Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 24. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11699 18. Wahlperiode 27.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Susanna Karawanskij, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11481 – Umsetzung der Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes in Sachsen und Neugestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ in Torgau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes wurden im Jahr 1999 für zwei Gedenkstätten in Sachsen Festlegungen zur Schwerpunktsetzung hinsichtlich ihrer Thematik getroffen. Das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau setzt sich für die „Aufarbeitung des Unrechts in den verschiedenen Verfolgungsperioden des 20. Jahrhunderts ein. Es legt dabei den Schwerpunkt auf das Bewahren der Erinnerung an die Opfer der Wehrmachtjustiz “. In der Gedenkstätte Bautzen wiederum „soll das Unrecht in den beiden Bautzener Gefängnissen während der nationalsozialistischen Diktatur, der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur dokumentiert werden, wobei der Schwerpunkt auf der Information über das Unrecht zwischen 1945 und 1989 liegen wird“ (Bundestagsdrucksache 14/1569, Seite 21). Während des Zweiten Weltkrieges befanden sich in Torgau zwei von acht Wehrmachtgefängnissen: mit Fort Zinna das größte überhaupt und der Brückenkopf . Als das Reichskriegsgericht, das höchste Gericht der Wehrmachtjustiz, im August 1943 nach Torgau verlegt wurde, war die Stadt endgültig zur Zentrale von Wehrmachtjustiz und Wehrmachtstrafvollzug geworden. Hier wurden Tausende Kriegsdienstverweigerer, Deserteure, „Wehrkraftzersetzer“, Zwangsrekrutierte , „Kriegsverräter“ und Gegner des NS-Regimes aus den besetzten Gebieten gefangengehalten, für den „Bewährungseinsatz“ gedrillt oder verurteilt und hingerichtet. Seit Ende der 1990er-Jahre wird in Torgau eine Auseinandersetzung über die Erinnerung an diese Zeit, speziell über die Gestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ geführt. Zwar war festgelegt worden, dass an diesem zentralen Ort der NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg deren Verbrechen im Mittelpunkt stehen sollen, doch sind diese Vorgaben von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft nie umgesetzt worden. Erst im Jahr 2011 gelang es, sich im Rahmen der Stiftung auf eine Überarbeitung im ursprünglich vereinbarten Sinn zu einigen. Hierfür wurden jedoch vom Freistaat Sachsen keine Gelder bewilligt. Auf Drängen der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz kam es im Jahr 2015 mit der Verabschiedung eines Eckpunktepapiers zu einem neuen Einigungsversuch, der auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11699 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einen Zeitplan vorsah. Nachdem dieser jedoch nicht eingehalten wurde, ist eine konsensuale Realisierung der Ausstellungsüberarbeitung erneut in unabsehbare Ferne gerückt. Es ist folglich kaum zu erwarten, dass auch nur ein Opfer der NS-Militärjustiz an diesem zentralen Ort der Verfolgung eine angemessene Darstellung seines Verfolgungsschicksals erleben wird. Die Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz kündigte deshalb kürzlich ihre weitere Mitarbeit an der Neugestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ auf. Seit ihrer Gründung am 15. Februar 1994 ist die Stiftung Sächsische Gedenkstätten keiner Evaluation ihrer Arbeit und Funktionsweise unterzogen worden, wie das bei vergleichbaren Einrichtungen der Fall ist. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit der Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes aus dem Jahre 1999 (Bundestagsdrucksache 14/1569) legte die Bundesregierung erstmals einen institutionalisierten Rahmen für die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Gedenkstättenlandschaft in Deutschland vor. Diese Konzeption bildet seitdem Rahmen und Grundlage für eine – die Förderung durch das jeweilige Sitzland ergänzende – Gedenkstättenförderung durch den Bund. Sie beschränkt sich dabei darauf, grundsätzliche Förderkriterien, allen voran das zentrale Kriterium der Authentizität des Ortes, festzulegen, bei deren Vorliegen eine Förderung durch den Bund bewilligt werden kann. Zuweisungen einzelner Themen oder inhaltlicher Schwerpunkte an bestimmte Gedenkstätten enthält die Konzeption hingegen nicht. Vielmehr formuliert sie ausdrücklich: „Die Bundesregierung respektiert die politische Unabhängigkeit der Gedenkstätten.“ Dementsprechend obliegt es den einzelnen Gedenkstätten, Konzepte für ihre Arbeit und insbesondere ihre Dauerausstellungen zu erarbeiten und dabei sinnvolle, mit ihren wissenschaftlichen Gremien abgestimmte Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Wie es dem der Gedenkstättenkonzeption von 1999 als Anhang 2 beigefügten „Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland – Sachstand der bisherigen Förderung“ zu entnehmen ist, hat vor diesem Hintergrund das DIZ Torgau seinen Schwerpunkt auf das Bewahren der Erinnerung an die Opfer der Wehrmachtjustiz und die Gedenkstätte Bautzen ihren Schwerpunkt auf die Information über das Unrecht zwischen 1945 und 1989 gelegt. Die o. g. Gedenkstättenkonzeption aus dem Jahre 1999 wurde zwischenzeitlich im Zuge der 2008 erfolgten, fraktionsübergreifend durch den Deutschen Bundestag befürworteten Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes (Bundestagsdrucksache 16/9875) grundlegend überarbeitet und bezüglich ihrer Zielsetzung, Fördervoraussetzungen und Aussagen zur Struktur der geförderten Einrichtungen substantiell weiterentwickelt. Nach wie vor ist dabei wesentliche Grundaussage, dass jede Erinnerung an die Diktaturvergangenheit in Deutschland davon auszugehen hat, dass weder die nationalsozialistischen Verbrechen relativiert werden dürfen, noch das von der SED-Diktatur verübte Unrecht bagatellisiert werden darf. Es ist unverzichtbar, den Unterschieden zwischen NS-Herrschaft und SED-Diktatur Rechnung zu tragen. Bei den angesprochenen Einrichtungen handelt es sich um solche des Freistaats Sachsen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Verpflichtung zur Kontrolle der Mittelverwendung liegt daher zunächst beim Freistaat Sachsen. Der Bund kommt seiner Kontrollpflicht insbesondere durch seine Mitgliedschaft im Stiftungsrat, durch Vereinbarungen zur Erfolgskontrolle und durch die Prüfung einer sachgerechten Verwendung der zugewiesenen Mittel nach. Drucksache 18/11699 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11699 1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Umsetzung der Gedenkstättenkonzeption in Torgau speziell bezüglich der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ vor? Die Ausstellung „Spuren des Unrechts“ informiert über die Rolle der Torgauer Haftorte während der Zeit des Nationalsozialismus, der Zeit der sowjetischen Besatzung und der DDR. Es werden die Verbrechen des Wehrmachtsstrafsystems, der sowjetischen Speziallager Nr. 8 und Nr. 10 und des DDR-Strafvollzugs dargestellt . Neben einer historischen Aufarbeitung legt die Ausstellung besonderen Wert auf die Einbindung biographischer Einzelschicksale. Die Dauerausstellung wird aktuell grundlegend überarbeitet. Zum einen soll ihr Schwerpunkt deutlich auf der Darstellung der NS-Militärjustiz liegen, zum anderen soll sie durch Exponate und neue Medien zeitgemäßer gestaltet werden. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat in diesem Zusammenhang bereits mehrere Workshops durchgeführt , an denen Mitglieder der Gremien der Stiftung teilnehmen konnten. Die Erarbeitung, Überarbeitung und Neugestaltung von Dauerausstellungen im Bereich des historischen Gedenkens ist zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität stets mit einem langwierigen und diskursiven Beteiligungsverfahren verbunden . Die Bundesregierung übt hierbei aus gutem Grund größtmögliche Zurückhaltung , was zeitliche und inhaltliche Vorgaben betrifft. 2. Wurden bei der Umsetzung der Gedenkstättenkonzeption weitere Vereinbarungen mit dem Freistaat Sachsen und/bzw. der Stiftung Sächsische Gedenkstätten getroffen, und wenn ja, welche konkret (bitte Inhalte der Vereinbarungen als Anlage beifügen)? Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln bilden die Gedenkstättenkonzeption sowie die haushaltsrechtlichen Regelungen des Zuwendungsrechts. Mit Blick auf die institutionelle Förderung der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau wurde 2014 eine Vereinbarung mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten getroffen (s. Anlage 1). Danach übernimmt die Stiftung u. a. die Aufgabe der Verwendungsnachweis-Prüfung. 3. Wann und wie wurde seitens der Bundesregierung die Einhaltung der Festlegungen hinsichtlich der Schwerpunktsetzung in der Gedenkstättenkonzeption überprüft? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich/sind vorgesehen für den Fall der Nichtumsetzung der Schwerpunktfestlegungen der Gedenkstättenkonzeption? 7. Wurde seitens der Bundesregierung die Mittelverwendung im Sinne der Schwerpunktsetzungen der Gedenkstättenkonzeption geprüft, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 3, 4 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes bildet – sowohl in der ursprünglichen Fassung von 1999 als auch in ihrer Fortschreibung von 2008 – die förderrechtliche Grundlage für die Gedenkstättenförderung durch den Bund. Sie legt ihre Eckpunkte und Grundsätze fest und benennt die für eine Förderung relevanten Kriterien : nationaler / internationaler Stellenwert des Ortes, Authentizität des Ortes, Exemplarität für einen Aspekt der Verfolgungsgeschichte, Qualität des Projektkonzeptes und Kooperation von Einrichtungen. Diese Kriterien mit Leben zu füllen und aus ihnen in sich schlüssige und dem jeweiligen Gedenkort angemessene Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11699 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11699 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Konzepte zu entwickeln, obliegt sodann der jeweiligen Einrichtung. Dementsprechend handelt es sich bei den von den Fragestellern so genannten „Festlegungen“ nicht um Vorgaben der Bundesregierung. Diese so genannten „Festlegungen“ sind vielmehr Ist-Beschreibungen der Arbeit der Gedenkorte, die als Anlage 2 „Sachstand der bisherigen Förderung“ Aufnahme in die Gedenkstättenkonzeption von 1999 fanden. Eine Überprüfung dieser Schwerpunktsetzung ist daher weder erforderlich noch sachlich angemessen. Vielmehr entspricht es dem Verständnis der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, dass die durch den Bund geförderten Einrichtungen in ihrer Arbeit autonom bleiben und keinerlei politischer Einflussnahme unterliegen. Dies garantiert, dass kein staatlich verordnetes Geschichtsbild , sondern ein wissenschaftlich fundiertes und gesellschaftlich verankertes Erinnerungswesen gefördert wird. Davon unabhängig wird die Verwendung der durch den Bund bewilligten Projekt - bzw. institutionellen Mittel selbstverständlich im Rahmen der nach Projektabschluss bzw. jährlich durchgeführten Erfolgskontrollen überprüft. 5. In welcher Höhe wurden vom Bund auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption (Bundestagsdrucksache 14/1569) Fördergelder an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten für das DIZ Torgau und für die Gedenkstätte Bautzen ausgezahlt (bitte nach Jahren und Gedenkstätte angeben)? Die Mittel, welche die Bundesregierung im Zeitraum von 2007 bis 2017 auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption im Wege der Förderung an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten ausgereicht hat, werden in der Anlage 2 als Übersicht dargestellt. Die darin dargelegten Förderungen wurden überwiegend auf Grundlage der Gedenkstättenkonzeption von 2008 (Bundestagdrucksache 16/9875) ausgereicht . Da sich die Vorgänge der einzelnen Förderungen zum Teil bereits im Bundesarchiv befinden, war eine Darstellung älterer Förderungen in der kurzen Zeit nur in geringem Maße realisierbar. 6. Wie hat sich die Finanzierung der Ausstellung konkret entwickelt (bitte nach Jahr, Kosten und Verwendung aufschlüsseln)? Die Gedenkstätte Bautzen und das DIZ Torgau erhalten über die institutionelle Förderung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten jährlich anteilige Bundesmittel zur Umsetzung ihrer Gedenkstättenarbeit im Sinne des Errichtungsgesetzes und des Gedenkstättenkonzeptes als Ganzes. Die jährliche Mittelverwendung wird jeweils vom Stiftungsrat beschlossenen und im Wirtschaftsplan nach entsprechenden Haushaltstiteln gegliedert dargelegt. Eine nach einzelnen Ausstellungen aufgeschlüsselte Mittelverwendung der Gedenkstätten liegt der Bundesregierung nicht vor. 8. Sieht die Bundesregierung in der bisherigen Ausstellung „Spuren des Unrechts “ die im Gedenkstättenkonzept vorgenommene Schwerpunktfestlegung bei diesem Thema als umgesetzt an, und wie begründet sie ihre Auffassung ? 9. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass auf Schloss Hartenfels bis zum Jahr 2013, neben einem Vorraum zur Stadt- und Gefängnisgeschichte , eine thematische und räumliche Drittelung der Ausstellung existierte , so dass in der Konsequenz die Zeit nach 1945 deutlich umfassender dokumentiert war als die Verbrechen der NS-Militärjustiz und die Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz erst im Jahr 2013 erreichen konnte, dass die Fläche gleichmäßig geteilt ist? Drucksache 18/11699 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11699 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Genese dieser erinnerungspolitischen Auseinandersetzung vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag zwar in den Jahren 1997, 1998, 2002 und 2009 Beschlüsse zur Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz gefasst hat, in Torgau aber die ursprünglich vorgesehene Schwerpunktsetzung zugunsten dieser NS-Opfergruppe bis heute nicht umgesetzt wurde? 11. Sieht die Bundesregierung hierin eine Konterkarierung ihrer Konzeption zur Gedenkstättenförderung, und wie begründet sie ihre Auffassung? Die Fragen 8, 9, 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das DIZ steht vor der Herausforderung, die sich in Torgau überlagernden Unrechtstatbestände aus der Zeit des Nationalsozialismus, der sowjetischen Besatzung und der DDR angemessen aufzuarbeiten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Aufarbeitung der Verbrechen des Wehrmachtsstrafsystems, womit sich das DIZ im Sinne der Schwerpunktsetzung signifikant von anderen Gedenkstätten abhebt. Gleichwohl kommt es gerade auch in Torgau darauf an, allen Opfern einen würdigen Respekt zu zollen und Einzelschicksale nicht gegeneinander aufzurechnen . Insofern entspricht die Dauerausstellung dem Grundgedanken der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, so dass von einer „Konterkarierung“ nicht die Rede sein kann. 12. Ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundes an den Planungs- und Konzeptionsarbeiten zur Ausstellung „Spuren des Unrechts“ des DIZ Torgau beteiligt ? Die Bundesregierung ist nicht aktiv an der Planung und Konzeption der Ausstellung „Spuren des Unrechts“ beteiligt. Es entspricht auch nicht dem Selbstverständnis der Bundesregierung, sich an den Fachdebatten zur Konzeption der wissenschaftlich fundierten Ausstellungen in den von ihr geförderten Gedenkstätten zu beteiligen. 13. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V. mit der Begründung, dass die in der Vorbemerkung benannte Schwerpunktsetzung auf das Bewahren der Erinnerung an die Opfer der Wehrmachtsjustiz bis heute nicht umgesetzt wurde, die Mitarbeit am DIZ Torgau Anfang Dezember 2016 eingestellt hat? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? 14. Beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der Aufkündigung der Mitarbeit durch die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V. aktuell eine Überprüfung der Umsetzung der Gedenkstättenkonzeption (bitte begründen )? Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung war bislang nicht bekannt, dass die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V. die Mitarbeit am DIZ Torgau Anfang Dezember 2016 eingestellt hat. Das Ausscheiden einzelner Gremienmitglieder aus Einrichtungen in Landesträgerschaft legt eine Überprüfung der Umsetzung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes nicht nahe. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11699 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11699 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Ist der Bundesregierung die Stellungnahme des Vertreters des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinde in Sachsen im Beirat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Neugestaltung der Ausstellung „Spuren des Unrechts “ bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der dort vorgebrachten Kritik? Der Bundesregierung ist eine solche Stellungnahme bislang nicht bekannt. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass im Pendant Bautzen von 1989 bis 2016 überhaupt nicht an die Opfer der NS-Diktatur erinnert, sondern ausschließlich das Unrecht von 1945 bis 1989 dargestellt wurde? Die Bautzener Haftorte sind für die Zeit nach 1945, als Bautzen I der sowjetischen Geheimpolizei als Speziallager und Bautzen II dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR als Vollzugseinrichtung zur Inhaftierung „besonders gefährlicher Staatsfeinde“ diente, von herausragender historischer Bedeutung. Schwerpunkt der dortigen Gedenkstättenarbeit ist dementsprechend die Zeit zwischen 1945 und 1989. Zudem wird künftig durch das aktuell laufende Vorhaben „Konzeption der Dauerausstellung ‚Bautzen I und II im Nationalsozialismus. 1933-1945‘“, das seitens des Bundes mit Projektmitteln in Höhe von rund 230.000 Euro gefördert wird, auch an die nationalsozialistische Vergangenheit des Haftortes erinnert werden . Ein entsprechender Antrag auf Projektförderung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wurde unmittelbar nach Vorlage im Jahre 2014 bewertet und von BKM bewilligt. Mit der Eröffnung dieses Teils der Dauerausstellung ist nach derzeitiger Planung noch im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stiftung Sächsische Gedenkstätten seit ihrer Gründung keiner Evaluation ihrer Arbeit und Funktionsweise unterzogen worden ist, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung hat sich seit längerem dafür eingesetzt, die Arbeit und Funktionsweise der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zu evaluieren. Sie begrüßt daher den Beschluss des Stiftungsrats der Stiftung Sächsische Gedenkstätten vom 23. Januar 2017, die Arbeit der Stiftung einer Evaluation zu unterziehen. Drucksache 18/11699 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11699 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11699 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11699 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333