Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 28. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11360 18. Wahlperiode 02.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11147 – Bestandsentwicklung der bundesrepublikanischen Kormoranpopulation und deren Auswirkung auf die Artenvielfalt in heimischen Gewässern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene werden die Pläne zur Umsetzung eines Kormoran-Managementplanes nicht weiterverfolgt, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in den Antworten auf zwei Schriftliche Fragen (vgl. Schriftliche Fragen 81 und 82 auf Bundestagsdrucksache 18/9191). Am 4. Dezember 2008 beschloss das Europaparlament mehrheitlich die Entschließung zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur (vgl. 2008/2177(INI)). Die Europäische Kommission lehnt jedoch eine europäische Lösung mit dem Verweis auf einzelstaatliche oder regionale Initiativen zur Lösung der Kormoranproblematik ab (vgl. Agra-Europe 35/16). So initiierte die Europäische Kommission mehrere interdisziplinäre Forschungsprojekte , den Austausch der verschiedenen Interessengruppen und erarbeitete einen Leitfaden zur Anwendung des Artikels 9 der Vogelschutzrichtlinie, um den nationalen Behörden Hilfestellung bei der Kormoranproblematik zu leisten. Auf nationaler Eben wurde mit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) am 27. Oktober 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben gerufen , die einen nationalen Kormoran-Managementplan vorlegen sollte. Aus der oben genannten Antwort auf die Schriftliche Frage geht jedoch hervor, dass die nationale Lösung inzwischen gescheitert ist und zwar laut BMUB zum einen auf Grund der Stagnation bzw. des Rückgangs der Kormoranpopulation und zum anderen aufgrund der „Zuständigkeit der Länder“ eine nationale Lösung „nicht durchführbar“ sei. Dem stagnierenden bzw. rückläufigen Kormoranbestand widersprechend berichtete jedoch „FOCUS Online“ am 17. Juni 2016 darüber, dass in Mecklenburg -Vorpommern der Kormoranbestand im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2008 um über 15 Prozent angestiegen ist und somit inzwischen eine kritische Größe für die dortige Fischereiwirtschaft erreicht hätte. Eine Sprecherin der Europäischen Kommission wies ebenfalls darauf hin, dass die Kormoranbestände in bestimmten europäischen Gebieten anwachsen (vgl. Agra-Europe 35/16, 29. August 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11360 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Kormoranbestand in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln in durchziehende sowie residente Brutpaare), und wie entwickelte er sich seit 2010 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/980)? Auf Grundlage welcher Untersuchungen wurde er ermittelt? Die in den einzelnen Bundesländern organisierten Kormoran-Brutbestandserfassungen werden von der Staatlichen Vogelschutzwarte Schleswig-Holstein bundesweit zusammengefasst. In der nachfolgenden Tabelle werden die Brutbestandszahlen (Brutpaare) seit dem Jahr 2010 nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Für das Jahr 2016 liegen die aktuellen Brutpaarzahlen aus Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen derzeit (Stand: Ende Januar 2017) noch nicht vor. Kleinere rückwirkende Korrekturen an den aufgeführten Brutpaarzahlen aus dem Jahr 2016 sind ggf. noch erforderlich. Im Jahr 2015 gab es in Deutschland 24 634 Brutpaare des Kormorans . Im Vergleich zum Jahr 2015 zeichnet sich nach dem milden Winter für das Jahr 2016 eine Bestandserhöhung ab, die im Wesentlichen durch die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern beeinflusst wird. Tabelle 1: Bundesweite Zusammenstellung des Kormoranbrutbestandes im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG- VSW) und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA), Jan Kieckbusch, Staatliche Vogelschutzwarte Schleswig-Holstein (LLUR) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mecklenburg- Vorpommern 10674 8762 11499 9543 12338 14277 15473 Brandenburg 2515 1887 1731 1839 1827 1540 1446 Schleswig-Holstein 2341 2525 2477 2587 2653 2503 2254 Niedersachsen 1212 1399 1491 1264 1379 1228 1333 Sachsen-Anhalt 1095 1097 1124 1112 899 770 662 Nordrhein- Westfalen 980 1017 1116 1059 1184 1112 1171 Bayern 595 584 619 567 499 668 614 Hamburg 395 394 454 451 454 408 ausstehend Baden- Württemberg 656 867 863 824 961 988 ausstehend Hessen 340 329 399 340 442 344 ausstehend Rheinland-Pfalz 256 257 303 260 321 296 420 Sachsen 135 207 161 163 229 233 ausstehend Berlin 125 131 350 240 177 267 301 Thüringen 10 0 0 0 3 0 0 Summe 21329 19456 22587 20249 23366 24634 Noch nicht ermittelt Durchziehende Kormorane werden in Deutschland im Rahmen der Internationalen Wasservogelzählung erhoben, dadurch jedoch nicht vollständig erfasst. Der Winterbestand des Kormorans nahm über den 25-Jahreszeitraum im Winter in Deutschland wie auch international zu. Der 25-jahres Wintertrend von Phalacrocorax carbo sinensis erfuhr in Deutschland eine Zunahme um > 3 Prozent pro Jahr (Trendzeitraum 1984/85 bis 2008/09), der 12-jahres Trend (Trendzeit- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11360 raum 1997/98 bis 2008/09) eine leichte Zunahme um ≤ 1 Prozent pro Jahr (SUD- FELDT et al. 2013). Zur Entwicklung von Winterrastbeständen und Durchzüglern siehe auch Bundestagsdrucksache 17/694. 2. Hat das BMUB Kenntnis über den europäischen Kormoranbestand und auf welcher Grundlage wurde er ermittelt (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln in durchziehende sowie residente Brutpaare)? Die nachfolgenden Informationen zur Betrachtung der Brutpaaranzahlen in den Jahren 2006 und 2012 in der Westpaläarktis stammen aus Bregnballe et al. (2014). Aktuelle Daten zum Brutbestand des Kormorans (Phalacrocorax carbo) in der Westpaläarktis wurden im Jahr 2014 durch die IUCN/Wetlands International Cormorant Research Group anhand der in 29 Staaten und drei Regionen erfassten Brutpaarzahlen veröffentlicht. Der Bericht enthält die Ergebnisse des Projektes „Cormorant counts in the Western Palearctic“. Die Größe und Verbreitung des Brutbestandes der in Mitteleuropa heimischen Unterart Phalacrocorax carbo sinensis wurde in allen europäischen Staaten inklusive Weißrussland, der Ukraine , Armenien, Russland (zehn Regionen) und in Teilen Aserbaidschans und der Türkei durchgeführt. Mit Ausnahme einiger Staaten, in denen die Erfassungen erst im Jahr 2013 stattfanden, wurden die Daten im Jahre 2012 erhoben. An den Erfassungen waren über 1 200 Helfer beteiligt. Die Größe der Brutpopulation des Kormorans in der Westpaläarktis wird für das Jahr 2012 auf 406 000 bis 421 000 Brutpaare geschätzt (nicht eingeschlossen sind einige Regionen Russlands und der westliche Teil Kasachstans). Etwa 42 500 Brutpaare davon zählen zur atlantischen Subspezies Phalacrocorax carbo carbo und etwa 371 000 Brutpaare zur kontinentalen subspezies Phalacrocorax carbo sinensis. Etwa 291 000 Brutpaare der Subspezies sinensis brüten westlich der westlichen Grenzen Russlands und der Türkei. Auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten wurden 214 800 Brutpaare der kontinentalen Subspezies erfasst. Die folgenden Abschnitte beschreiben den Status der Brutbestände im Jahr 2012 und die Veränderung der Zahlen im Zeitraum von 2006 bis 2012 in jedem der vier großen Bereiche innerhalb der westlichen Paläarktis: Nord-Ost-Atlantik: Dieser Bereich umfasst die meisten Länder entlang der nordöstlichen Küsten des Atlantischen Ozeans (Länder, die Küsten entlang der Ostsee besitzen, sind nicht inbegriffen). Die atlantische Unterart Phalacrocorax carbo carbo sowie die kontinentale Unterart Phalacrocorax carbo sinensis brüten in diesem Bereich. Nord-Ost-Atlantik – Phalacrocorax carbo carbo: Die meisten der 42 500 Brutpaare brüten entlang der Küste von Norwegen (ca. 19 000 Paare). Für das Vereinigte Königreich und Frankreich konnten die Brutpaarzahlen nicht mit Sicherheit bestimmt werden, da in einigen der Kolonien dieser Länder beide Unterarten brüteten und der Anteil der einzelnen Sub-Spezies nicht für alle Kolonien bekannt ist. Es wurde geschätzt, dass im Vereinigten Königreich 6 500 Brutpaare entlang der Küste und 955 Paare der Unterart carbo in den Kolonien im Landesinneren brüten. In Frankreich wurden 8 673 Brutpaare erfasst, wovon etwa 3 000 der Subspezies carbo zugeordnet wurden. In Island brüteten 4 772 Brutpaare und die Schätzung für die Küsten Irlands ergab 4 366 Paare. Es wurde weiterhin geschätzt , dass an den Küsten der Barentsee und der Küste des Weißen Meeres rund 4 600 Brutpaare brüteten, wobei diese Schätzungen aufgrund der unvollständigen Berichterstattung mit Unsicherheiten behaftet sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11360 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Daten zeigen, dass die Brutpaarzahlen von Phalacrocorax carbo carbo in Norwegen zwischen den Jahren 2006 und 2012 deutlich (um 11 000 Brutpaare) gesunken sind (-37 Prozent). Ein rückläufiger Trend wurde auch entlang der Küste des Vereinigten Königreichs verzeichnet. Stabile oder zunehmende Brutpaarzahlen wurden für Island, die Barentsee (Russische Föderation) und Irland, sowie in Frankreich und im Landesinneren des Vereinigten Königreiches angegeben. Nord-Ost-Atlantik – Phalacrocorax carbo sinensis. Für die kontinentale Subspezies wurden in diesem Gebiet 36 900 Brutpaare geschätzt. Die meisten davon (23 556 Paare) in den Niederlanden, wo die höchsten Brutpaardichten rund um das Ijsselmeer gefunden wurden. Frankreich war das zweitwichtigste Brutgebiet – mit 5 700 Brutpaaren der Unterart sinensis. Die weiteren Brutgebiete umfassten das Binnenland im Vereinigten Königreich (geschätzte 2 809 Paare), die Südküste von Norwegen (2 500 Paare), Spanien (1 605 Paare) und Belgien (1 584 Paare). In Portugal, Luxemburg und Monaco brüteten im Jahr 2012 keine Kormorane. Im Vergleich mit 2006 zeigte sich eine Zunahme in Spanien (ein Anstieg von 1 300 Paaren), im Binnenland Frankreichs (Anstieg von 2 500 Paaren) und in Südnorwegen (von 1 100 Paare). In den Niederlanden und Belgien blieben die Zahlen unverändert. Die Ostsee – Phalacrocorax carbo sinensis: Dieser Bereich umfasst die Länder an der Ostsee und den russischen Teil des Golfs von Finnland und Kaliningrad. Insgesamt wurden 167 700 Paare ermittelt. Diese Region bildete für die kontinentale Unterart das wichtigste Brutgebiet in Europa. Die höchsten Zahlen wurden in Schweden (40 598 Paare), Dänemark (27 237 Paare), Polen (26 600 Paare) und Deutschland (22 550 Paare) angegeben. Aus den anderen Ländern rund um die Ostsee wurden folgende Brutpaarzahlen übermittelt: Finnland 17 258 Paare, Estland 13 000 Paare, Kaliningrad 9 535 Paare, russischer Teil des Golfes von Finnland 4 605 Paare, Litauen 3 200 Paare und Lettland 3 106 Paare. Im Vergleich zum Jahr 2006 stiegen die Brutpaarzahlen von 17 000 Paaren (28 Prozent) entlang der östlichen Küste der Ostsee und verringerten sich um 15 000 Paare (-19 Prozent) im westlichen Teil der Ostsee. Den deutlichsten Anstieg verzeichnete Finnland (ein Anstieg von 11 500 Paaren, 199 Prozent) und der stärkste Rückgang wurde in Dänemark aufgenommen (Rückgang um 10 800 Paare, -28 Prozent). Mitteleuropa und Mittelmeerraum – Phalacrocorax carbo sinensis: Das Gebiet umfasst die Länder Mitteleuropas und des zentralen und östlichen Mittelmeerraumes . Insgesamt wurden 20 839 Paare ermittelt. Die größte Kolonie hatte 4 730 Nester und befand sich am Kerkini See im Norden Griechenlands. Drei andere große Kolonien hatten 1 000 bis 1 200 Nester und wurden in Mazedonien , Montenegro und Italien ermittelt. Auf nationaler Ebene hatte Griechenland die höchste Zahl der Brutpaare (6 978 Paare), gefolgt von Italien (3 914 Paare) und Ungarn (2 700 Paare). Die fünf anderen Länder mit mehr als 1 000 Brutpaaren waren die Schweiz (1 037 Paare), Kroatien (1 331 Paare), Serbien (1 900 bis 2 100 Paare), Montenegro (1 156 Paare) und die frühere jugoslawischen Republik Mazedonien (1 130 Paare). Die niedrigsten Brutpaarzahlen wurden in der Tschechischen Republik (297 Paare), Bosnien und Herzegowina (171 Paare), der Slowakei (99 Paare) und Österreich (65 Paare) verzeichnet. In Slowenien, dem Kosovo und Albanien brüteten im Jahr 2012 keine Kormorane. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11360 Deutliche Zunahmen wurden im Zeitraum von 2006 bis 2012 in Griechenland (um 2 400 Paare), Italien (um 1 800 Paare), Serbien (um 1 100 Paare) und der Schweiz (um 800 Paare) verzeichnet. Rückgänge von 2006 bis 2012 wurden in Montenegro (850 Paare), Kroatien (830 Paare) und Ungarn (540 Paare) ermittelt. Schwarzes Meer und Asowsches Meer – Phalacrocorax carbo sinensis: Dieser Bereich umfasst Weißrussland, die Länder, die an das Schwarze Meer angrenzen und mehrere russische Regionen zwischen dem Asowschen Meer und dem Kaspischen Meer sowie Georgien, Aserbaidschan und Armenien. Einige Teile dieses Gebietes konnten durch die Erfassungen nicht vollständig abgedeckt werden. In einigen Fällen basieren die Schätzungen auf älteren Daten. Es wird geschätzt, dass in diesem Bereich zwischen 138 000 und 153 300 Paare brüteten. Die wichtigsten Brutgebiete waren das Donaudelta, die ukrainische Küste des Schwarzen Meeres, die Küsten des Asowschen Meeres und des Wolgadeltas am nordwestlichen Ende des Kaspischen Meeres. Die meisten der dortigen Kolonien bestanden aus mehr als 1 000 Nestern. Auf nationaler Ebene betrachtet gab es in den russischen Gebieten zwischen dem Asowschen Meer und dem Kaspischen Meer die höchste Anzahl der Brutpaare (60 bis 68 000 Paare), gefolgt von der Ukraine (46 500 Paare) und Rumänien (13 bis 15 000 Paare). Andere Länder mit mehr als 2 000 Brutpaaren waren die Türkei (6 500 bis 8 500 Paare), Georgien (4 000 bis 6 000 Paare), Weißrussland (3 250 Paare) und Bulgarien (2 775 Paare). Niedrigere Brutpaaranzahlen wurden für Aserbaidschan (1 000 bis 2 000 Paare) und die Republik Moldau (700 bis 1 500 Paare) geschätzt. In Armenien wurden 10 Brutpaare festgestellt. Zwischen 2006 und 2012 sank die Anzahl der Brutpaare im nordwestlichen Bereich des Schwarzen Meeres (Donaudelta in Rumänien und der Ukraine sowie an der ukrainischen Küste des Schwarzen Meeres und des Asowschen Meeres) deutlich von 84 200 Paaren im Jahr 2006 auf 49 200 Paare im Jahr 2012 (-42 Prozent). Im Donau-Delta allein sank die Anzahl der Brutpaare um 11 100 Paare (-51 Prozent ). Zunahmen im Zeitraum von 2006 bis 2012 berichteten Weißrussland (Anstieg um 1 100 Paare, 52 Prozent) und Bulgarien (Zunahme um 790 Paare, 39 Prozent). Die Anzahl der Brutpaare stieg auch in den russischen Gebieten zwischen dem Asowschen Meer und dem Kaspischen Meer, wobei das Ausmaß der Erhöhung nicht mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden konnte (Bregnballe et al. 2014). Im Januar 2013 fand mit finanzieller Förderung der Europäischen Kommission unter Federführung der Cormorant Research Group von Wetlands International die letzte europaweit synchrone Erfassung von Kormoran-Schlafplätzen statt. Einige nordeuropäische Staaten konnten dabei jedoch nicht komplett abgedeckt werden. Eine zusammenfassende Veröffentlichung aller Ergebnisse liegt bislang nicht vor. 3. Wie beurteilt das BMUB den Kormoranbestandsanstieg in Mecklenburg- Vorpommern in Bezug auf die getroffene Aussage, dass der Bundesbestand in den letzten Jahren stagnierte bzw. rückläufig war (siehe Vorbemerkung)? Der Brutbestand in Mecklenburg-Vorpommern (Küste und Binnenland) wuchs im Jahr 2015 (14 277 Paare) gegenüber dem Jahr 2014 (12 338 Paare) um ca. 15 Prozent und lag damit knapp unter dem bisherigen Maximum des Jahres 2008 (14 375 Paare). Nach dem Kormoranbericht 2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vor- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11360 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode pommern) betrafen die Veränderungen vor allem die Küstenkolonien (+ 17 Prozent ), im Binnenland betrug der Zuwachs 9,5 Prozent. Während der Brutbestand in den Küstenkolonien starken Schwankungen unterliege, seien die Brutpaarzahlen im Binnenland seit Mitte der 1990er Jahre relativ konstant. Der Bericht des Landes führt die Zunahme des Brutbestandes auf den vorangegangenen milden Winter und die selten vorkommende, ungewöhnliche lange Brutperiode mit erfolgreichen Mehrfachbruten zurück (vgl. www.lung.mv-regierung.de/dateien/ kormoranbericht_mv_2015.pdf). Der Kormoranbericht des Landes liegt für das Jahr 2016 noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. 4. In welchen spezifischen Gebieten oder Bundesländern ist dem BMUB ein Anstieg der Kormoranpopulation bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 (Tabelle 1) verwiesen. 5. In welchen spezifischen Gebieten oder Ländern der Europäischen Union ist dem BMUB ein Anstieg der Kormoranpopulation bekannt (bitte einzeln aufschlüsseln )? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Bestandsentwicklung von Kormoranen in der Bundesrepublik Deutschland und Europa ein? In den Jahren 2004 bis 2009 hat die Bestandsentwicklung des Kormorans in Deutschland eine Plateauphase erreicht. Die Regulierung des Kormoranbestandes verläuft offenbar durch dichteabhängige Faktoren. Die nicht mehr kontinuierlich anwachsenden Brutpaarzahlen deuten darauf hin, dass der Kormoran in Deutschland die Kapazitätsgrenzen seines Lebensraums erreicht hat. Mit einem nennenswerten Anstieg der Bestände ist zukünftig nicht zu rechnen. Witterungsbedingte Schwankungen, wie z. B. aktuell nach einem milden Winter, pegeln sich erfahrungsgemäß aufgrund der übrigen einwirkenden ökologischen Parameter wieder ein. Die Entwicklung der Kormoranbrutbestände in der Westpaläarktis kann anhand der gegenübergestellten Brutpaarzahlen aus den Jahren 2006 und 2012 verdeutlicht werden. Demnach gab es einen deutlichen Rückgang der Brutpaarzahlen von Phalacrocorax carbo carbo um 8 832 Paare. Die Gesamtbrutpaaranzahl von Phalacrocorax carbo sinensis war in diesem Zeitraum relativ stabil (Atlantik und Nordsee Zunahme von 31 991 auf 36 811 Paare; Ostsee Anstieg von 165 650 auf 167 689 Paare; Zentraleuropa und zentrale und östliche Mittelmeerregion Anstieg von 15 792 auf 19 709 Paare und Schwarzes Meer und Asowsche See Rückgang von 114 557 auf 85 216 Paare). 7. Welchen Einfluss hatte die Bejagung und Vergrämung von Kormoranen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Populationsbestand in der Vergangenheit ? Nachdem der Kormoran in Deutschland seit Anfang der 80er Jahre unter anderem stark von seiner Unterschutzstellung profitierte, erfolgte eine Bestandserholung dieser zuvor massiv verfolgten Art, die zuvor bis auf Reste dezimiert worden waren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11360 Durch die aktuelle Bejagung des Kormorans werden weder die Brut- noch Rastbestände der Art dauerhaft dezimiert. Die durch die Abschüsse erzielten Lücken werden durch Zuzügler aus anderen Gebieten gefüllt. Es sind diverse Methoden der Vergrämung einschließlich des Vergrämungsabschusses bekannt. Durch diese Methoden werden in vielen Fällen zusätzliche Probleme hervorgerufen, wie z. B. das Ausweichen auf Gewässer, an denen die Art zuvor gar nicht vorkam. Das durch die Vergrämungsaktivitäten vermehrt auftretende fluchtartige Auffliegen der Vögel führt zudem zu einem Energieaufwand , den die Vögel durch verstärkte Nahrungsaufnahmen kompensieren müssen . 8. Welche expliziten Zuständigkeiten der Bundesländer sind für einen nationalen Kormoran-Managementplan hinderlich (siehe Vorbemerkung)? Die Bundesländer sind für den Vollzug u. a. des Artenschutzrechts zuständig und müssen daher in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob und in welcher Weise von den artenschutzrechtlichen Vorschriften Ausnahmen erteilt werden können. Diese Entscheidung ist wesentlich für die Ausgestaltung des Kormoranmangements . Auf die nachfolgende Antwort zu Frage 9 wird ergänzend Bezug genommen . 9. In welchen Bundesländern ist eine Kormoranverordnung in Kraft getreten, und welche Anstrengungen zur Harmonisierung der Verordnungen hat die Bundesregierung unternommen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7352)? Unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können alle Bundesländer im Einzelfall Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten zulassen. § 45 Absatz 7 Satz 4 BNatSchG ermächtigt die Landesregierungen, Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer Brandenburg (BB), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY), Mecklenburg- Vorpommern (MV), Niedersachsen (NI), Rheinland-Pfalz (RP), Schleswig-Holstein (SH), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), und Thüringen (TH) in Bezug auf den Kormoran Gebrauch gemacht. In den Ländern Berlin (BE), Bremen (HB), Hamburg (HH), Hessen (HE), Nordrhein-Westfalen (NW) und im Saarland (SL) gibt es hingegen keine Kormoranverordnung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 10. Welche der im vom Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2011 beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/7352 „Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement“ formulierten Aufforderungen ist die Bundesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt nachgekommen und welchen nicht (bitte auflisten und begründen)? Die Bundesregierung hatte sich zu einzelnen Forderungen des Entschließungsantrags im Rahmen der Antwort der Bundesregierung auf die damalige Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Fortschritt von Maßnahmen für ein Kormoranmanagement “ (Bundestagsdrucksache 17/9754) umfassend geäußert. Die von der Bundesregierung nunmehr geplanten Aktivitäten konzentrieren sich auf die weitere Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran. Auf die Antwort zu Frage 11 wird insoweit Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11360 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wann hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran seit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz getagt, und mit welchen konkreten Ergebnissen (bitte auflisten)? Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kormoran hat seit ihrer Einsetzung am 9. März 2012, 15. August 2012, 22. August 2013, 13. August 2014 und 11. April 2016 getagt. Hinsichtlich der Ergebnisse wird auf den als Anlage beigefügten Bericht verwiesen . Dieser wurde auf der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März 2015 in Bad Homburg vorgestellt. 12. Welche konkreten Initiativen von Bund und Ländern gehen auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Artikels 9 der Vogelschutzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den einzelnen Bundesländern zurück? Der Leitfaden der Europäischen Kommission diente dazu, zu einem einheitlicheren Verständnis von Artikel 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie beizutragen und die Auffassung der Kommission zu den einzelnen Tatbestandselementen dazulegen. Diese europarechtliche Vorschrift wird durch § 45 Absatz 7 BNatSchG in nationales Recht umgesetzt. Diese wird von den Ländern vollzogen. Von der Möglichkeit , Ausnahmen von den Schutzvorschriften zuzulassen, wird von den Bundesländern bereits umfassend Gebrauch gemacht. Auf die Antwort zu Frage 9 wird Bezug genommen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass in den Bundesländern aufgrund des Leitfadens der Kommission konkrete weitere Initiativen ergriffen worden wären. 13. Welchen Beitrag hat die Bundesregierung zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) sowie dessen Umsetzung (Maßnahmenplan) im ersten Bewirtschaftungszeitraum (bis 2015) in Bezug auf den Schutz und den Bestand gefährdeter Fischarten geleistet? Planung, Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgen durch die Bundesländer und kommunale Träger. Diese sind u. a. für die Beurteilung und Einstufung des ökologischen Zustandes bzw. des ökologischen Potenzials der Wasserkörper verantwortlich. Dies umfasst auch die zum ökologischen Zustand gehörende Qualitätskomponente Fischfauna. Die dafür zu Grunde zu legenden Informationen liegen bei den Ländern vor. Wichtige anthropogene Faktoren, die den Zustand der Fischfauna negativ beeinflussen , sind fehlende Durchgängigkeit, Verbau der Ufer, fehlende Wurzelunterstände oder strukturarme Gewässersohlen. Maßnahmen zur Erreichung des Zielzustands sind vor allem Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit, zur Verbesserung der Gewässer- und Auenmorphologie, zur Verbesserung des Wasserhaushalts, aber auch der Wasserqualität. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Jahre 2012 ein Priorisierungskonzept zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Stauanlagen an Bundeswasserstraßen aufgestellt, das nun schrittweise umgesetzt wird. Die Bundesregierung hat zusammen mit den Bundesländern in mehreren internationalen Flussgebietskommissionen zusammen mit anderen Staaten Konzepte zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit in Fließgewässern und zur Verbesserung der Laich- und Aufzuchtshabitate von Wanderfischen erarbeitet, z. B. den Masterplan Wanderfische der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11360 Die Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene haben z. B. dazu beigetragen , dass der Atlantische Lachs wieder einige seiner früheren Laichgebiete erreicht und sich dort auch wieder fortpflanzt. 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass hohe Kormoranbestände in Fließgewässern die Zielstellungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf Fischbestände unerreichbar werden lassen (vgl. J. Schneider, WRRL-Qualitätsindikator Fischfauna und Kormoranfraßdruck. Vortrag Fachtagung Fischartenschutz und Gewässerökologie, Jena 19./20. Februar 2016)? a) Wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen? b) Wenn nein, bitte begründen? Die populationsökologischen Wechselwirkungen zwischen Prädatoren und ihrer Beute können grundsätzlich nur mit erheblichem Aufwand exakt bestimmt werden , weil viele weitere Faktoren ebenfalls einbezogen werden müssen und die Kausalanalyse erschweren. Dies gilt auch in Bezug auf den heimischen Kormoran und die heimische Fischfauna. Die Maßnahmenprogramme für die Umsetzung der WRRL sind so ausgerichtet, dass die negativen anthropogenen Einflüsse auf die Fischfauna beseitigt oder begrenzt werden (siehe Antwort zu Frage 13). Eine lokale Beeinflussung der Maßnahmenwirkung durch Prädation lässt sich nicht generell ausschließen. Es liegen der Bundesregierung jedoch keine gesicherten Erkenntnisse dafür vor, dass hohe Kormoranbestände die Ziele der WRRL für die Fischfauna unerreichbar werden lassen. 15. Sind der Bundesregierung Fließgewässer oder Binnengewässer bekannt, die auf Grund des Kormoranbestandes nicht den notwendigen Fischbestand zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufweisen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Untersuchung des Einflusses von Prädatoren gehört nicht zum Standard der Gewässerüberwachung nach WRRL. Die methodischen Schwierigkeiten, die einen solchen Nachweis erschweren , wurden in der Antwort zu Frage 14 angesprochen. 16. Welche Kormoran-Gesamtpopulationsgröße ist nach Einschätzung der Bundesregierung zulässig, um die heimischen Fischbestände im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gewährleisten zu können? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Eine wissenschaftlich fundierte Festlegung eines solchen Wertes ist aufgrund von natürlichen Schwankungen , denen auch Fischpopulationen und deren Prädatoren unterliegen, kaum ableitbar. Die methodischen Schwierigkeiten wurden in der Antwort zu Frage 14 angesprochen. Die Bundesregierung strebt eine günstige Erhaltungssituation für alle in Deutschland natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenarten an. 17. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Teichwirten, Binnenfischern Ausgleichszahlungen für die durch Kormorane entstandenen wirtschaftlichen Verluste gewährt? In den Ländern BB, BE, BY, BW, HB, HE, HH, RP, SL und ST werden keine Ausgleichszahlungen gewährt. Die Antwort ergibt sich im Übrigen aus nachfolgender Übersicht: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11360 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode MV Entsprechende Zuwendungen können – insbesondere für Teichwirtschaften – unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung solcher Zuwendungen besteht nicht. NI Im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) können u. a. Umweltleistungen der Karpfenteichwirtschaft gefördert werden. In diesem Rahmen werden auch Ausgleichszahlungen nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 (EMFF-VO) gewährt u. a. für Einkommensverluste infolge von Fraßschäden, die von geschützten Wirbeltieren (hier: Kormoran) verursacht werden. Die maßgeblichen Regelungen und Rahmenbedingungen finden sich in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur (RdErl. D.ML v. 22.6.2016 – 102-65341-14-) einschließlich eines Merkblattes „Umweltleistungen in Karpfenteichwirtschaften “. Einen Antrag können Inhaberinnen, Inhaber, Pächterinnen oder Pächter erwerbsmäßig betriebener Teichwirtschaften stellen, die Karpfenteiche mit einer zuwendungsfähigen Gesamtfläche von mindestens 2 ha bewirtschaften. Die Ausgleichszahlungen werden über die Dauer der Verpflichtung, mindestens aber über einen Zeitraum von fünf Jahren, bewilligt. Sie betragen pro Jahr und Hektar ab einer Schadenshöhe von 150 Euro bis 300 Euro einheitlich 150 Euro, bei einer Höhe von mehr als 300 Euro und bis zu maximal 800 Euro 50 Prozent des im digitalen Teichbuch nachgewiesenen Schadens, maximal also 400 Euro. Für Fraßschäden, die von geschützten Wirbeltieren (hier: Kormorane) an Forellenteichwirtschaften verursacht werden oder den Betrieben der Fluss- und Seenfischerei (Haupterwerb oder Nebenerwerb ) entstehen, werden demgegenüber keine Ausgleichszahlungen gewährt. NW Im Jahre 2016 wurden in der neuen Landesförderrichtlinie EMFF die Voraussetzungen geschaffen , dass Ausgleichszahlungen für die durch Kormorane entstandenen wirtschaftlichen Verluste gewährt werden können. Bisher wurden noch keine Ausgleichszahlungen geleistet. Auch in den vergangenen Jahren wurden keine Ausgleichszahlungen für die Verluste durch Kormorane gewährt . SH Teichwirten in SH kann eine Ausgleichszahlung gewährt werden, wenn sie am Programm „Umweltmaßnahmen in der Aquakultur“ gemäß Artikel 54 der EMFF-VO teilnehmen. Voraussetzung für Entschädigungen ist daher, dass sich Teichwirte für mindestens fünf Jahre für eine extensive Bewirtschaftung ihrer Teiche verpflichten (Details sind der Aquakultur-Förderrichtlinie des Landes SH zu entnehmen.). Darüber hinaus werden keine Entschädigungen gewährt, insbesondere nicht in der Erwerbsbinnenfischerei. SN Teichwirten in SN kann eine Ausgleichszahlung nach der Härtefallausgleichverordnung gewährt werden. Im Rahmen der Teichförderung gibt es zudem eine Maßnahme, die Kosten für Mehrbesatz wegen fischfressender wild lebender Tiere beinhaltet. TH Es werden seit dem Jahr 2010 Ausgleichszahlungen an Unternehmen der Aquakultur gewährt, deren Anlagen nicht im unmittelbaren Hofbereich liegen bzw. nicht durch Überspannung oder sonstige Vorrichtungen geschützt werden können. Da die Zahlungen aus einem gemeinsamen Titel für Schäden in der Landwirtschaft beglichen werden, sind die Beträge abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln-Mitteln (HH-Mittel). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11360 18. Wie hoch wurden die Verluste durch Kormorane eingeschätzt, und wie hoch waren die Ausgleichszahlungen in den vergangenen Jahren (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)? Aus den Ländern HB, HE, HH, NW, RP, SL und ST liegen keine Angaben zur Höhe der Verluste durch Kormorane vor. Hinsichtlich der Ausgleichszahlungen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Die übrigen Länder haben die in der nachfolgenden Übersicht genannten Informationen mitgeteilt, die die Bundesregierung in dem für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht prüfen und bewerten konnte: BB Geschätzter Schaden in der Teichwirtschaft jährlich 0,6-1,0 Millionen Euro; für Fluss- und Seenfischerei liegen keine Zahlen vor. BE Es liegen keine allgemeinen Schätzungen vor. Im Aalmanagementplan Flussgebietsgemeinschaft Elbe http://ifb-potsdam.de/de-de/veröffentlichungen/downloads.aspx gibt es in Kapitel 2.4.2 aber Schätzungen zur Mortalität beim Aal. BW Am Bodensee-Untersee wurden in den Wintern 1996/97 bis 2013/14 Verluste im Fang und Schäden an Fanggeräten in der Felchenfischerei erhoben. Jeweils in den vier Monaten Dezember bis März betrugen die Schadenssummen durchschnittlich rund 26.800 Euro (Minimum ca. 11.000 Euro, Maximum ca. 64.000 Euro), wobei im Mittel ca. 8.200 Euro auf Fangverluste und ca. 18.600 Euro auf Netzschäden entfielen. Durch den starken Anstieg an Kormoranen in den Sommermonaten sind auch in den Monaten April bis November relevante Schäden vorhanden, die jedoch nicht quantifiziert wurden. Nicht berücksichtigt wurden zudem Kosten, die durch einen verringerten Ertrag, verkürzte Einsatzzeiten der Netze und erhöhten Arbeitsaufwand entstanden waren. Die Berufsfischer erhalten keine Ausgleichszahlungen. BY Die Schäden können nur nach der Zahl anwesender Kormorane kalkuliert werden. Dabei kann nicht zwischen den Schäden in der Teichwirtschaft und in den freien Gewässern unterschieden werden. In den sechs Wintermonaten halten sich durchschnittlich 7.000 Kormorane in BY auf. Daraus ergibt sich ein Fraßschaden von etwa 630.000 kg Fisch. Legt man deren Wert mit 3 bzw. 5 Euro pro kg fest, so ergibt dies einen finanziellen Schaden in Höhe von 1,9 bzw. 3,1 Millionen Euro. In etwa fünf Sommermonaten brüten ca. 600 Brutpaare in BY. Daraus errechnet sich ein Fraßschaden von 226.000 kg Fisch; dies entspricht nach voriger Preisannahme finanziellen Schäden in Höhe von 0,7 bis 1,1 Millionen Euro. Insgesamt sind daher Schäden von 2,6 bis 4,2 Millionen Euro pro Jahr zu veranschlagen. MV Entsprechende jährliche Schätzungen liegen nicht vor. Für das Jahr 2016 erfolgten Zuwendungen in einem Umfang von 60.000 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11360 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode NI Nachfolgend eine Zusammenstellung der im Rahmen der Förderung nach dem Europäischen Fischereifonds von „Umweltschutzmaßnahmen in der Aquakultur“ für durch Wildtiere, die nach Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutz-Richtlinie geschützt sind, im Zeitraum 2008 bis 2014 entstandene Fraßschäden, jeweils auf letzte erreichte 100 Euro gerundet: Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage von Ertragsangaben und Stückpreisen. Berücksichtigt wurden nur Fraßschäden für Karpfen , nicht jedoch eventuelle zusätzliche Fraßschäden für Beifische der Karpfenteichwirtschaften wie z. B. Schleie. Der für die Gewährung einer Ausgleichszahlung zu erreichende Schwellenwert und zugleich die Höhe der Ausgleichszahlungen lag bei 150 Euro/ha. Jahr Antragsteller Fläche [ha] Fraßschäden [€] Ausgleichszahlung [€] 2008 5 220 133.600 33.000 2009 9 285 124.600 42.750 2010 9 285 172.900 42.750 2011 9 285 168.600 42.750 2012 9 285 175.100 42.750 2013 9 285 133.600 42.750 2014 8 274 180.900 41.100 Gesamt 58 1919 1.089.300 287.850 Im Jahre 2016 wurden in NI im Zusammenhang mit einer Förderung aus EMFF-Mitteln insgesamt sieben diesbezügliche Anträge bewilligt. SH Das Programm (siehe Antwort zu Frage 17) wird seit dem Jahre 2016 angeboten, für das Jahr 2017 können somit erstmals Schäden für das vorangegangene Jahr geltend gemacht werden. Angaben zur Schadenhöhe und zum gezahlten Ausgleich liegen daher im Moment noch nicht vor. SN Nach der Härtefallausgleichverordnung werden rund 150.000 Euro pro Jahr an Unternehmen der Aquakultur gezahlt. Die Höhe der Ausgleichzahlung ist pro Unternehmen durch die de minimis Grenze (30.000 Euro in drei Jahren) begrenzt. TH Grundlage für die bei Frage 17 genannten Ausgleichszahlungen waren Schadensmeldungen der Betriebe . Diese Schadensmeldungen wurden von der Fischereiverwaltung auf Plausibilität geprüft, so dass dann eine Summe anerkannter Schäden pro Jahr vorliegt. Da aus verschiedenen Gründen nicht alle Betriebe ihre Schäden gemeldet haben, sind die Angaben jedoch statistisch nicht belastbar. Zur Orientierung beigefügte Übersicht: 2010 2011 2012 2013 2014 Gemeldeter Schaden (€) 341.690,00 858.670,64 787.211,27 698.254,92 496.086,07 Anerkannter Schaden (€) 314.821,00 365.248,30 407.396,05 317.720,42 199.709,73 Verfügbare HH-Mittel (€) 23.500,00 35.000 57.000,00 23.000,00 35.000,00 Geleistete Ausgleichszahlung (€) 23.500,00 35.000 57.000,00 23.000,00 34.986,32 Anteil Ausgleich am anerkannten Schaden (%) 7,46 9,58 13,99 7,24 17,52 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11360 19. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Schäden durch angestiegene Kormoranpopulationen, die zur Aufgabe fischereiwirtschaftlicher Betriebe seit 2010 geführt haben? In den Ländern BE, BW, HB, HH, MV, RP, SL, SN, ST und TH gab es keinen Rückgang der fischwirtschaftlichen Betriebe auf der Grundlage von Kormoranschäden . HE und NW verfügen nicht über die Informationen, die identifizieren lassen, ob und welche fischereiwirtschaftlichen Betriebe aufgrund von Schädigungen durch Kormorane ihren Betrieb aufgegeben haben. Die übrigen Länder haben folgende Informationen mitgeteilt, die die Bundesregierung in dem für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht prüfen und bewerten konnte: BB Keine auf den Kormoran zurückzuführenden Betriebsaufgaben, aber Aufgabe der Bewirtschaftung einzelner Teichgruppen. BY Die Zahl der aufgegebenen Betriebe ist nicht bezifferbar. Doch werden im Durchschnitt Verluste bei Speisekarpfen in Höhe von 20 Prozent gemeldet, die gegenüber den früheren Verlusten von 5 Prozent überwiegend den Kormoranen zuzuschreiben sind. Viele Betriebe setzen auch weniger und dafür größere Fische aus. Mit grober Schätzung ist eine Ertragsminderung der Betriebe von ca. 15 bis 20 Prozent anzunehmen, die man mit dem Effekt von Betriebsaufgaben gleichsetzen kann. NI In NI haben seit 2010 ein Betrieb der Fluss- und Seefischerei (an einem Großsee) sowie zwei Karpfenteichwirtschaften die fischereiliche Bewirtschaftung eingestellt, da ein wirtschaftlicher Betrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich war. Maßgeblich dazu beigetragen haben in diesen Fällen insbesondere auch die anhaltend hohen Fischverluste durch Kormorane. SH Im genannten Zeitraum hat in SH ein Haupterwerbsteichwirt aufgrund von Prädatorenschäden seinen Betrieb vollständig aufgegeben. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kormoran-Managementpläne der Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland, und wird in diesem Bereich mit den Nachbarländern zusammengearbeitet? Wenn ja, wie genau sieht die Zusammenarbeit aus (bitte nach einzelnen Ländern aufzeigen)? Für die Beantwortung der Frage wäre eine aktuelle Abfrage bei den betroffenen Mitgliedstaaten erforderlich. Aufgrund der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist es nicht möglich, die erbetenen Auskünfte von den Mitgliedstaaten zu erlangen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333