Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11517 18. Wahlperiode 14.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11305 – Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus Euratom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der Briten in einem Referendum für den Austritt aus der Europäischen Union (EU). In ihrer Erklärung zum Brexit hat die britische Regierung am 25. Januar 2017 auch ihren Ausstieg aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) angekündigt (Quelle: www.ft.com/ content/fe3b50a4-e3e1-11e6-8405-9e5580d6e5fb). Der Austritt aus Euratom wird voraussichtlich sowohl Auswirkungen auf den geplanten Neubau des Atomkraftwerks (AKW) Hinkley Point C als auch auf das Join European Torus Projekt (JET) haben. Bei JET handelt es sich um eine von den EU-Staaten gemeinsam betriebene Versuchsanlage in Culham (Großbritannien), die die Entwicklung von Kernfusionsreaktoren vom Typ Tokamak vorantreiben soll. Unter dem achten Forschungsrahmenprogramm der EU „Horizon 2020“ wird JET von 2014 bis 2018 mit 283 Mio. Euro gefördert. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens auf Euratom? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Höhe der finanziellen Mittel, die Großbritannien jährlich von Euratom erhält (bitte detailliert nach einzelnen Vorhaben/Projekten aufschlüsseln)? Im Rahmen des EURATOM Forschungs- und Ausbildungsprogramms („Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 bis 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020“) erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen im Vereinigten Königreich für derzeit laufende Projekte der Ausschreibungsrunde 2014/2015 im Bereich der Kernspaltung (nukleare Sicherheit, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Strahlenschutz) eine Förderung von insgesamt 4,4 Mio. Euro verteilt über die Gesamtdauer der Projekte (Laufzeiten zwischen 2015 und 2020). Im Einzelnen verteilt sich die Fördersumme auf folgende Projekte : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11517 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a. ANNETTE (Advanced Networking for Nuclear Education and Training and Transfer of Expertise) mit einer Fördersumme an Organisationen im Vereinigten Königreich in Höhe von 150 856 Euro, b. Cebama (Cement-based materials, properties, evolution, barrier functions) mit 383 926 Euro, c. CONCERT (European Joint Programme for the Integration of Radiation Protection Research) mit 450 812 Euro, d. Essanuf (European Supply of SAfe NUclear Fuel) mit 132 175 Euro, e. HoNEST (History of Nuclear Energy and Society) mit 523 489 Euro, f. INCEFA-PLUS (INcreasing Safety in NPPs by Covering gaps in Environmental Fatigue Assessment) mit 481 324 Euro, g. IVMR (In-Vessel Melt Retention Severe Accident Management Strategy for Existing and Future NPPs) mit 125 905 Euro, h. JOPRAD (Towards a Joint Programming on Radioactive Waste Disposal) mit 54 500 Euro, i. MIND (Development of the safety case knowledge base about the influence of microbial processes on geological disposal of radioactive wastes) mit 1 032 191 Euro, j. Modern2020 (Development and Demonstration of monitoring strategies and technologies for geological disposal) mit 655 980 Euro, k. SOTERIA (Safe long term operation of light water reactors based on improved understanding of radiation effects in nuclear structural materials) mit 398 567 Euro. Weitere Einzelheiten dieser Projekte sind über den „Community Research and Development Information Service“ (CORDIS) der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich (http://cordis.europa.eu). Im Bereich der Fusionsforschung finanziert EURATOM den Betrieb der Versuchsanlage Joint European Torus (JET) auf der Grundlage eines bilateralen Vertrages zwischen der Europäischen Kommission und dem Culham Centre for Fusion Energy (CCFE) mit 283 Mio. Euro für den Zeitraum 2014 bis 2018. Darüber hinaus erhält die United Kingdom Atomic Energy Authoritiy, die das CCFE betreibt, seit Anfang 2014 über das „European Fusion Joint Programme – „EUROfusion‘“ eine Förderung seiner Forschungsarbeiten. Laut der Web-Seite des Forschungs- und Informationsdienstes der Gemeinschaft CORDIS sind hierfür für 2014 bis 2018 insgesamt rd. 27,5 Mio. Euro vorgesehen (http://cordis. europa.eu/project/rcn/193159_de.html). b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der konkreten juristischen Schritte, die für einen Euratom-Austritt erforderlich sind? Aus Sicht der Bundesregierung bedeutet ein Austritt aus der EU zugleich auch einen Austritt aus der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Das Austrittsverfahren bestimmt sich nach Artikel 106 a Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11517 c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der möglichen konkreten Änderungen des Euratom-Vertrags, die ein Austritt Großbritanniens ggf. mit sich bringen würde? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für das JET? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der finanziellen Mittel, die von Deutschland jährlich zur Finanzierung von JET aufgewendet werden? Deutschland ist nur mit seinem Beitrag zum EU-Haushalt an der Finanzierung des JET beteiligt. b) Wird die Bundesregierung im Verbund mit den anderen EU-Staaten weiterhin zur Finanzierung von JET beitragen, auch wenn die Voraussetzung einer Euratom-Mitgliedschaft durch Großbritannien nicht mehr erfüllt ist? Wie sich aus der Antwort zu Frage 1a ergibt, ist die Finanzierung von JET bis 2018 gesichert. Die Finanzierung über diesen Zeitpunkt hinaus bedarf noch der Klärung. c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des geplanten weiteren Umgangs mit den 3 000 Kubikmetern radioktiven Mülls, die JET bereits produziert hat? Bei dem weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfallstoffen wird zu berücksichtigen sein, dass nach einer EFDA-Studie aus September 2001 (www.eurofusionscipub .org/wp-content/uploads/2014/11/EFDC010903.pdf) das genannte Volumen beim Rückbau des JET vornehmlich aus leicht radioaktiven Abfällen bestehen wird. d) Wird sich die Bundesregierung im Zuge des Euratom-Austritts Großbritanniens für einen Ausstieg bzw. eine Beendigung des JET-Projekts einsetzen (wenn nein, bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für das ITER-Projekt (ITER: International Thermonuclear Experimental Reactor)? Der Austritt Großbritanniens aus EURATOM ändert nichts an der Mitgliedschaft von EURATOM in der ITER-Organisation und damit an seiner Beteiligung am ITER-Projekt. Die finanziellen Folgen des britischen Austritts sind derzeit nicht absehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11517 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für den geplanten AKW-Neubau Hinkley Point C? Welche konkreten Auswirkungen ein Austritt Großbritanniens u.a. auf den Binnenmarkt und damit die Zulieferungen für den Bau des Kernkraftwerks Hinkley Point C haben wird, ist nicht absehbar. Da nach einem EURATOM-Austritt das Vereinigte Königreich sowohl nationale Vorkehrungen bei der Verifikation als auch der Brennstoffversorgung treffen muss, ist diesbezüglich mit Auswirkungen auf die nukleare Infrastruktur und etwaiger Neubauten zu rechnen. Beziffern lässt sich dies derzeit nicht. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des voraussichtlichen Euratom-Austritts Großbritanniens für die Sicherheitsstandards am geplanten AKW-Neubau Hinkley Point C und darüber hinaus (www.theguardian.com/business/2017/jan/27/uk-exit-eu-atomic-treaty-brexiteuratom -hinkley-point-c)? Der Bundesregierung liegen bisher keine Informationen über mögliche Auswirkungen des voraussichtlichen EURATOM-Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Sicherheitsstandards am geplanten Kernkraftwerk Hinkley Point C vor. Die Sicherheitsstandards des Vereinigten Königreichs haben sich bisher an den international anerkannten Sicherheitsstandards z. B. der „Reference Level“ der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) und der „Safety Standards“ der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) orientiert. Diese werden entsprechend der Entwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik stetig fortgeschrieben. Die Mitgliedstaaten der WENRA haben sich selbst verpflichtet, die Reference Level in den nationalen atomrechtlichen Regelwerken umzusetzen. Schon daraus resultiert die Notwendigkeit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der jeweiligen nationalen Sicherheitsstandards von Kernkraftwerken. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich sowohl der japanische Industriekonzern Toshiba als auch der französische Energiekonzern Engie aus dem Bauvorhaben Cumbria zurückziehen wollen (vgl. Rückzug aus Atomgeschäft in Großbritannien vom 3. Februar 2017, online unter URL: www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/toshiba-rueckzug-ausatomgeschaeft -in-grossbritannien/19343876.html)? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der Rückzug auch mit dem britischen Austritt aus Euratom in Verbindung steht? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat am 14. Februar 2017 NuGen, das Gemeinschaftsunternehmen des französischen Energiekonzerns Engie und des japanischen Konzerns Toshiba, bestätigt, das Bauvorhaben Moorside in Cumbria weiterzuverfolgen . 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der voraussichtlichen juristischen und finanziellen Folgen eines Euratom-Austritts Großbritanniens für weitere geplante AKW-Neubauten? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11517 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der juristischen Schritte und Möglichkeiten für ein alternatives Atomabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Falle eines Austritts aus Euratom (s. www.world-nuclear-news.org/NP-UK-stresses-key-role-of-IAEAduring -Brexit-debate-31011701.html)? Das Vereinigte Königreich wird bei einem Austritt aus EURATOM das Verhältnis zur IAEO im Bereich der nuklearen Verifikation neu regeln müssen. 9. Wird sich die Bundesregierung im Zuge eines Austritts Großbritanniens aus Euratom für die Einberufung einer Regierungskonferenz zur grundlegenden Überarbeitung des Euratom-Vetrages einsetzen (wenn nein, bitte begründen)? Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung gegeben sein, unter denen sie sich für die Einberufung einer Regierungskonferenz einsetzen würde? Das Verfahren für die Änderung des EURATOM-Vertrages inklusive der Einberufung eines Konvents bestimmt sich gemäß Artikel 106 a Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit Artikel 48 Absatz 2 bis 5 des Vertrags über die Europäische Union. Derzeit sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf in Sachen des EURATOM-Vertrages. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333