Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 20. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11663 18. Wahlperiode 23.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11374 – Gründung und Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses hat der Deutsche Bundestag im November 2016 die Gründung eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt “ beschlossen. Das Institut soll dem Beschluss nach an einer sächsischen Universität angesiedelt werden. Inzwischen berichteten mehrere Medien über die Gründung eines fast namensidentischen CDU-nahen „Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration“ in Dresden (siehe z. B. DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN vom 27. Januar 2017, DER TA- GESSPIEGEL vom 3. Februar 2017, taz.die tageszeitung vom 30. Januar und 21. Februar 2017 oder Sächsische Zeitung vom 25. Februar 2017). Das für die sächsischen Universitäten zuständige Wissenschaftsministerium in Dresden wurde von dem Beschluss einer Institutsgründung vollkommen überrascht und war nicht im Vorfeld einbezogen, wie aus einer Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachen auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorgeht (Landtagsdrucksache 6/8263). Die Namensähnlichkeit zwischen dem CDU-nahen Zentrum und dem noch zu gründenden Institut lässt sowohl die Fragesteller als auch die mediale Öffentlichkeit vermuten, dass das Bundesgeld nicht für ein überparteiliches wissenschaftliches Forschungsinstitut, sondern für eine konservative parteinahe „Denkfabrik“ genutzt werden soll. Zudem überrascht der vergleichsweise sehr hohe Betrag an Steuermitteln, der aus dem Bundeshaushalt in das Institut investiert werden soll, insbesondere angesichts des bislang fehlenden fundierten, wissenschaftlichen Konzepts. 1. Inwiefern sieht die Bundesregierung bei der Forschung zum Thema „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ Lücken, die durch das zu gründende Institut zu schließen sind? Aus Sicht der Bundesregierung sind Forschungsfragen zu den Kohäsionskräften moderner Gesellschaften hochaktuell. Mit dem Forschungsschwerpunkt „Kulturelle Vielfalt und Zivilgesellschaft“ im Rahmenprogramm für Geistes-, Kultur- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11663 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Sozialwissenschaften setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) maßgeblich auf Forschungsaktivitäten, die Beiträge zur Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts erforschen. Wichtig ist, diese Fragen interdisziplinär anzugehen; ein neuer Forschungsverbund bzw. ein neues Institut könnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Hierfür hat der Deutsche Bundestag im Haushalt 2017 im Geschäftsbereich des BMBF Mittel zur Verfügung gestellt . 2. Hat die Bundesregierung einen Überblick über bereits laufende Forschungsvorhaben zum Thema „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ erstellt? Wenn ja, wann genau wurde der Überblick erstellt, und was ist das Ergebnis? Wenn nein, auf welcher Basis kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass es zu diesem Thema eine mit Bundesgeld zu behebende Forschungslücke gibt, die der Gründung eines Instituts bedarf? Das BMBF plant ein Fachgespräch, das u. a. darauf abzielt, auf der Grundlage bereits laufender Forschungsaktivitäten in Deutschland relevante Forschungsfragen zu identifizieren, die ein Forschungsverbund bzw. ein Institut bearbeiten sollte. 3. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bezogen auf Gründung und Aufbau des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (bitte Zeitplan, voraussichtlichen Standort des Instituts sowie beteiligte Partnereinrichtungen und Hochschulen nennen)? Nach Auffassung der Bundesregierung soll der Gründungsprozess eines Forschungsverbundes bzw. eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ auf der Grundlage eines wissenschaftsbasierten Fachkonzeptes erfolgen. In dem mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten besetzten Fachgespräch sollen Forschungsbedarfe, Forschungsperspektiven und Umsetzungsmöglichkeiten ermittelt und diskutiert werden. Seitens der Bundesregierung gibt es darüber hinaus keine inhaltlichen, regionalen oder personellen Vorfestlegungen. 4. Welche Summen sollen in diesem und den nächsten Jahren für Aufbau und Ausbau des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ fließen – in den Medien ist die Rede von 37 Mio. Euro? Der Deutsche Bundestag hat zusätzliche Projektmittel und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 37 Mio. Euro, verteilt auf die Jahre 2017 bis 2022, zur Gründung eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ im Einzelplan 30 (Kapitel 3003 Titel 685 10 Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung) bereitgestellt. 5. Welche Vorfestlegungen gibt es seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung eines solchen Instituts bzw. Forschungsverbundes? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Soll ein einzelnes Institut oder ein Verbund mehrerer Forschungseinrichtungen gegründet werden? Es wird auf Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11663 7. Welchen Forschungsfragen soll sich das „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt “ widmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Welche Fachleute sollen bei der Eingrenzung der „forschungsleitenden Fragestellungen “ unterstützen und ein wissenschaftsbasiertes Konzept erarbeiten (siehe taz.die tageszeitung vom 21. Februar 2017)? Der Auswahlprozess von Expertinnen und Experten für das geplante Fachgespräch im BMBF läuft zurzeit. Üblicherweise werden Fachgespräche zur Vorbereitung von Fördermaßnahmen vom BMBF unter Mitwirkung des jeweiligen Fachprojektträgers vor- und aufbereitet. 9. Welche Institutionen und Personen sollen bei dem Fachgespräch zur Eingrenzung der Forschungsfragen und zur Erarbeitung eines wissenschaftsbasierten Konzeptes mitwirken (siehe taz.die Tageszeitung vom 30. Januar 2017)? a) Wann wird das Fachgespräch stattfinden? b) Wer macht Vorschläge für die Einladung welcher nationalen und internationalen Experten, und wer wählt sie aus? c) Wer bereitet dieses Fachgespräch wissenschaftlich und politisch vor, und wer begleitet es? d) Wie werden die Ergebnisse dokumentiert? Wie werden die Ergebnisse in das weitere Verfahren zur Vergabe einbezogen ? Es wird auf Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Ist es zutreffend, dass das „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ die Einwanderungs- und Integrationspolitik an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft , zivilgesellschaftlichem Engagement und politisch-administrativer Praxis mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Ankunftsgesellschaft erforschen soll? Wenn ja, was heißt das konkret? Wenn nein, was soll es stattdessen erforschen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 11. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag bzw. den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung bei der Erarbeitung und Gründung des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalts “ einzubeziehen? Wenn nicht, warum nicht? Weitere Schritte werden nach Auswertung des o. g. Fachgesprächs festgelegt. 12. Ist der Eindruck zutreffend, dass außer der Überschrift „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und dem Standort Sachsen keinerlei konzeptionelle Grundlagen und auch keine Einbettung in die bestehende Forschungslandschaft zu diesem Thema vorliegen (wenn nein, bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11663 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Warum soll das Institut explizit an einer Universität in Sachsen entstehen? Hält die Bundesregierung auch andere Standorte für geeignet? Wenn ja, welche alternativen Standorte kommen in Frage, und werden sie geprüft? Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Vorfestlegung auf einen expliziten Standort. Es können auch bundesweit vorhandene Zentren und Institutionen mit Expertise auf dem Gebiet in die Fördermaßnahme einbezogen werden. 14. An welchem Tag hat die Bundesregierung das sächsische Wissenschaftsministerium über die geplante Institutsgründung in Kenntnis gesetzt? Das sächsische Wissenschaftsministerium hat vom Beschluss des Deutschen Bundestages Kenntnis. 15. Ab wann wird das sächsische Wissenschaftsministerium, das für die Universitäten im Freistaat Sachsen zuständig ist, in die Planungen involviert – Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange äußerte bereits „Befremden “ über „Konzeptionslosigkeit“ und die Tatsache, dass ihr Haus in die Planung nicht einbezogen ist (siehe DER TAGESSPIEGEL vom 3. Februar 2017)? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 16. Ist das sächsische Wissenschaftsministerium nach Kenntnis der Bundesregierung von der Notwendigkeit eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt “ überzeugt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Ab wann werden andere Wissenschaftsministerien der Länder einbezogen, damit sie sich bei der Diskussion um Gründung und Aufbau des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ beteiligen können? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 18. Sind die Gründung eines fast namensgleichen CDU-nahen „Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration“ in Dresden (siehe z. B. DRESDNER NEUESTE NACHRICHTEN vom 27. Januar 2017 oder DER TAGESSPIEGEL vom 3. Februar 2017) und die geplante Gründung eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ mit Bundesgeldern an einer sächsischen Universität bloße Zufälle oder besteht ein Zusammenhang? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Dresden bzw. in Sachsen eine Reihe von Initiativen, die sich z. B. mit Fragen gesellschaftlicher Teilhabe, Integration und Zusammenhalt beschäftigen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies dem Deutschen Bundestag bei seiner Entscheidung bekannt war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11663 19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder des CDU-nahen „Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration“ in Dresden an Gründung und Ausrichtung des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt “ mitwirken? Wenn nein, wie will die Bundesregierung dem Eindruck entgegenwirken, dass mit Bundesgeldern kein überparteiliches, wissenschaftliches Institut sondern eine konservative „Denkfabrik“ gefördert werden soll? Die Konzeptentwicklung für einen Forschungsverbund bzw. für ein „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ erfolgt in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren . Einzubeziehende Expertinnen und Experten werden nach fachlichen Gesichtspunkten im Sinne der o. g. notwendigen Interdisziplinarität ausgewählt. 20. Sind Prof. Dr. Werner J. Patzelt oder Dr. Joachim Klose oder andere Mitwirkende am CDU-nahen „Zentrum für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration“ bei der Vorbereitung des Fachgesprächs zur Eingrenzung der „forschungsleitenden Fragestellungen“ in irgendeiner Weise beteiligt, und worin besteht diese Beteiligung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 8 verwiesen. Der Bundesregierung ist die o. g. Initiative bekannt. 21. Gibt es personelle Vorentscheidungen oder Vorfestlegungen, welcher Professor das Forschungsinstitut leiten soll? Sind Berichte zutreffend, wonach Prof. Dr. Werner J. Patzelt damit betraut werden soll (siehe taz.die tageszeitung vom 21. Februar 2017) bzw. als federführend bei der Institutsgründung gilt (siehe DER TAGESSPIEGEL vom 3. Februar 2017)? Nein, es gibt keine Vorentscheidungen oder Vorfestlegungen. 22. Soll das Institut dazu dienen, parteipolitische Positionen wie den Aufruf von Politikern von CDU und CSU zu einer Leit- und Rahmenkultur (siehe www.epenportal.de/filemanager/storage/dokumente-23802/aufruf-zu-einerleit --und-rahmenkultur-30.09.2016.pdf), wissenschaftlich zu unterfüttern? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333