Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11515 18. Wahlperiode 14.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11196 – Demokratische Kontrolle und Transparenz von Euratom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. März 1957 wurde in Rom neben dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) unterschrieben. Die „Römischen Verträge “ gelten als Gründungsdokumente der Europäischen Union. Seit Bestehen des Vertrages von Lissabon ist Euratom strukturell aus der Europäischen Union (EU) ausgegliedert und besteht seither als eigenständige Gemeinschaft mit einem eigenen Grundlagenvertrag und einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Die institutionelle und finanzielle Verflechtung zwischen Euratom und der EU wurde dabei nicht aufgehoben. Während jeder EU-Mitgliedstaat in der Verpflichtung steht, sich über den EU-Haushalt an der finanziellen Förderung von Atomenergieprojekten zu beteiligen, gelten hierfür keinerlei demokratische Grundprinzipien. So ist das in den letzten Jahren aufgewertete und erhöhte Mitbestimmungsrecht des Europäischen Parlaments an dem Geltungsbereich des Euratom-Vertrages gänzlich vorbeigegangen. Bis heute gelten die demokratischen Reformen nicht für die den Euratom-Vertrag betreffenden Angelegenheiten . Die einzelnen für Euratom-Bereiche zuständigen Institutionen verteilen sich ausschließlich über die Europäische Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger haben keinerlei Mitbestimmungsrecht über einen von ihnen über den EU-Haushalt mitsubventionierten Bereich, in den jährlich Milliarden von Euro fließen. Weder die Energiewende, die EU-weit sich ausbreitende Ablehnung der Nutzung von Atomenergie, die Kenntnisse über die enormen Sicherheitsrisiken und -lücken von alternden Atomkraftwerken in Europa noch ihre hohen Kosten, die inzwischen von Atomkraftwerksbetreibern selbst problematisiert werden (www. ippnw.de/atomenergie/sicherheit/artikel/de/eu-foerderung-der-atomenergie.html), haben zu grundlegenden Reformen innerhalb der europäischen Energiepolitik geführt. Der Euratom-Vertrag legitimiert die Nutzung, die Finanzierung und die Förderung der Atomenergie in ganz Europa seit 60 Jahren. Sein immer noch vertraglich festgelegtes Ziel, die „Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“ (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/TXT/?uri=URISERV%3Axy0024), bestimmt nach wie vor die Energiepolitik der EU. Dominierende Förderbereiche der Euratom-Rahmenprogramme sind nicht der Strahlenschutz oder die Verbesserung der Sicherheitsstandards Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11515 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Atomkraftwerke (AKWs), sondern die Fusionsforschung (www.bundestag. de/blob/480104/a94183e0d8c8b1a6d41afabfdf4bfd61/wd-4-101-16-pdf-data. pdf). Für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) wird die EU von 2021 an mehr als 5 Mrd. Euro zusätzlich zum bisher beschlossenen Beitrag von 6,6 Mrd. aufbringen (www.sueddeutsche.de/wissen/projekt-iterder -milliardenofen-1.3205447). Derweil erzielen die Euratom-Investitionen in den Strahlenschutz und in die Verbesserung der Sicherheitsstandards von AKWs offenbar keine Erfolge. Dies zeigt der bedrohliche Zustand vieler Atomkraftwerke in der EU, wie z. B. die belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3, die französischen AKWs in Fessenheim und Cattenom sowie mehrere Reaktoren in Bulgarien und der Ukraine (www.tagesspiegel.de/politik/atomkraft werke-in-europa-die-gefaehrlichsten-akws-in-europa/13305922.html). 1. Wer entscheidet über die durch die Euratom-Rahmenprogramme finanzierten und geförderten Projekte in der EU, und nach welchen Kriterien wird darüber entschieden? Grundlage der Förderung ist die „Verordnung der Rates (EURATOM) Nr. 1314/2013 vom 16. Dezember 2013 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 bis 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020“, in dem insbesondere die Ziele, der Finanzrahmen sowie die Grundsätze der Durchführung , Verwaltung und Formen der Unterstützung bestimmt werden. Darauf aufbauend veröffentlicht die Europäische Kommission nach Beratungen in Programmausschüssen mit nationalen Delegierten und Experten ein- bzw. zweijährige Arbeitsprogramme, die neben den zu fördernden Forschungsthemen sowie dem vorgesehenen Budget auch das Prozedere der Evaluation der Projektvorschläge darstellt. Die Evaluierung der Projektvorschläge im Euratom Forschungs- und Ausbildungsprogramm verläuft analog zur Vorgehensweise des Programms Horizont 2020, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Das grundsätzliche Prozedere wird im Dokument „Grants Manual – Section on: Proposal submission and evaluation“ ausführlich erläutert (http://ec.europa.eu/research/participants/ data/ref/h2020/grants_manual/pse/h2020-guide-pse_en.pdf). Nach dem Abschluss einer Ausschreibungsrunde werden die eingereichten Projektvorschläge zunächst auf formelle Kriterien hin überprüft. Anschließend wird der Vorschlag durch unabhängige Experten nach vorgegebenen Kriterien fachlich nach einem Punktesystem bewertet. Die maßgeblichen Kriterien der Bewertung - „Exzellenz“, „Wirkung“ sowie „Qualität und Effizienz der Durchführung“ – sind durch die „Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014 bis 2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006“ festgeschrieben. Auf Basis der Bewertung der unabhängigen Experten werden pro Teilbudget Prioritätslisten der zu fördernden Projekte durch die Europäische Kommission erstellt. In der Fusionsforschung bündelt seit Anfang 2014 das „European Fusion Joint Programme – EUROfusion“ die europäischen Forschungsarbeiten zur Umsetzung der Strategischen Forschungsagenda „Roadmap to the Realisation of Fusion Energy“. Mit dem Übergang zum Rahmenprogramm Horizont 2020 wurde die Fördersystematik für Projektförderungen übernommen. Das aus 29 Partnern bestehende EUROfusion-Konsortium (seit dem 1. Januar 2017: 30 Partner) hat im Januar 2014 bei der Europäischen Kommission einen Förderantrag mit einem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11515 Programmvorschlag eingereicht. Dieses beinhaltete als Anhang („Description of Work“) den Arbeitsplan („Workplan“) für die gesamte geplante Förderdauer von fünf Jahren sowie das Arbeitsprogramm für die erste 12-Monatsperiode („Annual Work Programme“). Der Antrag des Konsortiums wurde von unabhängigen Experten aufbauend auf den o. g. Kriterien „Exzellenz“, „Wirkung“ sowie „Qualität und Effizienz der Durchführung“ begutachtet und zur Förderung vorgeschlagen. Das Konsortium hat zum 30. September eines jeden Jahres das Arbeitsprogramm für das Folgejahr bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung einzureichen . Es umfasst die geplanten Forschungsarbeiten und die für die Durchführung veranschlagten Kosten. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission bildet es die Grundlage für die Forschungsarbeiten und die Förderung des jeweiligen Jahres. 2. Wer entscheidet über die Vergabe von Euratom-Anleihen an Atomkraftwerke in Europa gemäß des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977? Über die Vergabe entscheidet die Europäische Kommission. Sie berücksichtigt dabei u. a. die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit bei den Projekten. Letzteres unter Einbindung der europäischen Investitionsbank (EIB). Über das (finanzielle) Gesamtvolumen für die Anleihen entscheidet der Rat auf Vorschlag der Kommission . Dadurch sind die EU-Mitgliedstaaten in den Prozess eingebunden. 3. Gibt es eine parlamentarische Kontrolle über die Entscheidungsverfahren, welche Projekte und Vorhaben über die Euratom-Rahmenprogramme finanziert werden? Ja. Das Europäische Parlament ist bei der Erstellung der grundlegenden Verordnungen (siehe Antwort zu Frage 1) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU beteiligt. 4. Sind die nationalen Parlamente an den Entscheidungsverfahren über die durch die Euratom-Rahmenprogramme geförderten Projekte beteiligt? Falls nein, warum nicht? Eine direkte Beteiligung der nationalen Parlamente ist bei den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Entscheidungsverfahren nicht vorgesehen, da es sich um Entscheidungen über EU-Mittel handelt. 5. Sind die nationalen Parlamente am Entscheidungsprozess über die Vergabe von Euratom-Anleihen an Atomkraftwerke in Europa gemäß des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977 beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Gibt es eine Form der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Auswahl der durch die Euratom-Rahmenprogramme geförderten Projekte? Falls nein, warum nicht? Da die maßgeblichen Kriterien bei der Auswahl der Projekte fachliche Aspekte betreffen, ist neben der Bewertung durch unabhängige Experten (Fachöffentlich- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11515 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode keit) keine direkte Beteiligung der breiten Öffentlichkeit vorgesehen. Bei ausreichender Qualifikation können sich Teile der Öffentlichkeit als Experten zur Evaluierung der Projektvorschläge bewerben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Euratom die Aarhus- Konvention nicht ratifiziert hat? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Gründen vor, warum die Europäische Kommission keine Initiative zur Ratifizierung der UN ECE Aarhus Konvention unter dem EURATOM-Vertrag unternommen hat, so dass aus Sicht der Bundesregierung eine Bewertung dieses Sachverhalts nicht möglich ist. 8. Wird sich die Bundesregierung für die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch Euratom einsetzen? Falls nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Gibt es eine Möglichkeit, Zugang zu Informationen über laufende durch Euratom -Rahmenprogramme geförderte Projekte zu erhalten? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Die Europäische Kommission informiert über den „Community Research and Development Information Service“ (CORDIS, http://cordis.europa.eu) über abgeschlossene und laufende Projekte, insbesondere hinsichtlich Projektbeschreibungen , Fördersummen, Projektkoordinatoren und Projektteilnehmer. Zusammenfassende Abschlussberichte werden ebenfalls über CORDIS veröffentlicht. Darüber hinaus unterhalten die Projekte regelmäßig eigene Webseiten und sind dazu verpflichtet, die Resultate der Projekte zur veröffentlichen, soweit keine rechtlichen Aspekte dem entgegenstehen. Dies beinhaltet auch Open Access für wissenschaftliche Veröffentlichungen nach dem peer-review-Verfahren, die im Rahmen der Projekte erstellt werden. 10. Gibt es eine Möglichkeit, Zugang zu Informationen zu laufenden Euratom- Anleihen für Atomkraftwerke in Europa zu erhalten, die im Rahmen des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977 vergeben worden sind bzw. noch vergeben werden? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? Die Europäische Kommission berichtet dazu regelmäßig. Beispielhaft dazu der „Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anleihe- und Darlehenstätigkeiten der Europäischen Union im Jahre 2015“, Dok: COM(2016) 387 final vom 15. Juni 2016 (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/ 1-2016-387-DE-F1-1.PDF). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11515 11. Welche Einrichtungen und Organisationen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aus dem Euratom- Rahmenprogramm eine Förderung erhalten (bitte Zeitpunkt und Höhe der Zuwendungen angeben)? Sind Informationen dazu öffentlich zugänglich? Falls ja, wo? Falls nein, warum nicht? Informationen hierzu sind beim „Community Research and Development Information Service“ (CORDIS) der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich (siehe Antwort zu Frage 9). Im Bereich der Kernspaltung (nukleare Sicherheit, Entsorgung radioaktiver Abfälle , Strahlenschutz) wurden unten angegebene Zuwendungen an Einrichtungen und Organisationen in Deutschland ab der Ausschreibungsrunde 2011, aufgeteilt auf die unterschiedlichen Forschungsrahmenprogramme, vergeben. Die Ausschreibungsrunde für das Arbeitsprogramm 2016 bis 2017 ist noch nicht abgeschlossen . Organisation FP7 2011 bis 2013 Zuwendung in € H2020 2014 bis 2015 Zuwendung in € Summe Areva GmbH 888.262 435.000 1.323.262 BOA Balg - und Kompensatoren-Technologie GmbH 111.987 111.987 Bundesamt für Strahlenschutz * 1.517.622 14.800.912 16.318.534 DBE Technology GmbH 33.757 138.801 172.558 Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik 97.500 97.500 Dialogik gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikations - und Kooperationsforschung mbH 128.594 128.594 E.ON Kernkraft GmbH 271.961 0 271.961 E.ON Technologies GmbH 114.279 41.181 155.460 ESIS GmbH (Engineering Support and Intellectual Solutions ) 119.113 119.113 European Radiation Dosimetry Group e. V. 11.340 135.313 146.653 Forschungszentrum Jülich 1.223.434 304.690 1.528.124 Friedrich-Schiller-Universität Jena 40.418 40.418 GABO:MI Gesellschaft für Ablauforganisation: Milliarium mbH Co. KG 230.000 230.000 Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH 3.328.599 255.408 3.584.006 GFS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH 291.240 291.240 Goethe-Universität Frankfurt 16.000 314.063 330.063 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 140.071 140.071 GSI Helmholtz-Zentrum für Schwerionenforschung 240.000 15.225 255.225 Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf 1.696.504 982.438 2.678.942 Helmholtz-Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) 2.429.582 325.312 2.754.894 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11515 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Organisation FP7 2011 bis 2013 Zuwendung in € H2020 2014 bis 2015 Zuwendung in € Summe Johannes Gutenberg-Universität Mainz 10.000 10.000 Karlsruher Institut für Technologie 7.681.541 2.348.024 10.029.565 Maurer Soehne GmbH & Co. KG 165.780 165.780 NTG Neue Technologien GmbH & Co. KG 694.688 694.688 Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) 2.000 16.188 18.188 Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen 91.481 91.481 Ruhr-Universität Bochum 578.300 578.300 Stangenberg und Partner Ingenieur GmbH 45.000 45.000 Städtisches Klinikum Braunschweig 67.945 67.945 Technische Hochschule Mittelhessen 29.960 29.960 Technische Universität Darmstadt 396.480 38.438 434.918 Technische Universität Dresden 35.738 35.738 Technische Universität München 24.500 611.010 635.510 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH 111.334 111.334 Universität Duisburg-Essen 998.890 998.890 Universität Rostock 575.000 575.000 Universität Stuttgart 1.033.658 676.885 1.710.543 Universität Ulm 17.976 17.976 Universitätsklinikum Bonn 45.684 45.684 Universitätsklinikum Erlangen 88.440 88.440 Universitätsmedizin Mainz 20.102 20.102 VGB PowerTech e. V. 24.211 24.211 Im Bereich der Fusionsforschung werden seit Anfang 2014 die Forschungsarbeiten gebündelt über das EUROfusion-Konsortium gefördert (vgl. auch Antwort zu Frage 1). Zuvor erfolgte die Förderung der Fusionsforschung auf Basis bilateraler Verträge, („Contract of Association“, kurz CoA) zwischen der jeweiligen Einrichtung und Euratom. Hiernach haben seit 2014 folgende deutsche Organisationen und Einrichtungen eine Förderung aus dem Euratom Forschungs- und Ausbildungsprogramm über EUROfusion erhalten: Max Planck Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – IPP (inklusiv Partnerschaftsbeitrag GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH): in 2014: 15 842 739,41 Euro (inklusiv Partnerschaftsbeitrag GSI 115 846,67 Euro), in 2015: 21 608 980,58 Euro (inklusiv Partnerschaftsbeitrag GSI 91 883,02 Euro); Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11515 FZJ – Forschungszentrum Jülich GmbH (inklusiv Partnerschaftsbeitrag HHU Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf): in 2014: 2 361 219,29 Euro (inklusiv Partnerschaftsbeitrag HHU 24 139,49 Euro), in 2015: 1 833 670,41 Euro; KIT – Karlsruher Institut für Technologie: in 2014: 4 307 745,71 Euro, in 2015: 5 804 653,70 Euro. 12. Welche Einrichtungen und Organisationen in der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aus dem Euratom-Rahmenprogramm eine Förderung erhalten (bitte Zeitpunkt und Höhe der Zuwendungen angeben)? Sind Informationen dazu öffentlich zugänglich? Falls ja, wo? Falls nein, warum nicht? Informationen hierzu sind ebenfalls beim „Community Research and Development Information Service“ (CORDIS) der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich (siehe Antwort zu Frage 9). Die Bundesregierung führt keine Detailstatistik über die Euratom-Förderung aller Einrichtungen und Organisationen der Europäischen Union. Aufgrund der umfangreichen Anzahl der Förderempfänger wird für den Bereich Kernspaltung (nukleare Sicherheit, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Strahlenschutz) auf CORDIS verwiesen. Im Bereich der Fusionsforschung haben folgende europäische Organisationen und Einrichtungen eine Förderung aus dem Euratom Forschungs- und Ausbildungsprogramm über EUROfusion in Höhe von insgesamt 31 811 106,86 Euro im Jahr 2014 und in Höhe von insgesamt 43 988 206,96 Euro im Jahr 2015 erhalten : Österreich Österreichische Akademie der Wissenschaften Belgien Ecole Royale Militaire – Koninklijke Militaire School Bulgarien Institute of Nuclear Research and Nuclear Energy – Bulgarian Academy of Sciences Kroatien Ruder Boskovic Institute Zypern University of Cyprus Tschechien Republic Ústav Fyziky Plazmatu Av ČR Dänemark Danmarks Tekniske Universitet Estland Tartu Ulikool Finnland Teknologian Tutkimuskeskus VTT Frankreich Commissariat à l’Énergie Atomique et aux Énergies Alternatives Griechenland National Center for Scientific Research "Demokritos" Ungarn Magyar Tudomanyos Akademia Wigner Fizikai Kutatokozpont Irland Dublin City University Italien Agenzia Nazionale per le Nuove Technologie, l'Energia e lo Sviluppo Economico Sostenibile Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11515 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Letland Latvijas Universitates Cietvielu Fizikas Instituts Litauen Lietuvos Energetikos Institutas Niederlande Stichting voor Fundamenteel Onderzoek der Materie Polen Instytut Fizyki Plazmy i Laserowej Mikrosyntezy Im. Sylwestra Kaliskiego Portugal Instituto Superior Tecnico Rumänien Institutul de Fizica Atomica Slowakei Comenius University - Faculty of Natural Sciences Slowenien Institut Jozef Stefan Spanien Centro de Investigaciones Energeticas, Medioambientales y Tecnologicas-Ciemat Schweden Vetenskapsradet - Swedish Research Council Schweiz École Polytechnique Fédérale de Lausanne Großbritannien United Kingdom Atomic Energy Authority Daneben finanziert Euratom den Betrieb des JET auf der Grundlage eines bilateralen Vertrages zwischen der Europäischen Kommission und dem Culham Centre for Fusion Energy (CCFE) (GB) mit 283 Mio. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2018. 13. Welche Atomkraftwerke in der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren eine Förderung durch Euratom-Rahmenprogramme erhalten, durch die sich ihre Sicherheit erhöht hat (bitte Zeitpunkt und Höhe der Zuwendungen angeben)? Über das Euratom Forschungs- und Ausbildungsprogramm werden keine Maßnahmen an einzelnen Kernkraftwerken gefördert. 14. Welche Atomkraftwerke in Europa beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Euratom-Anleihen gemäß des Beschlusses 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977, und wie hoch sind diese Anleihen jeweils? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind dies die folgenden Kernkraftwerke: - Ignalina/ Litauen - Bohunice/ Slowakei - Kozloduy/ Bulgarien - Rovno, Khmelnitzky/ Ukraine. Über das konkrete Volumen im Einzelfall liegen keine Informationen vor. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuellen Gefahren von möglichen Rissen von Reaktordruckbehältern, die durch die übermäßige Alterung und durch Materialfehler in mindestens 18 aktiven Atomreaktoren in der EU vorherrschen und im schlimmsten Fall zu einer Kernschmelze führen können (www.tagesschau.de/ausland/bruechige-reaktoren-101.html)? Die Beurteilung der Sicherheit von Atomkraftwerken kann nur durch die jeweils zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde erfolgen. Der Bundesregierung liegen hierfür nicht die notwendigen sicherheitstechnischen Analysen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11515 a) Welche konkreten und verbindlichen Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission auf Grundlage des Euratom-Vertrages unternommen, um die gravierenden Sicherheitsmängel bei den AKWs in der EU zu beheben, die durch übermäßige Alterung und durch Materialfehler entstanden sind? b) Welche konkreten und verbindlichen Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission auf Grundlage des Euratom-Vertrages unternommen, um die gravierenden Sicherheitsmängel bei den AKWs in der EU zu beheben, die mittels der nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima durchgeführten Stresstests festgestellt wurden ? Die Fragen 15a und 15b werden zusammen beantwortet. Der Europäischen Kommission stehen die regulären europarechtlichen Instrumente zur Verfügung, um die vollständige Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Anforderungen durch die jeweiligen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Eingriffsmöglichkeiten im Hinblick auf einzelne Aufsichtsentscheidungen der zuständigen nationalen Atomaufsichtsbehörden stehen der Europäischen Kommission nicht zu. Eine solche Zuständigkeit ist nicht von den EU-Mitgliedstaaten auf die Europäische Kommission übertragen worden. Die Bundesregierung ist dafür, die europäische Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit im Interesse eines gemeinsamen hohen Sicherheitsniveaus zu vertiefen. Die Bundesregierung ist aber dagegen, der Europäischen Kommission mehr Mitsprache bei der Sicherheitsbewertung von Atomkraftwerken einzuräumen . Es bedarf klarer Kompetenzabgrenzungen, wer für die nukleare Sicherheit in einem Land zuständig ist. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll sich nicht mit Blick auf die Europäische Kommission ihrer Letztverantwortung für die Sicherheit der von ihr beaufsichtigten Atomkraftwerke entziehen dürfen. Ob in einzelnen Atomkraftwerken Aufsichtsmaßnahmen angezeigt sind, kann allein die jeweils zuständige nationale Atomaufsicht entscheiden, da nur diese über den jeweiligen anlagenspezifischen Sachverhalt kennt. Im Übrigen zur Frage 15a: Im Rahmen der Richtlinie 2009/71/EURATOM, geändert durch Richtlinie 2014/87/EURATOM, über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, künftig regelmäßig gegenseitige themenbezogene Überprüfungen, sogenannte Topical Peer Reviews (TPR) durchzuführen. Als Thema für das erste „Topical Peer Review“ welches 2018 durchgeführt wird, wurde das Thema „Alterungsmanagement“ ausgewählt . Im Übrigen zur Frage 15b: Nach den Ereignissen in Fukushima haben sich die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet , alle Atomkraftwerke einem Stresstest mit Bezug zu den Ereignissen in Fukushima zu unterziehen. Die Europäische Kommission hat sowohl 2012 an dem Stresstest, sowie an zwei Workshops der EU-Mitgliedstaaten in den Jahren 2013 und 2015 zur Umsetzung der Ergebnisse des Stresstest teilgenommen. Eingriffsmöglichkeiten im Hinblick auf einzelne Aufsichtsentscheidungen der zuständigen nationalen Atomaufsichtsbehörden stehen der Europäischen Kommission nicht zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11515 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Auf welche Weise gewährleisten Euratom bzw. die Euratom-Rahmenprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung die Beseitigung der Sicherheitsmängel der belgischen Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3? Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit in Belgien trägt die belgische atomrechtliche Aufsichtsbehörde FANC. Ein laufendes Forschungsprojekt im Rahmen des Euratom Forschungs- und Rahmenprogramms mit direktem Bezug zu den identifizierten Anomalien in den belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 ist der Bundesregierung nicht bekannt. 17. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich die Sicherheitsstandards von Atomkraftwerken in der EU in den letzten Jahren verbessert haben? Falls ja, wie begründet sie dies? Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke entwickeln sich nach dem Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich weiter. International anerkannte Sicherheitsstandards werden z. B. durch die Überarbeitung der „Reference Level“ der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) und die Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) stetig fortgeschrieben . Die Mitgliedstaaten der WENRA haben sich verpflichtet, die Reference Level in den nationalen atomrechtlichen Regelwerken umzusetzen. Allein daraus resultiert eine kontinuierliche Verbesserung der jeweiligen nationalen Sicherheitsstandards von Kernkraftwerken in der EU. 18. Hat die Bundesregierung Kenntnis über konkrete Beispiele, an denen sich die Verbesserung der Sicherheitsstandards von Atomkraftwerken in der Europäischen Union aufgrund der Richtlinie 2014/87/EURATOM zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM oder eines anderen auf Grundlage des Euratom-Vertrages geäußerten Rechtsaktes zeigt? Falls ja, welche sind das? Durch die geltende Richtlinie 2009/71/EURATOM, deren Rechtsgrundlage Artikel 31 und 32 EAGV (sogenannter Euratom-Vertrag) sind, wird der Rechtsrahmen für ein einheitliches Mindestsicherheitsniveau innerhalb der EU gelegt und ein Vorbild für Drittstaaten geschaffen. Die novellierte Richtlinie (Richtlinie 2014/87/EURATOM) ist bis August 2017 in nationales Recht umzusetzen. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten können daher frühestens Ende des Jahres 2017 vorliegen. Als weiteres Beispiel wurde im Jahr 2012 im Rahmen von Gremien auf der Basis des Euratom-Vertrages auf europäischer Ebene ein Stresstest von Kernkraftwerken unter Beteiligung von Vertretern aus allen Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Ergebnisse liegen seit dem 26. April 2012 vor. Im Anschluss an die von der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) durchgeführten Überprüfungen wurde ein Aktionsplan zur weiteren Vorgehensweise erarbeitet. Der ENS- REG Aktionsplan sah vor, dass jedes Land u. a. auf Basis der im EU-Stresstest ausgesprochenen Empfehlungen und Vorschläge einen nationalen Aktionsplan erstellt und bis Ende 2012 veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11515 19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Richtlinie 2014/87/EU- RATOM angesichts dessen, dass die Unabhängigkeit der Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANC) von Experten stark in Zweifel gezogen wurde, nachdem sie die Wiederinbetriebnahme des Kernreaktors Tihange 2 genehmigt hatte, obwohl die Sicherheit laut internationaler Experten im Kernreaktor nicht gewährleistet ist (http://alsdorf.de/web/cms/upload/bilder-allgemein/ neues2016/BriefbogenStR_Tihange_10062016_EK_gesamt_Canete.pdf)? Die Wiederinbetriebnahme von Tihange 2 basiert auf einer fachlichen Einschätzung der zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC. Dies ergibt sich auch aus dem in der Frage in Bezug genommenen Schreiben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 20. Hat die Bundesregierung in den letzten Monaten darauf hingewirkt, dass die Europäische Kommission ihre Befugnisse nach Titel II Kapitel 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft umsetzt, um höhere Sicherheitsstandards für die belgischen Risiko-Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 oder andere in der EU-befindlichen Atomkraftwerke zu erzielen? Nein. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 18 verwiesen. 21. Wie schätzt die Bundesregierung das tatsächliche Wirken der Europäischen Kommission ein, höhere Sicherheitsstandards für europäische AKWs durchzusetzen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 22. Hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung jemals die genannten Befugnisse genutzt bzw. umgesetzt, um die Sicherheit der Atomkraftwerke in der EU zu sichern? Falls ja, welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333