Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11602 18. Wahlperiode 22.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11249 – Erkenntnisse zum Erlanger Doppelmord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. September 1980 wurden der Verleger und Rabbiner Shlomo Lewin und dessen Lebensgefährtin Frida Poeschke in ihrer Wohnung in Erlangen mit jeweils vier Schüssen getötet. Die Ermittlungen führten nicht zu einer Verurteilung , da der mutmaßliche Täter, Uwe Behrendt, sich angeblich 1981 im Libanon das Leben nahm. Uwe Behrendt, der 1974 von der Bundesregierung aus dem Strafvollzug der Deutschen Demokratischen Republik freigekauft wurde, war unter anderem Mitglied der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (Vgl.: Wikipedia: „Shlomo Lewin“, https://de.wikipedia.org/wiki/Shlomo_Lewin & Wikipedia: Uwe Behrendt, https://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Behrendt). Das Verfahren gegen den Neonazi Karl-Heinz Hoffmann und dessen Lebensgefährtin Franziska Birkmann, bei denen Uwe Behrendt zum Tatzeitpunkt wohnte, endeten mit einem Freispruch, obwohl am Tatort eine Brille von Franziska Birkmann gefunden wurde, obwohl erwiesen ist, dass Karl-Heinz Hoffmann gemeinsam mit Uwe Behrendt den Schalldämpfer für die Tatwaffe hergestellt hat und Uwe Behrendt nach der Tat bei der Vernichtung von Beweisen und der Flucht in den Libanon unterstützte (vgl.: „Chef, ich hab den Vorsitzenden erschossen“, DER SPIEGEL 47/1984 vom 19. November 1984, www.spiegel.de/spiegel/print/d- 13512120.html & Drucksache des Bayerischen Landtages 17/6182). Uwe Behrendt soll später im Libanon gestorben und seine Leiche dort vergraben worden sein (vgl.: Ulrich Chaussy: „Oktoberfest – das Attentat“, aktualisierte und erweiterte Neuausgabe 2015, S. 249). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Entgegen der Vorbemerkung der Fragesteller erfolgte der Mordanschlag auf Shlomo Lewin und Frida Poeschke nicht am 19. September 1980, sondern erst am 19. Dezember 1980. Das hierzu geführte Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen Karl-Heinz Hoffmann und Franziska Birkmann (1 BJs 350/81-2) wurde am 13. Januar 1982 wieder an die bereits vorher ermittlungsführende Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth abgegeben . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11602 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das zu dem gegenständlichen Mordanschlag gegen Uwe Behrendt geführte Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (1 BJs 372/81-2) wurde mit Verfügung vom 20. Januar 1982 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Die Sachakten des Generalbundesanwalts zum Verfahren 1 BJs 350/81-2 befinden sich beim Bundesarchiv in Koblenz (Archivsignatur B362/6510-6520) und konnten daher keinen Eingang in die Beantwortung der Fragestellungen finden. 1. Hat der Generalbundesanwalt im Zuge seiner Ermittlungen zum Anschlag auf das Oktoberfest Akten aus den Ermittlungen im Mordfall Lewin/ Poeschke beigezogen, und wenn ja, wann, und welche? Am 26. März 2015 wurden vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv auf Anforderung des Generalbundesanwalts die polizeilichen Ermittlungs- und Spurenakten sowie Unterlagen zu einer Wiederaufnahmeprüfung der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an das Bayerische Landeskriminalamt übergeben. Die Zulieferung erfolgte im Zuge der Anforderung umfangreicher Aktenbestände bei Bundes- und Landesbehörden zwecks Prüfung auf deren Ermittlungsrelevanz im wieder aufgenommenen Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zum Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München am 26. September 1980. 2. Welche Aktenbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundeskriminalamt zum Mordfall Lewin/Poeschke vorhanden (bitte nach Hauptakten , Personenakten, Spuren- und Lichtbildakten und sonstigen Aktenkategorien auflisten)? Die beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Aktenbestandteile, in denen der Mordfall an Lewin und dessen Lebensgefährtin thematisiert wird, wurden am 14. Januar 2015 im Rahmen der Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Anschlag auf das Oktoberfestattentat am 26. September 1980 in München/Bayern an den Generalbundesanwalt übergeben. 3. Welche Aktenbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz zum Mordfall Lewin/Poeschke vorhanden (bitte nach Hauptakten, Personenakten, Spuren- und Lichtbildakten und sonstigen Aktenkategorien auflisten)? Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) existiert zu der genannten Thematik die Sachakte „Doppelmord am 19. Dezember 1980 in Erlangen“. 4. Welche Aktenbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesnachrichtendienst zum Mordfall Lewin/Poeschke vorhanden (bitte nach Hauptakten, Personenakten, Spuren- und Lichtbildakten und sonstigen Aktenkategorien auflisten)? Im Bundesnachrichtendienst sind keine Aktenbestände zum Mordfall Lewin/ Poeschke ermittelbar. Der Bundesnachrichtendienst hat seine nicht eingestuften Unterlagen zum „Münchner Oktoberfestattentat 1980“ mit inhaltlichen Bezügen zur Wehrsportgruppe Hoffmann und deren Aktivitäten im Libanon im Februar 2014 und Juni 2016 an das Bundesarchiv abgegeben, wo diese Unterlagen unter der Bezeichnung B206/3009 einsehbar sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11602 5. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Aktenbestände ausländischer Nachrichtendienste zum Mordfall Lewin/Poeschke (bitte unter Angabe der Nachrichtendienste und der thematischen Bezüge beantworten)? Soweit anhand vorliegender Unterlagen recherchierbar (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung), konnten keine Aktenbestände ausländischer Nachrichtendienste festgestellt werden. 6. Liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz Quellenmeldungen oder Treffberichte mit Bezug zum Mordfall Lewin/Poeschke bzw. zum mutmaßlichen Täter Uwe Behrendt vor? Dem BfV liegen Informationen darüber vor, dass der Doppelmord in der rechtsextremistischen Szene thematisiert und über die Täterschaft bzw. Hintergründe spekuliert wurde. 7. Liegen im Bundesnachrichtendienst Quellenmeldungen oder Treffberichte mit Bezug zum Mordfall Lewin/Poeschke bzw. zum mutmaßlichen Täter Uwe Behrendt vor? Im Bundesnachrichtendienst sind in den betreffenden Archiven (soweit erschlossen ) keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage ermittelbar. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter oder Quellen deutscher Geheimdienste vor dem 19. September 1980 Kenntnis über die Mordpläne an Shlomo Lewin und Frieda Poeschke hatten? Der Bundesregierung liegen hierzu, soweit auch archivierte Unterlagen erschlossen sind, keine Erkenntnisse vor. 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Franziska Birkmann zu irgendeinem Zeitpunkt als Quelle oder Mitarbeiterin eines deutschen Nachrichtendienstes tätig war? Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Die Nachrichtendienste sammeln im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die erforderlichen Informationen und werten diese aus. Die Führung und Werbung von Quellen gehört zu den wichtigsten nachrichtendienstlichen Mitteln, die den Nachrichtendiensten bei der Informationsbeschaffung zur Verfügung stehen. Würden Einzelheiten hierzu, auch welche die quellenführende Stelle betreffend oder Namen einzelner Quellen bekannt, könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von Quellen und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt wäre. Zudem ist zu beachten, dass sich Quellen hier in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen , dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11602 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von Quellen ausgeschlossen werden. Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn die Person keine Quelle ist oder war oder der Vorgang zeitlich weit zurückliegt, da ansonsten in allen übrigen Fällen aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes von Quellen geschlossen werden könnte. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie der Quellen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel , dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 10. Welche deutschen Ministerien und Behörden waren an den Verhandlungen und/oder der Durchführung des Freikaufs von Uwe Behrendt aus dem Strafvollzug der Deutschen Demokratischen Republik 1974 beteiligt? 11. Wurden im Zusammenhang mit dem Freikauf Uwe Behrendts 1974 neben den 50 000 DM, die für den Freikauf seitens der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurden, weitere Beträge und/oder Leistungen seitens der Bundesregierung und ihrer Behörden eingesetzt (bitte Leistungen und Beträge nebst Verwendungszweck auflisten)? 12. Erhielt Uwe Behrendt seitens der Bundesregierung oder einer ihrer Behörden nach seinem Freikauf im Jahr 1974 Geld- und/oder Sachwerte für einen Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Geld- und Sachwerte unter Nennung der bereitstellenden Institution auflisten)? 13. Erbrachte Uwe Behrendt im Gegenzug für den Freikauf Leistungen für die Bundesregierung und/oder eine bzw. mehrere ihrer Behörden (bitte die Leistungen , die Behörden und die jeweiligen Zeiträume auflisten)? Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus den vom Bundesarchiv übernommen Akten im Bestand des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen (B 137) geht nicht hervor, welche deutschen Ministerien und Behörden an den Verhandlungen und/oder der Durchführung des Freikaufs von Uwe Behrendt aus dem Strafvollzug der Deutschen Demokratischen Republik beteiligt gewesen sind, ob neben der Summe des Freikaufs selbst weitere Beträge und Leistungen seitens der Bundesregierung und ihrer Behörden eingesetzt wurden und ob Uwe Behrendt seitens der Bundesregierung oder einer ihrer Behörden nach seinem Freikauf 1974 Geld- und/oder Sachwerte für einen Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland erhielt. In dem Aktenbestand des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen liegt keine Einzelfallakte zu Uwe Behrendt vor. Aus den vorhandenen Unterlagen geht nur hervor, dass Herr Uwe Behrendt mit Transport vom 24. Juli 1974 in die Bundesrepublik Deutschland entlassen wurde („Transportliste in B 137/35851“). Er stand auf einer sog. M-Liste (Mithäftling; Listenummer M I/74). Die Liste selbst konnte im Bundesarchiv nicht ermittelt werden. Es konnte im Vorgang des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11602 beauftragten Rechtsanwaltes lediglich ein Leitbogen (B 137/31678) sowie im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ebenfalls nur der Leitbogen (B 137/35851) ermittelt werden. Die übliche Verfahrensweise beim Freikauf politischer Gefangener sowie die üblicherweise von der Bundesrepublik Deutschland für den Neuanfang bereitgestellten Geld- und Sachwerte sind von der Forschung herausgearbeitet worden (vgl. bspw: Jan Philipp Wölbern, Der Häftlingsfreikauf aus der DDR 1962/63- 1989, Zwischen Menschenhandel und humanitären Aktionen, Göttingen 2014; Thomas von Lindheim, Bezahlte Freiheit, Der Häftlingsfreikauf zwischen beiden deutschen Staaten, Baden-Baden 2011; Alexander Koch, Der Häftlingsfreikauf, Eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte, München 2014; Helmut Jenkis, Der Freikauf von DDR-Häftlingen, Der deutsch-deutsche Menschenhandel, Berlin 2012, Claudia Völkel, Die besonderen Bemühungen der Bundesregierung um Haftentlassung und Übersiedlung aus der DDR. Aus der Überlieferung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen (B 137), Mitteilungen aus dem Bundesarchiv, Heft 1/2008). 14. Welche Erkenntnisse liegen zu Uwe Behrendt im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) bzw. Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS WN) vor (bitte unter Nennung der Daten der jeweiligen Einträge und der eintragenden Behörde beantworten)? Im Nachrichtendienstlichen Informationssystem liegen keine Erkenntnisse zur angefragten Person vor. 15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Uwe Behrendt als Quelle oder Mitarbeiter eines deutschen Geheimdienstes tätig war? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Uwe Behrendt unmittelbar nach dem Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke in die Deutsche Demokratische Republik ausreiste, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand? Nach vorliegenden Erkenntnissen verließ Uwe Behrendt die Bundesrepublik Deutschland am 23. Dezember 1980, hielt sich zunächst offenbar bis zum 25. Dezember 1980 im damaligen Landkreis Pößneck in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) auf. Die Reise stellte aller Wahrscheinlichkeit nach einen Weihnachtsbesuch bei seinen Eltern dar. Danach soll Behrendt noch einmal in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt und von dort aus nach Damaskus/Syrien und weiter nach Beirut/Libanon gereist sein. Für die Arabische Republik Syrien hatte er sich am 22. Dezember 1980 ein Transitvisum bei der syrischen Botschaft in Bonn/Nordrhein-Westfalen ausstellen lassen. 17. War Uwe Behrendt nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz falscher Papiere, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wie gelangten diese in den Besitz von Uwe Behrendt? Der Bundesregierung liegen nicht verifizierbare Hinweise vor, dass Uwe Behrend in den Jahren 1980 und 1981 unter anderem auch mit Papieren und gefälschten Visa arabischer bzw. nordafrikanischer Staaten gereist sein könnte. Den Hinweisen zufolge könnte Behrendt diese Papiere von der „Palestine Liberation Organization “ (PLO) bzw. der wichtigsten PLO-Untergruppierung „Fatah“ zur Verfü- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11602 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gung gestellt bekommen haben. Dem Generalbundesanwalt liegen aus den beigezogenen Akten zum gegenständlichen Mordanschlag nicht näher objektivierbare Hinweise darauf vor, dass Uwe Behrendt um den 23. Mai 1981 im Besitz eines gefälschten Ausweisdokuments gewesen sein soll. Im Übrigen waren mögliche Urkundsdelikte des Uwe Behrendt im Sinne der Fragestellung, soweit anhand der vorliegenden Unterlagen recherchierbar (vgl. Vorbemerkung), nicht Gegenstand von Ermittlungen des Generalbundesanwalts. 18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat im Libanon ein Papier diktiert haben soll, in welchem das Attentat als Komplott ausländischer, insbesondere israelischer Nachrichtendienste dargestellt wurde? Falls ja, wie schätzt die Bundesregierung diesen Umstand ein? Entsprechende Hinweise im Sinne der Fragestellung haben sich im Rahmen der wieder aufgenommenen Ermittlungen zum Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München am 26. September 1980 durch Auffinden des betreffenden Schriftstücks in den Aktenbeständen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bestätigt. Nach dem derzeitigen Stand der wieder aufgenommenen Ermittlungen gibt es aber keine Anhaltspunkte für ein Komplott ausländischer Nachrichtendienste im Sinne der Fragestellung. 19. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Uwe Behrendt für weitere Taten verantwortlich ist, und wenn ja, für welche? Nach den dem BfV vorliegenden Informationen scheint eine Tatbeteiligung des Behrendt bei dem mutmaßlich gewaltsamen Tod des Angehörigen der „Wehrsportgruppe -Ausland“ Kay-Uwe Bergmann wahrscheinlich. Soweit anhand vorliegender Unterlagen recherchierbar (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung), wurden durch den Generalbundesanwalt keine weiteren Ermittlungsverfahren gegen Uwe Behrendt geführt. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Todesumstände des mutmaßlichen Täters Uwe Behrendt vor? 21. Wie wurde der Leichnam des Uwe Behrendt nach Kenntnis der Bundesregierung identifiziert? 22. Wodurch wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen, dass es sich bei dem Leichnam nicht um das vermisste Mitglied der „Wehrsportgruppe Ausland“ Kay-Uwe Bergmann handelt? 23. Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt der Leichnam von Uwe Behrendt? Die Fragen 20 bis 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus den vom Generalbundesanwalt beigezogenen Akten des Bayerischen Landeskriminalamts im Zusammenhang mit der Betätigung der Wehrsportgruppe Hoffmann im Libanon („WSG-Ausland“) ergibt sich, dass Uwe Behrendt an einer Schussverletzung im Kopf verstorben ist. Eine Zeugenaussage und die gerichtsmedizinische Untersuchung sprechen für eine Selbsttötung am 16. September 1981 in Beirut/ Libanon. Der Leichnam konnte auf Grundlage von Zeugenaussagen zum Begräbnisort am 20. August 1984 im Bereich des Lagers „Bir Hassan“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11602 in Beirut/Libanon sichergestellt und nach Deutschland überführt werden. Der Leichnam wurde im Rahmen der gerichtsmedizinischen Untersuchung anhand von Informationen zum Zahnstatus dem Uwe Behrendt zugeordnet. Eine Zuordnung des Leichnams zur Person des Kay-Uwe Bergmann schied aufgrund des Abgleichs des Zahnschemas des Leichnams mit einem vorliegenden Gebissbefund des Kay-Uwe Bergmann aus. Der sichergestellte Leichnam wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth/Bayern vom 24. Juni 1988 zur Feuerbestattung freigegeben und der Städtische Bestattungsdienst München/Bayern mit der Gebeinsbestattung beauftragt. 24. Mit welchen ausländischen Behörden bestanden bezüglich der Suche nach dem Leichnam von Uwe Behrendt und dessen Identifizierung Kooperationen ? Aus den vom Generalbundesanwalt beigezogenen Akten ergeben sich Kontakte zu den Behörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) im Zusammenhang mit der Abklärung von Identifizierungsmerkmalen sowie zu Behörden des Libanon (Justizministerium, Generalstaatsanwalt beim Kassationsgericht, Justizpolizei, Polizeibehörde FSI im Zusammenhang mit der Ausgrabung und Rückführung des Leichnams). 25. Hat die Generalbundesanwaltschaft im Zuge der wieder aufgenommenen Ermittlungen zum Anschlag auf das Oktoberfest am 26. September 1980 auch die Wiederaufnahme von Ermittlungen in der Mordsache Lewin/Poeschke geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw. wenn nein, mit welcher Begründung? Die Zuständigkeit für eine Prüfung der Voraussetzungen der Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens gegen Karl-Heinz Hoffmann und Franziska Birkmann liegt bei der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth/Bayern. Im wieder aufgenommenen Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zum Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München/Bayern am 26. September 1980 haben sich bislang keine relevanten neuen Erkenntnisse mit Blick auf den gegenständlichen Mordanschlag ergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333