Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landschaft vom 16. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11579 18. Wahlperiode 20.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11363 – Folgen der Milchkrise und Situation auf dem Milchmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Wegfall der Milchquote im Frühjahr 2015 wurden die deutschen und europäischen Milchbäuerinnen und Milchbauern ohne funktionierende Sicherheitsinstrumente dem Weltmarkt und der dort agierenden Milchindustrie ausgeliefert . Die Folgen der nach Auffassung der Fragesteller mangelhaften politischen Vorsorge der Bundesregierung zeigten sich bereits kurze Zeit später, als aufgrund über die Absatzmöglichkeiten hinaus steigender Anlieferungsmengen die Preise für Milcherzeuger in den Keller sanken. Während grüne Agrarpolitikerinnen und Agrarpolitiker und Länderagrarministerinnen und Länderagrarminister bereits frühzeitig auf dramatische Auswirkungen der absehbaren Milchkrise für Erzeugerinnen und Erzeuger und die bäuerliche Agrarstruktur hinwiesen und Krisenreaktionsmaßnahmen vorschlugen, redete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), zusammen mit Agrarpolitikerinnen und Agrarpolitikern der CDU/CSU und SPD sowie dem Deutschen Bauernverband e. V., die Situation nach Auffassung der Fragesteller immer wieder schön und verhinderte ein Handeln zugunsten der Milchbäuerinnen und Milchbauern. Die Folge sind ein Verlust bäuerlicher Erzeugerstrukturen und ein Strukturbruch ungekannten Ausmaßes. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/12/PD16_ 466_413pdf.pdf?__blob=publicationFile) haben in Deutschland innerhalb nur einen Jahres 5,6 Prozent der Milchbetriebe aufgeben müssen. Nach Angaben der Pressestelle Information und Technik (www.it.nrw.de/presse/ pressemitteilungen/2016/pres_332_16.html) waren in Nordrhein-Westfalen 9,3 Prozent der Milchbetriebe betroffen. Trotz geringfügiger Erholung auf dem Markt liegen die Erzeugerpreise noch immer weit unterhalb der durchschnittlichen Erzeugungskosten (www.milchmarker -index.de/fileadmin/mmi/pdf/Infoblatt_MilchMarkerIndex_Stand_2. 2016.pdf) bäuerlicher Betriebe von etwa 45 Cent pro Liter Milch. Staatssekretär Dr. Hermann-Onko Aikens erklärte (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt vom 10. Februar 2017) darüber hinaus, es gäbe Anzeichen für die nächste kommende Krise, da die wöchentliche Anlieferungsmenge derzeit wieder so stark steige, wie sie im Herbst 2016 zurückgegangen war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11579 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der damalige Mengenrückgang war nach anderthalbjährigem Zögern der Bundesregierung durch hohe Ausgaben an Steuergeldern erkauft worden. Es zeigte sich, dass sich die Erzeugerinnen und Erzeuger in allen EU-Mitgliedstaaten an den angebotenen Maßnahmen beteiligten und die Maßnahmen zu einer deutlichen Mengenreduktion führten. Trotzdem war diese Finanzspritze ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie kann aus Sicht der Fragesteller keine nachhaltige Wirkung entfalten, solange die Ursachen der Milchpreiskrise fortbestehen und Maßnahmen zur Mengenregulierung nicht als festes Kriseninstrument eingeführt und durch die Branche selbst getragen werden. Milchbäuerinnen und Milchbauern brauchen kostendeckende Preise und einen funktionierenden Markt, keine staatlichen Krisenhilfen, die mehr das öffentliche Interesse beruhigen sollen, als dass sie die entgangenen Einnahmen auffangen könnten. Eine marktförmige Lösung kann nur funktionieren, wenn in Zeiten eines zu hohen Angebotes die Menge koordiniert reduziert wird, und zwar nicht durch massenhaftes Aufgeben von Betrieben. Aufgrund der ungleichen Marktmacht von Erzeugerinnen und Erzeugern und Verarbeiterinnen und Verarbeitern auf dem Milchmarkt sehen die Fragesteller hier ein Markt- und Politikversagen . Die Bundesregierung muss aus Sicht der Fragesteller deshalb Maßnahmen zur Mengenregulierung auf dem Milchmarkt in Krisenzeiten vorlegen. Betriebe, die ihre Menge nicht reduzieren oder sogar ausbauen, müssen in Krisenzeiten aus Sicht der Fragesteller mit Maluszahlungen belegt werden. Aus diesen können Bonuszahlungen an Betriebe ausgezahlt werden, die ihre Menge reduzieren. So kann eine gerechte Marktanpassung durch die Marktakteure selbst vollzogen und können kostendeckende bessere Marktpreise langfristig gesichert werden. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Beschluss zur Abschaffung der Milchquote ist unter anderem deshalb gefasst worden, weil die Milchquotenregelung unter gegebenen Rahmenbedingungen eine wirksame Preisstützung nicht zu leisten in der Lage war. Insbesondere mit der Rückführung und später mit dem vollständigen Wegfall der Exportsubventionen war es immer weniger möglich, das Binnenmarktpreisniveau vom Weltmarktpreisniveau zu „entkoppeln“. Das heißt, auch unter der Quotenregelung waren die deutschen und europäischen Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in den letzten Jahren weitgehend dem Weltmarkt ausgesetzt. Gleichzeitig mussten sie die finanziellen Belastungen, die mit dem Quotenregime verbunden waren (v. a. Kauf und Pacht von Milchquoten), tragen. Die Quotenregelung hat Preis- und Einkommensschwankungen genauso wenig verhindern können wie den langfristigen Trend zur Abnahme der Zahl der Milchkuhhaltungen . Bei Einführung der Quote im Jahr 1984 gab es in Deutschland 369 000 Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger; im Jahr 2014, dem letzten Jahr vor Auslaufen der Quotenregelung, waren es 78 000. Das heißt, auch in der Quotenzeit hat ein erheblicher Strukturwandel stattgefunden, der vergleichbar war und zum Teil sogar höher lag als in den anderen, weniger stark reglementierten Marktordnungsbereichen. Das Auslaufen der Quotenregelung wurde in einer langen Übergangszeit mit Maßnahmen zur Entwertung der Quote vorbereitet. Darüber hinaus setzte die Europäische Kommission im Oktober 2009 eine High Level Expert Group on Milk (HLG Milch) ein, die vom EU-Agrarrat beauftragt war, Vorschläge für die Ausgestaltung des milchmarktpolitischen Instrumentariums nach Wegfall der Quotenregelung zu erarbeiten. Die von der HLG erarbeiteten Empfehlungen sind in den von der Europäischen Kommission im Dezember 2010 vorgelegten Legislativvorschlag eingeflossen, der im März 2012 umfangreiche Änderungen zum Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11579 Milchbereich in die damalige Einheitliche Marktorganisation in Form der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 einfügte und allgemein als EU-Milchpakt bekannt ist. An diesem Prozess hat sich die Bundesregierung intensiv beteiligt; von einer mangelhaften politischen Vorsorge der Bundesregierung kann daher nicht die Rede sein, zumal Lösungen vor allem auf europäischer Ebene gesucht werden müssen. Mit dem Milchpaket wurden der Wirtschaft Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die Herausforderungen der Marktausrichtung besser zu meistern sind. Kernelemente des Milchpaketes sind die Aufgaben und die Anerkennung von Agrarorganisationen sowie die mitgliedstaatliche Option für gesetzliche Vorgaben zu Rohmilchlieferverträgen. Außerdem ist das Sicherheitsnetz der Gemeinsamen Markorganisation im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahre 2013 mit einer weiten Kompetenz der Europäischen Kommission zur Durchführung von Krisenmaßnahmen aufrechterhalten worden. Neben einer Neuorientierung bei den Lieferverträgen muss die EU auf künftige Marktkrisen besser vorbereitet sein. Dazu gehören die bessere Information der Milcherzeuger über die Marktentwicklung, ihre Stärkung in der Wertschöpfungskette , Qualitätsorientierung der Verarbeitung und die weitere Erschließung kaufkräftiger Nachfrage im Ausland. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger seit dem Wegfall der Milchquote am 31. März 2015? Ausgelöst durch die sehr guten Erzeugerpreise im Jahr 2014 hatten viele Milcherzeuger auch mit Blick auf das Auslaufen der Milchquote die Rohmilchlieferung zum Teil erheblich ausgedehnt. Das erhöhte Angebot konnte insbesondere wegen verhaltener internationaler Nachfrage und der stagnierenden Inlandsnachfrage nur zu geringeren Preisen abgesetzt werden. Im Ergebnis war die Situation in der Tiefe vergleichbar mit der Milchkrise in 2008/2009 unter dem Quotenregime. Zwischenzeitlich hat sich die Lage konsolidiert. Zum Jahresende 2016 ist die 30 Cent-Marke für den Erzeugerpreis für konventionell erzeugte Milch wieder überschritten worden. 2. Wie viele milcherzeugende Betriebe haben seit Wegfall der Milchquote am 31. März 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgegeben, und in welchen Betriebsgrößenklassen und in welcher regionalen Verteilung? Zum Stichtag 31. März 2015 liegen keine statistischen Daten zur Zahl der milcherzeugenden Betriebe vor. Im Rahmen der Agrarstatistik werden die Viehbestände alljährlich zu zwei Stichtagen erhoben, zum 3. Mai und zum 3. November. In Bezug auf die Rinderhaltung stammen die Daten aus dem Herkunftssicherungs - und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) und beziehen sich auf Haltungen, nicht auf Betriebe. Zur Beantwortung der Frage werden die Ergebnisse der Viehbestandserhebung zum 3. Mai 2015 und zum 3. November 2016 herangezogen. Dabei handelt es sich einerseits um den dem Stichtag 31. März 2015 nächstgelegenen Termin und andererseits die aktuellsten verfügbaren Daten. Zwischen Mai 2015 und November 2016 nahm die Zahl der Milchkuhhaltungen insgesamt bundesweit von 74 762 um 5 588 auf 69 174 ab. Untergliedert nach Herdengröße entwickelte sich die Zahl der Haltungen wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11579 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Herdengröße (Tiere) 3. Mai 2015 3. November 2016 1 - 19 21 678 19 682 20 - 49 24 809 21 690 50 - 99 18 207 17 177 100 - 199 7 498 7 833 200 - 499 2 070 2 274 500 und mehr 500 518 Quelle: Statistisches Bundesamt Die Entwicklung differenziert nach Bundesländern wird nachfolgend dargestellt: Bundesland 3. Mai 2015 3. November 2016 Baden-Württemberg 8 469 7 477 Bayern 34 422 32 069 Brandenburg 728 679 Hessen 3 214 2 998 Mecklenburg-Vorpommern 813 788 Niedersachsen 10 775 10 068 Nordrhein-Westfalen 6 883 6 179 Rheinland-Pfalz 2 099 1 941 Saarland 225 210 Sachsen 1 344 1 274 Sachsen-Anhalt 639 605 Schleswig-Holstein 4 418 4 185 Thüringen 651 623 Stadtstaaten 82 78 Quelle: Statistisches Bundesamt 3. Welche Perspektive sieht die Bundesregierung angesichts der aktuellen Marktsituation für Betriebe, die vor kurzem in Wachstum investiert haben und umfangreiche Kredite aufnehmen mussten, um die laufende Produktion abzusichern? Investitionen in Kuhstallbauten sind langfristige Investitionen, deren Rentabilität sich erst über eine längere Nutzungsdauer zeigt. Entsprechende Kalkulationen basieren daher auf langfristigen Erwartungen an Preise und Kosten. Die aktuelle Marktsituation ist nicht alleine entscheidend. 4. Hat sich die Anzahl der Kühe in Deutschland in deutschen Ställen seit dem Wegfall der Milchquote am 31. März 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung verringert? Wenn ja, um wie viele? Wenn nein, um wie viele Tiere hat sie sich erhöht? Wie in der Antwort zu Frage 2 erläutert, liegen keine Angaben zum Stichtag 31. März 2015 vor. Zwischen Mai 2015 und November 2016 nahm die Zahl der Milchkühe von 4 286 651 Tieren um 68 951 auf 4 217 700 Tiere ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11579 5. Wie hat sich die in Deutschland erzeugte Milchmenge nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Die Erzeugung von Kuhmilch belief sich im Jahr 2016 auf rd. 32,67 Millionen Tonnen. An deutsche milchwirtschaftliche Unternehmen wurden rd. 31,32 Millionen Tonnen von inländischen Erzeugern geliefert. Bis in den Monat Mai lagen die Lieferungen noch über dem vergleichbaren Vorjahresniveau, ab Juni wurde das Vorjahresniveau unterschritten, in den Monaten November und Dezember jeweils um mehr als 5 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2015 ergibt sich insgesamt ein Rückgang der Milchlieferungen um 0,5 Prozent. 6. Wie haben die deutschen Molkereien im Verhältnis zu den deutschen Milcherzeugerinnen und Milcherzeugern die Milchkrise 2015/2016 nach Kenntnis der Bundesregierung überstanden? 7. Wie viele der deutschen Molkereien mussten im Verlauf der Milchkrise nach Kenntnis der Bundesregierung den Betrieb einstellen? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Molkereien mussten insbesondere Umsatzeinbußen hinnehmen. Der Umsatz der Betriebe im Wirtschaftszweig Milchverarbeitung (WZ 2008 Code 10.5, Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen) lag im Jahr 2016 nach vorläufigen Angaben mit 22,99 Mrd. Euro um 15,5 Prozent niedriger als im Jahr 2014. Zu den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der milchwirtschaftlichen Unternehmen liegen der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor. Ebenso liegen der Bundesregierung keine aktuellen Daten zur Molkereistruktur vor. Bei den nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung meldepflichtigen milchwirtschaftlichen Unternehmen war in den beiden letzten Jahren kein Rückgang zu verzeichnen. Die Unternehmen sind bestrebt, durch Aufgabe unrentabler Standorte, Kostensparprogramme, Diversifizierung, Kooperationen und Fusionen ihre Marktposition zu verbessern. 8. In welchem Umfang sind die vom BMEL ausgereichten Hilfen in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro nachweislich an die von der Milchkrise betroffenen Betriebe geflossen? Im Rahmen des ersten EU-Hilfspaketes von 500 Mio. Euro (2015) wurden 420 Mio. Euro an die Mitgliedstaaten verteilt. Davon erhielt Deutschland ca. 69 Mio. Euro. Zur Auszahlung kamen ca. 65 Mio. Euro. Davon wurden für Milcherzeuger Zahlungen in Höhe von 52,24 Mio. Euro an 7 369 Milchviehbetriebe geleistet. Die beiden mit den Mitteln des zweiten EU-Hilfspaketes von 500 Mio. Euro (2016) in Deutschland durchgeführten Maßnahmen kamen ausschließlich Milcherzeugern zugute. 9. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer neuen Milchkrise im Verlauf der kommenden zwei Jahre ein? 10. Wie entwickelt sich aktuell die wöchentliche Milchanlieferung nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verhält sie sich zum Rückgang im vergangenen Herbst? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11579 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Entwicklung des Rohmilchangebotes zeigt neben eher zyklischen mittelfristigen Schwankungen typische saisonale Schwankungen. Der Saisonabschwung im zweiten Halbjahr 2016 war ungewöhnlich stark. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Der sich seit Ende des Jahres 2016 vollziehende Saisonanstieg zeigt „normale“ Steigerungsraten. Derzeit liegt das wöchentliche Rohmilchangebot signifikant unter dem Vorjahreswert und etwa auf Höhe des Jahres 2015. Auf mittelfristige Schwankungen muss sich die Branche vor allem durch strukturelle Anpassungen einstellen, insbesondere durch geeignete Definition der Rohmilchlieferbedingungen . Dies ist grundsätzlich Sache der Wirtschaftsbeteiligten. Diese sind in der Lage, in den Verträgen oder genossenschaftlichen Lieferordnungen die erforderlichen Regelungen zu treffen. Das nicht mit einer verwertungsorientierten Preisfestlegung verbundene uneingeschränkte Andienungsrecht der Milcherzeuger bzw. die uneingeschränkte Annahmepflicht der Molkereien können prozyklisch wirken, wie die Milchkrise gezeigt hat. Aus Sicht des BMEL sollten die Lieferbedingungen daher grundsätzlich geprüft und an die Situation nach Auslaufen der Quotenregelung angepasst werden. Ohne strukturelle Konsequenzen kann eine Weltmarktlage mit sehr niedrigen Milchpreisen nicht adäquat begegnet werden. Herr Bundesminister Schmidt bereitet den Marktbeteiligten in den Milchstrukturgesprächen den Boden, entsprechende Vereinbarungen zu treffen . Mit den Terminkontrakten für Milcherzeugnisse (Butter, Magermilchpulver, Molkepulver) am Leipziger Agrarterminmarkt steht der Milchwirtschaft zudem ein privatwirtschaftliches Instrument zur Risikoverringerung zur Verfügung. Gerade für zyklische mittelfristigen Schwankungen werden Terminkontrakte bei anderen Agrarrohstoffen wie Getreide und Raps seit Jahren erfolgreich für das Risikomanagement genutzt. 11. Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Erzeugerpreise ? Für konventionell erzeugte Kuhmilch entwickelte sich der Erzeugerpreis (in Euro/100 Kilogramm) ab Hof bei tatsächlichem Fett- und Eiweißgehalt ohne Umsatzsteuer im Bundesdurchschnitt wie folgt: Monat 2015 2016 2017 Januar 30,52 28,37 34,13v Februar 30,45 27,55 März 30,36 26,68 April 30,38 25,05 Mai 29,37 23,21 Juni 28,39 22,46 Juli 27,48 22,73 August 27,30 23,64 September 27,87 25,75 Oktober 28,89 29,90 November 29,29 32,70 Dezember 29,24 33,21 v = vorläufig. Quelle: BLE Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11579 12. Wie bewertet die Bundesregierung die daraus folgende Differenz zu den durchschnittlichen geschätzten Vollkosten der Milcherzeugung von etwa 45 Cent? 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunftsperspektiven von Betrieben mit diesem durchschnittlichen Kostenniveau von etwa 45 Cent? 14. Wie viele Betriebe produzieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zu Vollkosten, wie sie momentan durch den Marktpreis gedeckt werden? Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Milchproduktion findet in Deutschland in sehr unterschiedlich strukturierten Betrieben statt. Es gibt erhebliche Unterschiede bei der Größe der Betriebe, der Wirtschaftsweise und der Aufstallungsform. All diese Faktoren haben großen Einfluss auf die Kosten, mit denen Milch erzeugt wird. Kalkulationen mit Hilfe von Betriebszweigabrechnungen zeigen, dass je nach der Art der Annahmen die Vollkosten je kg Milch eine erhebliche Bandbreite aufweisen. Statistische Erhebungen , aus denen sich die Zahl der Betriebe berechnen ließe, deren Vollkosten der Milcherzeugung in Deutschland gedeckt sind, liegen nicht vor. Da viele Kostenpositionen wie zum Beispiel Futtermittel und Energie ebenfalls von Jahr zu Jahr schwanken, wären Aussagen zu den Zukunftsperspektiven von Betrieben auf der Basis eines festen Kostensatzes von etwa 45 Cent reine Spekulation. Daten der Finanzbuchhaltung der BMEL-Testbetriebe zeigen die Ertrags- und Aufwandstruktur von spezialisierten Milchbetrieben auf und geben damit Hinweise auf ihre ökonomische Entwicklung und aktuelle Situation. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese spezialisierten Betriebe nicht ausschließlich Milch erzeugen , sondern auch, wenn auch nur in geringem Umfang, andere Produktionszweige haben. Die Testbetriebsergebnisse der letzten zehn Jahre zeigen in Bezug auf das Einkommen (Gewinn plus Personalaufwand je Vollarbeitskraft) für die spezialisierten Milchbetriebe im Haupterwerb einen wechselhaften Verlauf (siehe Schaubild ). Jahren mit Gewinnzuwächsen folgen Jahre mit rückläufigen Betriebsergebnissen . Besonders deutlich ausgeprägte Rückgänge gab es in Folge schwankender Milchpreise in den Jahren 2009 und 2015 sowohl bei größeren als auch bei mittleren und kleineren Betrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11579 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Daten zeigen außerdem, dass trotz der in der EU bis zum Jahr 2015 geltenden Milchgarantiemengenregelung die Einkommen der Milchbetriebe großen Schwankungen unterlagen. Diese Entwicklung hat bereits in den letzten zehn Jahren die Strukturentwicklung der Milchbetriebe beeinflusst, ähnlich wie dies auch in den übrigen Betriebsformen der Landwirtschaft der Fall war. 15. Wie viele Betriebe werden nach Schätzung der Bundesregierung in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren aufgeben? Der Strukturwandel in der Milchviehhaltung wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Eine seriöse Schätzung mit konkreten Zahlen ist jedoch nicht möglich. 16. Welche möglichen Folgen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem „Brexit“ und der Neuausrichtung der US-amerikanischen Handelspolitik ? Die Ausfuhren nach Großbritannien (GBR) besitzen für die deutsche Landund Ernährungswirtschaft eine große Bedeutung. Im Jahr 2015 exportierte Deutschland Agrargüter im Wert von 4,79 Mrd. Euro nach GBR. Das sind 7 Prozent aller deutschen Agrargüterexporte. Dem standen Einfuhren in Höhe von 1,43 Mrd. Euro (1,8 Prozent aller deutschen Agrareinfuhren) gegenüber. Mit keinem anderen Land der Welt hat Deutschland im Agrarhandel einen derart hohen positiven Außenhandelsüberschuss erzielt (+ 3,36 Mrd. Euro). GBR ist ein bedeutsames Bestimmungsland für Milchprodukte: 5,5 Prozent der deutschen Ausfuhren an Milchprodukten gingen im Jahr 2015 nach GBR. Grundsätzlich dürfte ein Ausscheiden von GBR aus der EU wegen der engen Verflechtungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, den engen Handelsbeziehungen und der Nettozahlerposition GBRs in der EU unmittelbare und mittelbare Auswirkungen haben. Wie diese konkret aussehen, wird stark davon abhängen, wie die Beziehungen zu GBR künftig gestaltet werden. In Bezug auf die Neuausrichtung der US-amerikanischen Handelspolitik sind über allgemeine Verlautbarungen aus Kreisen der US-Administration, welche auf protektionistische Tendenzen schließen lassen, und entsprechende Berichterstattung in den Medien hinaus bislang keine konkreten, offiziellen Informationen bekannt . Eine seriöse Einschätzung zu möglichen Folgen für die Situation auf dem Milchmarkt ist deswegen nicht möglich. 17. Werden für kommende Milchkrisen auch zukünftig vergleichbare Finanzmittel für staatliche Hilfen wie 2015/2016 bereitstehen? Die Krisen im Agrarsektor wurden in den letzten Jahren jeweils über zusätzliche EU-Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft finanziert. Hierfür konnten jeweils zweckgebundene Einnahmen durch die Superabgabe Milch und durch Finanzkorrekturen genutzt werden. Die im Mehrjährigen Finanzrahmen festgelegte Höchstgrenze für Ausgaben im Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) wurde dabei trotz der zusätzlichen Mittel nicht überschritten. Ob diese günstigen Bedingungen (hohe zweckgebundene Einnahmen und ausreichende Spielräume) für eine zusätzliche Finanzierung auch in der Zukunft gegeben sind, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Agrarkrisenreserve für zusätzliche Maßnahmen zu nutzen. Die Agrarkrisenreserve wird in jedem Haushaltsjahr durch eine Kürzung der Direktzahlungen gebildet. Sie beträgt 400 Mio. Euro pro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11579 Jahr in Preisen von 2011, die um 2 Prozent pro Jahr steigt. So beträgt die Agrarkrisenreserve im laufenden Haushaltsjahr 450,5 Mio. Euro. Wird die Agrarkrisenreserve in einem Haushaltsjahr nicht genutzt, wird der Betrag, wie in den letzten Jahren, wieder erstattet. Durch a) die grundsätzliche Möglichkeit, zusätzliche Mittel im EGFL unter Nutzung zweckgebundener Einnahmen bei ausreichenden Spielräumen bereitzustellen und b) die Agrarkrisenreserve stehen auch künftig EU-Finanzmittel für Krisenmaßnahmen zur Verfügung. Dabei sollte es auch wie in der Vergangenheit im Krisenfall möglich sein, die EU-Mittel mit nationalen Mitteln aufzustocken bzw. zusätzliche Maßnahmen national zu finanzieren. 18. Welche Möglichkeiten und Maßnahmen zur Krisenreaktion sieht die Bundesregierung für kommende Krisen vor? Für künftige Krisen sieht die Bundesregierung das Sicherheitsnetz bestehend aus öffentlicher Intervention und Beihilfe zur privaten Lagerhaltung sowie die Vielfalt an Maßnahmen nach den Krisenartikeln der Gemeinsamen Marktorganisation (Artikel 219 bis 222) vor. Zudem werden derzeit Möglichkeiten geprüft, die Position der Landwirtschaft in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. 19. Entspricht das gegenwärtige System von Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeugerinnen bzw. Milcherzeugern und Milchverarbeiterinnen bzw. Milchverarbeitern noch den Anforderungen der Zeit, und welche Maßnahmen zur Gestaltung von Vertragsbeziehungen beabsichtigt die Bundesregierung zu entwickeln? Das gegenwärtige System der Vertragsbeziehungen umfasst die Rohmilchlieferverträge zwischen Milcherzeugern, Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Molkereien oder anderen Erstankäufern sowie die genossenschaftlichen Lieferordnungen. Es handelt sich um privatrechtliche Regelungen, deren Prüfung und Anpassung grundsätzlich den Wirtschaftsbeteiligten obliegt. Die Phase nach Auslaufen der Milchquote ist aus Sicht der Bundesregierung aber ein Anlass zur Prüfung und ggf. Anpassung der Regelungen. Mit Blick auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit hat die Bundesregierung von einem gesetzlichen Eingriff in die Lieferbeziehungen abgesehen. 20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Macht der Erzeugerinnen und Erzeuger gegenüber den Verarbeiterinnen und Verarbeitern zu stärken? Die Potenziale des Milchpaketes 2012 zur Bündelung des Rohmilchangebotes werden von den Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen bei Weitem noch nicht ausgenutzt. Die bessere Ausnutzung liegt in den Händen der Wirtschaftsbeteiligten . Eine Stärkung der Verhandlungsmacht der Erzeuger gegenüber den Verarbeitern gestaltet sich insbesondere dann schwierig, wenn das Rohmilchangebot sich in Zeiten schlechter Absatzlage nicht schneller als bisher an die schlechtere Absatzlage anpasst. Die entsprechende Modernisierung der Bedingungen für die Rohmilchlieferung ist deshalb aus Sicht der Bundesregierung ein zentraler Schlüssel. Der Bericht der von Kommissar Hogan eingesetzten Task Force Agrarmärkte vom November 2016 enthält eine Vielzahl von Vorschlägen, die Position der Landwirtschaft in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern. In den im Dezemberrat (Landwirtschaft und Fischerei) 2016 verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen wird die Europäische Kommission gebeten, eine substanzielle Folgen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11579 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode abschätzung dieser Maßnahmen vorzulegen. Die Folgenabschätzung wird Grundlage für die künftig anwendbaren Maßnahmen zur Stärkung der Landwirtschaft in der Kette sein. 21. Wann hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission und/oder mit anderen Mitgliedstaaten darüber gesprochen oder sich darüber ausgetauscht , durch eine Änderung des Artikels 148 der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) die dort vorgesehene Vertragspflicht zwischen Milcherzeugern und Milchverarbeitern unter Einschluss der Genossenschaften nunmehr verbindlich in allen Mitgliedstaaten einzuführen ? 22. Welche Position hat die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung des oben genannten Artikels 148 GMO? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Artikel 148 der GMO beinhaltet eine Option für die Mitgliedstaaten, die in diesem Artikel enthaltenen Regelungen verbindlich national vorzuschreiben. Nach herrschender Einschätzung würde die Nutzung dieser Option in Deutschland aber faktisch nicht zur Änderung der Rohmilchlieferbedingungen führen. Denn die in Deutschland üblichen Bedingungen entsprechen den Vorgaben des Artikels 148. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Änderung des Artikels 148 zu prüfen, sodass Regelungen zu Anlieferungsmengen und/oder Preisen vorgeschrieben würden, die eine schnellere Anpassung des Angebots an die Nachfrage begünstigen würden. Der Vorschlag wurde bereits auf verschiedenen Ebenen in Brüssel vorgetragen. Eine solche Regelung würde dann mittelbar auch für genossenschaftliche Lieferordnungen gelten. Denn diese müssen den Vorgaben für Rohmilchlieferverträge entsprechende wirkungsähnliche Regelungen enthalten. 23. Wie beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der ungleichen Marktmacht und ungleichen Verhandlungsposition die Interessendurchsetzung der Erzeugerinnen und Erzeuger gegenüber Verarbeitung und Handel innerhalb einer Branchenorganisation zu stärken? 24. Welche Anreize zur freiwilligen Mengenregulierung innerhalb einer Branchenorganisation sieht die Bundesregierung? 25. Wie kann eine Branchenorganisation nach Ansicht der Bundesregierung, eine Steuerungsfunktion bezüglich der Angebotsmenge bei Marktkrisen erreichen , und für wie realistisch hält die Bundesregierung diese Möglichkeiten ? 26. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Druck auf eine Branchenorganisation zur freiwilligen Mengensteuerung zu erhöhen, falls eine solche in Marktkrisensituationen keine funktionierende Mengenregulierung gewährleisten sollte? Die Fragen 23 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Der Branchenverband muss unter Berücksichtigung der Interessen seiner Mitglieder und der Verbraucherinteressen eine oder mehrere von in Artikel 157 Absatz 3 Buchstabe c GMO aufgeführten 11 unterschiedlichen Tätigkeiten in einer oder mehreren Regionen der Union ausüben. Zu erwähnen ist insbesondere: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11579 Verbesserung des Wissenstandes und der Transparenz hinsichtlich der Erzeugung und des Marktes, Mitwirkung an einer besseren Koordinierung der Vermarktung der Erzeugnisse des Sektors Milch und Milcherzeugnisse, insbesondere durch Marktforschung und -studien, Förderung des Verzehrs von und Information über Milch- und Milcherzeugnisse auf Märkten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union, Erschließung potenzieller Exportmärkte, Ausarbeitung von Standardverträgen im Einklang mit dem Unionsrecht für den Verkauf von Rohmilch an Käufer oder die Lieferung verarbeiteter Erzeugnisse an Groß- und Einzelhandel unter Berücksichtigung der Notwendigkeit , faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und Erhaltung und Ausbau des Erzeugungspotentials des Milchsektors, u. a. durch die Förderung von Innovations- und Stützungsprogrammen für angewandte Forschung und Entwicklung, um das gesamte Potenzial von Milchund Milcherzeugnissen auszuschöpfen, insbesondere um hochwertige Produkte zu schaffen, die für die Verbraucher attraktiver sind. Unzulässig ist hingegen, dass der Branchenverband selbst die Tätigkeit der Erzeugung , der Verarbeitung oder der Vermarktung ausübt, Artikel 158 Absatz 1 Buchstabe d GMO. Ferner muss der Branchenverband die kartellrechtlichen Bestimmungen einhalten und darf unter anderem keine Wettbewerbsverzerrungen herbeiführen, insbesondere darf er keine Mengen- und Preisabsprachen treffen (Artikel 210 Absatz 4 Buchstaben c und d i. V. m. Artikel 163 Absatz 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe ii GMO; § 12 Absatz 3 Nummer 2 und 3 AgrarMSV). Etwas anderes galt nur (befristet), als das Unionsrecht hierzu ausdrücklich ermächtigte , wie z. B. im Jahr 2016/17 durch Durchführungsverordnung (EU) 2016/559 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/1615. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert und unterstützt die Schaffung eines Milch-Branchenverbandes (ggf. auch durch eine Gründungsförderung ). Der Milch-Branchenverband wird ein zentraler Punkt des nächsten Milch-Strukturgesprächs am 27. März 2017 sein. Bundesminister Christian Schmidt drängt die Wirtschaftsbeteiligten, in ihrem eigenen Interesse schnell zu Ergebnissen zu kommen. 27. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für Milchbetriebe aus einzelbetrieblicher betriebswirtschaftlicher Perspektive für eine freiwillige Mengenreduzierung bei Marktkrisen? Aus einzelbetrieblicher betriebswirtschaftlicher Sicht erfolgt die Milcherzeugung auch bei Marktkrisen, solange noch ein positiver Beitrag zur Deckung der fixen Kosten erwirtschaftet wird. Auch unabhängig von dieser Rentabilitätsbetrachtung können Anlässe wie z. B. eine ohnehin notwendige Sanierung des Kuhbestandes zu einer freiwilligen Mengenreduzierung führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11579 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Hält die Bundesregierung die Förderung von Stallbauten in Verbindung mit einer Bestandsaufstockung und die Bereitstellung von staatlichen Geldern für eine solche angesichts eines nationalen Selbstversorgungsgrades von etwa 120 Prozent und einer anhaltend schwierigen Marktsituation und einer zu hohen Angebotsmenge für zielführend, und beabsichtigt die Bundesregierung von der Förderung bei einer Bestandsaufstockung Abstand zu nehmen? Mit Hilfe des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ Investitionen in Stallbauten gefördert werden, wenn dabei besondere Anforderungen in einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz und zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllt werden. Dieser Ansatz ist auszubauen und wird mit den zuständigen Ländern diskutiert, die entscheiden können, die Fördermaßnahmen ganz, teilweise oder gar nicht anzubieten. Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat auf Vorschlag von Bundesminister Schmidt am 8. Dezember 2016 entschieden, dass eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Abteilungsleiter Landwirtschaft Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung des AFP vorlegen soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333