Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 14. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11544 18. Wahlperiode 16.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Steffi Lemke, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11348 – Privathaltung von Wildtieren in Deutschland – Umsetzung des Koalitionsvertrages V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Handel mit und die Privathaltung von Wildtieren in Deutschland sind – mit Ausnahme von Arten, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (englisch CITES) bzw. der EU-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegen – nicht oder nur unzureichend geregelt: Es ist zurzeit nicht bekannt, wie viele nicht-domestizierte Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische oder Wirbellose welcher Art in deutschen Privathaushalten gehalten werden. Ebenfalls nicht bekannt ist die Anzahl importierter Wildfänge, konkrete Importzahlen liegen, wenn auch nicht auf Artenebene, nur für lebende Reptilien vor; alle anderen Tiergruppen werden nicht einzeln erfasst, auch nicht die Lebendimporte . Die Folgen des nahezu unkontrollierten Handels für die Biodiversität in den Herkunftsländern als auch für den Naturschutz in Deutschland lassen sich meist erst spät erkennen und Gegenmaßnahmen werden oft erst sehr spät ergriffen . Dies führt mitunter zu Problemen durch invasive Arten oder durch die Einschleppung von Krankheiten (z. B. die Pilzerkrankung „Salamanderfresser“ (Bsal), die Salamander- und Molchbestände in mehreren europäischen Ländern, auch in Deutschland dezimiert hat). Um die Einbringung und Ausbreitung bestimmter , als invasiv eingestufter Arten zu stoppen, ist bereits seit 1. Januar 2015 eine entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Kraft. Dadurch sind Haltung, Handel, Transport oder Zucht bestimmter Arten – wie Schmuckschildkröten oder Waschbären – verboten. Dies schafft jedoch neue Probleme, da unklar ist, was langfristig mit Tieren in bereits bestehenden Haltungen, deren Besitzer eine vorgeschriebene Haltung unter Verschluss nicht gewährleisten können sowie in Tierheimen und Auffangstationen geschehen soll. Hier muss schnellstmöglich Rechtsklarheit geschaffen werden. Tierheime und Auffangstationen leiden unter dem unregulierten Handel, denn sie werden mit der zunehmenden Anzahl exotischer Haustiere konfrontiert und sind hierfür weder personell noch strukturell oder finanziell ausgestattet. Auch die öffentliche Gefährdung durch unkontrollierte Haltung exotischer Wildtiere ist nicht zu unterschätzen: Nur in acht der 16 Bundesländer existiert eine Gefahrtierregelung , in allen anderen Bundesländern können Privatpersonen ohne jegliche Auflage selbst hochgefährliche Arten wie grüne Mamba, Klapperschlangen oder Tiger halten. Insbesondere der Verkauf über Tierbörsen und das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11544 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Internet machen unüberlegte Spontankäufe möglich. Exotische Haustiere stellen zudem ein wesentliches Reservoir von lebensbedrohenden und hochansteckenden Erregern für Menschen und Tiere dar. Wie stark der europäische Heimtiermarkt – und hierbei nimmt Deutschland eine zentrale Rolle ein – für die Dezimierung von Wildbeständen Verantwortung trägt, zeigen nicht nur jüngste Studien (z. B. www.sciencedirect.com/science/ article/pii/S0006320716301987), sondern auch die vielen Schutzanträge, die bei der 17. CITES-Tagung vorgelegt und akzeptiert wurden. Hierzu gehören Berberaffen , aber v. a. auch dutzende Reptilien und Amphibien wie afrikanische Zwergchamäleons, der Borneo-Taubwaran, diverse Frösche und Kröten aus Madagaskar, der psychedelische Gecko aus Vietnam oder die lateinamerikanischen Alligator-Baumschleichen (https://cites.org/eng/cop/17/prop/index.php). Auch die Bundesregierung hat hierzu eigene erfolgreiche Anträge eingebracht. CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag Ende 2013 unter anderem beschlossen, gegen den illegalen Handel mit Wildtieren und mit deren Produkten vorzugehen, Handel mit und private Haltung von exotischen und Wildtieren bundeseinheitlich zu regeln, Importe von Wildfängen in die EU grundsätzlich zu verbieten und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere zu untersagen . Umgesetzt wurde hiervon bislang nichts, stattdessen gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Forschungsprojekt („Exopet- Studie“) in Auftrag, das bis April 2017 untersuchen soll, ob und wenn ja, in welchem Umfang, überhaupt ein Problem existiert. Die Studienbetreiber haben den Fragestellern vorliegenden Informationen zufolge bereits angekündigt, dass der Termin April 2017 nicht realisierbar ist, so dass vor Ende der aktuellen Legislaturperiode keine rechtsverbindlichen Konsequenzen mehr zu erwarten sind. Da aufgrund der Vergabe der Exopet-Studie konkrete und verbindliche Beschlüsse zur Regelung des Wildtierhandels und der Privathaltung von Wildtieren in dieser Legislaturperiode ausgebremst wurden, haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Sommer 2016 per Antrag (Bundestagsdrucksache 18/8707) diverse Prüfaufträge beschlossen und Vorschläge eingefordert. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verweist im Hinblick auf die Vorbemerkung der Fragesteller grundsätzlich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wildtierhaltung in Deutschland – Umsetzung des Koalitionsvertrages“ auf Bundestagsdrucksache 18/6029. Das öffentliche Fachgespräch zu dem Thema „Wildtierhandel“ der 84. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 1. Juni 2016 (Ausschussprotokoll 18/84) hat unterstrichen, dass Deutschland mit den USA, Großbritannien und Frankreich eine führende Rolle bei der Bekämpfung von Wilderei und illegalem Artenhandel spielt. In Bezug auf den für Salamander und Molche besonders gefährlichen Krankheitserreger Bat-rachochytrium salamandrivorans (Bsal) hat die Bundesregierung zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten schon auf dem Umweltrat im Juni 2016 gefordert, Bsal in die Tierseuchenliste der neuen EU-Tiergesundheitsverordnung aufzunehmen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Bundesregierung hat weiter darum gebeten, alle asiatischen Salamanderarten in Anhang B der EU-Artenschutzverordnung 338/97 aufzunehmen (mit der Folge eines EU-Einfuhrverbots ) und gemäß Artikel 9 Absatz 6 dieser Verordnung das Verbringen der Tiere innerhalb der EU zu beschränken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11544 1. Welche konkreten Tätigkeiten und Ergebnisse gab es seit dem Bundestagsbeschluss vom Juli 2016 im Hinblick auf die darin gestellten Forderungen? Die Bundesregierung hat in Bezug auf die Forderungen des Deutschen Bundestages aus der Entschließung auf Bundestagsdrucksache 18/8707 (Plenarprotokoll 18/183 S. 18040 D - 18041 A) folgende Maßnahmen ergriffen: Zu Forderung 1 („die nationale Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zügig voranzutreiben“): Auf die Antwort zu Frage 9 wird Bezug genommen. Zu Forderung 2 („die Importe von „Nachzuchten“ bzw. „Farmzuchten“ artgeschützter Tiere nach Deutschland kritisch prüfen zu lassen, um falsch deklarierte Wildfänge über diesen Weg zu verhindern. Insbesondere von Händlern aus Ländern, in denen ein solches Umetikettieren bekannt ist bzw. Zweifel an den Zuchtkapazitäten bestehen, sind Nachweise über die Legalität des Zuchtstocks und die Herkunft des Tieres zu erbringen, bzw. Importlieferungen veterinärmedizinisch auf Hinweise einer Naturentnahme zu untersuchen“): Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) überprüft im Rahmen von Anträgen auf Einfuhr von CITES-gelisteten Tierarten stets kritisch, ob es sich tatsächlich um gezüchtete Exemplare handelt, um falsch deklarierte Wildfänge über diesen Weg zu verhindern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das BfN planen einen Workshop zur Weiterentwicklung und zum Austausch der Zuchtüberprüfung in der EU. Zu Forderung 3 („sich auf EU-Ebene für eine Überwachung solcher Tierarten einzusetzen, die in großem Umfang in die Gemeinschaft eingeführt werden“): Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen. Zu Forderung 4 („sich auf EU-Ebene für eine Verordnung einzusetzen, die nach Vorbild des US-Lacey Act die nationalen Artenschutzbestimmungen der Herkunftsländer unterstützt und akzeptiert. Nicht länger erlaubt sein sollen die Importe von Arten in die EU, die im Herkunftsland geschützt und deren Fang und Export verboten sind, die aber keinem internationalen Schutzstatus unterliegen “): Auf die Antwort zu Frage 3 wird Bezug genommen. Zu Forderung 5 („bei der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz vom 24. September bis zum 5. Oktober 2016 in Johannesburg (Südafrika) ein auf EU- Ebene abgestimmtes Diskussionspapier einzubringen, mit dem die Herkunftsländer ermutigt werden, Tier- und Pflanzenarten, die sie wegen ihrer Gefährdung nationalen Entnahme- und Handelsverboten unterwerfen, die aber gleichwohl international gehandelt werden, in den Anhang III des CITES-Abkommens aufnehmen zu lassen. Anschließend ist für diese relevanten Arten eine Einfuhrbeschränkung in die EU durch eine Höherqualifizierung in Anhang A oder B zu prüfen“): Es wird auf den Bericht des BMUB an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zu den Ergebnissen von COP 17 verwiesen (Drucksache 18(16)465 vom 17. Oktober 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11544 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Forderung 6 („im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die betroffenen Herkunftsländer bei der Antragsstellung zur Aufnahme gefährdeter Tierarten in das CITES-Abkommen zu unterstützen“): Die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit Ursprungsstaaten bei der Antragstellung von Arten in die CITES-Anhänge ist seit langer Zeit Grundsatz der Bundesregierung. Die Zusammenarbeit konzentriert sich hierbei vor allem auf die Identifizierung von bedrohten Arten für eine Neuaufnahme, Erfassung von Handels- und Gefährdungsdaten und die Vorbereitung von Listungsanträgen . Zur 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz sind so beispielsweise Anträge für endemische Reptilien zur Aufnahme in den Anhang I von CITES entstanden , die durch China, Vietnam und Tansania gemeinsam mit der Europäischen Union eingereicht und in Johannesburg erfolgreich angenommen wurden. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden zudem Regionalorganisationen , wie z. B. die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (engl. Southern African Development Community, SADC) bei der Positionierung und Antragstellung im Rahmen von CITES unterstützt. Zu Forderung 7 („sich dafür einzusetzen, dass auf internationaler Ebene die Aus- und Einfuhr von Jagdtrophäen davon abhängig gemacht wird, dass die Jagd die freilebenden Populationen der jeweiligen Arten nicht schädigt“): Es wird auf den Bericht des BMUB an den Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zu den Ergebnissen von COP 17 verwiesen (Drucksache 18(16)465 vom 17. Oktober 2016). Zu Forderung 8 („die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen zu aktualisieren und einen Weg aufzuzeigen, wie eine Rechtsverbindlichkeit für gewerbliche Anbieter gerichtsfest hergestellt werden kann“), Forderung 9 („ein Verkaufsverbot für exotische Tiere auf gewerblichen Tierbörsen zu prüfen“) und Forderung 10 („auf die Bundesländer einzuwirken, die Überwachung von Tierbörsen bundesweit zu intensivieren“): Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Zu Forderung 11 („die Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien, Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien, Greifvögeln, Straußenvögeln zu aktualisieren“): Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Zu Forderung 12 („zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Internethandel mit Wildtieren zu reglementieren“): Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu Forderung 13 („parallel zum Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für landwirtschaftliche Nutztiere eine Regelung zu schaffen, um tierschutzwidrige Haltungssysteme und Zubehör auch für Heimtiere auszuschließen“): Im Rahmen des Forschungsprojektes „Situationsanalyse zu Tierschutzproblemen bei der privaten Haltung von Exoten und Wildtieren“ (Exopet-Projekt) soll im Handel befindliches Heimtierzubehör auf Tiergerechtheit untersucht und bewertet sowie ein Verfahren zur Zertifizierung von tiergerechtem Zubehör entworfen werden. Zudem ist die Bundesregierung zu einem freiwilligen Prüf- und Zulassungsverfahren im Gespräch mit Verbänden des Zoofachhandels . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11544 Zu Forderung 14 („einen bundeseinheitlichen Vorschlag vorzulegen, in welcher Form private Tierhalter einen Fach- bzw. Sachkundenachweis zur artgerechten Haltung von Wildtieren zu erbringen haben“): Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zu Forderung 15 („die Länder anzuhalten, den Bedarf an Auffangstationen für Wildtiere zu ermitteln und diese im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen “): Im Rahmen des Exopet-Projekts sind auch Tierheime und Auffangstationen eingebunden, um die dort bei der Unterbringung und Versorgung von exotischen Tieren und Wildtieren gemachten Erfahrungen, insbesondere aus Tierschutzfällen , zu berücksichtigen. Zudem sollen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei exotischen Tieren und Wildtieren identifiziert werden. Nach Abschluss des Projektes wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern über die Umsetzung möglicher Empfehlungen entscheiden. Zu Forderung 16 („in Verhandlungen mit den Bundesländern einzutreten, um klare und bundesweit einheitlich geltende Definitionen gefährlicher Wildtiere zu erarbeiten und entsprechende Rahmenregelungen für die Haltung in Privathand im Sinne der Gefahrenabwehr zu schaffen“): Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu Forderung 17 („gemeinsam mit den Ländern geeignete Maßnahmen zu entwickeln , um für Mensch und Tier einen ausreichenden Gesundheitsschutz beim Handel und bei der Haltung von Wildtieren zu gewährleisten“): Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Situation beim Handel und bei der privaten Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren zu verbessern. Dabei sind auch Aspekte des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit zu berücksichtigen. Vorrangige Maßnahme zur Gewährleistung des menschlichen Gesundheitsschutzes ist die Information von Haltern über mögliche Gesundheitsrisiken , die mit der Tierhaltung assoziiert sein können. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags werden solche Informationen durch das RKI und BfR veröffentlicht. Auch das Internetangebot „haustier-berater .de“ des BMEL stellt teilweise gesundheitsbezogene Informationen im Zusammenhang mit der Haustierhaltung bereit. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. Das Infektionsschutzrecht sieht keine allgemeine Beschränkung des Handels oder der Haltung von (exotischen) Wildtieren aus Gründen des Gesundheitsschutzes vor. Nur in begründeten Einzelfällen sind Maßnahmen zur Abwehr einer drohenden Gefahr möglich (§ 17 des Infektionsschutzgesetzes). 2. Für welche Tierarten gab es seither einen Vorstoß des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, sie in Annex D der EU-Artenschutzverordnung aufzunehmen, bzw. für welche Tierarten ist dies noch in der laufenden Legislaturperiode vorgesehen wie im Antrag (Bundestagsdrucksache 18/8707) wie folgt gefordert, „sich auf EU-Ebene für eine Überwachung solcher Tierarten einzusetzen, die in großem Umfang in die Gemeinschaft eingeführt werden.“? Das BMUB hat sich im Ausschuss nach Artikel 18 der EG-Verordnung 338/97 für eine Überwachung solcher Tierarten eingesetzt, die in großem Umfang in die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11544 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU eingeführt werden. Entsprechend hat BMUB die Europäische Kommission dazu aufgefordert, exotische Heimtierarten dem Anhang D der EG-Verordnung 338/97 zu unterwerfen, bei denen der Umfang der Einfuhr in die EU eine Überwachung rechtfertigt. Ferner wird das BfN in Kürze ein Forschungsvorhaben ausschreiben, welches u. a. den Markt in Deutschland mit exotischen Heimtierarten in Bezug auf Reptilien , Amphibien und Kleinsäugern analysieren soll. Die Ergebnisse der Marktanalyse sollen genutzt werden, um zu konkretisieren, welche Arten in Anhang D der EG-Verordnung 338/97 aufgenommen werden sollen. 3. Inwieweit ist die Bundesregierung tätig, um – dem Antrag (Bundestagsdrucksache 18/8707) entsprechend – auf EU-Ebene eine Verordnung zu erreichen , die analog dem US Lacey Act den Import, Handel und Besitz von Arten verbietet, die in ihrem Heimatland illegal eingefangen bzw. exportiert wurden? Gibt es hierzu bilaterale Anstrengungen, um Verbündete unter den anderen EU-Ländern zu finden? Das BMUB setzt sich auf EU-Ebene weiterhin für eine Regelung ein, die nach Vorbild des U.S. Lacey Acts Importe von Arten in die EU verbietet, wenn diese Arten nach dem Recht des Ursprungslandes einem Exportverbot unterliegen. BMUB hat sich hierfür unter anderem auf dem EU-Umweltrat am 20. Juni 2016 und mehrfach im Ausschuss nach Artikel 18 der EG-VO 338/97 ausgesprochen und entsprechend die Europäische Kommission dazu aufgefordert, eine solche Regelung auf EU-Ebene einzuführen. Die Europäische Kommission kommt dieser Aufforderung bislang nicht nach. Einzelne EU-Mitgliedstaaten haben sich gegen eine derartige Vorgabe ausgesprochen, da eine solche Regelung nicht praktikabel sei. Bilaterale Anstrengungen, um Verbündete unter den anderen EU-Mitgliedstaaten zu finden, waren nicht erfolgreich. Deutschland ist mit der Forderung isoliert. 4. Welchen Umsetzungsstand hat die Forderung aus dem Antrag (Bundestagsdrucksache 18/8707) „die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen zu aktualisieren und einen Weg aufzuzeigen, wie eine Rechtsverbindlichkeit für gewerbliche Anbieter gerichtsfest hergestellt werden kann“ sowie „zu prüfen , welche Möglichkeiten bestehen, den Internethandel mit Wildtieren zu reglementieren“? Welche Bundesministerien sind hierbei involviert? 5. Inwiefern wurde bisher auf die Bundesländer eingewirkt, Tierbörsen intensiver zu überwachen? Falls noch nicht geschehen, wie genau soll eingewirkt werden? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für den Veranstalter einer Tierbörse besteht bereits eine Genehmigungspflicht nach § 11 des Tierschutzgesetzes unabhängig davon, ob er die Tierbörse privat, gewerbsmäßig oder für einen Verband durchführt. Anbieter benötigen eine entsprechende Genehmigung, sofern es sich um gewerbsmäßige Händler oder Züchter handelt. Die Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen finden sowohl für private als auch für gewerbsmäßige Veranstalter und Anbieter Anwendung. Sie werden von den Vollzugsbehörden bei der Überwachung von Tierbörsen herangezogen. Im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11544 Rahmen der Erlaubniserteilung machen die zuständigen Behörden die Einhaltung der Tierbörsenleitlinien vielfach zur Auflage und sorgen so für ihre Anwendung im Vollzug. Über Maßnahmen im Hinblick auf Tierbörsen wird auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Haltung exotischer Tiere in Privathand: Situationsanalyse , Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten “ (sogenannte Exopetstudie) entschieden werden. Dieses Vorgehen wurde von den für den Tierschutz zuständigen Staatssekretären der Länder im Rahmen der 4. Sitzung des Staatssekretärsausschusses am 24. November 2016 beschlossen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Exopetstudie soll das Thema erneut im Staatssekretärsausschuss Tierschutz beraten und der weitere Handlungsbedarf abgeleitet werden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden unter anderem auch die Bedingungen auf Tierbörsen in Augenschein genommen, insbesondere, wie die allgemeinen Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes zur artgerechten Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechten Unterbringung in Verbindung mit den Empfehlungen für die Haltung von Tieren auf Tierbörsen (BMEL-Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten) in der Praxis umgesetzt werden. Die Projektnehmer der Exopetstudie haben eine Verlängerung des Forschungsvorhabens um ein Jahr beantragt, um zusätzliche Erkenntnisse aus den umfangreichen Daten gewinnen zu können. Davon unabhängig wird bis Ende April 2017 zu den laut der ursprünglichen Ausschreibung zu beantwortenden Fragestellungen ein ausführlicher Bericht vorgelegt. Der Darstellung in der Vorbemerkung der Fragesteller, dass der Termin April 2017 nicht realisierbar sei, wird insofern widersprochen. Der Internethandel mit Wildtieren ist nicht effektiv bekämpfbar, solange einschlägiges EU-Recht die Provider von Internetplattformen weitreichend von einer Verantwortung für den Inhalt von Angeboten auch zu gefährdeten Tier- und Pflanzenarten freistellt. Onlineanbieter sollten für illegale Aktivitäten in Bezug auf den Artenhandel auf ihren Servern verantwortlich gemacht werden. Das wäre ein wichtiger Schritt, um den illegalen Internethandel mit geschützten Arten in den Griff zu bekommen. Die Bundesregierung forderte daher die Europäische Kommission dazu auf, das EU-Recht entsprechend zu ändern. Nachfolgend soll das Telemediengesetz entsprechend geändert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wildtierhaltung in Deutschland – Umsetzung des Koalitionsvertrages“ auf Bundestagsdrucksache 18/6029 Bezug genommen. 6. Überprüft die Bundesregierung aktuell eine bundesweit einheitliche Regelung für ein Gefahrtiergesetz? 7. Wird bereits gemeinsam mit den Bundesländern an „klaren und bundesweit einheitlich geltenden Definitionen gefährlicher Wildtiere“ und „entsprechenden Rahmenregelungen für die Haltung in Privathand im Sinne der Gefahrenabwehr “ gearbeitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wildtierhaltung in Deutschland – Umsetzung des Koalitionsvertrages“ auf Bundestagsdrucksache 18/6029 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11544 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie möchte die Bundesregierung beim Thema Fachkundenachweis sicherstellen , dass die entsprechenden Prüfungen von unabhängigen Instanzen abgenommen werden, sodass weder ein finanzielles Eigeninteresse noch ein Interessenskonflikt besteht? Vor der Erarbeitung von Vorschlägen zur Regelung eines Sachkundenachweises als Voraussetzung für die Haltung bestimmter Tierarten sollen die Ergebnisse der Exopetstudie abgewartet werden. Im Rahmen der Exopetstudie werden die Ursachen für eine mangelhafte Sachkunde der Tierhalter tierart- bzw. tiergruppenbezogen untersucht sowie Vorschläge zu deren Verbesserung unterbreitet. Ein Bericht mit Ergebnissen der Exopetstudie ist bis zum 30. April 2017 vorzulegen. Parallel zu der laufenden Exopetstudie hat das BMEL bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Sachkunde der Tierhalter ergriffen. Insbesondere hat das BMEL mit dem Haustierberater eine Heimtierplattform im Internet eingerichtet, auf der sich Käufer über die Bedürfnisse der unterschiedlichen Heimtierarten vor dem Kauf informieren können. Für Schulkinder (Klassen 3 bis 6) hat das BMEL eine Heimtierfibel veröffentlicht, mit deren Hilfe Kinder u. a. herausfinden können , welches Heimtier für sie geeignet ist. Ergänzend zur Heimtierfibel wurde Unterrichtsmaterial für die Schulen entwickelt. Auf der Kinderseite des BMEL www.bmel-durchblicker.de wird zudem das Thema als Schwerpunkt gesetzt und ein interaktiver Selbsttest für Kinder, die sich ein Haustier wünschen, bereitgestellt . 9. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan zur nationalen Umsetzung der „EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Verordnung (EU) Nr. 1143/2014“? Der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (IAS-VO) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurde am 22. Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen. Er wurde dem Bundesrat zugeleitet und wird gegenwärtig dort beraten (Bundesratsdrucksache 184/17). Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren in der aktuellen Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. 10. Inwieweit wird bei der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 der Tierschutz ausreichend Berücksichtigung finden? Dies zum einen im Hinblick darauf, dass die EU-Verordnung eine Tötung von Tieren nicht ausschließt, zum anderen angesichts der prekären Situation von Tierheimen und Auffangstationen, die z. B. mit zahllosen Schmuckschildkröten und Waschbären konfrontiert sind und diese Tiere zwar möglicherweise aufnehmen, aber nicht mehr weitervermitteln dürften? Welche Regelungen werden getroffen zum Umgang mit eingezogenen oder beschlagnahmten Tieren invasiver Arten? Bei dem Management invasiver Tierarten sind die Tierschutzvorgaben der Verordnung zu beachten. Soweit relevant, gelten die Vorgaben des nationalen Tierschutzrechts . Der Gesetzentwurf sieht keine Sonderregelungen zum Umgang mit eingezogenen oder beschlagnahmten Tieren vor. Über Artikel 31 Absatz 4 der IAS-VO hinaus können Auffangstationen und Tierheime nach Rechtsauffassung der Europäischen Kommission im Rahmen des Managements invasiver Arten gefangene Tiere bis zum Ende ihrer natürlichen Lebensdauer aufnehmen. Auch ist nach der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11544 Rechtsauffassung der Europäischen Kommission eine Weitervermittlung an Privatpersonen zulässig, wenn die Mitgliedstaaten das als eine angemessene und den besonderen Umständen entsprechende Managementmaßnahme ansehen (z. B. im Fall einer Überlastung von Tierheimen und Auffangstationen). Allerdings weist die Europäische Kommission darauf hin, dass eine solche Maßnahme nicht allgemein gefasst, sondern artspezifisch und aus besonderen Umständen heraus explizit begründet werden soll. 11. Hat die Bundesregierung bereits über die Länder den Bedarf an Auffangstationen für Wildtiere ermittelt? Inwiefern und in welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, einen Beitrag zu den hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen? Entsprechend der allgemeinen grundgesetzlichen Kompetenzverteilung ist der Vollzug der EU-Verordnung insoweit Aufgabe der Länder. Nach Artikel 104a Absatz 1 GG tragen diese die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. 12. Sollen von Seiten der Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Vollzugshinweise zur Anwendung und Umsetzung des Durchführungsgesetzes für die Vollzugsbehörden erarbeitet werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Das BMUB berät mit den Ländern entsprechende Hinweise für den Vollzug der IAS-VO und des Durchführungsgesetzes. Diese sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes fertiggestellt und beschlossen werden. 13. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass bei etwaigen Managementmaßnahmen für invasive Arten vorrangig tierschutzgerechte Möglichkeiten Anwendung finden, um sowohl Stress als auch Schmerzen, Leiden und Schäden der betroffenen Tiere (gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) zu minimieren oder ganz zu vermeiden? Wenn ja, welche Maßnahmen könnten das sein? Wenn nein, warum nicht, und welche anderen Maßnahmen zieht die Bundesregierung in Betracht? Nach dem Gesetzentwurf ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der zuständigen Landesbehörden. 14. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf geplante Managementmaßnahmen , dass die Populationen von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten, wie dem Waschbären, stetig ansteigen und damit offensichtlich nicht durch jagdliche Mittel verringert werden können? Nach dem Gesetzentwurf ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der zuständigen Landesbehörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11544 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Inwiefern plant die Bundesregierung die Verursacher, wie etwa Tierhändler oder -züchter, von (illegal) eingeschleppten oder entkommenen invasiven Arten stärker in die Verantwortung zu nehmen und diesen eine Kostentragungspflicht aufzuerlegen? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die zuständige Behörde gegenüber demjenigen, der die Ausbringung, die Ausbreitung oder das Entkommen von invasiven Arten verursacht hat, deren Beseitigung anordnen kann, soweit dies zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist. Die Kosten einer unmittelbaren Ausführung durch die zuständige Behörde können danach dem Verursacher auferlegt werden. 16. Plant die Bundesregierung angesichts vieler unklarer Regelungen hinsichtlich Tierheimen und Auffangstationen, aber auch Zoos, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der genannten Verordnung inklusive der Liste der invasiven Arten einzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Es gilt zunächst, Erfahrungen mit dem Vollzug der IAS-VO zu sammeln. 17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in Österreich seit April 2016 der Verkauf von Wildtieren auf Börsen und Messen verboten und infolgedessen die größte Reptilienbörse Österreichs nach Bayern (Passau) umgezogen ist, da in Deutschland die Auflagen für Wildtierbörsen weiterhin den Verkauf ermöglichen? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 18. Sind der Bundesregierung die Studien u. a. des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/Ausgaben/09_13. pdf?__blob=publicationFile) zur Zunahme von Reptilien-assoziierten Salmonellosen v. a. bei Säuglingen und Kleinkindern bekannt? Falls ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? Als Folge der am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführten Studien, hat das RKI Empfehlungen für die (Fach-)Öffentlichkeit erarbeitet und veröffentlicht (z. B. Epidemiologisches Bulletin 9/2013, www.rki.de/DE/Content/Infekt/ EpidBull/Archiv/2013/09/Art_01.html). In den Empfehlungen wird von einem direkten Kontakt zwischen Reptilien und besonders empfindlichen Personen abgeraten . Weitere Empfehlungen des RKI zum Infektionsschutz richten sich speziell an Pädiater und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Im „Ratgeber für Ärzte“ des RKI wird zu Salmonellen empfohlen, dass in Haushalten mit Kindern unter zwei Jahren keine Reptilien gehalten werden sollten. Auch die Gesundheitsberichterstattung des Bundes informiert in ihrem Themenheft „Heimtierhaltung: Chance und Risiken für die Gesundheit“ über die Infektionsrisiken im Zusammenhang mit der Heimtierhaltung. Die Last von Reptilien mit Infektionserregern, so auch Salmonellen, ist den einschlägigen Fachkreisen, u. a. in der Veterinärmedizin seit Jahren hinlänglich bekannt . Diese verbreitete Erkenntnis beruht u. a. auf den Erfassungen des Nationalen Referenzlabor zur Durchführung von Analysen und Tests auf Zoonosen (Salmonellen ) am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das im Rahmen seiner Routinediagnostik Salmonella-Einsendungen von Landeslaboratorien, privaten Untersuchungseinrichtungen und Universitäten erhält. Hier wird seit einigen Jahren ein Anstieg der Einsendungen aus dem Bereich Heim-, Zoo- und Wildtiere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11544 beobachtet, der insbesondere auf einen höheren Anteil an Isolaten von Reptilien zurückzuführen ist. Im Jahr 2016 stammten 8 Prozent (303) der insgesamt 3744 eingesandten Salmonella-Isolate von Reptilien. Als Konsequenz dieser Erkenntnisse veröffentlichte das BfR zum Thema „Reptilien -assoziierte Salmonellosen“ entsprechende Hinweise auf seiner Homepage. Um auf die allgemeinen Risiken hinzuweisen, die von der Haltung von Reptilien in diesem Zusammenhang ausgehen können, hat das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf der Homepage www.haustier-berater.de unter der Rubrik Terrarientiere, Stichwort „Pflege“, einen entsprechenden Hygienehinweis eingestellt. 19. Lässt das Bundesministerium für Gesundheit wissenschaftliche Erkenntnisse und Veröffentlichungen zu Zoonosen (z. B. https://veterinaryresearch. biomedcentral.com/articles/10.1186/1297-9716-44-36) auswerten, die durch den Heimtierhandel eingeschleppt werden können? Das RKI ist für das Thema Zoonosen im Rahmen seiner nach dem Infektionsschutzgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. Daneben führt es auch eigene Forschungsprojekte und Veröffentlichungen durch und berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit darüber. Zur Stärkung der Forschung im Bereich der Zoonosen haben die Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Ernährung und Landwirtschaft, für Gesundheit und für Verteidigung die gemeinsame Forschungsvereinbarung zu zwischen Tieren und Menschen übertragbaren Krankheiten Ende 2015 erneuert. Die im Rahmen der Forschungsvereinbarung initiierten Projekte bearbeiten auch zoonotische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haltung exotischer Tiere. 20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Nordrhein-Westfalen sein geplantes Gefahrtiergesetz nun doch nicht zeitnah verabschiedet und somit auch weiterhin acht Bundesländer ohne jegliche Regelung für die Haltung von Gefahrtieren sind? Die Bundesregierung gibt zu Gesetzgebungsvorhaben der Länder keine Stellungnahme ab. 21. Von welchem Personenkreis wird die derzeit in Arbeit befindliche Aktualisierung der Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien , Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien, Greifvögeln, Straußenvögeln erarbeitet , und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Inwiefern stellen diese Dokumente aus Sicht der Bundesregierung Vorgaben für eine artgerechte Haltung der jeweiligen Tierarten sicher? Zur Überarbeitung der Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien, Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien, Greifvögeln und Straußenvögeln erstellt das BMEL Entwürfe unter anderem auf der Grundlage einer durchgeführten Abfrage nach dem Überarbeitungsbedarf bei Ländern und Verbänden und unter Einbeziehung von unabhängigen Experten, beispielsweise aus der Wissenschaft . Zu diesen Entwürfen wird das BMEL ein Beteiligungsverfahren mit Ländern , Tierhalter-, Tierschutz- und sonstigen betroffenen Verbänden durchführen. Mit ersten Ergebnissen ist im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen. Die Gutachten konkretisieren die Anforderungen des § 2 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333