Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11458 18. Wahlperiode 07.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11015 – Deutsches Engagement im Bereich der Sicherheitssektorreform V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat „Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ vom Juli 2016 hat die Kommission der Europäischen Union (EU) einen erneuten Versuch unternommen, einen bisher bestehenden Flickenteppich an bi- und multilateralen Programmen, Initiativen und Instrumenten in einen gemeinsamen Rahmen zu fassen. Ziel ist es, dass bestehende Maßnahmen aus den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Außenpolitik, Entwicklungspolitik und „Freiheit, Sicherheit und Justiz“ zusammengeführt und unter dem Begriff Sicherheitssektorreform (SSR) besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Die EU hat bereits im Jahr 2005 bzw. 2006 zwei Konzepte für SSR-Maßnahmen entwickelt, die sich eng an den Leitlinien des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Commitee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Konzept der Sicherheitssektorreform orientieren. Gemessen an den in den Dokumenten gesteckten Zielen sind die Aktivitäten, Maßnahmen und Missionen der EU allerdings häufig deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Selten wurde ein wirklich umfassender Ansatz verfolgt und auch die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit der EU ist weiterhin verbesserungswürdig . Darüber hinaus wird regelmäßig auf ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen verschiedenen Aspekten der Sicherheitssektorreform verwiesen. Während auch der neue EU-weite Strategierahmen wie viele vorherige Konzeptpapiere betont, dass der Sicherheitssektor „einer wirksamen demokratischen Kontrolle und Aufsicht unterliegen“ muss, kommen Beobachter zu dem Schluss, dass in der Praxis die „Ertüchtigung“ von Sicherheitskräften dominiert und die Verbesserung von demokratischen bzw. zivilen Kontrollmechanismen als Programmziel vernachlässigt wird (vgl. S. Eckhard „Zwischen Ertüchtigung und Wertewandel“ von November 2014 oder U. Schröder „Die Europäische Union und Sicherheitssektorreform“ von Januar 2013). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Bereich der Sicherheitssektorreform (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen im Bereich Sicherheitssektorreform mit dem Ziel, die Sicherheitskräfte von Partnerstaaten und Regionalorganisationen zu stärken, zu professionalisieren, ihre Ausstattung zu verbessern und die demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle über die Sicherheitskräfte zu stärken. Über das Auswärtige Amt werden mit dem Instrument des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Streitkräfte in den Bereichen Logistik, Sanitäts- und Pionierwesen unterstützt. Mit dem im Jahr 2017 aufgelegten Instrument der „Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung“ werden Polizeikräfte in Partnerländern gestärkt. In einer ersten Phase werden insbesondere Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Kriminalpolizei (insbesondere Tatortarbeit) und Grenzschutz (insbesondere Urkundendelikte ) sowie Ausstattungsmaßnahmen realisiert. Mit der – vom Auswärtigem Amt gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bewirtschafteten – Ertüchtigungsinitiative werden Maßnahmen zur Stärkung der Streitkräfte, der Polizeien, des Katastrophenschutzes, der Kontrolle der Kleinwaffen wie auch der Detektion von biologischen Kampfstoffen gefördert. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird insbesondere die Reform von Sicherheitsinstitutionen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Menschenrechten und die Korruptionsbekämpfung unterstützt, wie etwa Justiz- und Gefängnisreformen oder Schulungen der Polizei zu Fällen von Gewalt gegen Frauen. Mit diesem Ziel werden auch multilaterale Institutionen wie die der Afrikanischen Union unterstützt. In den vergangenen Jahren wurde auch die Reintegration ehemaliger Kämpfer im Rahmen von Demobilisierungsprogrammen gefördert. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre bi- und multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen in den im Juli 2016 von der EU vorgelegten Referenzrahmen (JOIN(2016) 31 final) einzupassen? a) Welche Programme wurden bereits angemeldet (bitte auflisten)? b) Bei welchen Programmen ist noch geplant, diese in den Referenzrahmen der EU einzupassen (bitte auflisten)? c) Bei welchen Programmen ist derzeit nicht geplant, diese in den Referenzrahmen der EU einzupassen, und warum nicht (bitte auflisten und einzeln begründen)? Die Fragen 2, 2a bis 2c werden zusammengefasst beantwortet. In seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2016 hat der Rat den EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR) angenommen . Aktuell prüft die Bundesregierung, inwiefern deutsche Programminhalte eingepasst werden können. Grundsätzlich wird das Engagement der EU im Bereich des Sicherheitssektors begrüßt, auch im Hinblick auf eine verbesserte Koordination der einzelnen Maßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11458 3. Welche der durch Deutschland derzeit und seit 2005 unterstützten bi- und multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen haben bzw. hatten nach Ansicht der Bundesregierung primär zum Ziel, a) die demokratische bzw. zivile Kontrolle über die jeweiligen Sicherheitskräfte (Militär, Polizei, Geheimdienst, Grenzschutz etc.) zu verbessern bzw. zu stärken; Entsprechende Programme der Bundesregierung haben generell zum Ziel, Partnerländer und Regionalorganisationen zu befähigen, interne und regionale Konflikte eigenständig besser zu bewältigen. Folgende Projekte zielen darauf ab, eine gesellschaftliche oder demokratische Kontrolle über die Sicherheitskräfte zu stärken: Nigeria: 2016/2017; Trainings- und Dialogmaßnahmen zwischen Vertretern der nigerianischen Sicherheitsorgane und der Zivilgesellschaft; 250 000 Euro (2016); 400 000 Euro (2017) Tunesien: 2016; verbesserte Koordination und Vertrauensbildung zwischen Sicherheitssektor und Bevölkerung; 1 000 000 Euro Tunesien: 2017; Unterstützung der Sicherheitssektorreform in Zusammenarbeit mit dem tunesischem Innenministerium, dem zivilen tunesischen Sicherheitssektor sowie der Parlaments- und Rechtsstaatsorgane; 1 000 000 Euro Niger: 2017; Stärkung der Kooperation zwischen Regierungsorganen und zivilgesellschaftlichen Akteuren; 400 000 Euro Indonesien: 2006 bis 2007; Stärkung der parlamentarischen Kontrolle über Sicherheitssektoren; 454 000 Euro Indonesien: 2009 bis 2010; Stärkung der guten Regierungsführung, der regionalen Zusammenarbeit und der militärisch-zivilen Zusammenarbeit; 691 000 Euro Palästinensische Gebiete: 2017; Stärkung des Beschwerdemechanismus und der Rechtsstaatlichkeit in den Sicherheitsbehörden sowie Förderung der Transparenz gegenüber Medien in den palästinensischen Gebieten; 678 000 Euro. Einige der Projekte haben Komponenten, die die zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte fördern. Hierzu zählen unter anderem die Projekte zum Ausbau des Ehrenamtlichen- und Freiwilligenengagements im Bereich Katastrophenschutz in Tunesien (6,4 Mio. Euro in 2016/2017) und Jordanien (2,9 Mio. Euro in 2016/2017) im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative. In folgenden übergreifenden entwicklungspolitischen Programmen sind oder waren zudem relevante Komponenten mit dem entsprechenden Ziel enthalten: Afrikanische Union (AU): 2009 bis 2018; Förderung der AU beim Aufbau einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (17,5 Mio. Euro), unter anderem Beitrag zur Stärkung der zivilen Komponente und damit auch der zivilen Kontrollmöglichkeit von Friedensmissionen der Afrikanischen Union Afrikanische Union: 2009 bis 2018; Förderung des Forschungs- und Bildungsprogramms der AU zu Frieden und Sicherheit (16 Mio. Euro), unter anderem durch das berufsbegleitende Masterprogramm „Managing Peace and Security in Africa“ für Mitarbeiter der AU Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Organisation des Eastern Africa Standby Force Coordination Mechanism (EASFCOM): 2011 bis 2014; Stärkung der zivilen Komponente und der EASFCOM (3,6 Mio. Euro), unter anderem Unterstützung Trainingskurse und Manöversimulationen für Militär, Polizei und Beamten aus Innen- und Außenministerien der EASFCOM-Mitgliedsländer mit dem Schwerpunkt zivile Aspekte einschließlich ziviler Kontrolle von Sicherheitskräften. Zentraler Gegenstand der Trainingskurse für hochrangige Fach- und Führungskräfte wie der „Foundation Course for Peace Support Operations“ und der „Governance and Diplomacy for Peace and Security“ war die zivile und demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors. Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC): 2005 bis 2014; Unterstützung von Frieden, Sicherheit und guter Regierungsführung in der Region SADC (18,4 Mio. Euro), unter anderem Beitrag zur Stärkung der zivilen Komponente und damit auch der zivilen Kontrollmöglichkeit von multidimensionalen SADC-Peacekeeping-Truppen durch Entwicklung und Bereitstellung eines Personalbeschaffungs- und Managementsystems Südafrika: 2011 bis 2018; Programm Gewaltprävention (9,5 Mio. Euro), unter anderem Stärkung und Verbesserung der demokratischen und zivilen Kontrolle der südafrikanischen Polizei durch Trainingsmaßnahmen und Austausch von Best Practices zu gewaltpräventiven Maßnahmen Südafrika: 2007 bis 2015; Deutsch-Südafrikanischer Trilateraler Kooperationsfonds für Dreiecks- und Süd-Süd-Kooperationen mit Ghana, DR Kongo, Nigeria, SADC, Tansania, Uganda (5 Mio. Euro), unter anderem Stärkung der Kapazitäten von Menschenrechts- und zivilen polizeilichen Aufsichtsbehörden zur Durchführung von Untersuchungen zu polizeilichen Vergehen. b) die Fähigkeiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch sogenannte Ertüchtigungsmaßnahmen , also Ausbildung und Training sowie die Bereitstellung von Technik, Infrastruktur oder Ausrüstung, zu verbessern; Der Verbesserung von Ausstattung und Ausbildung diente insbesondere das Programm der „militärischen Ausstattungshilfe der Bundesregierung“. Dieses umfasst : Afghanistan: 2005 bis 2012; Aufbau Logistikschule 8 200 000 Euro (ab 2010 ISAF Finanzierung durch ANA-Trust-Funds) Äthiopien: 2013 bis 2016; Ausbildungskomponenten Feldlagerbau/-betrieb FICHE; Technisches Kolleg/ Sanitätsstation HOLETA 3 700 000 Euro Dschibuti: 2005 bis 2008; Kfz-Werkstatt Ausbildung 1 400 000 Euro Ghana: 2005 bis 2008; Einrichtung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) 1 400 000 Euro Ghana: 2009 bis 2017; Aufbau/Zertifizierung Instandsetzungseinrichtung der Pioniereinheit 10 970 000 Euro Mali: 2005 bis 2012; Pionierausbildungszentrum 9 000 000 Euro Mali: 2014 bis 2017; Zentralwerkstatt der Pioniere, Pioniermaschineneinheit/ Feldlagerbetriebseinheit 6 470 000 Euro Marokko: 2005 bis 2008; Abschluss und Nachsorge des seit 1968 bestehenden Programms zur Berufsausbildung 510 000 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11458 Namibia: 2005 bis 2012; Aufbau und Ausstattung Mobiles Feldhospital (UN Level II) 6 200 000 Euro Namibia: 2013 bis 2017; Aufbau Feldlagerbetriebsfähigkeit, Fachambulanz OKAHANDJA, Mobile Field Hospital 4 650 000 Euro Nigeria: 2005 bis 2008; Sanitätsstation Jaji; 1 500 000 Euro Nigeria: 2013 bis 2017; Schulungseinrichtung für Instandsetzung; Sanitätsmaterial für Militärhospital Kaduna, Aufbau einer Fachambulanz, Mobile Medical Care Unit (MMCU) 3 690 000 Euro Senegal: 2005 bis 2008; Ausbildung und Ausstattung Brunnenbohrmeister 1 500 000 Euro Senegal: 2013 bis 2017; Aufbau einer Feldlagerbetriebskomponente, Ausbildungszentrum Bargny, Nachsorge für das Brunnenbohrprogramm, Diensthundeschule 6 150 000 Euro Tansania: 2005 bis 2012; Aufbau und Ausstattung einer Mobile-Medical- Care-Unit 5 500 000 Euro Tansania: 2013 bis 2017; Bau/Ausstattung einer militärischen Sanitätsschule, Teilsanierung des militärischen Krankenhauses in MWANZA, Mobile-Medical -Care-Unit, Fachambulanz auf der Insel PEMBA, Ausbildungszentrum für Kfz-Berufe, Mobile Medical Care Units UNMISS 6 810 000 Euro. Der Schwerpunkt der Ertüchtigungsinitiative liegt in den Bereichen Ausstattung und Ausbildung. Die Bandbreite erstreckt sich von einer Erhöhung der Sanitätsversorgung , der Biosicherheit und des Katastrophenschutzes bis zu einer Verbesserung der Absicherung von Grenzen in den Schwerpunktländern. Das Vierjahresprogramm der polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (AAH-P) in den Schwerpunktländern Marokko, Tunesien, Jordanien, Nigeria und in den Palästinensischen Gebieten konzentriert sich auf Maßnahmen der Ausbildung , die ergänzt werden durch begleitende Ausstattungshilfe. Dieses Programm umfasst in erster Linie polizeifachliche Ausbildung der Grenz- und Kriminalpolizeien , aber auch die Beschaffung von ausbildungsbegleitender Ausstattung (zum Beispiel Urkundenprüfgeräte) zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Das Gesamtvolumen für den Zeitraum 2017 bis 2020 beträgt rund 20 Mio. Euro. c) die jeweiligen Sicherheitskräfte stärker für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit , geschlechterspezifische Gewalt und die Rechte von Kindern zu sensibilisieren (bitte einzeln mit Projektzeitraum und Budget auflisten)? Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sind im Rahmen der Ausbildungsmaßnahmen stets Teil der Ausbildung vor Ort. Dies gilt auch für die Vielzahl an polizeilichen und militärischen Austauschprogrammen, in deren Zusammenhang zukünftiges Führungspersonal aus Partnerstaaten eine Ausbildung in Deutschland erhält. Besondere Bedeutung haben diese Aspekte auch bei den Vorbereitungslehrgängen für VN-Einsätze an dem von der Bundesregierung unterstützten Ausbildungszentren „Kofi Annan Integrated Peacekeeping Training Centre“ in Accra, Ghana. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dieses Ausbildungszentrum wird bislang mit insgesamt über 20 Mio. Euro unterstützt . Die Bundesregierung unterstützt zudem die „École de Maintien de la Paix“ in Bamako, Mali. Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts haben oder hatten zahlreiche Programme auf den oben genannten Themen ihren Fokus, unter anderem Jordanien: 2016; NATO-Treuhandfonds zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Ausbildung von Frauen in jordanischen Streitkräften, 500 000 Euro Pakistan: 2012 bis 2017; Unterstützung des Kompetenzaufbaus strafrechtlicher Ermittlungsakteure 3 000 000 Euro Libyen: 2017; Förderung von libyschen Frauen im Übergang der staatlichen Strukturen, 318 000 Euro Ruanda: 2009 bis 2010; Sensibilisierung von Jugendlichen für Fragen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und deren juristische Konsequenzen; 167 700 Euro. Sierra Leone: 2010, Unterstützung Ausbildung zum Schutz vor sexueller Gewalt ; 92 000 Euro Uganda: 2010 bis 2011; Unterstützung Zugang zu Justizorganen für Frauen während und nach Konflikten; 1 900 000 Euro Nepal: 2010; Reintegration von Kindersoldaten; 569 790 Euro Myanmar: 2010; Maßnahmen gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten; 255 000 Euro Demokratische Republik Kongo: 2013; Maßnahmen zur Reintegration von Kindersoldaten; 350 000 Euro Kolumbien: 2014; Präventionsmaßnahmen gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten ; 903 000 Euro. Friedenserhaltende Maßnahmen: Liberia: 2010; Unterstützung für Frauen und Kinder in Konflikten; 102 000 Euro Kamerun, Nigeria, Niger, Tschad: 2017 bis 2019; Die Tschadseeinitiative beinhaltet Maßnahmen zur Opferbetreuung, insbesondere für Opfer sexueller Gewalt und Maßnahmen zur Konfliktmediation, insbesondere zwischen Flüchtlingen und auf-nehmenden Gemeinden; 10 000 000 Euro Afrika: 2016; VN Department of Peacekeeping Operations (DPKO) Effektivitätssteigerung für VN Peacekeeping im Bereich Schutz von Kindern; 245 000 Euro Überregional über OSZE: 2016; Stärkung von Frauen in Führungspositionen für Grenzschutz; 120 000 Euro Überregional: 2006 bis 2007; Anti-Prostitutionskampagne in VN-Friedenstruppen ; 233 000 Euro Überregional: 2007; Erarbeitung Verhaltensregeln bei Gender-Verstößen (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts); 300 000 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11458 In übergreifenden entwicklungspolitischen Programmen sind oder waren zudem relevante Komponenten mit dem entsprechenden Ziel enthalten: Afghanistan: 2006 bis 2017; Förderung der Rechtsstaatlichkeit (42,9 Mio. Euro), Komponente zur Verbesserung der Fähigkeit von Polizei und Justiz gesetzes- und verfassungskonform zu handeln; Durchführung von Polizei- Bürger-Dialogforen, um Polizeiarbeit näher an die Bedürfnisse der Bevölkerung (insbesondere Frauen und Kinder) heranzuführen Guatemala: 2001 bis 2013; Programm zur Unterstützung des Friedensprozesses (14,9 Mio. Euro), unter anderem zur Förderung von Polizeireformen Nicaragua: 2005 bis 2012; Programm zur Förderung guter Regierungsführung und lokaler Entwicklung (13 Mio. Euro), unter anderem Förderung der Genderpolitik der Nationalpolizei Nicaraguas Pakistan: 2009 bis 2017; Förderung der guten Regierungsführung (23 Mio. Euro), unter anderem die Sensibilisierung von Justiz- und Vollzugsbehörden zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt Peru: 2002 bis 2015; Unterstützung der Strafverfahrensreform sowie der Justiz (6,1 Mio. Euro), unter anderem Fortbildung von Polizeikräften Indonesien: 2003 bis 2013; Förderung des United Nations Office on Drugs and Crime, (2,5 Mio. Euro), Stärkung von Integrität und Kapazität des Justizsektors in Indonesien Kambodscha: 2015 bis 2017; Zugang zu Recht für Frauen (2 770 000 Mio. Euro), unter anderem Förderung der Schulung von Sicherheitskräften (Polizei ) im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen Südosteuropa: 2012 bis 2018; Unterstützung der Länder Südosteuropas mit Blick auf eine angestrebte EU-Mitgliedschaft zur Umsetzung von Kapitel 23 (Judikative und Grundrechte) und Kapitel 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) des Acquis Communautaire (6,6 Mio. Euro). Zu folgenden Projekten wird ergänzend auch auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen : Afrikanische Union (AU): 2009 bis 2018, Förderung der AU beim Aufbau einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) (17,5 Mio. Euro), unter anderem Policy-Beratung und Durchführung von Trainings der Abteilung Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union in den Bereichen Protection of Civilians, Gender/ geschlechtsspezifische Gewalt unter Beteiligung aller drei Dimensionen der African Standby Forces ASF (Zivil, Polizei , Militär) im Rahmen von Workshops, Trainings, Meetings und Publikationen Afrikanische Union (AU): 2009 bis 2018, Förderung des Forschungs- und Bildungsprogramms der AU zu Frieden und Sicherheit (16 Mio. Euro), unter anderem thematische Module zu Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit; Austausch unter den teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitskräften und Friedensmissionen Organisation des Eastern Africa Standby Force Coordination Mechanism (EASFCOM): 2011 bis 2014, Stärkung der zivilen Komponente und der EASFCOM (3,6 Mio. Euro), unter anderem umfassende Sensibilisierung zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Gender Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC): 2005 bis 2014, Unterstützung von Frieden, Sicherheit und guter Regierungsführung in der Region der SADC (18,4 Mio. Euro), unter anderem Unterstützung der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit etwa zu den Themen Kleinwaffen-, Drogen- und Menschenhandel, Geldwäsche Südafrika: 2011 bis 2018: Programm Gewaltprävention (9,5 Mio. Euro), darunter Trainingsmaßnahmen und Austausch zur Sensibilisierung der Polizei für die Themen Gewaltprävention, Jugendrechte, geschlechterspezifische Gewalt, Menschenrechte Südafrika: 2007 bis 2015: Deutsch-Südafrikanischer Kooperationsfonds für Dreiecks- und Süd-Süd-Kooperationen mit Ghana, DR Kongo, Nigeria, SADC, Tansania, Uganda (5 Mio. Euro), darunter Training von Polizisten zur Entwicklung von Gesetzgebung/juristischer Praxis im Bereich Kleinwaffenkontrolle im Rahmen des SADC Protocol on Control of Firearms; hinzu kommen Trainings im Bereich Gender und Rechtsstaatlichkeit. 4. Wie fügen sich die im Bundeshaushalt seit 2016 eingestellten 100 Mio. Euro für die Aufgabe „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ (Kapitel 6002, Titel 68703) in die Projektarbeit zur Sicherheitssektorreform ein? Inwieweit ist die aktuelle bzw. derzeit geplante Unterstützung Jordaniens und Tunesiens im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ jeweils an eine Initiative zur Verbesserung der zivilen bzw. demokratischen Kontrolle der Sicherheitskräfte gekoppelt? Die im Bundeshalt 2016 eingestellten 100 Mio. Euro für die Aufgabe „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ (Kapitel 6002, Titel 68703) haben das Ziel, Partnerstaaten zu ertüchtigen, mehr Verantwortung für die eigene und möglichst regionale Sicherheit zu übernehmen. Die Maßnahmen, die aus diesem Titel umgesetzt werden, dienen der Reform des Sicherheitssektors und seiner Stärkung. Die Maßnahmen in Tunesien haben einen breiten Ansatz. Einige konzentrieren sich vornehmlich auf die Ausstattung und Ausbildung der Sicherheitskräfte, etwa die Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Grenze. Andere Maßnahmen haben sowohl das Ziel der Verbesserung von Ausstattung und Ausrüstung als auch der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Kontrolle, beispielsweise das Projekt zum Aufbau (auch) ehrenamtlicher Strukturen im Katastrophenschutz. Andere Maßnahmen haben den Fokus auf der zivilgesellschaftlichen beziehungsweise parlamentarischen Kontrolle der Sicherheitskräfte, so etwa die Unterstützung der Institution „Democratic control of the armed forces“ (DCAF) mit Sitz in Genf, die auch den Verteidigungsausschuss des tunesischen Parlaments berät. Auch in Jordanien werden mit dem Aufbau eines zivilen (auch ehrenamtlichen) Katastrophenschutzes die zivilen Kräfte gestärkt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11458 5. Inwieweit sollen nach Erkenntnis und Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen , die durch ein derzeit geplantes EU-Instrument zum Fähigkeitsaufbau finanziert werden, zwingend an eine umfassende Reform des Sicherheitssektors gekoppelt sein (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9643)? Sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein Fähigkeitsaufbau ziviler oder militärischer Sicherheitsakteure vermieden werden, wenn dies nicht an umfassende Reformen gekoppelt ist (bitte mit Begründung)? Aus Sicht der Bundesregierung sollten sich EU-Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau , wo immer möglich, in eine umfassende Sicherheitssektorreform-Strategie einfügen. Aber auch dort, wo der Rahmen für eine Sicherheitssektorreform noch nicht vorhanden ist, müssen EU-Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau als Krisenbewältigungs - und Stabilisierungsinstrument einsetzbar sein. Dabei finden die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte besondere Beachtung. Das Ziel des bilateral und auf EU-Ebene geplanten Fähigkeitsaufbaus ist es, Partner zu unterstützen, so dass sie über einen ganzen Krisenzyklus hinweg eigene Krisenprävention, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung betreiben können. 6. Inwieweit unterscheiden sich das „Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung “ und das Programm „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“? Das vom Deutschen Bundestag gebilligte Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung ist auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Basierend auf dieser Grundlage wird ein bilaterales Abkommen mit dem Partnerstaat geschlossen, das im Detail den gegenseitigen Leistungskatalog beschreibt. Gegenstand sind Leistungen , die die Ausbildungs- und Leistungsfähigkeit im Bereich Sanitätsdienst, Logistik und Pionierwesen erhöhen sowie die Verfügbarmachung von Kräften für die überregionalen Sicherheitsstrukturen (Missionen) unterstützen. Das Programm wird durch eine deutsche Beratergruppe vor Ort unterstützt und umgesetzt . Die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung plant in Jahreszyklen und bedient die Schnittstelle zwischen Krisenprävention und Krisenbewältigung. Anders als das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung können im Rahmen der Ertüchtigung auch Waffen Gegenstand der Unterstützung sein. Das Programm ermöglicht eine kurzfristige politische Handlungs- und Reaktionsfähigkeit . Das Spektrum der Partner reicht von der Zivilgesellschaft über Polizei und Katastrophenschutz bis Militär. Der Titel wird – anders als das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung – durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung gemeinsam bewirtschaftet. a) Warum werden die Mittel für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ nicht im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms zur Verfügung gestellt? Aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen der Ausstattungshilfe und ihrer Beschränkungen wurde mit der Ertüchtigungsinitiative ein komplementäres Instrument geschaffen. So kann die bestehende Ausstattungshilfe sinnvoll ergänzt werden. Mitunter werden beide Programme in einem Land umgesetzt, etwa in Mali und Nigeria. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welchen Vorteil hat das Programm zur „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ gegenüber dem „Ausstattungshilfeprogramm“ nach Ansicht der Bundesregierung? Nach Auffassung der Bundesregierung können die Ertüchtigungsmaßnahmen in den jeweiligen Schwerpunktländern den unmittelbaren Bedarf an Fähigkeiten umfassender und flexibler bedienen. Aufgrund des Charakters kann sowohl Begleitung von Demokratisierungsinitiativen, Maßnahmen im Katastrophenschutz, Befähigung der Polizei und Unterstützung von VN-Treuhandfonds, als auch eine Ausstattung mit Waffen finanziert werden. Solche Maßnahmen wären mit dem Ausstattungshilfeprogramm nicht realisierbar. 7. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der Europäischen Kommission Gelder aus dem EU-Instrument für Frieden und Stabilität, die eigentlich für entwicklungspolitische Maßnahmen vorgesehen sind, für sicherheitspolitische Maßnahmen, explizit auch den Aufbau des Militärs, umzuwidmen (vgl. 2016/0207(COD))? Die EU will Partner zur Krisenprävention und -bewältigung befähigen, unter anderem durch konkrete Projekte des Kapazitätsaufbaus in einem flexiblen geografischen Rahmen (vgl. Schlussfolgerungen des Rates vom 25./26. Juni 2015). Sicherheit ist die Voraussetzung für kurzfristige Unterstützung und für langfristige Entwicklung. Mit der Änderung der Verordnung für das Finanzierungsinstrument für Stabilität und Frieden (ISF) soll nun die Finanzierung konkreter Projekte ermöglicht werden . Das ISF ist kein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit. Als flexibles Instrument zur Krisenbewältigung soll es die Instrumente des Handelns der EU ergänzen und kommt zum Einsatz, wenn über diese keine angemessene und wirksame Reaktion möglich ist. Alle Mitgliedstaaten der EU haben sich auf die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ISF), geeinigt. Das Rechtssetzungsverfahren zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Rat der Europäischen Union hat begonnen und dauert noch an. a) Gibt es rechtliche Bedenken innerhalb der Bundesregierung? Der Juristische Dienst der Europäischen Kommission und des Rates haben den Änderungsvorschlag geprüft. Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Änderungsverordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt. b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es hierdurch nicht effektiv zu einer Verminderung der finanziellen Mittel kommt, die für die Entwicklungshilfe (nach OECD-DAC ODA Kriterien) bereitstehen? Die Prüfung zur konkreten Ausgestaltung der Finanzierung dauert sowohl auf Ebene der EU als auch innerhalb der Bundesregierung noch an, wobei mittelfristig eine eigene Finanzierungslinie für Ertüchtigungsmaßnahmen angestrebt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11458 8. Führt die Bundesregierung eine systematische Evaluation ihrer bi- und multilateralen Programme mit Bezug zu Sicherheitssektorreformen durch, in der Wirksamkeit und Erfolg mit Bezug auf im Vorhinein festgelegte Ziele überprüft werden bzw. in der die Auswirkungen der jeweiligen Programme untersucht werden? Falls ja: a) Welche übergeordneten Erkenntnisse hat die Bundesregierung dabei gewonnen ? b) Welche länderspezifischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung dabei gewonnen (bitte nach Ländern ausführen)? c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber gewonnen, unter welchen Bedingungen externe Akteure in fragilen Staaten, also in Räumen begrenzter Staatlichkeit, zu effektivem und legitimem Regieren und somit dem Aufbau von Staatlichkeit, beitragen können? d) Wurden dabei Kriterien identifiziert, die nach Ansicht der Bundesregierung zentral sind für den Erfolg von Sicherheitssektorreformprojekten bzw. die nach Ansicht der Bundesregierung darauf schließen lassen, warum Projekte die vorab festgelegten Ziele nicht erreichen? e) Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung darüber gewinnen, inwiefern es in der Vergangenheit gelungen ist, die rechtsstaatliche Gebundenheit der Sicherheitserbringung in fragilen Kontexten zu gewährleisten ? Falls Nein: f) Warum wird das Engagement der Bundesregierung nicht systematisch evaluiert? Die Fragen 8a bis 8f werden zusammengefasst beantwortet. Verschiedene Instrumente der Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich Sicherheitssektorreform sind neu: Die Ertüchtigungsinitiative wurde 2016 aufgelegt , das polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm erst 2017. Für diese Programme gibt es bislang keine systematische Evaluierung einzelner Projekte, sie ist jedoch für das laufende Jahr geplant. Im ersten Jahr der Ertüchtigungsinitiative hat eine erste Bewertung Folgendes ergeben : Die Auslandsvertretungen haben die Ertüchtigungsinitiative positiv bewertet , Partner sehen unser Engagement als bedarfsgerecht. Festzustellen war insbesondere : Herausforderungen bestehen bei der Ertüchtigungsinitiative sowie den Ausbildungs - und Ausstattungshilfeprogrammen durch das haushaltsrechtliche Jährlichkeitsprinzip , was bei Ausstattung zu hohem Zeitdruck führt, insbesondere wenn eine Exportkontrolle erforderlich ist. Projekte sollen möglichst eng mit Partnerländern entwickelt und an nationale Prioritäten und Strategien geknüpft werden. Dabei sollen Bedürfnisse aufgegriffen und konkrete Fähigkeitslücken geschlossen werden. Bei der Planung muss die Aufnahme- bzw. Absorptionsfähigkeit der Partner stärker bedacht werden, sowie das jeweils vorhandene Ausbildungsniveau . Bei der Umsetzung besteht in einem Umfeld von Misswirtschaft und schwacher Verwaltung die Gefahr, dass Mittel nicht richtig umgesetzt oder zweckentfremdet werden. Eine ständige Beobachtung der (innen-) politischen Lage und Akteure ist erforderlich, um Risiken und möglichen Missbrauch möglichst auszuschließen (politische „due diligence“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) nimmt das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) die unabhängige und wissenschaftlich fundierte Evaluierung von strategisch relevanten Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor, gegebenenfalls ergänzt durch Evaluierungen der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Entwicklungszusammenarbeit (GIZ) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen. 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in der Praxis nach wie vor die „Ertüchtigung“ von Sicherheitskräften dominiert und die Verbesserung von demokratischen bzw. zivilen Kontrollmechanismen vernachlässigt wird (vgl. S. Eckhard „Zwischen Ertüchtigung und Wertewandel“ von November 2014)? a) Falls ja, worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für dieses Ungleichgewicht? b) Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Die Fragen 9, 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet. Für die Bundesregierung ist die Verbesserung demokratischer und ziviler Kontrollmechanismen zentraler Bestandteil von Sicherheitssektorreformen, entsprechend den Standards der OECD. 10. Welche Maßnahmen bzw. Initiativen hat die Bundesregierung konkret geplant bzw. welche Pläne gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU, um die demokratische bzw. zivile Kontrolle von Sicherheitskräften stärker in den Fokus von Sicherheitssektorreformprojekten zu rücken ? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, künftig Komponenten oder Maßnahmen im Bereich der zivilen und demokratischen Kontrolle über die Sicherheitskräfte noch weiter zu stärken. Hierzu soll die Zusammenarbeit mit dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (Democratic control of the armed forces – DCAF) intensiviert werden, ebenso die Zusammenarbeit mit deutschen politischen Stiftungen. Entscheidend für den Erfolg solcher Maßnahmen sind jedoch Teilhabe der Bevölkerung und das Interesse der Partnerregierung auch an solchen Maßnahmen. 11. Inwieweit gab es nach Einschätzung der Bundesregierung im Bereich des sogenannten Grenzmanagements einen Paradigmenwechsel weg von der Vorbeugung und Lösung von Grenzkonflikten, hin zu Migrationskontrolle und Fluchtabwehr? Die Bundesregierung hat keinen Paradigmenwechsel vollzogen. Beim Grenzmanagement verfolgt die Bundesregierung einen umfassenden und integrierten Ansatz , der unter anderem auch die Aspekte irreguläre Migration, Terrorismusbekämpfung , Kampf gegen Menschenschmuggel, Waffenschmuggel und Schleuserbekämpfung einschließt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11458 12. Wie stellt die Bundesregierung grundsätzlich sicher, dass bei Vorhaben im Bereich der Sicherheitssektorreform die Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Presse bei der Kontrolle gestärkt wird, und welchen Aspekt nimmt hier konkret die Frauenförderung ein? Projekte im Bereich der Sicherheitssektorreform sind grundsätzlich öffentlich. Die gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern sowie die Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen und Mädchen sind Querschnittsaufgaben , insbesondere bei Ausbildungsinhalten. 13. Welche konkreten Maßnahmen unterstützen die zivile Kontrolle der SSR- Vorhaben an denen die Bundesregierung, auch im Rahmen der EU, finanziell oder personell beteiligt ist, beispielsweise in Mali und im Sudan? Derzeit werden durch die Bundesregierung noch keine konkreten Maßnahmen im Sudan und Mali gefördert, die in diesem Bereich einen Schwerpunkt haben. 14. Werden deutsche Militärattachés bzw. deutsches Botschaftspersonal, wie in der Mitteilung der EU (JOIN(2016) 31 final, S. 8) gefordert, zukünftig mit ihren Informationen und ihrem Fachwissen proaktiv zu einem verbesserten Lagebild und einem „Gesamtkonzept“ des EU-Engagements vor Ort beitragen ? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls ja, gibt es Richtlinien bzw. sind derzeit Richtlinien in Planung, um die Beteiligung des deutschen Personals zu strukturieren? Die Fragen 14, 14a und 14b werden zusammengefasst beantwortet. In seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2016 hat der Rat den EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR) angenommen . Darin unterstreicht er die Forderung nach einer verbesserten Zusammenarbeit aller EU-Akteure vor Ort, einschließlich GSVP-Missionen und -Operationen sowie Vertretungen der Mitgliedstaaten unter Koordinierung der EU- Delegation. Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Umsetzung dieses Ansatzes . Die deutschen Auslandsvertretungen stehen im regelmäßigen Austausch mit lokalen EU-Akteuren und Vertretern anderer EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung begrüßt die Ausarbeitung der in den Ratsschlussfolgerungen zu einem EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors benannten „Koordinierungsmatrizen“ durch die EU. Sie sollen ein besseres gemeinsames Verständnis der jeweiligen Prioritäten sowie eine leichtere Bestimmung gemeinsamer Ziele und geeigneter Verknüpfungen der örtlichen Aktivitäten von EU-Akteuren und Mitgliedstaaten ermöglichen. 15. Inwieweit sind die Vorhaben der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung der EU „eine libysche Einheitsregierung beim Aufbau neuer Sicherheitskräfte durch Ausbildungsmaßnahmen in Ländern der Region zu unterstützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7724) sowie die kürzlich begonnene Ausbildung von „Küstenschutzkräften“ im Rahmen der EU Mission EUNAVFOR MED (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9116) an Pläne für eine umfassende Reform des libyschen Sicherheitssektors im Sinne der von der OECD entwickelten Leitlinien gekoppelt? Die Bundesregierung hat der libyschen Einheitsregierung Unterstützung beim Aufbau staatlicher Strukturen angeboten, auch im Sicherheitsbereich. Bisher ist noch keine konkrete Anforderung der libyschen Seite eingegangen. Parallel zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Operation EUNAVFOR MED Sophia bereitet derzeit die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen von Tunis aus die Planungsgrundlagen für eine mögliche zukünftige zivile Beratungsmission zur Unterstützung der libyschen Einheitsregierung vor. Dabei geben die von der OECD entwickelten Leitlinien eine wichtige Orientierung. 16. Gibt es im Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben innerhalb der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der EU Überlegungen, auch die demokratische bzw. zivile Kontrolle über die jeweiligen libyschen Sicherheitskräfte zu stärken, und welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang konkret geplant? Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass neue, geeinte Sicherheitsstrukturen in Libyen entsprechend des von den Vereinten Nationen vermittelten Libyschen Politischen Abkommens geführt werden müssen. 17. Hat die libysche Einheitsregierung nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorgelegt? a) Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die vorgelegten Pläne? b) Falls nein, wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die libysche Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorlegen kann? Die Fragen 17, 17a und 17b werden zusammengefasst beantwortet. Die libysche Einheitsregierung ist noch immer nur sehr eingeschränkt handlungsfähig . Sie hat generelles Interesse an Beratung und Unterstützung geäußert. Die Bundesregierung hat jedoch bisher keine Kenntnis von libyschen Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform. UNSMIL/UNDP, die EU und auch Deutschland haben Unterstützung für Planungen und Reformen im Sicherheitsbereich angeboten. Bisher umgesetzte Maßnahmen konzentrieren sich jedoch auf einzelne Beratungen der libyschen Einheitsregierung . Ob und wann die libysche Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorlegen wird, kann die Bundesregierung nicht beurteilen . 18. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung innerhalb der libyschen Regierungskreise Interesse an bzw. Bereitschaft zu einer umfassenden Sicherheitssektorreform , bei der auch zivile Kontrollmechanismen gestärkt werden ? In dem Maße, wie die Einheitsregierung ihre Handlungsfähigkeit auf das ganze Land ausweiten wird, wird auch über grundlegende Reformen zu sprechen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11458 19. Auf welchem Planungsstand befinden sich nach Erkenntnis der Bundesregierung derzeit die Vorbereitungen innerhalb der EU für eine künftige zivile Mission zum Kapazitätsaufbau von Sicherheitskräften und -strukturen sowie der Reform des Sicherheitssektors in Libyen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9116)? a) Welche libyschen Sicherheitskräfte, Institutionen und Behörden sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hieran beteiligt sein? b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch geplant, zivile bzw. demokratische Kontrollmechanismen zu stärken? Die Fragen 19, 19a und 19b werden zusammengefasst beantwortet. Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen in Tunis ist weiterhin mit der Lagefeststellung befasst. Konkrete Planungen für eine künftige zivile Mission haben noch nicht begonnen. 20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine „Ertüchtigung“ der libyschen Sicherheitskräfte, ohne dabei auch etwaige zivile Kontrollinstanzen und -mechanismen zu stärken, ein geeignetes Mittel ist, um die Sicherheitslage für die libysche Bevölkerung nachhaltig zu verbessern? Bisher liegen der Bundesregierung keine konkreten Anfragen nach „Ertüchtigung “ der libyschen Sicherheitskräfte vor. Bezüglich Ausbildungsmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 21. Welche konkreten Ausbildungsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um die Teilnehmer der Ausbildung für geschlechterspezifische Gewalt, die Rechte von Geflüchteten und die Rechte von Kindern zu sensibilisieren, und in welchem Verhältnis (prozentual oder zeitlich) stehen diese zum Gesamtumfang der geplanten Ausbildungsmaßnahmen? Zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sind durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA drei Ausbildungspakete vorgesehen. Das Ausbildungspaket 1 umfasst eine insgesamt 14 Wochen dauernde seegestützte Ausbildung, die vom 28. Oktober 2016 bis zum 13. Februar 2017 durchgeführt wurde. Diese Ausbildung beinhaltet unter anderem eine Rechtsausbildung in den Themenbereichen internationales Seerecht, Anwendung polizeilicher Maßnahmen (durchgeführt von FRONTEX), humanitäres Völkerrecht und Rechte von Flüchtlingen sowie eine Ausbildung im maritimen Such- und Rettungsdienst und Ersthelferausbildung. Die zuvor genannten Ausbildungsinhalte werden ungefähr in einem Drittel der Gesamtausbildungsstunden vermittelt. Das Ausbildungspaket 2 ist in mehreren Ausbildungsmodulen an Land in Griechenland , Malta und Italien vorgesehen. Das erste Ausbildungsmodul fand vom 30. Januar bis 9. Februar 2017 in Souda (Griechenland) mit der Ausbildung von 20 libyschen Lehrgangsteilnehmern (Ebene Stabsoffizier der Libyschen Küstenwache ) statt. Im Rahmen dieses Moduls sind internationales Recht und rechtliche Aspekte, Einsatzregeln für Missionen, Menschenrechte sowie geschlechterspezifische Aspekte Teil der Ausbildung. Ein weiteres Ausbildungsmodul ist in Malta ab März 2017 vorgesehen. In diesem zweiwöchigen Modul sollen junge Offiziere und erfahrene Portepéeunteroffiziere in maritimem Recht ausgebildet werden. Eine detaillierte Ausplanung dieses Moduls liegt derzeit nicht vor. Für Ausbildungspaket 3 liegen derzeit noch keine Planungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11458 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. In welcher Verwendung sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten 80 Teilnehmer, die derzeit von der EU an Bord eines italienischen und eines niederländischen Schiffes ausgebildet werden, nach Vollendung der Ausbildung eingesetzt werden? Die Europäische Union hat als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung von der libyschen Regierung gefordert, dass die teilnehmenden Angehörigen der libyschen Küstenwache/Marine für mindestens zwei weitere Jahre in diesem Dienstverhältnis verbleiben. Ziel des Ausbildungspaketes 1 ist unter anderem die Ausbildung von zwei Bootsbesatzungen, die an Bord von Booten eingesetzt werden können. 23. Welche Mechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ausbildung der Küstenschutzkräfte durch die EU, um die erfolgreiche Vermittlung von Wissen zu überprüfen? a) Gibt es Abschlussprüfungen oder Ähnliches? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Abschlussprüfungen. b) Falls ja, welches Wissen wird hier überprüft? c) Falls ja, wie wird mit Teilnehmen umgegangen, die etwaige Abschlussprüfungen nicht bestehen? Die Fragen 23b und 23c werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 23a verwiesen. d) Falls nein, warum gibt es keine Abschlussprüfungen? EUNAVFOR MED Operation SOPHIA vermittelt den libyschen Ausbildungsteilnehmern Kenntnisse. Eine Bewertung der fachlichen Befähigung zur Auftragserfüllung liegt in nationaler Verantwortung Libyens. 24. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung laut Plänen der EU verhindert werden, dass die Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen der EU bzw. Deutschlands einseitig bestimmten politischen Lagern innerhalb Libyens zugutekommen bzw. dass die Unterstützungsmaßnahmen durch einzelne politische Fraktionen innerhalb Libyens missbraucht werden, um ihre Machtstellung innerhalb Libyens zu sichern bzw. auszuweiten? Eines der vorrangigen politischen Ziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Libyen ist die Stärkung der international anerkannten libyschen Einheitsregierung. Die Ausbildung der libyschen Küstenwache erfolgt auf Grundlage eines Unterstützungsersuchens des Präsidialrates der Einheitsregierung an die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik. Die Auswahl des auszubildenden Personals erfolgt durch die der libyschen Einheitsregierung unterstellten Küstenwache . Als wesentliche Auswahlkriterien gelten die Loyalität gegenüber der libyschen Einheitsregierung und die Versicherung keiner bewaffneten Miliz anzugehören . Der Auswahlprozess wurde durch die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), der EU Mitgliedstaaten und EUROPOL unterstützt. Die Ausbildungsvereinbarung zwischen der libyschen Einheitsregierung und der Operation EUNAVFOR MED Sophia sieht eine Nachverfolgung des Verbleibs der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung vor. So soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass Auszubildende auch zukünftig ihre Verpflichtung gegenüber der Einheitsregierung einhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333