundesregierung, von welcher libyschen Miliz das Schnellboot des bayerischen Vereins Sea- Eye beschlagnahmt und einbehalten wird (Bundestagsdrucksache 18/10617)? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll das Boot der Staatsanwaltschaft in Tripolis übergeben worden sein. c) Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, inwiefern die libysche Marine den Überfall auf das Schiff „Bourbon Argos“ tatsächlich mit einer internen Untersuchung aufklärt oder ob dies wieder aufgegeben wurde? Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse vor. 12. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen von EU-Mitgliedstaaten bekannt , ihre Botschaften in Libyen wieder zu eröffnen, und welche eigenen Pläne verfolgt sie hierzu? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Italien seine Botschaft in Tripolis am 12. Januar 2017 offiziell wieder eröffnet. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch die Bundesregierung beobachten die Lage vor Ort. Die Wiedereröffnung der Auslandsvertretungen ist von der Entwicklung der Sicherheitslage in Libyen abhängig. Auch die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (UNSMIL) arbeitet derzeit noch von Tunis aus. 13. Was ist der Bundesregierung über Pläne von Italien und Libyen bekannt, an eine Vereinbarung von 2008 anzuknüpfen und damit die illegale Einwanderung zu bekämpfen sowie Investitionen im Energiesektor zu erleichtern? Am 2. Februar 2017 haben der italienische Premierminister Gentiloni und der libysche Premierminister Al-Sarraj eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding , MoU) unterzeichnet, die eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern vorsieht. Bei ihrem informellen Treffen auf Malta haben die Staatsund Regierungschefs der Europäischen Union am 3. Februar 2017 diese Absichtserklärung begrüßt. Die Absichtserklärung baut auf dem sogenannten Vertrag von Benghazi aus dem Jahre 2008 auf, der im Jahr 2012 ergänzt wurde. Beide Texte wurden dem italienischen Parlament zur Ratifizierung vorgelegt und sind öffentlich zugänglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11329 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Was ist der Bundesregierung zu Einzelheiten von Plänen der italienischen Regierung bekannt, die libysche Einheitsregierung mit Drohnen und Radareinrichtungen sowie der Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung zu unterstützen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu Einzelheiten von den Plänen der italienischen Regierung, die libysche Einheitsregierung mit Drohnen und Radareinrichtungen sowie der Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung zu unterstützen . a) Inwiefern sollen die italienischen Maßnahmen mit Vorhaben oder Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union verzahnt werden ? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Inwiefern trifft es zu, dass auf See abgefangene Geflüchtete nach Libyen zurückgeschoben werden sollen und Italien die dafür notwendige Finanzierung von Unterkünften übernehmen will? c) Welche von Italien unterstützten Maßnahmen sollen entlang der Landgrenze in der Sahara erfolgen? Die Fragen 14b und 14c werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. d) Wo wurden die Vorschläge bereits auf EU-Ebene vorgestellt oder beraten ? Die Vereinbarung vom 2. Februar 2017 zwischen Italien und Libyen wurde im Rahmen des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 3. Februar 2017 in Valletta (Malta) vorgestellt und beraten. 15. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der ägyptischen Regierung bekannt, die Landgrenzen zu Libyen und dem Sudan sowie die Seegrenzen im Mittelmeer verstärkt zu sichern? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* 16. Auf welche Weise wollen die Regierungen Deutschlands und Ägyptens beim „Kampf gegen den internationalen Terrorismus und in der Flüchtlingspolitik enger zusammenarbeiten“ und die bereits vorhandene Sicherheitskooperation vertiefen (dpa vom 13. Januar 2017, „Berlin und Kairo wollen beim Anti-Terror-Kampf zusammenrücken“)? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Europäische Union ihre migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten intensiviert. Zu den politischen Zielen einer solchen Zusammenarbeit gehören der Schutz der EU-Außengrenzen , die Bekämpfung von Fluchtursachen und die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11329 Am 11. Juli 2016 wurde zudem ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich unterzeichnet, das aber noch nicht in Kraft getreten ist. Gegenstand des Abkommens ist unter anderem die Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. 17. Inwiefern sind die von der Bundesregierung im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative “ an das tunesische Verteidigungsministerium verschenkten mobilen und ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der tunesisch-libyschen Grenze wie vorgesehen ausgeliefert worden (Bundestagsdrucksache 18/10592)? Die Auslieferung der mobilen Radarsysteme und der Optronik an Tunesien erfolgt nach Abschluss der exportkontrollpolitischen Prüfung voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2017. a) Welche Fortsetzung des „Ertüchtigungsprojektes“ in Tunesien ist für das Jahr 2017 vorgesehen? Für 2017 ist die Unterstützung beim Aufbau der elektronischen Grenzüberwachungsanlagen im Südbereich der tunesisch-libyschen Grenze vorgesehen. b) Mit welchem Ergebnis wurde das „Ertüchtigungsprojekt“ mit dem Ziel einer einheitlichen Konzeption für die gesamte tunesisch-libysche Grenze in Kooperation mit den USA abgestimmt? Im Rahmen der Abstimmung mit Tunesien und den USA zur Sicherstellung einer einheitlichen Konzeption und Gewährleistung der technischen Kompatibilität bat Tunesien um eine Umsetzung auf Grundlage der bereits durch das Projektbüro der USA (siehe Antworten zu den Fragen 17c und 17d) erstellten Konzeption. c) Von wem wird das durch die USA beauftragte Projektbüro in Tunesien betrieben? Das Projektbüro in Tunis wird durch die Firma URS Federal Services International aus den USA betrieben. d) Welche Unterstützungsmaßnahmen der USA setzt das Projektbüro um? Das Projektbüro ist ausschließlich zur Implementierung der Unterstützung der USA im Rahmen des Aufbaus der elektronischen Grenzüberwachung an der tunesisch -libyschen Grenze beauftragt. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu welchem Zweck EUNAVFOR MED mit dem US-AFRICOM zusammenarbeitet ? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist seit Januar 2017 ein Verbindungsoffizier der Operation EUNAVFOR MED Sophia zu US AFRICOM entsandt, um eine Zusammenarbeit zu etablieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11329 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Inwiefern werden die Bilddaten der von den USA von Sigonella/Sizilien vorgenommenen Aufklärungsflüge mit Drohnen im Mittelmeer auch von EUNAVFOR MED oder der NATO genutzt (Bundestagsdrucksache 18/10592)? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden im Rahmen der Operation EUNAVFOR Sophia keine Bilddaten von Aufklärungsdrohnen der USA aus Sigonella genutzt. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu, ob es zu einer Verwendung dieser Daten innerhalb der NATO kommt. 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Stärke die neue libysche Präsidialgarde auch Armee- und Polizeiverbände umfassen soll (Bundestagsdrucksache 18/9262)? Nach Kenntnis der Bundesregierung schreiten die libyschen Planungen zur Aufstellung einer Präsidialgarde voran. Nach Angaben der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (UNSMIL) sollen 137 Mitglieder bereits in Tripolis im Einsatz sein. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Details zum weiteren Fortgang der Rekrutierung und zum geplanten Gesamtumfang vor. 21. Was ist der Bundesregierung über derzeit geplante Maßnahmen der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (United Nations Support Mission in Libya, UNSMIL) bekannt? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat das Mandat der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (UNSMIL) mit Resolution 2323 (2016) am 13. Dezember 2016 um neun Monate bis zum 5. September 2017 verlängert. Danach unterstützt die Mission unter anderem die Umsetzung des libyschen politischen Abkommens, die Konsolidierung der libyschen Einheitsregierung und des libyschen Übergangsprozesses. Soweit es die Einsatz- und Sicherheitsbedingungen zulassen, hilft die Mission unter anderem bei der Koordinierung der internationalen Hilfe, beobachtet und berichtet über die Situation der Menschenrechte und unterstützt die libysche Einheitsregierung bei ihren Maßnahmen zur Stabilisierung von Postkonfliktzonen sowie libyschen Schlüsselinstitutionen. Sobald es die Lage vor Ort erlaubt, plant die Mission die Wiederherstellung einer dauerhaften Präsenz in Tripolis. 22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Angehörige der libyschen Küstenwache oder Marine Zugang zu Aufklärungsprodukten der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX oder anderer Stellen erhalten, etwa über den Anschluss an das Kommunikationssystem Smart Borders oder das Europäische Grenzkontrollsystem EUROSUR, und um welche Informationen handelt es sich dabei? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht ein derartiger Zugang derzeit nicht. 23. Wann soll die „Lagefeststellung“ im Bereich der Grenzüberwachung durch die EU-Mission EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung beendet sein, und welche Schritte folgen darauf (Bundestagsdrucksache 18/10592)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist derzeit nicht absehbar, wann die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen die Lagefeststellung im Bereich Grenzüberwachung abschließen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11329 24. Auf welche Weise arbeitet EUBAM Libyen mit dem libyschen „National Team for Security and Border Management“ zusammen? Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen hält nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem von der libyschen Einheitsregierung eingerichteten „National Team for Security and Border Management“ monatlich Workshops ab. 25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise und zu welchem Zweck EUNAVFOR MED mit der Polizeiorganisation INTERPOL oder dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zusammenarbeitet? Das Mandat der Operation EUNAVFOR MED Sophia sieht die Möglichkeit vor, im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Geschäftsmodells der Schleuser oder mit der Durchsetzung des VN-Waffenembargos, Informationen mit Interpol auszutauschen. Ein Informationsaustausch mit Interpol ist ferner für den Auswahl - und Überprüfungsprozess der Auszubildenden der libyschen Küstenwache vorgesehen. Über eine Zusammenarbeit der Operation EUNAVFOR MED Sophia mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche Informationen aus welchen Datenbanken werden von dort übermittelt ? b) Sofern auch Verbindungsbeamte bei INTERPOL oder dem UNODC stationiert werden, welches INTERPOL-Zentralbüro in welchem EU-Mitgliedstaat ist hierfür verantwortlich? Die Fragen 25a und 25b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Grenzagentur FRONTEX wie geplant Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen mit Libyen aufgenommen hat (Bundestagsdrucksache 18/9262)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9262 vom 29. Juli 2016 wird verwiesen . Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welchen der drei konkurrierenden Regierungen in Libyen sich die Milizen „Special Deterrent Force“ und „National Mobile Force“ gegenüber loyal erklären („Special Deterrent Force transfers migrants to Tripoli shelter centers“, The Libyan Observer vom 15. Januar 2017)? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11329 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche Konflikte erwartet die Bundesregierung nach dem libysch-italienischen Vertrag mit der Einheitsregierung hinsichtlich der „teilweise parallel agierenden Regierung in Tobruk“ und dem international nicht anerkannten libyschen Neuen Allgemeinen Nationalkongress, die sich beide gegen die Anwesenheit italienischer Truppen auf dem Hoheitsgebiet Libyens aussprachen ? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragen. 29. Inwiefern haben Angehörige der Bundesregierung selbst Kontakt mit der Regierung in Tobruk oder dem dort amtierenden General Khalifa Haftar aufgenommen ? Die Bundesregierung unterhält Kontakte ausschließlich mit Vertretern der auf dem Libyschen Politischen Abkommen basierenden Einheitsregierung. Dies entspricht den Vorgaben der Resolution 2259 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, wonach die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert sind, libysche Parallelinstitutionen, die nicht Teil des Libyschen Politischen Abkommens sind, nicht länger zu unterstützen und den offiziellen Kontakt mit ihnen einzustellen. 30. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von Plänen zur Aufhebung des VN-Waffenembargos gegen Libyen bekannt? Der Bundesregierung sind keine Pläne zur Aufhebung des Waffenembargos gegen Libyen bekannt. 31. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Regierung in Russland bekannt, eine Militärbasis im Osten Libyens zu errichten? Über Medienmeldungen hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über entsprechende Pläne der Regierung in Russland vor. 32. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die Ölförderung und -verschiffung in Libyen nach der Übernahme von Ölanlagen durch Milizen von Khalifa Haftar im Herbst 2016 entwickelte (oilprice.com vom 5. Dezember 2016, „Haftar’s Forces Take Control Of Ras Lanuf, Es Sider Oil Ports In Libya“; sofern bekannt, bitte die Fördermengen angeben)? Seit Übernahme der Ölinfrastruktur in der Sirte-Bucht durch Milizen des Khalifa Haftar hat sich der Ölexport Libyens nach Angaben der Nationalen libyschen Ölbehörde auf zuletzt 715 000 Barrel pro Tag verstetigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333