Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 20. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11330 18. Wahlperiode 22.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10983 – Aktueller Stand des Washingtoner Vertragswerks über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Verträge) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Washingtoner Vertragswerk über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Verträge , meist auch INF-Vertrag genannt) einigten sich die Regierungen der Sowjetunion und der USA auf die Vernichtung aller Flugkörper mit mittlerer und kürzerer Reichweite (500 bis 5 500 Kilometer) und deren Produktionsverbot. Das Vertragswerk trat am 1. Juni 1988 in Kraft und ist nicht zeitlich beschränkt. In den technischen Details verfolgen die US- und die russische Regierung unterschiedliche Definitionen, was unter den Mittelstreckensystemen zu verstehen ist. Das INF-Vertragswerk ist ein „Meilenstein“ in der Rüstungskontrolle zwischen den USA und Russland (www.stratfor.com/analysis/us-russian-armstreaty -could-be-trouble). Am 13. Dezember 2001 informierte die US-Regierung die russische Regierung darüber, von dem ABM-Vertrag (welcher Teil des INF-Pakets war) zurückzutreten , um am US-Raketenschild weiterarbeiten zu können. Vorher hatten die USA unter Vertragsbruch an diesem Raketenschild gearbeitet (Keir Giles /Andrew Monaghan: European Missile Defense and Russia, Studie des Strategic Studies Institute und des Verlags U.S. Army War College Press, Carlisle Barracks 2014, S. 10). Seit dem Jahr 2012 deuten offizielle US-Vertreter immer wieder an, dass Russland gegen den INF-Vertrag verstoße. Die russische Seite täte das vor allem mit Waffentests des Iskander-Systems. Sergei Iwanow, damals Vorsitzender der russischen Präsidialverwaltung, erklärte wiederum im Jahr 2013, dass Russland sich an den Vertrag halte, er aber nicht ewig halten werde. Im Jahr 2014 erklärte die US-Regierung zum ersten Mal offiziell, Russland verletze den INF-Vertrag. Russische offizielle Stellen erwiderten wiederum, dass US-amerikanische Kampfdrohnen gegen den INF-Vertrag verstießen. Vertreter Russlands erklärten außerdem, sie hätten gerne genauere Informationen über die von den USA behaupteten Vertragsverletzungen (www.nytimes. com/2016/10/20/world/europe/russia-missiles-inf-treaty.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11330 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode US-amerikanische Offizielle teilten angeblich im Oktober 2016 anonym der New York Times mit, dass die Russische Föderation Raketen, die dem INF- Vertrag widersprächen, in hoher Zahl produzieren lasse. Dies geschehe, um sie zeitnah an den russischen Außengrenzen stationieren zu können. Auf Nachfrage der New York Times äußerte sich das US-Außenministerium dazu nicht offiziell , da es sich um Geheiminformationen handele (www.nytimes.com/2016/ 10/20/world/europe/russia-missiles-inf-treaty.html?_r=0). Nach der Stationierung von russischen Iskander-Raketen in der russischen Exklave Kaliningrad erklärte der damalige estnische Außenminister im Oktober 2016, dass Russland den Mittelstreckenraketenvertrag zwischen den USA und der Sowjetunion von 1987 verletze, da die Iskander 700 Kilometer weit fliegen und somit sogar Berlin treffen könnten. Die US-Regierung habe jedoch wiederholt klargemacht, dass ihre Vorwürfe eine andere Waffe als die Iskander-Raketen betreffen würden (NDR Info, Streitkräfte und Strategien, 17. Dezember 2016). Im Frühjahr 2016 begann die US-Armee mit den Bauarbeiten für einen US- Stützpunkt im nordpolnischen Redzikowo. Ungefähr ein halbes Jahr später begannen die Vorbereitungen für die Iskander-Stationierung in Kaliningrad. Die russische Regierung begründet die geplante Stationierung der Iskander in der Exklave zwischen Polen und Litauen seit vielen Jahren mit der vorgesehenen Stationierung von US-Raketenabwehrsystemen im circa 300 Kilometer entfernten polnischen Redzikowo (NDR Info, Streitkräfte und Strategien, 17. Dezember 2016). Ende des Jahres 2016 sollte auf Anregung der US-Regierung zum ersten Mal seit 13 Jahren die mit den INF-Verträgen geschaffene Special Verification Commission (SVC) tagen. In dieser sind die USA auf der einen Seite und Russland, Belarus, Kasachstan und die Ukraine als Rechtsnachfolger der Sowjetunion auf der anderen Seite Mitglieder (www.wsj.com/articles/u-s-accuses-russia-ofviolating -missile-treaty-1476912606#). Der österreichische Russlandexperte Gerhard Mangott äußerte sich im Oktober 2016 auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mit der Äußerung „Als nächster Baustein der Abrüstungsarchitektur wird wohl der INF-Vertrag über das Verbot landgestützter Mittelstreckenraketen fallen“ (twitter.com/gerhard_mangott/status/ 789187443077423106). Für den Fall eines Scheiterns des INF-Vertragswerkes soll das US-Verteidigungsministerium bereits Pläne für eine Reaktion auf diese neue Situation erstellt haben, das Weiße Haus soll diesen aber noch nicht zugestimmt haben (www.nytimes.com/2016/10/20/world/europe/russia-missiles-inf-treaty.html?_r=0). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g z u d e n F r a g e n 4 u n d 1 3 Die Beantwortung der Fragen 4 und 13 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte , Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesre- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11330 publik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß § 3 Nummer 4 VSA mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 1. Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen Stand der INF-Vertragswerke ein? Die Bundesregierung ist besorgt über die Einschätzung der US-Regierung, dass Russland durch die Entwicklung eines bodengestützten Marschflugkörpers gegen den INF-Vertrag verstößt und nimmt die erhobenen Vorwürfe ernst. Der INF- Vertrag ist ein Grundpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur, an dessen Erhalt nicht nur die Vertragsparteien, sondern auch Deutschland und Europa ein grundlegendes Interesse haben. Die Bundesregierung bedauert, dass die bilateralen Gespräche zwischen den USA und Russland bislang zu keiner Lösung geführt haben. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedlichen Definitionen, mit welchen die Regierungen der USA und Russlands für die unter das INF-Vertragswerk fallenden Waffensysteme operieren? Artikel 2 des INF-Vertrages definiert, welche Waffensysteme nach dem Vertrag verboten sind. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es unterschiedliche Definitionen dieser Bestimmung gibt. Die Bundesregierung legt dem INF-Vertrag keine anderen als die im Vertrag festgelegten Definitionen zugrunde. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Definitionen, mit welchen die Regierungen von Belarus, Kasachstan und der Ukraine für die unter das INF-Vertragswerk fallenden Waffensysteme operieren? b) Mit welchen eigenen Definitionen operiert die Bundesregierung für die unter das INF-Vertragswerk fallenden Waffensysteme, und inwieweit unterscheiden sich diese Definitionen von denen der Regierungen von Belarus , Kasachstan, der Ukraine, der USA und Russlands? Die Fragen 2a und 2b werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die USA vor 2001 unter Vertragsbruch am US-Raketenschild gearbeitet haben (Keir Giles /Andrew Monaghan: European Missile Defense and Russia, Studie des Strategic Studies Institute und des Verlags U.S. Army War College Press, Carlisle Barracks 2014, S. 10)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass die USA vor 2001 unter Vertragsbruch an der US-Raketenabwehr gearbeitet hätten. 4. Welche – auch nachrichtendienstliche – Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Russland Raketen, die dem INF-Vertrag widersprechen würden, in hoher Zahl produzieren lasse (www.nytimes.com/2016/10/20/ world/europe/russia-missiles-inf-treaty.html?_r=0)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11330 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die russische Entwicklung der R-500 bodenbasierten Lenkwaffenrakete als auch das Testen der SS-27 Mod 2 durch Russland einen Bruch des INF-Vertragswerkes darstellt (www.stratfor.com/analysis/us-russian-arms-treaty-could-be-trouble)? Nein. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die im US-amerikanischen AEGIS AHORE genutzten universellen vertikalen Startanlagen Mk.41 technisch nicht nur für Anti-Raketen, sondern auch für Starts von Langstrecken-Marschflugkörpern wie Tomahawk eingesetzt werden können (de.sputniknews.com/politik/20161011312902130-usa-verletzung-infvertrag /)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 47 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8904 vom 5. Juli 2016 wird verwiesen. 7. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Errichtung der US-Raketenabwehrbasis in Nordpolen im Frühjahr 2016 und der Stationierung von Iskander-Raketen durch die russische Armee in Kaliningrad im Herbst desselben Jahres (NDR Info, Streitkräfte und Strategien, 17. Dezember 2016)? a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die russische Seite die Iskander -Raketen abziehen würde, wenn die NATO und die USA auf den Bau und die Nutzung des Raketenabwehrkomplexes in Polen verzichten würden ? Die Fragen 7 und 7a werden aufgrund ihres inneren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu spekulativen Fragen. Bei dem russischen Raketensystem vom Typ „Iskander“ handelt es sich um ein offensives , hochmobiles nuklearfähiges Raketensystem. Das bis 2018 in Polen im Aufbau befindliche Raketenabwehrsystem hingegen ist defensiv ausgerichtet und dient der Abwehr ballistischer Raketen. Die NATO-Raketenabwehr ist nicht gegen Russland ausgerichtet und nicht in der Lage, die strategische Abschreckungsfähigkeit Russlands zu beeinträchtigen. Dies haben die Staats- und Regierungschefs anlässlich des Gipfels von Warschau (8. bis 9. Juli.2016) erneut bekräftigt. Russland hat bereits 2013 einseitig den Dialog zu Fragen der Raketenabwehr mit der NATO eingestellt. b) Stellt die Stationierung des Raketenabwehrkomplexes in Polen nach Auffassung der Bundesregierung eine Gefährdung für die Sicherheit im Ostseeraum und in Ostmitteleuropa dar? Nein, es handelt sich um ein defensives System zur Abwehr ballistischer Raketen. c) Sieht die Bundesregierung in der Stationierung der Iskander-Raketen in der Oblast Kaliningrad einen Bruch des INF-Vertrages? Aus Sicht der Bundesregierung fällt das russische Raketensystem „Iskander“ nicht unter die vom INF-Vertrag erfassten bodengebundenen Raketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 km. Es handelt sich gleichwohl um ein hochmobiles , offensives nuklearfähiges Raketensystem. In den europäischen NATO- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11330 Staaten sind keine solchen bodengestützten, offensiven nuklearfähigen Raketensysteme stationiert. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Ende 2016 geplanten Tagung der Special Verification Commission – SVC – (www.wsj.com/ articles/u-s-accuses-russia-of-violating-missile-treaty-1476912606#)? a) In welcher Weise hat sich die Bundesregierung mit den Regierungen der USA und der Ukraine – als mit der Bundesrepublik Deutschland verbündete Staaten – über die Tagung der SVC koordiniert? b) Was waren die Ergebnisse der Tagung der Special Verification Commission ? c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur nächsten geplanten Sitzung der Special Verification Commission? d) In welchem Rahmen und auf welcher Ebene wurde die Sitzung der Special Verification Commission im NATO-Format koordiniert? e) In welchem sonstigen Rahmen jenseits der NATO hat sich die Bundesregierung mit den Regierungen der USA und der Ukraine zur SVC-Tagung koordiniert? Die Fragen 8 sowie 8a bis 8e werden aufgrund ihres inneren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vom 15. bis 16. November 2016 fand in Genf die 30. Sitzung der Special Verification Commission (SVC) statt. Teilnehmer der Sitzung waren die USA, Weißrussland , Kasachstan, Russland und die Ukraine. Ziel der Sitzung war die Lösung streitiger Implementierungsfragen zum INF-Vertrag (https://geneva.usmission. gov/2016/11/18/special-verification-commission-inf-treaty-held-30th-sessionnovember -15-16-in-geneva/). Die Sitzungen der SVC sind für die Vertragsparteien vertraulich. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Vertragspartei. Die Bundesregierung war an den Gesprächen in der SVC nicht beteiligt und kann keine Angaben bezüglich der konkreten Ergebnisse der Sitzung oder über nächste geplante Sitzungen der SVC machen . 9. Welche – auch nachrichtendienstliche – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die vom US-Verteidigungsministerium erstellten Pläne für eine Reaktion auf ein mögliches Scheitern des INF-Vertragswerkes (www. nytimes.com/2016/10/20/world/europe/russia-missiles-inf-treaty.html?_r=0)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu möglichen Reaktionen und Planungen anderer Länder zu hypothetischen Entwicklungen. 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in welchem Format unternommen , um „nicht all das kaputt [zu] machen, was wir am Ende des Kalten Krieges an Abrüstungsschritten für Europa vereinbart haben“, wie es der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) gegenüber der Zeitung „DIE ZEIT“ äußerte (www.zeit.de/politik/ausland/2016- 10/atomwaffen-vernichtung-usa-sowjetunion)? Die Bundesregierung sieht die Parteien des INF-Vertrages in der Pflicht, offene Streitpunkte zu Implementierungsfragen des INF-Vertrages im Dialog zu lösen. Hierauf weist die Bundesregierung in ihren bilateralen Konsultationen mit den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11330 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode USA und Russland regelmäßig hin und fordert die Parteien zu konstruktiven Gesprächen auf. Nach Kenntnis der Bundesregierung gehen bisherige Dialoginitiativen zur Lösung der Streitfragen ausschließlich von den USA aus. 11. Welche Initiativen seitens der NATO und der Bundesregierung gibt es, auf die geplante Stationierung des Raketenabwehrkomplexes in Polen zu verzichten und somit einen russischen Abzug der Iskander-Raketen aus Kaliningrad möglich zu machen (NDR Info, Streitkräfte und Strategien, 17. Dezember 2016)? Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 7a wird verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die russische Regierung am 23. September 2016 die Stationierung von modernisierten USamerikanischen B61-12-Bomben in Deutschland kritisierte und deswegen mit der Kündigung des INF-Vertrages drohte (www.stratfor.com/analysis/ us-russian-arms-treaty-could-be-trouble)? Der Bundesregierung ist keine solche Äußerung eines russischen Regierungsmitglieds bekannt. a) Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass das INF-Vertragswerk gestärkt würde, sollten die US-Atombomben aus Deutschland abgezogen werden? Nein. Die USA werfen Russland seit 2014 öffentlich vor, durch Entwicklung und Test eines bodengebundenen Marschflugkörpers den INF-Vertrag zu verletzen. Aus Sicht der Bundesregierung gilt es, diese Vorwürfe glaubhaft auszuräumen und die Einhaltung des INF-Vertrages sicherzustellen. Einen Zusammenhang zu den in Europa lagernden amerikanischen Nuklearwaffen, die vom INF-Vertrag nicht umfasst sind, gibt es nach Auffassung der Bundesregierung nicht. b) Wann und in welchem Rahmen hat die Bundesregierung solch einen Schritt mit der US-Regierung besprochen, um das INF-Vertragswerk zu retten? c) Wenn nicht, warum hat die Bundesregierung das gegenüber der US-Regierung nicht thematisiert? Die Fragen 12b und 12c werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. 13. Welche – auch nachrichtendienstliche – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die im Jahr 2012 geplante Errichtung einer russischen Radarstation in Transnistrien als Reaktion auf die US-Raketenabwehrbasis in Rumänien und die potenzielle Stationierung von Iskander-Raketen in dieser abtrünnigen moldauischen Region (www.novinite.com/articles/138577/Russia+to+ Deploy+Missile+Defense+Radar+in+Transnistria+-+Report)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333