Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11709 18. Wahlperiode 28.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11498 – Sanierung Hinterlassenschaften der DDR-Erdgaswirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Brandenburg befinden sich laut Landesregierung rund 400 Verdachtsflächen, auf denen zu DDR-Zeiten bei der Förderung von Erdgas Bohrschlamm abgelagert worden sein könnte. Viele ehemalige Bohrschlammgruben seien damals einfach abgedeckt oder „in weitere, z. B. landwirtschaftliche, Nutzungen integriert “ worden (www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/ LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_6000/6009.pdf). Eine standortgenaue Aufzeichnung über Lage, Volumen und Inhalt der Bohrschlammgruben wurde im Regelfall nicht geführt – trotz möglicher Toxizität. Rechtsnachfolger der VEB Erdöl-Erdgas Gommern ist die heutige ENGIE E&P Deutschland GmbH. Inwiefern die Bohrungsaltlasten auch Bestandteile der Betriebsnachfolge sind, wird gegenwärtig gerichtlich geklärt. 1. Wer steht nach Kenntnis der Bundesregierung heute in der finanziellen Verantwortung zur Beseitigung der Schäden durch die DDR-Erdgaswirtschaft (bitte begründen)? Die Gaz de France Deutschland GmbH (GdF) hat mit der Treuhandanstalt (THA) im Jahr 1994 einen Kaufvertrag über den Erwerb der Gesellschaft Erdöl-Erdgas Gommern GmbH geschlossen. Die Betriebsflächen befinden sich heute in der Verantwortung der ENGIE E&P Deutschland GmbH, Lingen/Ems. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11709 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob im Rahmen der Übernahme der gesamten DDR-Erdgassparte („Erdöl-Erdgas Gommern“) durch das französische Unternehmen „Gaz de France“ (GdF) vereinbart wurde, dass Sanierungskosten für die Hinterlassenschaften der DDR-Erdgaswirtschaft durch den Käufer übernommen werden müssen? a) Wenn ja, in welcher Höhe oder zu wie viel Prozent muss sich das Unternehmen GdF an der Sanierung beteiligen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Gaz de France (GdF) hat gemäß Kaufvertrag einen Anteil an den Sanierungskosten zu tragen. Angaben zur Höhe der Kostenbeteiligung der GdF unterliegen der Vertraulich-keit des geschlossenen Kaufvertrages. 3. Hat die Treuhand nach Kenntnis der Bundesregierung damals im Kaufvertrag Verpflichtungen zur Sanierung übernommen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die THA hat im Kaufvertrag Verpflichtungen zur Tragung von Sanierungskosten übernommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung bzw. der Sanierung der Hinterlassenschaften wie Bohrschlammgruben in den ostdeutschen Bundesländern, und wie und durch welche Bundesbehörde wird dies untersucht bzw. begleitet? Zuständig für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ist die ENGIE E&P Deutschland GmbH, Lingen/Ems. Die Umwelt- bzw. Bergbehörden in den neuen Bundesländern prüfen die Erforderlichkeit von Sanierungsmaßnahmen u. a. im Bereich von Bohrschlammgruben und verpflichten die ENGIE E&P Deutschland GmbH zur Durchführung von Maßnahmen. Der Stand der Umsetzung ist der Bundesregierung nicht im Einzelnen bekannt. 5. Für welche Kaufsumme hat das Unternehmen GdF die DDR-Erdöl- und Erdgassparte nach Kenntnis der Bundesregierung erworben, und wurde die Bildung von Sanierungsrücklagen gefordert? Angaben über die Kaufsumme sowie über die Bildung von Sanierungsrücklagen unterliegen der Vertraulichkeit des geschlossenen Kaufvertrages. 6. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz der Daten aus den Bohrkernen, welche vom VEB Erdöl-Erdgas Gommern bis 1990 exploriert worden sind? Im Rahmen des Erwerbs der Gesellschaft Erdöl-Erdgas Gommern GmbH wurden der GdF alle vorhandenen Betriebsunterlagen übergeben. 7. Befürwortet die Bundesregierung eine genaue Kartierung der Bohrschlammgruben , und wenn ja, wie würde sie ein Kartierungsprojekt unterstützen, und wenn nein, warum nicht? Die Zuständigkeit für die Genehmigungen von Bergbauberechtigungen und Betriebs -plänen für die Erdgas- und Erdölförderung liegt bei den Bundesländern. Das umfasst auch Bohrschlammgruben und deren Kartierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11709 8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Umfeld der ehemaligen Erdgasfördergebiete Häufungen von Krebsfällen, und wenn ja, wo, und welcher Art? Über eine Häufung von Krebserkrankungen in der Umgebung von ehemaligen Erdgasfördergebieten in Brandenburg liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die am Zentrum für Krebsregisterdaten des Robert-Koch-Institutes zur Verfügung stehenden, jährlich von den epidemiologischen Krebsregistern der Bundesländer übermittelten Daten liegen nur bis auf Kreisebene vor und lassen damit keine ausreichende regionale Auflösung zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333