Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11389 18. Wahlperiode 07.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11067 – Die Zusammenarbeit Deutschlands mit Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Saudi-Arabien ist nach den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) Deutschlands zweitwichtigster arabischer Handelspartner, Deutschland seinerseits Saudi- Arabiens drittgrößter Lieferant (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Laender/Laenderinfos/SaudiArabien/Bilateral_node.html). Der Handel zwischen beiden Ländern erreichte 2015 ein Volumen von knapp 10 Mrd. Euro, wobei der Wert der deutschen Exporte nach Saudi-Arabien den Wert der Importe von dort deutlich überstieg. In der Rangfolge der deutschen Handelspartner nahm das Land Platz 35, beim Außenhandelssaldo dagegen Platz 9 ein (www. destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Aussenhandel/Tabellen/ RangfolgeHandelspartner.pdf?__blob=publicationFile). Flankiert werden die Wirtschaftskontakte durch recht enge politische Verbindungen zwischen den Regierungen in Berlin und Riad. Auf die konnten sich die Saudis in der Vergangenheit auch stets verlassen. Denn die Bundesregierung setzt auf die Regionalmacht Saudi-Arabien. Und das auch nach bzw. trotz der vom deutschen Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst) Anfang Dezember 2015 in Teilen öffentlich gewordenen Analyse über Saudi-Arabien, die dem Land eine destabilisierende Rolle in der Region zuschreibt. „Die bisherige vorsichtige diplomatische Haltung der älteren Führungsmitglieder der Königsfamilie wird durch eine impulsive Interventionspolitik ersetzt“, heißt es da unter anderem (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Saudi-Arabien und der Islamische Staat“ auf Bundestagsdrucksache 18/7471). Hinzu kommt, dass neben der Türkei, die den „Islamischen Staat“ (IS) „durch löchrige Grenzen, Dschihadisten-Transfer, Rohölschmuggel und Bombenangriffe auf kurdische Einheiten“ förderte, Saudi-Arabien „den Nährboden für eine weltweite Radikalisierung [schuf], ohne die der Zulauf von IS-Rekruten aus mehr als 100 Nationen nach Syrien und in den Irak nicht erklärbar ist […] Der im März vom Zaun gebrochene Krieg im Jemen öffnete dem IS erstmals den Weg an die Südspitze der Arabischen Halbinsel. Der Terrorrivale Al-Kaida dort ist ebenfalls stärker als je zuvor“ (Bundestagsdrucksache 18/7471). „Ohne die Türkei, Saudi-Arabien und Katar gäbe es keinen Terror mehr in dieser Größenordnung. Und alle drei Terrorpaten erfreuen sich politischer, militärischer und finanzieller Unterstützung durch Deutschland und andere NATO-Länder“ (www.heise.de/tp/artikel/46/46600/1.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode So hat sich Saudi-Arabien stets darauf verlassen können, in Deutschland moderne Waffen kaufen zu können (www.fr-online.de/politik/saudi-arabiendeutschland -hofiert-die-saudis,1472596,33057604.html). Politisch besonders heikel war dabei zuletzt die endgültige Ausfuhrgenehmigung für das erste von insgesamt 48 bestellten militärischen Patrouillenbooten für Saudi-Arabien; insbesondere vor dem Hintergrund, dass Saudi-Arabien seit März 2015 in den Bürgerkrieg im Jemen eingriff und dort mit brutaler Gewalt und Waffen die eigenen Interessen durchsetzt. Immer wieder gab es dabei Belege, dass die Saudis auch deutsche Waffen im Jemen einsetzen (www.spiegel.de/politik/ausland/ waffenexporte-bundesregierung-genehmigt-boot-deal-mit-saudi-arabien-a- 1101507.html). Auch die unter saudischer Führung in der internationalen Koalition involvierten Staaten Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben in den vergangenen Jahren umfassend deutsche Rüstungsgüter importiert (siehe Rüstungsexportberichte), die auf dem jemenitischen Kriegsschauplatz zum Einsatz. So werden die Luftangriffe der saudi-arabisch geführten Militärkoalition „auch mit Maschinen vom Typ Panavia Tornado geflogen“ (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59202). Mit diesen Waffen aus dem Westen führt Saudi-Arabien Krieg im Jemen, wenn auch ohne großen Erfolg. Tausende starben bereits – weil sich ein junger Prinz profilieren will. Dabei sind seit Beginn des Krieges insgesamt mehr als 10 000 Menschen ums Leben gekommen. Die tatsächliche Zahl der Opfer dürfte aber noch höher liegen, weil große Teile des Landes von der Außenwelt abgeschlossen sind und die meisten Toten rasch begraben werden, ohne dass die Welt davon Notiz nimmt (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-kriegsaudi -arabien-bombt-zivilisten-hungern-a-1112148.html). Während Milliarden in Waffenlieferungen gesteckt werden, bleibt die Finanzierung der humanitären Hilfe für die Zivilisten auf der Strecke. Nach Angaben der Vereinten Nationen waren 2016 etwa 90 Prozent der Jemeniten auf Unterstützung angewiesen, das sind mehr als 21 Millionen Menschen. 14 Millionen Jemeniten bekommen nicht ausreichend zu essen, 320 000 Kinder unter fünf Jahren sind mangelernährt (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-krieg-saudi-arabien-bombt-zivilistenhungern -a-1112148.html). 1. Inwieweit spricht die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/7471, die Verpflichtung der Bürger Saudi-Arabiens, dem König als religiös legitimiertem Herrscher strikten Gehorsam zu leisten, sei unvereinbar mit dem Anspruch des vom Islamischen Staat (IS) ausgerufenen Kalifatstaats, dagegen, dass die islamische Ideologie des IS die besonders gewalttätige Fortsetzung des wahhabitischen Islams ist? Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7471 vom 3. Februar 2016 ausgeführt, richtet sich die Ideologie des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) gegen die Herrschaft des Hauses Al Saud. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11389 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass – vor dem Hintergrund, dass Scheich Aqeel A. als Direktor der radikal-islamistischen Al-Haramain-Stiftung, die Beziehungen zur saudischen Regierung hatte sowie in terroristische Aktivitäten wie die Terroranschläge von New York und Washington zumindest als Finanzier verwickelt gewesen sein soll (www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/09/berlinverstoesst -gegen-anti-terror-verordnung-der-eu.html) – die Al-Haramain- Stiftung im Auftrag oder mit Duldung der saudischen Führung Kontakte zu „Islamischen Gemeinschaft“ hatte, auf deren Konto Mieteinnahmen eines Gewerbegrundstückes von Scheich Aqeel A. an der Marientaler Straße in Berlin-Neukölln flossen (www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/ terrorfinanzierung-islamisten-kassieren-in-berlin-mieteinnahmen-24756478)? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7471 vom 3. Februar 2016 verwiesen. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass viele muslimische Gemeinden in Kirgisien, Usbekistan und Kasachstan von Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten finanziert werden, deren Imame dort einen fundamentalistischen Islam predigen, der wenig mit den dortigen Traditionen zu tun hat und den Nährboden für islamistisches Gedankengut bereiten (www.spiegel.de/politik/ausland/istanbul-der-islamischestaat -und-seine-kaempfer-aus-zentralasien-a-1128582.html)? Es gibt Hinweise, dass Saudi-Arabien im Zusammenhang mit seiner wahhabitisch religiösen Staatsdoktrin häufig wirtschaftliche Investitionen im Ausland mit der Bedingung verknüpft, dass religiöse Einrichtungen wie Moscheen gebaut werden. Nach Kenntnissen der Bundesregierung sind in Kirgisistan auch im Ausland ausgebildete oder aus dem Ausland finanzierte Imame tätig, darunter auch aus Saudi- Arabien. Zudem sind saudi-arabische Wohlfahrts- und Missionierungsorganisationen in Kirgisistan aktiv. Die kirgisische Regierung ist bestrebt, islamistische Einflüsse zurückzudrängen, zum Beispiel durch Lizensierung der Imam-Ausbildung und stärkere Kontrollen durch Polizei und Sicherheitsbehörden. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass eine Finanzierung muslimischer Gemeinden im Sinne der Fragestellung in Usbekistan stattfindet, zumal die usbekische Regierung alle Religionsgemeinschaften und insbesondere muslimische Gemeinden einer strikten Kontrolle durch die Sicherheitsbehörden unterwirft. Nach Kenntnissen der Bundesregierung wird in Kasachstan ein Großteil der Imame im Ausland ausgebildet, darunter auch in Saudi-Arabien. Die kasachische Regierung ist bemüht, die Imam-Ausbildung stärker zu regulieren und zu überwachen . Erkenntnisse zur Finanzierung von Imamen liegen nicht vor. 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Islamisten insbesondere aus Zentralasien beim IS eine immer wichtigere Rolle spielen und sich rund 4 000 Kämpfer von dort inzwischen dem IS angeschlossen haben sollen (www.spiegel.de/politik/ausland/istanbulder -islamische-staat-und-seine-kaempfer-aus-zentralasien-a-1128582.html)? Der sogenannte Islamische Staat (IS) in Syrien und Irak führt eine hohe Anzahl ausländischer Kämpfer, darunter auch aus Zentralasien. Der Bundesregierung scheint die in der Frage genannte Zahl mit Blick auf die Gesamtausreisen aus der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Region Zentralasien plausibel. Unabhängig von der genauen Herkunft spielen ausländische Kämpfer mit militärischer Ausbildung oder Kampferfahrung eine zunehmend wichtigere Rolle für den IS. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen ) einen Zusammenhang zwischen der Verbreitung der staatstragenden wahhabitischen Lehre Saudi-Arabiens durch verschiedene religiöse und „wohltätige“ Einrichtungen und der verstärkten Resonanz von Al-Qaida und IS? Die von Saudi-Arabien vertretene wahhabitische Interpretation des Islam lehnt die Vorstellungen von Al-Qaida und des sogenannten Islamischen Staats (IS) strikt ab. Zwischen den wahhabitischen beziehungsweise salafitischen Gelehrten, Predigern und Organisationen Saudi-Arabiens und jihadistischen Organisationen wie IS und Al-Qaida besteht eine teils offene Feindschaft. So ruft der IS regelmäßig zur Ermordung von Predigern auf, die sich gegenüber dem Königshaus loyal positionieren. Saudi-Arabien hat wiederum in den vergangenen Jahren wahhabitische „Deradikalisierungsprogramme“ für Jihadisten entwickelt und positioniert sich öffentlich gegen den IS und Al-Qaida. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass es laut WikiLeaks schon länger US-Geheimdiensterkenntnisse gäbe, wonach Saudi-Arabien und Katar Waffen an den IS lieferten (https://wikileaks.org/podesta-emails/emailid/3774)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über Waffenlieferungen von Saudi-Arabien oder Katar an den IS vor. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass der saudische Geheimdienst unter Beteiligung der CIA ein Abkommen über einen sicheren Korridor zum Abzug der IS-Kämpfer aus Mossul aushandeln würde (www.heise.de/tp/features/Wer-arbeitet-mit-denislamistischen -Terroristen-in-Syrien-und-im-Irak-zusammen-3351559.html)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass die vermeintlichen Verbündeten im Kampf gegen Al Qaida, Saudi-Arabien und die VAE, Al-Qaida im Jemen mit saudischem Geld bezahlten, um gegen die schiitischen Huthi-Milizen zu kämpfen (www.inforadio.de/ programm/schema/sendungen/vis_a_vis/201611/79721.html)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Al Qaida und der Islamische Staat (IS) im Zuge des Jemen-Konfliktes immer stärker geworden sind (www.inforadio.de/programm/schema/ sendungen/vis_a_vis/201611/79721.html)? Nach Einschätzung der Bundesregierung kann insbesondere Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) das durch Konflikte im Jemen entstandene Machtvakuum für sich nutzen. Die fehlenden beziehungsweise nicht funktionierenden Strukturen der jemenitischen Sicherheitsbehörden und der jemenitischen Streitkräfte – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11389 insbesondere im Süden des Landes – bieten AQAH günstige Voraussetzungen, dieses Vakuum mit ihrer Präsenz zu füllen. Da AQAH in den südlichen Provinzen des Landes auch mit einigen der dort ansässigen Stämme ein gutes Verhältnis pflegt, findet AQAH auch Unterstützung in Teilen der Bevölkerung. Der IS in Jemen konnte aufgrund der Konflikte im Land und des erwähnten Machtvakuums Fuß fassen. Obwohl der IS in Jemen seit spätestens März 2015 aktiv ist, kann er bei weitem nicht mit dem Einfluss von AQAH und deren Machtposition konkurrieren. Die Anhängerschaft von IS ist zahlenmäßig kaum gewachsen , was nach hiesiger Einschätzung an der bisherigen mangelnden Akzeptanz von IS in der jemenitischen Bevölkerung liegt. 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass sich Al-Qaida und der IS im Jemen nach wie vor de facto zusammen die Huthis bekämpfen (Bundestagsdrucksache 18/6857)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich zugängliche Quellen hinausgehen. 11. Bleibt die Bundesregierung auch angesichts des Krieges des Königreichs Saudi-Arabien und seiner Verbündeten gegen die Republik Jemen sowie der damit einhergehenden Stärkung von Al-Qaida und des IS bei ihrer Einschätzung , Saudi-Arabien sei einer der wichtigsten Stabilitätsanker in der Region (Bundestagsdrucksache 18/6857)? Saudi-Arabien befindet sich nicht im Krieg mit der Republik Jemen. Der Einsatz der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition in Jemen erfolgt auf Bitte des legitimen jemenitischen Präsidenten Hadi. Saudi-Arabien spielt mit seinem politischen Gewicht in der Arabischen Liga und im Golfkooperationsrat weiterhin eine Schlüsselrolle für die Sicherheit und Stabilität in der gesamten Region. Sicherheit und Stabilität gehören zu den erklärten außenpolitischen Prioritäten Saudi-Arabiens. Saudi-Arabien ist ein unverzichtbarer Partner bei der Lösung der regionalen Krisen, insbesondere bei einer politischen Lösung in Jemen, sowie bei der wirksamen Bekämpfung des Terrorismus. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über die von Saudi-Arabien angekündigte Untersuchung des „bedauerlichen und schmerzvollen Bombardements“, bei dem saudische Kampfflugzeuge eine Versammlung von Trauergästen bei der Beerdigung eines prominenten Scheichs in der Hauptstadt Sana'a angriffen und mindestens 140 Menschen töteten (www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/jemen-sanaa-krieg-usa-saudiarabien -luftangriffe)? In einer Erklärung vom 15. Oktober 2016 hat das Joint Incidents Assessment Team (JIAT) als vorläufiges Untersuchungsergebnis bekannt gegeben, dass der Angriff von einem Flugzeug der Koalition durchgeführt wurde (www.spa.gov. sa/1548647). Ursache seien falsche Informationen durch jemenitische Stellen gewesen . Die Koalitionsführung hat das Untersuchungsergebnis noch am selben Tag akzeptiert. Die Erklärung ist ein erster wichtiger Schritt zur Aufklärung des Vorfalls, die der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in einer Erklärung am 10. Oktober 2016 gefordert hatte. Die Bundesregierung erklärte im Oktober 2016 ihre große Sorge angesichts der Eskalationen im Jemen-Konflikt, wie dem Abschuss von Raketen aus Jemen nach Saudi-Arabien und Luftangriffen mit zahlreichen zivilen Opfern in Jemen. Sie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rief alle Seiten dazu auf, an einer umfassenden politischen Lösung unter Vermittlung der Vereinten Nationen mitzuarbeiten, um die Gewalt zu beenden und der jemenitischen Bevölkerung die so dringend benötigte humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Vereinten Nationen für eine unabhängige internationale Mission ein, die die Aufgabe haben soll, mutmaßliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Jemen-Konflikt zu untersuchen. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass mehr als ein Drittel der Luftangriffe Saudi-Arabiens im Jemen zivile Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser treffen (www.zeit.de/ politik/ausland/2016-09/jemen-saudi-arabien-luftangriff-zivilisten)? Zu der genannten Zahl hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über die Anzahl der saudischen Luftschläge seit März 2015, nachdem bereits bis September 2016 insgesamt 8 600 saudische Luftschläge gezählt wurden, wobei 3 158 Angriffe davon nichtmilitärische Einrichtungen trafen und lediglich in 3 577 Fällen mit Sicherheit von militärischen Zielen ausgegangen werden könne (www.zeit.de/politik/ausland/2016-09/jemen-saudiarabien -luftangriff-zivilisten)? Die genannten Zahlen, die der Bundesregierung aus Medienmeldungen bekannt sind, kann sie anhand eigener Erkenntnisse nicht verifizieren. 15. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zivile Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser berechtigte Ziele für Angriffe sind, wenn diese (vermeintlich) in Kommandozentralen und Waffenlager umgewandelt wurden (www.zeit.de/politik/ausland/2016-09/jemen-saudi-arabienluftangriff -zivilisten)? Angriffe auf zivile Objekte sind völkerrechtlich verboten. Ein ziviles Objekt kann aber im Einzelfall zu einem militärischen Ziel werden, wenn es – etwa aufgrund seiner Nutzung – wirksam zu militärischen Handlungen beiträgt und seine Zerstörung unter den im betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt nicht dazu genutzt wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen. Die Frage, ob sich in oder an dem Gebäude aufhaltende Personen Schutz als Zivilpersonen genießen, ist vom Status des Gebäudes unabhängig zu beurteilen. 16. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass innerhalb des Jemens ca. 2,2 Millionen Menschen wegen der Bombardierungen auf der Flucht sind und diese zumeist unter prekären Bedingungen in überfüllten Schulen, öffentlichen Gebäuden oder in Gastfamilien leben (www.unofluechtlingshilfe .de/news/jemen-die-not-der-bevoelkerung-waechst-569.html)? Laut Bericht der Arbeitsgruppe für Bevölkerungsgruppen im Jemen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (Task Force on Population Movement, Yemen Shelter Cluster) vom Januar 2017 wurden 2.007.216 Binnenvertriebene identifiziert, die auf Grund des anhaltenden Konflikts auf der Flucht im eigenen Land sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11389 Davon hätten 51 Prozent Unterkunft bei Angehörigen oder Gastfamilien gefunden , 28 Prozent lebten in gemietetem Wohnraum und neun Prozent in spontanen, urbanen Siedlungen. Die übrigen lebten in prekären Verhältnissen in Schulen, Gesundheitsstationen, Moscheen und anderen öffentlichen Gebäuden. 17. In welche Golfstaaten und Länder am Horn von Afrika haben sich die ca. 180 000 Flüchtlinge aus Jemen nach Kenntnis der Bundesregierung retten können (www.uno-fluechtlingshilfe.de/news/jemen-die-not-der-bevoelkerungwaechst -569.html)? Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN- HCR; http://data.unhcr.org/yemen/regional.php; Stand: 3. Februar 2017) sind seit April 2015 insgesamt 182 011 Menschen aus Jemen in benachbarte Staaten geflohen , davon 51 000 nach Oman, 39 880 nach Saudi Arabien, 36 603 nach Dschibuti, 34 453 nach Somalia, 13 309 nach Äthiopien und 6 766 nach Sudan. 18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mehr als die Hälfte aller geschätzten 3 500 medizinischen Einrichtungen des Landes wegen des Jemen-Konflikts geschlossen oder nur teilweise funktionsfähig sind und 8 Millionen Kinder im Jemen keinen Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung haben (www.epo.de/index.php?option=com_content& view=article&id=13396:jemen-8-millionen-kinder-ohne-medizinischeversorgung &catid=13&Itemid=55)? Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind von 3 507 medizinischen Einrichtungen in Jemen zum Ende des Jahres 2016 nur 1 579 voll funktionsfähig, 1 343 Einrichtungen sind nur teilweise betriebsbereit und 504 sind wegen Zerstörung oder Mangel an Ausstattung und Personal geschlossen. Laut der humanitären Bedarfsübersicht (HNO – Humanitarian Needs Overview) des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) für 2017 brauchen 14,8 Millionen Menschen in Jemen ärztliche und medizinische Hilfe, 55 Prozent davon sind Kinder. 19. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlich ) in der „Blockade Jemens zu Land, zu See und in der Luft zusammen mit dem pausenlosen Bombardement“ (Bundestagsdrucksache 18/6857) eine zentrale Ursache für den Preisanstieg insbesondere bei Nahrungs - und Arzneimitteln sowie Treibstoffen? Vor Ausbruch des Konflikts wurden in Jemen etwa 90 Prozent aller Nahrungsmittel , medizinische Güter und Treibstoff importiert. Die anhaltenden Kampfhandlungen , die Schließung des Flughafens in Sana’a für den kommerziellen Flugverkehr seit dem 9. August 2016, Einfuhrbeschränkungen für Waren über den Seeweg, die Zerstörung von Hafenanlagen und die Abwertung der jemenitischen Währung haben gravierende Auswirkungen auf die humanitäre Situation der jemenitischen Zivilbevölkerung. Laut der humanitären Bedarfsübersicht (HNO – Humanitarian Needs Overview) des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) 2017 sind die Preise für Bedarfsgüter seit Beginn des Krieges um 26 Prozent gestiegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) darüber, wie oft die USA inzwischen aktiv in den Jemen-Krieg durch eigene Bombardements eingegriffen haben (www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/ jemen-sanaa-krieg-usa-saudi-arabien-luftangriffe)? Die Bundesregierung verfügt über keine Übersicht über Art und Zahl von US- Einsätzen in Jemen. 21. Welche Waffen oder Waffensysteme, die von Deutschland an Saudi-Arabien , die VAE und Katar geliefert wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) durch diese Konfliktparteien bisher in Jemen eingesetzt worden (bitte entsprechend der Länder auflisten)? Hierzu hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), ob Saudi-Arabien den Versuch, in Südjemen 5 000 Söldner anzuwerben, die zum Schutz der saudischen Grenze eingesetzt werden sollen, erfolgreich unternommen hat (www.nzz.ch/international/nahost-und-afrika/saudiarabiensmilitaerische -abenteuer-der-krieg-treibt-jemen-in-die-katastrophe-ld.114368)? In der Antwort zu Frage 22 sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu Frage 22 als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Geheim“ eingestuft. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11389 23. Für wie viele in Deutschland produzierte a) Revolver und halbautomatische Pistolen welchen Typs b) Gewehre und Karabiner welchen Typs c) Maschinenpistolen welchen Typs d) Sturmgewehre welchen Typs e) leichte Maschinengewehre welchen Typs f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer welchen Typs g) rückstoßfreie Gewehre welchen Typs h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme wurde seit 2010 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Saudi- Arabien, Katar und die VAE erteilt (bitte entsprechend der Länder nach Jahren auflisten)? Im Rahmen der statistischen Auswertung von Ausfuhrgenehmigungen wird nicht erfasst, in welchem Land eine Waffe gefertigt wurde. Es ist daher nur die Angabe aller zur Ausfuhr in die angefragten Länder genehmigten Waffen möglich. Die Zahlen wurden auf Basis der Vorgaben der jährlichen Rüstungsexportberichte erhoben . Einzelheiten sind der gesondert angehängten tabellarischen Aufstellung zur Frage zu entnehmen. 24. Für wie viele „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 welchen Typs wurden seit 2010 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Saudi-Arabien , Katar und die VAE bezogen auf a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge, d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte entsprechend der Länder nach Jahren auflisten)? Die Auswertungen erfolgten ausschließlich auf vollständige Landfahrzeuge, nicht berücksichtigt wurden Teile für Landfahrzeuge. Einzelheiten sind der gesondert angehängten tabellarischen Aufstellung zur Frage zu entnehmen. 25. Für wie viele der 15 Patrouillenboote, deren Export nach Saudi-Arabien der Bundessicherheitsrat im Juni 2015 gebilligt hat, sind mittlerweile Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden? Für die in der Frage angesprochenen 15 Patrouillenboote wurden keine Ausfuhrgenehmigungen erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es seit 2012 im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Saudi-Arabien, VAE und Katar gegeben (bitte entsprechend der Länder nach Jahren vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Einzelheiten sind der gesondert angehängten tabellarischen Aufstellung zur Frage zu entnehmen 27. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausstattungshilfen für die Polizei Saudi-Arabiens, VAE und Katars seit 2012 aufgewandt , und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend der Ländern nach Jahren auflisten)? Seit 2012 hat die Bundesregierung keine Mittel für polizeiliche Ausstattungshilfen zugunsten der angesprochenen Staaten aufgewandt. 28. Waren Einheiten der Polizei Saudi-Arabiens, VAE und Katars an Schulungen mit der GSG 9 der Bundespolizei seit 2012 beteiligt, und wenn ja, wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt (bitte entsprechend der Länder nach Jahre auflisten )? Auf die Vorbemerkungen zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 17/10877 vom 28. September 2012 und 17/11237 vom 26. Oktober 2012 (Einsätze der GSG 9 der Bundespolizei) wird verwiesen. 29. Waren Einheiten der Polizei Saudi-Arabiens, VAE und Katars an Schulungen mit Spezialeinsatzkommandos (SEK) und Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Bundesländer seit 2012 beteiligt, und wenn ja, wie viele Polizeiangehörige welcher Einheiten und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu etwaigen Schulungen im Sinne der Fragestellung vor. 30. Wie viele und welche Angehörige der Streitkräfte Saudi-Arabiens, VAE und Katars waren seit 2012 und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang Generalstab-/Admiralstabsdienst International (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr beteiligt (bitte entsprechend der Länder nach Jahren die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten )? Saudi Arabien 2013 Ein Teilnehmer am Multinational Senior Officer Orientation Course on German Defence Policy 2015 – 2016 Ein Teilnehmer Sprachausbildung Deutsch zur Vorbereitung LGAI 2016 – 2017 Ein Teilnehmer LGAI und ein Teilnehmer Sprachausbildung Deutsch zur Vorbereitung LGAI Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11389 Vereinigte Arabische Emirate 2014 Ein Teilnehmer Praktikum Einheitsführer Artillerie (Heer) Katar Keine Teilnahme an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr. 31. Inwieweit ist die deutsche Unterstützung bei der Modernisierung des saudiarabischen Grenzschutzes nach wie vor Teil einer strategischen Partnerschaft im Sicherheitsbereich (www.tagesspiegel.de/politik/saudi-arabienund -deutschland-der-preis-der-zusammenarbeit/12682716.html)? Die deutsche Unterstützung bei der Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes ist Teil einer Kooperation im Sicherheitsbereich. Sichere Grenzen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Terrorismusbekämpfung. Aus sicherheitspolitischer Sicht ist Saudi-Arabien weiterhin ein wichtiger Kooperationspartner im arabischen Raum. Vor diesem Hintergrund wird die Unterstützung bei der Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes durch Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei auf Grundlage eines zwischen den Innenministerien Deutschlands und Saudi-Arabiens am 8./17. März 2015 unterzeichneten Ressortabkommens fortgesetzt. 32. Wie sind die Gesamtkosten, die Deutschland seit Beginn der Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei für den saudischen Grenzschutz entstanden sind (www.tagesspiegel.de/politik/saudi-arabien-und-deutschlandder -preis-der-zusammenarbeit/12682716.html) (bitte konkret auflisten, welche Maßnahme in welcher Höhe finanziert wurde)? Alle auslandsbedingten Mehrkosten, die aufgrund der Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei entstehen, werden vom Innenministerium des Königreichs Saudi Arabien erstattet. Diese Finanzmittel werden direkt an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gezahlt. Die GIZ erbringt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern administrative und logistische Unterstützungsleistungen, die im Rahmen der Umsetzung des Projekt- und Finanzmanagements zur Durchführung der Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei erforderlich sind. Alle Kosten, die bei der GIZ für die Erledigung dieser administrativen und logistischen Unterstützungsaufgaben entstehen, werden durch das saudi-arabische Innenministerium ebenfalls erstattet. Kosten, die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ausstattung der Bundespolizisten im Rahmen einer auslandsbedingten Tätigkeit erforderlich sind (zum Beispiel sondergeschützte Fahrzeuge) sowie für die Vor- und Nachbereitung eines Auslandseinsatzes in Deutschland werden nicht in den auslandsbedingten Mehrkosten erfasst. Diese Kosten werden – unabhängig von der Art des Auslandseinsatzes und dem Land, in dem dieser stattfindet – aus Mitteln des Bundeshaushalts getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Wie viele Bundespolizisten waren seit Beginn an der Trainings- und Beratungsmaßnahmen für den saudischen Grenzschutz beteiligt, und mit welchen Aufgaben waren sie betraut (www.tagesspiegel.de/politik/saudi-arabienund -deutschland-der-preis-der-zusammenarbeit/12682716.html)? Seit Beginn der Trainings- und Beratungsmaßnahmen haben sich insgesamt 110 (männliche) Beamte der Bundespolizei in einem besonderen Auswahlverfahren qualifiziert, in Saudi-Arabien Lehrgänge zu Gunsten des dortigen Grenzschutzes durchzuführen. Die dort eingesetzten Trainer rekrutieren sich grundsätzlich aus diesem Pool. Darüber hinaus wurde unter anderem für die Fortbildung der weiblichen Angehörigen des saudi-arabischen Grenzschutzes im Jahr 2016 eine Beamtin der Bundespolizei eingesetzt. Im Jahr 2017 ist der Einsatz von drei Beamtinnen beabsichtigt. Zur Koordinierung aller vor Ort erforderlichen Maßnahmen unterhält die Bundespolizei seit 2009 ein Projektbüro in Riad, in dem fünf Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei eingesetzt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 34. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) in Saudi-Arabien in den letzten fünf Jahren hingerichtet (bitte nach Jahren auflisten)? In Saudi-Arabien wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung Todesurteile wie folgt vollstreckt: 2012 76 2013 79 2014 87 2015 158 2016 154. 35. Inwieweit trifft es zu, dass Saudi-Arabien auf eine engere Zusammenarbeit mit Deutschland im militärischen Bereich drängt, worunter unter anderem die Ausbildung saudi-arabischer Soldaten durch die Bundeswehr zu verstehen ist (www.tagesspiegel.de/politik/abkommen-mit-saudi-arabienverteidigungsministerin -will-saudische-offiziere-in-deutschland-schulen/ 14954782.html)? Saudi-Arabien hat eine Anfrage für die Ausbildung saudi-arabischer Offiziersanwärter gestellt. Derzeit verhandeln beide Seiten über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. 36. Inwieweit plant die Bundesregierung nach wie vor, neben Schulungen für drei bis fünf Angehörige der saudischen Streitkräfte pro Jahr, einen Verbindungsoffizier der Bundeswehr in das Hauptquartier einer von Saudi-Arabien geführten regionalen Anti-Terror-Allianz (die sogenannte Islamic Military Counter Terrorism Coalition) zu entsenden, und wie weit ist der Stand der Prüfung dieses Anliegens (www.tagesspiegel.de/politik/abkommen-mitsaudi -arabien-verteidigungsministerin-will-saudische-offiziere-in-deutschlandschulen /14954782.html)? Eine Entsendung von Bundeswehrangehörigen als Berater für das Hauptquartier der sogenannten „Islamic Military Counter Terrorism Coalition“ ist derzeit nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11389 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den gesundheitlichen Zustand von Raif Badawi, der zu 1 000 Peitschenhieben und zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden ist (www.deutschlandfunk.de/saudi-arabiensneue -aussenpolitik-anzeichen-einer.724.de.html?dram:article_id=374534)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der gesundheitliche Zustand von Raif Badawi stabil. Die Vollstreckung der Stockschläge ist seit circa zwei Jahren ausgesetzt . 38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation von Ali al-Nimr, Neffe des Anfang 2016 hingerichteten schiitischen Klerikers und Menschenrechtlers Nimr al-Nimr, der durch Kreuzigung hingerichtet werden soll, weil er 2012 im Alter von 17 Jahren an Protesten gegen die saudische Diktatur im Rahmen des Arabischen Frühlings teilgenommen hat und seitdem inhaftiert ist (www.bild.de/politik/ausland/saudi-arabien/die-todfeinde -des-saudi-koenigs-44006978.bild.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich Ali al-Nimr weiterhin in Haft. 39. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von den im Jahr 2016 insgesamt 153 in Saudi-Arabien hingerichteten Menschen 47 wegen Terrorvorwürfen exekutiert worden sind, darunter der prominente schiitische Geistliche Nimr al-Nimr (AFP-Meldung vom 31. Dezember 2016)? Zur Anzahl der Hinrichtungen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Zu Jahresbeginn 2016 hat Saudi-Arabien insgesamt 47 wegen terroristischer Verbrechen verurteilte Personen hingerichtet. 43 Hinrichtungen betrafen Sunniten, die mit Al-Qaida Verbrechen in Verbindung gestanden haben sollen und größtenteils für Taten aus den Jahren vor 2009 zum Tode verurteilt worden waren (unter anderem wegen Tötung westlicher Ausländer). Vier der Hingerichteten waren Schiiten , darunter der Geistliche Nimr al-Nimr. 40. Wie viele Hinrichtungen hat es in den letzten fünf Jahren in Saudi-Arabien, den VAE und Katar gegeben, und wie viele Menschen davon sind wegen Terrorvorwürfen exekutiert worden (bitte entsprechend der Länder nach Jahren auflisten)? Zur Anzahl der Hinrichtungen in Saudi-Arabien wird auf Frage 34 verwiesen. Zur Einordnung der Verurteilungsgründe für das Jahr 2016 wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. Für die Vorjahre liegen der Bundesregierung nicht durchgehend Erkenntnisse vor. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Todesurteile wie folgt vollstreckt: 2012: Keine Todesstrafe vollstreckt 2013: Keine Todesstrafe vollstreckt 2014: Eine Hinrichtung; keine Terrorvorwürfe 2015: Eine Hinrichtung, wegen Terrorismus 2016: Keine Todesstrafe vollstreckt. In Katar haben in den vergangenen Jahren keine Hinrichtungen stattgefunden. Die Todesstrafe wurde seit 2003 nicht mehr vollstreckt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 23 a) Revolver und halbautomatische Pistolen Hinweis: Nicht berücksichtigt wurden Sportrevolver und Sportpistolen. Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 - - 239 2011 11 70 1.302 2012 500 2 150 2013 - 12 360 2014 31 - 86 2015 - - 8 2016 9 - 12 b) Gewehre und Karabiner im Sinne der Nr. 29d) KWL Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 6 - - 2011 46 - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - c) Maschinenpistolen im Sinne von Nr. 29 b) KWL Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 - 103 34 2011 1.233 - - 2012 3 4 50 2013 20 - 341 2014 - - 24 2015 - - 3.000 2016 - - 565 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11389 d) Sturmgewehre im Sinne von 29c) KWL Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 3.002 - 625 2011 4.213 - 16 2012 1 1 805 2013 18.201 - 167 2014 - - 30 2015 - - 30 2016 - - 77 e) leichte Maschinengewehre im Sinne von Nr. 29a) KWL Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 - - - 2011 - - - 2012 1 - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - 196 - 2016 - - - f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer im Sinne von Nr. 30 KWL Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 1 - - 2011 - - 1 2012 - - - 2013 - - 108 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode g) rückstoßfreie Gewehre im Sinne von Nr. 37 KWL Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 - - - 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - - - 2016 - - - h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme im Sinne von Nr. 10 und 11 KWL Jahr Menge in Stück Saudi-Arabien Katar Vereinigte Arabische Emirate 2010 - - - 2011 - - - 2012 - - - 2013 - - - 2014 - - - 2015 - 53 - 2016 - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11389 Anlage zu Frage 24 Saudi-Arabien: Jahr Menge in Stück Typen 2010 2 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2011 - 2012 - 2013 2 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2014 17 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2015 3 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2016 - Katar: Jahr Menge in Stück Typen 2010 - 2011 3 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2012 2 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2013 231 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2014 5 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2015 410 Landfahrzeuge im Sinne von a), b) und d) 2016 13 Landfahrzeuge im Sinne von d) Vereinigte Arabische Emirate: Jahr Menge in Stück Typen 2010 26 Landfahrzeuge im Sinne von b) und d) 2011 160 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2012 28 Landfahrzeuge im Sinne von b) und d) 2013 70 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2014 4 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2015 22 Landfahrzeuge im Sinne von d) 2016 38 Landfahrzeuge im Sinne von b) und d) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 26 Im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit wurden seit dem Jahr 2012 folgende Maßnahmen durchgeführt: Saudi-Arabien: Kooperationspartner (Deutschland / Saudi- Arabien) Ort Beginn Ende Maßnahme / Projektbe-schreibung Kosten / Euro Bundeskriminalamt/ General Intelligence Department (GID) Riad 15.06.2013 19.06.2013 Lehrgang Ermittlungen bei Erpressung, Geiselnahme, Entführung 1.916,68 Bundeskriminalamt/ Innenminister und verschiedene Leiter zentraler Strafverfolgungsbehörden Riad 23.11.2013 28.11.2013 Dienstreise Präsident zu Fachgesprächen im Bereich Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Rauschgiftkriminalität und der Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit 8.750,00 Bundeskriminalamt/ General Intelligence Department (GID) Riad 17.03.2014 20.03.2014 Dienstreise / Informationsaustausch von Mitarbeitern der Abteilung Staatsschutz 13504,53 Bundeskriminalamt/ Directorate of Narcotics (GDNC) Wiesbaden 10.11.2014 14.11.2014 Arbeitsbesuch Kriminaltechnisches Institut 6.143,78 Bundeskriminalamt/Abteilung für Sicherheitsausbildung im saudischen Innenministerium Berlin 23.06.2014 27.06.2014 Arbeitsbesuch eines Perso-nenschützers 801,46 Bundeskriminalamt/GID Riad 31.05.2015 04.06.2015 Lehrgang Terrorismusbe-kämpfung 4.038,07 Bundeskriminalamt/GID Wies- baden 19.04.2015 24.04.2015 Arbeitsbesuch Kriminaltechnik zum Thema Forensische IT 724,62 Darüber hinaus hat die Bundespolizei Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des in Frage 31 angesprochenen Projekts zur Modernisierung des Grenzschutzes im Königreich Saudi-Arabien durchgeführt. Im Jahr 2012 haben 38 Lehrgänge im Bereich der Nordgrenze Saudi-Arabiens in Arar und Al Shouba stattgefunden. Dabei handelte es sich um folgende Kurse: Lehrgangsart Anzahl Officer Base Course for Junior Officer 2 Officer Enhanced 5 Officer Enhanced for Junior Officer 2 Enlisted Base 19 Enlisted Enhanced 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11389 Nach einer Neustrukturierung des Projekts im Jahr 2013 und einer Beendigung der Maßnahmen im Bereich der Nordgrenze Saudi-Arabiens haben ab dem Jahr 2014 folgende Lehrgänge in Trainingseinrichtungen des saudi-arabischen Grenzschutzes (Border Guard) in Riad, Dammam, Djedda, Yanbu, Al Wajh und Al Gurayyat stattgefunden: Lehrgangsart Zahl der Lehrgänge im Jahr 2014 Zahl der Lehrgänge im Jahr 2015 Zahl der Lehrgänge im Jahr 2016 Command and Control Officer Course 6 11 6 Operational Officer Course 15 0 0 Trainer Preparation Course 2 0 2 Methods and Principles of Training Course 1 0 0 Trainer Main Course 0 2 1 Trainer Upgrade Course 0 2 1 Enlisted Course 0 6 39 Security Training for Female- Border Guard 0 0 2 Dog Trainer Course 0 0 1 Operational Training Product Design Course 0 0 1 Operational Training Management Course 0 0 1 Operational Training Assessment Course 0 0 1 Risk Analysis Course 0 0 1 INSGESAMT 24 21 56 Bei den Trainingsmaßnahmen handelt es sich um grenzpolizeiliche Module von einer Dauer von vier bis acht Wochen. Adressaten der Maßnahmen sind insbesondere Führungskräfte (Offiziere) des saudi-arabischen Grenzschutzes, die im Bereich von Lagezentren, Führungs- und Einsatzleitstellen oder insgesamt in den polizeifachlichen Führungs- und Einsatzprozess eingebunden sind. Langfristiges Ziel der Maßnahmen ist die selbständige und nachhaltige Wahrnehmung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch den saudi-arabischen Grenzschutz (Border Guard). In diesem Sinne unterstützt die Bundespolizei im Rahmen eines Mentorings die zuvor als Trainer ausgebildeten Angehörigen des saudi-arabischen Grenzschutzes bei deren Schulungen für die unteren Dienstgrade in grenzpolizeilichen Basismaßnahmen („Enlisted Courses“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vereinigte Arabische Emirate (ARE): Kooperationspartner (Deutschland / ARE) Ort Beginn Ende Maßnahme / Projektbeschrei-bung Kosten / Euro Bundeskriminalamt /Innenministerium , State Security ARE 09.03.2012 13.03.2012 Dienstreise Präsident zur Abstimmung Polizeilicher Ausbildungsund Ausstattungshilfe 9.300,00 Bundeskriminalamt /Innenministerium , Abu Dhabi Police Meckenheim 23.04.2012 24.04.2012 Fachbesuch mobiles Einsatzkommando 295,84 Bundeskriminalamt /Dubai Police Wiesbaden 21.05.2012 23.05.2012 Fachbesuch des Kriminaltechnischen Instituts 284,19 Bundeskriminalamt /Dubai Police Wiesbaden 04.06.2012 06.06.2012 Fachbesuch Kriminalistisches Institut (Bundeskriminalamt) und Deutsche Hochschule der Polizei keine Bundeskriminalamt /Dubai Police Wiesbaden 18.06.2012 19.06.2012 Abstimmung Hospitationen im Bereich Cybercrime 247,99 Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 09.09.2012 27.09.2012 Lehrgang Grenzschutz keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Flughafen Abu Dhabi 09.09.2012 27.09.2012 Lehrgang Grenzschutz keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Flughafen Abu Dhabi 18.11.2012 22.11.2012 Expertenaustausch Grenzschutz keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Flughafen Abu Dhabi 25.11.2012 06.12.2012 Expertenaustausch Grenzschutz /Luftsicherheit keine Bundeskriminalamt / Abu Dhabi Police ARE 26.11.2012 29.11.2012 Workshop kriminalpolizeilicher Meldedienst 200,00 Bundeskriminalamt / Abu Dhabi Police ARE 10.12.2012 20.12.2012 Lehrgang Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen 480,36 Bundespolizei / Abu Dhabi Police Flughafen Düsseldorf 11.12.2012 14.12.2012 Delegationsbesuch 1.000,00 Bundeskriminalamt / Innenministerium Meckenheim / Stuttgart 11.03.2013 15.03.2013 Delegationsreise in Zeugen-schutzangelegenheiten 510,00 Bundeskriminalamt / Innenministerium Meckenheim 12.03.2013 15.03.2013 Arbeitsbesuch zum Thema Zeugenschutz 55,08 Bundeskriminalamt / Dubai Police Wiesbaden 02.09.2013 06.09.2013 Arbeitsbesuch zum Thema Dak-tyloskopischer Spurenvergleich 275,82 Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 07.09.2013 27.09.2013 Lehrgang Grenzschutz keine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11389 Bundeskriminalamt / Abu Dhabi Police Dubai 22.09.2013 26.09.2013 Bedarfserhebungsreise, Senior Expert Kriminaltechnik 1.874,45 Bundeskriminalamt / Abu Dhabi Police Wiesbaden 27.09.2013 27.09.2013 Besuch vom Leiter SSD Abu Dhabi bei PR a.D. Ziercke keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Flughafen Düsseldorf 21.10.2013 25.10.2013 Einweisung von drei Führungskräften der Abu Dhabi Police im Bereich Grenzpolizei 673,75 Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 19.01.2014 31.01.2014 Lehrgang Luftsicherheit keine Bundespolizei / Sicherheitsbehörden (auch Zivilschutz ) Berlin 12.03.2014 12.03.2014 Einweisung einer ARE-Delegation in die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei im Bereich Bahnpolizei keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 30.03.2014 10.04.2014 Lehrgang Grenzschutz (Bekämpfung von Urkundenkriminalität) keine Bundespolizei / Innenministerium , Sicherheitsbehörden Flughafen Frankfurt /Main 26.05.2014 27.05.2014 Einweisung im Bereich Luftsi-cherheit / Grenzpolizei 567,00 Bundeskriminalamt / Abu Dhabi Police Wiesbaden 01.06.2014 03.06.2014 Arbeitsbesuch / Informations-austausch zu IT, IT-Systemen 428,85 Bundeskriminalamt / Dubai Police ARE 01.10.2014 31.12.2014 Arbeitsbesuch Leiter Kriminaltechnik (Bundeskriminalamt) bei Kriminaltechnik Dubai 43,70 Bundeskriminalamt / Dubai Police ARE 20.10.2014 24.10.2014 Informationsaustausch bei Kriminaltechnik zu Schrifteinfärbemitteln 23,90 Bundespolizei / Arab Civil Aviation Commission Flughafen Frankfurt /Main 13.09.2015 16.09.2015 Expertenaustausch Luftsicherheit 11.156,00 Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 31.10.2015 12.11.2015 Lehrgang Luftsicherheit keine Bundeskriminalamt / Dubai Police Wiesbaden 16.11.2015 20.11.2015 Arbeitsbesuch bei Kriminaltech-nik zur Stimmerkennung 204,50 Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 13.10.2016 27.10.2016 Lehrgang Grenzschutz (Bekämpfung von Urkundenkriminalität) keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 16.10.2016 20.10.2016 Lehrgang Grenzschutz (Bekämpfung von Urkundenkriminalität) keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 13.11.2016 17.11.2016 Lehrgang Luftsicherheit keine Bundespolizei / Abu Dhabi Police Abu Dhabi 20.11.2016 24.11.2016 Lehrgang Luftsicherheit keine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11389 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Katar: Kooperationspartner Ort Beginn Ende Maßnahme / Projektbeschreibung Kosten / Euro Bundeskriminalamt / Premierund Innenminister Katar 23.11.2013 28.11.2013 Dienstreise Präsident zu Fachgesprächen im Bereich Terrorismusbekämpfung , Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Rauschgiftkriminalität und der Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit 8.750,00 Bundeskriminalamt / Golfkooperationsrat (GCC) Katar 08.12.2014 11.12.2014 Speziallehrgang Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität 551,84 Bundeskriminalamt / Nationales Komitee für Terrorismusbekämp - fung Berlin 15.06.2015 16.06.2015 Arbeitsbesuch Terrorismusbekämpfung (terroristische Bedrohungslagen und Konzepte zur Deradikalisierung ) 416,95 Bundespolizei / Einwanderungsund Luftsicherheitsbehörden Flughafen Frankfurt /Main 05.10.2015 07.10.2015 Expertenaustausch Luftsicherheit / Grenzpolizei 576,00 Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (Polizeipräsident in Berlin) / Innenministerium Berlin 03.02.2016 08.02.2016 Seminar Sport und Sicherheit, Hospitation aus Anlass einer Fußballveranstaltung 1.140,71 Bundespolizei / Einwanderungsbüro Doha Flughafen Flughafen Frankfurt /Main 14.03.2016 18.03.2016 Hospitation Grenzschutz (Bekämp-fung von Urkundenkriminalität) 178,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333