Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 6. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11461 18. Wahlperiode 09.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11252 – Entwicklungsperspektiven des Paktes für Forschung und Innovation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2005 haben Bund und Länder den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) geschlossen. Er ist ein wichtiges Instrument zur innovativen Gestaltung des Wissenschaftssystems. Dabei fördert der PFI die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) und die vier großen Organisationen der außeruniversitären Forschung Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. und Leibniz-Gemeinschaft. Diese verpflichten sich auf forschungspolitische Ziele, deren Umsetzung sie selbst ausgestalten. Dafür erhalten die Wissenschaftsorganisationen finanzielle Planungssicherheit durch regelmäßige Budgetzuwächse. In jährlichen Monitoringberichten bilanzieren sie ihre Leistungen im Rahmen des Pakts. Im Jahr 2008 wurde von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) die Fortsetzung des Paktes bis 2015, und zuletzt im Oktober 2014 die Fortschreibung als Pakt III von 2016 bis 2020 vereinbart. Die dritte Paktperiode garantiert den Wissenschaftsorganisationen einen jährlichen Aufwuchs der Zuwendung um 3 Prozent, der allein vom Bund finanziert wird. Ein wichtiges Anliegen bei Abschluss und Fortschreibung des Paktes war es, schneller und flexibler auf forschungspolitische Herausforderungen reagieren zu können. Neben der internationalen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der großen globalen Herausforderungen sollten dabei nach Ansicht der Anfragenden der Schutz der Wissenschaftsfreiheit und die positive Rolle der Wissenschaft als internationale Dialogplattform der Zivilgesellschaften verstärkt in den Blick genommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11461 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfolge der Paktorganisationen in den Leistungsfeldern Internationalisierung, Nachwuchsförderung, Chancengerechtigkeit und Transfer, und wo sieht sie die dringendsten Verbesserungsbedarfe (bitte nach einzelner Organisation aufschlüsseln)? Für eine umfassende Beurteilung der Leistungen der Wissenschaftsorganisationen im Pakt für Forschung und Innovation (PFI) wird auf den von Bund und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedeten Monitoring -Bericht 2016 zum PFI verwiesen (siehe Materialien der GWK, Heft 47, www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-47-PFI-Monitoring-Bericht- 2016.pdf). 2. Was hat sich in der neuen Paktphase von 2016 bis 2020 mit Blick auf die genannten Ziele verändert? In der neuen Phase des PFI wurden die bewährten forschungspolitischen Ziele der ersten und zweiten Phase im Grundsatz bewahrt, aber weiterentwickelt und präzisiert. Änderungen sind u. a.: Der Transfer von Erkenntnissen in die Wirtschaft und die Gesellschaft wird weiter gestärkt. Digitalisierung wird als strategisches Handlungsfeld verankert. Besonderes Gewicht kommt der Gestaltung des europäischen Forschungsraums zu. Der Fokus auf Forschungsinfrastrukturen wird geschärft. Bei der Personalentwicklung rücken Gesamtkonzepte in den Vordergrund , die frühe wissenschaftliche Selbständigkeit und verantwortungsvollen Umgang mit Befristungen adressieren. Die Chancengerechtigkeit wurde als eigenständiges Ziel aufgewertet. 3. Inwieweit haben sich der jährlichen Monitoringbericht der Forschungsorganisationen und die Monitoringberichterstattung von den Gremien der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz aus Sicht der Bundesregierung als Steuerungsinstrumente bewährt, um die Pakt-Ziele zu gewährleisten? Der PFI kombiniert finanzielle Planungssicherheit mit forschungspolitischen Zielen , auf die sich die Wissenschaftsorganisationen verpflichten und deren Umsetzung sie selbst ausgestalten. Dies ist verbunden mit einem jährlichen Monitoring, das Ressourcen und Ergebnisse anhand von qualitativen und quantitativen Kennzahlen umschreibt. Diese Kombination hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt und ist Ausdruck der Politik der Bundesregierung, auf der Basis klarer Rahmenbedingungen und Ziele die Eigenverantwortung der Wissenschaft (auch für eine ergebnisorientierte Steuerung) zu stärken. 4. Welche Maßnahmen bzw. Instrumente haben sich bei den Wissenschaftsorganisationen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als besonders erfolgreich erwiesen, und welche waren nicht erfolgreich? Während der Laufzeit des Pakts wurden Maßnahmen für eine strukturierte, qualitativ hochwertige und international konkurrenzfähige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses weiterentwickelt und verbessert. Insbesondere der Ausbau der strukturierten Promotionen hat sich qualitätssteigernd ausgewirkt; Beispiele dafür sind die Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die internen Graduiertenschulen und -kollegs der Forschungsorganisationen sowie Dachstrukturen für Promovierende und Postdoktoranden. Um die besten Entwicklungsmöglichkeiten für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen, fördern die Organisationen vor allem selbständiges wissenschaftliches Arbeiten bereits zu einem frühen Karrierezeitpunkt. Dazu nutzen alle Organisationen beispielsweise die Förderung von Nachwuchsgruppen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11461 5. Welche Möglichkeiten der Kooperation zwischen außeruniversitären Organisationen mit a) Unternehmen und b) gesellschaftlichen Akteuren zur Förderung des Wissenstransfers erscheinen der Bundesregierung als besonders innovativ und lohnenswert, sie auszubauen? Für eine Darstellung und Bewertung der umfangreichen Kooperationen zwischen den Wissenschaftsorganisationen und Unternehmen sowie gesellschaftlichen Akteuren wird auf den von Bund und Ländern in der GWK verabschiedeten Monitoring -Bericht 2016 zum PFI verwiesen. Beispiele für Kooperationsinstrumente sind Transferprojekte der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Innovationscluster der Fraunhofer-Gesellschaft, die Innovation Labs der Helmholtz- Gemeinschaft, die Applikationslabore der Leibniz-Gemeinschaft und das Lead Discovery Center der Max-Planck-Gesellschaft. 6. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Kooperation zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen erleichtern , um der Versäulung des deutschen Wissenschaftssystems entgegenzuwirken ? Schon in der ersten Phase des PFI hat sich eine starke Verzahnung im deutschen Wissenschaftssystem entwickelt, bei der die verschiedenen Einrichtungen mit ihren spezifischen Missionen und Aktivitäten leistungssteigernd ineinandergreifen. Die Vielfalt der Akteure ist dabei ein Charakteristikum und eine explizite Stärke des deutschen Wissenschaftssystems. Die „Versäulung“ ist aus Sicht der Bundesregierung , wie auch aus Sicht z. B. der Expertenkommission für Forschung und Innovation1, lange überwunden – nicht zuletzt dank des PFI und der Exzellenzinitiative . Dazu haben Maßnahmen der Wissenschaftsorganisationen wie gemeinsame Berufungen, gemeinsame Promotionsprogramme und gemeinsame Labore mit Hochschulen beigetragen. 7. Welche Maßnahmen kommen nach Auffassung der Bundesregierung für jene außeruniversitären Organisationen in Betracht, die im Jahr 2017 ihre Zielquoten zur Verwirklichung des Kaskadenprinzips nicht erreicht haben, und zieht die Bundesregierung eine neue, ggf. auch rechtlich verbindliche, Ausgestaltung des GWK-Beschlusses vom 7. November 2011 in Erwägung? Mit dem Monitoring-Bericht des Jahres 2013 zum Pakt für Forschung und Innovation haben sich die Forschungsorganisationen erstmals selbst Zielquoten in organisationsspezifischen Kaskadenmodellen gegeben, die sie bis 2017 (Stichtag 31. Dezember 2017) erreichen wollen. Eine Bewertung der Zielerreichung kann erst nach diesem Stichtag erfolgen. Da es sich bei der Festlegung der Zielquoten um Selbstverpflichtungen der Organisationen handelt, sind seitens der GWK keine Sanktionen vorgesehen. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den Organisationen u. a. im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktionen auf ein Erreichen dieser Ziele hin. Die Forschungsorganisationen selbst unternehmen kontinuierlich intensive Anstrengungen in Form von Programmen und Unterstützungsmaßnahmen. Diese richten sich auf die aktive Rekrutierung von weiblichem Spitzenpersonal, die gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Forschung durch familienfreundliche Organisations- 1 „Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2010“, Expertenkommission Forschung und Innovation, Berlin, 2010 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11461 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode strukturen. Im Übrigen wird auf den von Bund und Ländern in der GWK verabschiedeten Monitoring-Bericht 2016 zum PFI und die Antwort zu Frage 3 verwiesen . 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Anstrengungen der Paktorganisationen , um Open Access zum Standard zu machen, und wo sieht sie da noch „Luft nach oben“? Die DFG fördert Open Access-Strukturen und beteiligt sich an der Erarbeitung von Standards. Alle vier Forschungsorganisationen verfügen über eine Open Access -Strategie, sie haben eine Steigerung des Anteils von Open Access-Publikationen in ihren Selbstverpflichtungserklärungen aufgegriffen und teilweise mit quantitativen Zielen hinterlegt. Die Wissenschaftsorganisationen verfolgen ihre Strategien zielstrebig und sind Treiber der Open Access-Anstrengungen in Deutschland und in Europa. 9. Inwiefern plant die Bundesregierung, auch gemeinsam mit den Partnern des Paktes und im Rahmen ihrer im Februar 2017 beschlossenen Internationalisierungsstrategie , auf aktuelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu reagieren? Sind zum Beispiel gezielte Maßnahmen geplant, um die Tätigkeit in den Wissenschaftsorganisationen für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiver zu machen? Die Bundesregierung beobachtet und analysiert die aktuelle Lage sehr genau. In Krisenzeiten und Konfliktregionen wissenschaftliche und akademische Perspektiven zu schaffen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Das gilt für junge Menschen auf dem Weg zum Hochschulstudium ebenso wie für ausgebildete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Schaffung solcher Perspektiven ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die Forschungsorganisationen haben die gemeinsame „Wissenschaftsinitiative Integration“ ins Leben gerufen und arbeiten hier mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Bei der DFG stehen geflüchteten Postgraduierten und Forschenden u. a. Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche grundsätzlich offen. Um den besonderen Bedürfnissen von akut gefährdeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gerecht zu werden, hat das Auswärtige Amt mit der Alexander von Humboldt-Stiftung die Philipp-Schwartz-Initiative eingerichtet. Das Auswärtige Amt fördert mit der Initiative den Aufenthalt und die Integration von aktuell 69 Forscherinnen und Forschern an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen. 10. Welche Finanzierungsperspektiven und -modelle für die außeruniversitären Forschungsorganisationen hält die Bundesregierung für die Zeit nach 2020 für diskussionswürdig, und welchen Gremien oder welche andere Diskussionsorte bieten sich für die Debatte an? Bei Verabschiedung der dritten Phase des PFI in der GWK am 30. Oktober 2014 haben Bund und Länder vereinbart, rechtzeitig vor Ablauf des PFI ergebnisoffen Verhandlungen über die gemeinsame Finanzierung der Wissenschaftsorganisationen ab 2021 aufnehmen. Die Bundesregierung wird Verhandlungen über Finanzierungsperspektiven und -modelle im Rahmen der GWK zum geeigneten Zeitpunkt aufnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11461 11. Hält die Bundesregierung seitens Bund und Ländern einen jährlichen Budgetaufwuchs der Zuwendung um 3 Prozent über die DFG hinaus auch für die Hochschulen für geboten, um ein dem PFI entsprechende planungssichere Finanzierung der Hochschulen zu ermöglichen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Haltung? Anders als bei den gemeinsam grundfinanzierten Wissenschaftseinrichtungen des PFI sind für die Grundfinanzierung der Hochschulen weiterhin die Länder zuständig . Der Bund würde es begrüßen, wenn die Länder einen entsprechenden Budgetaufwuchs für ihre Hochschulen vorsähen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333