Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11335 18. Wahlperiode 27.02.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Thomas Gambke, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11110 – Stärkung des internationalen Incoming-Tourismus durch Vereinfachung des Taxfree -shoppings V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland profitieren grenznahe Kommunen sowie die großen Städte in erheblicher Weise vom internationalen Einkaufstourismus. Dabei werden in grenznahen Regionen eher Bedarfe des täglichen Lebens von ausländischen Kunden nachgefragt. Hier profitiert im Wesentlichen der Einzelhandel von den zusätzlichen ausländischen Kunden. Großstädte wie München, Düsseldorf und Berlin haben sich hingegen zu beliebten „Shopping-Destinationen“ für internationale Besucher etabliert. Im aktuellen „Globe Shopper City Index“ des Forschungsinstituts Economist Intelligence Unit nimmt Berlin den 6. Platz (u. a. hinter London, Paris und Rom) ein. Hier profitiert hauptsächlich das Hotel- und Gastgewerbe wie auch der hochpreisige Einzelhandel von den vorrangig zum Einkaufen eingereisten Kunden. Weitere Umsätze entfallen auf das touristische Dienstleistungsgewerbe, wie die örtlichen Museen, Theater und sonstigen touristischen Dienstleister. Der Einkaufstourismus umfasst außerdem die Gruppe von ausländischen Urlaubern, welche zwar nicht eigens zum Einkaufen einreisen , sondern ihre Reise auch zum Einkaufen nutzen (www.globeshopperindex. com) Neben dem Waren- und Kulturangebot deutscher Großstädte sind es auch steuerliche Vorteile, welche wichtige Kaufanreize für EU-Ausländer setzen. So sind Personen, die dauerhaft außerhalb der EU leben (also auch Schweizer) von der Umsatzsteuer befreit. Sie haben, mit Ausnahme von Dienstleistungen sowie bestimmter Produkte (Kraftstoff für Kfz) Anspruch auf Erstattung der bei Käufen innerhalb der EU angefallenen Umsatzsteuer. Zur Rückerstattung der angefallenen Umsatzsteuer müssen Käufer die Ware, die dazugehörigen Belege sowie einen sogenannten Ausfuhrschein der Ausgangszollstelle vorlegen und die abgestempelten Ausfuhrdokumente postalisch an den Verkäufer übersenden. Für den Einzelhandel stellt die Bearbeitung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungsformulare einen erheblichen Zeitaufwand dar. Hinzu kommt weiterer bürokratischer Aufwand für die Rückerstattung der einbehaltenen Umsatzsteuer. Viele Geschäfte greifen daher auf Kooperationen mit Finanzdienstleistern zurück und übertragen diesen die weitere Abwicklung des Rückerstattungsverfahrens. Aber auch in diesen Fällen bleibt der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11335 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hohe, händisch abzuwickelnde Aufwand bestehen, Kundendaten müssen bereits beim Einkauf erfasst und die Ware samt Unterlagen persönlich bei der Ausgangszollstelle vorgelegt werden (www.globeshopperindex.com). 1. Wie viele ausländische Gäste (EU-Ausland) sind in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland (ggf. schätzungsweise) eingereist (wenn möglich bitte nach Jahr und Herkunftsregion aufschlüsseln). Die Anlage 1 enthält die Ankünfte ausländischer Übernachtungsgäste (privat und geschäftlich) der Jahre 2006 bis 2015 in Deutschland; Ankünfte aus EU-Mitgliedstaaten sind nicht enthalten. Über entsprechende Angaben zu Tagestouristen verfügt die Bundesregierung nicht. 2. Wie viele Übernachtungen wurden (ggf. schätzungsweise) in den vergangenen zehn Jahren durch internationale Einkaufstouristen gebucht (bitte nach Jahr und Herkunftsregion aufschlüsseln)? Die Anlage 2 enthält die Übernachtungen aller ausländischen Gäste (privat und geschäftlich) der Jahre 2006 bis 2015 in Deutschland. Eine Abgrenzung sogenannter Einkaufstouristen ist nicht möglich, da der Reisegrund ausländischer Gäste nicht erhoben wird. Ein gewisser Anhaltspunkt für die Zuordnung des Reisezwecks Shopping sind die von der Firma Global Blue erhobenen Daten. Die meisten Tax-Free-Einkäufe in Deutschland wurden demnach im Jahr 2015 von Gästen aus China (43 Prozent ), Russland (11 Prozent), der Schweiz (6 Prozent) und den Vereinigten Arabischen Emiraten (4 Prozent) getätigt. Die Prozentsätze stellen jeweils den Anteil am gesamten Tax-Free-Umsatz in Deutschland dar. Nach den Ergebnissen der Studie „Qualitätsmonitor Deutschland-Tourismus, DZT 2015 – 2016“ im Zeitraum Mai 2015 bis April 2016“ haben 13 Prozent der ausländischen Deutschlandurlauber (einschließlich EU) eine „Shoppingreise“ gemacht . Bei dieser Zahl ist zu beachten, dass bei der Fragestellung Mehrfachnennungen möglich waren. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Übernachtungsvolumen internationaler Einkaufstouristen in Deutschland . 3. Von welchen Tagesausgaben pro Einkaufstourist (Tagestouristen und Übernachtungsgäste ) geht die Bundesregierung aus? Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Studie Wirtschaftsfaktor Tourismus Deutschland (Februar 2012) weist für das Jahr 2010 die Gesamtausgaben der Touristen mit 278,3 Mrd. Euro aus. Davon entfallen 241,7 Mrd. Euro (86,8 Prozent) auf Ausgaben inländischer Touristen. Ausländische Touristen gaben 36,6 Mrd. Euro aus (13,2 Prozent). Die ausländischen Tagesreisenden lagen mit ihren Ausgaben weit unter denen der ausländischen Übernachtungsgäste . Dabei gaben die privaten Tagesreisenden mit 1,3 Mrd. Euro in etwa ebensoviel aus wie die geschäftlich motivierten Tagesreisenden, die rund 1,2 Mrd. Euro ausgaben. Nach den im April 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Ergebnissen der Bund-Länder-Studie „Tagesreisen der Deutschen“ betragen bei Tagestouristen die durchschnittlichen Ausgaben 27,70 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11335 Bei der Erfassung von Ausgaben durch Tagestouristen besteht folgendes Abgrenzungsproblem : Die Definition des Tagesausfluges setzt unter anderem voraus, dass es sich nicht um eine Einkaufsfahrt zur Deckung des täglichen Bedarfs handelt . Dies dürfte allerdings für eine nicht unerhebliche Zahl von Einkaufsfahrten im grenznahen Bereich, zum Beispiel zwischen der Schweiz und Deutschland, zutreffen. 4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Umsatzvolumen durch Tax-freeshopping ein? Nach Erkenntnissen der Firma Global Blue lagen die gesamten Tax-Free-Shopping -Ausgaben ausländischer Touristen (Nicht-Schengen-Länder) im Einzelhandel in Deutschland im Jahr 2015 bei rund 1,99 Mrd. Euro. Pro Einkauf betrugen die Ausgaben von Einkaufstouristen aus den 20 umsatzstärksten Ländern im Durchschnitt 354 Euro. Besucher aus China gaben durchschnittlich 603 Euro pro Tax-Free-Einkauf aus, Besucher aus den Vereinigten Arabischen Emiraten 392 Euro, Besucher aus Russland 356 Euro und Besucher aus der Schweiz 120 Euro (Quelle: Global Blue 2016). Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie verteilt sich das Umsatzvolumen von Tax-free-shopping über das Jahr? Welches sind die umsatzstärksten Monate? Hierzu liegen der Bundesregierung nur Erkenntnisse hinsichtlich der Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für den Bereich an der Schweizer Grenze vor. Die Zollverwaltung wirkt beim Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke durch Bescheinigung des Ausfuhr- und Abnehmernachweises mit. Dort sind die umsatzstärksten Monate Dezember (Weihnachten) sowie März und April (Ostern). 6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem sog. Einkaufstourismus in den Großstädten bei? Bei einer Umfrage des European Travel Monitor 2015 des Unternehmens IPK International gaben 46 Prozent der europäischen Deutschlandurlauber an, dass ihnen bei Städtereisen „Shopping“ wichtig bzw. dass „Shopping“ der hauptsächliche Reiseanlass war (Mehrfachnennungen waren möglich). Auf die sieben größten deutschen Städte entfielen nach Erhebungen im Jahr 2015 mehr als ¾ des gesamten Tax-Free-Shopping-Umsatzes in Deutschland. An der Spitze lag München mit einem Anteil von 23 Prozent am Gesamtumsatz, gefolgt von Frankfurt (22 Prozent), Berlin (15 Prozent), Düsseldorf (6 Prozent), Köln (4 Prozent), Hamburg (4 Prozent) und Stuttgart (2 Prozent) (Quelle: Global Blue, 2016). 7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem sog. Einkaufstourismus in den grenznahen Regionen bei? Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT), die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Reiseland Deutschland im Ausland wirbt, vermarktet das Thema „Shopping in Deutschland“ im Rahmen ihrer Markenkernstrategie in ausgewählten Schwerpunktmärkten. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands (siehe auch Antwort zu Frage 8) wirbt die DZT ohne Bezug zu bestimmten Regionen oder Städten in Deutschland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11335 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Will die Bundesregierung dieses Marktsegment weiter fördern, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Das Thema Shopping ist ein fester Bestandteil des Marketings der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. (DZT). Auf der Homepage der DZT (www.germany. travel) ist das Thema fest verankert. Auf der DZT-Website finden Besucher umfangreiche Informationen rund um das Thema Einkaufen in Deutschland, vom entspannten City-Shopping in autofreien Zonen, über Outlet-Center mit einem breiten und günstigen Angebot an internationalen Marken bis hin zum lokalen Kunsthandwerk und zu Spezialitäten in ländlichen Regionen. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind bei der Destinationsentwicklung und des Destinationsmarketings auch zu diesem Marktsegment vor allem die Länder und die jeweiligen Reisegebiete gefordert. Im Rahmen der Gremienarbeit, darunter der DZT-Marketingausschuss, fördert die DZT Produktentwicklung und Qualität in den Organisationen der Destinationsentwicklung und des Destinationsmanagements sowie des Tourismusgewerbes im Hinblick auf die unterschiedlichen Themen, wie zum Beispiel Shopping, und bezogen auf die verschiedenen ausländischen Quellmärkte und -regionen. 9. Wie viele Rückerstattungsanträge in welchem Gesamtvolumen wurden durch den deutschen Zoll in den vergangenen zehn Jahren bearbeitet? Die Zollverwaltung bearbeitet keine mit der Ausfuhr zusammenhängenden Rückerstattungsanträge für Mehrwertsteuer. Es ist Sache des Unternehmers, im Rahmen seiner umsatzsteuerrechtlichen Erklärungspflichten gegenüber den Landesfinanzbehörden durch Belege nachzuweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt. 10. Mit wie vielen Rückerstattungsanträgen rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2017? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Wie viel Personal ist beim Zoll für die Bearbeitung der Anträge und Kontrolle der Einkäufe eingesetzt, und wie hat sich die Stellenzahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Wie viel Bearbeitungszeit nimmt ein einzelner Rückerstattungsantrag in den Zollstellen durchschnittlich in Anspruch? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Wie viel Bearbeitungszeit nimmt die Datenerfassung/Formularbearbeitung im Einzelhandel in den grenznahen Kommunen zur Schweiz durchschnittlich in Anspruch? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Wie viel Zeit vergeht zwischen der Antragstellung und der Auszahlung des Erstattungsbetrages beim Kunden durchschnittlich? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11335 15. Wie schätzt die Bundesregierung die Belastung der Generalzolldirektion und der ihr nachgeordneten Behörden durch das Rückerstattungsverfahren ein? Sieht die Bundesregierung hier die Belastungsgrenzen erreicht, und wenn ja, wie will sie dem abhelfen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Die für die Bearbeitung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen zuständigen örtlichen Zollbehörden sind in Abhängigkeit von der Verkehrsanbindung unterschiedlich belastet. Eine starke Belastung besteht an Flughäfen mit vielen internationalen Flugverbindungen mit Drittstaaten (z. B. Frankfurt am Main; 2,0 Millionen Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen im Jahr 2015). Am größten ist die Belastung bei den Grenzzollstellen zur Schweiz. Deshalb und auch zur Entspannung der Verkehrssituation bei den Zollstellen an der Grenze zur Schweiz strebt die Zollverwaltung die Einführung eines IT-Systems zur Automatisierung des Verfahrens zur Erteilung umsatzsteuerrechtlicher Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr in dieser Region an. 16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer Digitalisierung des Rückerstattungsprozesses im Hinblick auf eine steigende Effizienz bei? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Der Automatisierung des Verfahrens der Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen misst die Bundesregierung eine hohe Bedeutung im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung durch Beschleunigung und Vereinfachung von Abläufen bei allen Beteiligten (Unternehmer, Kunden und Zollverwaltung) zu. 17. Hat die Bundesregierung bereits Schritte ergriffen, um das Verfahren zu digitalisieren ? Wenn ja, welche und seit wann, wenn nein, warum nicht. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im Jahre 2013 die damalige Bundesfinanzdirektion Südwest beauftragt, im Rahmen einer Voruntersuchung die Realisierbarkeit einer Automatisierung der Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen auf Basis der bestehenden Vorschriften an der Schweizer Grenze zu prüfen. Derzeit wird durch die zum 1. Januar 2016 eingerichtete Generalzolldirektion im Rahmen eines Projekts „IT-AKZ“ die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens vor dem Hintergrund aller einschlägigen Vorgaben mit dem Ziel einer möglichst zeitnahen Umsetzung untersucht. Die Generalzolldirektion wird hierbei den IT-Dienstleister Informationstechnikzentrum Bund einbinden, der je nach Art und Umfang der Aufgaben externe Kräfte zur Unterstützung einsetzt. 18. Haben andere europäische Mitgliedstaaten das Verfahren bereits digitalisiert , und wenn ja, welcher Stand der Digitalisierung wurde in diesen Ländern bislang erreicht, und welche Effizienzsteigerungen sind damit verbunden ? In Frankreich (Pablo) und Italien (O.T.E.L.L.O) existieren Systeme zur Unterstützung der Ausfuhrbestätigung im nichtkommerziellen Reiseverkehr an ausgewählten Flughäfen. Diese Systeme selbst beinhalten keine unmittelbare automatisierte Rückerstattung. Angaben zu Effizienzsteigerungen sind nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11335 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach sich – angesichts der in Deutschland noch nicht erfolgten Digitalisierung – im Wettbewerb mit anderen Tourismus-Destinationen, die das Umsatzsteuer-Rückerstattungsverfahren bereits digitalisiert haben, die Tourismusströme verändert oder verschoben haben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Stimmen die Presseberichte, wonach die Generalzolldirektion eine Ausschreibung plant, um auch externes Know-how in den Digitalisierungsprozess zu bringen? Wenn ja, wann ist mit einer Ausschreibung zu rechnen (www.suedkurier. de/nachrichten/wirtschaft/Gruene-Zettel-haben-bald-ausgedient;art416,820 7776)? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11335 S ta tis tis ch es B un de sa m t E 3 02 / 3 45 41 20 0 E ur op a oh ne E U -M itg lie ds st aa te n 2 9 96 0 04 3 1 97 1 33 3 2 50 7 24 3 1 82 0 16 3 6 06 3 14 4 1 07 9 39 4 5 65 0 59 4 8 37 6 66 4 9 53 7 94 4 9 78 8 50 Is la nd .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... . 4 3 43 2 4 2 37 9 4 1 42 2 36 .8 62 3 6 48 8 3 7 91 0 3 4 26 1 3 2 23 0 3 2 57 5 3 5 76 7 N or w eg en .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... 3 14 7 35 3 37 9 97 3 49 3 31 32 8. 47 9 3 87 4 68 3 88 8 96 4 16 8 42 4 23 2 46 4 27 9 43 4 24 2 39 R us sl an d ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... . 3 63 1 69 4 11 4 09 4 98 4 22 45 9. 84 9 5 90 0 92 7 37 1 05 9 18 2 26 1 0 38 8 26 9 51 0 50 6 76 5 86 S ch w ei z ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... .. 1 6 57 2 17 1 7 31 7 76 1 7 73 7 95 1. 85 6. 86 7 2 0 28 4 23 2 3 01 4 82 2 4 89 5 93 2 5 94 0 14 2 7 78 4 55 3 0 26 7 74 Tü rk ei .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... . 1 64 9 05 1 70 6 03 1 77 7 99 16 2. 63 3 1 93 3 97 2 24 3 10 2 44 7 64 2 60 4 10 2 75 0 91 3 07 5 72 U kr ai ne .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... . 4 1 82 7 5 0 26 2 5 9 36 0 57 .7 42 7 5 19 2 9 2 87 5 1 12 4 81 1 29 3 75 1 21 5 62 1 18 3 58 S on st ig e eu ro p. 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Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333