Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11662 18. Wahlperiode 23.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Ulle Schauws, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11349 – Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in ländlichen Räumen. Doch manche Regionen, die nicht gut an Ballungszentren angebunden und wirtschaftlich nicht so stark aufgestellt sind, schrumpfen in ihrer Bevölkerung. Aufgrund des demografischen Wandels nimmt die Bevölkerung ab, sie wird insgesamt älter und aufgrund von Einwanderung bunter. Hinzu kommt, dass junge, gut ausgebildete Menschen in die Städte abwandern – derzeit mehr Frauen als Männer. Denn gerade in ländlichen Gebieten sind der Verfall von Infrastruktur und die Auswirkungen von Abwanderungen besonders stark zu spüren. Weite Wege und ein ausgedünnter öffentlicher Personennahverkehr führen zu spürbaren Schwierigkeiten auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese wird traditionell immer noch stärker bei den Frauen gesehen. Sie reduzieren dann die Arbeitszeit, nehmen Minijobs an oder geben die Erwerbstätigkeit auf – mit den bekannten Risiken bei sozialer Absicherung. Gute Angebote, die es Frauen und Männern erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren, gehören daher zu einer lebenswerten Region dazu und sichern den regionalen Unternehmen die Fachkräfte von morgen. Für attraktivere Lebensbedingungen auf dem Land muss auch eine offene, tolerante und willkommen heißende Kultur ermöglicht werden, die alle Geschlechter und Lebensentwürfe gleichstellt. Die Weiterentwicklung der Förderpolitik nach 2020, auf die sich die Koalition der Fraktion der CDU/CSU und SPD verständigt hat, bietet derzeit die Chance, das Querschnittsthema Geschlechtergerechtigkeit als Grundlage der ländlichen Entwicklungspolitik zu verankern. Doch weder im Ersten noch im Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume haben die Themen Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Mädchen Eingang gefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In den einzelnen Fragen der Kleinen Anfrage wird nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum differenziert. Diese Unterscheidung beruht auf der Eurostat-Klassifikation des Verstädterungsgrades. Basierend auf dem Bevölkerungsraster von 2011 (Zensus) werden 1 km²-Raster in zusammenhängende Cluster geordnet: Hochverdichtete Cluster: 1 km²-Raster mit einer Dichte von 1 500 Ew./km² und als zusammenhängendes Gebiet hochverdichteter Raster mindestens 50 000 Ew. Städtische Cluster: 1 km²-Raster mit einer Dichte von 300 Ew./km² und als zusammenhängendes Gebiet städtischer Raster mindestens 5 000 Ew. Ländliche Cluster: 1 km²-Raster außerhalb städtischer und hochverdichteter Cluster. Die lokalen Verwaltungseinheiten (LAU = lower administrative units, in Deutschland Gemeinden und Gemeindeverbände) werden dann wie folgt in die drei Typen eingeteilt: Städtische Gebiete (oder Städte): mindestens 50 Prozent der Bevölkerung lebt in hochverdichteten Clustern, Halbstädtische Gebiete (oder kleinere Städte und suburbanes Gebiet): weniger als 50 Prozent der Bevölkerung lebt in ländlichen Clustern und weniger als 50 Prozent der Bevölkerung lebt in hochverdichteten Clustern, Ländliche Gebiete: mehr als 50 Prozent der Bevölkerung lebt in ländlichen Clustern. Eine Auswertung und Unterteilung nach dieser Klassifikation erfordert Daten auf gemeindlicher Ebene. Diese kleinräumigen Daten zur Differenzierung nach der Eurostat-Klassifikation stehen jedoch nicht hinreichend zur Verfügung. Ferner wird in der deutschen Raumforschung mit den siedlungsstrukturellen Gebietstypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als Standard gearbeitet (vgl. www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumbeobachtung/ Raumabgrenzungen/Kreistypen4/kreistypen.html?nn=443270). Für die Zwecke der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage werden daher – soweit bei den Antworten auf die einzelnen Fragen nicht abweichend angegeben – als städtischer Raum die kreisfreien Städte und die städtischen Kreise, als halbstädtischer Raum die ländlichen Kreise mit Verdichtungsansätzen und als ländlicher Raum die dünn besiedelten ländlichen Kreise zugrunde gelegt. Eine neue Klassifizierung der Stadt- und Landkreise in städtisch (bzw. nicht-ländlich ) und ländlich erfolgte 2016 durch das Thünen-Institut für Ländliche Räume (vgl. www.landatlas.de/laendlich/laendlich.html). Neben nicht-ländlichen bzw. städtischen Kreisen werden die ländlichen Kreise in sechs Stufen unterschiedlicher Ländlichkeit unterteilt. Die Ländlichkeit eines Kreises ist tendenziell umso ausgeprägter, je geringer die Siedlungsdichte, je höher der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche, je höher der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser, je geringer das Bevölkerungspotenzial und je schlechter die Erreichbarkeit großer Zentren ist. In der Dichotomie städtisch-ländlich findet diese Klassifizierung Verwendung bei den Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Da in die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11662 Quellen dieser Definition auch Daten des BBSR eingeflossen sind – insbesondere aus der laufenden Raumbeobachtung (INKAR-Daten) und zu den zentralen Orten –, bietet sich unbeschadet möglicher Vorteile einer stärkeren Differenzierung ein Rückgriff auf die o. g. siedlungsstrukturellen Gebietstypen des BBSR an. 1. Welche Bedeutung haben die Themen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen für die Bundesregierung , und wieso werden sie im Zweiten Bericht zur Entwicklung ländlicher Räume aus 2016 nicht berücksichtigt? Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert das Grundrecht der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verleiht diesem Grundrecht Nachdruck. Danach ist es Aufgabe des Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Für die Bundesregierung bedeutet dieser verfassungsmäßige Auftrag, dass Gleichstellung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommen muss. Daher muss Gleichstellungspolitik an den konkreten Lebenssituationen von Frauen und Männern ansetzen. Im Zweiten Bericht zur Entwicklung ländlicher Räume (Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10400) hat die Bundesregierung daher in Bereichen von besonderer Relevanz und zu denen entsprechende Daten vorlagen, ein besonderes Augenmerk auf die Situation von Mädchen und Frauen in ländlichen Räumen gelegt. Beispiele finden sich in Kapitel 1.1 (Demographische Entwicklung), Kapitel 1.5 (Bürgerschaftliches Engagement), Kapitel 2.0 (Handlungsfeld Wohnen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge) sowie Kapitel 3.4 (Fachkräftegewinnung, Ausund Weiterbildung). Zur Lebenssituation von Frauen und Mädchen auf dem Land 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Demografie in Deutschland in den letzten 25 Jahren unter besonderer Berücksichtigung des regionalen Geschlechterverhältnisses entwickelt? Welche Regionen weisen einen besonderen Frauen-, beziehungsweise Männerüberschuss auf, und wie setzt sich die Alters- und Bildungsstruktur der Bevölkerung in diesen Regionen zusammen (bitte nach Bundesländern, städtischem , halbstädtischem und ländlichen Raum sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln; bitte mit Begründung)? Nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB) lebten im Jahr 2013 in der Altersgruppe 20 bis 24 in kreisfreien Großstädten mehr Frauen als Männer, obwohl in dieser Altersgruppe das Geschlechterverhältnis bei 95 Frauen je 100 Männer liegt. In städtischen Kreisen, ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und dünn besiedelten Kreisen lebten in dieser Altersgruppe mehr Männer als Frauen, wobei das Geschlechterverhältnis insbesondere in den weniger dicht besiedelten Regionen und in Ostdeutschland überdurchschnittlich viel Männer ausweist. Das BIB begründet dieses Geschlechterverhältnis mit Ausbildungswanderung , die mehr junge Frauen als junge Männer in Großstädte und städtische Regionen führt. Das Durchschnittsalter war 2013 in Großstädten am niedrigsten (West: 42,8 Jahre, Ost: 43,3 Jahre). In den anderen Kreistypen lag das Durchschnittsalter in Westdeutschland um 44 Jahre und in Ostdeutschland um 47,5 Jahre. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Entwicklung verläuft für West- und Ostdeutschland unterschiedlich. Seit 1993 ist der Frauenanteil in Großstädten in Ost- und Westdeutschland weiter gestiegen . Währenddessen hat er in den anderen Kreistypen in Westdeutschland abgenommen und in Ostdeutschland etwas zugelegt. Für die Entwicklung des Durchschnittsalters und einer Aufschlüsselung nach Ländern liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil erwerbstätiger Frauen in Voll- und Teilzeit in ländlichen im Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen, und in welchen Branchen sind erwerbstätige Frauen in ländlichen im Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen beschäftigt (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)? Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet? Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 waren 18,4 Millionen Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren bundesweit erwerbstätig, davon 6,6 Millionen in urbanen (Vollzeit: 57,7 Prozent, Teilzeit: 42,3 Prozent), 7,6 Millionen in semiurbanen (Vollzeit: 51,4 Prozent, Teilzeit: 48,6 Prozent) und 4,2 Millionen. in ländlichen Gemeinden (Vollzeit: 50,3 Prozent, Teilzeit: 49,7 Prozent). Weitere Differenzierungen nach Ländern, Ost- und Westdeutschland, Voll- und Teilzeit sind der nachstehenden Tabelle 1 zu entnehmen. Für eine Darstellung nach Branchen wird auf die Auswertung des Mikrozensus 2015 und deren Klassifikation nach Wirtschaftszweigen verwiesen. Zu möglichen Begründungen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11662 Tabelle 1: Erwerbstätige Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Voll und Teilzeitbeschäftigung (Ergebnisse des Mikrozensus) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher Existenzgründerinnen , Selbstständiger, weiblicher Führungskräfte und Betriebsleiterinnen in ländlichen im Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln )? Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet? Informationen zur „Selbstständigkeit von Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren“ sowie zu „Frauen in Führungspositionen im Alter von 15 bis 64 Jahren“ sind nachstehenden Tabelle 2 und 3 zu entnehmen. Die Einteilung der Regionstypen zur Beantwortung dieser Frage erfolgt gemäß Stadt-Land-Gliederung nach EUROSTAT-Kriterien. Zum Aspekt Existenzgründungen ist eine Aufschlüsselung nicht möglich, da hierzu eine eigenständige Berichterstattung nicht auf regionaler Ebene vorliegt. Zu möglichen Begründungen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Tabelle 2: Selbstständigkeit von Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren (Ergebnisse des Mikrozensus) Gebietsstand Insgesamt Anteil Zusammen Urbane Gemeinde Semiurban Gemeinde Ländlich Gemeinde Zusammen Urbane Gemeinde Semiurban Gemeinde Ländlich Gemeinde in 1000 in % Baden-Württemberg 164 50 83 31 100,0 30,6 50,7 18,7 Bayern 201 63 84 55 100,0 31,3 41,6 27,2 Berlin 92 92 - - 100,0 100,0 - - Brandenburg 38 5 18 15 100,0 13,4 47,1 39,5 Bremen 9 9 - - 100,0 100,0 - - Hamburg 41 41 - - 100,0 100,0 - - Hessen 97 35 47 15 100,0 35,9 48,8 15,3 Mecklenburg- Vorpommern 23 8 / 11 100,0 33,0 / 47,6 Niedersachsen 104 23 41 40 100,0 22,4 39,4 38,2 Nordrhein-Westfalen 245 126 98 21 100,0 51,3 40,0 8,7 Rheinland-Pfalz 56 10 28 18 100,0 17,1 50,6 32,3 Saarland 12 / 7 / 100,0 / 60,3 / Sachsen 64 28 24 11 100,0 44,7 37,8 17,5 Sachsen-Anhalt 26 7 8 11 100,0 25,6 30,9 43,5 Schleswig-Holstein 46 8 23 15 100,0 17,5 50,6 31,8 Thüringen 29 7 10 12 100,0 23,5 34,5 42,0 Deutschland 1247 514 476 257 100,0 41,2 38,2 20,6 Früheres Bundesgebiet 974 367 411 196 100,0 37,6 42,2 20,1 Neue Länder 273 147 65 61 100,0 53,9 23,7 22,4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11662 Tabelle 3: Frauen in Führungspositionen (= ISCO08 - Hauptgruppe 1) im Alter von 15 bis 64 Jahren (Ergebnisse des Mikrozensus 2015) Gebietsstand Insgesamt Anteil an allen Führungskräften Zusammen Urbane Gemeinde Semiurban Gemeinde Ländlich Gemeinde Zusammen Urbane Gemeinde Semiurban Gemeinde Ländlich Gemeinde in 1000 in % Baden-Württemberg 71 19 41 12 26,7 29,6 26,9 23,0 Bayern 88 30 37 21 28,5 31,7 29,3 23,9 Berlin 30 30 - - 37,9 37,9 - - Brandenburg 20 / 10 7 35,4 / 33,6 37,9 Bremen / / - - / / - - Hamburg 17 17 - - 34,6 34,6 - - Hessen 44 16 22 6 29,1 35,3 26,7 24,8 Mecklenburg-Vorpommern 11 / / 5 41,6 / / 43,1 Niedersachsen 40 10 18 12 28,4 32,0 28,2 26,3 Nordrhein-Westfalen 89 44 36 9 26,1 27,8 24,0 27,5 Rheinland-Pfalz 22 / 11 7 27,8 / 27,6 28,7 Saarland / / / / / / / / Sachsen 30 11 14 6 33,6 32,2 37,7 28,9 Sachsen-Anhalt 14 / / 6 34,9 / / 34,7 Schleswig-Holstein 14 / 7 / 29,7 / 26,9 / Thüringen 17 / 6 6 36,2 / 38,5 34,2 Deutschland 515 204 209 102 29,4 32,1 28,1 27,6 Früheres Bundesgebiet 394 149 173 72 27,9 30,7 26,8 25,4 Neue Länder 121 56 35 30 36,0 36,3 36,5 35,0 / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug - = nichts vorhanden 5. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Landwirtschaft beschäftigt, und wie viele landwirtschaftliche Betriebe werden von Frauen geleitet (bitte nach Betriebsgröße, konventionellen und Öko-Betrieben sowie nach Bundesländern und Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln )? Daten zu den Arbeitskräften in landwirtschaftlichen Betrieben werden u. a. im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen erhoben. Die aktuellsten derzeit vorliegenden Zahlen hierzu stammen aus der Agrarstrukturerhebung 2013. In den nachfolgenden Tabellen 5 und 6 sind die in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen nach ihrem Geschlecht und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Betriebsgröße für das Jahr 2013 aufgeführt. Daten zur Beschäftigung von Frauen in der Unterscheidung nach konventionell bzw. ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 5: In landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigte Personen nach Geschlecht und Ländern Region/Land Arbeitskräfte1) in ldw. Betrieben (in 1.000) männlich weiblich insgesamt BW 106,3 75,3 181,6 BY 152,4 89,2 241,6 BE 0,2 0,1 0,2 BB 25,3 14,1 39,4 HB 0,2 0,2 0,5 HH 2,2 1,1 3,3 HE 32,2 20,5 52,7 MV 17,0 7,9 25,0 NI 88,5 51,7 140,2 NW 72,0 44,4 116,4 RP 53,9 36,7 90,5 SL 2,2 1,3 3,5 SN 21,9 12,8 34,8 ST 16,1 7,7 23,8 SH 29,7 15,0 44,6 TH 14,4 8,0 22,3 D insg. 634,5 386,1 1.020,5 Ostdeutschland 94,9 50,6 145,5 Westdeutschland 539,6 335,4 874,9 1) Voll- und teilbeschäftigte Familienarbeitskräfte, ständige familienfremde Arbeitskräfte und nichtständige Familienarbeitskräfte. Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2013 Tabelle 6: In landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigte Personen nach Geschlecht und Betriebsgröße In Betrieben mit ldw. genutzter Fläche von … bis unter … ha Arbeitskräfte1) in ldw. Betrieben (in 1.000) männlich weiblich insgesamt unter 5 55,7 47,4 103,1 5 - 10 66,3 36,8 103,1 10 - 20 96,0 52,5 148,5 20 - 50 132,1 78,0 210,1 50 - 100 108,0 65,8 173,8 100 - 500 118,1 78,5 196,6 500 - 1.000 23,9 11,9 35,8 1.000 und mehr 34,4 15,2 49,6 Insgesamt 634,5 386,1 1.020,5 1) Voll- und teilbeschäftigte Familienarbeitskräfte, ständige familienfremde Arbeitskräfte und nichtständige Familienarbeitskräfte. Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2013 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11662 In der nachfolgenden Tabelle 7 werden Betriebsleitungen bzw. Geschäftsführungen landwirtschaftlicher Betriebe nach ihrem Geschlecht und aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Regionen für das Jahr 2013 aufgeführt. Daten zur Zahl der von Frauen geleiteten landwirtschaftlichen Betriebe in Abhängigkeit von der Betriebsgröße liegen nicht vor. Tabelle 7: Betriebsleiter bzw. Geschäftsführer landwirtschaftlicher Betriebe nach Geschlecht und Bundesland Region/Land Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung in ldw. Betrieben (in 1.000) männlich weiblich insgesamt BW 39,3 3,1 42,4 BY 86,4 6,9 93,3 BE 0,0 0,0 0,1 BB 4,4 1,0 5,4 HB 0,1 0,0 0,2 HH 0,6 0,1 0,7 HE 15,5 1,5 17,0 MV 4,0 0,7 4,7 NI 36,8 2,7 39,5 NW 31,5 2,8 34,3 RP 17,0 2,1 19,1 SL 1,1 0,2 1,2 SN 5,2 1,1 6,3 ST 3,7 0,6 4,2 SH 12,2 1,1 13,3 TH 2,9 0,6 3,4 D insg. 260,5 24,6 285,0 Ostdeutschland 20,2 4,0 24,1 Westdeutschland 240,5 20,5 261,0 Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2013 6. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in ländlichen im Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)? Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet? Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nach Grad der Verstädterung und aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland wird in der nachfolgenden Tabelle 8 dargestellt. Methodische Hinweise: Der Verdienstabstand wird als prozentualer Abstand des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Frauen zu dem der Männer berechnet. Dies entspricht nicht dem Gender Pay Gap, den das Statistische Bundesamt nach EU-Definition ausweist. Hier werden anders als beim Gender Pay Gap nach EU-Definition Arbeitsverhältnisses des öffentlichen Dienstes im Abschnitt P Erziehung und Unterricht nicht einbezogen, dafür aber Arbeitsverhältnisse im Abschnitt A Land- und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Forstwirtschaft, Fischerei. Des Weiteren gehen auch Arbeitsverhältnisse in Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ein. Tabelle 8: Bruttostundenverdienste nach Grad der Verstädterung im April 2014 für die Wirtschaftszweige A-S Land-Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich (Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014) Insgesamt Frauen Männer Verdienst - abstand Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel % Deutschland Insgesamt 37 153 16,97 18 092 14,84 19 060 18,99 22 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 14 237 18,15 6 872 15,44 7 365 20,67 25 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 13 521 15,95 6 533 13,53 6 988 18,20 26 gering besiedelt 1,5 5 223 13,95 2 331 12,15 2 891 15,41 21 Früheres Bundesgebiet (einschließlich Berlin) Insgesamt 32 178 17,46 15 591 15,11 16 587 19,67 23 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 12 820 18,61 6 156 15,75 6 664 21,27 26 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 11 740 16,46 5 641 13,85 6 099 18,87 27 gering besiedelt 1,5 4 095 14,52 1 845 12,47 2 250 16,20 23 Neue Länder Insgesamt 4 975 13,80 2 501 13,21 2 474 14,41 8 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 1 416 13,92 716 12,84 701 15,03 15 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 1 781 12,56 892 11,53 889 13,58 15 gering besiedelt 1,5 1 128 11,90 486 10,94 642 12,63 13 Schleswig-Holstein Insgesamt 1 141 15,62 571 14,11 570 17,14 18 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 293 16,18 143 14,28 150 17,99 21 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 526 15,17 273 13,39 253 17,09 22 gering besiedelt 1,5 182 13,08 85 12,03 97 13,99 14 Hamburg Insgesamt 1 018 19,48 491 17,11 526 21,68 21 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 912 19,24 435 16,62 477 21,63 23 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 - - - - - - - gering besiedelt 1,5 - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11662 Insgesamt Frauen Männer Verdienst - abstand Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel % Niedersachsen Insgesamt 3 467 16,06 1 675 14,05 1 792 17,94 22 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 989 18,57 462 15,39 526 21,37 28 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 1 277 14,76 621 12,79 656 16,63 23 gering besiedelt 1,5 780 13,23 365 11,55 415 14,70 21 Bremen Insgesamt 372 17,67 168 15,11 204 19,77 24 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 334 17,33 147 14,44 187 19,61 26 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 - - - - - - - gering besiedelt 1,5 - - - - - - - Nordrhein-Westfalen Insgesamt 7 977 17,32 3 868 15,04 4 109 19,47 23 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 3 768 18,00 1 812 15,27 1 956 20,53 26 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 2 810 15,88 1 352 13,51 1 458 18,08 25 gering besiedelt 1,5 557 15,18 241 12,86 317 16,94 24 Hessen Insgesamt 2 917 18,68 1 414 16,04 1 502 21,16 24 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 1 130 21,12 541 17,55 589 24,39 28 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 1 191 16,99 565 14,32 627 19,40 26 gering besiedelt 1,5 280 14,13 128 12,35 152 15,63 21 Rheinland-Pfalz Insgesamt 1 674 16,47 821 14,47 853 18,40 21 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 409 18,60 194 15,61 215 21,30 27 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 739 15,61 365 13,50 374 17,67 24 gering besiedelt 1,5 305 13,28 142 11,57 163 14,77 22 Baden-Württemberg Insgesamt 5 405 18,12 2 615 15,24 2 790 20,82 27 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 1 620 19,17 787 15,90 833 22,26 29 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 2 548 17,70 1 199 14,43 1 350 20,61 30 gering besiedelt 1,5 696 16,04 308 13,32 388 18,21 27 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Insgesamt Frauen Männer Verdienst - abstand Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel % Bayern Insgesamt 6 254 17,73 2 986 15,17 3 269 20,07 24 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 1 997 19,80 953 16,39 1 044 22,92 28 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 2 394 17,02 1 150 14,24 1 244 19,60 27 gering besiedelt 1,5 1 240 14,74 550 12,70 690 16,36 22 Saarland Insgesamt 468 16,66 222 14,35 246 18,75 23 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 108 16,71 52 14,27 55 19,00 25 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 255 16,26 117 13,48 138 18,63 28 gering besiedelt 1,5 55 15,51 26 13,66 28 17,23 21 Berlin Insgesamt 1 486 16,86 760 15,72 726 18,05 13 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 1 261 16,26 630 14,86 631 17,67 16 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 - - - - - - - gering besiedelt 1,5 - - - - - - - Brandenburg Insgesamt 929 14,19 465 13,72 464 14,67 6 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 179 13,83 98 13,23 81 14,56 9 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 395 13,57 184 12,35 211 14,63 16 gering besiedelt 1,5 222 12,16 100 11,57 123 12,63 8 Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt 629 13,47 320 12,99 310 13,96 7 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 194 14,02 98 13,12 96 14,94 12 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 172 11,56 95 10,77 77 12,53 14 gering besiedelt 1,5 173 11,26 76 10,49 96 11,87 12 Sachsen Insgesamt 1 659 13,81 832 12,96 828 14,67 12 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 629 14,13 309 12,63 319 15,58 19 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 609 12,26 298 11,16 311 13,32 16 gering besiedelt 1,5 226 11,38 101 10,45 125 12,13 14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11662 Insgesamt Frauen Männer Verdienst - abstand Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst Anzahl Bruttostunden - verdienst 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel 1 000 arithm. Mittel % Sachsen-Anhalt Insgesamt 873 13,85 443 13,48 430 14,24 5 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 212 13,30 108 12,48 103 14,17 12 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 282 12,66 148 11,98 134 13,40 11 gering besiedelt 1,5 264 12,64 111 11,60 153 13,39 13 Thüringen Insgesamt 884 13,58 441 13,02 443 14,14 8 Grad der Verstädterung 1,2 dicht besiedelt 1,3 203 13,92 102 13,21 101 14,63 10 mittlere Besiedlungsdichte 1,4 324 12,32 168 11,33 156 13,38 15 gering besiedelt 1,5 243 11,81 99 10,40 144 12,78 19 1) Ohne Beschäftigungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes der Wirtschaftszweige "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung ; Sozialversicherung" und "Erziehung und Unterricht" da eine regionale Zuordnung unterhalb der Länderebene nicht möglich war. 2) vormals Stadt-Land-Gliederung 3) vormals städtisch 4) vormals halbstädtisch 5) vormals ländlich Quelle: Statistisches Bundesamt, Sonderauswertung der VSE 2014 Tabelle 8 zeigt einen geringeren Abstand zwischen den Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern in ländlichen Räumen als in städtischen bzw. halbstädtischen bezogen auf Gesamtdeutschland. Dabei zeichnen die statistischen Daten nur ein unvollständiges Bild, weil die Beschäftigungsverhältnisse im Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht sowie im öffentlichen Dienst nicht enthalten sind. Hier sind aber mehrheitlich Frauen mit guten Einkommensperspektiven tätig . Hinter dem geringeren Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im ländlichen Raum steht eher eine Erwerbsbeteiligung von Frauen mit guten Einkommensperspektiven , während Frauen mit schlechten Einkommensperspektiven (bspw. gering qualifizierte Frauen) nicht am Erwerbsleben teilnehmen. So zeigt eine qualitative Studie zur familieninternen Arbeitsteilung und zu Erwerbsentscheidungen in ländlichen Räumen, die im Rahmen des Projekts „LandFrauen- Stimmen für die Zukunft“ des Deutschen LandFrauenVerbandes e. V. (gefördert vom BMFSFJ von 2012 bis 2014), dass Frauen im ländlichen Raum häufig mit weiten Fahrwegen zwischen Wohn- und Arbeitsort, nicht ausbildungsadäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten und unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten mit eingeschränkten Öffnungszeiten konfrontiert sind. Hinzu kommen Leitvorstellungen nach denen Frauen hauptverantwortlich für Sorgearbeiten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Diese im ländlichen Raum stärker ausgeprägten Faktoren haben einen negativen Einfluss auf Entscheidungen zur Erwerbstätigkeit von Frauen. Zur Information über die Zusammenhänge und zur Sensibilisierung von Frauen, Männern und Unternehmen im ländlichen Raum bildet der Deutsche LandFrauenVerband mit finanzieller Förderung des BMFSFJ (2013 bis 2015) sogenannte Equal Pay Beraterinnen aus. Insbesondere informieren sie Frauen und Männer im ländlichen Raum über die Folgen erwerbsbiografischer Entscheidungen, wie beispielsweise die Auswirkungen von Berufswahl, Teilzeit, Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Dabei kooperieren sie mit Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern, um die Gleichstellung voranzubringen. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nicht erwerbstätiger beziehungsweise arbeitsuchender Frauen im ländlichen in Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)? Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet? Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 waren 821 000 Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren erwerbslos, davon 365 000 in urbanen, 311 000 in semiurbanen und 144 000 in ländlichen Gemeinden. Die Erwerbslosenquote betrug 5,2 Prozent in urbanen, 3,9 Prozent in semiurbanen und 3,4 Prozent in ländlichen Gemeinden. Nach Bundesländern differenzierte Angaben sind nachstehender Tabelle 9 zu entnehmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11662 Tabelle 9: Weibliche Erwerbslose nach Gebietsstand und Bundesländern (Ergebnisse des Mikrozensus 2015) Zu den Gründen der regionalen Unterschiede wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nicht erwerbstätiger beziehungsweise arbeitsuchender alleinerziehender Frauen im ländlichen in Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)? Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet? Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2015 waren bundesweit von 2,33 Millionen alleinerziehenden Müttern 175 000 arbeitsuchend, das entspricht einem Anteil von 7,5 Prozent. Weitere Ergebnisse sind nachstehender Tabelle 10 zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11662 Tabelle 10: Alleinerziehende Mütter nach Bundesländern und Gebietsstand (Ergebnisse des Mikrozensus) Zu den Gründen der regionalen Unterschiede wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu den Gründen der regionalen Unterschiede wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Risiko der Altersarmut von Frauen im Vergleich zu Männern, und wie hoch ist das Risiko für Kinderarmut im ländlichen in Vergleich zu städtischen und halbstädtischen Räumen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln )? Worin sind bestehende regionale Unterschiede begründet? Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Armutsrisikoindikatoren in der genannten räumlichen Differenzierung vor. 10. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in frauenfördernder und unterstützender Infrastruktur wie beispielsweise Frauenhäuser zwischen ländlichen, halbstädtischen und städtischen Regionen (bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln; bitte mit Begründung)? Im Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, der Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (Bundestagsdrucksache 17/10500) wurde das gesamte bestehende Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder durch quantitative und qualitative Daten zu den vorhandenen Unterstützungsangeboten in allen Ländern abgebildet. Demnach gab es zum Jahreswechsel 2011/2012 in Deutschland für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder 353 Frauenhäuser sowie mindestens 41 (teilweise einem Frauenhaus oder einer Fachberatungsstelle angegliederte ) Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Hinsichtlich der einzelnen Länderprofile wird auf die Seiten 119 ff. des Berichtes verwiesen. Eine weitergehende Differenzierung nach Gebietsstand erfolgt nicht. 11. Wie viele Kinder kommen nach Kenntnis der Bundesregierung auf einen Kitaplatz im ländlichen im Vergleich zu halbstädtischem und städtischem Raum (bitte nach Kindern unter und über drei Jahren sowie nach Ganz- und Halbtagskita aufschlüsseln; bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln), und wird damit das Ziel der Bundesregierung einer flächendeckenden Garantie auf einen Kitaplatz auch in ländlichen Räumen erreicht? Zum ersten Teil der Frage 11 hat die Bundesregierung Kenntnis über die Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuungsangeboten. Folgende Tabellen 11 und 12 stellen jeweils die Anteile der Kinder unter 3 Jahren und zwischen 3 und 5 Jahren in ländlichen und städtischen Räumen zum Stichtag 1. März 2015 sowie die Anteile der Kinder unter 3 Jahren und zwischen 3 und 5 Jahren in ländlichen und städtischen Räumen nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang zum Stichtag 1. März 2015 dar. Ergebnisse dazu, wie viele Plätze in den Regionen zur Verfügung stehen, inwieweit Plätze belegt oder nicht belegt werden und inwieweit elterliche Wünsche aufgrund fehlender Plätze erfüllt bzw. nicht erfüllt werden können, liegen nicht vor. Die in § 24 Absatz 2 und 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII geregelten Rechtsansprüche auf Förderung in einer Kindertagespflege für Kinder von einem bis unter drei Jahren sowie für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt gelten bundesweit. Zuständig für die Bedarfsplanung und -erfüllung ist der jeweilige Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11662 Tabelle 11: Anteile der Kinder unter 3 Jahren und zwischen 3 und 5 Jahren in ländlichen und städtischen Räumen zum Stichtag 1. März 2015 *Berücksichtigt sind nur Jugendamtsbezirke, in denen Daten zu den beiden Raumkategorien vorliegen Quote Ländlicher Raum Städtischer Raum Schleswig-Holstein 31,4 30,7 33,2 Niedersachsen 28,3 26,2 29,5 Nordrhein-Westfalen 25,8 23,3 26,1 Hessen 29,7 26,6 27,8 Rheinland-Pfalz 30,6 31,6 31,8 Baden-Württemberg 27,8 21,4 26,9 Bayern 27,5 23,9 29,7 Sachsen 50,6 52,4 46,2 Sachsen-Anhalt 57,9 59,0 57,5 Thüringen 52,3 52,5 56,9 Westdeutschland 28,2 25,7 29,0 Ostdeutschland 51,9 55,1 49,8 Deutschland 32,9 35,8 29,6 Schleswig-Holstein 93,1 93,6 92,5 Niedersachsen 94,7 94,0 93,2 Nordrhein-Westfalen 94,4 92,4 94,1 Hessen 93,5 94,6 94,6 Rheinland-Pfalz 97,2 97,9 97,6 Baden-Württemberg 95,4 95,6 95,6 Bayern 93,5 92,7 94,9 Sachsen 96,8 96,6 94,8 Sachsen-Anhalt 96,0 96,2 95,6 Thüringen 97,2 97,3 96,4 Westdeutschland 94,4 93,9 94,7 Ostdeutschland 96,5 96,5 95,2 Deutschland 94,8 94,7 94,7 Anteil der Kinder zwischen 3 und 5 Jahren in Kita und Kindertagespflege Anteil der Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Kita und Kindertagespflege Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 12: Anteile der Kinder unter 3 Jahren und zwischen 3 und 5 Jahren in ländlichen und städtischen Räumen nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang zum Stichtag 1. März 2015 *Berücksichtigt sind nur Jugendamtsbezirke, in denen Daten zu den beiden Raumkategorien vorliegen bis zu 25 Stunden mehr als 25 bis zu 35 Stunden mehr als 35 Stunden bis zu 25 Stunden mehr als 25 bis zu 35 Stunden mehr als 35 Stunden Ländlicher Raum 31,3 35,4 33,3 41,7 35,3 23,0 Städtischer Raum 6,8 22,0 71,2 20,2 31,5 48,3 Ländlicher Raum 44,4 31,7 23,9 60,1 23,0 16,9 Städtischer Raum 18,8 33,2 48,1 34,4 32,1 33,5 Ländlicher Raum 19,7 32,2 48,1 9,1 44,6 46,3 Städtischer Raum 13,1 31,9 54,9 5,8 43,7 50,6 Ländlicher Raum 16,0 32,4 51,6 14,9 34,3 50,8 Städtischer Raum 14,3 33,1 52,5 16,7 36,9 46,4 Ländlicher Raum 9,7 29,3 61,0 6,0 29,1 64,9 Städtischer Raum 8,2 35,3 56,5 5,4 35,0 59,6 Ländlicher Raum 19,7 58,2 22,1 2,6 79,4 17,9 Städtischer Raum 18,0 54,0 28,0 1,5 79,1 19,4 Ländlicher Raum 45,0 32,7 22,3 34,7 40,6 24,7 Städtischer Raum 29,6 34,5 35,9 22,3 39,6 38,1 Ländlicher Raum 5,3 15,2 79,5 4,0 15,3 80,7 Städtischer Raum 6,9 17,0 76,1 5,2 17,5 77,2 Ländlicher Raum 12,4 8,1 79,5 8,8 6,4 84,8 Städtischer Raum 11,9 9,6 78,5 8,0 7,2 84,8 Ländlicher Raum 4,9 4,9 90,2 2,8 4,3 92,9 Städtischer Raum 3,8 4,3 91,9 1,8 3,4 94,8 Ländlicher Raum 35,8 34,5 29,7 35,1 37,9 26,9 Städtischer Raum 17,9 35,2 46,9 12,0 48,0 40,0 Ländlicher Raum 5,3 18,1 76,6 3,7 19,1 77,2 Städtischer Raum 7,1 12,9 79,9 5,0 13,4 81,6 Ländlicher Raum 19,3 25,6 55,0 23,9 31,2 44,9 Städtischer Raum 17,3 33,9 48,8 11,7 46,9 41,3 Schleswig-Holstein Bayern Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Hessen Nordrhein-Westfalen Niedersachsen städtischerländlicher Raum wöchentliche Betreuungszeit der unter 3-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen wöchentliche Betreuungszeit der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen Deutschland Ostdeutschland (mit Berlin) Westdeutschland Thüringen Sachsen-Anhalt Sachsen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11662 12. Wie viele Pflegeplätze kommen nach Kenntnis der Bundesregierung auf einen Pflegefall im ländlichen im Vergleich zu halbstädtischem und städtischem Raum im Verhältnis zum Anteil Hochbetagter (bitte nach Pflegestufe und ambulanten und stationären Angeboten aufschlüsseln; bitte nach Bundesländern sowie Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)? Zur regionalen Verteilung der Pflegeplätze zwischen ländlichem und städtischem Raum liegen der Bundesregierung keine aktuellen statistischen Daten vor. 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der weiblichen im Vergleich zu männlichen Aktiven in Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe, selbstorganisierten Projekten und Initiativen (bitte nach Bundesländern , Ost- und Westdeutschland, städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum sowie nach Altersstruktur aufschlüsseln)? Bitte auch nach folgenden Bereichen aufschlüsseln: a) Politik, Parteien und Gewerkschaften b) Sport c) Kirche und Hilfsorganisationen (einschließlich Arbeit mit Geflüchteten) d) Soziales und Gesundheit (einschließlich Sozialverbände) e) Katastrophenschutz und Sicherheit (einschließlich Feuerwehr und Technisches Hilfswerk) f) Kita, Bildung und Schule g) Freizeit, Kultur, Kunst und Musik (einschließlich Musikvereine) h) Nachbarschaftsinitiativen und Selbsthilfegruppen. Die Ergebnisse des Vierten Freiwilligensurveys (2014) zeigen, dass der Anteil freiwillig bzw. ehrenamtlich engagierter Frauen in der Wohnbevölkerung Deutschlands ab 14 Jahren etwas unter dem der Männer liegt (Simonson, Vogel & Tesch-Römer 2017). Bei den Frauen beträgt die Engagementquote 41,5 Prozent , bei den Männern 45,7 Prozent. Männer sind sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland anteilig häufiger freiwillig engagiert als Frauen. Der Anteil der freiwillig bzw. ehrenamtlich engagierten Männer beträgt in Ostdeutschland 41,5 Prozent , in Westdeutschland 46,8 Prozent. Von den Frauen sind in Ostdeutschland 35,7 Prozent und in Westdeutschland 42,9 Prozent freiwillig engagiert. Im ländlichen Raum liegt die Engagementquote sowohl für Frauen (mit 42 Prozent ) als auch für Männer (mit 49 Prozent) etwas höher als im städtischen Raum mit 41,4 Prozent (Frauen) bzw. 44,1 Prozent (Männer). Das heißt, dass es in ländlichen Kreisen einen größeren Unterschied zwischen den Engagementquoten von Männern und Frauen gibt als in städtischen Gebieten. Differenziert man nach Siedlungsstruktur zwischen vier Kategorien, zeigt sich auf Basis des Freiwilligensurveys 2014, dass der Anteil freiwillig bzw. ehrenamtlich Engagierter unter den Frauen in allen siedlungsstrukturellen Kreistypen signifikant niedriger ausfällt als unter den Männern. In den kreisfreien Großstädten (Engagementquote Männer: 40,7 Prozent, Engagementquote Frauen: 37,5 Prozent) und den städtischen Kreisen (Engagementquote Männer: 46,4 Prozent, Engagementquote Frauen: 44,5 Prozent) sind die Geschlechterunterschiede etwas geringer als in den ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen (Engagementquote Männer: 49,9 Prozent, Engagementquote Frauen: 42,1 Prozent) und den dünn besiedelten ländlichen Kreisen (Engagementquote Männer: 48 Prozent, Engagementquote Frauen: 42 Prozent). Hervorzuheben ist auch, dass der höchste Anteil von Frauen, die sich freiwillig engagieren, in städtischen Kreisen zu finden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Ländern differenziert zeigt sich auf der Grundlage des Freiwilligensurveys 2014, dass Männer in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland sowie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen signifikant häufiger freiwillig engagiert sind als Frauen: In Baden-Württemberg engagieren sich 49,8 Prozent der Männer und 46,6 Prozent der Frauen freiwillig. In Bayern engagieren sich 51 Prozent der Männer und 43,7 Prozent der Frauen freiwillig. In Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich 47,1 Prozent der Männer und 38,7 Prozent der Frauen freiwillig. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich 42,9 Prozent der Männer und 39,2 Prozent der Frauen freiwillig. Im Saarland engagieren sich 49,6 Prozent der Männer und 43,3 Prozent der Frauen freiwillig. In Sachsen engagieren sich 41,6 Prozent der Männer und 35,2 Prozent der Frauen freiwillig. In Sachsen-Anhalt engagieren sich 40,3 Prozent der Männer und 34 Prozent der Frauen freiwillig. In Thüringen engagieren sich 45,4 Prozent der Männer und 33,4 Prozent der Frauen freiwillig. In den übrigen Ländern lassen sich keine statistisch signifikanten Geschlechterunterschiede feststellen: Berlin (Engagementquote Männer: 38 Prozent, Engagementquote Frauen: 36,4 Prozent) Brandenburg (Engagementquote Männer: 40,4 Prozent, Engagementquote Frauen: 37 Prozent) Bremen (Engagementquote Männer: 42,3 Prozent, Engagementquote Frauen: 42,2 Prozent) Hamburg (Engagementquote Männer: 35,3 Prozent, Engagementquote Frauen: 36,6 Prozent) Hessen (Engagementquote Männer: 46,1 Prozent, Engagementquote Frauen: 42,7 Prozent) Niedersachsen (Engagementquote Männer: 47,1 Prozent, Engagementquote Frauen: 45,3 Prozent) Rheinland-Pfalz (Engagementquote Männer: 50 Prozent, Engagementquote Frauen: 46,6 Prozent) Schleswig-Holstein (Engagementquote Männer: 43,5 Prozent, Engagementquote Frauen: 42 Prozent). Nach Altersgruppen betrachtet zeigt der Freiwilligensurvey 2014, dass die Geschlechterdifferenz hinsichtlich der Beteiligung im freiwilligen bzw. ehrenamtlichen Engagement in der Gruppe der 65-Jährigen und Älteren am höchsten ist: Während der Anteil der Männer, die sich in dieser Altersgruppe in den letzten zwölf Monaten freiwillig engagiert haben, bei 39,6 Prozent liegt, beträgt der Anteil freiwillig Engagierter bei den Frauen in dieser Altersgruppe 29,7 Prozent; er liegt also fast zehn Prozentpunkte darunter. In den jüngeren Altersgruppen sind die Unterschiede weniger deutlich ausgeprägt: Bei den 14- bis 29-Jährigen beträgt der Anteil freiwillig bzw. ehrenamtlich engagierter Frauen 45 Prozent; der Anteil der freiwillig engagierten Männer liegt in dieser Altersgruppe bei 48,7 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/11662 Von den 50- bis 64-Jährigen üben 42,9 Prozent der Frauen und 48,3 Prozent der Männer eine freiwillige Tätigkeit aus. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind Frauen mit 48,1 Prozent zu einem etwas höheren Anteil als Männer (45,8 Prozent) freiwillig engagiert. Der Freiwilligensurvey 2014 zeigt auch, dass sich Männer und Frauen zu unterschiedlichen Anteilen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen freiwillig engagieren. Im Bereich der Politik und der politischen Interessenvertretung engagieren sich 5 Prozent der Männer und 2,3 Prozent der Frauen freiwillig. Im Bereich der beruflichen Interessenvertretung außerhalb des Betriebs sind 3,4 Prozent der Männer und 1,6 Prozent der Frauen freiwillig bzw. ehrenamtlich engagiert. Im Bereich Sport und Bewegung engagieren sich 19,6 Prozent der Männer und 13,1 Prozent der Frauen freiwillig. Damit liegt für diesen Bereich die größte geschlechtsspezifische Differenz vor. Größere Geschlechterunterschiede finden sich ebenfalls (jeweils zugunsten der Frauen) für den kirchlichen oder religiösen Bereich (in diesem Bereich sind 5,8 Prozent der Männer und 9,4 Prozent der Frauen freiwillig engagiert), für den sozialen Bereich (in diesem Bereich sind 7,4 Prozent der Männer und 9,5 Prozent der Frauen freiwillig engagiert) sowie für den Bereich Schule oder Kindergarten (in diesem Bereich sind 7,4 Prozent der Männer und 10,7 Prozent der Frauen freiwillig engagiert) sowie (zugunsten der Männer) für den Bereich Unfall- oder Rettungsdienst und freiwillige Feuerwehr (in diesem Bereich sind 4,8 Prozent der Männer und 1,1 Prozent der Frauen freiwillig engagiert). Im Bereich Freizeit und Geselligkeit engagieren sich 6,8 Prozent der Männer und 4,8 Prozent der Frauen freiwillig, im Bereich Kultur und Musik sind 8,8 Prozent der Männer und 9,2 Prozent der Frauen freiwillig bzw. ehrenamtlich engagiert. Freiwilligendienste: Bundesfreiwilligendienst: Der Anteil der weiblichen und männlichen Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie die Aufschlüsselung nach Ländern für die Jahre 2016 und 2017 kann den nachstehenden Tabellen 13 und 14 entnommen werden. Die Zahlen für das Jahr 2017 werden sich wegen noch eingehender Bundesfreiwilligendienst-Vereinbarungen stark verändern. Eine Aufschlüsselung nach den angefragten Bereichen sowie nach ländlichem, halbstädtischem und städtischem Raum ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 13: Bundesfreiwillige im Dienst 2016, Stand: 2. März 2017 Bundesfreiwillige im Dienst 2016* Altersgruppe ► < 27 27-50 51-65 >65 Alle Altersgruppen Anrede ► ▼ Bundesland Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Schleswig- Holstein 675 570 1.245 60 68 128 31 28 59 2 4 6 769 670 1.439 Hamburg 464 302 766 71 28 99 14 14 28 2 0 2 551 344 895 Niedersachsen 2.107 1.517 3.624 133 153 285 55 92 147 6 11 17 2.301 1.772 4.074 Bremen 173 135 309 15 16 31 9 11 19 1 0 1 198 162 360 Nordrhein- Westfalen 4.502 3.537 8.039 318 375 693 142 149 290 10 15 25 4.971 4.076 9.047 Hessen 840 704 1.545 113 97 211 36 39 75 5 4 8 995 845 1.839 Rheinland-Pfalz 591 447 1.037 75 70 145 24 28 52 2 3 5 692 547 1.240 Baden- Württemberg 2.517 2.143 4.660 292 250 542 66 58 123 6 12 18 2.881 2.462 5.343 Bayern 1.765 1.461 3.226 150 130 281 35 54 89 6 7 13 1.956 1.652 3.608 Saarland 151 123 274 23 23 46 4 8 12 0 1 1 178 155 333 Berlin 431 324 755 218 191 409 173 203 376 8 10 18 829 728 1.557 Gesamt West 14.217 11.262 25.478 1.469 1.401 2.870 588 683 1.271 47 67 114 16.321 13.412 29.733 Brandenburg 242 234 476 388 306 693 320 274 594 13 20 34 963 834 1.797 Mecklenburg- Vorpommern 230 205 434 269 310 579 245 326 570 12 8 20 755 848 1.603 Sachsen 599 491 1.090 831 538 1.369 689 543 1.232 50 62 112 2.169 1.635 3.804 Sachsen-Anhalt 251 221 472 495 346 841 421 340 760 17 25 42 1.184 931 2.115 Thüringen 257 203 460 473 366 839 411 355 766 34 37 70 1.174 960 2.135 Gesamt Ost 1.578 1.354 2.932 2.456 1.866 4.322 2.085 1.837 3.922 126 152 278 6.245 5.208 11.453 Bund Gesamt 15.795 12.615 28.410 3.925 3.266 7.192 2.673 2.519 5.193 173 219 392 22.566 18.620 41.186 * Da es sich um Durchschnittwerte handelt, treten rundungsbedingte Summenabweichungen auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/11662 Tabelle 14: Bundesfreiwillige im Dienst 2017, Stand: 2. März 2017 Bundesfreiwillige im Dienst 2017* Altersgruppe ► < 27 27-50 51-65 >65 Alle Altersgruppen Anrede ► ▼ Bundesland Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Frau Mann Gesamt Schleswig- Holstein 533 423 956 42 58 100 14 14 29 1 2 3 591 497 1.087 Hamburg 312 202 514 43 25 68 8 10 18 2 3 5 365 239 604 Niedersachsen 1.495 1.129 2.623 92 123 215 35 51 86 3 4 6 1.625 1.306 2.931 Bremen 121 107 228 15 15 30 3 4 6 1 1 2 140 127 267 Nordrhein- Westfalen 3.189 2.597 5.785 244 267 511 83 86 169 6 7 13 3.521 2.957 6.478 Hessen 606 480 1.085 93 65 158 15 23 38 1 3 4 715 571 1.286 Rheinland-Pfalz 392 300 692 64 54 118 8 13 22 1 5 6 465 372 837 Baden- Württemberg 1.843 1.579 3.421 207 217 424 44 32 76 4 7 11 2.098 1.834 3.932 Bayern 1.299 1.102 2.401 110 101 212 24 24 48 3 4 8 1.436 1.232 2.668 Saarland 112 96 208 12 20 32 1 2 3 0 0 0 125 119 243 Berlin 346 300 647 169 149 318 112 136 248 7 7 15 635 593 1.228 Gesamt West 10.247 8.314 18.560 1.092 1.095 2.188 347 395 742 29 43 72 11.715 9.846 21.562 Brandenburg 166 203 369 268 209 476 215 192 407 12 13 25 661 616 1.277 Mecklenburg- Vorpommern 192 176 368 177 214 391 181 220 401 5 10 15 556 620 1.176 Sachsen 445 366 811 546 408 954 425 361 785 41 44 85 1.457 1.179 2.636 Sachsen-Anhalt 262 215 477 361 262 623 255 217 472 13 15 28 890 710 1.599 Thüringen 180 167 347 310 261 571 218 217 435 14 28 42 723 674 1.396 Gesamt Ost 1.246 1.127 2.373 1.660 1.354 3.015 1.294 1.207 2.501 86 110 196 4.286 3.798 8.084 Bund Gesamt 11.492 9.441 20.933 2.753 2.449 5.202 1.641 1.601 3.242 115 153 268 16.001 13.644 29.645 *Da es sich um Durchschnittwerte handelt, treten rundungsbedingte Summenabweichungen auf Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ, IJFD): Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ); Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) – aufgeteilt nach Geschlechtern, Altersstruktur und Einsatzfeldern. Eine Aufschlüsselung nach Stadt und Land wird statistisch nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 15: Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Jahrgang 2015/2016 Freiwillige insgesamt weiblich männlich davon 54.758 35.309 19.449 in Einrichtungen des politischen Lebens 168 78 90 Sport 1.993 671 1.262 Kirchengemeinden und Hilfsorganisationen1 557 315 242 Soziales und Gesundheit 28.595 18.028 10.517 Katastrophenschutz und Sicherheit 67 24 43 Kita, Bildung und Schule 19.027 13.418 5.609 Freizeit, Kultur, Kunst und Musik 1.408 917 491 Nachbarschaftsinitiativen und Selbsthilfegruppen 84 56 28 jünger als 18 Jahre 10.813 7.494 3.319 18 – 27 Jahre 43.945 27.815 16.130 Tabelle 16: Freiwillige im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ); Jahrgang 2015/16 Freiwillige insgesamt weiblich männlich davon 2.686 1.559 1.127 in der Kinder- und Jugendhilfe , Bildung und Schule 1.025 615 410 jünger als 18 Jahre 380 206 174 18 – 27 Jahre 2.306 1.353 953 Tabelle 17: Freiwillige im Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD); Jahrgang 2015/2016 Freiwillige insgesamt weiblich männlich 3.016 2.048 968 jünger als 18 Jahre 45 32 13 18 – 24 Jahre 2.939 1.998 941 24 – 27 Jahre 32 18 14 Einsatzfelder im IJFD werden statistisch nicht erfasst. 1 hier sind kirchliche Einrichtungen im engeren Sinne erfasst, nicht Wohlfahrtsverbände, Kitas und Schulen in kirchlicher Trägerschaft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/11662 14. Welche weiteren Erkenntnisse und Studien sind der Bundesregierung zur Situation von Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen bekannt, beziehungsweise wann werden sie veröffentlicht? Das BMEL hat das Thünen-Institut für Ländliche Räume im Rahmen des „Monitoring Ländliche Räume“ mit einem Forschungsprojekt zur Lebensqualität in ländlichen Räumen beauftragt. Das Thünen-Institut hat dazu zwei Befragungen durchgeführt mit dem Schwerpunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daraus werden auch Ergebnisse zur Situation von Frauen und zu Geschlechterrollenvorstellungen in ländlichen Räumen erwartet. Die Befragungen wurden Ende 2016 abgeschlossen. Die Veröffentlichung erster Ergebnisse ist im Laufe des Jahres 2017 vorgesehen. Besonders hingewiesen sei hier auf abgeschlossene Studien mit besonderem Augenmerk auf die Situation von Frauen und Mädchen im ländlichen Raum der Ressortforschung : Perspektiven und Probleme von Frauen in ländlichen Räumen (Becker, H, Moser, A, Thünen-Institut 2006), Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel 1952, 1972, 1993 und 2012. Die Teilstudie „Ländliche Arbeitsmärkte: Chancen für Frauen – Frauen als Chance“ befasst sich dezidiert mit Frauen auf ländlichen Arbeitsmärkten (Tuitjer, G, Thünen Institut 2015), Jugend in ländlichen Räumen zwischen Bleiben und Abwandern. (Becker, H, Moser, A, Thünen-Institut 2013) sowie die abgeschlossenen Studien des Leibniz-Instituts für Länderkunde: SEMIGRA – Selective Migration and Unbalanced Sex Ratio in Rural Regions (2012), Abwanderung von Frauen aus ländlichen Regionen Europas (2014). Auf dem Infoportal www.zukunft.land des BMEL werden ausgewählte Studien und Publikationen vorgestellt. Zur ländlichen Entwicklungspolitik der Bundesregierung aus Sicht der Geschlechtergerechtigkeit 15. Welchem Verständnis von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit folgt die Bundesregierung, und wie findet es Eingang in die ländliche Entwicklungspolitik ? Die Bundesregierung berücksichtigt grundsätzlich bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 16. Sind Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung in folgenden Programmen zur Förderung ländlicher Entwicklung konzeptionell verankert (bitte mit Begründung)? a) EU-Struktur- und Investitionsfonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds b) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER), inklusive LEADER-Ansatz Die Fragen 16a und 16b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die gemeinsame Dachverordnung VO (EU) Nr. 1303/2013 für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“), zu der auch der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gehören, sieht in Artikel 7 als bereichsübergreifenden Grundsatz für alle ESI-Fonds die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Nichtdiskriminierung vor. Dementsprechend ist nach Artikel 27 Absatz 5 der Verordnung VO (EU) Nr. 1303/2013 für alle Programme vorgeschrieben, eine Beschreibung der Berücksichtigung dieses Grundsatzes vorzusehen. Bei den insgesamt 13 Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums der Länder (EPLR) finden sich Aussagen zur Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Grundsatzes zur Förderung der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung in der Beschreibung der Programmstrategie und in den Ausführungen zu Bewertungsthemen und -aktivitäten. Außerdem wurde auf nationaler Ebene eine Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung als Vorbedingung („Ex- Ante-Konditionalität“) festgelegt, die für eine Mittelzuweisung erfüllt sein muss. Die EPLR treffen auch in diesem Zusammenhang Aussagen, wie dies im konkreten Fall erfüllt wurde. Schließlich sind auch die Begleitausschüsse der Länder, welche die Durchführung der jeweiligen Programme und die Fortschritte beim Erreichen der Ziele prüfen, regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Gleichstellung und Nichtdiskriminierung besetzt. c) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt strukturschwache Regionen durch die Förderung von gewerblichen Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Maßnahmen im Bereich der Vernetzung und Kooperation von regionalen Akteuren. Damit stärkt die GRW das regionale Wachstum und trägt so zur Schaffung bzw. Sicherung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen bei. Die Durchführung der GRW obliegt den Ländern auf der Grundlage des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ sowie den ergänzenden Landesförderrichtlinien. Im Koordinierungsrahmen sind Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit nicht konzeptionell verankert . d) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Akteure der Region einschließlich lokaler Aktionsgruppen sind in die Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben und Projekten der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einzubeziehen. Das betrifft in Abhängigkeit von Zweckbestimmung und örtlichen Gegebenheiten auch die Einbeziehung von Frauen und Mädchen bei der Erarbeitung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten und Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden sowie bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/11662 der Dorfentwicklung. Besondere Bedeutung kommt dem LEADER-Ansatz (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale) zu, der es Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. e) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge Mit dem Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge hat der Bund von 2011 bis 2016 im Rahmen der Modellvorhaben der Raumordnung ausgewählte Regionen in ländlichen Räumen darin unterstützt, innovative Antworten auf den demografischen Wandel zu entwickeln und mit einer Regionalstrategie erforderliche Anpassungen vorausschauend und kooperativ zu gestalten. Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit ist bei allen MORO Programmen ein Grundsatz, aber hier nicht Gegenstand der Untersuchung. Die Ergebnisse des Aktionsprogramms sind in einem Leitfaden veröffentlicht worden: www.regionale-daseinsvorsorge.de/ produkte-und-veroeffentlichungen/publikationen-aus-dem-aktionsprogramm/. f) Modellvorhaben Land(auf)Schwung, bitte auch eingehen auf die Erkenntnisse des Vorgängerprogramms LandZukunft Das Modellvorhaben LandZukunft hat es den Modellregionen ermöglicht, eigene Ziele zu setzen und zusammen mit den Akteuren vor Ort Ideen für eine attraktive Region zu entwickeln. Die regionalen Akteure übernahmen von Anfang an die Verantwortung für den Entwicklungsprozess, an dem auch Frauen und Mädchen beteiligt waren. Da die regionalen Entscheidungsgremien eigenverantwortlich die Projekte auswählen und realisieren konnten, die für die Entwicklung erforderlich waren, ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit Auswahlkriterien waren. Gleiches betrifft auch das Modellvorhaben Land(auf)Schwung. g) Modellvorhaben „langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ Das Modellvorhaben nimmt keine geschlechtsspezifischen Differenzierungen vor. Die langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Regionen im Zuge des demografischen Wandels zielt auf eine hohe Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht. Bei der Durchführung des Modellvorhabens wird in den ausgewählten Regionen besonderer Wert auf die frühzeitige Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, von Familien sowie von Seniorinnen und Senioren bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen gelegt. h) Modellvorhaben chance.natur Ziel des Modellvorhabens war es, Synergien zwischen Naturschutz und ländlicher Entwicklung zu identifizieren und mit verschiedenen Projekten umzusetzen. Ein besonderer Bezug zu Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit war nicht vorgesehen. i) Städtebauförderung: Potenziale von Kleinstädten in peripheren Lagen Das Forschungsfeld „Potenziale von Kleinstädten in peripheren Lagen“ wird im Rahmen des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau “ durchgeführt. Es greift die besondere räumliche Bedeutung von Kleinstädten in peripheren Lagen mit ihren speziellen wirtschaftlichen, demografischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und sozialen Rahmenbedingungen auf. Modellhaft werden in acht Kleinstädten in einem gemeinsamen Prozess von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft Entwicklungspotenziale identifiziert und Zukunftsstrategien entwickelt. Der Prozess richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht. Durch den Einsatz innovativer Beteiligungsformate werden all diejenigen einbezogen, die sich in den Kommunen als Zukunftsgestalterinnen und Zukunftsgestalter engagieren. Die Modellvorhaben stehen stellvertretend für 917 peripher gelegene Kleinstädte bundesweit. Eine Förderung ist mit dem Forschungsfeld nicht verbunden. j) Städtebauförderung: Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke? Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ richtet sich gezielt an Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen. Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen ist die Sanierung sozialer Infrastruktur auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie grundsätzlich förderfähig. Dem Erhalt und Ausbau von Gemeinbedarfs - und Folgeeinrichtungen, wie zum Beispiel Bildungs- und Betreuungseinrichtungen , kommt als Standortfaktor in den Kommunen ein besonderer Stellenwert zu. In der Präambel zur Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung“ haben sich Bund und Länder dem Ziel der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Danach sollen Maßnahmen der Städtebauförderung so optimiert werden, dass sie sowohl unterschiedliche Ausgangsbedingungen von Frauen und Männern als auch unterschiedliche Auswirkungen von Maßnahmen der Städtebauförderung auf beide Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleichbehandlungen aufgedeckt und abgebaut werden. 17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Mittelabfluss im Rahmen der genannten Programme in Bereiche zur aktiven Frauenförderung auf dem Land und zur Förderung von Gleichstellungsprojekten (im Vergleich zum Gesamtvolumen), und welche der genannten Programme knüpfen eine Förderung daran, dass Frauen mindestens zur Hälfte durch die Mittel profitieren (bitte mit Begründung)? Eine Zuordnung des Anteils der Mittel, die explizit und ausschließlich der Frauenförderung und der Gleichstellung zugutekommen, ist nicht möglich, da Gleichstellung ggfls. als eines unter verschiedenen Zielen in den Projekten verfolgt wurde, für die Mittel im Einzelnen abgeflossen sind. 18. Ist Geschlechtergerechtigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung Grundlage der Entwicklung der genannten Programme? Wie hoch ist der Anteil der Frauen, die an der Ex-ante-Evaluierung der Programme beteiligt sind (beispielsweise im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz – PLANAK)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Zur Zusammensetzung des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) wird auf § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/11662 19. Werden die Programme nach Kenntnis der Bundesregierung (regelmäßig) auf ihre geschlechterspezifischen Auswirkungen ex-post evaluiert (bitte mit Begründung)? Wie hoch ist der Anteil von Frauen, die an dieser Evaluation beteiligt sind? Eine ex-post-Evaluation der Programme in Bezug auf ihre geschlechterspezifischen Auswirkungen ist nicht vorgesehen. 20. Wie stellt die Bundesregierung die geschlechterpolitische Sensibilisierung der politisch Mitwirkenden sicher, beispielsweise im Rahmen von Weiterbildungen und externen Beratungen? Die politisch Mitwirkenden handeln eigenverantwortlich. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sie zu beraten oder weiter zu bilden. 21. Welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen hat die Förderung über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt? Wie hoch war der Anteil der von einer Frau geführten landwirtschaftlichen Betriebe, die 2015 Direktzahlungen über die erste Säule der GAP erhalten haben, im Vergleich zu den von Männern geführten Betrieben (bitte nach Anzahl der Betriebe (Betriebsgröße, konventionellem und Öko-Landbau) sowie Höhe der Direktzahlungen aufschlüsseln)? Wie hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen 25 Jahren entwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 22. Wie setzt die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen des Partnerschaftsvertrages die in ELER festgeschriebene Gleichstellung und Nichtdiskriminierung auf Bundesebene um? In der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission für die Umsetzung der ESI-Fonds unter dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist in Sektion 1 B festgehalten , wie die Einhaltung der horizontalen Prinzipien und Politikziele für den Einsatz der ESI-Fonds gewährleistet wird. Für den Bereich der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung wird insbesondere Bezug genommen auf die Arbeitsgruppe „Gleichstellung“. 23. Wie setzt die Bundesregierung Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in der GAK nach ihrer Erweiterung 2015 um? Wann und mit welchem Ergebnis waren Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung Themen des PLANAK? Zugang zu Förderung im Rahmen der GAK ist nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden. Ebenso wenig erschwert die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht den Zugang zur Förderung. Die Änderung des GAK-Gesetzes im Oktober 2016 hat daran nichts geändert. Insofern waren Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung nicht Themen des PLANAK. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Ist in den Konsultationsverfahren der genannten Programme eine Beteiligung von Frauen(gruppen) nach Kenntnis der Bundesregierung obligatorisch festgeschrieben (bitte mit Begründung)? Gemäß delegierter Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, zu denen der ELER gehört, binden die Mitgliedstaaten relevante Partner in Konsultationsverfahren zur Vorbereitung und Durchführung der Programme ein. Bei der Einbindung von Partnern sollen die Mitgliedstaaten die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und die Nichtdiskriminierung anstreben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Länder, die für die Umsetzung der ELER- Förderung in Deutschland zuständig sind, in diesem Rahmen obligatorisch die Beteiligung von Frauen(gruppen) vorschreiben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16a und 16b verwiesen. 25. Wie hat sich der Schwerpunkt „Frauen und Mädchen in ländlichen Räumen“ der spanischen EU-Ratspräsidentschaft 2010 im Regierungshandeln fortgesetzt ? Die Bundesregierung hat sich in die Umsetzung des Schwerpunktes der spanischen Ratspräsidentschaft eingebracht. Die Ergebnisse sind in die weitere programmatische und politische Arbeit eingeflossen. 26. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in den Gremien zur Koordinierung der ländlichen Entwicklung (Arbeitsstab ländliche Entwicklung, Interministerielle Arbeitsgruppe Ländliche Räume, Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung ) sowie im neuen Referatszuschnitt Ländliche Entwicklung im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft? Die Ressorts, die Parlamentarische Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre in den Arbeitsstab ländliche Entwicklung entsenden, entscheiden eigenständig und nach Zuständigkeit. Der Arbeitsstab ländliche Entwicklung setzt sich paritätisch zusammen, vertreten sind PSt Peter Bleser (BMEL, Vorsitz), PSt Dr. Günter Krings (BMI), PSt’in Iris Gleicke (BMWi), PSt’in Annette Widmann-Mauz (BMG), PSt’in Dorothee Bär (BMVI) und PSt Florian Pronold (BMUB). Als Gäste eingeladen waren PSt Dr. Michael Meister (BMF) und PSt’in Anette Kramme (BMAS). In der Interministeriellen Arbeitsgruppe sind Unterabteilungsleitungen und Referate der Bundesregierung vertreten. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ist aufgrund der jeweiligen Besetzung und terminlicher Aspekte Veränderungen unterworfen . Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung ist ein paritätisch zusammengesetztes Gremium, dem sechs Frauen und sechs Männer angehören. In geheimer Wahl hat das Gremium einen Mann zum Vorsitzenden, eine Frau zur Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. In der neu geschaffenen Abteilung „Ländliche Räume, Strategische und politische Konzeptionen“ des BMEL sind aktuell 28 Frauen und 28 Männer tätig. Die aufgeführten Gremien sind keine Gremien nach dem Bundesgremiengesetz, weil sie weder Aufsichtsgremien sind noch der Berufungsvorschlag für mindestens eines ihrer Mitglieder dem Kabinett zur Kenntnis oder Zustimmung vorgelegt werden muss. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/11662 Zur geschlechtergerechten Weiterentwicklung der Förderpolitik nach 2020 27. Wie werden Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung Eingang in die Förderpolitik nach 2020 finden, um die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen in ländlichen Räumen zu verbessern, Chancengleichheit herzustellen und Vielfalt zu fördern? 28. Soll Gender Mainstreaming in allen Phasen der Konzeption, Umsetzung, Begleitung und Auswertung der Förderprogramme konsequent angewendet werden? 29. Wie soll Genderkompetenzbildung der in Programmentwicklung, Programmierung , Umsetzung und Bewertung Beteiligten und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern strukturell gefördert werden? Die Fragen 27 bis 29 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhanges zusammen beantwortet. Programme und Projekte für ländliche Räume werden durch die Kommunen, die Länder, den Bund und die Europäische Union gefördert. In Anlehnung an das Konzept der Agentur für Gleichstellung im ESF (Förderperiode 2007 bis 2013) zielt die Agentur für Querschnittsziele im ESF in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Auftrag der Bundesregierung darauf ab, Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe fachlich, inhaltlich sowie prozessual im ESF-Bundesprogramm zu verankern und zu begleiten. Die Bundesregierung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt im kontinuierlichen Austausch mit der Agentur, wie das Querschnittsziel Gleichstellung auch in der nächsten Förderperiode nach 2020 in den ESF-Programmen verankert werden kann. Die in der Antwort zu Frage 16 genannten Programme bilden einen Ausschnitt der Aktivitäten des Bundes für ländliche Räume, die durch weitere Programme und Projekte ergänzt werden. Entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist Gender Mainstreaming im Sinne der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen. Wie dies konkret geschieht, liegt in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Ressorts, die die Programme und Projekte federführend verwalten. Daher kann keine für die Bundesregierung einheitliche Antwort zur konkreten Ausgestaltung dieses Leitprinzips gegeben werden. Den Ressorts obliegt es auch, sich gegebenenfalls bei der Programmkonzeption oder für die Evaluation beraten oder schulen zu lassen. Dafür steht auf dem Markt ein breites Angebot an Beratungseinrichtungen zur Verfügung. Die Bundesregierung legt in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Der Erste Gleichstellungsbericht erschien 2011. Mit der Zielstellung von gleichen Wahlmöglichkeiten und gleich verteilten Chancen und Risiken von Frauen und Männern im Lebensverlauf bot er ein Muster für konsistente Gleichstellungspolitik . Der Zweite Gleichstellungsbericht, für den bisher das Gutachten der Sachverständigenkommission vorliegt, entwickelt die Lebensverlaufsperspektive weiter und bietet ein umfangreiches Set an Empfehlungen, an den sich konsistente Gleichstellungspolitik orientieren kann. Teil dieses Sets sind auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gleichstellung im ländlichen Raum. Das Engagement der Länder und Kommunen für Gleichstellung im ländlichen Raum unterstützt der Bund zum Beispiel mit dem Druck des Gleichstellungsatlas. Der aktuelle 3. Gleichstellungsatlas von 2017 ist ein Ergebnis der Bemühungen der Länder, regionale Unterschiede im täglichen Leben von Frauen und Männern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11662 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in vielen verschiedenen Lebensbereichen abzubilden. Er gibt auf Länder- und teilweise bis auf Kreisebene detailliert Auskunft darüber, an welchen Stellen Länder und Kommunen ansetzen können, um mehr Gleichstellung zu erreichen. Die Bundesregierung arbeitet eng mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) zusammen. Die BAG stärkt und vernetzt kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die sich, gerade auch in ländlichen Räumen, für Gleichstellung vor Ort einsetzen. Die Bundesregierung fördert konkrete Projekte der BAG. 30. Sollen Gender Budgeting in den Finanzierungsplänen der Fördermaßnahmen und aktive Frauenförderung obligatorisch eingeführt werden? Im Rahmen der fachlichen Verantwortung obliegt die Entscheidung, ob Gender Budgeting in den Finanzierungsplänen von Förderplänen außerhalb des Bundeshaushalts berücksichtigt werden soll oder nicht, der eigenen Verantwortung der Bundesministerien. Die obligatorische Einführung von Gender Budgeting war nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht, Gender Budgeting im Rahmen des Bundeshaushalts einzuführen. 31. Sollen im Rahmen von Evaluierungen auch Prüfungen auf geschlechterspezifische Wirksamkeit im Sinne übergeordneter gleichstellungspolitischer Ziele der Programme durchgeführt werden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 27 bis 29 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333