Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11566 18. Wahlperiode 16.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11197 – Der Bundeswehreinsatz und die Flüchtlinge im Libanon V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 29 Monate war der Libanon ohne Staatsoberhaupt. Im Oktober 2016 wählte das Parlament mit einer breiten Mehrheit in Beirut den christlichen Politiker und Ex-General Michel Aoun zum Präsidenten. Er gilt als Kritiker der Regime Change-Politik in Syrien (www.english.alahednews.com.lb/essaydetails.php? eid=20939&cid=385#.WJRRNREixaQ) und als Gegner der Unterstützung islamistischen Terrors in der Region durch die Türkei, Saudi-Arabien und Katar (www.english.alahednews.com.lb/essaydetails.php?eid=20939&cid=385#.WJ RRNREixaQ). In den vergangenen Jahren trafen Beirut mehrere Anschläge, die in Verbindung mit dem Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien stehen. Im November 2015 starben mehr als 40 Menschen in einem vor allem von Schiiten bewohnten Gebiet durch Explosionen. Zu dem Angriff bekannte sich die Terrormiliz Islamischer Staat (derstandard.at/2000051299076/Libanon-Massacker-in-Restaurant-vereitelt). Geschätzte fünf Millionen Libanesinnen und Libanesen leben im Libanon. Dazu kommen rund eine halbe Million palästinensische Flüchtlinge, die seit 1948 im Lande sind (www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/228365/ palaestinenser-im-libanon). Palästinenser stellen ungefähr 8 Prozent der Bevölkerung des Libanon. Sie sind überwiegend sunnitische Muslime, so dass es Vorbehalte in der libanesischen Gesellschaft gibt, die Machtbalance könnte sich zugunsten der „Sunniten“ im Falle einer Einbürgerung verschieben (www.bpb.de/ gesellschaft/migration/laenderprofile/228365/palaestinenser-im-libanon). Im Jahr 2016 waren etwa 1,1 Millionen syrische Flüchtlinge im Libanon beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen registriert. Nach Angaben des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) haben rund 53 000 Palästinenser, die zuvor in Syrien als Flüchtlinge registriert waren, vor dem Bürgerkrieg in Syrien im Libanon Schutz gesucht (www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/228365/palaestinenser-imlibanon ). Gab es bereits früher gesellschaftliche Spannungen, haben sich diese im Zuge der Krise und der sich weiter vertiefenden sozialen Spaltung im Libanon noch verschärft. „Die 25 Prozent der Bevölkerung, die vor 2011 bereits unter der Armutsgrenze lebten, sind durch steigende Mieten und Lebenshaltungskosten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode noch ärmer geworden, während die Haus- und Landbesitzer davon profitiert haben . Libanesische Arbeitgeber umgehen die Gesetze und stellen verbotenerweise syrische Arbeitskräfte ein, um den Mindestlohn zu umgehen. Manche Kommunen haben ‚aus Sorge um die Sicherheit‘ Ausgangssperren gegen Syrer /innen verhängt, die zum Teil bis zu 23 Stunden pro Tag gelten […]. Solange der Krieg andauert, können viele Syrerinnen und Syrer nicht zurück in ihre Heimat . Die Unsicher-heit, in der die Flüchtlinge im Libanon leben, ist der Grund, warum viele die Passage über das Mittelmeer nach Europa als einzigen Ausweg sehen.“ (www.boell.de/de/2016/05/19/syrische-fluechtlinge-im-libanon-keinkrieg -aber-ein-rechtloser-raum). Bereits seit 2006 ist die Mission „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) vor der Küste des Libanons damit beauftragt, den Waffenschmuggel zu unterbinden, die Seewege zu kontrollieren und libanesische Soldaten auszubilden . Am Einsatz beteiligen sich auch deutsche Soldaten und Marineeinheiten. Das aktuelle Mandat läuft bis zum 30. Juni 2017. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNIFIL werden für den Zeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 insgesamt rund 32,2 Mio. Euro betragen (Bundestagsdrucksache 18/8624). Derzeit besteht der maritime Anteil der UNIFIL-Kräfte unter Führung eines brasilianischen Admirals aus fünf Fregatten beziehungsweise Korvetten aus Bangladesch, Brasilien , Deutschland (Korvette Braunschweig), Indonesien und der Türkei sowie zwei Patrouillenbooten aus Bangladesch und Griechenland. Darüber hinaus verfügt der Verband über zwei Bordhubschrauber. Die Führung des deutschen Einsatzkontingents erfolgt unverändert von Limassol (Zypern) aus. Deutschland ist mit Stand vom 9. Januar 2017 mit 115 Soldatinnen und Soldaten beteiligt (http://likn.de/QAx). Mittlerweile steht nach Angaben der Bundeswehr der Schwerpunkt der Mission in der Ausbildung libanesischer Sicherheitskräfte, um „die Libanesische Marine dabei zu unterstützen, dass sie die Seegrenzen des Landes einmal selbst sichern kann“. Außerdem erhielt der Libanon „aus Deutschland eine Kette aus Radarstationen und eine[r] Kontrollzentrale, die bis 2013 entlang der Küste errichtet und deren Bediener von deutschen Marinesoldaten ausgebildet wurden“ (http://likn.de/QAD). Im Jahr 2015 beschloss die Bundeswehr mit Marineschiffen offiziell zur Seenotrettung und Bekämpfung der Schleuserstrukturen beizutragen. Seither beteiligt sich die Bundesmarine neben der UNIFIL-Mission vor der Küste Libanons und der offiziell gegen den IS gerichteten Operation Inherent Resolve an ganzen drei zivil-militärischen Operationen zur Migrationseindämmung im Mittelmeer : EUNAVFOR MED, dem NATO-Ägäis Einsatz und Sea Guardian. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In Folge des Konflikts im benachbarten Syrien ist der Libanon in den vergangenen Jahren mit großen Herausforderungen konfrontiert worden. Dazu gehören die syrische Flüchtlingskrise ebenso wie Auswirkungen auf die Sicherheitslage insbesondere entlang der syrisch-libanesischen Grenze. Die Bundesregierung unterstützt den Libanon bei der Bewältigung dieser Herausforderungen nach Kräften mit einem ressortübergreifenden Ansatz. So stellte die Bundesregierung alleine im vergangenen Jahr 2016 über das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung rund 386 Mio. Euro für humanitäre Hilfe und strukturbildende Maßnahmen bereit. Diese umfangreiche Hilfe soll neben einer Stabilisierung der Lebensbedingungen Zukunftsperspektiven für die Flüchtlinge im Libanon schaffen. Bezugsrahmen für die deutsche Unterstützung sind die Vereinbarungen der Londoner Geberkonferenz „Supporting Syria and the Region“ von Februar 2016 sowie das dort von der libanesischen Regierung vorgestellte „Lebanon Statement of Intent“. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus für ein aktives Engagement der Europäischen Union und der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11566 Vereinten Nationen im Libanon ein. Sämtliche von der Bundesregierung geförderten Hilfsprogramme berücksichtigen, dass die Flüchtlingskrise auch für die libanesische Bevölkerung erhebliche Belastungen mit sich bringt. Sozio-ökonomisch schwache Libanesen können deshalb unter bestimmten Bedingungen von den Hilfsprogrammen ebenso profitieren wie syrische Flüchtlinge. Deutschland hat sich seit 2006 durchgehend an der maritimen Komponente der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen beteiligt. UNIFIL wird von Libanon, aber auch von Israel und anderen regionalen Akteuren weiterhin als einer der wichtigsten Stabilitätsanker in einer unruhigen Region angesehen. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Es ist auch ein Verdienst dieser Mission, dass es seit 2006 keine größere Konfrontation zwischen den Konfliktparteien gegeben hat. Die Mission stellt den einzigen offiziellen Gesprächsrahmen zwischen israelischen und libanesischen Streitkräften bereit. 1. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für den Auslandseinsatz der Bundeswehr im Rahmen von UNIFIL im Zeitraum 2010 bis 2016 (bitte entsprechend der Jahre nach tatsächlichen und prognostizierten Kosten sowie aufgeschlüsselt für Personal, Material, Infrastruktur etc. auflisten)? Die in den Haushaltsjahren 2010 bis 2016 aus Kapitel 1401 (bis 2015: Kapitel 1403), Titelgruppe 08 im Rahmen des UNIFIL-Einsatzes geleisteten einsatzbedingten Zusatzausgaben nebst Ausgabenplanung können den nachstehenden , als Anlage beigefügten Übersichten entnommen werden. Die Daten zu den tatsächlichen Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 stehen noch unter dem Vorbehalt der Erstellung des Berichtes des Bundesministeriums der Verteidigung zu den Zusatzausgaben für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen im Jahr 2016. Einzelheiten sind der als Anlage (Anlage 1 zu Frage 1) beigefügten tabellarischen Aufstellung zu entnehmen . 2. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass über die reinen ministeriellen UNIFIL-Einsatzkosten für Personal, Material und Infrastruktur hinausgegangen werden muss, und andere Faktoren berücksichtigt werden müssen – etwa die finanziellen Bezüge der im Rahmen von UNIFIL entsandten Soldatinnen und Soldaten, die gesellschaftlichen Kosten und Folgekosten durch mögliche tote und verletzte Soldatinnen und Soldaten sowie allgemeine gesellschaftliche Kosten –, um die Gesamtkosten der deutschen Beteiligung zu ermitteln? Aus Sicht der Bundesregierung geht die Bedeutung eines militärischen Einsatzes im Rahmen der Vereinten Nationen vor allem mit seinem unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt von Frieden und Sicherheit einher. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es bislang keine Nutzen-Kosten-Analysen zu den bisherigen Auslandseinsätzen der Bundeswehr gegeben habe, die Antworten auf ökonomische Grundfragen bereithielten, weil der daraus resultierende Vorteil auf politischer Ebene darin bestehe, dass dadurch Auslandseinsätze frei von ökonomische Rentabilitätsüberlegungen seien und die Politik losgelöst von Effizienzüberlegungen öffentliche Mittel im Rahmen von Auslandseinsätzen verausgaben könne, die aus ökonomischer Perspektive möglicherweise besser alternativen Verwendungen zugeführt worden wären, wodurch sich der Verdacht einer politischen Willkür bei der Entscheidung über Auslandseinsätze nicht einfach von der Hand weisen ließe (www.bundeswehr-journal.de/2013/kosten -der-auslandseinsaetze-lasten-der-kriege/#more-2183)? Die Auffassung der Fragesteller wird nicht geteilt. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Durch welche konkreten Maßnehmen bzw. Projekte unterstützt die Bundesregierung – zusätzlich zu ihrem Engagement im Rahmen des UNIFIL-Flottenverbands – den Libanon auf bilateraler Basis bei der Verbesserung a) der Ausstattung, b) der Ausbildung und c) dem Aufbau der libanesischen Marine (https://www.bundesregierung.de/ Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-01-unifil-libanon-bundeswehr.html)? Die Fragen 4, 4a bis 4c werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die libanesische Marine seit Beginn ihres Engagements im Flottenverband UNIFIL im Jahr 2006 auch mit bilateraler Ausstattungshilfe, die in den vergangenen Jahren die Überlassung von drei Patrouillenfahrzeugen , Schiffsicherungsausrüstung, Werkzeugmaschinen, Schulmöbel , den Aufbau eines Navigationssimulators sowie einer Küstenradarorganisation und die Einrichtung einer Elektronikwerkstatt beinhaltete. Die Ausbildungsunterstützung umfasst Individual- und Teamausbildung durch das deutsche UNIFIL-Einsatzkontingent an der Marineschule in Jounieh. Dazu gehören Sanitätsausbildung , navigatorische Ausbildung, Brand- und Leckabwehr, Training des Personals der libanesischen Küstenradarorganisation sowie Übungen zur Integration von Schiffen der libanesischen Marine in die Patrouillen des UNIFIL- Marineverbandes. Wo möglich, folgt diese Ausbildung dem Prinzip „Train-the- Trainer“, so dass mittlerweile Teile der Ausbildung durch die libanesische Marine selbst geleistet werden können. Darüber hinaus werden seit 2011 jährlich zwei Kadetten der libanesischen Marine im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe in Deutschland zum Seeoffizier oder zum Schiffstechnischen Offizier ausgebildet . Die genannten Maßnahmen dienen in ihrer Gesamtheit dem Aufbau der libanesischen Marine. 5. Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit im Rahmen der „Transformationspartnerschaft “ mit dem Libanon im Libanon durchgeführt (bitte die Maßnahmen nach Zeitrahmen, Inhalt der Maßnahme und veranschlagte Kosten auflisten)? Im Rahmen der „Transformationspartnerschaft“ wird im Libanon derzeit das Dezentralisierungsprojekt „An Agenda for Decentralisation – Local Governance in Lebanon“ von der Organisation Democracy Reporting International (Laufzeit 10/2016 bis 10/2017, Volumen rund 470 000 Euro) durchgeführt. Ziel des Projekts ist es, durch Gespräche zwischen Zivilgesellschaft und politischen Akteuren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11566 die Weiterentwicklung und Umsetzung des Dezentralisierungsprozesses voranzutreiben . Zudem ist geplant, ein laufendes Regionalvorhaben von Transparency International zur Korruptionsbekämpfung („Sharaka: Fostering Public Finance Integrity and Asset Recovery, and Empowering People, Groups and Communities for a Corruption-Free MENA Region“) auf Libanon auszuweiten. 6. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen der „Transformationspartnerschaft “ mit dem Libanon im Libanon in den nächsten Jahren geplant (bitte die Maßnahmen nach Zeitrahmen, Inhalt der Maßnahme und veranschlagte Kosten auflisten)? Es sind derzeit keine über die in der Antwort zu Frage 5 hinausgehenden Maßnahmen geplant. 7. Inwieweit werden im Rahmen der „Transformationspartnerschaft“ im Libanon Vorhaben im Bereich Sicherheitssektorreform durchgeführt bzw. sind diese geplant, und um welche Behörden handelt es sich dabei (bitte die Maßnahmen nach Zeitrahmen, Inhalt der Maßnahme und veranschlagte Kosten auflisten)? Im Rahmen der Transformationspartnerschaft werden im Libanon keine Vorhaben der Sicherheitssektorreform durchgeführt, und es sind auch keine Maßnahmen geplant. 8. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen der Europäischen Union (EU) bekannt (auch der EU-Mitgliedstaaten), die in den Aufbau von Grenzmanagement, Kriminalitätsbekämpfung, Migrationsabwehr oder einer „Sicherheitssektorreform“ im Libanon eingebunden sind? Seit Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik liegt ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit den Nachbarn auf der Stärkung der Sicherheitsdimension , insbesondere auf den Feldern Terrorismusbekämpfung, Sicherheitssektorreform , zivile Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Bekämpfung organisierter Kriminalität. Im Dezember 2016 hat die Europäische Union an ihrer Vertretung in Beirut die Funktion eines „European Migration Liaison Officers“ eingerichtet. Die Aufgabe dieses neu etablierten Verbindungsbeamten ist die Koordinierung der laufenden EU-Projekte mit Projekten der Mitgliedstaaten sowie anderen internationalen Gebern im Bereich Grenzmanagement und Migration. 9. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es seit 2012 im Rahmen der polizeilichen (Bundeskriminalamt – BKA –, Bundespolizei ) und nachrichtendienstlichen (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV –, Bundesnachrichtendienst – BND –, Militärischer Abschirmdienst – MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Libanon gegeben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Die im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe vom Bundeskriminalamt und der Bundespolizei durchgeführten Maßnahmen seit dem Jahr 2012 sind im Einzelnen den als Anlage (Anlage 2 zu Frage 9) beigefügten Tabellen zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage zum Aspekt der nachrichtendienstlichen Kooperation aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann. Eine öffentliche Bekanntgabe von Einzelheiten zum angefragten Sachverhalt und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte wäre geeignet, bestehenden Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes zu anderen Nachrichtendiensten Schaden zuzufügen. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe von Einzelheiten bestünde die Gefahr, dass Unbefugte Rückschlüsse auf die Interessen und Fähigkeiten ausländischer Nachrichtendienste ziehen können. Negative Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft anderer Nachrichtendienste, Kooperationen mit ihm einzugehen, wären zu befürchten. Der Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten ist jedoch eine unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. Ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich würde zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen. In der Folge wäre die künftige Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes stark beeinträchtigt. Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 10. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) sind im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichtendienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem Libanon in den nächsten fünf Jahren geplant (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)? Aufbauend auf die in den Tabellen dargestellten Ausbildungsmaßnahmen (siehe Anlage 2) plant die Bundespolizei folgende Ausstattungshilfen mit einem voraussichtlichen Kostenumfang von 180 000 Euro für das Jahr 2017: 1) Beschaffung von 16 Ausweislesegeräten zu Gunsten der Generalsicherheitsdirektion 2) Beschaffung von drei Streifenfahrzeugen. Erst nach Evaluation dieser Ausbildungs- und Ausstattungshilfen erfolgt eine Planung für den Zeitraum ab 2018 in enger Abstimmung mit dem libanesischen Kooperationspartner . Zum Aspekt nachrichtendienstlicher Kooperation wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11566 11. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit denen im Rahmen des EU-Libanon-Paktes für die Jahre 2016 und 2017 bereitgestellten mindestens 400 Mio. Euro, die zusätzlich zur bilateralen Hilfe in Höhe von mehr als 80 Mio. Euro für diese beiden Jahre zur Verfügung gestellt werden sollten (www.consilium.europa.eu/de/press/ press-releases/2016/11/15-eu-lebanon-partnership/; bitte die einzelnen Maßnahmen und Projekte mit den bereitgestellten Mitteln auflisten)? Sämtliche von der Europäischen Union im Libanon durchgeführten Projekte im Rahmen der Partnerschaftsprioritäten und des EU-Libanon Compact (siehe auch Antwort zu Frage 12) sind unter https://eeas.europa.eu/delegations/lebanon/ 8231/projects-lebanon_en einsehbar, inklusive Angaben über Budget und Projektzeitraum . Der Bundesregierung liegen keine darüber hinausgehenden Informationen zu einzelnen Projekten vor. 12. Welche konkreten gegenseitigen Verpflichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im EU-Libanon-Pakt festgelegt, um die Auswirkungen der Syrienkrise zu bewältigen, wobei die Lage dazu genutzt werden soll, die sozioökonomischen Aussichten, die Sicherheit, die Stabilität und die Resilienz Libanons insgesamt zu verbessern (www.consilium.europa.eu/de/press/ press-releases/2016/11/15-eu-lebanon-partnership/; bitte die einzelnen Verpflichtungen der jeweiligen Seite auflisten)? Am 15. November 2016 hat der Assoziierungsrat der Europäischen Union und Libanons neue Prioritäten der bilateralen Zusammenarbeit unter dem Dach der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbart. Diese sogenannten „Partnerschaftsprioritäten “ umfassen vier inhaltliche Schwerpunkte: 1) Sicherheit und Kampf gegen den Terrorismus 2) Regierungsführung und Justiz 3) Wirtschafts – und Beschäftigungsförderung 4) Migration und Mobilität. Im Rahmen dieser bilateralen „Partnerschaftsprioritäten“ hat die EU Libanon 80 Mio. Euro für den Zeitraum 2016 bis 2017 zugesagt. Zu den einzelnen Projektmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Darüber hinaus hat die EU mit Libanon einen als „Compact“ bezeichneten Annex zu den bilateralen Partnerschaftsprioritäten vereinbart. Im Compact verpflichten sich EU und der Libanon auf Schwerpunkte der Zusammenarbeit bei der Bewältigung der syrischen Flüchtlingskrise im Libanon. Der Compact bildet somit den Rahmen für die Unterstützung der EU für Libanon im Rahmen der Flüchtlingskrise. Die Zusage der EU für die Umsetzung des Compact beläuft sich auf 400 Mio. Euro für 2016 bis 2017. Details dazu sind unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/11/pdf/st03001_en16_ docx_pdf/. 13. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass der Libanon als das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer wesentlich geringere finanzielle Hilfe seitens der EU erhält als die Türkei (https://netzfrauen.org/2016/ 06/21/fluechtlingskrise-libanon-waehrend-tuerkei-milliarden-euro-erhaeltgeht -libanon-leer-aus/)? Der Libanon erhält von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten erhebliche finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der mit der Flücht- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lingskrise verbundenen Herausforderungen. Im Jahr 2016 beliefen sich laut Angaben der Vereinten Nationen die finanziellen Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Libanon für Maßnahmen der humanitären Hilfe, der Übergangshilfe sowie der Entwicklungszusammenarbeit auf rund 946 Mio. US-Dollar. 14. Inwieweit trifft es zu, dass der Libanon als das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer wesentlich geringere finanzielle Hilfe seitens der Bundesregierung erhält als die Türkei? Libanon erhält von der Bundesregierung mehr finanzielle Hilfe als die Türkei. Von 2012 bis Ende 2016 hat die Bundesregierung insgesamt rund 738 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe (rund 158 Mio. Euro) und der Übergangshilfe (580 Mio. Euro) im Libanon bereitgestellt. Im selben Zeitraum hat die Bundesregierung für Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Übergangshilfe in der Türkei rund 278 Mio. Euro bereitgestellt, außerdem 127 Mio. Euro für Hilfsmaßnahmen über die Flüchtlingsfazilität (damit insgesamt für Türkei: 405 Mio. Euro). 15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Libanon und Jordanien im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten nicht die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterschrieben und sich damit nach internationalem Recht zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet haben und trotzdem in kürzester Zeit eine unglaublich große Menge an Flüchtlingen aufgenommen und die Grenzen lange offen gelassen haben, obwohl sie nicht die ökonomischen Möglichkeiten der EU haben (www.spiegel.de/ politik/ausland/fluechtlingskrise-eu-muss-jordanien-und-libanon-fluechtlinge -abnehmen-a-1108596.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Libanon und Jordanien die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht unterzeichnet, aber gleichwohl über lange Zeit eine hohe Zahl von Flüchtlingen aufgenommen und erst zwischen 2014 (Libanon ) und 2016 (Jordanien) die Einreisevoraussetzungen für syrische Staatsangehörige verschärft. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind derzeit 656 170 syrische Flüchtlinge in Jordanien sowie 1 011 366 im Libanon registriert (Stand: 16. Februar 2017). Die dadurch entstandenen Belastungen für Libanon und Jordanien als Erst-Aufnahmeländer sind erheblich . Die Bundesregierung hat dieses Engagement auch durch ihre umfangreichen finanziellen Zusagen für Libanon und Jordanien anerkannt, etwa bei der Londoner Geberkonferenz am 4. Februar 2016 „Supporting Syria and the Region “, die sich die Unterstützung von Syriens Nachbarländern sowie der dort aufhältigen Flüchtlinge zum Ziel gesetzt hatte. Die aus diesen Zusagen für 2016 fälligen Mittel wurden bereits vollständig umgesetzt. 16. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Libanon auf (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), und welchen Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben diese jeweils? Nach Angaben des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina (UNRWA) sowie der Europäischen Kommission halten sich im Libanon derzeit rund 1,01 Millionen registrierte Flüchtlinge aus Syrien, geschätzte 260 000 bis 280 000 palästinensische Flüchtlinge (45 000 offiziell bei UNWRA registriert), 31 000 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien und 6 000 irakische Flüchtlinge auf. Dazu kommt eine unbe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11566 kannte Zahl von nicht beim UNHCR registrierten syrischen Flüchtlingen. Letztere werden vom UNHCR zwar erfasst, dürfen aber seit Januar 2015 auf Weisung der libanesischen Regierung nicht mehr offiziell registriert werden. UNHCR nennt keine Zahlen zu dieser Gruppe. Von den offiziell bei UNHCR registrierten 1,01 Millionen Flüchtlingen verfügt geschätzt nur noch ein Drittel über einen legalen Aufenthaltsstatus, da der Libanon bislang eine hohe Gebühr (200 US-Dollar pro Person) für die alle sechs Monate fällige Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen verlangte. Am 10. Februar 2017 hat die libanesische Grenzschutzbehörde die Aufhebung dieser Registrierungsgebühr für offiziell registrierte syrische Flüchtlinge verfügt. Dieser Schritt, den die libanesische Regierung bereits bei der Londoner Konferenz „Supporting Syria and the Region“ in Aussicht gestellt hatte, wurde von der Bundesregierung begrüßt. Die Rechtsstellung der weiteren genannten Flüchtlingsgruppen variiert zum Teil stark. Palästinensische Flüchtlinge im Libanon etwa werden geduldet, verfügen jedoch auf Grund ihrer Staatenlosigkeit nur über eingeschränkte soziale, wirtschaftliche und politische Rechte. Schwierig ist die Situation der palästinensischen Flüchtlinge aus Syrien, die im Zuge des dortigen Konflikts in den Libanon geflohen sind. Bei den Flüchtlingen aus dem Irak handelt es sich überwiegend um Angehörige christlicher Konfessionen, die mit Touristenstatus nach Libanon eingereist sind und vor allem von kirchlichen Einrichtungen betreut werden. 17. Wie viele Flüchtlinge werden im Libanon nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlingslagern versorgt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln ), wie viele sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht? Der Großteil der syrischen Flüchtlinge lebt bei Gastfamilien oder in gemieteten Unterkünften. 20 bis 25 Prozent der syrischen Flüchtlinge leben in behelfsmäßigen Siedlungen. Die Einrichtung von offiziellen Flüchtlingslagern für syrische Flüchtlinge duldet die libanesische Regierung nicht. Von den 260 000 bis 280 000 in Libanon aufhältigen palästinensischen Flüchtlingen leben rund 60 Prozent in den zwölf offiziellen Flüchtlingslagern. Hinzu kommen rund 31 000 palästinensische Flüchtlinge, die im Zuge des Konflikts aus Syrien geflohen sind. Diese halten sich überwiegend in den palästinensischen Flüchtlingslagern (zu rund 55 Prozent) oder deren Umfeld oder in urbanen Gebieten auf. 18. Welche offiziellen Flüchtlingslager im Libanon sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Ort, Anzahl und soweit möglich Zusammensetzung der Geflüchteten sowie Betreiber aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind die zwölf offiziellen palästinensischen Flüchtlingslager Beddawi (nördlich von Tripoli), Burj el-Barajneh (Südbeirut), Burj Shemali (Tyrus, Südlibanon), Dbayeh (östlich von Beirut), Ein El Hilweh (Nähe Sidon), El Buss (Tyrus, Südlibanon), Mar Elias (südwestlich von Beirut), Mieh Mieh (Nähe Sidon), Nahr-el Bared (nördlich von Tripoli), Rashidieh (Nähe Tyrus, Südlibanon), Shatila (Südbeirut) und Wavel (Nähe Baalbek, Bekaa-Ebene) bekannt . Nach Angaben der Vereinten Nationen leben hier rund 190 000 palästinensische Flüchtlinge. Es werden Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen sowie Sozialtransfers durch das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina (UN- RWA) erbracht. Mit Ausnahme des Lagers Nahr El Bared stehen die Flüchtlingslager unter der Eigenverwaltung lokaler Autoritäten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie ist die soziale Situation der Flüchtlinge, und inwieweit hat sich ihre materielle Lage in den letzten beiden Jahren verändert? Libanon war 2016 weltweit zweitgrößter Empfänger internationaler Unterstützung durch humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise. Nachdem sich die Lebensbedingungen der Flüchtlinge im Jahr 2015 stark verschlechtert hatten, konnten im Rahmen der von der Bundesregierung mitausgerichteten Geberkonferenz „Supporting Syria and the Region“ am 4. Februar 2016 in London durch umfangreiche Zusagen die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge im Libanon stabilisiert werden. Über die Unterstützung bei humanitärer Hilfe hinaus einigten sich Geber und Erstaufnahmeländer, durch besseren Zugang zur Bildung und Arbeit Zukunftsperspektiven für die Flüchtlinge zu schaffen. Allerdings sind die Beschäftigungspotentiale angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Libanon begrenzt und mittlerweile seit Beginn des siebten Jahres der Krise die Rücklagen der Flüchtlinge aufgezehrt. Nach Angaben der Vereinten Nationen leben rund 70 Prozent der syrischen Flüchtlinge unterhalb der Armutsgrenze. Die Situation vieler Menschen bleibt deshalb trotz der umfangreichen internationalen Unterstützung schwierig. Die syrische Flüchtlingskrise wirkt sich auch auf die Lebensbedingungen der palästinensischen Flüchtlinge im Libanon aus: Viele der rund 31 000 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien haben in den zwölf palästinensischen Flüchtlingslagern Zuflucht gefunden und stellen damit für Infrastruktur und Dienstleistungen eine zusätzliche Herausforderung dar. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Lage informeller Zeltsiedlungen im Libanon? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Die Lage der einzelnen informellen Siedlungen wird durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) kartographiert und dient als Basis für die Koordinierung der Hilfsleistungen . Die deutsche Botschaft in Beirut unterhält ständige Arbeitskontakte mit UNHCR und weiteren Hilfswerken. 21. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Libanon rund 375 000 Flüchtlingskinder im Schulalter leben, von denen aber die Hälfte nicht in die Schule geht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (dpa-Meldung vom 23. Januar 2017)? Im Libanon sind 281 000 syrische Kinder im schulpflichtigen Alter von sechs bis 14 Jahren als Flüchtlinge beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UN- HCR) registriert. Die Gesamtzahl syrischer Kinder in dieser Altersgruppe kann nach Schätzungen der Vereinten Nationen sehr viel höher liegen (bis zu 389 000 Kinder), da viele nicht offiziell registriert sind. Hinzu kommen 50 000 bis 60 000 Kinder im Kindergartenalter unter sechs Jahre, sowie 80 000 Jugendliche und Heranwachsende über 14 Jahre. Um zu vermeiden, dass eine gesamte Generation ohne Schulbildung bleibt, hat sich die internationale Gebergemeinschaft mit der libanesischen Regierung auf der Londoner Geberkonferenz im Februar 2016 darauf verständigt, möglichst allen Kindern im Libanon den Zugang zu Schulunterricht zu ermöglichen („No Lost Generation“). Die internationale Gebergemeinschaft hat ihre Unterstützung für Bildungsprogramme im Libanon deshalb deutlich erhöht. Das Bildungsprogramm der libanesischen Regierung „Reaching all Children with Education“ (RACE) ist derzeit zu rund 76 Prozent finanziert. Die Bundesregierung ist einer der größten bilateralen Geber des Programms . So hat sie über das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2014 insgesamt 142 Mio. Euro für RACE über das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11566 Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zur Verfügung gestellt. Auch dank dieser substantiellen Unterstützung erhielten im Schuljahr 2016/2017 203 000 syrische Kinder im Libanon die Möglichkeit, eine öffentliche Schule zu besuchen. Nach Angaben von UNICEF profitieren zudem über 61 000 Kinder von non-formalen Bildungsangeboten, die von UNICEF koordiniert teils über libanesische , teils über internationale Nichtregierungsorganisationen umgesetzt werden. 22. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Libanon teils schon sechsjährige Flüchtlingskinder auf dem Feld oder in Fabriken arbeiten müssten, um Geld zu verdienen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (dpa-Meldung vom 23. Januar 2017)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Angaben vor. Weltweit setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung schwerer Formen der Kinderarbeit ein und unterstützt diese Ziele der Agenda 2030. Die Hauptursachen von Kinderarbeit sind Armut und mangelnde Einkommensquellen für Erwachsene. Eine Situation, die auch in Libanon gilt: Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leben über 70 Prozent der syrischen Haushalte in Libanon unterhalb der Armutsgrenze , weshalb Kinder oft gezwungen sind, durch informelle Tätigkeiten, etwa in der Landwirtschaft, einen Beitrag zum Familieneinkommen zu leisten. Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Austausch mit der libanesischen Regierung und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zu der Frage, wie allen Kindern ein Schulbesuch ermöglicht werden kann. Generell trägt die Bundesregierung den genannten Herausforderungen durch eine massive Ausweitung der Unterstützungsleistungen für syrische Flüchtlinge und aufnehmende libanesische Gemeinden Rechnung, die sich im Jahr 2016 auf rund 386 Mio. Euro belief. Aufgrund der Förderung des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) mit 155,72 Mio. Euro im Jahr 2016 konnten Kürzungen der monatlichen Lebensmittelrationen – wie im Jahr 2015 – vermieden werden. Die Bundesregierung wird ihre humanitäre Unterstützung auch 2017 fortsetzen. Parallel dazu werden über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verstärkt beschäftigungs- und einkommensfördernde Maßnahmen für erwachsene Familienmitglieder initiiert. 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF nach eigenen Angaben weitere 240 Mio. US-Dollar (223 Mio. Euro) braucht, um weitere Schulplätze für Flüchtlingskinder zu schaffen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (dpa-Meldung vom 23. Januar 2017)? Im Schuljahr 2016/2017 wird die internationale Gebergemeinschaft über 275 Mio. US-Dollar für das Bildungsprogramm der libanesischen Regierung, „Reaching all Children with Education“ (RACE), zur Verfügung stellen. Die libanesische Regierung beziffert den jährlichen Finanzierungsbedarf auf 350 Mio. US-Dollar. Der Finanzierungsgrad des Bildungsprogramms ist mit rund 76 Prozent überdurchschnittlich hoch, der deutsche Beitrag mit insgesamt 142 Mio. Euro signifikant (siehe auch die Antwort zu Frage 21). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Armut, soziale Ausgrenzung, Unsicherheit und Sprachbarrieren dazu beitragen, dass syrische Kinder keine Schule besuchen und damit eine ganze Generation ins Abseits gerät und Gefahr läuft, in frühe Ehen oder zur Kinderarbeit gezwungen zu werden, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus (dpa-Meldung vom 23. Januar 2017)? Bildung, Ausbildung und Beschäftigung sind der Schlüssel für eine bessere Zukunft für viele Flüchtlinge. Oft halten wirtschaftliche Gründe syrische Flüchtlingskinder vom Schulbesuch ab. Besonders betroffen sind ältere Kinder, die mehrere Jahre keine Schule besuchen können. Grundsätzlich bestehen für syrische Kinder ohne längere Schulausfallzeiten keine großen Anpassungsschwierigkeiten an das libanesische Schulsystem. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb besonders im Bildungssektor und ist einer der größten Geber sowohl für das Bildungsprogramm RACE (142 Mio. Euro seit 2014) als auch für berufliche Bildung . 25. Wie hoch war der Anteil an den insgesamt 570 Mio. Euro deutscher Unterstützung für das Welternährungsprogramm im vergangenen Jahr aus Deutschland für den Libanon (KANN-Meldung vom 23. Januar 2017)? Im Jahr2016 hat die Bundesregierung Förderbeiträge des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Höhe von 155,72 Mio. Euro für das Welternährungsprogramm (WFP), im Libanon zur Verfügung gestellt. Damit hat Deutschland 2016 rund 50 Prozent des gesamten WFP-Budgets im Libanon finanziert. 26. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Vereinten Nationen im Jahr 2013 noch 31 US-Dollar Lebensmittelhilfe im Monat pro Flüchtling gezahlt hätten, wohingegen heute der Betrag bei nur etwa 23 US-Dollar pro Person liege, wovon man nicht leben könne, da die Preise für Lebensmittel in Libanon auf vergleichbarem Niveau wie in Deutschland lägen (www.deutschlandradiokultur.de/fluechtlinge-der-libanon-ist-heillosueberfordert .1008.de.html?dram:article_id=349707)? Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen des Welternährungsprogramms (WFP), belief sich die monatliche Nahrungsmittelhilfe pro Flüchtling im Libanon im Jahr 2013 auf 27 US-Dollar. Dieser Betrag wird auch derzeit monatlich jedem registrierten Flüchtling von WFP bereitgestellt. 27. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass syrische Flüchtlinge nicht aus den informellen Lagern herauskämen und ihre Aufenthaltspapiere seit mehr als einem Jahr nicht mehr verlängert würden, so dass sie „illegal“ sind und bei Entfernen aus dem Lager an Kontrollposten von der Armee oder von der Polizei angehalten würden und für einige Tage ins Gefängnis müssten (www.deutschlandradiokultur.de/fluechtlinge-der-libanonist -heillos-ueberfordert.1008.de.html?dram:article_id=349707)? Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bei den libanesischen Behörden war bis zum 10. Februar 2017 für syrische Flüchtlinge kostenpflichtig und halbjährlich zu erneuern (jeweils für 200 US-Dollar pro Person über 14 Jahren), was nach Kenntnis der Vereinten Nationen viele Flüchtlinge davon abgehalten hat, ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der libanesischen Regierung gemeinsam mit anderen Gebern immer wieder dafür eingesetzt, die Aufenthaltsbedingungen zu erleichtern, insbesondere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11566 im Kontext der Londoner Geberkonferenz 2016 „Supporting Syria and the Region “. Die libanesische Regierung hat nun am 10. Februar 2017 verfügt, dass die Registrierungsgebühr teilweise ausgesetzt wird, was ersten Bewertungen zufolge vielen Flüchtlingen den Weg zurück zu einem legalen Aufenthaltsstatus ebnet. Genauere Details der Verfügung sind der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), wonach Waffen für Aufständische und Islamisten in Syrien u. a. über den Libanon nach Syrien gelangten (www.taz.de/!5210151/)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann. Eine öffentliche Bekanntgabe von Einzelheiten zum angefragten Sachverhalt und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte wäre geeignet, bestehenden Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes zu anderen Nachrichtendiensten Schaden zuzufügen. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe von Einzelheiten bestünde die Gefahr, dass Unbefugte Rückschlüsse auf die Interessen und Fähigkeiten ausländischer Nachrichtendienste ziehen können . Negative Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft anderer Nachrichtendienste, Kooperationen mit ihm einzugehen, wären zu befürchten. Der Informationsaustausch mit anderen Nachrichtendiensten ist jedoch eine unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. Ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich würde zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen. In der Folge wäre die künftige Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes stark beeinträchtigt. Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 29. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche ) die Unterbindung des Waffenhandels- und Schmuggels von Rüstungsgütern im Mandat der UNIFIL-Mission, und welche Anweisungen ergingen an die eingesetzten Kräfte der Bundeswehr hinsichtlich der Beobachtung , Erfassung und Unterbindung des Transports von Rüstungsgütern in den Libanon und aus dem Libanon nach Syrien? Das UNIFIL-Mandat der Vereinten Nationen sieht vor, dass die Mission die libanesische Regierung auf deren Anforderung darin unterstützt, dass keine Rüstungsgüter ohne ihre Zustimmung in das Land verbracht werden. Die Einheiten des UNIFIL-Marineverbandes sind zudem angewiesen, alle sich den libanesischen Hoheitsgewässern nähernden Schiffe anzurufen und deren Identität, Ladung sowie Zielhafen im Libanon zu ermitteln. Sollte eines dieser Schiffe des Waffenschmuggels verdächtig sein, wird der Fall den libanesi- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode schen Behörden übergeben. Das Mandat von UNIFIL erstreckt sich nicht auf die Unterbindung des Transports von Rüstungsgütern aus dem Libanon nach Syrien. 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über die Umsetzung der im Dezember 2013 von Saudi-Arabien und Frankreich angekündigten Initiative, dem Libanon aus Saudi-Arabien 3 Mrd. US-Dollar für Rüstungseinkäufe aus Frankreich bereitzustellen, um „die libanesische Armee als Gegengewicht zur Hisbollah [zu] stärken“ (www.spiegel.de/politik/ausland/saudi-arabien-gibt-libanon-drei-milliardendollar -fuer-waffen-a-941249.html), und inwieweit hat sie Vorkehrungen in die getroffen, um den Weiterfluss dieser Rüstungsgüter an Verbündete Saudi-Arabiens im syrischen Bürgerkrieg zu unterbinden? Nach Informationen der Bundesregierung hat Saudi-Arabien am 16. Februar 2016 seine Militärhilfe für die libanesische Armee ausgesetzt. Im Jahr 2015 hatte Saudi-Arabien nach Kenntnis der Bundesregierung Abschussvorrichtungen für Panzerabwehrraketen vom Typ Milan und dazugehörige Panzerabwehrraketen an den Libanon übergeben. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Umsetzung von Projekten zwischen 2013 und Februar 2016 vor. Auch liegen der Bundesregierung keine Informationen über den Endverbleib bereits erfolgter saudi-arabischer Lieferungen an die libanesische Armee vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der frühere Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, die konstruktive Rolle der libanesischen Armee mehrfach öffentlich gewürdigt und die internationale Gemeinschaft ausdrücklich zu ihrer Unterstützung aufgerufen hat, unter anderem bei seinem dreitägigen Besuch im Libanon im März 2016. 31. Welche Formen der Zusammenarbeit bestanden zwischen dem deutschen Anteil an UNIFIL und der Präsenz deutscher Spionageboote (Truppendienstboote Oker und Alster) vor der libanesischen Küste, die nach Presseangaben Informationen über den syrischen Bürgerkrieg gesammelt und wahrscheinlich mit beteiligten Verbündeten geteilt haben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass deren Präsenz durch das UNIFIL-Mandat gedeckt sei (www.taz.de/Deutsche-Marine-vor-Syrien/!5086009/)? Es bestand keine fachliche Zusammenarbeit zwischen deutschen Flottendienstbooten und der deutschen Einheiten der UNIFIL-Mission. Die Aufgaben der deutschen Flottendienstboote im Jahr 2012 im östlichen Mittelmeer wurden im Rahmen nationaler Maßnahmen wahrgenommen und nicht im Rahmen des UNIFIL- Mandats. Bei den Aufgaben der Flottendienstboote bestand keine Erwartung der Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen. Es handelte sich daher nicht um einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11566 Anlage 1 zu Frage 1 2010 Ausgabenplanung Ausgaben Personalausgaben (Titel 423 81) 5,5 4,8 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Titel 547 81) 19,9 15,8 Erhaltung von Wehrmaterial (Titel 553 81) 10,1 2,6 Militärische Beschaffungen (Titel 554 81) 7,5 2,4 Militärische Anlagen (Titel 558 81) 0,2 0,2 Summe 43,2 25,8 2011 Ausgabenplanung Ausgaben Personalausgaben (Titel 423 81) 4,6 4,3 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Titel 547 81) 16,9 14,6 Erhaltung von Wehrmaterial (Titel 553 81) 7,2 6,2 Militärische Beschaffungen (Titel 554 81) 2,5 0,3 Militärische Anlagen (Titel 558 81) 0,0 0,0 Summe 31,2 25,4 2012 Ausgabenplanung Ausgaben Personalausgaben (Titel 423 81) 4,7 3,9 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Titel 547 81) 19,6 15,3 Erhaltung von Wehrmaterial (Titel 553 81) 5,5 1,1 Militärische Beschaffungen (Titel 554 81) 0,5 0,3 Militärische Anlagen (Titel 558 81) 0,0 0,0 Summe 30,3 20,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2013 Ausgabenplanung Ausgaben Personalausgaben (Titel 423 81) 3,2 3,1 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Titel 547 81) 19,2 14,4 Erhaltung von Wehrmaterial (Titel 553 81) 3,9 7,3 Militärische Beschaffungen (Titel 554 81) 0,5 0,1 Militärische Anlagen (Titel 558 81) 0,0 0,0 Summe 26,8 24,9 2014 Ausgabenplanung Ausgaben Personalausgaben (Titel 423 81) 3,2 3,0 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Titel 547 81) 13,7 15,8 Erhaltung von Wehrmaterial (Titel 553 81) 6,6 10,1 Militärische Beschaffungen (Titel 554 81) 0,1 0,4 Militärische Anlagen (Titel 558 81) 0,0 0,0 Summe 23,6 29,3 2015 Ausgabenplanung Ausgaben Personalausgaben (Titel 423 81) 3,1 2,7 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Titel 547 81) 15,7 12,4 Erhaltung von Wehrmaterial (Titel 553 81) 11,0 3,4 Militärische Beschaffungen (Titel 554 81) 0,4 0,1 Militärische Anlagen (Titel 558 81) 0,0 0,0 Summe 30,2 18,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11566 2016 Ausgabenplanung Personalausgaben (Titel 423 81) 3,1 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben (Titel 547 81) 15,7 Erhaltung von Wehrmaterial (Titel 553 81) 11,0 Militärische Beschaffungen (Titel 554 81) 0,4 Militärische Anlagen (Titel 558 81) 0,0 Summe 30,2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 2 zu Frage 9 Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Ort Empfänger Kosten BKA Arbeitsbesuch Bedarfserhebung Personenschutz 05.03.2012 09.03.2012 Libanon Internal Security Forces (ISF) – Governmental Guard 4.294,67 € BKA Lehrgang Terrorismus (Grund-lehrgang) 12.03.2012 16.03.2012 Libanon Internal Security Forces (ISF) 4.564,73 € Bundespolizei Lehrgang Methodik/Didaktik Kurs für Urkundenspezialisten 20.03.2012 21.03.2012 Libanon Generalsicherheits-direktion keine BKA Lehrgang Fahrausbildung (Grundlehrgang) 17.04.2012 20.04.2012 Deutschland Innenministerium und Internal Security Forces (ISF) – Governmental Guard 2.046,73 € BKA Lehrgang Fahrerausbildung Auf-bau Lehrgang 22.05.2012 24.05.2012 Deutschland Internal Security Forces (ISF) 692,00 € BKA Arbeitsbesuch Hospitation im Bereich Internetkriminalität 17.09.2012 21.09.2012 Deutschland Internal Security Forces (ISF) 585,87 € BKA Lehrgang Operative Analyse 02.10.2012 10.10.2012 Libanon State Security 2.943,17 € BKA Arbeitsbesuch Fachbesuch L/ISF u.a. Personenschutzaus-bildung 13.10.2012 18.10.2012 Deutsch-land Internal Security Forces (ISF) 9.302,36 € Bundespolizei Arbeitsbesuch Studienbesuch zum Thema Grenzpolizei am Flughafen; Dokumenten - und Urkundensicherheit (BMI Projekt) 03.06.2013 08.06.2013 Deutsch-land Generalsicherheitsdirektion 6.200,00 € Bundespolizei Lehrgang Schulung im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität 05.11.2013 15.11.2013 Libanon Generalsicherheits-direktion 7.485,17 € BKA Arbeitsbesuch Informationsaustausch RG-Bekämpfung 07.12.2013 14.12.2013 Deutsch-land Internal Security Forces (ISF) 5.123,97 € BKA Arbeitsbesuch Arbeitsbesuch bei Abteilung SG 04.03.2014 06.03.2014 Deutschland Internal Security Forces (ISF) - General Security 3.078,61 € Bundespolizei Lehrgang Fahrsicherheitstraining 12.05.2014 16.05.2014 Deutschland Generalsicherheitsdirektion 593,40 € Bundespolizei Lehrgang Schulung im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität 10.11.2014 14.11.2014 Libanon Generalsicher-heitsdirektion 4.684,81 € BKA Lehrgang Personenschutz 19.10.2015 23.10.2015 Libanon Internal Security Forces - Governmental Guard 11.858,97 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11566 Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Ort Empfänger Kosten Bundespolizei Arbeitsbesuch Erfahrungsaustauch auf Expertenebene zur internationalen Entwicklung bei Reisedokumenten sowie Urkundenfälschungen 07.12.2015 11.12.2015 Libanon Generalsicherheitsdirektion 3265,00 € Bundespolizei Lehrgang Schulung Dokumenten - und Urkundensicherheit 23.05.2016 25.05.2016 Libanon Generalsicherheitsdirektion 566,67 € Bundespolizei Lehrgang Schulung Dokumenten - und Urkundensicherheit 22.06.2016 30.06.2016 Libanon Generalsicherheitsdirektion 8.259,34 € Bundespolizei Lehrgang Schulung Dokumenten - und Urkundensicherheit 25.04.2016 27.04.2016 Libanon Generalsicherheitsdirektion 486,39 € Bundespolizei Lehrgang Lehrgang Fachkraft polizeiliche Identitätsprüfung 20.09.2016 28.09.2016 Libanon Generalsicherheitsdirektion 7.868,00 € Bundespolizei Arbeitsbesuch Erfahrungsaustausch im Bereich der Personalentwicklung vor dem Hintergrund einer Neukonzeption der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 25.10.2016 27.10.2016 Libanon Generalsicherheitsdirektion 2.083,79 € Bundespolizei Arbeitsbesuch Abstimmung konkreter Schulungsinhalte für den Bereich der Polizeilichen Auswertung und Analyse mit der Generalsicherheits-direktion sowie der dänischen Polizei vor dem Hintergrund des dänischen Engagements im Bereich der Risikoanalyse 22.11.2016 25.11.2016 Libanon Generalsicherheitsdirektion 2.245,90 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Polizeiliche Aufbauhilfen des Bundeskriminalamtes im Bereich Ausstattungshilfe ab dem Jahr 2012: Bezeichnung Zeitraum Empfänger Kosten Laminiergerät für Urkunden 2012 Innenministerium Abt. Polizei 2.368,52 € RG-Schnelltests 2012 Internal Security Forces (ISF) - Drug De-partment 2.773,22 € 1 Kfz 2012 Internal Security Forces (ISF) - Drug De-partment 24.037,71 € 1 Kfz 2012 Internal Security Forces (ISF) - Drug De-partment 6.960,56 € 8 Kfz (gebraucht) 2012 Internal Security Forces (ISF) 103.338,57 € Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes: Bezeichnung Zeitraum Teilnehmer Kosten Stipendiatenprogramm 2014-2015 Internal Security Forces (ISF) 21.950,00 € Stipendiatenprogramm 2016-2017 Internal Security Forces (ISF) - Drug Department ca. 20.000,00 €. Ermittlungsverfahren (EV) des Bundeskriminalamtes im Bereich Schwere und Organisierte Kriminalität: Verfahren, Gegenstand Bezeichnung Zeitraum Ort Kooperationspartner Kosten EV der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Außenwirtschaftsgesetz Verfahrens-bezogener Informationsaustausch 12/2012 Beirut Direction Générale du Renseignement (DGR) 2.815 € EV der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes Polizeilicher Informationsaustausch 05/2013 Beirut Internal Security Force (ISF) und ein libanesischer Ermittlungsrichter Rauschgiftlage, Vorstellung Heroinkonsumentenprogramm der Stadt Frankfurt/Main Informationsaustausch 12/2013 Wiesbaden Internal Security Force (ISF) Bereich Staatsschutz: Verfahren, Gegenstand Bezeichnung Zeitraum Ort Kooperationspartner Kosten Fachgespräche zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus; Derzeitige Schwerpunkte PMK, aktuelle Lage Anschlag Berlin; Ausbildungskonzeption MEK Besuch 31.01.-01.02.2017 Berlin ISF Ca. 9.000 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11566 Amtsleitungskontakte des Bundeskriminalamtes: Maßnahme Themen Beginn Ende Ort Teilnehmer Kosten Fachgespräche auf Leitungsebene •Vorstellung des BKA und des GTAZ •Vorstellung der libanesischen Sicherheitsbehörden •Zusammenarbeit im Bereich TE-Bekämpfung •Lage in Syrien •PAH-Maßnahmen 13.10.2012 18.10.2012 Berlin Vertreter der Internal Security Forces / BKA €10.800 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11566 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 3 zu Frage 10 Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende Ort Empfänger Kosten BKA Arbeits besuch Informationsaustausch Studienbesuch i. R. „EU/MENA Counter Terrorism Training Partnership Project“ 2017 2017 Deutsch-land Lebanese Armed Forces (LAF) CEPOL BKA Lehrgang Operative Analyse 2017 2017 Libanon General Security, Internal Security Forces (ISF) - Akademie, LAF 12.500,00 € BKA Lehrgang Bekämpfung Rauschgift-Kri-minalität 2017 2017 Libanon Internal Security Forces (ISF) - Akademie 15.000,00 € BKA Lehrgang Polizeiliche Ermittlungstakti-ken und -methoden 2017 2017 Libanon Internal Security Forces (ISF) - Akademie 15.000,00 € BKA Lehrgang Terrorismusbekämpfung (Grundlagen) 2017 2017 Libanon Internal Security Forces (ISF) - Akademie 10.000,00 € BKA Arbeitsbesuch Informationsaustausch, Terrorismusbekämpfung 2017 2017 Deutschland Internal Security Forces (ISF) - Abt. TE-Bekämpfung 9.000,00 € BKA Arbeitsbesuch Beratungshilfe High-Level- Expertentreffen 2017 2017 Libanon Internal Security Forces (ISF) EU Bundes-polizei Lehrgang Bereich Grenzschutz/Dokumentenfachkraftlehrgang und Identitätsfeststellung 26.04.20 17 04.07. 2017 Libanon Generalsicherheitsdirektion 7.000,00 € Bundespolizei Lehrgang Bereich Grenzschutz/Dokumentenfachkraftlehrgang und Identitätsfeststellung 18.09.20 17 28.09. 2017 Libanon Generalsicherheitsdirektion 7.000,00 € Bundespolizei Lehrgang Bereich Grenzschutz/Seminar „aktuelle Entwicklungen im Bereich Dokumente/ Fälschungen“ 09.2017 09.2017 Libanon Generalsicherheitsdirektion 7.000,00 € Bundespolizei Lehrgang Bereich Grenzschutz/Lehrgang „Polizeiliche Auswertung und Analyse“ 05.2017 05.2017 Libanon Generalsicherheitsdirektion 5.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333