Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11492 18. Wahlperiode 13.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11322 – Die deutsch-türkische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit und Terror-Abwehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie Anfang Februar 2017 der türkischen Presse zu entnehmen war (z. B. http:// m.milligazete.com.tr/default.aspx#!/haberdetay.aspx?ID=448659), fand in zeitlicher Nähe zum Besuch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim türkischen Staatspräsidenten auch ein Arbeitsbesuch einer deutschen Delegation in der Türkei statt. Diese Delegation wurde von Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, geleitet und sollte bilaterale Gespräche zu den Themen Innere Sicherheit und Zusammenarbeit bei der Terror-Abwehr führen. Die Türkei fordert von Deutschland Maßnahmen gegen Aktivitäten der „Fethullah Terrororganisation FETÖ“ sowie die Auslieferung der nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 in Deutschland aufhältigen Anhängern der Bewegung (www.trt.net.tr/deutsch/turkei/2017/01/20/merkel-kommt-nachankara -655553). Das erscheint paradox, vor dem Hintergrund, dass die Türkei spätestens im Jahr 2014 begonnen hat, die Geheimdienst-Zusammenarbeit zu unterlaufen, als auf Nachfragen des Bundesnachrichtendienstes (BND), welche Dschihadisten über die syrische Grenze in die Türkei gelangt sind, nicht mehr geantwortet wurde und der türkische Nachrichtendienst dem sogenannten Islamischen Staat (IS) näher zu stehen schien als dem BND (www.deutschlandfunk.de/tuerkischergeheimdienst -in-deutschland-sammelwut-eines-aus.694.de.html?dram:article_ id=363800). Paradox erscheint es aber auch deshalb, weil die Europäische Union (EU) im Gegenzug für die geplante Visaliberalisierung unter anderem fordert, dass die Türkei ihr Terrorismusgesetz reformiert, da das Gesetz bislang einen mehr als breiten Terrorismusbegriff verwendet und von der türkischen Regierung dazu benutzt wird, kritische Journalisten und Künstler zu verfolgen, Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan eine engere Terrorismusdefinition jedoch ablehnt (www.zeit.de/politik/ausland/2016-05/eu-tuerkei-abkommen-recep -tayyip-erdogan-visafreiheit). Drucksache 18/11492 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welches Anliegen verfolgte die Bundesregierung mit der Entsendung der o. g. deutschen Delegation in der Türkei? Die Dienstreise des Bundesministeriums des Innern diente dem Ziel der Fortsetzung des Dialogs mit der Türkei auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und Terrorabwehr . 2. Welche Personen gehörten auf deutscher Seite der Delegation an? Neben der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber, gehörten auf deutscher Seite der Delegation zwei Beamte des Bundesministeriums des Innern an. 3. Von wann bis wann hielt sich die deutsche Delegation in der Türkei auf? Die deutsche Delegation hielt sich vom 2. bis 3. Februar 2017 in der Türkei auf. 4. Welche Inhalte wurden von a) deutscher und b) türkischer Seite angesprochen? Die Fragen 4, 4a und 4b werden im Zusammenhang beantwortet. Sowohl auf deutscher als auch auf türkischer Seite wurden Themen der Inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung angesprochen. 5. Zu welchen Ergebnissen hat der Besuch der deutschen Delegation geführt? Der Besuch hat zu einer Verständigung darüber geführt, dass auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung zukünftig enger zusammengearbeitet werden sollte. 6. Welche Beschlüsse wurden zwischen der deutschen und türkischen Seite während des Besuchs gefasst? Es wurden keine Beschlüsse gefasst. 7. Wurde zwischen den beiden Delegationen beziehungsweise den beteiligten Ministerien ein Arbeitsplan vereinbart? Nein. 8. Welche Themen sollen in Zukunft gemeinsam bearbeitet werden (falls ein Arbeitsplan zwischen beiden Seiten vereinbart wurde)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Hat die Bundesregierung die türkische Seite zu einem Gegenbesuch eingeladen , und wenn ja, wann soll er stattfinden? Die Frage eines Gegenbesuches einer türkischen Delegation in Deutschland war kein Thema der Gespräche. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11492 10. Inwiefern war das EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei Gegenstand der Gespräche? Die EU-Türkei-Erklärung war nicht Gegenstand der Gespräche. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung der türkischen Seite im Zusammenhang mit der Kontrolle von Migration in Richtung der EU-Staaten Angebote oder Zusagen gemacht, um Ankara zur Einhaltung des EU-Flüchtlingsabkommens zu bewegen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Ist es beiden Seiten vor dem Hintergrund, dass die EU von der Türkei fordert, ihre Gesetzgebung und ihre Praxis bezüglich Terrorbekämpfung zu überarbeiten und in Einklang mit europäischen Standards zu bringen, insbesondere durch eine Einschränkung der Definition von Terrorismus (www.spiegel. de/politik/ausland/tuerkei-europaeische-union-haelt-anti-terror-gesetze-fuerzu -vage-a-1091988.html), gelungen, a) einen Konsens – etwa in Form einer Arbeitsdefinition (bitte ggf. wiedergeben ) – über die Begriffe „Terror“, „Terrorist“ und „Terrorismus“ zu erzielen und b) Personen und/oder Personengruppen zu identifizieren, die mit dem Begriff „Terrorist“ (oder: „Terroristen“) bezeichnet werden können sowie c) Staaten oder Staatengruppen zu identifizieren, die „Terror“ bzw. den „Terrorismus“ fördern oder selbst ausüben? Die Fragen 12, 12a bis 12c werden im Zusammenhang gemeinsam beantwortet. Arbeitsdefinitionen im Sinne der Fragestellung und daraus resultierenden Einordnungen von Personengruppen und Staaten oder Staatengruppen waren nicht Gegenstand der Gespräche. Es wurde wiederholt und in den verschiedenen Gesprächen auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verwiesen und auf die sich daraus ergebende Werteordnung, die bindend für jedes deutsche staatliche Handeln ist und damit auch für die Zusammenarbeit mit der Türkei den Rahmen bildet. 13. Inwiefern war der Zusammenhang von völkerrechtlich nicht legitimierten bewaffneten Angriffen – z. B. Raketenangriffe mit Hilfe von Drohnen, unprovozierte Luftangriffe auf das Territorium eines Nachbarstaates, Beschuss fremden Territoriums über die Grenze – und der Entstehung irregulärer bewaffneter Formationen als Reaktion darauf ein Gegenstand der Gespräche? Diese Thematik war nicht Gegenstand der Gespräche. 14. Welche Rolle spielten bei den gemeinsamen Erörterungen die Bekämpfung der PKK oder ihr zugerechneter Personen a) in der Türkei, b) in Deutschland, c) in anderen Staaten der EU? Die Fragen 14, 14a bis 14c werden im Zusammenhang gemeinsam beantwortet. Das Thema Bekämpfung der PKK wurde in allen drei genannten Teilfragen erörtert , einzelne Personen nicht. Drucksache 18/11492 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Rolle spielten bei den gemeinsamen Erörterungen die Bekämpfung der DHKP-C, TKP/ML und anderer entsprechender Vereinigungen aus der Türkei oder ihr zugerechneter Personen a) in der Türkei, b) in Deutschland, c) in anderen Staaten der EU? Die Fragen 15, 15a bis 15c werden im Zusammenhang gemeinsam beantwortet. Das Thema Bekämpfung der DHKP-C, TKP/ML und anderer entsprechender Vereinigungen wurde in allen drei genannten Teilfragen erörtert, einzelne Personen nicht. 16. Inwieweit gab es Absprachen zum Vorgehen deutscher Stellen gegen tatsächliche oder vermeintliche Vertreter der sog. Gülen-Bewegung? Es wurden keine Absprachen über ein Vorgehen deutscher Stellen gegen in der Fragestellung genannten Personen getroffen. 17. Inwieweit hat der Fernsehbeitrag des türkischen Senders „A Haber“, der in seiner Sendung „YAZ BOZ“ ehemalige türkische NATO-Soldaten pauschal zu Terroristen der Gülen-Bewegung erklärt, so dass Politiker aus der Region rund um Mackenbach Sicherheitsbedenken haben, so dass sich auch das rheinland-pfälzische Innenministerium eingeschaltet hat, um die türkische Fernsehdokumentation gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden zu prüfen (www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/kaiserslautern/nach-tuerkischemfernsehbeitrag -terror-gefahr-fuer-region-ramstein/-/id=1632/did=18906196/ nid=1632/1fi3uu1/), Gegenstand der Gespräche der Staatssekretärin? 18. Hat die deutsche Seite gegenüber der Türkei darauf gedrungen, die Bespitzelung vermeintlicher oder tatsächlicher Oppositioneller, darunter auch der Gülen -Anhänger, durch die Türkisch-Islamische Anstalt für Religion (DITIB) in Deutschland unverzüglich zu beenden? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Das in der Fragestellung genannte Thema war nicht Gegenstand der Gespräche. 19. Inwieweit liegen der Bundesregierung inzwischen über Medienberichte hinausgehende Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) vor, dass öffentliche Stellen der Türkei in Moscheegemeinden der DITIB aktiv ist bzw. deren Strukturen zur Anwerbung von und Einflussnahme auf Gemeindemitglieder nutzt (Bundestagsdrucksache 18/10739)? Durch die enge Anbindung der DITIB an das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) und die Entsendung von Imamen der Diyanet in Gemeinden der DITIB ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit für öffentliche Stellen der Türkei, auf Gemeindemitglieder und mittelbar auch auf die türkische Diaspora in Deutschland Einfluss zu nehmen. Dass hiervon in der Tat auszugehen ist, haben die jüngsten Vorwürfe im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Ausspähung mutmaßlicher Gülen-Anhänger durch bei der DITIB eingesetzte Imame verdeutlicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11492 20. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) vor, ob öffentliche Stellen der Türkei den Umstand nutzen, dass alle für DITIB in Deutschland tätigen Imame in der Türkei ausgebildet, ausgewählt und von der Türkei bezahlt und nach Deutschland geschickt werden (Bundestagsdrucksache 18/9399), um diese als Agenten zu verpflichten und sie, sofern sie sich nicht an diese Abmachung halten, aus ihrem Dienst zu entlassen und in die Türkei zurückzuschicken (Bundestagsdrucksache 18/10739)? Der Umstand, dass in DITIB-Gemeinden tätige Imame als Beamte oder Angestellte des türkischen Staates zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit nach Deutschland entsandt und durch die türkische Regierung entlohnt werden und zudem gegenüber den Religionsattachés der türkischen Generalkonsulate weisungsgebunden sind, bietet der türkischen Regierung grundsätzlich die Möglichkeit, die Imame für ihre Interessen zu instrumentalisieren und den Zeitpunkt ihrer Rückkehr in die Türkei zu bestimmen. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass Pässe und Aufenthaltstitel von zwei Flüchtlingen, die den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan kritisch gegenüberstehen, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt (Kreis Segeberg) fotografiert und anschließend in sozialen Netzwerken verbreitet worden sind (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein /Erdogan-Kritiker-in-Erstaufnahme-ausspioniert,tuerkei880.html)? Die Frage betrifft ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein. Die verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur Gewährleistung einer geordneten Strafrechtspflege geht in diesem Fall dem parlamentarischen Auskunftsrecht vor. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften der Länder aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Stellung. 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) von weiteren Fällen wie in Boostedt (Kreis Segeberg) aus anderen Erstaufnahmeeinrichtungen ? Der Bundesregierung ist aktuell noch ein weiterer vergleichbarer Verdachtsfall in Nordrhein-Westfalen bekannt, der der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt worden ist. Auch hierzu nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Stellung. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. Inwiefern hat die deutsche Seite auch auf Arbeitsebene deutlich gemacht, dass die massenhafte Verfolgung der Opposition, die Repressionen gegen die Presse und die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in der Türkei in keiner Weise inakzeptabel sind und gegen die fortwährende Verletzung demokratischer verfassungsmäßiger Rechte und rechtsstaatlicher Prinzipien durch die türkischen Staatsorgane protestiert? Die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei sind regelmäßiger Gegenstand von Gesprächen auf diplomatischer Ebene. Dabei setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck – sowohl im multilateralen Rahmen als auch bilateral – dafür ein, dass rechtsstaatliche, demokratische Grundsätze, insbesondere das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit beachtet werden. Die Türkei hat sich ebenso wie Deutschland freiwillig der Europäischen Menschenrechtskonvention unterworfen, so dass die Beachtung dieser Normen auch internationale Verpflichtung ist. Drucksache 18/11492 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Inwieweit hat die deutsche Seite deutlich gemacht, dass aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei gelieferte Waffen, Munition und Ausrüstungen nicht zur Repression gegen die eigene Bevölkerung, bewaffneten Angriffen gegen sie oder zu völkerrechtswidrigen Angriffen gegen Dritte jenseits der türkischen Grenzen eingesetzt werden dürfen? 25. Welche Rolle spielten Wirtschafts- und Handelsfragen im Zusammenhang mit den – wie es in der erwähnten türkischen Pressemeldung sinngemäß hieß – vorrangig angesprochenen Problemen der inneren Sicherheit und der Terror-Abwehr? 26. Inwiefern hat die deutsche Delegation vor dem Hintergrund der türkischen innenpolitischen Entwicklung die Interessen deutscher Kapitalanleger in der Türkei angesprochen? 27. Inwieweit war die Zahl offizieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland Bestandteil der Gespräche der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber? 28. Inwieweit waren die der Bundesregierung vorliegenden Anhaltspunkte dafür , dass der türkische Nachrichtendienst MIT seine Aufklärungsarbeit in Deutschland im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert hat, Gegenstand besagter Gespräche (Bundestagsdrucksache 18/10739)? 29. Inwieweit waren die Vorgänge um den Kovorsitzenden des Europäisch-Türkisch -Demokratischen Gesellschaftskongresses der Kurdinnen und Kurden in Europa (KCDK-E), Yüksel Koç, und dem Kovorsitzenden des Volkskongresses Kurdistan (Kongra-Gel), Remzi Kartal, die durch den türkischen Geheimdienst MIT bzw. weitere türkische Agentenstrukturen überwacht wurden bzw. werden, Gegenstand der Gespräche (Bundestagsdrucksache 18/10739)? Die Fragen 24 bis 29 werden gemeinsam beantwortet. Das in der Fragestellung genannte Thema war nicht Gegenstand der Gespräche. 30. Inwieweit ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10739 so zu verstehen, dass das Bekanntwerden der zwischen dem BND und dem MIT begrenzten Kooperation seit dem Jahr 2014, als die Türkei auf Nachfragen des BND, welche Dschihadisten über die syrische Grenze in die Türkei gelangt sind, nicht mehr antworteten, also die türkischen Nachrichtendienste im Jahr 2014 näher am „Islamischen Staat“ (IS) als am BND waren, zu unterlaufen begannen, einen erheblichen Vertrauensverlust auf Seiten des MIT zur Folge hätte und ein Rückgang der Kooperationsbereitschaft mit dem BND zu befürchten wäre? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10739 vom 21. Dezember 2016 bedarf keiner Ergänzung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11492 31. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen ) bezüglich der Kooperation des BND mit öffentlichen Stellen der Türkei , in der derzeit die Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien nicht gewährleistet ist, davon auszugehen, dass die im Rahmen der Kooperation vom MIT und anderen öffentlichen Stellen erhobenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden, und die Erhebung und Verwendung mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sind (Bundestagsdrucksache 18/10739)? Es liegen keine Erkenntnisse dafür vor, dass die im Rahmen einer Kooperation nach §§ 13 ff. des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst durch einen ausländischen Partner erhobenen Daten zu anderen als den im Rahmen der Kooperation vereinbarten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10739 vom 21. Dezember 2016 verwiesen. 32. Durch welche konkreten Maßnahmen ist im Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung nachrichtendienstlicher Aktivitäten der Türkei verstärkt worden (Bundestagsdrucksache 18/10739)? Die verstärkte Beobachtung von Aktivitäten des türkischen Nachrichtendienstes MIT in Deutschland erfolgt im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) insbesondere durch eine ressourcenmäßig aufgestockte Bearbeitung im Rahmen einer Sonderauswertung. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333