Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11568 18. Wahlperiode 15.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11089 – Die Lage der Flüchtlinge in der Türkei und Nachbarländern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. November 2015 vereinbarten die EU-Regierungschefs mit der Türkei einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei erhält stufenweise sechs Milliarden Euro von der EU, um ihre Grenzen besser zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern sowie die bereits im Land lebenden über zwei Millionen syrischen Flüchtlinge besser zu unterstützten. Das EU-Türkei-Abkommen beinhaltet fernerhin eine Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen. Kritikerinnen und Kritiker, wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl, sprechen von einem „Deal auf Kosten der Menschenrechte“, bei dem die EU ihre selbsterklärten demokratischen und menschenrechtlichen Standards hintenanstelle. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell fürstlich entlohnt. Die Abschottung der europäischen Außengrenzen seien zudem mit dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft (www.proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/). Trotz dieser insbesondere vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage in der Türkei nicht abreißenden Kritik bezeichnete Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das EU-Türkei-Abkommen im September 2016 als „Modell für weitere solche Abkommen“ (http://de.reuters.com/article/deutschland-fl-chtlinge-merkelid DEKCN11D20O). In diesem Zusammenhang stellt sich den Fragestellerinnen und Fragestellern eine Vielzahl von Problemen bezüglich des Modellcharakters des EU-Türkei-Abkommens dar. So monieren Menschenrechtsorganisationen immer wieder die schlechte Lebenssituation von Flüchtlingen in der Türkei (www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/). So gibt es beispielsweise Berichte über Kinderarbeit, ausgeführt von Flüchtlingskindern in internationalen Textilfabriken (www.zeit.de/gesellschaft/2016-10/kinderarbeitsyrische -fluechtlinge-tuerkei-ngo). Nach Angaben des türkischen Flüchtlingsrechtsvereins Halklarin Köprüsü besuchen von 90 000 registrierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Izmir nur 6 000 die Schule. Nach Aussagen von Murat Erdoğan, dem Direktor des Forschungszentrums für migrationspolitische Fragen der Hecettepe Universität (HÜGO), sind mindestens 400 000 der insgesamt rund 900 000 minderjährigen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Flüchtlinge in der Türkei von Kinderarbeit betroffen (www.dw.com/tr/ ebeveynler-i%C5%9F-bulamay%C4%B1nca-%C3%A7ocuklar-%C3%A7al% C4%B1%C5%9F%C4%B1yor/a-19068094). Insbesondere ezidische Flüchtlinge unterliegen nach Berichten verschiedener Menschenrechtsorganisationen einer besonderen Diskriminierung in den Lagern der staatlichen Hilfsorganisation Afet ve Acil Durum (im Folgenden: AFAD). Sie sind Verfolgung und Repression durch andere, insbesondere islamistische, Geflüchtete, aber auch durch die Behörden ausgesetzt. Türkische Regierungspolitiker haben mehrfach die Nichtzugehörigkeit zum Islam und v. a. die Unterstützung des Zoroastrismus als Feindbild formuliert (www. cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/541650/Erdogan__Bunlar_ateist__bunlar_ zerdust....html). Oppositionsparteien und kurdische Medien haben zudem mehrfach die Sorge geäußert, dass dschihadistische und rechtsextreme Terrorgruppen ebenfalls durch AFAD unterstützt würden. So seien nach unterschiedlichen Zeitungsberichten von AFAD ausgegebene Ausweise bei IS-Attentätern gefunden worden (www.sterknews.com/iside-afad-karti-verildi-mi/). Auch Verstrickungen von AFAD-Mitarbeitern mit IS-Zellen wie auch ihre Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst MIT sind immer wieder Gegenstand von Berichten www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-1102 52.html). Diese Darstellungen erscheinen den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht unwahrscheinlich, da die Bundesregierung selbst in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Türkei sei im Rahmen der Islamisierung ihrer Innen- und Außenpolitik durch die AKP zu einer „zentralen Aktionsplattform für islamistische Gruppierungen des Nahen und Mittleren Ostens“ geworden und die Regierung Erdoğan habe zahlreiche Solidaritätsbekundungen und Unterstützungshandlungen für die „bewaffnete islamistische Opposition in Syrien getätigt (http://morgenlage.tagesspiegel.de/ morgenlage-politik-am-mittwoch-17-august-2016/). Wegen der Diskriminierung von kurdischen und insbesondere ezidischen Flüchtlingen und der offensichtlichen massiven Unterversorung dieser Gruppen von Geflüchteten durch die staatlichen Hilfsorganisationen errichteten Stadtverwaltungen in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Landesteilen eigene selbstverwaltete Flüchtlingslager. Nachdem mittlerweile viele vormals von der kurdischen Demokratischen Partei der Regionen regierte Städte, unter anderem die Metropole Diyarbakir, per Regierungsdekret auf Grundlage des Ausnahmezustands unter Zwangsverwaltung gestellt wurden, werden diese Camps nun aufgelöst . Die Bewohnerinnen und Bewohner werden damit entweder zur Obdachlosigkeit verurteilt oder der für Ezidinnen und Eziden, Christinnen und Christen aber auch Kurdinnen und Kurden allgemein bedrohlichen Situation in den staatlichen AFAD-Camps ausgesetzt. Insofern werfen sich Fragen bezüglich der Sicherheit ezidischer und anderer Flüchtlinge in den staatlichen Lagern im Speziellen und der Türkei im Allgemeinen auf (www.ozgur-gundem.com/haber/ 119154/isidden-sonra-afad-iskencesi). Da die Bundesrepublik Deutschland unter anderem durch das Technische Hilfswerk (THW) eng mit AFAD zusammenarbeitet , sollte der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Einschätzung der Lage, insbesondere auch der Sicherheitslage innerhalb der AFAD-Camps möglich sein (www.bundesregierung.de/Content/ DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-08-bkin-tuerkei-davutoglu. html). Zusätzlich zur Situation der Flüchtlinge in der Türkei wirft auch die Flüchtlingspolitik der Türkei an der Grenze zu Syrien Fragen auf. Immer wieder eröffnen türkische Soldaten das Feuer auf Flüchtlinge, regelmäßig kommt es zu Toten (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-grenzsoldaten-schiessen-angeblichauf -fluechtlinge-aus-syrien-a-1091539.html). Dazu kommen die immer wieder von der AKP-Regierung geäußerten Pläne, eine Pufferzone in Nordsyrien zu errichten, um dort Flüchtlingslager einzurichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11568 V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 24 und 27 nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. 1. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsländern und Regionen in der Türkei aufschlüsseln), und welchen Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben diese jeweils? Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hielten sich zum 31. Dezember 2016 rund drei Millionen Flüchtlinge in der Türkei auf. Diese Zahl beinhaltet rund 2,7 Millionen Flüchtlinge aus Syrien, 130 000 aus Irak, 118 000 aus Afghanistan, 31 000 aus Iran, 3 500 aus Somalia und insgesamt 8 000 Flüchtlinge anderer Nationalitäten. Außerhalb der von der türkischen Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD eingerichteten Flüchtlingslager halten sich Flüchtlinge größtenteils im Raum Gaziantep, Kilis, Sanliurfa und Hatay sowie in Ankara und Istanbul auf. Syrer erhalten in der Türkei einen temporären Schutzstatus („temporary protection “). Nicht-Syrer können einen Antrag auf internationalen Schutz („international protection“) stellen oder insbesondere im Falle irakischer Flüchtlinge eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis („humanitarian residence permit“) beantragen. Damit verbunden sind jeweils in unterschiedlicher Ausprägung ein Aufenthaltsrecht , Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt, Recht auf Zugang zu medizinischer Grundversorgung, Recht auf Zugang zu schulischer oder beruflicher Bildung sowie das Recht auf weitere staatliche Unterstützungsleistungen. 2. Wie viele Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlingslagern versorgt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), wie viele sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht? Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) sind derzeit rund 262 700 Flüchtlinge in Flüchtlingslagern untergebracht (Stand: 31. Dezember 2016). Dabei handelt es sich überwiegend um syrische Flüchtlinge, zudem um rund 7 200 Flüchtlinge aus Irak. Der weitaus größte Teil der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebt außerhalb von Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum, wobei die Qualität der Unterkünfte sehr unterschiedlich ist. Genauere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele und welche staatlichen Flüchtlingslager in welchen Orten in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt (bitte, soweit möglich, Anzahl und Zusammensetzung der Geflüchteten darlegen)? Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) waren zum 31. Dezember 2016 die in der Antwort zu Frage 2 genannten 262 700 Flüchtlinge in 22 staatlichen Flüchtlingslagern untergebracht. Einzelheiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Provinz Lager Staatsangehörigkeit Bewohner Hatay Altinozu Syrisch 8.000 Yayladagi 1 / 2 Syrisch 3.700 Guvecci Syrisch 3.000 Gaziantep Islahiye 1 Syrisch 7.400 Islahiye 2 Syrisch 10.000 Irakisch 400 Karkamis Syrisch 6.700 Nizip 1 Syrisch 10.100 Nizip 2 Syrisch 4.500 Sanliurfa Ceylanpinar Syrisch 22.900 Akcakale Syrisch 31.800 Harran Syrisch 13.800 Viransehir Syrisch 15.200 Suruc Syrisch 31.800 Kilis Oncupinar Syrisch 15.900 Elbeyli Syrisch 21.000 Mardin Midyat Syrisch 3.500 Irakisch 1.700 Kahramanmaras Merkez Syrisch 18.600 Irakisch 5.100 Osmaniye Cevdetiye Syrisch 7.200 Adiyaman Merkez Syrisch 9.700 Adana Saricam Syrisch 500 Malatya Beydagi Syrisch 10.200 Syrer gesamt 255.500 Iraker gesamt 7.200 Gesamt 262.700 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11568 4. Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens bisher zurückgeschoben (bitte nach Monaten auflisten), und was hat die Bundesregierung getan, um das Schicksal dieser Geflüchteten, insbesondere hinsichtlich der Garantie ihrer Rechte als Flüchtlinge, zu verfolgen? Bisher wurden unter der EU-Türkei-Erklärung 916 Personen von Griechenland in die Türkei zurückgeführt (Stand: 3. März 2017). Unter https://ec.europa.eu/ home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material_en lässt sich der aktuelle Stand der Rückführungszahlen monatsweise abrufen. Die EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung eine uneingeschränkte Wahrung des EU- und Völkerrechts vor und schließt ausdrücklich jegliche Art von Kollektivausweisung aus. Die Europäische Kommission wurde von den türkischen Behörden über den Status der zurückgeführten Personen informiert, worüber sie im 5. Fortschrittsbericht zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 2. März 2017 berichtet. Darüber hinaus steht die Bundesregierung in einem kontinuierlichen Austausch mit Vertretern türkischer Behörden, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, um sich über die Lage der Flüchtlinge in der Türkei zu informieren, auch durch Besuche von Einrichtungen vor Ort. 5. Inwieweit hat die türkische Regierung gegenüber der EU oder der Bundesregierung bislang eine Aufschlüsselung ihrer finanziellen Ausgaben für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen sowie zur Sicherung ihrer Grenzen vorgelegt, und inwieweit hat sich die Bundesregierung angesichts der mit dem EU-Türkei-Abkommen verbundenen Zahlungen um solche Informationen über die Ausgaben der Türkei bemüht? Die türkische Regierung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Europäischen Kommission wiederholt Angaben über finanzielle Aufwendungen für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen übermittelt. Die Europäische Kommission hat zur Umsetzung der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität gemeinsam mit der Türkei und internationalen Organisationen eine Bedarfsanalyse zur Versorgung von Flüchtlingen und Unterstützung aufnehmender Kommunen in der Türkei erstellt. Entsprechend der in dieser abgestimmten Bedarfsanalyse definierten Bereiche werden die Mittel im Rahmen der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität verausgabt und kommen damit konkreten Programmen und Projekten zugute. Stand Anfang März 2017 waren von den von der EU für die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei bereitgestellten 3 Mrd. Euro etwa 2,2 Mrd. Euro für konkrete Vorhaben verplant, davon etwa 1,5 Mrd. Euro vertraglich gebunden und rund 750 Mio. Euro bereits an die betreffenden Durchführungsorganisationen ausgezahlt. 6. Welche Anlagen verwendet nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei zum Schutz der Grenze? Die türkische Regierung plant nach eigenen Angaben eine befestigte, vier Meter hohe Grenzmauer an weiten Teilen der Grenze zu Syrien. Bislang wurde nach Presseberichten die Grenzbefestigung auf etwa 300 km fertiggestellt. Der Termin zur Fertigstellung wurde in offiziellen Verlautbarungen bereits mehrfach verschoben . Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus über keine eigenen Erkenntnisse zur Bauweise oder zum Fortschritt der Bauarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele Menschen sind beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 getötet worden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind Berichte von Menschenrechtsorganisationen zur Fragestellung bekannt. Eigene bestätigte Erkenntnisse zu Todesfällen beim Grenzübertritt liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Türkei beim Aufbau von Grenzanlagen oder bei der Ausbildung von Personal zusammengearbeitet (falls ja, bitte ausführen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Hat die Bundesregierung mit der Türkei beim Aufbau von Grenzanlagen oder bei der Ausbildung von Personal zusammengearbeitet (falls ja, bitte ausführen)? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/10330 vom 15. November 2016, verwiesen. Darüber hinaus unterstützten zwei Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei vom 21. bis 25. November 2016 in Istanbul eine von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) organisierte Schulung zum Erkennen von Dokumenten- und Urkundenfälschungen, die den für die Kontrolle des türkischen Grenzverkehrs zuständigen Behörden zugutekam. 10. Wirken Kräfte der Bundeswehr beispielsweise durch Luftaufklärung an der Kontrolle der türkischen Grenze mit? An der Kontrolle der türkischen Grenze wirken keine Kräfte der Bundeswehr mit. 11. Welche Güter wurden aus Deutschland für den Ausbau der türkisch-syrischen Grenze und ihrer Überwachung exportiert? Eingedenk des in Deutschland geltenden Prinzips des freien Außenwirtschaftsverkehrs sammelt die Bundesregierung keine Informationen zum Export von nicht genehmigungspflichtigen Gütern und verfügt daher auch über keine Erkenntnisse , welche spezifischen Güter in die Türkei exportiert und dort gegebenenfalls für den Ausbau der türkisch-syrischen Grenze und für deren Überwachung verwendet wurden. Bei der Erfassung von genehmigungspflichtigen Exportgütern wird der Verwendungszweck nicht aufgenommen, so dass auch hier keine statistischen Angaben vorliegen. 12. Inwieweit hält die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 18/10742 genannten Ausgaben von Seiten der türkischen Regierung in Höhe von 12 Mrd. US-Dollar für Flüchtlingshilfsmaßnahmen für realistisch, und welche Ausgaben umfasst dieser Betrag nach ihrer Kenntnis? Nach Angaben der türkischen Behörden wurden seitens der Zentralregierung bislang 15 Mrd. US-Dollar für die Bewältigung der Flüchtlingskrise ausgegeben. Die Gelder seien vor allem in den Unterhalt der Flüchtlingslager sowie in den Zugang für Flüchtlinge zu Bildungs- und Gesundheitsleistungen geflossen. Der Bundesregierung liegt keine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben vor, die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11568 eine Bewertung der Angaben ermöglichen würde. Außer Frage steht, dass die finanziellen Anstrengungen der Türkei für die genannten Aufgaben sehr groß sind. 13. Welche grundsätzlichen Mängel sieht die Bundesregierung bei der Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei und bei der Realisierung grundlegender Rechte, etwa bei der Erwerbsaufnahme, dem Schulbesuch der Kinder , der Gesundheitsversorgung usw.? Die Bundesregierung sieht hier keine grundsätzlichen Mängel. Unter anderem haben registrierte Flüchtlinge in der Türkei nach dem Gesetz die Möglichkeit, nach sechs Monaten einer legalen Beschäftigung nachzugehen. Flüchtlinge haben zudem das Recht auf Zugang zu Bildung. Bei rund 3 Millionen Flüchtlingen erfordert es allerdings Zeit, bis alle Berechtigten ihre Ansprüche in der Praxis vollständig verwirklichen können. Hierbei wird die Türkei durch internationale Hilfsorganisationen , die Europäische Union und Nichtregierungsorganisationen unterstützt . Auch die Bundesregierung leistet über bilaterale Vorhaben hierzu einen Beitrag. So hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2015 rund 140 Mio. Euro für Projekte in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung zur Verfügung gestellt. Damit wurden unter anderem rund 300 000 Kinder beim Schulbesuch unterstützt und allein im Jahr 2016 über 14 000 temporäre Arbeitsplätze geschaffen. Die Vorhaben stehen in der Regel sowohl syrischen Flüchtlingen als auch aufnehmenden türkischen Gemeinden offen und fördern somit Austausch und soziale Kohäsion zwischen beiden Gruppen . 14. War die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/10742 in der Lage, die Berichte über unzureichende Bedingungen für Flüchtlinge in der Türkei zu verifizieren (www.amnesty.de/2016/6/3/ tuerkei-ungenuegender-schutz-fuer-fluechtlinge)? Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Die Bundesregierung steht mit Vertretern türkischer Behörden, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen in einem steten Austausch zur Lage der Flüchtlinge in der Türkei. Dabei werden auch Schwierigkeiten und Maßnahmen zu Verbesserungen bei Schutz und Versorgung der Flüchtlinge thematisiert . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antworten zu den Fragen 16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 18/10742, wonach sie keinerlei Kenntnisse über Aufstände und Proteste in Flüchtlingslagern in der Türkei habe, mit der Aussage, sie gehe den „Berichten zu Abschiebungen von Asylsuchenden und zu den Lebensbedingungen in der Türkei regelmäßig nach“, angesichts der Fülle der Berichte über solche Proteste in türkischen Lagern (www.evrensel.net/haber/296307/geri-gonderme-merkezinde-multeci-isyani; www.haberturk.com/video/haber/izle/islahiyede-multeci-kampinda-isyan/ 64241)? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Die Bundesregierung hat im Rahmen dieses Austauschs und der Besuche von Einrichtungen für Flüchtlinge durch Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei auch Kenntnis von Unmutsbekundungen und Kritik durch Flüchtlinge an ihren Lebensbedingungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüberhinausgehende Erkenntnisse zu Aufständen in den von der türkischen Regierung eingerichteten Flüchtlingslagern liegen der Bundesregierung weiterhin nicht vor. 16. Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts der auf Bundestagsdrucksache 18/10742 festgestellten Problematik, dass die Türkei keine Zahlen über Abschiebungen in Herkunftsländer veröffentliche, entsprechende Anfragen zu solchen Zahlen im Rahmen von bilateralen Gesprächen mit der Türkei auf Regierungs- oder Verwaltungsebene gestellt, und wenn ja, mit welchem Erfolg ? Die türkische Migrationsbehörde gibt zu Zahlen über Abschiebungen in Herkunftsländer und Ablehnungsentscheidungen keine öffentliche Auskunft. Anfragen zur Veröffentlichung entsprechender Zahlen wurden seitens der Bundesregierung nicht gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 17. Kann die Bundesregierung garantieren, dass keine im Rahmen des EU-Türkei -Abkommens in die Türkei zurückgeschobenen Flüchtlinge von der Türkei aus ohne vorherige Asylprüfung abgeschoben werden? Falls nein, bitte angeben, in welche Länder nach Kenntnis der Bundesregierung Flüchtlinge aus der Türkei weiter zurückgeschoben wurden? Sind der Bundesregierung berichte in dieser Hinsicht bekannt? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat Kenntnis von einzelnen Berichten von Nichtregierungsorganisationen , denen zufolge es in Fällen nicht-syrischer Staatsangehöriger vor Abschluss des jeweiligen Anerkennungsverfahrens zu einer Rückführung in ihre Herkunftsländer gekommen sein soll. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 16 verwiesen. 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts von Berichten , wonach fast die Hälfte aller geflüchteten Kinder und Jugendlichen in der Türkei Kinderarbeit leisten müssen (www.zeit.de/gesellschaft/2016- 10/kinderarbeit-syrische-fluechtlinge-tuerkei-ngo)? Die Bundesregierung tritt im EU-Kreis und im Rahmen internationaler Organisationen mit Nachdruck für die Abschaffung der schweren Formen von Kinderarbeit und die Beseitigung der Ursachen von Kinderarbeit ein. Sie unterstützt die Türkei durch umfangreiche Maßnahmen im bilateralen Rahmen und auf EU- Ebene bei der Versorgung der Flüchtlinge und den Anstrengungen zur Gewährleistung einer vollständigen Beschulung syrischer Flüchtlingskinder. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 18e und 18f verwiesen. a) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um sich über Kinderarbeit Geflüchteter in der Türkei zu informieren, und inwieweit war dies Gegenstand von Gesprächen auf Regierungsebene? Falls die Bundesregierung sich mit dieser Thematik bislang nicht befasst hat, bitte begründen, warum nicht? Das Thema Kinderarbeit ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen mit Vertretern türkischer Ministerien, Mitarbeitern von VN-Organisationen, insbesondere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11568 dem VN-Kinderhilfswerk (UNICEF), sowie Vertretern der türkischen Zivilgesellschaft . Grundlage sind dabei auch relevante Informationen internationaler Nicht-Regierungsorganisationen und Durchführungsorganisationen der bilateralen Zusammenarbeit. b) Über welche grundsätzlichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung über Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei? Nach Angaben des VN-Kinderhilfswerks (UNICEF) werden gegenwärtig etwa 60 Prozent der syrischen Flüchtlingskinder beschult. Berichten von Nicht-Regierungsorganisationen zufolge gehen Kinder und Jugendliche, die keine Schule besuchen , oftmals einer Arbeit im informellen Sektor nach. Auch Kinder und Jugendliche , die am Schulunterricht teilnehmen, gehen teilweise zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nach. Kinderarbeit kommt nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei vor allem in der Landwirtschaft, im Dienstleistungsgewerbe sowie im Textilsektor vor. Im Textilgewerbe arbeiten Kinder und Jugendliche häufig auch in sogenannter Heimarbeit. c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Unternehmen, die von Kinderarbeit in der Türkei profitieren? Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich, und inwieweit sind deutsche Firmen oder deren Subunternehmen oder Zulieferer nach Kenntnis der Bundesregierung daran beteiligt? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu einzelnen Unternehmen vor, die von Kinderarbeit in der Türkei profitieren. Es wird auf die Antwort zu Frage 18b verwiesen. d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die auch in Deutschland tätigen Firmen Asos, M&S, Zara und Mango bzw. ihre Zulieferer in der Türkei Flüchtlingskinder zur Produktion von Textilien einsetzen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um diese Praxis zu beenden (www.bbc. com/news/business-37716463)? Der Bundesregierung sind entsprechende Presseberichte bekannt, eigene Erkenntnisse liegen ihr hierzu jedoch nicht vor. e) Was unternimmt die Bundesregierung gegen die Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei (falls nichts, bitte ausführlich begründen)? Die Bundesregierung ist in der Türkei einer der wichtigsten Geber des VN-Kinderhilfswerks (UNICEF), das sich schwerpunktmäßig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Verwirklichung von Bildungschancen einsetzt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen, die sich in der Türkei im Kampf gegen Kinderarbeit engagieren. Sie fördert bilateral und im Rahmen der Europäischen Union zahlreiche Projekte, die auf eine möglichst vollständige Beschulung aller Flüchtlingskinder, die Schaffung regulärer Beschäftigungsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge und die Unterstützung bedürftiger Flüchtlingsfamilien bei der Deckung ihrer Grundbedürfnisse abzielen . So hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ende 2015 für das VN-Kinderhilfswerk (UNICEF) insgesamt 65 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich Schulbildung und Kinderschutz bereitgestellt. Im Rahmen der „Beschäftigungsinitiative für den Nahen Osten und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Türkei“ wurden allein im Jahr 2016 Arbeitsplätze für mehr als 14 000 syrische Flüchtlinge und türkische Staatsangehörige in aufnehmenden Gemeinden geschaffen, über 8 000 davon für syrische Lehrer, die den Unterricht für über 150 000 syrische Kinder sicherstellen. Darüber hinaus leistete die Bundesregierung 2016 humanitäre Hilfe im Umfang von insgesamt 56 Mio. Euro. f) Was unternimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die EU gegen die Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei? Nach Kenntnis der Bundesregierung beobachtet die Europäische Kommission die Einhaltung von Kinderrechten einschließlich der Rechte geflüchteter Kinder aufmerksam und thematisiert regelmäßig das Phänomen von Kinderarbeit und die Notwendigkeit ihrer Bekämpfung. So spricht die Kommission beispielsweise auch im Länderbericht Türkei vom November 2016 die Problematik der Kinderarbeit an. Die Europäische Kommission unterstützt Bemühungen der Türkei, geflüchteten Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, insbesondere im Rahmen der EU-Türkei -Flüchtlingsfazilität. Im Dezember 2016 wurden seitens der Kommission Verträge zum Bau und zur Ausstattung von 70 neuen Schulen unterzeichnet, die von 50 000 syrischen Kindern besucht werden sollen. Außerdem besteht ein Vertrag in Höhe von 300 Mio. Euro mit dem türkischen Bildungsministerium, der den Schulbesuch für insgesamt knapp 500 000 syrische Kinder sicherstellen soll. Seit Dezember 2016 setzt das Europäische Amt für humanitäre Hilfe gemeinsam mit dem Welternährungsprogramm und dem Türkischen Roten Halbmond das sogenannte „Emergency Social Safety Net“ um. Dieses mit einem Volumen von 348 Mio. Euro aus der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität ausgestattete Programm soll bis zu eine Million Flüchtlinge unterstützen, ihre Grundbedürfnisse zu decken . g) Hatte die Bundesregierung bei ihrer Beantwortung der Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10742 Kenntnis über die hohen Zahlen von Kinderarbeit von Geflüchteten in der Türkei? Falls nein, warum nicht? Falls ja, bitte begründen, inwieweit diese Problematik eine Rolle bei der Beantwortung von Frage 15 gespielt hat? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 18a und 18b verwiesen. Genaue Zahlen zum Ausmaß des Problems liegen der Bundesregierung nicht vor, zumal Kinderarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung vor allem im informellen Sektor vorkommt . 19. Bewertet die Bundesregierung die AFAD als eine säkulare Zivilschutzorganisation ? Falls nein, wie kommt die Bundeskanzlerin zu der Aussage, die AFAD sei das türkische Pendant des Technischen Hilfswerks (www.bundesregierung. de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-08-bkintuerkei -davutoglu.html)? Die von den Fragestellern zitierte Aussage wurde vom damaligen Ministerpräsidenten der Türkei, Ahmet Davutoğlu, getroffen. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei AFAD um die staatliche türkische Zivil- und Katastrophenschutzbehörde , die organisatorisch dem Amt des Ministerpräsidenten zugeordnet ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11568 20. Wie viele THW-Mitarbeiter waren und sind in den letzten Jahren in der Türkei im Kontext der Flüchtlingsfrage im Einsatz, und in welchen Regionen und Flüchtlingslagern waren oder sind diese tätig? Im Kontext der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingslage in der Türkei haben insgesamt zwei Kräfte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) zusammen mit AFAD-Angehörigen eine viertägige Erkundungsreise nach Ankara, Gaziantep und Kilis durchgeführt. Dabei wurde das Flüchtlingslager Oncupinar aufgesucht . Darüber hinaus waren oder sind in diesem Zusammenhang keine THW- Kräfte in der Türkei im Einsatz. 21. Auf welche Gefahren werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des THW in Bezug auf die Region und insbesondere die Arbeit in den Flüchtlingslagern hingewiesen? Entsprechend den etablierten Ausbildungs- und Trainingsstandards für Auslandsexperten werden THW-Kräfte umfassend über die Situation vor Ort einschließlich der Sicherheitslage in den Einsatzregionen unterrichtet. Darin fließen insbesondere auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie die Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden mit ein. 22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die THW- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter vor Angriffen schützen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. 23. Welche möglichen Berichte über islamistische oder rechtsextreme Anfeindungen in der Türkei im Allgemeinen oder in Flüchtlingslagern im Speziellen gegenüber THW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Berichten über derartige Anfeindungen gegenüber THW-Kräften. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Organisierung von dschihadistischen Gruppen in AFAD-Camps in der Türkei (www.birgun.net/ haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html)? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 25. Inwieweit sind der Bundesregierung Verbindungen zwischen der staatlichen Zivilschutzagentur AFAD und dschihadistischen bzw. islamistischen Gruppierungen bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Angaben türkischer Medien Beziehungen zwischen der IS-Zelle von Adiyaman, der mehrere IS-Anschläge in der Türkei, unter anderem am 5. Juni 2015 in Diyarbakir, am 20. Juli 2015 in Suruc und am 10. Oktober 2015 in Ankara zugeschrieben werden, und Mitarbeitern von AFAD bestehen sollen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich für ihre Zusammenarbeit mit der AFAD (www.birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252. html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AFAD oder von Firmen, mit denen die AFAD zusammenarbeitet , an der Rekrutierung von Kämpfern für Syrien beteiligt waren oder der türkische Geheimdienst MIT Rekrutierungen für dschihadistische Gruppierungen wie den IS in AFAD-Camps betrieben hat (vgl. www. birgun.net/haber-detay/adiyaman-da-mit-afad-isid-ucgeni-110252.html)? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 28. Sind der Bundesregierung Maßnahmen der türkischen Regierung gegen Islamisten in den AFAD-Camps bekannt, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 29. Inwieweit können ezidische und christliche Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Religion in AFAD Camps frei ausüben? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einschränkungen der Freiheit der Religionsausübung für jesidische und christliche Flüchtlinge in den türkischen Flüchtlingslagern vor. Das VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die türkischen Menschenrechtsorganisation Refugee Rights haben keine derartigen Einschränkungen feststellen können. Ein Flüchtlingslager speziell für jesidische Flüchtlinge hat die türkische Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD in der Provinz Mardin errichtet. 30. Inwieweit sind der Bundesregierung Drangsalierungen oder Übergriffe auf Eziden oder Christen in AFAD-Camps bekannt, und von welchen staatlichen oder nichtstaatlichen Gruppierungen oder anderen Geflüchteten gingen diese Drangsalierungen oder Übergriffe aus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die türkische Menschenrechtsorganisation Refugee Rights haben keine Vorkommnisse im Sinne der Fragestellung feststellen können. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11568 31. Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte über Zwangskonvertierungen von Eziden zum sunnitischen Islam in AFAD-Camps bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich ihrer Zusammenarbeit mit der AFAD (www.evrensel.net/haber/259660/ afad-kampinda-din-degistermeye-zorlanan-zid-ler-din-degistirseydik-daiscetelerinden -kacmazdik)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Das VN- Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und die türkische Menschenrechtsorganisation Refugee Rights haben keine Vorkommnisse im Sinne der Fragestellung feststellen können. 32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die türkische Regierung nach der Errichtung von Zwangsverwaltungen in Städten in den kurdischen Regionen ezidische Flüchtlingslager auflösen lässt (www.yeniozgurpolitika.org/index. php?rupel=nuce&id=65279)? a) Wie viele ezidische Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen? b) Setzt sich die Bundesregierung für den Schutz der besonders gefährdeten ezidischen und christlichen Flüchtlinge ein? Falls ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? c) Welche Proteste von Ezidinnen und Eziden gegen die Auflösung ihrer Camps sind der Bundesregierung bekannt (www.amerikaninsesi.com/a/ ezidi-kampi-bosaltiliyor-mu/3652363.html)? Die Fragen 32 und 32a bis 32c werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde ein von der Hilfsorganisation Support to Life in Fidanlik in der Nähe von Diyarbakir für jesidische Flüchtlinge betriebenes Lager Anfang 2017 aufgelöst, um die Flüchtlinge in ein von der türkischen Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD betriebenes Lager in der Provinz Mardin umzusiedeln. Davon waren nach Angaben der Diakonie Katastrophenhilfe ursprünglich etwa 2 200 Flüchtlinge betroffen. Laut dem VN-Flüchtlingshilfswerk erfolgte die Umsiedlung im Einvernehmen mit den jesidischen Flüchtlingen . Derzeit befinden sich in dem Lager in Mardin nach Erkenntnissen des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) noch an die 1 700 Flüchtlinge. Die Bundesregierung steht weiterhin mit VN-Organisationen und anderen Hilfsorganisationen zur Lage jesidischer Flüchtlinge in Kontakt. 33. Inwieweit hält die Bundesregierung die Türkei grundsätzlich für ein sicheres Land für ezidische Flüchtlinge, und welche Gefährdungen von Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft kann sie gegebenenfalls erkennen (bitte ausführlich begründen)? Die Türkei hat über drei Millionen Flüchtlingen zahlreicher unterschiedlicher Konfessionen aus der Region Aufnahme geboten. Hinweise auf eine besondere Gefährdung jesidischer Flüchtlinge in der Türkei liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 29 bis 32 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Lage religiöser Minderheiten in der Türkei, insbesondere angesichts der von Staatspräsident Erdoğan in Reden immer wieder geäußerten scharfen Verurteilung von „Zoroastrismus und Atheismus“ (www.cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/ 541650/Erdogan__Bunlar_ateist__bunlar_zerdust....html)? Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die Freiheit der individuellen Religionsausübung in der Türkei weitgehend gewährleistet. Bei der kollektiven Religionsausübung bestehen teilweise erhebliche Unterschiede. So erkennt die Türkei gemäß ihrer Auslegung des Lausanner Vertrages von 1923 nach wie vor nur die griechisch-orthodoxe Kirche, die armenisch-apostolische Kirche und die jüdische Gemeinschaft als religiöse Minderheiten an. Andere Glaubensgemeinschaften sehen sich oftmals Statusschwierigkeiten gegenüber, die unter anderem Einschränkungen beim Unterhalt religiöser Stätten und bei der Ausbildung Geistlicher nach sich ziehen können. 35. Wie schätzt die Bundesregierung die medizinische Versorgung von Geflüchteten in AFAD-Camps ein? Die von der türkischen Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD betriebenen Flüchtlingslager sind jeweils mit einer medizinischen Einrichtung ausgestattet und kooperieren eng mit lokalen Krankenhäusern. Sie bieten damit nach Einschätzung des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) und nach Erkenntnissen der Bundesregierung grundsätzlich eine zufriedenstellende medizinische Versorgung . 36. Sind der Bundesregierung Fälle sexuellen Missbrauchs an Geflüchteten in AFAD-Camps bekannt geworden, und wenn ja, in welchen Camps und in welcher Größenordnung (www.yeniozgurpolitika.org/index.php?rupel= nuce&id=65279)? Ist der Bundesregierung bekannt, dass im AFAD-Camp von Nizip nach Medienberichten mindestens 30 Kinder im Mai 2015 missbraucht worden seien sollen (www.yeniozgurpolitika.org/index.php?rupel=nuce&id=65279)? Der Bundesregierung sind die zitierten Presseberichte bekannt; eigene Erkenntnisse liegen ihr zu dieser Fragestellung nicht vor. 37. Sieht die Bundesregierung das Kindeswohl in AFAD-Camps als gefährdet an (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, die Anlass für eine derartige Einschätzung geben könnten. 38. Welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch sind der Bundesregierung bekannt? Sexueller Missbrauch von Kindern ist in der Türkei eine schwere Straftat, die mit acht bis 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. In allen Flüchtlingslagern stehen Sicherheitskräfte als Ansprechpartner zur Verfügung, die beim Verdacht eines Straftatversuchs einschreiten können. Außerdem verfügen alle von der türkischen Zivil- und Katastrophenschutzbehörde AFAD betriebenen Flüchtlingslager über medizinische und psychologische Fachkräfte, denen sich mögliche Betroffene an- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11568 vertrauen können. Darüber hinaus besucht das VN-Flüchtlingshilfswerk (UN- HCR) regelmäßig die Flüchtlingslager und führt Gespräche mit Flüchtlingen, um sich ein umfassendes Bild der Lage zu verschaffen. 39. Sind der Bundesregierung Fälle von Zwangsprostitution in AFAD-Camps bekannt geworden? Falls ja, waren diese Fälle oder der Schutz von Frauen und Kindern vor sexualisierter Gewalt Thema in Gesprächen mit der Türkei? Falls ja, in welchen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Fälle vor. Der Schutz von Frauen und Kindern ist immer wieder Gegenstand von Gesprächen, die Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei mit Vertretern von zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen führen. Die Auslandsvertretungen unterhalten regelmäßigen Kontakt mit Frauenrechts- und Kinderrechtsvereinen und verfolgen Berichte über Ereignisse und Entwicklungen in diesen Themenbereichen. Die Flüchtlinge sind in die Verwaltung der Lager mit eingebunden. So gibt es unter anderem Frauenkomitees, die ihre Anliegen regelmäßig sowohl gegenüber dem Lagermanagement als auch gegenüber dem VN- Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) artikulieren können. 40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufenthalt von aufgrund des EU-Türkei-Abkommens zurückgeschobenen Flüchtlingen in sogenannten Rückführungszentren (Geri Gönderme Merkezleri)? Nach Angaben der Europäischen Union und des VN-Flüchtlingshilfswerks werden die von den griechischen Inseln im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung zurückgeführten syrischen Flüchtlinge zunächst im Aufnahmelager Düsici und die nicht-syrischen Flüchtlinge im Aufnahmelager Pehlivan-Köy bei Kirklareli untergebracht . 41. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich im Rahmen des EU-Türkei- Abkommens zurückgeschobene Flüchtlinge im Pehlivan-Köy-Lager befinden (www.halklarinkoprusu.org/2016/05/pehlivankoyden-izmir-isikkentgeri -gonderme-merkezine-iskence-devam-ediyor/)? Falls ja, wie viele? Falls es der Bundesregierung nicht bekannt sein sollte: Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung um Kenntnisse über den Verbleib der zurückgeschobenen Flüchtlinge? Nach Angaben der Europäischen Union wurden im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung bislang 916 Personen von Griechenland in die Türkei zurückgeführt (Stand: 3. März 2017). Nicht-syrische Flüchtlinge werden dabei zunächst im Aufnahmelager Pehlivan-Köy untergebracht. Nach Angaben der türkischen Regierung verbringen die zurückgeführten Flüchtlinge dort nicht länger als 30 Tage, so dass die Anzahl ständig variiert. Die genaue Anzahl der gegenwärtig im Aufnahmelager Pehlivan-Köy befindlichen zurückgeführten Flüchtlinge liegt der Bundesregierung nicht vor. Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei hielten sich zuletzt am 8. Februar 2017 anlässlich eines Besuches einer Delegation des Innenausschusses des Deutschen Bundestages im Aufnahmelager auf, die in diesem Rahmen Gespräche mit der Leitung und Bewohnern des Lagers führte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. Sind der Bundesregierung die Berichte über Folter und Misshandlung im Pehlivan-Köy-Lager bzw. Rückführungszentrum bekannt, und wenn ja, welche , und in welcher Form hat sie gegebenenfalls auf solche Berichte reagiert (www.halklarinkoprusu.org/2016/05/pehlivankoyden-izmir-isikkent-gerigonderme -merkezine-iskence-devam-ediyor/)? Der Bundesregierung sind die zitierten Presseberichte bekannt. Eigene Erkenntnisse über Folter und Misshandlungen im Lager Pehlivan-Köy liegen der Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 43. Lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Aufenthalt von Flüchtlingen in Rückführungszentren in der Türkei Rückschlüsse auf eine bevorstehende Abschiebung der Betroffenen in ein Drittland ziehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung lassen sich keine derartigen Rückschlüsse ziehen. 44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben (www.welt.de/ politik/ausland/article149596721/Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen- Fluechtlingen.html)? a) Inwieweit sind der Bundesregierung Pläne der türkischen Regierung bekannt , Flüchtlinge in Nordsyrien unterzubringen, und wie steht die Bundesregierung zu solchen Plänen? b) Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern solche Pläne in Verbindung mit dem türkischen Einmarsch bei Jarablus im August 2016 bereits realisiert worden sind? Die Fragen 44 und 44a und 44b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über geplante Abschiebungen von Flüchtlingen durch die türkische Regierung nach Syrien vor. Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks sind seit Beginn der Operation der türkischen Streitkräfte in Nord-Syrien rund 21 000 syrische Flüchtlinge freiwillig aus der Türkei in den Raum Jarabulus zurückgekehrt. Türkische Organisationen leisten dabei Unterstützung für den Wiederaufbau der Infrastruktur in Jarabulus. 45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ im Irak abzuschieben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 46. Welche Regionen gelten im Irak als sichere Regionen, in die Flüchtlinge zurückkehren können? Seit Mitte 2015 hat sich nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen eine zunehmende Anzahl irakischer Staatsangehöriger dafür entschieden, aus Europa nach Irak zurückzukehren, einschließlich nach Bagdad, Erbil, Sulaymaniyah, Basra und Nadschaf. Diese Art der freiwilligen Rückkehr in Regionen des Irak erfolgt unabhängig von einer Sicherheitseinschätzung durch die Bundesregierung. Insbesondere für ehemals von der Terrormiliz IS kontrollierte Gebiete sind pauschale Einschätzungen zur Sicherheitslage nicht möglich. Gebiete, die von der Terrormiliz IS kontrolliert werden, gelten allgemein nicht als sichere Regionen, in die Flüchtlinge zurückkehren können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11568 47. Ist die Region um das Shengal Gebirge für Ezidinnen und Eziden nach Ansicht der Bundesregierung als sicher zu bewerten, so dass eine Rückkehr möglich ist (falls ja, bitte ausführlich begründen und Kräfte anführen, welche den Schutz der ezidischen Bevölkerung garantieren können)? Die Sicherheitslage im Gebiet Sindschar in der Provinz Ninive ist derzeit nicht stabil und weist distriktweise Unterschiede auf. Fälle einer freiwilligen Rückkehr in das Gebiet Sindschar sind der Bundesregierung unabhängig von der Religionszugehörigkeit nicht bekannt. Grundsätzlich ist eine freiwillige Rückkehr in das Gebiet Sindschar unabhängig von einer Sicherheitseinschätzung der Bundesregierung für irakische Staatsangehörige zulässig und möglich. 48. Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 von Syrien in die Türkei geflohen (bitte wenn möglich nach Monaten aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine Ankunftszahlen von syrischen Flüchtlingen in der Türkei vor. Nach Angaben des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hat sich die Zahl der syrischen Flüchtlinge in der Türkei von Januar bis Dezember 2016 um rund 311 000 erhöht. Der Anstieg betrug dabei im ersten Halbjahr rund 230 000 Menschen, im zweiten Halbjahr rund 81 000 Menschen. 49. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei durch türkische Sicherheitskräfte getötet oder verwundet (bitte differenzieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 50. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Praxis des „Push Backs“ an der türkisch-syrischen Grenze statt, und wenn ja, wie viele Personen sind davon schätzungsweise bislang betroffenen? a) Wie viele Flüchtlinge will die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls nach Syrien abschieben? b) Welche syrischen Gebiete erachtet die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung als so sicher, dass dorthin Flüchtlinge abgeschoben werden können, und wie begründet sie diese Einschätzung? c) Inwieweit sieht die Bundesregierung etwaige Pläne der türkischen Regierung zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien im Einklang mit internationalen völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtungen der Türkei? Die Fragen 50 und 50a bis 50c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind Berichte von Nichtregierungsorganisationen über Fälle von Abschiebungen an der türkisch-syrischen Grenze bekannt. Eigene Erkenntnisse liegen ihr hierzu nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. 51. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Flüchtlingen in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Selbstverwaltungskantonen Cezire, Kobani und Afrin der Demokratischen Föderation Nordsyrien? Die drei genannten Gebiete, die sich über die syrischen Gouvernorate Al- Hassakah, Ar-Raqqah und Aleppo erstrecken, werden von den Vereinten Natio- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11568 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nen im Humanitarian Needs Overview 2017 für Syrien weitestgehend als sogenannten schwer erreichbare Gebiete eingestuft (Hard to Reach-Gebiete). Als Hard to Reach-Gebiete gelten jene Gebiete, die aus verschiedenen Gründen nicht regelmäßig mit humanitärer Hilfe erreicht werden können. Die schwierige Erreichbarkeit gründet insbesondere auf der Zugangsverweigerung durch Konfliktparteien sowie unzureichende Sicherheitsgarantien für humanitäre Helfer aufgrund andauernder Konflikthandlungen. Die Versorgungslage der nördlichen Gebiete in den Gouvernoraten Aleppo, Al-Hassakah und Al-Raqqah ist insbesondere von Schließungen der Grenze zur Türkei betroffen. Waren können oftmals nur mit erheblichem Aufwand in diese Bezirke geliefert werden. a) Wie viele Flüchtlinge befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Region der Demokratischen Föderation Nordsyrien, und wie werden sie von der dortigen Selbstverwaltung aufgenommen? Genaue Zahlen zur Anzahl der Flüchtlinge in der genannten Region liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie sind lediglich für die syrischen Provinzen verfügbar , die nicht deckungsgleich mit den oben genannten Gebieten in Nord-Syrien sind. b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Flüchtlinge in der selbstverwalteten Region Demokratische Föderation Nordsyrien zu unterstützen? Falls keine, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt auch im Jahr 2017 in großem Umfang die landesweiten Programme der Vereinten Nationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Syrien, die auch zur Verbesserung der Situation der Menschen in der genannten Region beitragen. Darunter sind die Hilfsflüge des Welternährungsprogramms nach Al-Hassakah, in deren Rahmen im Jahr 2017 bereits 84 Flüge erfolgten, mit denen 2 832 metrische Tonnen Hilfsgüter in die Region geliefert werden konnten (Stand: 21. Februar 2017). Ferner wurden von IKRK Hilfsgüter in Form von Nahrung und Hygieneartikeln, Saatgut, medizinischen Gütern und Schulmaterialien in die kurdisch dominierten Regionen geliefert . c) Steht die Bundesregierung in Verhandlung mit der Selbstverwaltung von Nordsyrien über eine Unterstützung von Flüchtlingen in der Region? Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Die Bundesregierung hat die sogenannte Selbstverwaltung der Demokratischen Föderation Nordsyrien nicht anerkannt und steht dementsprechend auch nicht in Verhandlungen mit dieser Entität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333