Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11371 18. Wahlperiode 03.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11075 – Leistungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die, seitdem die Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 für nach dem 1. Januar 1961 Geborene abgeschafft wurde, bekannt gewordenen Fälle, anhaltende Kritik von Verbraucherschützern und Verbraucherschützerinnen und die mediale Berichterstattung machen eine kritische Überprüfung der tatsächlichen Leistungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen notwendig (www.welt.de/print/wams/finanzen/article151675853/Zu-teuerund -wertlos.html). Rund jede vierte Person über 14 Jahren hat eine Berufsunfähigkeits - bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (siehe https://de. statista.com/statistik/daten/studie/167890/umfrage/versicherungsschutz-derhaushalte -in-deutschland/). Dass diese Versicherung durchaus ihre Berechtigung hat, wird daran deutlich, dass im Jahr 2007 mehr als ein Viertel der Bevölkerung im Alter zwischen 51 und 60 Jahren berufsunfähig waren (siehe https://de.statista.com/statistik/daten/studie/186763/umfrage/anteilder -berufsunfaehigen-nach-alter/). Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen im Falle der Berufsunfähigkeit den Verlust des Einkommens zumindest teilweise kompensieren und somit die wirtschaftliche Existenz von Versicherten und gegebenenfalls deren Familien sichern. Die Versicherten bauen dementsprechend darauf, dass ihr Versicherungsschutz im Notfall auch wirklich greift. Dafür braucht es transparente Produkte, die deutlich benennen, was sie bieten und was nicht. Die Vertragsbedingungen wären entsprechend rechtlich klar auszuformulieren . Doch dies ist oftmals nicht der Fall, wie Analysen zeigen (siehe www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/berufsunfaehigkeit-dievertragsbedingungen -gleichen-einer-black-box/12714058.html). Unklare Rechtsbegriffe und Formulierungen im Vertragstext führen mitunter dazu, dass die Versicherten im Schadensfall nicht die erwartete Leistung erhalten, was für die Betroffenen zusätzlich zu ihrer Notsituation zu großen finanziellen Problemen führen kann. Zudem dauert es dadurch gegebenenfalls lange, bis es zu Zahlungen durch die Versicherungen kommt. Es bestehen weitere Probleme: Pauschale und nur einseitig verbindliche Antragsfragen nach Krankheiten, welche die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer vor Versicherungsbeginn beantworten, haben nicht nur Unklarheiten zur Folge, sondern bringen zudem das Risiko der Falschbeantwortung aufgrund mangelnden medizinischen Einschätzungsvermögens mit sich. Hinzu kommt, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11371 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dass im Leistungsfall die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer neben Vertragsanfechtungen mitunter schwer erfüllbaren Unwägbarkeiten bei Nachweisen zur Feststellung einer graduellen Einschränkung ausgesetzt sind. Dies führt trotz existenziellen Leistungsbedarfs oftmals zur Resignation oder zu einer vergleichsweise geringen Einigung. In einigen Fällen erfolgen statt einer versprochenen Rente bis zum Vertragsende nur eine Entschädigungszahlung oder Auszahlungen über wenige Monate. Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft selbst betrug 2014 das Verhältnis zwischen eingereichten und anerkannten Leistungsanträgen rund 77 Prozent (siehe www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/berufsunfaehigkeitversicherungen -bewilligten-77-prozent-der-antraege/12800308.html). 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung des Anteils der Bevölkerung, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, über die vergangenen 17 Jahre (falls nur Daten für einen abweichenden Zeitraum vorliegen, bitten wir um Angabe dieser Zahlen; dies gilt auch für die folgenden Fragen)? Die Anzahl der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei inländischen Lebens-versicherungsunternehmen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Einzelversicherung bestehen, hat sich wie folgt entwickelt : Stichtag Anzahl Verträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Angaben in Tausend) 31.12.1999 472 31.12.2000 615 31.12.2001 1.028 31.12.2002 1.263 31.12.2003 1.477 31.12.2004 1.738 31.12.2005 1.907 31.12.2006 2.079 31.12.2007 2.281 31.12.2008 2.438 31.12.2009 2.628 31.12.2010 2.812 31.12.2011 3.087 31.12.2012 3.373 31.12.2013 3.591 31.12.2014 3.832 31.12.2015 4.047 Zu beachten ist, dass das Berufsunfähigkeitsrisiko auch durch Berufsunfähigkeitszusatz -versicherungen zu einer Hauptversicherung versichert wird. Die Anzahl dieser Verträge beträgt 12 715 (Angabe in Tausend; Stichtag 31. Dezember 2015). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11371 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung , der berufsunfähig ist (Daten bitte zusätzlich anhand von Alterskohorten und nach Grund der Berufsunfähigkeit aufschlüsseln)? Wie viele der Betroffenen verfügen über keinen Versicherungsschutz? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Die Bundesregierung erhebt hierzu keine eigenen Daten im privaten Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Daher liegen der Bundesregierung keine Informationen dazu vor. 3. Sieht die Bundesregierung, auch angesichts der tatsächlich geleisteten Versicherungsleistungen , die Bevölkerung als ausreichend gegen die Berufsunfähigkeit versichert, oder gibt es eine Versorgungslücke (bitte begründen)? Es ist allgemein anerkannt, dass eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit in der Regel sinnvoll ist. Ob eine relevante Versicherungslücke besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Anzahl der Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen ist gering. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 4. Inwiefern sieht die Bundesregierung auf dem Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen genügend Transparenz gegeben? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass Vertragsbedingungen klarer und rechtsverbindlicher formuliert werden (bitte begründen)? Ein Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein schuldrechtlicher Vertrag. In der Regel gelten für schuldrechtliche Verträge allgemeine Vertragsbedingungen bzw. – bei Versicherungsverträgen – allgemeine Versicherungsbedingungen , die für den Vertrag verbindlich sind. Eine Kontrolle dieser Bedingungen findet nach den §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) statt. Ungewöhnliche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil; Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305c BGB). Der Verwender sollte damit ein Interesse daran haben, Bedingungen klar zu formulieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht musste im Rahmen der Missstandsaufsicht bislang keine Anordnungen in Bezug auf allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung treffen. 5. Sieht die Bundesregierung auch im Hinblick auf die im Folgenden erfragten Daten eine Verbesserung oder eine Verschlechterung der Versicherungsleistungen zwischen dem aktuellen Stand und dem Stand, seitdem die Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 für nach dem 1. Januar 1961 Geborene abgeschafft wurde (bitte ausführen)? Seit 2002 sind die versicherten Leistungen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kontinuierlich gestiegen. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 6. Bis zu welchem Endalter sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Renten durchschnittlich abgeschlossen, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) lag im Neuge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11371 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schäft des Jahres 2014 das Endalter für selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen bei rund 63 Jahren (Quelle: Erhebung des GDV, Marktabdeckung 54 Prozent ). 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich versicherten Renten, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Die durchschnittliche Jahresrente in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei inländischen Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Einzelversicherung hat sich wie folgt entwickelt: Stichtag Durchschnittliche Jahresrente (gerundet auf volle Hundert EURO) 31.12.1999 8.900 31.12.2000 9.200 31.12.2001 9.100 31.12.2002 9.300 31.12.2003 9.500 31.12.2004 9.800 31.12.2005 10.000 31.12.2006 10.300 31.12.2007 10.400 31.12.2008 10.700 31.12.2009 10.900 31.12.2010 11.100 31.12.2011 11.400 31.12.2012 11.600 31.12.2013 11.900 31.12.2014 12.100 31.12.2015 12.300 Mit einer durchschnittlich versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von mehr als 1 000 Euro je Einzelversicherung wird aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Beitrag zum Einkommen im Fall der Berufsunfähigkeit geleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11371 8. Wie viele Leistungsanträge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Nach einer Berechnung des GDV gab es im Jahr 2014 rund 62 000 Anträge auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Quelle: Erhebung des GDV, umfasst selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung, Marktabdeckung 84 Prozent). 9. Wie viele Leistungsanträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr abgelehnt, und wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre (absolut und relativ)? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Im Jahr 2014 wurden laut GDV 77 Prozent der Anträge angenommen; in 23 Prozent der Fälle verfolgte der Kunde seinen Antrag nicht weiter oder der Versicherer lehnte ihn ab (Quelle: Erhebung des GDV, umfasst selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung , Marktabdeckung 84 Prozent). 10. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Leistungsablehnungen (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung etc.), und wie groß ist deren jeweiliger Anteil? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Laut GDV ist der wesentliche Ablehnungsgrund, dass der mindestens erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit (meist sind 50 Prozent vereinbart) nicht erreicht wird (Quelle: Erhebung des GDV für das Jahr 2014, umfasst selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung , Marktabdeckung 81 Prozent). 11. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die Antwort auf Leistungsanträge, und wann folgen im Durchschnitt die ersten Zahlungen an die Versicherten? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Laut GDV vergingen im Jahr 2014 im Mittel knapp 13 Kalendertage zwischen vollständigem Leistungsantrag und der Leistungsentscheidung. Die 13 Kalendertage beziehen sich auf den Zeitpunkt, ab dem alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Nach Angaben des GDV vergingen für die komplette Leistungsprüfung von Eingang des Leistungsantrages bis zur Entscheidung im Schnitt 101 Tage (Quelle: Erhebung des GDV, umfasst selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung, Marktabdeckung 75 Prozent). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11371 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rente der stattgegebenen Leistungsanträge (auch in Relation zur versicherten Summe)? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten zehn Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 13. Über welchen Zeitraum erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt Zahlungen an die Versicherten? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Ende der Vertragslaufzeit Zahlungen geleistet (absolut und relativ)? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote an Leistungsfällen , die unter Einbeziehung eines Gutachtens entschieden werden? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Laut GDV wurde im Jahr 2014 bei knapp sechs Prozent aller Leistungsanträge vom Versicherer ein Gutachten beauftragt (Quelle: Erhebung des GDV, umfasst selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung, Marktabdeckung 60 Prozent). 16. Wie viele Leistungsanträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Einschalten eines Anwalts, einer Anwältin oder eines Dienstleisters entschieden ? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11371 17. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine Leistungsablehnung der gerichtliche Klageweg bestritten? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? 18. In wie vielen Fällen erging nach Kenntnis der Bundesregierung ein gerichtliches Urteil zugunsten der versicherten Person oder zugunsten des Versicherers ? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? 19. Wie viele Fälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt gerichtlich und außergerichtlich verglichen (absolut und relativ)? Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen vor. Es wird verwiesen auf die „Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 11. Februar 2013 an die Landesjustizverwaltungen zur Schadenregulierung bzw. Leistung durch die Versicherer (verzögerte Leistung)“ vom 28. Juni 2013, veröffentlicht unter www. gdv.de/wp-content/uploads/2013/07/GDV-Stellungnahme_Schadenregulierung_ BMJ-Umfrage_Juni_2013.pdf, S. 5 f., 2.2. 20. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, vor Vertragsabschluss eine beidseitig verbindliche Gesundheitsüberprüfung durchzuführen, die nur noch im Falle eines nachweisbaren, bewussten Verschweigens revidiert werden kann, sodass Nachuntersuchungen durch die Versicherung seltener oder nicht mehr notwendig sind? Auch bei einer „beidseitig verbindlichen“ Gesundheitsüberprüfung vor Vertragsabschluss lässt sich künftiger Streit über Gesundheitsfragen nicht ausschließen. Auch bei einem verbindlichen Vertrag kann über den Vertragsinhalt gestritten werden. Das wäre bei einer „beidseitig verbindlichen Gesundheitsüberprüfung“ nicht anders. Im Übrigen können die Parteien eines Vertrages immer vereinbaren, vor Vertragsabschluss gewisse Prüfungen durchzuführen, auch mit dem Ziel, das Risiko eines Streits zu minimieren. 21. Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass die Versicherten aufgrund eines mangelnden Einschätzungsvermögens von Krankheitsbildern Antragsfragen falsch beantworten? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wie schätzt die Bundesregierung allgemein diese Formulare und das damit verbundene Vorgehen ein (bitte begründen)? Ein Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexer Vertrag. Es ist sinnvoll, sich vor Vertragsabschluss umfassend beraten zu lassen, auch im Zusammenhang mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen; diese Fragen müssen sorgfältig beantwortet werden. Der potenzielle Versicherungsnehmer kann sich bei Rückfragen an den Versicherer wenden. Die Folgen einer fehlerhaften Beantwortung richten sich nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes; eine fehlerhafte Antwort hat nicht zwingend die Beendigung des Vertrages zur Folge. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11371 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung prüft im Übrigen keine Formulare, die im Zusammenhang mit dem Abschluss schuldrechtlicher Verträge verwendet werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht musste im Rahmen der Missstandsaufsicht bislang keine Anordnungen in Bezug auf Formulare zur Berufsunfähigkeitsversicherung treffen. 22. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die zunehmende Erhebung von Gesundheitsdaten potenzieller Versicherungsnehmerinnen und -nehmer durch die Versicherungsbranche der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für viele Menschen zunehmend schwieriger beziehungsweise nicht finanzierbar wird (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse hierzu vor, die eine solche Gefahr begründen könnten. Es muss eine Abwägung zwischen den Belangen des Datenschutzes und dem Interesse des Versicherers, eine risikoadäquate Beurteilung vornehmen zu können, stattfinden. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind bislang keine Missstände in Bezug auf den Datenschutz im Zusammenhang mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Lebensversicherungsunternehmen bekannt geworden. 23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungsquote für Versicherungsanträge bei Berufsunfähigkeitsversicherungen? Wie ist die Entwicklung dieser Zahl über die letzten 17 Jahre? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Laut GDV wurden im Jahr 2014 vier Prozent aller Anträge abgelehnt (Quelle: Erhebung des GDV, umfasst selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Hauptversicherung, Marktabdeckung 84 Prozent). 24. Wie häufig wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Versicherungsantrag aufgrund bestimmter Vorerkrankungen abgelehnt (bitte für die einzelnen Vorerkrankungen angeben)? Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsanträge abgelehnt? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungsquote bei Versicherungsanträgen von Menschen mit einer psychischen Erkrankung? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 25. Wie häufig wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Versicherungsantrag aufgrund unvollständiger bzw. falscher Gesundheitsdaten abgelehnt? Wie stuft die Bundesregierung diese Zahlen ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333