Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11577 18. Wahlperiode 20.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11361 – Deutsche Initiative zur Aufgabenerweiterung von Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Einladung des Bundeskriminalamtes (BKA) und der europäischen Polizeibehörde Europol trafen sich vom 7. bis 8. Februar 2017 die „Polizeichefs“ der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens sowie der Schweiz in Berlin (Pressemitteilung BKA vom 9. Februar 2017). Zu den Themen gehörten die aktuelle Sicherheitslage , das jüngste Anschlagsgeschehen in den einzelnen Staaten sowie daraus abgeleitete Handlungserfordernisse in der Terrorbekämpfung. Zudem seien Möglichkeiten beraten worden, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung stärker „von zentraler Stelle aus“ (unter anderem durch „Anpassung der bestehenden Dateienlandschaft“) zu koordinieren. Die „Polizeichefs “ schlagen dem BKA zufolge vor, diese europaweit stärkere Koordinierung bei Europol „voranzutreiben“. Hierzu soll das dort erst vor einem Jahr eingerichtete European Counter Terrorism Centre (ECTC) zu einem „zentralen Service-Dienstleister“ für die Mitgliedstaaten ausgebaut und ein „Operational Steering Board“ eingerichtet werden. Es würde mit den Leitern der Terrorismusabwehrabteilungen der nationalen Zentralstellen besetzt. Dadurch würde die Arbeit des ECTC „strategisch ausgestaltet und koordiniert“. Zu den Maßnahmen gehört die Einrichtung von „staatenübergreifenden Teams, die sich gemeinsam identifizierter Schwerpunktthemen annehmen und kurzfristig Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für eine verbesserte Bekämpfung des internationalen Terrorismus entwickeln“. 1. Welche Initiative ergriff das BKA zum Zustandekommen des außerordentlichen Treffens europäischer „Polizeichefs“ in Berlin? Die Durchführung des hier in Rede stehenden außerordentlichen Treffens wurde zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und Europol vereinbart. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11577 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Behörden der in der BKA-Pressemitteilung genannten Länder haben hierzu „Polizeichefs“ entsandt? Die Einladung richtete sich an die Leitungen der nationalen Polizeibehörden sowie der für Terrorismusbekämpfung zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der assoziierten Staaten Norwegen und Schweiz. Diese haben entweder selbst teilgenommen oder Vertreter entsandt. b) Inwiefern wurde das Treffen im Rahmen der European Police Chiefs Convention (EPCC) ausgerichtet? Das Treffen fand nicht im Rahmen der EPCC (European Police Chiefs Convention ) statt, auch wenn der Teilnehmerkreis dort vertreten war. 2. Welche Handlungserfordernisse wurden von den „Polizeichefs“ aus der aktuellen Sicherheitslage und dem jüngsten Anschlagsgeschehen in den einzelnen Staaten abgeleitet? Als Kernpunkte wurden die Verbesserung der Koordinierung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung in Europa sowie die Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches identifiziert. 3. Welche Möglichkeiten zur polizeilichen Zusammenarbeit innerhalb Europas bei der Bekämpfung des Terrorismus wurden beraten? Es wurde unter anderem über die Bündelung europäischer Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen unter dem Dach Europols und somit die Stärkung und bessere Nutzung der Leistungen von Europol sowie über die Verbesserung des Informationsaustauschs beraten. a) Hinsichtlich welcher Vorhaben wurde bei dem Treffen die „Anpassung der bestehenden Dateienlandschaft“ thematisiert, und inwiefern geht dies über die bereits bekannten und bestehenden Maßnahmen hinaus (Pressemitteilung BKA vom 9. Februar 2017, Bundestagsdrucksache 18/8323)? Es wurde u. a. das Erfordernis eines flächendeckenden und effizienteren Informationsaustauschs im EU-Raum zur Bekämpfung des Terrorismus thematisiert. Hier sind der Ausbau und die Ausrichtung des Kommunikationssystems „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA) und nationale Anpassungen im Europol-Informationssystem (EIS) von Bedeutung. Die hierzu nötigen Maßnahmen gehen nicht über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8323 vom 3. Mai 2016 genannten hinaus. b) Welche Möglichkeiten zur polizeilichen Zusammenarbeit innerhalb Europas bei der Bekämpfung des Terrorismus wurden gefunden, und welche Verabredungen wurden hierzu getroffen? Die teilnehmenden Mitgliedstaaten einigten sich auf drei Kernpunkte: 1. Stärkung der Koordinierung der europäischen Zusammenarbeit 2. Intensivierung des Informationsaustausches auf europäischer Ebene 3. Optimierung der taktischen und operativen Analysen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11577 4. Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung des ECTC bei Europol? Die Bundesregierung sieht u. a. folgende Optimierungspotenziale: Datenzulieferung der Teilnehmerstaaten Stärkere Nutzung des Europol-Informationssystems (EIS) im Bereich Terrorismus Verbesserte Koordinierung/Auswertung durch das Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung (ECTC) in bestimmten länderübergreifenden Ermittlungen Bessere Unterstützung des im ECTC angesiedelten „Joint Liaison Teams“ (JLT) durch Entsendung von Verbindungsbeamten. 5. Welche Aufgaben sollte das ECTC aus Sicht der Bundesregierung als „zentrale [r] Service-Dienstleister für die Mitgliedstaaten“ zukünftig übernehmen ? Die Arbeit des ECTC soll zukünftig strategischer ausgestaltet und koordiniert werden. Hierfür sollen durch international besetzte Teams Schwerpunkte identifiziert und Handlungsempfehlungen sowie Maßnahmen für eine verbesserte Terrorismusbekämpfung entwickelt werden. Auf diese Weise soll es den Mitgliedstaaten möglich sein, direkteren Einfluss auf die Arbeit des ECTC zu nehmen und diese besser auf ihre jeweiligen Erfordernisse anzupassen. 6. Mit welchen Mitgliedstaaten und nach welchem Verfahren wurde das vom BKA in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern erstellte Positionspapier hinsichtlich der verstärkten Einbindung von Europol bzw. einer verstärkten Koordinierungsrolle der Agentur für Aufgaben der Terrorismusbekämpfung abgestimmt (Bundestagsdrucksache 18/10962)? Das Positionspapier wurde im Vorfeld der am 28. November 2016 durchgeführten „Heads of CT“-Besprechung bei Europol durch das dortige Verbindungsbüro des BKA an folgende Staaten übersandt und zur Diskussion gestellt: Frankreich, Niederlande, Österreich, Spanien, Schweden, Belgien, Ungarn, Großbritannien , Schweiz, Norwegen, USA, Dänemark, Finnland, Griechenland, Italien , Irland, Australien. 7. Wann will Europol nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchungen zu dem jüngsten Datenleck und dabei verlustig gegangenen, hochsensiblen Daten zu Terrorismusermittlungen beendet haben (Bundestagsdrucksache 18/10870, Antwort zu Frage 4)? Der aktuelle Sachstand zu den von Europol durchgeführten Untersuchungen des Vorfalls ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11577 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Terrorismusabwehrabteilungen der nationalen Zentralstellen der beteiligten Länder sollen aus Sicht der Bundesregierung einem „Operational Steering Board“ angehören (bitte die Behörden benennen, sodass ersichtlich wird, ob diese auch geheimdienstliche Aufgaben wahrnehmen)? Grundsätzlich können die Leiter der europäischen Staatsschutzdienststellen (Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schengen-Kooperation) und Europol dem „Operational Steering Board“ beitreten. Verbindliche Informationen zu möglichen Mitgliedern liegen gegenwärtig noch nicht vor. a) Inwiefern könnte ein „Operational Steering Board“ aus Sicht der Bundesregierung auch ohne Änderung der Europol-Verordnung eingerichtet werden ? Die Unterstützung und Verstärkung der Tätigkeiten und Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus gehört zu den Zielen und Aufgaben von Europol nach der Europol-Verordnung (EU) 2016/794. Die Einrichtung von zugehörigen Arbeitsbereichen und -strukturen innerhalb von Europol ist hiervon mitumfasst und bedarf keiner gesonderten Rechtsgrundlage. b) Welche strategischen Aufgaben sollte das „Operational Steering Board“ aus Sicht der Bundesregierung übernehmen? Die konkrete Ausgestaltung eines „Operational Steering Board“ ist Gegenstand weiterer Treffen. Zu strategischen Aufgaben könnte aus Sicht der Bundesregierung z. B. gehören, Prioritäten mitzugestalten, Standards bei der Datenqualität und dem Informationsaustausch zu setzen und an der Verbesserung der Analysefähigkeiten mitzuwirken. c) Auf welche Weise sollte das „Operational Steering Board“ aus Sicht der Bundesregierung auch koordinierend tätig werden, und mit welchen vorhandenen Einrichtungen bei Europol müsste sich hierzu abgestimmt werden ? Das „Operational Steering Board“ soll durch regelmäßige Treffen koordinierend tätig werden. Die Koordinierung betrifft die Aktivitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der assoziierten Staaten Norwegen und Schweiz sowie weiteren Akteuren. Eine Abstimmung kann themenbezogen etwa mit den weiteren bei Europol eingerichteten Zentren und Abteilungen notwendig werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen. 9. Welche derzeitigen „Schwerpunktthemen“ sollten die einzurichtenden „staatenübergreifenden Teams“ aus Sicht der Bundesregierung dringend verfolgen ? Ein diesbezüglicher Abstimmungsprozess findet derzeit statt. Schwerpunktthema könnte die Identifizierung neuer Ermittlungsansätze sein, etwa im Bereich der Terrorismusfinanzierung, im Bereich Feuerwaffen oder im Internetbereich. 10. Mit welchen Dienstleistungen hat Europol die deutschen Behörden zu den Ermittlungen rund um den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 unterstützt? Europol hat die BAO CITY durch den Einsatz eines „Mobile Office“ mit entsprechendem Personal unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11577 a) Welche Arbeitsgruppen haben deutsche Behörden hierzu mit Europol gebildet ? Es wurde keine Arbeitsgruppe mit Europol zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin am 19. Dezember 2016 gebildet. b) Wie viele Informationen zu Zielpersonen, deren Kontaktpersonen sowie Telefondaten wurden ausgetauscht, und aus welchen Europol-Beständen stammten die Daten? Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen ist derzeit keine Beantwortung möglich . 11. Wie viele Angaben zu „Kreuztreffern“ („cross-match reports“), Analysen („operational analysis reports“), Berichte („intelligence packages“) sowie Social-Media-Auswertungen („social media report packages“) wurden zum Anschlag in Berlin von Europol erstellt? a) Inwiefern wurden auch Ermittlungsansätze über das Terrorist Finance Tracking Programme (TFTP) verfolgt, und wie viele „Leads“ haben Bundesbehörden via Europol von den US-Behörden erhalten? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen ist derzeit keine Beantwortung möglich . b) Wie viele Informationsersuchen wurden über das EU-US-Fluggastdatenabkommen erfragt? Es wurden keine Informationsersuchen über das EU-US-Passagierdatenabkommen getätigt. 12. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung in griechischen und italienischen Flüchtlingslagern vorgenommen, und wie viele „Treffer“ wurden dabei gefunden, denen laut dem Europol- Direktor jetzt „nachgegangen“ werde (APA vom 13. Februar 2017, „Hinweise auf Terrorverbindungen in Flüchtlingscamps“)? Europol führt keine Überprüfungen in Flüchtlingslagern durch, sondern unterstützt lediglich nationale Sicherheitsbehörden aus EU-Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen. Nach Angaben von Europol zu den bislang durchgeführten Kontrollen an den Hotspots der griechischen Inseln wurden im Oktober 2016 zu 2 903 angekommenen Flüchtlingen 1 718 Anfragen durchgeführt, die zu zwölf Treffern führten, im November 2016 zu 1 814 angekommenen Flüchtlingen 1 561 Anfragen durchgeführt, die zu 0 Treffern führten und im Dezember 2016 zu 1 559 angekommenen Flüchtlingen 1 448 Anfragen durchgeführt, die zu einem Treffer führten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11577 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wann soll der im Rahmen des FIU.NET geplante Abgleich verdächtiger Transaktionen/Konten unter den nationalen Zentralstellen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden (Bundestagsdrucksache 18/10962)? Zu dem geplanten Umsetzungstermin liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Auf welche Weise könnte der Informationsaustausch zwischen europäischen Geheimdiensten und Polizeibehörden aus Sicht der Bundesregierung „aufgrund der anhaltenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus“ verbessert werden (Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 1)? Die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit fällt in die Zuständigkeit der EU- Mitgliedstaaten und erfolgt nicht über EU-Institutionen bzw. im institutionellen Rahmen der EU. Eine umfassende Nutzung des Informationsaustausches zwischen Polizei und Nachrichtendiensten innerhalb der jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten sollte von jedem EU-Mitgliedstaat angestrebt sein. Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Optimierungsbedarf. Die Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten im Bereich islamistischer Terrorismus erfolgt in Deutschland im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). 15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise ein „Operational Steering Board“ bei Europol auch mit Geheimdiensten strategisch oder koordinierend zusammenarbeiten sollte? Das „Operational Steering Board“ soll mit den Leitern der Terrorismusabwehrabteilungen der nationalen Europol-Stellen besetzt werden und die Arbeit des ECTC strategisch ausgestalten und koordinieren. Eine Zusammenarbeit dieses „Operational Steering Boards“ mit Nachrichtendiensten ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Gegenstand der Diskussion. 16. Mit welchen Diensten oder geheimdienstlichen Lagezentren (etwa der Europäischen Union oder der NATO) sollte sich Europol hierzu verständigen, um eine engere Kooperation einzufädeln? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17. Inwiefern und nach welcher Maßgabe dürfen Informationen aus Europol- Datenbanken nicht nur an Inlandsgeheimdienste der EU-Mitgliedstaaten gelangen , sondern von diesen auch an die dortigen Auslandsgeheimdienste an einen Auslandsgeheimdienst übermittelt werden? Eine derartige Übermittlung richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland insbesondere nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz. 18. Inwiefern wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Frage der intensiveren Kooperation der europäischen geheimdienstlichen „Counter Terrorism Group“ (CTG) und Europol auf Ebene des Rates der Europäischen Union in diesem Jahr weiter behandelt? Auf dem Entwurf der Tagesordnung für den JI-Rat am 27./28. März 2017 findet sich diese Fragestellung nicht wieder. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11577 19. Welche weiteren Sondierungen zwischen der CTG und Europol sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10641 (zu Frage 9) bekannt geworden, wer nahm daran teil, und welche Ergebnisse zeitigten diese? Am 25. Januar 2017 fand eine zweite Erkundungsmission einiger CTG-Mitgliedsdienste (darunter BfV) zu Europol statt. Details können aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – mitgeteilt werden. Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten Third-Party-Rule nicht veröffentlicht werden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann ein Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da dadurch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten erschwert würden. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen wer-den kann. Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das BVerfG in seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 gewürdigt (insb. Rz 162-166). 20. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile eine „abschließende Haltung “ zur Frage entwickelt, ob eine Zusammenarbeit von CTG und Europol auf den Bereich „Terrorismus“ beschränkt bleiben sollte oder auch schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen könnte (Bundestagsdrucksache 18/10113, Antwort zu Frage 6)? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10113 vom 24. Oktober 2016 gilt weiterhin fort. 21. Inwiefern liegen mittlerweile Anhaltspunkte zu möglichen Maßnahmen einer vertieften Zusammenarbeit vor, die von den Leitern der CTG-Dienste auf ihrer Sitzung am 26. Oktober 2016 diskutiert wurden? Die Sondierungen zu möglichen Maßnahmen einer vertieften Zusammenarbeit dauern an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11577 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche weiteren Themen haben die Leiter bzw. die geschäftsführenden Vorsitzenden der Geheimdienste auf dem Treffen diskutiert? Die Leiter der CTG-Dienste haben Themen mit Bezug zum Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus behandelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 Bezug genommen. b) Welche Themen wurden bei einer „Erkundungsmission“ unter Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Oktober 2016 hinsichtlich der vertieften Zusammenarbeit von CTG und Europol behandelt? Es besteht ein Austausch zwischen CTG und Europol, inwieweit die Zusammenarbeit im Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus intensiviert werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 Bezug genommen. c) Welche Behörde welches Landes hat den aktuellen Vorsitz der CTG inne? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Durch die erbetene Auskunft würden Einzelheiten über die internationale Zusammenarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz offen gelegt werden. Aus dem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Methoden der internationalen Zusammenarbeit der Nachrichtendienste ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 22. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Pläne bekannt, die CTG in die Erstellung von Risikoindikatoren einzubinden, mit denen Europol die Daten von Asylsuchenden in den Hotspots in Griechenland oder Italien analysiert ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die „operative Plattform“ der CTG in Den Haag, wie vom EU-Anti-Terrorismus-Koordinator berichtet , erste „operative Ergebnisse“ erzielte (Ratsdok. 13627/16 und Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 7; es wird nicht nach dem Inhalt der operativen Ergebnisse gefragt)? 24. Führten diese „operative[n] Ergebnisse“ im Nachgang zu Maßnahmen von ebenfalls in der „operativen Plattform“ mitarbeitenden Geheimdiensten mit Polizeivollmachten, etwa durch Observationen, Razzien oder Festnahmen? Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Sofern sich im Rahmen der Zusammenarbeit der Plattform Informationen ergeben , die eine Weitergabe an Exekutivbehörden erforderlich machen, so erfolgt die entsprechende Weiterbearbeitung im nationalen Bereich. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11577 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 Bezug genommen. 25. Wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche weiteren Treffen der „Paris-Gruppe“ für einen „offenen und vertrauensvollen Austausch über verschiedene Sicherheitsthemen von nachrichtendienstlicher Relevanz“ stattgefunden , und welche Themen wurden behandelt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Dezember 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/10641 wird verwiesen. Es haben seitdem keine weiteren Treffen der Paris-Gruppe stattgefunden . 26. Da die Zahl der „Non-paper“, die auf EU-Ebene (Regierungen der EU-Mitgliedstaaten , Europäische Kommission, Europäischer Auswärtiger Dienst etc.) verfasst worden sind, „aufgrund ihres informellen Charakters“ von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst wird, inwiefern ist es wenigstens möglich, einen Überblick über die Anzahl der vom Bundesinnenministerium selbst erstellten „Non-paper“ zu gewinnen (Antwort auf die Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/11119; bitte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 gesondert ausweisen)? Die von den Fragestellern zitierte Antwort der Bundesregierung, dass Non-paper, die auf EU-Ebene (Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, Europäische Kommission , Europäischer Auswärtiger Dienst etc.) verfasst worden sind, aufgrund ihres informellen Charakters von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst werden, bezieht sich auch auf vom Bundesministerium des Innern verfasste Non-paper. Daher ist es nicht möglich, einen Überblick über die Anzahl der vom Bundesministerium des Innern verfassten Non-paper zu erstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333