Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11378 18. Wahlperiode 06.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Cornelia Möhring, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11215 – Besondere Armutsgefährdung von Frauen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Grundgesetz legt die Gleichberechtigung von Mann und Frau fest und verpflichtet den Staat, auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken . Die zunehmende Prekarisierung der Arbeitswelt, die Ausbreitung von Armut und materieller Entbehrung sowie die bleibenden und wachsenden Armutsrisiken , die mit der Verantwortung für Kinder einhergehen, betreffen besonders Frauen. Ihre Situation und die besonderen Herausforderungen an die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie andere Politikbereiche, die sich daraus ergeben, müssen daher laufend untersucht und in den Fokus staatlichen Handelns gerückt werden . 1. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der Frauen, die unter materieller Entbehrung litten, in den Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter, und wie hoch war jeweils ihr Anteil an allen Personen in den entsprechenden Altersgruppen, die an materieller Entbehrung litten (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)? „Materielle Deprivation“ ist einer von drei Indikatoren, die im Rahmen der EU- Strategie für das Jahr 2020 zur EU-weiten Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung verwendet werden. Als erheblich materiell depriviert gelten Personen, die im Rahmen der Stichprobenbefragung EU-SILC bei mindestens vier von neun Fragen zu den Bereichen Miete, Wasser/Strom, Verbindlichkeiten, Heizung, unerwartete Ausgaben, Mahlzeit mit Fleisch oder Fisch, Urlaub, Auto, Waschmaschine , Farbfernseher und Telefon angeben, über keine entsprechende Ausstattung bzw. Möglichkeit zu verfügen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11378 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zwischen materieller Deprivation und relativ geringen Einkommen besteht ein enger Zusammenhang, trotzdem treten diese nicht automatisch gemeinsam auf. Genauso wie die Armutsrisikoquote basiert die Rate der materiell Deprivierten auf einer Reihe von Annahmen und Konventionen, die normativ zu setzen sind. Dazu gehört zum Beispiel die Auswahl der Bereiche und die Festlegung, in wie vielen Bereichen Defizite vorliegen müssen, damit man von einer Situation der „materiellen Benachteiligung“ ausgehen kann. Die erfragten Anzahlen und Anteile können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Regionale Differenzierungen unterhalb der Ebene der Mitgliedstaaten stellt die Eurostat-Datenbank nicht zur Verfügung. Daten vor dem Erhebungsjahr 2008 sind wegen eines Zeitreihenbruchs nicht vergleichbar. 2. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der Frauen, die unter Armutsgefährdung litten, in den Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter, und wie hoch war jeweils ihr Anteil an allen Personen in den entsprechenden Altersgruppen, die an materieller Entbehrung litten (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)? Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung . Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Soweit Daten in den erfragten Abgrenzungen vorhanden sind, können sie den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die nach dem Gebietsstand differenzierten Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder liegen ausschließlich als Anteilswert vor. Die sich auf Basis der zugrunde liegenden Stichprobe ergebende absolute Fallzahl wird nicht ausgewiesen. Eurostat stellt keine regionalen Differenzierungen unterhalb der Ebene der Mitgliedstaaten zur Verfügung . Daten zur Einkommensverteilung aus EU-SILC vor dem Einkommensjahr 2007 sind wegen eines Zeitreihenbruchs nicht vergleichbar. Von materieller Deprivation betroffen, 4 Güter und mehr Frauen, Betroffene Personen in Tausend Jahr 2008 2010 2015 Insgesamt 2.309 1.920 1.889 Weniger als 18 Jahre 394 316 269 18 bis 64 Jahre 1.686 1.388 1.359 65 Jahre und mehr 229 216 261 Frauen, Anteil an allen Betroffenen in Prozent Jahr 2008 2010 2015 Insgesamt 52,0 52,3 53,1 Weniger als 18 Jahre 41,3 45,5 42,8 18 bis 64 Jahre 53,6 52,6 53,9 65 Jahre und mehr 67,6 64,1 64,6 Quelle: Eurostat auf Basis EU-SILC Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11378 Armutsgefährdungsquote in % gemessen am Bundesmedian 2005 2010 2015 Insgesamt Weiblich 15,1 15,0 16,3 Alter und Geschlecht Weiblich 18 bis unter 25 24,3 24,2 26,5 25 bis unter 50 14,3 13,5 14,7 50 bis unter 65 11,4 12,8 13,4 65 und älter 12,7 13,8 16,3 Insgesamt Weiblich 13,8 14,0 15,5 Alter und Geschlecht Weiblich 18 bis unter 25 21,5 21,8 24,4 25 bis unter 50 12,4 12,0 13,4 50 bis unter 65 10,1 11,2 12,1 65 und älter 13,3 14,5 16,9 Insgesamt Weiblich 20,1 18,9 19,7 Alter und Geschlecht Weiblich 18 bis unter 25 33,9 33,2 38,6 25 bis unter 50 21,9 19,2 19,8 50 bis unter 65 15,9 18,1 18,1 65 und älter 10,9 11,9 13,9 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder auf Basis Mikrozensus Deutschland Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) Neue Bundesländer (einschl. Berlin) Merkmal Jahr Von Armut bedrohte Personen Grenze: 60% des medianen Äquivalenzeinkommens nach Sozialleistungen Frauen, Betroffene Personen in Tausend Einkommensjahr 2007 2010 2014 Insgesamt 6.705 6.902 7.122 Weniger als 18 Jahre 951 1.044 885 18 bis 64 Jahre 4.316 4.501 4.646 65 Jahre und mehr 1.438 1.356 1.591 Frauen, Anteil an allen Betroffenen in Prozent Einkommensjahr 2007 2010 2014 Insgesamt 54,1 53,9 53,0 Weniger als 18 Jahre 45,1 49,4 45,0 18 bis 64 Jahre 54,4 53,5 53,3 65 Jahre und mehr 61,2 59,2 58,1 Quelle: Eurostat auf Basis EU-SILC Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11378 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die absolute Zahl der Frauen, die zum gesetzlichen Mindestlohn oder noch niedriger entlohnt werden, und wie hoch ist der Frauenanteil an allen Beschäftigten, die so entlohnt werden (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln )? Nach den aktuell verfügbaren Daten aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2015 in Deutschland 1,714 Millionen Frauen nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn (ohne Ausnahmebranchen). In Westdeutschland einschließlich Berlin waren es 1,272 Millionen Frauen und in Ostdeutschland 442 Tausend Frauen. Der Frauenanteil an allen Beschäftigten mit entsprechender Entlohnung betrug in Deutschland 59 Prozent (Westdeutschland einschließlich Berlin: 58 Prozent; Ostdeutschland: 61 Prozent). 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl sowie der Anteil der Frauen an den Leistungsberechtigten sozialer Mindestsicherungsleistungen (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln )? Die Statistischen Ämter veröffentlichen in ihrer jährlichen Sozialberichterstattung seit 2006 Daten zum sozialen Mindestsicherungssystem in Deutschland (www.amtliche-sozialberichterstattung.de). Zu den Mindestsicherungsleistungen zählen dabei: Gesamtregelleistung (ALG II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die erfragten Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 5. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der erwerbstätigen Frauen sowie die Erwerbsquote von Frauen (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2015 waren 18,4 Millionen Frauen bundesweit erwerbstätig. Die Erwerbsquote von Frauen, die den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose ) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschreibt, betrug 73 Prozent. Weitere Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Empfängerinnen von sozialer Mindestsicherung in Deutschland 2006 2010 2015 Deutschland 4.065.889 3.640.606 3.877.622 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 2.793.277 2.583.764 2.884.796 Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 1.272.612 1.056.842 992.826 Deutschland 50% 51% 49% Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 51% 51% 49% Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 49% 49% 47% Anzahl am Jahresende Anteil an allen Empfängern Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11378 6. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der Frauen, die einer atypischen Beschäftigung nachgingen, und wie hoch war deren Anteil an allen beschäftigten Frauen? „Atypische Beschäftigung“ ist eine Begrifflichkeit der amtlichen Statistik, die in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, Zeitarbeit und befristete Beschäftigung beinhaltet. Solche flexiblen Beschäftigungsformen können ein Beitrag zur positiven Arbeitsmarktentwicklung sein. Freiwillige Teilzeit dient auch den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um u. a. Lebensplanung und Erwerbsarbeit besser miteinander zu vereinbaren. So hat sich in den vergangenen Jahren das Erwerbsverhalten, insbesondere von Frauen und Älteren , geändert. Die gestiegene Erwerbstätigkeit dieser Gruppen, die häufiger in Teilzeit bzw. geringfügig beschäftigt sind, führt auch zu einem Anstieg dieser Erwerbsformen. Atypische Beschäftigung ist vor diesem Hintergrund nicht gleichzusetzen mit prekärer Beschäftigung, die nicht dazu geeignet ist, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen und/oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Im Jahr 2015 gingen rund 5,3 Millionen Frauen einer so definierten atypischen Beschäftigung nach, was einem Anteil von 31 Prozent an Frauen in der Gruppe der Kernerwerbstätigen entsprach. Kernerwerbstätige sind Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Die Gruppe der Kernerwerbstätigen befindet sich in einem Lebensabschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deutlich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Lebensgestaltung gesehen Jahr * Neue Länder Früheres Bundesgebiet Deutschland 2005 3.343 12.898 16.240 2010 3.588 14.045 17.633 2015 3.549 14.849 18.398 Jahr * Neue Länder Früheres Bundesgebiet Deutschland 2005 72,1 65,5 66,9 2010 76,1 69,4 70,7 2015 75,9 72,2 72,9 Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Berlin ist ausgew iesen bei den neuen Ländern. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Erwerbstätige Frauen in der Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahren Ergebnisse des Mikrozensus in 1000 Erwerbsquote von Frauen in der Altersgruppe 15 bis unter 65 Jahren Ergebnisse des Mikrozensus in % *) Ab 2011 geänderter Erfassung des Erw erbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11378 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wird, als beispielsweise während der Ausbildung oder im Ruhestand. Sie gilt daher im Rahmen der Berichterstattung zur atypischen Beschäftigung als Bezugsgröße für die Berechnung von Quoten. Weitere Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 7. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der Frauen, die einem Minijob nachgingen, und wie hoch lag der Frauenanteil an allen Minijobberinnen und Minijobbern (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)? Geringfügige Beschäftigung umfasst die Beschäftigungsarten „Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte und ausschließlich kurzfristig Beschäftigte)“ sowie „Im Nebenjob geringfügig Beschäftigte (im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigte und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte)“. Zum Stichtag 30. Juni 2016 gab es bundesweit 4 666 000 geringfügig beschäftigte Frauen. Das entspricht einem Anteil von 60 Prozent an allen geringfügig Beschäftigten. Im Vergleich dazu werden für die Stichtage 30. Juni 2010 und 30. Juni 2005 Werte von 4 674 000 oder 63 Prozent bzw. 4 246 000 oder 64 Prozent ausgewiesen. Weitere Ergebnisse differenziert nach alten und neuen Bundesländern (auch in der Differenzierung nach ausschließlich geringfügig Beschäftigten und im Nebenjob geringfügig Beschäftigten) sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen . 2005 14 956 5 006 33,5 2010 16 227 5 543 34,2 2015 16 944 5 295 31,3 Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017 Kernerwerbstätige1) und atypisch beschäftigte Frauen Ergebnisse des Mikrozensus, in 1000 in 1000 Deutschland darunter atypisch beschäftigt 1) Nur Erw erbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung/Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil-, sow ie Freiw illigendienst. 2) Ab 2011 geänderter Erfassung des Erw erbsstatus; Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Jahr2) Insgesamt Anteil in % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11378 Tabelle 7.1: Geringfügig Beschäftigte nach Geschlecht Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland Zeitreihe (Stichtag 30.6.) Anteil an Insgesamt in Prozent 2005 Juni 6.671.809 4.245.816 63,6 5.813.481 3.752.267 64,5 854.499 491.133 57,5 2010 Juni 7.450.194 4.674.420 62,7 6.498.407 4.125.668 63,5 949.122 546.926 57,6 2016 Juni 7.756.094 4.665.818 60,2 6.843.432 4.155.990 60,7 910.805 508.674 55,8 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Frauen Frauen Frauen Ende des Monats Insgesamt absolut Anteil an Insgesamt in Prozent Insgesamt Ostdeutschland absolut Deutschland Westdeutschland Insgesamt absolut Anteil an Insgesamt in Prozent Tabelle 7.2: Ausschließlich geringfügig Beschäftigte nach Geschlecht Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland Zeitreihe (Stichtag 30.6.) Anteil an Insgesamt in Prozent 2005 Juni 5.150.619 3.409.067 66,2 4.424.086 2.993.596 67,7 723.718 413.649 57,2 2010 Juni 5.389.151 3.528.541 65,5 4.626.746 3.092.961 66,8 760.570 434.277 57,1 2016 Juni 5.141.164 3.201.716 62,3 4.472.390 2.836.399 63,4 667.528 364.504 54,6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Frauen Frauen Frauen Anteil an Insgesamt in Prozent Ende des Monats Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt Insgesamt Insgesamt absolut absolut Anteil an Insgesamt in Prozent absolut Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11378 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die bereinigte sowie die unbereinigte Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes von Männern und Frauen (Gender Pay Gap; bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern aufschlüsseln)? Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Auf diese Weise wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der auf unterschiedliche Berufe oder Karrierestufen zurückzuführen sind, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sein können. In die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap werden als erklärende Faktoren bzw. Eigenschaften die potenzielle Berufserfahrung, der Ausbildungsabschluss, die Leistungsgruppe (Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation), die Beschäftigungsart (Vollzeit/Teilzeit), die Art des Arbeitsvertrags (befristet/unbefristet), der Beruf, der Wirtschaftszweig , die Tarifbindung des Betriebs, der Einfluss der öffentlichen Hand auf das Unternehmen, die Unternehmensgröße, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die regionale Verortung des Betriebes (Ost/West; Ballungsraum/kein Ballungsraum) einbezogen. Der Bundesregierung liegen vergleichbare Daten zum unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap getrennt für alte und neue Bundesländer ab dem Jahr 2006 vor. Die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes basieren auf Daten der Verdienststrukturerhebung, die alle 4 Jahre (2006, 2010 und 2014) erhoben wird. Die umfangreichen Daten der Verdiensterhebungen lassen statistische Methoden zur Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap zu. Zwischen den Erhebungen kann aber lediglich der unbereinigte Gender Pay Gap auf der Basis von Fortschreibungen mit Hilfe der Vierteljährlichen Verdiensterhebungen angegeben werden. Letztmalig wurde der bereinigte Gender Pay Gap mit Daten der Verdienststrukturerhebung 2010 ausgewiesen. Die Werte auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2014 liegen derzeit noch nicht vor. Tabelle 7.3: Im Nebenjob geringfügig Beschäftigte nach Geschlecht Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland Zeitreihe (Stichtag 30.6.) Anteil an Insgesamt in Prozent 2005 Juni 1.521.190 836.749 55,0 1.389.395 758.671 54,6 130.781 77.484 59,2 2010 Juni 2.061.043 1.145.879 55,6 1.871.661 1.032.707 55,2 188.552 112.649 59,7 2016 Juni 2.614.930 1.464.102 56,0 2.371.042 1.319.591 55,7 243.277 144.170 59,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Frauen Frauen Frauen Anteil an Insgesamt in Prozent Ende des Monats Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt Insgesamt Insgesamt absolut absolut Anteil an Insgesamt in Prozent absolut Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11378 VERDIENSTABSTAND ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN Unbereinigter Verdienstabstand Bereinigter Verdienstabstand JAHR Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder Prozent Prozent 2015 21 23 8 2014 22 23 9 - - - 2013 22 23 8 2012 22 24 8 2011 22 24 7 2010 22 24 7 7 7 9 2009 23 24 6 2008 23 24 6 2007 23 24 6 2006 23 24 6 8 8 12 Quelle: Statistisches Bundesamt, Auswertung basiert auf den Verdienststrukturerhebungen und deren Fortschreibung mittels der Vierteljährlichen Verdiensterhebungen 9. Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils der absolute sowie der relative Unterschied zwischen den durchschnittlichen Zahlbeträgen der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen und Männer ? Die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen und Männer sowie deren Differenz können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Verlauf zeigt sich, dass die Zahlbeträge der Altersrenten an Frauen sich denen der Männer stetig nähern. So betrug im Rentenbestand im Jahr 2005 der durchschnittliche Zahlbetrag einer Altersrente an Frauen gemessen an dem Durchschnitt der Zahlbeträge von Altersrenten an Männer 51,3 Prozent, im Jahr 2010 53,6 Prozent und im Jahr 2015 60,1 Prozent. Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Renten wegen Alters nach Geschlecht, sowie deren Differenz, Deutschland Männer Frauen Differenz (Spalte 1 - Spalte 2) 1 2 3 2005 991,24 508,75 482,49 2010 998,92 535,30 463,63 2015 1.055,82 634,06 421,75 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand versch. Jahre und eigene Berechnung Ø Rentenzahlbetrag in € / Monat Jahr Renten wegen Alters Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11378 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Trend wird in den Werten der Zugangsstatistik noch deutlicher: Erhielten dort Frauen im Jahr 2005 im Schnitt 52,4 Prozent des durchschnittlichen Zahlbetrags einer Altersrente an Männer, stieg dieser Wert 2015 auf 67,6 Prozent. Die Dynamik der Aufholens bei den Frauen ist dabei nicht auf einen Teil Deutschlands begrenzt: Sowohl in den neuen als auch den alten Bundesländern legte der Anteil der Zahlbeträge von Altersrenten an Frauen an den Zahlbeträge von Altersrenten an Männer in den Jahren von 2005 bis 2015 deutlich zu. Dabei zeigt sich in den neuen Bundesländern infolge der dort höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen erwartungsgemäß ein insgesamt höheres Niveau (2005: 73,0 Prozent und 2015*: 88,6 Prozent) als in den alten Ländern (2005: 48,3 Prozent und 2015*: 62,6 Prozent). Da die Höhe der gesetzlichen Rente sich in wesentlichem Maße aus dem Erwerbsleben ergibt, kann infolge der steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen in den alten Bundesländern erwartet werden, dass sich der positive Trend auch in der Zukunft weiter fortsetzt und sich die Zahlbeträge der Renten an Frauen denen der Männer weiter annähern. 10. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der alleinerziehenden Frauen sowie der Frauenanteil an allen alleinerziehenden Eltern ? Die absolute Zahl der alleinerziehenden Frauen sowie der Frauenanteil an allen alleinerziehenden Eltern können auf Basis von Sonderauswertungen des Mikrozensus ermittelt werden. Für das Jahr 2005 liegt der Bundesregierung keine derartige Sonderauswertung vor; die Anzahl und der Anteil für die Jahre 2006, 2010 und 2015 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Alleinerziehende Frauen mit minderjährigen Kindern Anzahl alleinerziehende Frauen (in 1.000) Anteil an allen Alleinerziehenden 2006 1.454 90% 2010 1.425 90% 2015 1.462 89% Quelle: Berechnungen der Prognos AG auf Basis Mikrozensus 11. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl armutsgefährdeter alleinerziehender Mütter sowie die Armutsquote unter alleinerziehenden Müttern? In dieser Abgrenzung liegen der Bundesregierung keine Daten vor. bereinigt um den verzerrenden Einmaleffekt der Mütterrenten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11378 12. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005, 2010 sowie im letzten statistisch erfassten Jahr jeweils die absolute Zahl der alleinerziehenden Mütter, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezogen, und wie hoch war deren Anteil an allen alleinerziehenden Müttern? Informationen zu Alleinerziehenden aus der integrierten Grundsicherungsstatistik der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen ab dem Jahr 2007 vor. Jahresdurchschnittswerte können derzeit bis einschließlich 2015 ausgewiesen werden. Das Merkmal Alleinerziehend wird in der Grundsicherungsstatistik auf Basis der folgenden Personenkonstellation in der Bedarfsgemeinschaft vergeben: Bevollmächtigter erwerbsfähiger Leistungsberechtigte/r lebt mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft. Dabei weicht die Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der Zahl der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften leicht ab (z. B. Jahresdurchschnitt 2015: 609 000 gegenüber 625 000; siehe auch Tabelle in der Antwort zu Frage 12). Dafür gibt es folgenden Grund: Die Typisierung von Bedarfsgemeinschaften erfasst auch solche Bedarfsgemeinschaften als Alleinerziehende -Bedarfsgemeinschaften, in denen die alleinerziehende Person nicht als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezählt wird, weil sie von Leistungen aus der Grundsicherung ausgeschlossen ist (z. B. wegen BAföG-Bezug), gleichwohl aber die Bedarfsgemeinschaft und die leistungsberechtigten Kinder Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich zum größten Teil um Frauen. Zuletzt (Jahresdurchschnitt 2015) lag ihr Anteilswert bei 94 Prozent. Welcher Anteil der Alleinerziehenden Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, kann anhand der SGB II-Hilfequoten abgebildet werden. SGB II-Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften setzen Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen BG-Typs (hier: Alleinerziehende) in Beziehung zu allen Familien oder Lebensformen des entsprechenden Familientyps in der Bevölkerung. Eine Differenzierung nach Geschlecht der Alleinerziehenden wird dabei nicht vorgenommen. Die Bezugsgrößen werden aus Ergebnissen des Mikrozensus zu Familien und Lebensformen in Privathaushalten berechnet, die das Statistische Bundesamt jährlich ermittelt. Zuletzt (Jahresdurchschnitt 2015) lag die SGB II-Hilfequote für Alleinerziehende -Bedarfsgemeinschaften bundesweit bei 38,1 Prozent. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11378 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland, Westdeutschland, Ostdeutschland Zeitreihe 2007 661.672 627.166 666.862 42,6 2010 629.446 595.473 640.836 40,7 2015 608.641 571.424 624.980 38,1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 12: Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Geschlecht und SGB II- Hilfequote von Alleinerziehenden- Bedarfsgemeinschaften (AE-BG) alleinerziehende ELB AE-BGJahresdurchschnitt SGB II- Hilfequote von AE-BG in Prozent darunter: Frauen Deutschland Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333