Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11522 18. Wahlperiode 15.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11148 – Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Namibia V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Katastrophe von Fukushima im Jahr 2011 den Atomausstieg beschlossen. Trotzdem wurde in Deutschland laut Umweltbundesamt im Jahr 2014 15,5 Prozent des Bruttostroms aus Uran hergestellt (www.umweltbundesamt.de/daten/energie-als-ressource/primaer energiegewinnung-importe). Der Abbau von Uran birgt größte Gefahren für Mensch und Umwelt und in vielen Uran abbauenden Staaten, wie z. B. Namibia, ist die effektive Einhaltung von Gesetzen und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht garantiert (www.zeit.de/2011/15/uranabbau-afrika-umwelt). Radioaktiver Abraum wird unter freiem Himmel gelagert, Grundwasser und Boden werden über Generationen hinweg kontaminiert (www.criirad.org/actualites/dossier2012/ namibie/CRIIRAD-namibia-prelim.pdf) und die Menschen leiden an durch die Radioaktivität verursachten Krebserkrankungen (www.zeit.de/wirtschaft/2014- 02/namibia-uran-mine-export). Namibia ist eines der am dünnsten besiedelten Länder der Erde und verfügt über eines der größeren Uranvorkommen. Von den weltweiten Uranressourcen von insgesamt ca. 5,7 Millionen Tonnen Uran entfielen im Jahr 2015 etwa 267 000 Tonnen auf Namibia beziehungsweise 5 Prozent der weltweiten Uranressourcen (www.world-nuclear.org/information-library/nuclear-fuel-cycle/ uranium-resources/supply-of-uranium.aspx). Die Bodenschätze Diamanten, Kupfer und Uran allein machen ungefähr 40 Prozent des Exportvolumens aus und gehen zur Hälfte nach Europa (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussen politik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Wirtschaft_node.html). Von 1885 bis zum Ersten Weltkrieg waren große Teile des heutigen namibischen Staatsgebietes deutsche Kolonie („Deutsch-Südwestafrika“). Seit der Unabhängigkeit der Republik Namibia im Jahr 1990 haben sich bilaterale Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Der bilaterale Handelsaustausch zwischen beiden Länder belief sich im Jahr 2014 auf rund 274 Mio. Euro (Importe aus Namibia repräsentieren knapp 155 Mio. Euro). Dazu liegt der Gesamtbestand deutscher Direktinvestitionen in Namibia bei knapp 90 Mio. Euro. Seit 1990 wurden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 800 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, mit den vorliegenden drei Schwerpunkten: Management Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11522 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode natürlicher Ressourcen, Transport und Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/ Bilateral_node.html). 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Uranabbau in Namibia hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialstandards? Die Bergbauindustrie ist ein bedeutender Wirtschaftszweig Namibias und trägt mit etwa 12,5 Prozent zum Bruttonationaleinkommen bei. Der Großteil der Bergbauaktivitäten im Bereich Uranabbau findet in den zentralen Landesteilen, zum Teil innerhalb der Nationalparks Dorob und Namib Naukluft, statt. Die namibische Regierung hat die Bedeutung eines integrierten Ansatzes erkannt, um das ökologische und touristische Potential des Landes in Einklang mit Bergbauaktivitäten zu bringen. Der weltweite Uranabbau erfolgt weitgehend nach festgelegten Regeln der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und international definierten Standards zur Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung, so auch in Namibia. Im Minerals Act von 2010, dem Atomic Energy Act von 2005 und dem Environmental Act von 2007 ist der Uranabbau gesetzlich geregelt. Außerdem hat Namibia den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie dessen Zusatzprotokoll und den Vertrag von Pelindaba (kernwaffenfreies Afrika) unterzeichnet . Des Weiteren hat die namibische Regierung mit deutscher Unterstützung eine strategische Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsprüfung für den Uranbergbau in der zentralen Namib (Erongo Region) eingeführt (Strategic Environmental Assessment – SEA) und einen strategischen Umweltmanagementplan entwickelt (Strategic Environmental Management Plan - SEMP). Der Verband der Uranindustrie in Namibia, die Namibian Uranium Association (NUA), hat zudem Standards für Gesundheit, Umwelt und Strahlenschutz und -sicherheit (Health, Environment and Radiation Safety and Security Standards (HERSS)) verabschiedet. Zudem verfolgt die NUA die landesweite Anwendung der Vorschriften der einschlägigen ISO 14001 sowie der einschlägigen Umwelt -, Gesundheits- und Sozialrichtlinien der International Finance Corporation (IFC). Inwieweit die gesetzlichen Vorgaben konsequent eingehalten werden, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Die namibische Regierung ist bemüht, potentielle negative Auswirkungen des Uranabbaus für Mensch und Umwelt zu minimieren. So führt das namibische Ministerium für Bergbau und Energie (Ministry of Mines and Energy) mit Unterstützung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt durch, darunter auch Monitoring potentieller Umwelteinflüsse (etwa Boden - und Staubuntersuchungen), Definition von Infrastrukturkorridoren für Zugangsstraßen , Wasser- und Stromversorgung sowie Einrichtung von Schutzgebieten zum Erhalt der Biodiversität. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen von Minenarbeiterinnen und Minenarbeitern in Namibia? Zahlreiche Minenbetreiber führen im Rahmen ihrer unternehmerischen Sozialverantwortung (teilweise auch gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11522 und lokalen, regionalen oder nationalen Institutionen) Aktivitäten zur gesundheitlichen Aufklärung, Hausbau, Ernährung, Sicherheit durch. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist gewahrt. Die gut organisierte Bergbaugewerkschaft Mineworkers Union of Namibia (MUN) setzt sich erfolgreich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Bergbau ein. Nach Angaben der namibischen Bergbaukammer (The Chamber of Mines of Namibia ) hat sich die Sicherheit der Beschäftigten in den letzten Jahren stetig verbessert . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gesundheitsrisiken für Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter, deren Familien und die Bewohnerinnen und Bewohner der an Uranabbaustätten angrenzenden Regionen Namibias vor (www.3sat.de/page/?source=/nano/umwelt/156271/ index.html)? b) Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich? Nach einer durch das Southern African Institute of Environmental Assessment 2010 im Auftrag des namibischen Ministeriums für Bergbau und Energie (Ministry of Mines and Energy) durchgeführten Studie („Uranium Rush Strategic Environmental Assessment“) liegt die Strahlenexposition im Umfeld der Minen auch bei Annahme eines Ausweitungsszenarios für die Uranproduktion weit unterhalb internationaler Grenzwerte. Ihre Auswirkung auf die Bewohner der in der Nähe der Minen liegenden Küstenstädte wurde als „insignifikant“ eingestuft. Insgesamt wird die Gesundheitsgefährdung durch die Strahlenexposition als „sehr niedrig“ eingestuft. Zu den Gesundheitsrisiken der Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter innerhalb der Minen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Sie hat Kenntnis von Studien (unter anderem des Namibischen Forschungsinstituts Labour Resource and Research Institute (LaRRi) aus dem Jahr 2009) und von Medienberichten zu Einzelfällen, wonach ein erhöhtes Risiko für Krebserkrankungen und weitere Gesundheitsrisiken bestehen sollen, was von Betreibern der Uranminen bestritten wird. Eine aussagekräftige, aktuelle und unabhängige Studie zum Thema liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung bezieht ihre Information aus lokaler öffentlicher Berichterstattung (darunter Medien und Veröffentlichungen der Regierung), öffentlich zugänglichen Studien zu den Auswirkungen der Uranproduktion (etwa Southern African Institute of Environmental Assessment) sowie aus Gesprächen mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnern. 4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Risikos vor, dass der radioaktiv kontaminierte Sand aus der Uranabbauregion in Namibia auch in umliegende Regionen weitergetragen wird und somit auch die Gesundheit der Menschen in weiter entfernten Gebieten gefährden könnte (http://umweltfairaendern.de/2014/02/rohstoff-uran-uranbergbau-macht-krankein -beispiel-aus-namibia/)? Die in der Antwort zu Frage 3 genannte Studie nimmt auch zur Strahlenexposition durch Staub in der Bergbauregion Stellung und stuft diese als niedrig ein, mit Ausnahme der Umgebung von Goanikontes (in einem Ausweitungsszenario für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11522 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Uranproduktion). Zu weiter entfernten Regionen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen diesbezüglich ? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Uran aus Namibia (über Zwischenländer wie z. B. Frankreich) in die Bundesrepublik Deutschland importiert wird? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 7. Wie viele Tonnen Uran wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in die Bundesrepublik Deutschland importiert? 8. Über welche Drittländer wurde das Uran importiert, welches in den Jahren 2014, 2015 und 2016 nach Deutschland eingeführt wurde (bitte detaillierte Auflistung)? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Kernbrennstoffhandel erfolgt in der EU über die EURATOM Supply Agency in Luxemburg. Bilaterale Abkommen bilden den rechtlichen Rahmen von Liefervereinbarungen zwischen der EURATOM Supply Agency und diversen Drittstaaten . Die privaten Lieferverträge sind der EURATOM Supply Agency anzuzeigen und unterliegen der Vertraulichkeit. Die für die Brennstoffherstellung in Deutschland benötigten Natururanmengen werden fast ausschließlich über langfristige Verträge von Produzenten aus Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien sowie Kanada und den USA bezogen. Aus der anliegenden Tabelle kann die Herkunft des Urans entnommen werden. Zum Begriff der Herkunft wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Die Zahlen beruhen auf den Angaben von EUROSTAT, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Herkunftsländer 2014 Menge in t (Tonnen) 2015 Menge in t (Tonnen) Uran mit natürlicher Isotopen Zusammensetzung Angereichertes Uran Uran mit natürlicher Isotopen Zusammensetzung Angereichertes Uran Frankreich 892 126 1.560 44 Kanada 496 1.478 Niederlande 10 2.603 18 Vereinigte Staaten 905 10 780 1 Vereinigtes Königreich 1.692 12 2 25 Schweden 74 62 Russische Föderation 140 118 Summe 3.985 372 6.423 268 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11522 9. Aus welchen Ländern wird aktuell (2017) Uran importiert (bitte detaillierte Auflistung)? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat 2017 Anträge für Uraneinfuhren aus Kanada, den Niederlanden, Russischer Föderation, Südafrika und den Vereinigten Staaten erhalten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Ursprung des Urans vor, das nach Deutschland importiert wird? Eine Zuordnung der Importe zu bestimmten bergbaulichen Gewinnungsbetrieben , in denen Natururan gewonnen wird, ist nicht möglich. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfasst im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 22 Absatz 1 des Atomgesetzes ausschließlich die radioaktiven Stoffe selbst sowie die jeweils abgebende beziehungsweise annehmende Stelle. Darüber hinaus gilt seit dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20. Juli 2001 für innergemeinschaftliche Verbringungen sonstiger radioaktiver Stoffe, zu denen auch Natururan und abgereichertes Uran zählen, keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht mehr (vgl. §§ 19 und 20 StrlSchV). Daten über die Herkunft des Urans werden nicht erhoben. Vielmehr ist unter „Herkunft“ des Materials grundsätzlich diejenige Stelle (Anlage) im liefernden Land zu verstehen, aus der das Uran zur Verbringung nach Deutschland ausgebucht wird. Darüber hinaus kann in Einzelfällen als „Ursprung“ auch die Anlage bekannt sein, wo der letzte Konversionsschritt bei der Verarbeitung des Urans durchgeführt wurde. Des Weiteren wird zur Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 vom 1. Juni 2011, sowie auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 10, 20a und 20c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310 vom 27. Juni 2011 sowie zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5745 vom 10. August 2015 verwiesen. 11. Welche Menschenrechts- und Umweltstandards sind für die Bundesregierung maßgeblich für den Import von Uran, und wo werden diese Kriterien festgehalten? Rohstoffgewinnung bedeutet stets einen Eingriff in die Natur. Die Einhaltung von Umweltschutzaspekten beim Abbau von Uran obliegt den Minenbetreibern und involvierten Unternehmen sowie den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Vorschriften. In den Hauptlieferländern gelten mittlerweile strenge Umweltschutzvorschriften, um einen umweltverträglichen Bergbau mit möglichst geringfügigen umweltschädigenden Folgen zu gewährleisten. Der weltweite Uranabbau erfolgt weitgehend nach festgelegten Regeln der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und international definierten Standards zur Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung. Dies liegt vorrangig in der Selbstverantwortung der beteiligten Unternehmen und betroffenen Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11522 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Des Weiteren wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 vom 1. Juni 2011 und auf die Antworten zu den Fragen 2 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 17/6310 vom 27. Juni 2011 verwiesen. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Wirkung von Direktinvestitionen in Uranabbau (90 Mio. Euro – www.auswaertiges-amt.de/ DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Bilateral_node.html), die deutsche Unternehmen getätigt haben? Der Bundesregierung sind keine deutschen Direktinvestitionen im Uranabbau in Namibia bekannt. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Wirkung der Investitionen, die Deutschland im Rahmen der deutsch-namibischen Entwicklungszusammenarbeit getätigt hat? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage allgemein auf den Bergbau bezieht. Die Transparenz staatlichen Handelns im Bergbausektor wurde gesteigert. Dazu hat die deutsch-namibische Entwicklungszusammenarbeit im namibischen Bergbauministerium Prozesse etabliert und Einrichtungen geschaffen, an die sich andere Ministerien, Verwaltungen und Institutionen im Falle von gesundheitsgefährdenden Kontaminationen und Entscheidungen der Landnutzungsplanung wenden können. Zudem zeitigte die deutsch-namibische Entwicklungszusammenarbeit in der Uranabbauregion auch durch Konfliktprävention Erfolge, indem durch Einbindung verschiedener Interessengruppen Pläne zur Minimierung potentiell negativer Auswirkungen des Uranabbaus gemeinsam entwickelt wurden. 14. Was haben Bundesregierung und – nach Kenntnissen der Bundesregierung – die Regierung Namibias in den Bereichen „Management natürlicher Ressourcen “ und „Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung“ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unternommen (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Bilateral_node.html)? Im Bereich „Management natürlicher Ressourcen“ unterstützte die deutsch-namibische Entwicklungszusammenarbeit die Einführung einer strategischen Umwelt -, Sozial- und Wirtschaftsprüfung für den Uranbergbau sowie die Entwicklung eines strategischen Umweltmanagementplans und führte Methoden zur Rehabilitierung und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen ein. Im Bereich „Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung“ wurden der Geologische Dienst Namibias und das namibische Ministerium für Bergbau und Energie bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der lokalen Bevölkerung sowie der Umwelt vor Folgen des Uranbergbaus unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11522 15. Ist Uranabbau Teil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia? Uranabbau ist nicht Teil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia. Zur Unterstützung Namibias hinsichtlich der Auswirkungen des Uranabbaus wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen . 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über positive Ergebnisse bezüglich nachhaltiger Entwicklung und der Entwicklung erneuerbarer Energien in Namibia im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit? Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich nachhaltige Entwicklung von Erneuerbaren Energien werden Darlehen zur Rehabilitierung eines Wasserkraftwerks sowie zur Errichtung von Übertragungsleitungen gewährt. Hiermit wird das Ziel einer klimaschonenden Stromerzeugung und die Einspeisung in das nationale Verbundnetz mittels effizienter Übertragung verfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333