Deutscher Bundestag Drucksache 18/1170 18. Wahlperiode 15.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/942 – Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung im Bereich der Demografiepolitik Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Präambel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode wird der demografische Wandel als „tiefgreifende Herausforderung“ bezeichnet. Im Mittelpunkt der Demografiepolitik der Bundesregierung steht die Weiterentwicklung und Umsetzung der Demografiestrategie , die die schwarz-gelbe Vorgängerregierung im Jahr 2012 vorgelegt hat. Es sollen gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Sozialpartnern Lösungsansätze erarbeitet und Beiträge verabredet werden. Altersdiskriminierung soll aktiv bekämpft und Altersgrenzen überprüft und gegebenenfalls verändert werden . Es wird zudem ein Demografie-Check angekündigt, der alle Gesetzesvorhaben , Richtlinien und Investitionen daraufhin überprüft, welche Auswirkungen damit auf die kommenden Generationen verbunden sind. Der Koalition sei „bewusst, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die weltweit am schnellsten und am tiefgreifendsten vom demografischen Wandel betroffen sind. Eine rasch alternde Bevölkerung muss ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen anpassen, wenn sie im globalen Wettbewerb bestehen will.“ Die sozialen Sicherungssysteme müssten den „demografischen Notwendigkeiten“ angepasst werden „- es geht um sichere Arbeitsplätze, wirtschaftliche Dynamik , gerechte Teilhabe und eine hohe Lebensqualität“. Ein strategisches Vorgehen , eine klare Leitlinie und Vorhabenplanung werden daraus noch nicht erkennbar. Die Demografiepolitik der Bundesregierung gleicht einer Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen. Mit der Kleinen Anfrage sollen Erkenntnisse über die Umsetzung und die Zeitpläne der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verabredeten Vorhaben gewonnen werden. 1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Demografiestrategie, und gibt es Pläne für einen weiteren Demografiebericht oder Demografiegipfel? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. April 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Wenn ja, mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung versteht den demografischen Wandel als langfristige und übergreifende Gestaltungsaufgabe. Gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Drucksache 18/1170 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sozialpartnern gestaltet sie eine Politik für alle Generationen und fördert den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Mit der Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministers des Innern im April 2012 Ziele und Handlungsfelder definiert, um die Chancen und Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, ressort- und ebenenübergreifend zu nutzen und zu gestalten. Ziel der Demografiestrategie ist es, den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren, den Wohlstand in unserem Land dynamisch fortzuentwickeln und die Menschen in ihren Lebensläufen zu stärken. Zentraler Bestandteil der Demografiestrategie ist ein Dialog- und Arbeitsgruppenprozess mit Gestaltungspartnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Bundesregierung wird die Demografiestrategie weiterentwickeln. Sie setzt auf einen handlungs- und lösungsorientierten Ansatz und wird dazu den bestehenden ressort- und ebenenübergreifenden Dialog- und Arbeitsgruppenprozess fortsetzen. Ergebnisse des Dialog- und Arbeitsgruppenprozesses sollen im Rahmen von zwei Veranstaltungen im Frühjahr 2015 und Frühjahr 2017 vorgestellt werden. 2. In welcher Form soll die Demografiestrategie weiterentwickelt werden? Welches Bundesministerium wird die Federführung für die Demografiestrategie übernehmen? Welche konkreten Finanzmittel sind für die Umsetzung der Demografiestrategie vorgesehen (bitte Einzelplan und Titel angeben)? Werden die bisherigen Arbeitsgruppen fortgeführt, und wenn nein, warum nicht? Wird es neue Arbeitsgruppen geben, und wenn ja, welche? Welche Arbeitsschwerpunkte verfolgen diesbezüglich die beteiligten Fachministerien im Einzelnen? Die Bundesregierung hat sich bislang darauf verständigt, den Dialog- und Arbeitsgruppenprozess unter der Koordinierung des Bundesministeriums des Innern weiterzuentwickeln. Die Planungen für die Fortentwicklung der Arbeitsgruppen , Arbeitsschwerpunkte und zu beteiligenden Gestaltungspartner hat der Staatssekretärsausschuss „Demografie“ in seiner Sitzung am 4. April 2014 beschlossen . Die konkreten Arbeitsprogramme werden auf der Grundlage dieser Planungen im nächsten Schritt gemeinsam mit den Gestaltungspartnern erarbeitet . Der Dialogprozess zur Demografiestrategie wird mit folgenden zehn Arbeitsgruppen fortgesetzt: Handlungsfeld „Familie als Gemeinschaft stärken“ Arbeitsgruppe 1: Gute Partnerschaften für starke Familien Arbeitsschwerpunkte: Umsetzung von Partnerschaftlichkeit in: ● Erwerbstätigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ● Fürsorge, Kinderbetreuung und -erziehung, Pflege, ● Organisation von Familienleben, ● familiäre Lebensqualität. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1170 Arbeitsgruppe 2: Jugend gestaltet Zukunft Arbeitsschwerpunkte: ● Belange junger Menschen und nachfolgender Generationen in die Demogra- fiestrategie einbringen, ● Weiterentwicklung der eigenständigen Jugendpolitik, ● junge Menschen gewinnen, den demografischen Wandel mitzugestalten, ● Förderpotenziale identifizieren und erschließen, ● Zusammenhalt der Generationen stärken. Handlungsfeld „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“ Arbeitsgruppe: Arbeit und Gesundheit Arbeitsschwerpunkte: ● Gesundheit bei der Arbeit/Prävention und Umgang mit erkrankten Beschäf- tigten, ● Unternehmensservice Demografie: ● Einführung einer integrierten Beratung von kleinen und mittleren Unterneh- men durch Kammern, Sozialversicherungsträger und Sozialpartner, ● alters- und alternsgerechte Arbeitsgestaltung: Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und von Handlungsoptionen. Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ Arbeitsgruppe 1: Selbstbestimmtes Leben im Alter Arbeitsschwerpunkte: ● lokale Infrastruktur für ein selbstständiges Leben im Alter: Beratung, Begeg- nung zwischen den Generationen, freiwilliges Engagement, haushaltsnahe Dienstleistungen, ● altersgerechter Umbau, technische Unterstützung und förderliches Wohnumfeld für ein selbstständiges Leben im Alter, ● gesund älter werden – Prävention und Gesundheitsförderung im Alter, ● bedürfnisgerechtes Lebensumfeld für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sowie pflegende Angehörige auf lokaler Ebene; neue Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure, bürgerschaftliches Engagement, ● lokale Zivilgesellschaft im demografischen Wandel. Arbeitsgruppe 2: Allianz für Menschen mit Demenz Arbeitsschwerpunkte: ● Die Gesamtvereinbarung zur Verbesserung der Lebenssituation von Men- schen mit Demenz und ihren Angehörigen wird im Frühjahr 2014 von den Gestaltungspartnern unterzeichnet. Sie ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einer nationalen Demenzstrategie. Die Umsetzung der Agenda erfolgt durch die Gestaltungspartner der Allianz in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen . Dieser Prozess wird durch die Arbeitsgruppe begleitet. Ein erster Fortschrittsbericht soll im Jahr 2016 vorgelegt werden. ● Die Geschäftsstelle Demenz im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft- liche Aufgaben (BAFzA) unterstützt die Umsetzung der Agenda. Drucksache 18/1170 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Handlungsfeld „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“ Arbeitsgruppe: Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern Arbeitsschwerpunkte: ● Einrichtungen und Angebote der Daseinsvorsorge, ● regionale Wirtschaftsentwicklung, ● Standards und Normen, ● interkommunale Kooperation, ● Integration vor Ort, ● nachhaltige Anpassung von Infrastrukturen. Handlungsfeld „Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sichern“ Arbeitsgruppe 1: Mobilisierung aller Potenziale zur Sicherung der Fachkräftebasis Arbeitsschwerpunkte: ● berufliche Integration von Arbeitslosen und Qualifizierung junger Erwachse- ner ohne Berufsabschluss, ● Aktivierung von Frauen, auch aus der Stillen Reserve. Arbeitsgruppe 2: Ausländisches Arbeitskräftepotenzial erschließen und Willkommenskultur schaffen Arbeitsschwerpunkte: ● Werben um Fachkräfte im Ausland, ● Willkommenskultur in Unternehmen, Verwaltungen und Gesellschaft stär- ken, ● Umsetzung der Erkenntnisse aus der in Auftrag gegebenen „Wirkungs- analyse des rechtlichen Rahmens für ausländische Fachkräfte“. Arbeitsgruppe 3: Bildungsbiografien fördern Arbeitsschwerpunkte: ● Etablierung einer an den individuellen Bildungs- und Erwerbsbiografien orientierten Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung mit den Themenfeldern Deskription der existierenden „Landschaft“ der Bildungsberatung , Formulieren der Rahmenbedingungen für die Etablierung des beschriebenen Bildungsberatungsangebots und Darstellung der Akteure der Bildungsberatung und ihrer Zusammenarbeit, ● Fortführung von ausgewählten Aktivitäten in den bisherigen Handlungsfeldern „Gute Startchancen für Kinder und Jugendliche“ und „Förderung der Durchlässigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung“. Handlungsfeld „Handlungsfähigkeit des Staates erhalten“ Arbeitsgruppe: Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner Arbeitgeber Arbeitsschwerpunkte: ● Entwicklung gemeinsamer Empfehlungen für Eckpunkte für eine Methodik für Personalbedarfsanalysen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1170 ● qualitative Weiterentwicklung des Pilotprojekts Langzeitkonten (Öffnung für weitere Ressorts, Ausdehnung der Ansparmöglichkeit von Überstunden und Flexibilisierung der Entnahmephase), ● Entwicklung einer Handlungsempfehlung für das „Führen in Teilzeit“, ● Entwicklung eines Rahmenkonzepts zur Weiterentwicklung für ein systema- tisches betriebliches Gesundheitsmanagement im Bund, ● Handlungsempfehlungen für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Arbeitgeber, ● Ausbau einer anerkennenden und wertschätzenden Verwaltungskultur. Die Ressorts sind für die Finanzierung der Umsetzung der Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppen eigenverantwortlich zuständig; die Maßnahmen sind innerhalb der jeweiligen Einzelpläne der Ressorts und im Rahmen der geltenden Finanzplanung zu finanzieren. Dabei gilt der Grundsatz der unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich. Einen speziellen Einzelplan und Titel zur Gesamtumsetzung gibt es nicht. 3. Welche Lösungen und Empfehlungen der bisherigen Arbeitsgruppen wurden von der Bundesregierung bereits umgesetzt? Welche konkreten Handlungsschritte plant die Bundesregierung, um gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Sozialpartnern die bereits vereinbarten und auf dem 2. Demografiegipfel im Mai 2013 vorgestellten Ergebnisse umzusetzen? Die Umsetzung der auf dem zweiten Demografiegipfel am 14. Mai 2013 gefundenen Empfehlungen und Lösungen erfolgt durch die Bundesregierung z. B. im Gesetzes- oder Verordnungswege oder – soweit die Gestaltungspartner (Länder, Kommunen, Sozialpartner, Verbände, Wirtschaft) selbst Beiträge übernommen haben – in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Bisher ist bereits eine Vielzahl von Lösungsansätzen in die Wege geleitet worden , die Umsetzung durch Bund und Gestaltungspartner wird fortgesetzt. Hierzu gibt die folgende Zusammenstellung einen Überblick: Arbeitsgruppe A.1: Familie als Gemeinschaft stärken (die Arbeitsgruppe wird fortgeführt als Arbeitsgruppe „Gute Partnerschaften für starke Familien“) ● Bund und Länder investieren in den Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Verbesserung der Betreuungsqualität. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 hat zu einem massiven Anstieg der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) geführt. Der Bund stellt den Ländern bis 2014 insgesamt 5,4 Mrd. Euro Bundesmittel für den U3-Ausbau zur Verfügung. Die Länder setzen ergänzend dazu eigene Mittel für den Ausbau ein. Ab dem Jahr 2015 wird der Bundesanteil an den Betriebskosten jährlich 845 Mio. Euro betragen. ● Die Bundesregierung wird die Familienpflegezeit weiterentwickeln. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht hierzu vor: „Wir werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen. Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden gesetzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln.“ Drucksache 18/1170 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● Im Bereich der Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für haushalts- und personennahe familienunterstützende Dienstleistungen entwickelt die Justus Liebig-Universität Gießen mit Unterstützung des Bundes Qualifizierungsmodelle für Dienstleistungen im Privathaushalt, mit denen ein berufspraktisches Profil vermittelt sowie Perspektiven im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen geschaffen werden sollen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart , wird eine Dienstleistungsplattform aufgebaut werden, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützender Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen leicht zu finden und in Anspruch zu nehmen sind. ● Mit dem Gesetz zum ElterngeldPlus werden Eltern berücksichtigt, die während des Elterngeld-Bezugs Teilzeit arbeiten. Ferner ist ein zusätzlicher Partnerschaftsbonus vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 13). ● Die Fortsetzung des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ wird derzeit erarbeitet. Die Initiative Lokale Bündnisse für Familie wird weitergeführt . ● Bundesregierung und Sozialpartner werden als verbindliches Zeichen gemeinsamer Verantwortung zukünftig regelmäßig eine Bericht „Familie und Arbeitswelt“ erstellen, der Fortschritte und Defizite dokumentiert und Handlungsempfehlungen abgibt. ● Im Bereich der kommunalen Familienzeitpolitik haben sich die Gestaltungspartner darauf verständigt, dass Zeitpolitik für Familien als kommunale Aufgabe systematisch und strukturell verankert werden soll. Der Bund unterstützt Kommunen in diesem Prozess aktiv und mit folgenden Maßnahmen: – Praxisleitfaden auf der Basis der Ergebnisse des Modellvorhabens „Kom- munale Zeitpolitik für Familien“. Der Leitfaden wird im Juni veröffentlicht und kommunalen Entscheidern und Lokalen Bündnissen zur Verfügung stehen. – Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln „Kosten-NutzenAnalyse einer kommunalen Familienzeitpolitik“, die anhand von Beispielberechnungen kommunalen Verantwortlichen und anderen Akteuren den Gewinn von Zeitpolitik belegt und ihnen somit als Argumentationsgrundlage und Motivation für Familienzeitpolitik dient (Veröffentlichung in Vorbereitung). – Großstadtinitiative „Neue Zeiten für Familie“, die sich zum Demografiegipfel im Mai 2013 auf Initiative von Oberbürgermeister Marcel Philipp (Aachen) gebildet hat und an der über 40 Großstädte mitwirken (Förderung durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Juli 2013 bis Ende 2014). Arbeitsgruppe B: Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten (die Arbeitsgruppe wird fortgeführt als Arbeitsgruppe „Arbeit und Gesundheit“) Themenschwerpunkte der Arbeitsgruppe sind Arbeit und Gesundheit im umfassenden Sinn. Im Zentrum steht die Frage, durch welche Maßnahmen es erreicht werden kann, dass Beschäftigte länger gesund, motiviert und qualifiziert arbeiten . Dabei wird die gesamte Kette der gesundheitlichen Unterstützung von Arbeitnehmern von der Prävention über die Früherkennung und die Heilbehandlung bis hin zur Rehabilitation und Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter in den Blick genommen. Alle davon betroffenen Sozialversicherungsträger, Kammern, Sozialpartner und Ressorts sind Mitglied in der Arbeitsgruppe, um Schwachstellen zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1170 Wichtige Ziele der Arbeitsgruppe sind u. a. ● eine konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzes, auch bei psychischer Be- lastung, sowie die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung; ● die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses sowie von Handlungs- empfehlungen zur alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung; ● die Entwicklung eines integrierten Beratungsangebots für kleine und mittlere Unternehmer durch Sozialversicherungsträger und Kammern; ● die Etablierung eines trägerübergreifenden Fallmanagements bei Langzeit- erkrankten. Bis zum zweiten Demografiegipfel im Mai 2013 wurden gemeinsam Themen und Ziele definiert und festgehalten. Bis Mai 2015 sollen konkrete Umsetzungsschritte festgelegt werden. In dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Ergebnisbericht wird dann ein Überblick über alle vereinbarten und bis dahin umgesetzten Maßnahmen gegeben werden. Der Arbeitsprozess der Arbeitsgruppe ist partizipativ angelegt. Das – sehr umfangreiche Themenfeld – soll gemeinsam mit den Ko-Vorsitzenden und den übrigen Gestaltungspartnern gemeinsam analysiert werden. Und auch für die am Ende stehende Vereinbarung konkreter Ziele wird Einstimmigkeit angestrebt. Ein solches Vorgehen ist zwar mit erhöhtem Zeit- und Diskussionsbedarf verbunden . Andererseits bietet es aber die Chance, die verschiedenen Sichtweisen und Lösungsvorschläge einzubeziehen. Die vereinbarten Ziele und Lösungen können dann wegen des breiten Konsenses in der Arbeitsgruppe mit höherer Wahrscheinlichkeit realisiert werden. Arbeitsgruppe C.1: Selbstbestimmtes Leben im Alter Die Arbeitsgruppe widmet sich den Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter auf lokaler Ebene. Im Rahmen des von der Arbeitsgruppe entwickelten strategischen Konzepts „Selbstbestimmt altern“ sind die Themen Beratung, Engagement, Wohnen und Wohnumfeld, Gesundheit, Unterstützung und Pflege untersucht und Handlungsempfehlungen formuliert worden. Die Arbeitsgruppe hat dabei sowohl die Potenziale im Blick, die durch ein längeres Leben und ein aktives Altwerden entstehen, als auch den Bedarf an Unterstützung und Hilfe für ältere Menschen. Die Arbeitsgruppe hat ihr Konzept unter das Leitbild „Sorgender Gemeinschaften “ gestellt – ein generationenübergreifendes Leitbild, das auf Zusammenarbeit , Beteiligung, gemeinsame Verantwortung und gegenseitige Hilfe setzt. Dieses Leitbild liegt den Maßnahmen zum selbstbestimmten Leben im Alter zugrunde (vergleiche Antwort zu Frage 7). Im Einklang mit den Empfehlungen des strategischen Konzepts „Selbstbestimmt altern“ stehen auch die Förderprogramme „Anlaufstellen für ältere Menschen“ und „Kommunale Beratungsstellen . Besser Leben im Alter durch Technik“, die, einmal allgemeiner, einmal spezifischer auf technische Unterstützung im Alltag zielend, das Ziel verfolgen, existierende Beratungsstrukturen auf lokaler Ebene bündelnd weiterzuentwickeln . Im Bereich Wohnen, Wohnumfeld und Mobilität ist neben den unten genannten Maßnahmen (vergleiche Antwort zu Frage 8) das novellierte Personenbeförderungsgesetz zu nennen, das den Aufgabenträgern die Anweisung gibt, grundsätzlich bis zum Jahr 2022 für eine vollständige barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu sorgen – auch dies entspricht einer Empfehlung der Arbeitsgruppe. Drucksache 18/1170 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quartiersbezogene Pflegearrangements werden durch das Pflege-Neuausrichtungs -Gesetz unterstützt, das u. a. die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, der Förderung des Auf- und Ausbaus von Selbsthilfegruppen sowie die Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die Pflege stärkt. Außerdem hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Verbänden eine „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet und einen Ausbildungspakt mit konkreten Vereinbarungen unterzeichnet (siehe Antwort zu Frage 14). Begleitet wurden die Diskussionen der Arbeitsgruppen durch die Aktivitäten der Bundesregierung im Rahmen des Wissenschaftsjahrs „Die demografische Chance“ auf Grundlage der Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft“. Arbeitsgruppe C.2: Allianz für Menschen mit Demenz Die Gestaltungspartner der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege haben sich bereits im Dezember 2012 auf eine Vielzahl konkreter Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis im Rahmen der Altenpflege verständigt , deren Umsetzung läuft. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten ist eine Geschäftsstelle eingerichtet worden. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind Leistungsverbesserungen im Volumen von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr eingeführt worden, insbesondere für die ambulante Pflege demenziell erkrankter Menschen. Erstmals übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen der ambulanten Pflegesachleistung Betreuungsleistungen zusätzlich zur Grundpflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Außerdem wurden Verbesserungen der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung in Pflegeheimen auf den Weg gebracht. Den Aufbau „Lokaler Allianzen für Menschen mit Demenz“ unterstützt die Bundesregierung mit dem Ziel, bis zum Jahr 2016 bundesweit 500 lokale Netzwerke zu etablieren. Für die Dauer von zwei Jahren erhält jedes ausgewählte lokale Netzwerk 10 000 Euro im Rahmen einer Zuwendung. Es geht um den Aufbau nachhaltiger kommunal basierter Unterstützungsstrukturen. Bereits seit 2012 werden zunächst in 23 Mehrgenerationenhäusern lokale Allianzen entwickelt . Im September 2013 haben 120 weitere Standorte verschiedener anderer Träger ihre Arbeit aufgenommen. Das Bewerbungsverfahren für die dritte Förderphase läuft noch bis Ende April 2014. Praxisbegleitung und Evaluation sowie Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit sind gestartet. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt Demenz werden laufende Modellvorhaben für die Unterstützung pflegender Angehöriger und für regionale Demenz-Netzwerke begleitet und evaluiert. Das Internetportal „Wegweiser Demenz“ wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Außerdem wurde es mit den Partnerseiten zur Bundesallianz und der lokalen Allianzen, die mit der Umsetzung der Agenda und dem Aufbau des Modellprogramms zu zentralen Informations- und Austauschplattformen werden, vernetzt. Mit einem E-Learning-Modul, das im Rahmen eines Projekts von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft entwickelt wird, sollen pflegende Angehörige bessere Unterstützung erfahren. Die Allianz für Menschen mit Demenz wird die im Rahmen der Demografiestrategie erarbeitete Agenda von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen in den nächsten Jahren umsetzen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1170 Arbeitsgruppe D: Entwicklung eines Nationalen Koordinierungsrahmens zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft (die Arbeitsgruppe wird fortgeführt als Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“) Die Arbeitsgruppe widmet sich den besonderen Herausforderungen, die der demografische Wandel an die Regionen und die Kommunen stellt. Sie hat im Jahr 2013 ein Indikatorensystem mit einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien zur Abgrenzung der vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen erarbeitet. Auf Grundlage dieser Methodik hat die Arbeitsgruppe die regional differenzierten Auswirkungen des demografischen Wandels bis zum Jahr 2030 mit den zu erwartenden spezifischen Entwicklungsnachteilen in den Bereichen Daseinsvorsorge und Wirtschaftskraft in mehreren Themenkarten dargestellt und im November 2013 veröffentlicht. Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgruppe auf acht fachübergreifende Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen zur Stärkung der Regionen verständigt , die im weiteren Arbeitsgruppenprozess handlungsleitend sein werden. Die Empfehlungen betonen die Notwendigkeit regionsspezifischer integrierter Planungs - und Lösungsansätze, die Konzentration auf die strategischen Handlungsfelder , die Intensivierung interkommunaler Kooperationen, die aktive Information und Einbindung der regionalen Akteure sowie die Eröffnung von Gestaltungsspielräumen durch Bund und Länder. Arbeitsgruppe E.1: Mobilisierung aller Potenziale zur Sicherung der Fachkräftebasis In der Arbeitsgruppe wurde auf dem zweiten Demografiegipfel beschlossen, 100 000 junge Erwachsene ohne Berufsausbildung für einen Einstieg in die Berufsausbildung zu gewinnen. Die Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ der Bundesagentur für Arbeit, die den Ko-Vorsitz der Arbeitsgruppe innehat, erreichte nach vorläufigen Erkenntnissen im ersten Jahr bereits rund 32 000 junge Erwachsene. Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit treten gemeinsam dafür ein, die erfolgreiche Initiative fortzuführen. Arbeitsgruppe E. 2: Ausländisches Arbeitskräftepotenzial erschließen und Willkommenskultur schaffen Die Arbeitsgruppe hat in ihren Themenbereichen der Werbung, Gewinnung und Integration von internationalen Fachkräften bereits mehrere der identifizierten Maßnahmen in die Wege geleitet, darunter die Erstellung eines Wegweisers für deutsche Organisationen im Ausland, um die Koordination der deutschen Akteure, die im Ausland um Fachkräfte werben, zu verbessern, die Beauftragung einer „Wirkungsanalyse des rechtlichen Rahmens für ausländische Fachkräfte “, um die Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens unter Bewertung von Unternehmen, Verwaltung und internationalen Fachkräften zu analysieren, sowie die Weiterentwicklung des Willkommensportals „Make it in Germany“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der begleitenden Pilotprojekte in Indien, Indonesien und Vietnam. Um insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung und Integration von internationalen Fachkräften zu unterstützen, werden derzeit Online-Praxistipps für Arbeitgeber zur erfolgreichen Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte und Auszubildender erarbeitet. Um die identifizierten Lösungsansätze weiter umzusetzen, hat die Arbeitsgruppe im Nachgang des zweiten Demografiegipfels strukturelle und inhaltliche Konsolidierungen vorgenommen und bereits im November 2013 ihren weiterentwickelten Arbeitsplan veröffentlicht. Drucksache 18/1170 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Arbeitsgruppe E.3: Bildungsbiografien fördern Die Arbeitsgruppe bearbeitete in der ersten Phase des Dialogprozesses die beiden Handlungsfelder „Gute Startchancen für Kinder und Jugendlichen“ und „Verzahnung beruflicher und akademischer Bildung“. Im Handlungsfeld „Gute Startchancen für Kinder und Jugendliche“ stand die Umsetzung der beiden Initiativen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ und „Abschluss und Anschluss. Bildungsketten bis Ausbildungsabschluss“ im Mittelpunkt. Das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist im Jahr 2013 gestartet und unterstützt bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung durch Maßnahmen der kulturellen Bildung auf der lokalen Ebene. Seit Start des Förderprogramms wurden rund 2 500 Maßnahmen der kulturellen Bildung gefördert. Die Initiative „Abschluss und Anschluss. Bildungsketten bis Ausbildungsabschluss “ unterstützt junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Sie zielt auf eine frühzeitige individuelle Unterstützung und hilft förderbedürftigen Jugendlichen bei der Berufsorientierung und Berufswahl, beim Erreichen des Schulabschlusses und beim Einstieg in die bzw. während der Berufsausbildung. Hierzu werden durch das Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung bis zum Jahr 2013 insgesamt 1 000 hauptamtliche Berufseinstiegsbegleiter tätig. Weitere ca. 1 700 Senior-Experten (d. h. Praktiker mit Berufserfahrung ) werden zur Betreuung während der Berufsausbildung und zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen eingesetzt. Für das Handlungsfeld „Verzahnung beruflicher und akademischer Bildung“ wurde in der Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Gestaltungspartnern die Grundzüge für ein Pilotprojekt zur besseren Kooperation von Akteuren der beruflichen und hochschulischen Bildung erarbeitet, das Ende 2013 gestartet ist. Dabei werden regionale Kammern und Hochschulen bis Ende 2015 Curricula für gemeinsame Bildungsmaßnahmen beispielhaft für die Berufe des Kfz-Servicetechnikers und des IT-Spezialisten erarbeiten. Arbeitsgruppe F: Der öffentliche Dienst als attraktiver und moderner Arbeitgeber In der Arbeitsgruppe sind sämtliche zwölf Projekte von den Ressorts zeitplangerecht vorangebracht worden. Als Beispiele seien hierfür genannt: Die Eckpunkte für das Vorhaben „Entwicklung eines Rahmenkonzepts für ein systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement für die Bundesverwaltungen “ liegen bereits im Entwurf vor und befinden sich derzeit in Abstimmung im Ressortkreis. Darauf aufbauend werden das Rahmenkonzept ausgearbeitet und Pilotprojekte aufgesetzt. Das Vorhaben „Entwicklung von gemeinsamen Eckpunkten als Empfehlung für ressortweite Personalbedarfsanalysen“ in der Bundesverwaltung wird derzeit in Workshops von den beteiligten Ressorts fachlich vor- und aufbereitet. Die Eckpunkte sollen Ende 2014 vorgelegt werden. Für das Projekt „Erweiterung des Pilotprojekts Langzeitkonten“ wird derzeit die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung – AZV) geändert. Der Referentenentwurf befindet sich in Vorbereitung. Die Kabinettbefassung ist für September 2014 vorgesehen. Die Arbeitsgruppe wird mit dem Ziel fortgeführt, die öffentlichen Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, dass sie auf dem stark nachgefragten Fachkräftemarkt genügend qualifizierte Beschäftigte gewinnen, deren Potenziale optimal einsetzen und halten können. Die bereits beschlossenen Handlungsaufträge sollen einerseits zügig umgesetzt werden und des Weiteren um die Themenfelder „ge- meinsame Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Arbeitgeber“ sowie „Ausbau einer anerkennenden und wertschätzenden Verwaltungskultur“ ergänzt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1170 Hierzu wird sich die Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen mit den Gestaltungspartnern aus den Ländern, den Kommunen und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften austauschen, um konkrete und praxisnahe Empfehlungen präsentieren zu können. 4. Wie stellt sich die Bundesregierung die Umsetzung des Demografie-Checks als Teil eines jeden Gesetzesverfahrens konkret vor, und wann plant sie das Prüfungsverfahren einzuführen? Welche Kriterien sollen dem Check zugrunde liegen? Wie wird dies exekutiv umgesetzt? Die Prüfung und Berücksichtigung der demografischen Auswirkungen sind bereits heute Bestandteil der gemäß §§ 43 Absatz 1 Nummer 5 und 44 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) für jedes Gesetz - und Verordnungsvorhaben durchzuführenden Gesetzesfolgenabschätzung, deren Ergebnis im allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung darzustellen ist. Um sicherzustellen, dass diese Prüfung bei allen aktuellen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben konsequent durchgeführt wird, hat das Bundesministerium des Innern in einem Schreiben vom 29. Januar 2014 auf Staatssekretärsebene hierauf nochmals ausdrücklich hingewiesen. Zusätzlich ist vorgesehen, die vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung um praktische Hinweise (Prüffragen zu demografische Folgen und Risiken) zu ergänzen. Die überarbeitete Arbeitshilfe wird Eingang in die geplante Aktualisierung des vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Handbuchs zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden. 5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass jüngere Generationen in der Demografiestrategie ausreichend berücksichtigt werden, und welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplante „Jugend-Check“, der zusammen mit den Jugendverbänden entwickelt werden soll? Gibt es bereits Gespräche mit den Jugendverbänden, und wenn nicht, wann plant die Bundesregierung diese aufzunehmen? Welche Jugendverbände werden von der Bundesregierung einbezogen, und welche Kriterien plant die Bundesregierung dem Jugend-Check zugrunde zu legen? Um den Belangen junger Menschen und nachfolgender Generationen in der Demografiestrategie der Bundesregierung mehr und sichtbares Gewicht zu verleihen , wird die neue Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ eingerichtet werden. Daneben strebt die Bundesregierung die Weiterentwicklung der eigenständigen Jugendpolitik zu einem durchgängigen Leitprinzip für alle politischen Maßnahmen an. Ziel ist die angemessene Einbeziehung der Interessen und Bedarfe aller jungen Menschen bei sämtlichen politischen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Ausgestaltung eines Jugend-Checks und die Maßnahmen, die ein JugendCheck umfassen sollte, sind noch offen. Die Bundesregierung beabsichtigt, in enger Abstimmung mit den Jugendverbänden ein geeignetes Verfahren zur Entwicklung dieses Instruments auf den Weg zu bringen. Drucksache 18/1170 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, wann werden diese Maßnahmen umgesetzt , und welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt? Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? Mit dem Projekt „Altersgrenzen im Lichte neuer Altersbilder überprüfen“ untersucht die Bundesregierung die sachliche Rechtfertigung bestehender Altersgrenzen . Im Rahmen des Ende Februar 2014 abgeschlossenen Projekts „Erstellung eines Gutachtens zur Erarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen für staatliche Stellen mit Blick auf eine mögliche Aufhebung und Flexibilisierung bestehender Altersgrenzen sowie erforderlichenfalls für die Etablierung alternativer diskriminierungsfreier Qualitätssicherungsmechanismen und Durchführung einer interdisziplinären Fachtagung“ werden auch die durch die von der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes berufenen Expertenkommission „Gemeinsam gegen Diskriminierung: Für eine gerechtere Teilhabe jüngerer und älterer Menschen“ erarbeiteten Handlungsempfehlungen Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse des Gutachtens werden derzeit auch mit Blick auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages geprüft, in dem vereinbart wurde: „Wir wollen die Bereitschaft stärken und institutionelle Barrieren abbauen, damit ältere Menschen nicht ausgegrenzt, sondern sich und ihre Fähigkeiten besser in die Gesellschaft einbringen können. Dazu werden wir die Altersgrenzen überprüfen und gegebenenfalls verändern.“ Ein gegebenenfalls hierauf basierender Gesetzentwurf wird auch vor dem Hintergrund , dass die Zuständigkeiten verschiedener Ressorts betroffen sind, nicht vor dem vierten Quartal dieses Jahres vorliegen. 7. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, selbstbestimmtes Altern und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen voranzubringen, und wird es dementsprechende Förderprogramme geben? Wenn ja, welche, und in welchem finanziellen Umfang? Wenn nein, warum nicht? Grundlegendes Ziel der Politik der Bundesregierung für ältere Menschen ist es, das Selbstbestimmungsrecht älterer Menschen zu stärken und so lange wie möglich zu erhalten sowie die Entwicklung und Verankerung differenzierter und realistischer Altersbilder zu fördern. Die Bundesregierung unterstützt die Entfaltung von Potenzialen des Alters und will dazu beitragen, dass die Chancen des längeren Lebens für den älteren Menschen selbst, aber auch für die Gesellschaft besser genutzt werden. Im Fünften und im Sechsten Altenbericht der Bundesregierung wurden die Potenziale des Alters sowie die vorherrschenden Altersbilder in unserer Gesellschaft systematisch untersucht. Der in Erstellung befindliche Siebte Altenbericht behandelt die Frage, welchen Beitrag die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe und eine möglichst lange selbstständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund erhielt die Altenberichtskommission Ende 2012 den Auftrag, einen Bericht zum Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ zu erarbeiten. Um selbstbestimmtes Altern und gesellschaftliche Teilhabe voranzubringen, werden Projekte und Maßnahmen nach dem Bundesaltenplan in Höhe von geplant jährlich rund 1,1 Mio. Euro bezuschusst. Dabei spielt insbesondere die Förderung von Seniorenorganisationen eine wichtige Rolle, denn dort können Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1170 ältere Menschen ihre Interessen formulieren und sich in den gesellschaftlichen Diskussionsprozess einbringen. Menschen mit Demenz sind in jedem Stadium der Erkrankung auch Menschen mit Behinderung. Flankierend zur Allianz für Menschen mit Demenz auf Bundesebene fördert das Bundesfamilienministerium deshalb bundesweit den Aufbau von Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz mit 10 000 Euro für jeden Standort über einen Zeitraum von zwei Jahren. Ziel des Bundesprogramms ist der Aufbau kommunaler Netzwerke, die den Austausch zwischen den einzelnen regionalen Akteuren fördern sollen. Diese Hilfenetze sollen durch konkrete Maßnahmen zur gesellschaftlichen Aufklärung und Sensibilisierung beitragen und die Inklusion der Betroffenen voranbringen. Bis Ende 2016 soll sich die Zahl von bislang 143 unterstützten Lokalen Allianzen auf insgesamt bis zu 500 Standorte erhöhen. Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen Engagements älterer Menschen und damit Teilhabechancen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben werden bereitgestellt , die Wege für Selbst- und Mitverantwortung in die Zivilgesellschaft ebnen. So haben ältere Menschen beispielsweise die Möglichkeit, ihre Kompetenzen und ihr Erfahrungswissen im „Bundesfreiwilligendienst“ und in den „Mehrgenerationenhäusern“ einzubringen. Im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II fördert die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2012 bundesweit 450 Einrichtungen. Eine von mehreren Zielrichtungen des Aktionsprogramms ist es, das selbstbestimmte Leben sowie die Potenziale älterer Menschen und gleichzeitig das Miteinander aller Generationen zu fördern. Darüber hinaus engagieren sich ältere Menschen freiwillig in den Mehrgenerationenhäusern und gestalten so ihr soziales Umfeld aktiv mit. Unterstützt werden die Mehrgenerationenhäuser mit jährlich 30 000 Euro aus Mitteln des Bundes bzw. des Europäischen Sozialfonds. Hinzu kommen jeweils 10 000 Euro kommunale Kofinanzierungsmittel pro Haus und Jahr. Das Programm ist derzeit bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Wie im Koalitionsvertrag verankert, ist eine Verlängerung der Finanzierung für die Mehrgenerationenhäuser angestrebt. Dazu soll gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Konzept zur Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser erarbeitet werden. Die Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. In der Demografiestrategie der Bundesregierung wird unter anderem derzeit das Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ umgesetzt. Mit dem Programm bzw. rund 300 Projekten bundesweit fördert das Bundesfamilienministerium das selbstständige Wohnen zu Hause im vertrauten Wohnumfeld. Für das Programm, das bis Ende 2016 läuft, werden rund 7 Mio. Euro bereitgestellt. 8. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um altersgerechtes Wohnen voranzubringen, und wird es dementsprechende Förderprogramme geben? Wenn ja, welche, und in welchem finanziellen Umfang? Wenn nein, warum nicht? Die Erweiterung des Angebots an altersgerechtem Wohnraum wird von der Bundesregierung weiterhin unterstützt. Nach Auslaufen des im Rahmen des Konjunkturpakets I von vornherein bis zum 31. Dezember 2011 befristeten Bundesprogramms „Altersgerecht Umbauen“ hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) seit dem 1. Januar 2012 in der Darlehensvariante ein zinsverbilligtes Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt. Bis Ende Februar 2014 haben Bund und KfW und zusammen den Umbau von insgesamt rund 125 000 altersgerechten Wohnungen gefördert. Davon entfallen auf die Laufzeit des Bundesprogramms 82 500 Wohnungen. Drucksache 18/1170 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass zur Förderung des generationengerechten Umbaus ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt wird. Es soll mit Investitionszuschüssen ausgestattet werden und das bestehende KfW-Bankengruppe-Darlehensprogramm ergänzen. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum Barriereabbau ein Förderbonus verankert werden. Die Förderung des altersgerechten Umbaus ist auch in das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sogenannter WohnRiester ) aufgenommen worden. Damit erhalten förderberechtigte selbstnutzende Eigentümer die Möglichkeit, die Förderung für die bauliche Vorsorge im Alter einzusetzen. Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum wird auch in der sozialen Wohnraumförderung der Länder unterstützt. Diese haben infolge der Föderalismusreform I seit dem Jahr 2007 dafür die ausschließliche Zuständigkeit. Der Bund stellt den Ländern bis Ende 2019 hierfür jährlich 518,2 Mio. Euro Kompensationsmittel zur Verfügung. Die Verwendung der Kompensationsmittel ist nach dem Grundgesetz allerdings seit dem Jahr 2014 nur noch auf „investive Zwecke“ beschränkt; sie müssen seitdem nicht mehr für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird allerdings die Erwartung geäußert, dass die Länder diese Mittel weiterhin zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen . Die Mittel wurden bis 2013 je nach politischer Schwerpunktsetzung von den Ländern auch für den barrierefreien Neubau preisgünstiger Wohnungen, die Modernisierung des Bestands und den Bau von Altenheimen eingesetzt. Diese Möglichkeit steht den Ländern aufgrund der Weitergewährung der Kompensationsmittel weiterhin offen. Die „Demografische Entwicklung und Wohnen im Alter“ sind auch ein wichtiges Handlungsfeld für das geplante „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“. 9. Wie stellt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Förderung der Mehrgenerationenhäuser sicher ? Wie gedenkt sie in diesem Zusammenhang mit dem Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen (Artikel 84f des Grundgesetzes – GG) umzugehen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 10. Welche konkreten Hilfen sind vonseiten der Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verabredete Unterstützung „für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Räume“ geplant? Wie und wann werden diese umgesetzt? Welches Finanzvolumen umfassen diese, und wie werden sie finanziert? Wie möchte die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land gewährleisten? Welche Maßnahmen sind hierfür konkret geplant, und welche Pläne gibt es zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1170 angekündigten Pilotprojekte zum Erhalt leistungsfähiger Infrastruktur in ländlichen und strukturschwachen Regionen? Der demografische Wandel stellt die besonders betroffenen städtischen und ländlichen Regionen vor große Herausforderungen bei der Gewährleistung der Daseinsvorsorge und bei der Stärkung der Wirtschaftskraft. Diese Regionen sind häufig zusätzlich durch wirtschaftliche Strukturschwäche und eine ländlichperiphere Lage gekennzeichnet. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Teilräumen ein – in Ballungsräumen gleichermaßen wie in ländlichen Räumen, in strukturschwachen wie in strukturstarken Regionen. Ihre Politik ist darauf ausgerichtet, eine angemessene Daseinsvorsorge zu sichern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovationen zu unterstützen, Entwicklungspotenziale zu fördern, eine hohe Umweltqualität zu sichern und Ressourcen dauerhaft zu erhalten. Dabei müssen die Instrumente der ländlichen Entwicklung, der regionalen Strukturpolitik, der Städtebauförderung sowie des Umwelt- und Naturschutzes Hand in Hand gehen. Um dem fortschreitenden demografischen, strukturellen und klimatischen Wandel besser Rechnung zu tragen, überarbeitet die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit den Ländern die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland aus dem Jahr 2006. Die Überarbeitung der Leitbilder reflektiert die regional unterschiedlichen Auswirkungen und zeigt gemeinsame Entwicklungsstrategien der Raumordnungspolitik von Bund und Ländern auf. Ferner wurde die Berücksichtigung des demografischen Wandels als Fördervoraussetzung bei der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie bei Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verankert. Gemäß dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 wird die GAK wie in den letzten beiden Jahren mit effektiv 600 Mio. Euro ausgestattet. Mit dieser Förderung leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Zukunftssicherung der ländlichen Räume. Die GRW als das zentrale Instrument der nationalen regionalen Wirtschaftsförderung wird mit dem Auslaufen der Investitionszulage Ende 2013 und dem geringeren Mittelzufluss aus den Europäischen Strukturfonds in der zukünftigen Förderperiode ab dem Jahr 2014 in ihrem Stellenwert noch steigen. Dem trägt auch der Koalitionsvertrag mit dem Auftrag der Mittelaufstockung auf das Niveau von 2009 (624 Mio. Euro) Rechnung. Statt den Ansatz des Jahres 2014 wie im alten Regierungsentwurf vorgesehen auf 569 Mio. Euro zu kürzen, wird der Barmittelansatz im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 in einem ersten Schritt auf 583 Mio. Euro angehoben. Außerdem hat die Koalition vereinbart, in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen mit dem Wegfall des Solidarpaktes II im Jahr 2020 zu erarbeiten. Ein solches System soll sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Ländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Städtebauförderprogramme der Nationalen Stadtentwicklungspolitik bilden den zentralen Ansatzpunkt zur konkreten Gestaltung der unterschiedlichen Dimensionen des demografischen und des strukturellen Wandels einschließlich der sozialen und ethnischen Integration in den Städten und Gemeinden. Mit den Programmen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Herstel- lung nachhaltiger und integrierter städtebaulicher Strukturen. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104b GG, die durch Mittel der Drucksache 18/1170 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Länder und der Kommunen anteilig ergänzt werden (Drittel-Finanzierung von Bund, Land und Gemeinde). Gemäß dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 werden die Programmmittel des Bundes für die Städtebauförderung im Jahr 2014 auf 700 Mio. Euro erhöht (2013: 455 Mio. Euro) und nach Vereinbarung der Koalition bis zum Jahr 2017 vorgesehen. Eine Aufstockung ist in allen Einzelprogrammen der Städtebauförderung geplant. Damit stehen ab dem Jahr 2014 erheblich mehr Mittel für den Umgang mit den Auswirkungen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels vor Ort zur Verfügung. Dadurch leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur gleichwertigen Entwicklung in Stadt und Land. Neben der Unterstützung strukturschwacher und besonders vom demografischen Wandel betroffener Räume durch vorgenannte Programme und Finanzhilfen unterstützt die Bundesregierung auch in dieser Legislaturperiode die Entwicklung und Erprobung von innovativen Lösungsansätzen zur Gestaltung des demografischen Wandels und zum Erhalt einer leistungsfähigen Infrastruktur in ländlichen und strukturschwachen Regionen im Rahmen von Pilotprojekten. Diese Pilotprojekte bieten oftmals den notwendigen Freiraum, um kreativ und mit unterschiedlichen Akteuren neue Wege und Lösungen auszuprobieren. Ihre Ergebnisse liefern wichtige Impulse für die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Förderpolitik von Bund und Ländern. Zu wichtigen Pilotprojekten im Rahmen der Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Regionen zählen: Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge Mit dem Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge unterstützt die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern bundesweit 21 Modellregionen mit geringer Siedlungsdichte und überdurchschnittlichen Bevölkerungsverlusten bei der Entwicklung von Regionalstrategien zur Anpassung der Daseinsvorsorge an veränderte demografische Rahmenbedingungen. Ergänzend werden bis Ende 2015 in diesen Modellregionen – zum großen Teil auch unter finanzieller Beteiligung der Länder – innovative Pilotprojekte mit konkreten Maßnahmen zur Daseinsvorsorge gefördert, um die Umsetzung der Regionalstrategien vor Ort voranzutreiben. Projekt LandZukunft Mit dem Projekt LandZukunft unterstützt die Bundesregierung die Erprobung neuer Wege in der ländlichen Entwicklung in vier Modellregionen. Die Regionen sollen in die Lage versetzt werden, dem demografischen Wandel begegnen und die drohende Abwärtsspirale durchbrechen zu können. Mit LandZukunft sollen unternehmerische Menschen als Zielgruppe der ländlichen Entwicklung motiviert werden, selbst über innovative Projekte und deren Umsetzung auf der Grundlage eines Regionalbudgets zu entscheiden. An neuen Elementen der Förderung werden erprobt: ● die Steuerung über Ziele im Rahmen von Verträgen als gemeinsam verein- barte Fördergrundlage, ● die gezielte Mobilisierung von Unternehmen und unternehmerischen Men- schen als neue Zielgruppe der integrierten ländlichen Entwicklung und ● die Erprobung alternativer Finanzierungsinstrumente in der öffentlichen Förderung wie beispielsweise Mikro-Finanzierungskredite für Klein- und Kleinstunternehmen. Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel wird ein weiteres Pilotvorhaben in strukturschwachen Regionen nach Auslaufen von LandZukunft Ende 2014 geprüft . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1170 Modellvorhaben „Demografischer Wandel – Sicherung der Mobilität in betroffenen Regionen Mit diesem ab dem Jahr 2014 geplanten bundesweiten Modellvorhaben sollen mehrere vom demografischen Wandel überdurchschnittlich betroffene, ländlich geprägte Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Mobilitätskonzepte unterstützt werden. Besonderes Ziel dieses Modellvorhabens ist es, die künftige Sicherung und Bündelung der Daseinsvorsorge in einer Region mit Hilfe interkommunaler Kooperationen und einem erreichbarkeitsbezogenen Mobilitätsansatz in einer Strategie zusammenzuführen. Ein Pilotprojekt für dieses Modellvorhaben wurde Anfang 2014 im Kreis Nordfriesland erfolgreich abgeschlossen . 11. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung das Arbeitskräftevolumen steigern? Welche Schritte sind in diesem Jahr speziell für Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Migrantinnen und Migranten vorgesehen ? Bis wann sollen welche Zielgrößen erreicht werden? Im Rahmen der Demografiestrategie befassen sich mehrere Arbeitsgruppen mit Aspekten der Fachkräftesicherung: die Arbeitsgruppe E.1 „Mobilisierung aller Potenziale zur Sicherung der Fachkräftebasis“, die Arbeitsgruppe E.2 „Ausländisches Arbeitskräftepotenzial erschließen und Willkommenskultur schaffen“ sowie unter anderem die Arbeitsgruppen E.3 „Bildungsbiografien fördern“ und B „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“. In diesen ebenenübergreifenden Arbeitsgruppen treibt die Bundesregierung zusammen mit Sozialpartnern, Wirtschaftsverbänden , Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren gesellschaftlichen Akteuren die langfristige Sicherung der Fachkräftebasis voran. Die Bundesregierung hat zudem im Jahr 2011 ihr Fachkräftekonzept mit seinen fünf Sicherungspfaden beschlossen. Der Fortschrittsbericht 2013 weist die ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung für jeden einzelnen Sicherungspfad aus. Für die genannten Personengruppen der Frauen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Migranten gehören hierzu neben dem zielgerichteten Einsatz gesetzlicher Instrumentarien unter anderem folgende Maßnahmen: ● der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, in dem sich die Paktpartner für eine höhere Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund einsetzen; ● das BA-Programm WeGebAU (Weiterbildung gering Qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen); ● die Initiative Inklusion zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die bis zum Jahr 2018 aus Mitteln des Ausgleichsfonds umgesetzt wird; ● die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung (Maßnahmenpaket für mehr betriebliche und betriebsnahe Ausbildungen und für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ) aus Mitteln des Ausgleichsfonds; ● die Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, die auf Grundlage des 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetzes auch 2014 weiterläuft; ● zur Sicherstellung transparenter und einheitlicher Verfahren der Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse mit deutschen Referenz- Drucksache 18/1170 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode berufen wird das BQ-Portal (umfangreichste online gestützte Wissens- und Arbeitsplattform zu ausländischen Berufsabschlüssen) gefördert; ● die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege (siehe Antwort zu Frage 14); ● die Berufseinstiegsbegleitung, für die ein ESF-Programm ab der Förderperiode 2014 geplant ist und bei der neben den bisherigen Modellschulen ab dem Jahr 2015 auch die Modellschulen der BMBF-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ einbezogen werden sollen; ● Umfang und Laufzeit hängen von den künftig für das Programm zur Verfügung stehenden ESF- und (nationalen) Kofinanzierungsmitteln ab; die Initiative fokussiert nicht allein auf Jugendliche mit Migrationshintergrund, auch wenn diese Gruppe vom Angebot der Potenzialanalyse und der Berufseinstiegsbegleitung überproportional profitiert; ● die Offensive Frühe Chancen, Schwerpunkt-Kitas „Sprache und Integration“, mit der in sprachpädagogischer Bildungsarbeit qualifizierte Fachkräfte gefördert werden und die bis Ende 2014 läuft; das Bundesfamilienministerium hat ein neues Programm zum Start im Jahr 2015 konzipiert, das an den guten Erfahrungen der Teamqualifizierung mit den derzeitigen Bundesprogrammen anknüpft und sie weiterentwickelt; ● das Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1.000 Chancen“, das in den Jahren 2014 und 2015 fortgeführt wird; ● das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“, das in diesem Jahr fortgesetzt und um ein mit ESF-Mitteln kofinanziertes Qualifizierungsprogramm im Kontext des Anerkennungsgesetzes ab dem Jahr 2015 ausgebaut werden soll; ● das Sonderprogramm MobiPro-EU (Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa); ● Fortentwicklung des Sicherungspfades „Vereinbarkeit von Beruf und Familie “, u. a. mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ sowie der ● Initiative „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund“, die im Jahr 2014 als ESF-Programm weiterentwickelt werden soll und dem ● ESF-Modellprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“, das in diesem Jahr fortgeführt und danach mit neuen Schwerpunkten weiterentwickelt wird; ● das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ für außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung; alle am Programm beteiligten Verbände und Initiativen richten sich mit ihren Bildungsangeboten an Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund; sie sind eine der wichtigen Zielgruppen des Programms; ● das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung weist kleine und mittlere Unternehmen auf die Fachkräftepotenziale auch bisher noch weniger im Fokus stehender Zielgruppen hin und unterstützt Unternehmen durch Praxistipps und Handlungsempfehlungen. CDU, CSU und SPD haben sich zudem im Koalitionsvertrag auf eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts verständigt. Für Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teil- zeitbeschäftigung entschieden haben, soll sichergestellt werden, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu wird ein Anspruch auf be- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1170 fristete Teilzeitarbeit geschaffen. Arbeitnehmer können damit Erwerbsarbeit und Privatleben besser vereinbaren. Unternehmen bleiben qualifizierte Fachkräfte erhalten. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Das Fachkräftekonzept listet die folgenden Zielgrößen für die genannten Personengruppen auf, die bis zum Jahr 2020 angestrebt werden: ● Erhöhung der Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen auf 60 Prozent. ● Erhöhung der Erwerbstätigenquote von 20- bis 64-jährigen Frauen auf 73 Prozent. 12. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, den Widerspruch zwischen Fachkräftemangel und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Engagement und Beruf aufzulösen? Wie soll das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Ziel des „partnerschaftlichen Zusammenlebens in Familien“ realisiert und in diesem Zusammenhang geschlechtsspezifische Chancenungleichheiten im Erwerbsverlauf aufgelöst werden? Wie plant die Bundesregierung mit den Ergebnissen und Empfehlungen der Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen umzugehen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die von den Experten konstatierten negativen Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen (zum Beispiel durch das Ehegattensplitting) abzuschaffen? Der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Arbeitswelt kommt aus Sicht der Bundesregierung eine wesentliche Bedeutung bei der Bewältigung des Fachkräftemangels zu. Flexible, innovative Arbeitszeitmodelle, gute Kinderbetreuungsangebote und mehr zeitliche Spielräume für Väter sind eine Voraussetzung , um das weibliche Fachkräftepotenzial stärker zu aktivieren. Daher setzt sich die Bundesregierung in Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, aber auch mit gesetzlichen Maßnahmen wie dem ElterngeldPlus, der Flexibilisierung der Elternzeit und dem Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht) dafür ein, Eltern mehr Gestaltungsfreiheit bei der partnerschaftlichen Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben zu ermöglichen. Um in der Arbeitsförderung die Bedürfnisse der Frauen und ihren häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien zu berücksichtigen, werden diese beim Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach einer Familienzeit durch die Weiterführung des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ gefördert. Die Erkenntnisse aus den Studien der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen werden durch die Geschäftsstelle für die Gesamtevaluation in einem Abschlussbericht aufbereitet und zusammengefasst, der im Frühjahr veröffentlicht werden soll. Auf der Grundlage der Gesamtschau der Ergebnisse werden politische Bewertungen vorgenommen werden. 13. Was plant die Bundesregierung, um neue Modelle der Arbeitszeit zu entwickeln und zu implementieren? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgeschlagene Reduzierung und mit Steuermitteln unterstützte Wochenarbeitszeit für Eltern von 32 Stunden? Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Familienpolitik für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit ein. Mehr Arbeits- Drucksache 18/1170 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zeitsouveränität für Mütter und Väter ist eine entscheidende Voraussetzung, um Familie und Beruf gut vereinbaren zu können. Ziel ist es, Eltern mehr Gestaltungsfreiheit und Partnerschaftlichkeit bei der Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben zu ermöglichen. Die die Bundesregierung tragenden Koalitionspartner haben vereinbart, sich verstärkt für flexible Arbeitszeitmodelle für Mütter und Väter einzusetzen. Dazu gehört das „ElterngeldPlus“, mit dem Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit ermöglicht werden soll. Mit dem „ElterngeldPlus“ soll auch ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. Diesen sollen alle Elterngeldbeziehenden erhalten, die als Elternteile beide parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Darüber hinaus sollen Eltern mehr Flexibilität bei der Elternzeit erhalten. Anstelle eines Anteils der Elternzeit von zwölf Monaten können Elternzeitberechtigte künftig einen Anteil von bis zu 24 Monaten Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes beanspruchen. Die Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr erforderlich sein. Konkrete Regelungsentwürfe zur Umsetzung werden derzeit erarbeitet. Zudem wird die Bundesregierung das Teilzeitrecht weiterentwickeln (vergleiche Antwort zu Frage 11). 14. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Fachkräfteoffensive sowie einer Kampagne zur Aufwertung der Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich geplant (inhaltliche Zielsetzung, finanzieller und zeitlicher Umfang, Kooperationspartner, Evaluation)? Die Dachkampagne „Fachkräfte-Offensive“ wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – fortgeführt und weiterentwickelt. Sie begleitet die Umsetzung des Fachkräftekonzepts der Bundesregierung und besteht aus dem Inlandsportal www.fachkräfte-offensive.de und dem Willkommensportal www.make-it-ingermany .com. Die Dachkampagne sensibilisiert für das Thema Fachkräftesicherung und bündelt spezifische Informationen für unterschiedliche Zielgruppen wie Arbeitgeber, Beschäftigte und potenzielle Fachkräfte im In- und Ausland. „Make it in Germany“ flankiert die inländischen Maßnahmen der FachkräfteOffensive durch ein mehrsprachiges Internetportal für internationale Fachkräfte. Dieses steht für eine offene Willkommenskultur und leistet einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Lebens- und Arbeitsort. Mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege als starke Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Verbänden soll von Ende 2012 bis Ende 2015 durch ein umfassendes Maßnahmenpaket die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege gefördert und die Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes erhöht werden. Eine der wichtigsten Zielvereinbarungen ist dabei die stufenweise Steigerung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege um jährlich 10 Prozent bis zum Jahr 2015. Einen Beitrag dazu soll das am 19. März 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege leisten. Inhalt, Umfang und weitere Aspekte der Kampagne zur Aufwertung der Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich werden derzeit geprüft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1170 15. Welches Bundesministerium ist federführend für das Politikfeld der Weiterbildung zuständig? Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung der „Allianz für Aus- und Weiterbildung? Welche Partner wurden hierfür gewonnen? Welches Finanzvolumen steht dafür zur Verfügung? In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen zu Zielen und Inhalten einer neuen Allianz für Aus- und Weiterbildung, und bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung einen Abschluss selbiger? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Weiterbildungsbeteiligung Älterer gezielt zu fördern? Der Ausbau der Weiterbildung ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorgehoben. Die Federführung für das Thema Weiterbildung liegt beim BMBF. Weitere Ministerien sind entsprechend ihrer Ressortzuständigkeit mit dem Thema befasst. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird zurzeit unter Beachtung von dessen Finanzierungsregeln geprüft, wie der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs “ (sogenannter Ausbildungspakt) zu einer „Allianz für Ausund Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann. Dabei sind die bisherigen Partner des Ausbildungspaktes und neu auch die Gewerkschaften von Beginn an in den Prozess der Überlegungen einbezogen. Der Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und Inhalten einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ hat begonnen. Inhaltliche Festlegungen sowie Finanzvolumen sind bisher noch nicht vereinbart worden. Die Bundesregierung erwartet einen Abschluss der Allianzverhandlungen im Herbst 2014. 16. Ist die Einführung einer Ausbildungsgarantie eine Verhandlungsforderung der Bundesregierung bei den Diskussionen um eine Aus- und Weiterbildungsallianz ? Wenn ja, gibt es in der Bundesregierung Entwürfe von verschiedenen Ausgestaltungsmodellen , und wie sehen diese ggf. aus? Für welche Altersgruppe soll diese gelten, und was beabsichtigt die Bundesregierung für die über 25-Jährigen ohne Ausbildung zu tun? Wenn nein, sieht die Bundesregierung hierin einen Widerspruch zu der Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nennt als ein Ziel der neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ die Umsetzung einer Ausbildungsgarantie in Deutschland. Angesichts der erst begonnenen Gespräche sind konkrete Angaben zur Umsetzung der „Ausbildungsgarantie“ derzeit nicht möglich. Die Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss gehört zum gesetzlichen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und Driten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus werden die Sonderprogramme der Bundesagentur für Arbeit, die speziell auf das Nachholen von Berufsabschlüssen ausgerichtet sind, auch im Jahr 2014 fortgeführt (IFLAS, WeGebAU). Sie bieten auch für Arbeitgeber Anreize, ihr Engagement in der Nachqualifizierung junger Erwachsener zu verstärken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit haben daher vereinbart, durch die rechtsübergreifende Initiative zur „Erstausbildung junger Erwachsener“ in den kommenden Jahren verstärkt junge Menschen ab 25 bis unter 35 Jahren zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Mit der Initiative „AusBILDUNG wird was – Drucksache 18/1170 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Spätstarter gesucht!“ soll ein Schwerpunkt auf die abschlussbezogene Aus- und Weiterbildung jüngerer Erwachsener gelegt werden. Ziel ist, innerhalb von drei Jahren 100 000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren für eine abschlussorientierte Qualifizierung bzw. Ausbildung (Voll- und Teilzeitqualifizierungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Externenprüfung und modulare Teilqualifizierungen ) zu gewinnen. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, soll die Initiative engagiert fortgeführt werden. 17. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um altersgemischte Teams in den Betrieben zu unterstützen und die Gesundheit am Arbeitsplatz voranzutreiben? Liegen der Bundesregierungen Zielgrößen vor, die sie mit einem konkreten Zeitplan erreichen möchte? Wenn nicht, woran misst sie den Erfolg ihrer Ankündigungen und Pläne zu Gesundheit am Arbeitsplatz? Arbeitswissenschaftliche Studien zeigen übereinstimmend, dass die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit zunehmendem Alter nicht generell abnimmt. Vielmehr ist zu beobachten, dass einige Fähigkeiten abnehmen, viele unverändert bleiben und einige sogar zunehmen. Durch die alter(n)sgerechte Gestaltung der Arbeit kann man diesen Veränderungen Rechnung tragen. Die Bildung altersgemischter Teams ist dabei ein wichtiger Ansatz, um ältere Arbeitnehmer im Berufsleben zu halten und zugleich die Qualität der in den Unternehmen geleisteten Arbeit zu verbessern. Die Bundesregierung fördert die Verbreitung zukunftsfähiger Ansätze der Personalarbeit , die die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen genauso einschließt wie die gezielte Einbindung der Kompetenzen und Fähigkeiten älterer Beschäftigter. Dazu werden Arbeitgeber und Beschäftigte einerseits für die strukturellen Veränderungen in der Arbeitswelt und die demografisch bedingten Herausforderungen am Arbeitsmarkt sensibilisiert sowie andererseits konkrete Handlungsstrategien und Praxisbeispiele vermittelt. Unter anderem bietet die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufene und von den Sozialpartnern, den Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern getragene Initiative Neue Qualität der Arbeit praxisnahe, niedrigschwellige und individuelle Beratungs- und Informationsangebote oder in bundesweiten Fachkonferenzen und regionalen Gesprächsforen Möglichkeiten zum Austausch und Einblicke in Beispiele guter Unternehmenspraxis. Darüber hinaus wird die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung einer der Schwerpunkte des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Präventionsgesetzes sein. Ziel ist es, insbesondere die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Unterstützung der Krankenkassen qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten erbringen , zu erhöhen. Der weitere Zeitplan sowie das Vorgehen im Hinblick auf die Demografiestrategie der Bundesregierung ist in der Antwort zu Frage 1 skizziert. Die Gestaltungspartner der Arbeitsgruppe B: „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“ (künftig: „Arbeit und Gesundheit“) haben sich auf Ziele geeinigt, die in der zum zweiten Demografiegipfel erschienenen Publikation aufgeführt sind. Diese Ziele betreffen folgende Bereiche: ● Arbeitsschutz konsequent umsetzen – betriebliche Gesundheitsförderung ausbauen; Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/1170 ● Erkrankungen früh erkennen und behandeln, Beschäftigte zeitnah wieder eingliedern ; ● Arbeit alters- und alternsgerecht gestalten; ● kleine und mittlere Unternehmen im Hinblick auf den demografischen Wan- del beraten. Im Hinblick auf ein Präventionsgesetz wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass dieses „die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung “ stärken soll. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333