Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 1. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11359 18. Wahlperiode 02.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11045 – Nachhaltigkeit des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum mit Fokus auf den Ernährungs- und Landwirtschaftsbereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Februar letzten Jahres, also vor knapp einem Jahr, ein Nationales Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) beschlossen. Das Programm „ist Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung für mehr Nachhaltigkeit “ (siehe www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/02/2016-02-24- nachhaltigen-konsum-staerken.html). Zudem ist es das zentrale Element, um das Sustainable Development Goal (SDG) 12 „Nachhaltige Produktions- und Konsummuster sicherstellen“ der globalen Nachhaltigkeitsagenda 2030 in Deutschland umzusetzen. Um das Programm zu begleiten, wurde eine interministerielle Ressort-Arbeitsgruppe unter Federführung der drei Ressorts Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingerichtet. Die darin aufgeführten Maßnahmen und Ziele stellen ein breites Potpourri bereits bekannter Strategien und Programme dar. Dabei wird unterstrichen, dass wir heute nur so viel konsumieren sollen, dass auch künftige Generationen eine lebenswerte Umwelt vorfinden und nachhaltig produzierte Güter aus der Nische kommen müssen. Diesem Anspruch wird die NPNK jedoch aus Sicht der Fragesteller nicht ansatzweise gerecht. Bei der Aufführung der Maßnahmen wird deutlich, dass die Bundesregierung stark auf Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbraucher setzt. So wird die Verantwortung für nachhaltigeren Konsum weitestgehend auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt. Das NPNK umfasst sechs Konsumbereiche, die aus Sicht der Bundesregierung das größte Potenzial für Entlastungen haben, nämlich Mobilität, Ernährung, Wohnen und Haushalt, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit . Dem Ernährungsbereich kommt beim nachhaltigen Konsum eine entscheidende Rolle zu. Schließlich hat er 20 bis 30 Prozent der konsumbezogenen Umweltauswirkungen zu verantworten (siehe http://ec.europa.eu/environment/ipp/ pdf/eipro_report.pdf). Besonders große Belastungen bewirken insbesondere der übermäßige Verzehr von tierischen Produkten, insbesondere Fleisch, sowie von nicht saisongerechten Lebensmitteln sowie Nahrungsmittelver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode luste und -abfälle (siehe www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/ UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Broschuere_UBA_Daten_Zur_ Umwelt.pdf?__blob=publicationFile). Der Ernährungsbereich ist bezüglich Nachhaltigkeit zudem nicht nur wegen seiner ökologischen, sondern auch wegen seiner sozialen und ökonomischen Dimension ein wichtiger Sektor (siehe www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Nachhaltiger-Lebensmittelkonsum- Positionspapier-vzbv-2016-01-21.pdf, S. 3). Grundsätzlich streben viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Ernährungsfragen einen nachhaltigeren Konsum an (siehe www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Ernaehrungsreport2016. pdf?__blob=publicationFile, S. 24), sodass sich hier eigentlich große Potenziale ergeben, die es aber auch gilt zu fördern und zu nutzen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit der Verabschiedung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum im Februar 2016 hat die Bundesregierung erstmalig ressortübergreifende Leitlinien und Ziele definiert, übergreifende Handlungsansätze formuliert und über 170 konkrete Maßnahmen benannt, wie ein nachhaltiger Konsum in Deutschland umgesetzt werden kann. Das Programm ist damit auch bereits Bestandteil der ambitionierten Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, zu der sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Deutlich mehr Nachhaltigkeit beim Konsum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe . Verantwortlich sind alle: öffentliche Hand, Handel, Industrie und jeder Einzelne . Eine Abwälzung der Verantwortung allein auf die Verbraucherinnen und Verbraucher darf nicht erfolgen, dennoch ist ihre engagierte Mitwirkung für eine erfolgreiche Umsetzung unverzichtbar. Durch das Programm sollen Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser in die Lage versetzt werden, die umweltbezogenen und sozialen Folgen ihres Konsums zu berücksichtigen. Alternative Konsummuster sollen aufgezeigt und verfügbare nachhaltige Handlungsalternativen gestärkt werden, ohne hierbei die eigenverantwortliche Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorwegzunehmen . Nachhaltige Lieferketten sind hierfür Voraussetzung. Außerdem sollen Anreize für innovative und marktkonforme Ansätze gestärkt werden, die auch ordnungspolitische Aspekte berücksichtigen, um nachhaltigen Konsum zu ermöglichen. Zugleich soll eine breitere nationale Diskussion über Lebensstile und Wertewandel angeregt werden. Das Programm stellt dabei nicht das Ende eines Prozesses dar, sondern einen Weg, wie der notwendige Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit in Deutschland weiter vorangetrieben werden soll. Allgemeine Fragen zum NPNK 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Auflegung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum (NPNK) durchgeführt beziehungsweise angestoßen (bitte nach Ressort auflisten)? Wie viel Geld steht für die Umsetzung des Programms insgesamt zur Verfügung ? Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) ist eine Plattform, welche sowohl zur Ausweitung bisheriger erfolgreicher Instrumente und Ansätze dienen soll als auch zur Initiierung neuer Projekte. Das Programm selbst benennt über 170 konkrete Maßnahmen in wichtigen Themenfeldern, die den nachhalti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11359 gen Konsum befördern. Auch in über diese Themenfelder hinausgehenden Bereichen spielt der nachhaltige Konsum eine Rolle. Zudem unterstützt das Programm im Rahmen seiner Plattformfunktion auch Aktivitäten und Projekte Dritter. Aufgrund des dargestellten Umfangs werden an dieser Stelle in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der Bundesregierung exemplarisch aufgeführt: Schaffung der im NPNK genannten institutionellen Grundlagen für die Gestaltung des Umsetzungsprozesses (z. B. Aufbau Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum, Aufbau Nationales Netzwerk Nachhaltiger Konsum, Vorbereitung und Durchführung 1. Netzwerktreffen am 27. Januar 2017, Vorbereitung Nationale Konferenz zum Nachhaltigen Konsum am 23. März 2017) (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)); Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für zwei Konsumindikatoren zur Integration in den Kernindikatorensatz für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, einschließlich der Weiterentwicklung/Aktualisierung der Marktbeobachtung zu „Grüne Produkte in Deutschland“ (BMUB); Weiterentwicklung und Ausbau des Umweltbundesamt-Verbraucherportals „Umweltbewusst leben“ (BMUB); Erarbeitung der fachwissenschaftlichen Grundlagen zu „Umweltkosten als Verbraucherinformation“ (2. Preisschild) (BMUB); Entwicklung eines Beratungstools für kommunale Akteure zu „Soziale Innovationen für nachhaltigen Konsum“ (BMUB); Stärkung des Ökodesigns als Gestaltungsprinzip bei Unternehmen, in der Hochschullehre sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Weiterentwicklung des Formats „Bundespreis EcoDesign“ (BMUB); Erprobung des Forschungsdesigns „Reallabor/Realexperimente“ für die Ressortforschung am Beispiel eines Reallabors zu „Verbraucherverhalten“ (als Zuwendung des „Future_City Labs Stuttgart: Reallabor für nachhaltige Mobilitätskultur “) (BMUB); Erarbeitung einer Begleitstrategie für neue Formen der Teilhabe und Beteiligung zum NPNK, einschließlich des im NPNK formulierten Prüfauftrags zur Erprobung neuer Formen des Bürgerdialogs (BMUB); Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die Stärkung neuer Formen von Gemeinschaftlichkeit und Gemeinwohlorientierung durch Umweltpolitik, unter Berücksichtigung der Potenziale der Digitalisierung (BMUB); Veröffentlichung einer Broschüre zu Leitlinien, Grundsätzen sowie Good Practice -Beispiele für umweltbezogene Produktinformationen im E-Commerce (BMUB); Durchführung des Bundeswettbewerbs 2016/2017 „Nachhaltige Tourismusdestinationen in Deutschland“ (BMUB); Stärkung nachhaltiger Reiseprodukte anhand von Wirkungsanalysen zu Informationen über nachhaltige Urlaubsreisen in Online-Informations- und Buchungskanälen (BMUB); Szenarienentwicklungsprojekt „Nachhaltiger Konsum 2030“ (BMJV); Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausbau des nationalen Kompetenzzentrums für Holzherkünfte am Thünen- Institut als Verbraucherschutzinstrument gegen Falschdeklarationen von Holzarten und Holzherkünften (BMEL) Umsetzung der EU Holzhandelsverordnung (EUTR) sowie des EU FLEGT (Forest Law Enforcement Governance and Trade) Aktionsplans als wesentliche Instrumente zur Bekämpfung illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Holzhandels (BMEL); Unterstützung der Tierwohl-Initiative durch das Projekt Tierwohllabel (BMEL); Weiterentwicklung der Maßnahmen und Aktionen zur Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste zu einer Nationalen Strategie (BMEL) Unterstützung der Multi-Stakeholder-Initiative „Forum Nachhaltiges Palmöl“ zur Förderung der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Konsums von Palmöl (BMEL), Umsetzung und Erweiterung des von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten „Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen der BNE“ in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern (BMZ); Stärkung und Ausweitung der Informationsportale Siegelklarheit.de und Kompass Nachhaltigkeit (BMZ); Verstärkte praxisnahe Information der Beschaffungsstellen durch Beschaffer- Websites, Schulungen, Informationsveranstaltungen u. a. durch die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, das Netzwerk für faire Beschaffung der Servicestelle der Kommunen in der Einen Welt (SKEW), das Umweltbundesamt und anderen Institutionen (BMZ, BMI); Unterstützung von Nachhaltigkeits- und Qualitätsinitiativen in Entwicklungsländern , die Lebensmittel oder landwirtschaftliche Rohstoffe exportieren (BMZ); Ausweitung der Mitgliedschaft im Bündnis für nachhaltige Textilien mit dem Ziel, eine Marktabdeckung von 75 Prozent auf dem deutschen Einzelhandelsmarkt bis Ende des Jahres 2017 zu erreichen (BMZ); Zielformulierungen aller Bündnismitglieder in Form von individuellen Fahrplänen (Roadmaps) und Fortschrittsmessung in einem Review-Prozess mit transparenten Berichtswesen. Hierbei Berücksichtigung und Anerkennung bestehender Standards (BMZ); Internationale Ausrichtung des Textilbündnisses durch Verknüpfung mit relevanten internationalen Prozessen und Partnerschaften (BMZ); Förderung nachhaltiger Konsummuster in Partnerländern, so z. B. in den Bereichen Verbraucherbildung und -recht, nachhaltige Stadtentwicklung, Zugang zu alternativen Energiequellen oder Mobilitätskonzepte (BMZ, BMUB); Erarbeitung eines modellhaften Fahrplans für den Deutschland-Takt inklusive Prüfung, wie die Einführung einer netzweiten Vertaktung von Schienenpersonenfern - und -nahverkehr sowie Schienengüterverkehr möglich ist. Dadurch soll eine Attraktivitätssteigerung durch schnelle Verbindungen mit reibungslosem Umsteigen zwischen Fern- und Nahverkehr erzielt werden (BMVI); Forschungsprojekt PlastX – Kunststoffe als systemisches Risiko für sozialökologische Versorgungssysteme (BMBF); Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11359 Forschungsprojekt R2D2 – Zwischen Rebound-Risiken und Suffizienz-Chancen : Herausforderungen der Entkopplung von Umweltverbrauch und Wirtschaftswachstum am Beispiel der Digitalisierung von Dienstleistungen (BMBF); Forschungsprojekt OHA – Obsoleszenz als Herausforderung für Nachhaltigkeit – Ursachen und Alternativen (BMBF); Forschungsprojekt UrbanUp – Upscaling-Strategien für eine Urban Sharing Society (geplant Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt Platforms2share – Plattformorganisationen in der digitalen Sharing Economy – Ausgestaltungsformen, Wirkungen, sozial-ökologische Transformationsperspektiven (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt KERNiG – Kommunale Ernährungssysteme als Schlüssel zu einer umfassend-integrativen Nachhaltigkeits-Governance, (BMBF); Forschungsprojekt Urbane_Wärmewende – Partizipative Transformation von gekoppelten Infrastrukturen mit dem Fokus auf die Wärmeversorgung am Beispiel Berlin (BMBF); Forschungsprojekt ClimSmartLok – Climate Smart City Hamburg. Urbane Transformationslabore im Stadtteil Lokstedt (BMBF); Forschungsprojekt P-GeW – Von Pionieren zur städtischen Praxis – Potenziale gemeinschaftlichen Wohnens zur Lösung demografischer und sozialer Herausforderungen (BMBF); Forschungsprojekt DoNaPart – Psychologisches und kommunales Empowerment durch Partizipation im klimagerechten Stadtumbau (BMBF); Forschungsprojekt QuartierMobil – Persistenz und Dynamik im Quartier – Strategien zur Zukunft urbaner Mobilität (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt MobiliSta – Mobilitätsräume abseits der autogerechten Stadt. Eine multimodale und sozial-ökologisch gerechte Anpassungsstrategie am Beispiel Bielefeld (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt MoveUrban – Flächeneffiziente Siedlungs- und Mobilitätskonzepte in wachsenden urbanen und neuen suburbanen Quartieren (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt MobilBericht – Mobilitätsberichterstattung: Ein Instrument zur nachhaltigen und umweltgerechten Gestaltung urbaner Mobilität (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt EHSS – Entwicklungschancen und -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt VerPlaPoS – Verbraucherreaktionen bei Plastik und dessen Vermeidungsmöglichkeiten am Point of Sale (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF); Forschungsprojekt PlastikBudget – Entwicklung von Budgetansatz und LCA- Wirkungsabschätzungsmethodik für die Governance von Plastik in der Umwelt (geplant ab Mitte des Jahres 2017) (BMBF). Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Programms werden im Rahmen der geltenden Finanzplanansätze der Ressorts umgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung bei den im NPNK geforderten Maßnahmen? Wo besteht der größte Handlungsbedarf? Das NPNK zeigt einen Weg auf, wie der notwendige Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit weiter vorangetrieben werden soll. Die zahlreichen Maßnahmen tragen v. a. durch die Unterstützung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels dazu bei, den Bürgern den nachhaltigen Konsum zu ermöglichen und das Thema in die Breite der Gesellschaft zu tragen. Erste Fortschritte werden dabei in vielen Bereichen gesehen, z. B. bei der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen, die die öffentliche Wahrnehmung der Thematik verbessern sowie Alternativen aufzeigen und so die gesellschaftliche Diskussion vorantreiben und zu nachhaltigeren Verhaltensroutinen und Lebensstilen beitragen. Selbiges gilt bei Forschungsprojekten wie z. B. im Bereich der sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt "Nachhaltige Transformation urbaner Räume, die eine verbesserte Informationslage schaffen und neue Lösungsansätze entwickeln. Fortschritte sind auch im öffentlichen Beschaffungswesen durch die Reform des Vergaberechts im April 2016 zu sehen. Die vielfältigen neuen Vergaberechtsregelungen mit Nachhaltigkeitsbezug sind eine gute Basis, um das öffentliche Beschaffungswesen noch nachhaltiger zu gestalten . Beschaffungsverantwortliche werden dabei durch die Informationsportale Beschaffung-info.de und Kompass Nachhaltigkeit unterstützt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wann plant die Bundesregierung, die im Programm festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen zu evaluieren? Wie sollen die Erfolge/Misserfolge des Programms evaluiert werden, angesichts dessen, dass das NPNK keine konkreten Zielvorgaben beinhaltet? Um den Fortschritt und Erfolg des NPNK sicherzustellen, ist eine regelmäßige Erfolgskontrolle vorgesehen. Diese erfolgt insbesondere auf Basis der im Januar 2017 im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedeten beiden Leitindikatoren zum nachhaltigen Konsum. Daneben dienen auch die von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten Indikatoren zum Monitoring der globalen Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs), v. a. SDG 12, als Orientierung. 4. Warum umfasst das NPNK keinen konkreten Zeit- und Finanzplan angesichts der Notwendigkeit zu handeln und der internationalen Verantwortung ? Übergeordnetes Ziel des NPNK ist es, einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten. Das Programm fungiert in diesem Sinn als Konkretisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für wesentliche Konsumfelder und Instrumente. Folglich orientiert es sich bezüglich der konkreten Zeitabläufe u. a. ebenfalls am festgelegten Fahrplan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie . Ferner wird Konsum bestimmt durch ein sich stetig wandelndes gesellschaftliches , wirtschaftliches und technisches Umfeld. Zahlreiche Trends haben teils unmittelbare , teils mittelbare Auswirkungen auf zukünftiges Konsumverhalten oder umweltpolitisches Handeln. Um auf diese Veränderungen reagieren zu können, wurde das NPNK als flexible Plattform angelegt, die sowohl zur Ausweitung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11359 existierender erfolgreicher Instrumente und Ansätze dienen soll, als auch zur Initiierung neuer Projekte. Die Umsetzung erfolgt jeweils im Rahmen der geltenden Finanzplanansätze der Ressorts. 5. Warum wurden im NPNK keinerlei Gesetzesinitiativen benannt, um den Handlungswillen der Bundesregierung zu unterstreichen? Um die ökologischen, sozialen und ökonomischen Potenziale nachhaltiger Konsum - und Lebensweisen zu fördern, ist ein strategisches und kohärentes Vorgehen erforderlich. Der Staat sollte hierbei mit gutem Beispiel vorangehen, entscheidende Impulse setzen, moderierend, flankierend, ermöglichend und – soweit erforderlich – steuernd tätig werden. Ob und inwiefern über bereits bestehende rechtliche Regelungen hinaus Gesetzesinitiativen sinnvoll sind, wird im Lichte der weiteren Entwicklungen zu prüfen sein. 6. Plant die Bundesregierung, bei ausbleibendem Erfolg des NPNK gesetzgeberisch tätig zu werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche Bundesministerien sind in der interministeriellen Ressort-Arbeitsgruppe zum Programm vertreten? In die Interministerielle Arbeitsgruppe Nachhaltiger Konsum werden unter Federführung von BMUB, BMJV und BMEL alle Bundesressorts gleichberechtigt eingebunden. Die Arbeitsweise zwischen den Ressorts erfolgt auf Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). 8. Wie werden (angesichts der Federführung der Arbeitsgruppe durch das BMUB, das BMJV und das BMEL) weitere Bundesministerien, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in der Arbeitsgruppe in die Verantwortung genommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Wie erklärt die Bundesregierung die geringere Bedeutung dieser vier Bundesministerien in der Arbeitsgruppe angesichts der Relevanz der sozialen Dimension nachhaltigen Konsums und der Themenfelder Energie, Mobilität und Wirtschaft? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Wird das im NPNK angekündigte Kompetenzzentrum im Umweltbundesamt (UBA) in 2017 eingerichtet werden? Wie ist der konkrete Zeitplan zur Einrichtung des Kompetenzzentrums? Wann wird das Kompetenzzentrum mit seiner Arbeit beginnen? Die organisatorischen und finanziellen Fragen werden derzeit innerhalb der Bundesregierung geklärt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Mit welchen finanziellen und personellen Kapazitäten soll das Zentrum ausgestattet werden, und welche konkreten Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten soll es in seiner finalen Ausgestaltung bekommen? Zu Fragen der Ausstattung und den konkreten Aufgaben sowie Handlungsmöglichkeiten des Kompetenzzentrums wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wie viel Geld steht für das im NPNK angekündigte nationale Netzwerk „Nachhaltiger Konsum“ zur Verfügung? Welche Akteure wurden zum Konstituierenden Treffen des nationalen Netzwerks für nachhaltigen Konsum am 27. Januar 2017 eingeladen? Welche Akteure sollen Mitglied des Netzwerks sein? Wer koordiniert das Netzwerk? Wie häufig soll sich das Netzwerk treffen bzw. in welcher Form soll das Netzwerk arbeiten? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Für die erfolgreiche Umsetzung nachhaltiger Konsumstrukturen ist die Einbindung unterschiedlicher Schlüsselakteure unabdingbar, die bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms für nachhaltigen Konsum konkrete Beiträge leisten . Das Nationale Netzwerk Nachhaltiger Konsum ist ein offenes Netzwerk und richtet sich an alle relevanten Akteure. Die Arbeit des Nationalen Netzwerks zielt v. a. auf die folgenden Aufgaben: Intensivierung des themenübergreifenden und praxisorientierten Dialogs zum nationalen Programm und den darin beschriebenen Handlungsansätzen und Maßnahmenvorschlägen, die Stärkung der Einbindung und Kooperation relevanter gesellschaftlicher Akteure im Umsetzungsprozess, die Sammlung, Analyse und Verbreitung guter Beispiele gelungener Umsetzung , die Konkretisierung von akteursspezifischen Handlungsansätzen, die Mobilisierung von Engagement, Ressourcen und Kapazitäten von Akteuren zur Umsetzung des Programms sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten. Das Netzwerk soll zukünftig durch ein Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum betreut und unterstützt werden, um die Umsetzung der zentralen Aufgaben des ressortübergreifenden Netzwerks zu gewährleisten und konkrete Dienstleistungen bereitzustellen, wie z. B. eine virtuelle „Informations- und Aktionsplattform zum Nationalen Programm Nachhaltiger Konsum“ sowie die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Experten-Workshops, Netzwerktreffen und Netzwerkkonferenzen ). Am 23. März 2017 ist eine nationale Konferenz „Umsetzung nachhaltiger Konsum in Deutschland“ geplant, zu der auch die Netzwerkmitglieder eingeladen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Wie fördert die Bundesregierung bezüglich Projekten und finanzieller Mittel den nachhaltigen Konsum 2017, und wie haben sich die finanziellen Mittel über die letzten zehn Jahre entwickelt? Die Bundesregierung fördert den nachhaltigen Konsum durch zahlreiche Programme und Projekte, die je nach Ausgestaltung eine mittelbare oder unmittelbare Wirkung zur Umsetzung des NPNK entfalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11359 Seitens des BMUB sind für das Haushaltsjahr 2017 im Rahmen des Umweltforschungsplans zahlreiche Projekte vorgesehen, die konkret zur Förderung des nachhaltigen Konsums in Deutschland beitragen. Diese Projekte orientieren sich dabei an den im NPNK genannten Maßnahmen, aber auch an anderen relevanten Umsetzungsagenden (z. B. ProgRess II, Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, Klimaschutzplan 2050, Nationales Abfallvermeidungsprogramm). Zudem unterstützen BMUB und Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Verbändeförderung Projekte zivilgesellschaftlicher Akteure und Organisationen zu prioritären Themen des nachhaltigen Konsums. Da nachhaltiger Konsum einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet, werden auch im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative sowie der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB Projekte gefördert, die zu einem klimafreundlichen und somit nachhaltigen Konsum national wie global beitragen. Das BMZ finanziert Beratungsvorhaben mit verschiedenen Laufzeiten, die sich u. a. mit Fragen der Nachhaltigkeit in Wertschöpfungsketten, nachhaltiger Beschaffung , nachhaltigen und entwaldungsfreien Lieferketten, der Unterstützung der Arbeit des Bündnisses für nachhaltige Textilien (Textilbündnis), dem Forum Nachhaltiger Kakao und der Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster in Partnerländern auseinandersetzen und somit zur Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum beitragen. BMZ ist an der Erstellung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des Weltaktionsprogramms Bildung für Nachhaltige Entwicklung beteiligt und leistet zu diesem Beiträge. Diese orientieren sich an der Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele durch die Unterstützung von Bildungsmaßnahmen in Deutschland in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Schwerpunkte sind u. a. Verbraucherverhalten und Nachhaltigkeit sowie nachhaltige Produktion. Das BMEL engagiert sich im Themenfeld nachhaltiger Konsum insbesondere bei der Förderung der nachhaltigen Ernährung. Bezüglich der konkreten Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Durch BMVI wird der nachhaltige Konsum im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms gefördert. Zudem stehen seit einigen Jahren Mittel für die „Wissenschaftliche und allgemeinwirtschaftliche Untersuchungen auf allen Fachgebieten der Verkehrsverwaltung und auf dem Gebiet der Raumordnung“ zur Verfügung, die insbesondere für Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Deutschland- Takt und zur fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung für den Bundesverkehrswegeplan verwendet werden. Zur Förderung von Forschungsmaßnahmen mit Bezug zu nachhaltigem Konsum bestehen im BMBF die folgenden sechs Fördermaßnahmen bzw. -schwerpunkte: Fördermaßnahme Nachwuchsgruppen in der sozial-ökologischen Forschung mit fünf Projekten. Förderschwerpunkt „nachhaltiges Wirtschaften“ in der sozial-ökologischen Forschung. Alle 31 Forschungsverbünde haben Bezüge zum Thema nachhaltiger Konsum: www.fona.de/de/nachhaltiges-wirtschaften-sozial-oekologischeforschung -17399.html Förderschwerpunkt im Rahmen der sozial-ökologischen Forschung „Nachhaltige Transformation urbaner Räume“. Fördermaßnahme Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt: Forschung für klimaresiliente, sozial-ökologisch gerechte und lebenswerte Städte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Förderschwerpunkt „Plastik in der Umwelt – Quellen, Senken, Lösungsansätze “; Themenschwerpunkt 2 „Konsum, Verbraucherverhalten, Handel und Produktion“. Fördermaßnahme Rebound-Effekte aus sozial-ökologischer Perspektive. Das BMAS unterstützt große, kleine und mittelständische Unternehmen bei der nachhaltigen Gestaltung ihrer Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen mittels verschiedener Projekte: Förderung und Auszeichnung von Best Practice mit dem Corporate Social Responsbility (CSR)-Preis der Bundesregierung: Mit dem CSR-Preis zeichnet die Bundesregierung seit dem Jahre 2013 herausragende Beispiele gesellschaftlicher Verantwortung und verantwortungsvoller Unternehmensführung aus, um somit weitere Anreize für Unternehmen zu schaffen, das eigene Wirtschaften nachhaltig auszurichten. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die vorbildlich faire Geschäftspraktiken und eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik umsetzen, natürliche Ressourcen sparsam nutzen, Klima und Umwelt schützen und sich vor Ort engagieren. Förderung von deutschlandweiten KMU-Praxistagen zum Thema „Lieferketten verantwortlich gestalten – Über Nachhaltigkeit berichten“. CSR-Informationsportal der Bundesregierung (www.csr-in-deutschland.de). Erarbeitung eines branchenübergreifenden „CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Wertschöpfungs- und Lieferketten“ durch das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung. Der CSR-Konsens soll die Anforderungen an ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement beschreiben. Die Maßnahmen werden durch den am 21. Dezember 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte gestärkt. Die Förderung des nachhaltigen Konsums hat in den letzten zehn Jahren in der Bundesregierung deutlich an Bedeutung hinzugewonnen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der geltenden Finanzplanansätze der Ressorts. 14. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch die im Haushalt 2017 für nachhaltigen Konsum angesetzten Mittel, das Programm für nachhaltigen Konsum ausreichend umzusetzen (bitte begründen)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 13 verwiesen. 15. Warum werden Hersteller und Handel kaum im Programm für nachhaltigen Konsum adressiert, obwohl diese für fairen Konsum und für die Erfüllung des SDG 12 „Nachhaltige Produktions- und Konsummuster sicherstellen“ eine entscheidende Mitverantwortung tragen? Der Adressatenkreis des Programms umfasst alle relevanten Akteure, wie Unternehmen und Handel, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien, Kommunen etc. sowie auch die öffentliche Hand in ihrer Vorbildfunktion. Keinem Akteur allein kann die ausschließliche Verantwortung für einen nachhaltigen Konsum übertragen werden. Vielmehr muss hierbei vom Prinzip der geteilten Verantwortung ausgegangen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11359 16. Wann plant die Bundesregierung, welche Subventionen, die dem nachhaltigen Konsum entgegenstehen, abzubauen? Die Subventionspolitik der Bundesregierung orientiert sich an wachstums-, verteilungs -, wettbewerbs- und umweltpolitischen Wirkungen. Deshalb wird im Subventionsbericht der Bundesregierung auch dargelegt, ob sich die Subventionen am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung orientieren. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung , die mit dem aktuellen, 25. Subventionsbericht erstmalig durchgeführt wurde, unterstreicht die Bundesregierung ihre Absicht, das Prinzip der Nachhaltigkeit auch in der Subventionspolitik stärker zu berücksichtigen. Hierbei orientiert sie sich grundsätzlich an der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz der Länderzuständigkeit deutschlandweit Bildungsansätze für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen in den Lehrplänen verankert werden? Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Fortschritte in diesem Bereich? Nachhaltiger Konsum und entsprechende Lebensweisen sind ein zentrales Themenfeld für die Umsetzung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Mit dem UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung wird das Hauptziel verfolgt, BNE in die Breite zu tragen und somit „vom Projekt zur Struktur“ zu gelangen“. Um eine durchgängige Verankerung von BNE in der formalen und non-formalen Bildung (wie der Verankerung in Bildungsplänen) zu fördern, eine umfassende Kooperation von schulischen und außerschulischen Bildungsträgern zu stärken und die systematische Zusammenführung, Weiterentwicklung und Gewinnung neuer Adressatengruppen zu ermöglichen, hat das BMBF eine Nationale Plattform (NP) und begleitende Gremien zur Umsetzung des Weltaktionsprogramms eingerichtet. Die Nationale Plattform des Weltaktionsprogramms wurde am 29. September 2015 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung einberufen. Unter dem Vorsitz der Staatssekretärin im BMBF treffen sich 37 Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik (Bund, Länder, Kommunen), Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um Empfehlungen zur strukturellen Verankerung von BNE im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans BNE in allen Bildungsbereichen zu entwickeln und diesen ab Mitte des Jahres 2017 in die flächendeckende Umsetzungsphase zu überführen. Der nationalen Plattform arbeiten sechs Fachforen als beratende Arbeitsgremien zu den unterschiedlichen Bildungsbereichen zu. Diese sind: Frühkindliche Bildung, Schulische Bildung, Berufliche Bildung, Hochschulbildung, informelles und non-formales Lernen/Jugend sowie Kommunen. Untergliedert nach einzelnen Bildungsbereichen, beinhaltet der Nationale Aktionsplan Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen, die zu einer strukturellen Verankerung von BNE innerhalb der Bildungslandschaft beitragen werden. Dabei ist die Verankerung von BNE in Bildungsplänen explizit in den Bildungsbereichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode frühkindliche Bildung und Schule als Ziel festgehalten. Durch diese Verankerung wird auch dem für BNE zentralen Themenbereich der nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen ein Möglichkeitsfenster zur stärkeren Umsetzung in der Bildungspraxis geschaffen. 18. Wie wird der Vorstoß von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks für die Einführung eines zweiten Preisschildes weiterverfolgt (siehe www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ wirtschaftspolitik/umweltministerin-hendricks-will-ein-oeko-preisschildeinfuehren -14426107.html)? Wie soll das Preisschild konkret umgesetzt werden? Strebt die Bundesregierung neben der „Negativkennzeichnung“ durch ein zweites Preisschild auch ordnungspolitische Maßnahmen an, um negative Einwirkungen auf Mensch und Umwelt in den Produktionsstätten zu verhindern ? BMUB und UBA erarbeiten derzeit in einem Forschungsvorhaben ein Konzept zur Ausgestaltung eines sogenannten „Zweiten Preisschilds“, welches die wichtigsten Umwelt- und ggf. auch Sozialwirkungen von Produkten und Dienstleistungen verständlich darstellen soll, um die Konsumentinnen und Konsumenten besser in die Lage zu versetzen, nachhaltig konsumieren zu können. 19. Wann plant die Bundesregierung die komplette öffentliche Beschaffung auf Bundesebene an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten? Um der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung bereits in seiner Sitzung vom 30. März 2015 die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010 beschlossen. Mit Maßnahme 6 des Programms hat sich die Bundesregierung auf eine weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung verständigt. Unter anderem sollen bis zum Jahre 2020 möglichst 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nach ökologischen und sozialen Kriterien beschafft werden. Mit der Vergaberechtsreform vom April 2016 wurde die Einbeziehung nachhaltiger , insbesondere sozialer, umweltbezogener oder innovativer Aspekte bei der Beschaffung umfassend gestärkt. In § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist nunmehr verankert, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge solche Aspekte nach Maßgabe des Teils 4 des GWB berücksichtigt werden. Die Begründung zu § 97 Absatz 3 des Regierungsentwurfs zur Modernisierung des Vergaberechts (Bundestagsdrucksache 18/6281) führt aus, dass sie in jeder Phase eines Verfahrens, von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen , einbezogen werden können. Die Bundesregierung knüpft daran die Erwartung, dass es dadurch zu Verbesserungen in der Vergabepraxis kommen wird, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Beschaffung. Mit Blick auf den Themenbereich Energieeffizienz verpflichtet die neue Vergabeverordnung (VgV) die öffentlichen Auftraggeber, stets das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz zu beschaffen. Diese Regelungen sind mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 24. Januar 2017 (BAnz AT Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11359 24. Januar 2017 B1) vor kurzem weiter konkretisiert worden. Ihre Vorgaben gelten auch für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte. 20. Welche Ergebnisse hat das vom UBA in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben zur Entwicklung konkreter Nudging-Maßnahmen zur Initiierung und Förderung nachhaltiger Konsumentscheidungen gebracht? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsvorhaben ? Welche nächsten Schritte leitet die Bundesregierung aus dem Bericht ab? Ziel des UBA-Vorhabens „Nudge-Ansätze beim nachhaltigen Konsum: Ermittlung und Entwicklung von Maßnahmen zum ‚Anstoßen‘ nachhaltiger Konsummuster “ war es, die Potenziale und Einordnung des Konzeptes „Nudging“ in die ökologische Verbraucherpolitik zu bestimmen sowie konkrete Nudging-Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Konsums herauszuarbeiten. Die Ergebnisse des Vorhabens zeigen, dass Nudges wirksame Maßnahmen sein können, um bestehende Verhaltensroutinen aufzubrechen sowie nachhaltige Konsumentscheidungen zu unterstützen, jedoch immer in Einzelfallbetrachtungen konkret für ein spezifisches Ziel sowie einen spezifischen Anwendungskontext ausgearbeitet werden müssen. Aufgrund ihrer spezifischen Kontextabhängigkeit können Nudges oft nicht durch staatliche Regulierung, sondern nur im Rahmen von Selbstregulierungsinitiativen umgesetzt werden. Nudges könnten aber „klassische“ Instrumente optimieren, z. B. im Rahmen flankierender Informationsmaßnahmen unter Berücksichtigung von systematischen Verhaltenstendenzen. 21. Wie soll es aus Sicht der Bundesregierung mittelfristig gelingen, dass alle Menschen am nachhaltigen Konsum teilhaben können, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen? Welche Strategie hat die Bundesregierung hierfür? In welchen Ressortverantwortungsbereich fällt dieses Thema? Arbeitet das BMAS zu diesen Fragestellungen? Wenn nein, warum nicht? Ein übergreifendes Ziel des NPNK ist die Stärkung der Teilhabe aller Bevölkerungskreise an nachhaltigem Konsum. Mit der im Programm formulierten Leitlinie „Nachhaltiger Konsum für alle“ will die Bundesregierung Rahmenbedingungen schaffen und Aktivitäten auf den Weg bringen, damit sich nachhaltiger Konsum in der Gesellschaft verbreitet und für alle Menschen – ungeachtet der sozialen Lebenslage – zur Richtschnur der eigenen Lebensgestaltung werden kann. Insbesondere sollen Maßnahmen initiiert und gesellschaftliche Voraussetzungen geschaffen werden, um das gesellschaftspolitische wie auch alltagspraktische Engagement für nachhaltigen Konsum zu stärken. Das Vorhaben „Erarbeitung einer Begleitstrategie für neue Formen der Teilhabe und Beteiligung zum NPNK“ soll dazu beigetragen und die Zusammenarbeit zwischen Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbänden weiter gestärkt werden. Global nachhaltiger Konsum ist jedoch nur dann möglich, wenn auch die international vereinbarten Arbeits- und Sozialstandards in globalen Lieferketten Anwendung finden. Die Bundesregierung setzt sich daher ressortübergreifend für die „gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“, für gute Arbeit sowie für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nachhaltige Produktions- und Lieferketten weltweit ein. So haben die G7 Staatsund Regierungschefs im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft im Jahre 2015 die Privatwirtschaft in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte dringend aufgerufen, ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachzukommen. Die Bundesregierung selbst hat im Dezember 2016 ihren Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen, der Umsetzungsmodalitäten der VN- Leitprinzipien speziell in Deutschland enthält. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, das Thema nachhaltiger Produktionsund Lieferketten auch im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft im Jahre 2017 voranzutreiben, um so Menschen-, Arbeits-, und Umweltstandards global zu stärken. Auf nationaler Ebene unterstützt das Nationale CSR-Forum, ein Multistakeholder -Gremium, das im für die „gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR)“ federführenden BMAS angesiedelt ist, die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer CSR-Strategie u. a. auch bei der Entwicklung unterstützender Maßnahmen für Unternehmen. Beispielweise fördert das BMAS seit Ende 2015 deutschlandweite Praxistage speziell für kleine und mittlere Unternehmen zu den Themen nachhaltiges Lieferkettenmanagement und CSR-Berichterstattung . Im Januar 2017 wurde der CSR-Preis der Bundesregierung zum dritten Mal verliehen. Zudem förderte das BMAS ein Ranking der Nachhaltigkeitsberichte großer sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland. Derzeit erarbeitet das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung einen branchenübergreifenden „CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Wertschöpfungs- und Lieferketten“. Ein Element ist dabei auch die Erwartung an ein verantwortliches Management der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Schließlich stärkt auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen das Bewusstsein der Konsumenten in Bezug auf nachhaltigen Konsum. Verbraucher erhalten über die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen oder ggf. über ihre Geschäftsberichte einen Einblick in deren wesentliche Liefer- und Wertschöpfungsketten und die Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen, um zu deren Nachhaltigkeit beizutragen. Siegel 22. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll, insbesondere auf Siegel zu setzen, die alle Nachhaltigkeitsdimensionen berücksichtigen ? Sieht die Bundesregierung hier bereits Vorreiter? Die Bundesregierung bewertet bei Siegeln alle Nachhaltigkeitsdimensionen als relevant. Je nach Art der Produktgruppe kann den Aspekten „Umwelt“ und „Soziales “ jedoch eine unterschiedliche Gewichtung zukommen. Beispielsweise hängt es davon ab, wo die Herstellung stattfindet und welche Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in diesen Ländern bestehen, oder ob während bestimmter Schritte der Herstellung, Nutzung und Entsorgung besonders hohe Umweltbelastungen auftreten. Aufgrund dieser unterschiedlichen Problemlagen haben sich in der Vergangenheit unterschiedliche Siegeltypen herausgebildet. Wichtig ist, dass die Siegel wissenschaftlich unter Einbeziehung der interessierten Kreise erarbeitet sind, ein hohes Anspruchsniveau verkörpern sowie unabhängig und ohne wirtschaftliche Eigeninteressen vergeben werden. Die Umweltzeichen „Blauer Engel “, das europäische Umweltzeichen oder das „Bio-Siegel“ setzen hier wichtige Standards. Das deutsche Bio-Siegel unterliegt den EU-Rechtsvorschriften für den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11359 ökologischen Landbau. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften wird durch ein den ganzen Herstellungsprozess und Handel begleitendes Kontrollsystem gewährleistet . Die Bundesregierung strebt an, dass beim Umweltzeichen „Blauer Engel“ und beim europäischen Umweltzeichen zukünftig die Lieferketten stärker berücksichtigt werden. Die Verifizierung gerade der sozialen Dimension kann bei komplexen Produkten jedoch schwierig sein. Aus Sicht der Bundesregierung besonders geeignete Siegel sind für einzelne Produktbereiche auf der Internetplattform Siegelklarheit .de angegeben (www.siegelklarheit.de), auf der ein Vergleich verschiedener Siegel unter den Aspekten Umwelt, Soziales und Glaubwürdigkeit erfolgt . 23. Sieht es die Bundesregierung als realistisch an, dass jede Person bei jedem Kauf eines einzelnen Produkts alle Nachhaltigkeitsdimensionen abwägen kann? Die ständige Überprüfung aller Nachhaltigkeitsdimensionen beim Einkauf ist aufgrund der Fülle der notwendigen Informationen und des notwendigen Zeitaufwands keine realistische Option. Daher strebt die Bundesregierung eine Zusammenfassung der Informationen und Vereinfachung des Abwägungsprozesses durch glaubwürdige Produktsiegel an. 24. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit vertrauenswürdige Siegel von weniger vertrauenswürdigen leicht unterschieden werden können ? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach staatlichen Mindestkriterien für Produktgruppen als Benchmark, um vertrauenswürdige von nicht vertrauenswürdigen Siegeln zu unterscheiden? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen von Siegelinitiativen und Unternehmen, die Verbraucher über nachhaltig hergestellte Produkte zu informieren. Gleichzeitig sieht sie in der Vielzahl der Siegel eine Herausforderung für Verbraucher und Verbraucherinnen, informierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Das von der Bundesregierung initiierte Verbraucherportal Siegelklarheit .de analysiert und vergleicht gängige Umwelt- und Sozialsiegel und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnellen und qualifizierten Überblick. In der Analyse- und Vergleichsmethodik für das Portal Siegelklarheit.de hat die Bundesregierung produktgruppenspezifische Mindestkriterien in den Bereichen Glaubwürdigkeit, Sozialverträglichkeit und Umweltfreundlichkeit festgelegt. Sie formuliert damit einen Benchmark für Siegel, der die Unterscheidung zwischen vertrauenswürdigen, inhaltlich anspruchsvollen und weniger vertrauenswürdigen Siegeln erlaubt. 25. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr durch die starke Zunahme an Siegeln (Antwort bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) diskutierten Vorschlag eines bundesgesetzlich geregelten, freiwilligen „allgemeinen Verbrauchersiegels“ in Form eines Meta-Siegels für besondere Verbraucherfreundlichkeit (s. Protokoll der 12. VSMK, Protokollnotiz zu TOP 41)? Für eine informierte Kaufentscheidung ist es erforderlich, dass Konsumentinnen und Konsumenten die existierenden Siegel einfach und praktikabel bewerten können . Hierzu unterstützt die Bundesregierung den Aufbau von Informationsportalen die die Glaubwürdigkeit und Transparenz von Siegeln verbraucherfreundlich darstellen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 22, 23 und 24 verwiesen. 27. Warum werden aus Sicht der Bundesregierung nachhaltig hergestellte Produkte statt nicht nachhaltig produzierter Gegenstände mit Siegeln gekennzeichnet ? Die Kennzeichnung nachhaltig hergestellter Produkte ist eine freiwillige Entscheidung der Unternehmen. 28. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Vergabe staatlicher Siegel bezüglich nachhaltiger Kriterien analog zum staatlichen Bio-Siegel in verschiedenen Konsumbereichen? In welchen Bereichen sind aus Sicht der Bundesregierung staatliche Siegel denkbar? Wann und wie sollen diese konkret umgesetzt werden? Wie will die Bundesregierung ihrem Ziel entsprechend den Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen bis 2030 auf 34 Prozent erhöhen? Bereits jetzt existieren neben dem Bio-Siegel für landwirtschaftliche Produkte weitere quasi-staatliche Siegel, beispielsweise auf nationaler Ebene das Umweltzeichen „Blauer Engel“ und auf europäischer Ebene das EU-Umweltzeichen. Mit diesen können zahlreiche Produktgruppen ausgezeichnet werden (siehe www.blauer-engel.de und www.eu-ecolabel.de/). Im Prinzip können diese auf fast alle Produktbereiche ausgedehnt werden. Darüber hinaus ist auch die verpflichtende Energieverbrauchskennzeichnung ein Produktkennzeichen mit hoher Relevanz. Es ordnet den Energieverbrauch bei weit verbreiteten, energieverbrauchenden Produkten (u. a. Kühlschränke, Waschmaschinen, Pkw) bestimmten Energieverbrauchsklassen zu. Der Indikator „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bezieht sich auf die genannten Siegel. Der Anteil von Produkten mit Umweltzeichen soll durch die in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie angeführten Maßnahmen erhöht werden (siehe dort S. 170 ff). Hier sind mit Bezug auf zertifizierte Produkte u. a. besonders zu nennen : Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum und Errichtung einer Kompetenzstelle Nachhaltiger Konsum; Unterstützung einer gesellschaftlichen Diskussion über nachhaltige Lebensstile und Förderung dieser durch entsprechende Rahmenbedingungen; Umsetzung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau, Fortführung und Weiterentwicklung des Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN); Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11359 Umsetzung und Weiterentwicklung des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit “ für die Bundesverwaltung als öffentlicher Beschaffer; Bereitstellung von Informationen zu glaubwürdigen Siegeln und Labeln für gute Kaufentscheidungen und Ausbau von bestehenden glaubwürdigen Zeichensystemen wie dem Blauen Engel auf weitere verbraucherrelevante Produktgruppen . 29. Gibt es Erwägungen in der Bundesregierung, auch für die soziale Dimension staatliche Siegel in Deutschland zu etablieren? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Verbraucherportal Siegelklarheit.de und dem Informationsportal Kompass Nachhaltigkeit für Beschaffungsverantwortliche berücksichtigt die Bundesregierung bereits soziale Kriterien bei der Bewertung von gängigen Umwelt- und Sozialsiegeln. Die Bundesregierung plant, auf diesem Gebiet weiterzuarbeiten. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verweisen. 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfassung des Abverkaufs nachhaltiger Produktgruppen verbunden mit verbindlichen Zielvorgaben für den Einzelhandel ? Die Erhebung des Indikators „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen “ greift auf übergreifende, branchenbezogene Statistiken zurück und dient der Erfassung des Abverkaufs nachhaltiger Produktgruppen (siehe Antwort zu Frage 28). Perspektivisch kann der Indikator auf weitere anspruchsvolle und glaubwürdige Siegel ausgedehnt werden. Auch besteht eine Zielvorgabe. Eine bindende Vorschrift auf Ebene des Einzelhandels wäre mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden und nur schwierig zu operationalisieren. Die Bundesregierung setzt daher auf eine freiwillige Zielerreichung. Ernährung und Landwirtschaft 31. Was sind konkrete und neue Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum, um die nachhaltige Ernährung zu fördern ? Konkrete Maßnahmen, um nachhaltige Ernährung als gesundheitsförderndes und ökologisches Konzept zu verankern, sind dem NPNK zu entnehmen. Dort sind auch konkrete Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Regionalität aufgeführt. Im Programm wird u. a. die Tierwohl-Initiative des BMEL aufgeführt. Eine neue Maßnahme ist hier das geplante staatliche Tierwohllabel. Es dient dazu, dass die Konsumenten zukünftig Produkte erkennen können, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Standards eingehalten wurden. Als konkrete Maßnahmen sind auch die Förderung von Forschungsvorhaben aus verschiedenen Bekanntmachungen zur Förderung von Ressourceneffizienz im Rahmen des BMEL-Innovationsprogramms anzusehen. Hier wurde beispielsweise die Bekanntmachung einer Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur sicheren, ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensmittelherstellung veröffentlicht, mit der auch Forschungsvorhaben zur Vermeidung von Verlusten und zur Reduzierung von Abfällen entlang der gesamten Lebensmittelkette gefördert werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das BMEL verfolgt mit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ die Ziele, zum einen auf das Problem der Lebensmittelverschwendung aufmerksam zu machen, und gleichzeitig einen Beitrag dazu zu leisten, weniger Lebensmittel zu verschwenden . Die Initiative wird kontinuierlich weiterentwickelt und als neue Maßnahme derzeit in eine nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung überführt. Zudem fördert das BMBF in den Förderschwerpunkten „Nachhaltiges Wirtschaften “ und „Nachhaltige Transformation urbaner Räume“ im Rahmen der sozialökologischen Forschung (siehe auch Antwort zu Frage 13) die folgenden sieben Forschungsverbünde zum Themenfeld Ernährung: KobeFisch – Nachhaltiger Konsum und Bewirtschaftung von Meeresfischen, NAH_GAST – Entwicklung, Erprobung und Verbreitung von Konzepten zum nachhaltigen Produzieren und Konsumieren in der Außer-Haus-Verpflegung, nascent – Neue Chancen für eine nachhaltige Ernährungswirtschaft durch transformative Wirtschaftsformen, Refowas – Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen (Pathways to reduce food waste) – Maßnahmen, Bewertungsrahmen und Analysewerkzeuge sowie zukunftsfähige Ansätze für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln unter Einbindung sozio-ökologischer Innovationen, SPIN – Strategien und Potenziale zur Initiierung und Förderung Nachhaltigen Konsums: Entwicklung und Evaluation von Instrumenten für die Unternehmenskommunikation und Verbraucherbildung, Transkoll – Transparenz und Transformation in der regionalen Ernährungswirtschaft . Kollaborative Ansätze für mehr Nachhaltigkeit vom Rohstoff bis zum Endkonsumenten, KERNiG – Kommunale Ernährungssysteme als Schlüssel zu einer umfassendintegrativen Nachhaltigkeits-Governance. 32. Warum hält es die Bundesregierung für geeignet, Gesundheits- und Umweltschutzmotive im Ernährungsbereich zu trennen, obwohl Motivallianzen die Förderung nachhaltigen Konsums voranbringen? Aspekte der Nachhaltigkeit fließen in allen Facetten in die Förderung einer gesunderhaltenden Ernährungsweise mit ein. Beispielsweise sind in der aktuellen Auflage der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verschiedene Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Seit der letzten Änderung der Kantinenrichtlinie des Bundes sind die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung verpflichtend für die Kantinen des Bundes. 33. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung beispielweise ein geeignetes Mittel, dass sich der Handel freiwillig dazu verpflichtet, dass nachhaltig hergestellte Produkte in den Regalen öfters und prominenter platziert werden, auch wenn solche Produkte noch nicht so hohe Umsätze wie konventionell hergestellte Produkte erzielen? Aus Sicht der Bundesregierung sind freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft ein geeignetes und begrüßenswertes Mittel zur Stärkung des nachhaltigen Konsums. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11359 34. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bundesmittel in Höhe von aktuell 17 Mio. Euro für nachhaltige Landwirtschaft (siehe www. bundesprogramm.de/wer-wir-sind/ueber-das-bundesprogramm/), die im Haushaltsansatz für 2017 einmalig auf 20 Mio. Euro erweitert wurden, gerade auch in Relation zu anderen deutlich größeren Agrarsubventionen auch langfristig zu erhöhen, um in diesem Bereich dem Anspruch der Nachhaltigkeit näher zu kommen (Antwort bitte begründen), und wenn ja, in welcher Höhe sind Erhöhungen vorgesehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. 35. Inwieweit ist die Bundesregierung der Meinung, dass der in Frage 34 genannte Haushaltsposten ausreichend ausgestattet ist, um das in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie genannte Ziel von 20 Prozent Ökolandbau zu erreichen, und bis wann soll dieses Ziel umgesetzt sein? Die Bundesregierung wird sich zu dieser Frage im Zusammenhang mit der Vorstellung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau äußern. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft wird die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau zur Biofach 2017 der Öffentlichkeit vorstellen. 36. Sieht die Bundesregierung, die im Umweltindikatorenbericht aufgeführten Indikatoren als ausreichend an, um nachhaltigen Konsum im Lebensmittelbereich konkret messbar zu machen (Antwort bitte begründen)? Die Bundesregierung hat sich in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) u. a. auf Indikatoren zur Messung der Umsetzung des globalen Nachhaltigkeitsziels 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ verständigt . Darunter fällt der Indikator „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen “, der perspektivisch zum Indikator „Marktanteil von Produkten und Dienstleistungen, die mit glaubwürdigen und anspruchsvollen Umwelt- und Sozialsiegeln ausgezeichnet sind“ erweitert werden soll. Der bereits existierende Indikator umfasst auch den Marktanteil von Produkten mit dem EU-Bio-Siegel. Darüber hinaus enthält die DNS weitere Prüfaufträge zur Entwicklung neuer Indikatoren , die ebenfalls den nachhaltigen Konsum im Lebensmittelbereich adressieren . Konkret soll ein Indikator zum Thema vermeidbare Lebensmittelverluste in Deutschland entwickelt werden. 37. Als wie nachhaltig stuft die Bundesregierung den Import von Futtermittel, insbesondere von Sojabohnen und Sojaschrot aus Übersee, in Hinblick auf die im NPNK genannten Umwelt- und Sozialaspekte sowie des Energieverbrauchs ein? Deutschland kann seinen Proteinbedarf im Bereich der Tierernährung derzeit nur zu einem Teil aus heimischen Proteinquellen decken und bleibt damit auf die Einfuhr von Proteinfuttermitteln bis auf weiteres angewiesen. Der Sojaanbau, überwiegend in Nord- und Südamerika, gehört zu den Treibern des global fortschreitenden Verlusts an Naturwäldern und seltenen Savannen. Durch den Import von Soja wurden heimische proteinreiche Futtermittel vom Markt verdrängt. Im Hinblick auf Umwelt- und Sozialaspekte sowie den Energieverbrauch hat jedoch inzwischen ein Prozess hin zu einer nachhaltigeren Futtermittelwirtschaft eingesetzt . So ist wichtigster Ölschrotlieferant in Deutschland inzwischen Raps, der zum überwiegenden Teil aus Deutschland und Europa stammt. Gefördert wird dieser Prozess hin zu einer nachhaltigeren Futtermittelwirtschaft auch durch die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eiweißpflanzenstrategie des BMEL, mit der – unter Berücksichtigung der internationalen Rahmenbedingungen – Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen verringert, Forschungslücken geschlossen und erforderliche Maßnahmen in der Praxis erprobt und umgesetzt werden. Das BMZ fördert derzeit Soja-Wertschöpfungsketten im Rahmen der Grünen Innovationszentren in Benin, Malawi, Sambia und Togo. Eine weitere Initiative, die Donau Soja Initiative, setzt sich für gentechnikfreies und herkunftsgesichertes Qualitätssoja aus der Donauregion ein und hat im Jahr 2015 insgesamt 84 000 Tonnen Soja angebaut. 38. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um nachhaltigere Produktionsmuster für im Ausland produzierte Lebensmittel (bzw. zu deren Produktion erforderliche Futtermittel) zu fördern? Die Bundesregierung ergreift zahlreiche Maßnahmen zur Förderung nachhaltigerer Produktionsmuster für im Ausland hergestellte Lebensmittel. Dazu zählen u. a. die Rohstoffforen „Forum Nachhaltiges Palmöl“ und „Forum Nachhaltiger Kakao“. Im „Forum Nachhaltiges Palmöl“ (FONAP) setzt die Bundesregierung auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Palmöl-nutzenden Industrie zur ausschließlichen Verwendung von nachhaltig zertifiziertem Palmöl. Zur Förderung dieses Ansatzes hat das BMEL gemeinsam mit einigen Unternehmen und dem WWF das FONAP gegründet. Das FONAP ist ein Zusammenschluss von Privatunternehmen , Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und dem BMEL. Ziel der aktuell 44 Mitglieder des FONAP ist es, den Anteil von segregiertem zertifiziertem Palmöl auf dem deutschen, österreichischen und Schweizer Markt signifikant zu erhöhen und möglichst bald einen Anteil von 100 Prozent nachhaltig zertifiziertem Palmöl auf diesen Märkten zu erreichen. Laut einer Studie von Meo Carbon Solution lag der Anteil an zertifiziertem Palmöl im Jahr 2015 bei 47 Prozent (ohne Energiesektor). Darüber hinaus engagiert sich das FONAP für eine Verbesserung der anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme und unterstützt die Einbindung von Kleinbauern im Palmölanbau indem es zum Kauf von Kleinbauernzertifikaten innerhalb seiner Mitgliedschaft auffordert. Die Bundesregierung ist, vertreten durch BMEL und BMZ, auch Mitglied im Forum Nachhaltiger Kakao e. V. (FNK). Mitglieder der Initiative sind außerdem die kakaoverarbeitende Ernährungsindustrie, der Lebensmitteleinzelhandel, Nichtregierungsorganisationen sowie die standardsetzenden Organisationen bei Kakao. Die Multi-Stakeholder-Initiative verfolgt die Ziele, die Lebensumstände der Kakaobauern und ihrer Familien zu verbessern und zu einem gesicherten Lebensunterhalt beizutragen; die natürlichen Ressourcen und die Biodiversität in den Anbauländern zu schonen und zu erhalten, sowie den Anbau und die Vermarktung nachhaltig erzeugten Kakaos zu erhöhen. Sie hat das konkrete Ziel, dass bis zum Jahr 2020 ein Anteil von mindestens 50 Prozent des Kakaos in den von ihren produzierenden Mitgliedern in Deutschland verkauften kakaohaltigen Endprodukten aus nachhaltigem Anbau stammt. Dieses Ziel war bereits im Jahre 2016 annähernd erreicht (49 Prozent) und wird von der Mitgliederversammlung 2017 überprüft werden. Langfristig soll der gesamte Kakao aus nachhaltiger Erzeugung stammen. Im Jahr 2016 wurde das FNK als Leuchtturminitiative der nationalen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11359 Nachhaltigkeitsstrategie ausgezeichnet. Im Rahmen der so genannten Amsterdam -Erklärungen fördert die Bundesregierung zudem die Zusammenarbeit zwischen den sechs Unterzeichnerstaaten sowie multiplen Stakeholder-Gruppen bei der Förderung entwaldungsfreier Lieferketten, so mit einer Multi-Stakeholder- Konferenz im Juni 2017 in Berlin. In der agrarfachlichen und agrarpolitischen Zusammenarbeit mit dem Ausland setzt sich die Bundesregierung für eine ressourceneffiziente und wirtschaftlich tragfähige Agrar- und Ernährungswirtschaft ein. Dazu trägt insbesondere seit dem Jahre 2014 die Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ der Bundesregierung bei, die Ernährungssicherung, eine nachhaltige Landwirtschaft und eine zukunftsfähige ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern befördert. Zusätzlich leisten sowohl bilaterale Kooperationsprojekte als auch Projekte im Rahmen des Bilateralen Treuhandfond (BTF) mit der FAO einen Beitrag, die in ausgewählten Schwellen- und Entwicklungsländern auf die Weiterentwicklung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und eine praxisorientierte Wissensvermittlung für eine ressourceneffiziente, nachhaltige Landwirtschaft zielen. 39. Wie werden sich die so genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Ernährungssituation in den Partnerländern auswirken, und wie fördern die Abkommen nachhaltige Anbaumethoden, Beschäftigung und Einkommensperspektiven? Lassen sich bzgl. dieser Fragen schon konkrete Entwicklungen aus den bereits abgeschlossenen (Interims-)Abkommen ziehen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen keine signifikanten Auswirkungen auf die Ernährungssituation in den Partnerländern haben werden. Im geringen Maße können die Abkommen sich in einzelnen Ländern dadurch positiv auf den Agrarbereich und die Ernährungssituation auswirken, dass Zollsenkungen auf Seiten der Partnerländer den Zugang zu Geräten oder Düngemitteln verbessern. Negative Effekte auf die Ernährungssituation sind nicht zu erwarten, da sensible Agrargüter in aller Regel von der Zollliberalisierung ausgenommen sind. Auf der Exportseite garantieren die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zollund quotenfreien Zugang zum EU-Markt und können sich daher positiv auf ländliche Entwicklung, Beschäftigung und Einkommen auswirken. Anbaumethoden werden durch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen höchstens sehr indirekt tangiert. Auch hier gilt, dass auf der Exportseite der freie Marktzugang in die EU bestehen bleibt und daher keine unmittelbaren Veränderungen zu erwarten sind, während auf der Importseite sensible Agrargüter weiterhin Zollschranken unterliegen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich durch die bereits vorläufig angewandten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Interim- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen negative Effekte auf die Ernährungssituation in den jeweiligen Partnerländern ergeben hätten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 40. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um unfairen Einkaufspraktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel zu Lasten von Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungsländern (www.oxfam.de/system/files/ 20111230_oxfambananenstudie_2072kb.pdf) entgegenzuwirken? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welchen Einfluss die Marktkonzentration und Marktmacht im deutschen Lebensmitteleinzelhandel auf die Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in Entwicklungs- und Schwellenländern haben. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Unternehmen die Arbeits- und Umweltgesetze in diesen Ländern beachten müssen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermöglicht es dem Bundeskartellamt und den Betroffenen bereits jetzt, Maßnahmen gegen eine übermäßige Marktkonzentration bzw. den Missbrauch von Marktmacht zu ergreifen. Um die effektive Anwendbarkeit der bestehenden Regelungen zu verbessern, hat die Bundesregierung in der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) u. a. das sog. Anzapfverbot präzisiert. Damit wird die Erfassung konkreter Fälle von missbräuchlichen Verhaltensweisen in der B2B- Lieferkette unterhalb der Schwelle der Marktbeherrschung (§ 20 Absatz 2 i. V. m. § 19 Absatz 2 Nummer 5 GWB) erleichtert. Aufgrund ihrer generalklauselartigen Ausgestaltung erlaubt und verlangt die Vorschrift eine Einzelfallbetrachtung . Dies ermöglicht es, eine Vielzahl denkbarer Missbräuche zu erfassen. Daneben wird mit der 9. GWB-Novelle auch das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis konkretisiert und die Befristung der Regelung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis aufgehoben. Dieses Verbot wird nun dauerhaft beibehalten. Der Geltungsbereich des GWB beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sein Anwendungsbereich erstreckt sich jedoch auch auf Wettbewerbsbeschränkungen , die zwar im Ausland veranlasst worden sind, sich jedoch im Inland auswirken. Die Bundesregierung erwartet zudem, dass die deutschen Unternehmen internationale Standards wie die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einhalten. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sehen u. a. vor, dass sich Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten an Menschenrechte und bestimmte Sozialstandards halten sollen. Sie sind seitens der Bundesregierung mit der festen Erwartung ihrer Einhaltung verknüpft. Spezielle Richtlinien für landwirtschaftliche Lieferketten konkretisieren diese für den Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Um ihre weitere Bekanntmachung und Einhaltung zu fördern, wird die im BMWi angesiedelte Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinational tätige Unternehmen (NKS) derzeit neu aufgestellt und weiter gestärkt. Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Lebensmittelhandel in den letzten Jahren seine Anstrengungen für nachhaltige Lieferketten deutlich intensiviert hat. Er bietet flächendeckend nachhaltig zertifizierte Produkte in allen Vertriebsformen des Lebensmittelhandels an. Der Umsatz allein mit Fairtrade- Produkten stieg 2015 um 18 Prozent auf 978 Mio. Euro. Produzentenorganisationen in Schwellen- und Entwicklungsländern erhalten über den fairen Handel stabile Preise und eine zusätzliche Sozialprämie. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/11359 41. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den politischen Forderungen der durch Rapunzel und weitere Palmöl-verarbeitende Unternehmen und Umweltorganisationen verfassten „Legauer Erklärung “ (www.rapunzel.de/palmoel-legauer-erklaerung.html), insbesondere der darin enthaltenen Forderung, ‚unverzüglich entsprechende Rahmenbedingungen für nachprüfbar öko-sozial nachhaltigen Palmöl-Anbau vorzugeben und nicht allein auf das Prinzip „Selbstverpflichtung“ zu setzen‘ sowie die „Beimischung von Palmöl in Agrosprit unverzüglich einzustellen“? Eine Umstellung der Palmölerzeugung auf nachhaltige Anbauverfahren kann nur gemeinsam mit den Erzeugerländern auf partnerschaftlicher Basis erfolgen. Die Achtung vor der staatlichen Souveränität dieser Länder verbietet staatliche Eingriffe seitens der Bundesregierung, einseitige Importbeschränkungen wären auch WTO-rechtlich anfechtbar. Die Bundesregierung setzt daher entsprechend dem völkerrechtlichen Kooperationsgebot auf enge Zusammenarbeit und Dialog mit den Erzeugerländern. Außerdem begrüßt sie das Engagement aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft für nachhaltig produziertes Palmöl. Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind bei der Bewältigung von globalen Herausforderungen gemeinsam gefragt, ihre Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Deutschland setzt die Bundesregierung auf das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung der Palmöl-nutzenden Industrie zur ausschließlichen Verwendung von nachhaltig zertifiziertem Palmöl. Zur Förderung dieses Ansatzes hat das BMEL gemeinsam mit einigen Unternehmen und dem WWF das Forum Nachhaltiges Palmöl e. V. (FONAP) gegründet (vgl. auch Antwort zu Frage 38). Zur Forderung „Einstellung der Beimischung von Palmöl in Agrosprit“: Die Treibhausgasquote wird derzeit überwiegend durch die Beimischung von Biokraftstoffen zu den fossilen Kraftstoffen erfüllt. Im Jahr 2015 wurden viele Biokraftstoffe mit hohem Einsparungspotenzial, z. B. Biodiesel aus Abfällen und Reststoffen, eingesetzt. Nach § 37a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) können auch aus Palmöl gewonnene Kraftstoffe auf die THG-Quote angerechnet werden. Die Nachhaltigkeitsanforderungen der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare- Energien-Richtlinie) an Biokraftstoffe werden durch die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung umgesetzt. Diese legt verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe fest und enthält die Vorgaben zum Nachweis der Nachhaltigkeit . Danach können Biokraftstoffe nur dann als erneuerbare Energien angerechnet werden, wenn die Rohstoffe u. a. nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert oder hohem Kohlenstoffbestand produziert worden sind und zu einer deutlichen Treibhausgasminderung im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen beitragen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Biokraftstoffe aus Energiepflanzen. Für Palmöl beinhaltet dies zwingend die Verpflichtung, dass die Pflanzen nicht von Flächen stammen, auf denen Primärwälder umgewandelt wurden. Im Jahr 2015 war der Palmölanteil im Biokraftstoffbereich im Vergleich zum Vorjahr rückläufig . Der Anteil der in Deutschland eingesetzten Biokraftstoffe, die aus Palmöl erzeugt wurden, betrug im Jahr 2015 10,5 Prozent (nach 14,4 Prozent im Jahre 2014). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11359 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. Was versteht die Bundesregierung unter „tierwohlfördernden Haltungsverfahren in der Nutztierhaltung“ für die einzelnen Tierarten? Wann sollen diese jeweils erreicht sein, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen? Die weitere Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung steht im Fokus der Initiative des BMEL „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl “. Wesentliche Eckpunkte der BMEL-Tierwohlinitiative sind dabei das Beenden der nicht-kurativen Eingriffe und die Stärkung der Forschung für mehr Tierwohl. Am 9. Juli 2015 wurde zwischen dem BMEL und der Geflügelwirtschaft die „Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen“ abgeschlossen . Vereinbart wurde dabei u. a., dass seit dem 1. August 2016 in Brütereien bei Küken, die für die Legehennenhaltungen in Deutschland vorgesehen sind, keine Schnäbel mehr gekürzt werden. Damit wird seit diesem Jahr in Legehennenhaltungen in Deutschland regelmäßig auf die Einstallung schnabelgekürzter Hennen verzichtet. Darüber hinaus wurde zwischen dem BMEL und der Geflügelwirtschaft vereinbart , gemeinsam bis Mitte des Jahres 2017 bundeseinheitliche Leitlinien für die Aufzucht und Haltung nicht schnabelgekürzter Legehennen zu erarbeiten. Ein entsprechender Leitlinienentwurf wird derzeit abgestimmt. Um den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis der landwirtschaftlichen Betriebe voranzubringen, hat das BMEL zur Umsetzung von innovativen Ideen für mehr Tierschutz in Nutztierhaltungen die Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz entwickelt, für die zunächst 21 Mio. Euro bis zum Jahre 2018 bereitgestellt werden. Daneben fördert das BMEL auch zahlreiche Projekte mit insgesamt rund 11,5 Mio. Euro, in denen die Tiergerechtheit und das Wohlbefinden der Tiere in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung unter Einsatz geeigneter Indikatoren bewertet werden. 43. Wurde im Fachforum „nachhaltiges Wirtschaften“ bereits eine Forschungsagenda für den Ernährungsbereich entwickelt und daraus prioritäre Forschungsprojekte abgeleitet? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann soll dies der Fall sein? Das Fachforum Nachhaltiges Wirtschaften ist eines von acht Fachforen des Hightech -Forums. Um die relevanten Bezüge zur Innovationsförderung der Bundesregierung in der notwendigen Konkretion zu entwickeln, wurde von den Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unter anderem die Frage des nachhaltigen Konsums am Beispiel der Ernährung beraten. Die Ergebnisse der Beratung fließen vor allem ein in die Abschlussdokumente des Hightech -Forums. Diese sind bislang noch nicht finalisiert und noch nicht veröffentlicht . Die Entwicklung einer konkreten Forschungsagenda für den Ernährungsbereich war im engeren Sinne nicht Gegenstand des Auftrags. Ob und inwieweit aus den Empfehlungen des unabhängigen Fachforums konkrete Forschungsprojekte entstehen, wird nach Vorlage der Empfehlungen zu entscheiden sein. Neben den verschiedenen Ressorts sind dabei ebenso die Institutionen der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft angesprochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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