Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11734 18. Wahlperiode 29.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11381 – Betrieb von US-Drohnen in deutschen Lufträumen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Markus Grübel mit, dass die US-Armee nunmehr Drohnen des Typs RAVEN auch in Ramstein stationiert (Bundestagsdrucksache 18/11113). Bislang war lediglich bekannt, dass die US-Armee seit dem Jahr 2004 in der Oberpfalz Trainingsflüge mit verschiedenen Drohnen-Typen durchführt. Mitgeteilt wurde dies ebenfalls erst im Jahr 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/48). Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command “ (JMTC) in Vilseck. Die benötigten Aufstiegsgenehmigungen erteilt das Bundesministerium der Verteidigung. Die Zahl amerikanischer Drohnen in Deutschland hat sich seitdem verdoppelt. Mittlerweile stationiert die US-Armee 155 Drohnen in Grafenwöhr, Hohenfels, Spangdahlem und Ramstein. Ein weiterer Aufwuchs der Flotte ist geplant. Das zuständige US-Kommando bekräftigt , dass damit für unbemannte Einsätze im Ausland trainiert wird (www. army.mil, abgerufen am 3. März 2017). Die deutschen US-Stützpunkte erweisen sich aus Sicht der Fragesteller mit der Stationierung in Ramstein abermals als wichtige Knoten im weltweiten Drohnenkrieg. Die US-Testflüge haben bereits zu mindestens einem Unfall geführt (Bundestagsdrucksachen 18/3483 und 18/11113). Im Jahr 2014 stürzte eine bewaffnungsfähige Drohne des Typs SHADOW in Hohenfels ab. Trotz Anforderung weigert sich die US-Armee, den Abschlussbericht zu den Untersuchungen an die Bundesregierung herauszugeben. So kann nicht in Erfahrung gebracht werden , ob die Drohne außerhalb der Sichtweite geflogen wurde. Ebenso wie die Bevölkerung haben die Landräte der Region von dem Absturz erst aus den Medien erfahren. Diese Informationspolitik der US-Armee ist aus Sicht der Fragesteller inakzeptabel. Spätestens jetzt muss die Bundesregierung die Notbremse ziehen und das neu geschaffene Luftfahrtamt der Bundeswehr mit Untersuchungen zum Absturz beauftragen. Das zuständige Bundesministerium der Verteidigung leistet aus Sicht der Fragesteller Beihilfe zum Drohnenkrieg, die sofort zu unterbinden ist. Die Genehmigungen für die Nutzung der deutschen Lufträume sind entsprechend zurückzuziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11734 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Vorbemerkung der Fragesteller enthält Aussagen und Bewertungen, die die Bundesregierung nicht teilt. Die US-Streitkräfte sind auf der Grundlage des Aufenthaltsvertrags vom 23. Oktober 1954 berechtigt, sich ständig in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten . Ihre Rechtsstellung ist im NATO-Truppenstatut (NTS) sowie im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) geregelt. Die US-Streitkräfte in Deutschland unterhalten unbemannte Luftfahrzeuge für Übungszwecke als Bestandteil ihres militärischen Auftrags. Das militärische Engagement der USA in Deutschland und Europa erfüllt eine wichtige transatlantische Brückenfunktion und dient den Interessen Deutschlands. Die Bundesregierung begrüßt die hiesige Präsenz der US-Streitkräfte ausdrücklich. Hinsichtlich Einzelfragen der Stationierung von US-Streitkräften in Deutschland befindet sich die Bundesregierung in einem regelmäßigen und vertraulichen Dialog mit der US-Seite. 1. Wann und durch wen wurde die Bundesregierung über die Stationierung von Drohnen auf der US-Basis in Ramstein informiert? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. Unter welchem Kommando stehen die Drohnen in Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung? Die unbemannten Luftfahrzeuge (ULfz) in Ramstein stehen unter dem Kommando der 3rd Air Force, die dem Headquarters U.S. Air Forces in Europe and Air Forces Africa (HQ USAFE-AFAFRICA) zugeteilt ist. 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Lufträumen bzw. Flugbeschränkungsgebieten die US-Drohnen in Grafenwöhr, Hohenfels, Spangdahlem und Ramstein verkehren? Der Betrieb der ULfz der US-Streitkräfte erfolgt grundsätzlich in speziell gekennzeichneten militärischen Übungsgebieten mit jeweils darüber liegenden Gebieten mit Flugbeschränkungen. 4. In welchen Übungsprofilen werden die Drohnen in Grafenwöhr, Hohenfels, Spangdahlem und Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung geflogen (Bundestagsdrucksache 18/4944, Antwort zu Frage 5)? Die jeweiligen Übungsprofile für den Flugbetrieb der ULfz werden unter Berücksichtigung des entsprechenden Auftrags, der Ausbildungserfordernisse, der Spezifikation des ULfz sowie weiterer Faktoren geplant, wie z. B. Wetter- und Sichtbedingungen . a) Welche der Drohnen SHADOW, RAVEN und PUMA dürfen nur innerhalb von Truppenübungsplätzen betrieben werden? Die ULfz der US-Streitkräfte des Typs SHADOW, RAVEN und PUMA dürfen nur innerhalb von speziell gekennzeichneten militärischen Übungsgebieten betrieben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11734 b) Was ist der Bundesregierung über die Absturzrate der Drohnen SHADOW, RAVEN und PUMA bekannt, und welche Informationen erhielt sie hierzu von der US-Armee? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor. 5. Inwiefern kann die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11113 zu Frage 2a so verstanden werden, dass das Genehmigungsverfahren für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von US-Drohnen in Korridoren zwischen Basen in der Oberpfalz, etwa zwischen Grafenwöhr und Hohenfels weiterhin ruht, da die US-Regierung zunächst weitere Dokumente anliefern müsste? Das Genehmigungsverfahren ruht, da der Bundesregierung keine neuen Informationen vorliegen. 6. Mit welchen technischen Hilfsmitteln werden die US-Drohnen in der Oberpfalz nach Kenntnis der Bundesregierung auch außerhalb der Sichtweite („Beyond Visual Line Of Sight“) gesteuert (Bundestagsdrucksache 18/4944, Antwort zu Frage 5)? Die ULfz vom Typ SHADOW sind die einzigen in Deutschland stationierten unbemannten Fluggeräte der US-Streitkräfte, die über eine Richtfunkverbindung außerhalb der Sichtweite gesteuert werden können. Hierzu ist eine Funkverbindung zwischen dem ULfz und der Bodenkontrollstation erforderlich. Der Start und die Landung dieses ULfz erfolgen nur innerhalb der Sichtweite. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund die US-Armee keine Drohnen des Typs HUNTER mehr in Deutschland fliegt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern nicht nur die Drohne HUNTER, sondern auch die übrigen in Deutschland geflogenen US-Drohnen bewaffnungsfähig sind (Bundestagsdrucksache 18/533, Antwort zu Frage 9)? Laut Information der US-Streitkräfte sind die in Deutschland stationierten ULfz der US-Streitkräfte nicht bewaffnungsfähig. 9. Wann hat die US-Armee beim Bundesministerium der Verteidigung eine Genehmigung zum Flugbetrieb der Drohne PUMA im deutschen Luftraum beantragt, und wann wurde diese erteilt? Der Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ULfz der US-Streitkräfte vom Typ PUMA wurde am 11. März 2014 beim Bundesministerium der Verteidigung eingereicht. Die Betriebsgenehmigung wurde am 19. November 2014 erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11734 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche weiteren Genehmigungen zum Flugbetrieb wurden seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4944 vom US-Militär beantragt? Durch die US-Streitkräfte wurde die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für die ULfz vom Typ LEPTRON RDASS 1000, DRONE 3, PHANTOM 3 und PHANTOM 4 beantragt. 11. Wann wurden die Untersuchungen zum Absturz einer Drohne des Typs SHADOW im Jahr 2014 in Hohenfels nach Kenntnis der Bundesregierung durch die US-Armee beendet (Bundestagsdrucksache 18/3483)? Basierend auf den zwischen den NATO-Mitgliedstaaten abgestimmten Verfahren zur Untersuchung von Unfällen und schweren Zwischenfällen im militärischen Flugbetrieb (STANAG 3531/AFSP-1.3 Edition A Ziff. 2.11), an denen mehr als ein Bündnispartner beteiligt ist, ist die Durchführung der Untersuchungen im Regelfall der „Operating Nation“ (hier: USA) zu übertragen. Der „Nation of Occurrence “ (hier: Deutschland) werden nach dem Abschluss der Untersuchungen in einer Zusammenfassung die wesentlichen Erkenntnisse aus der Untersuchung zur Verfügung gestellt. Diese Zusammenfassung wurde dem Luftfahrtamt der Bundeswehr am 7. Februar 2017 durch das US Army Safety Center in Fort Rucker, Alabama, über die bei den US-Streitkräften zuständige Stelle übermittelt. a) Wann hat die Bundesregierung zuletzt „Einsicht in den Abschlussbericht beantragt, sobald dieser fertiggestellt ist“ (Bundestagsdrucksache 18/5887, Antwort zu Frage 22)? Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat zuletzt am 5. Januar 2017 die Einsicht in den Abschlussbericht bei der zuständigen Stelle der US-Streitkräfte beantragt. b) Mit welcher Begründung wurde der Bericht nicht herausgegeben? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. c) Inwiefern haben die deutsche Flugsicherung oder das Bundesverteidigungsministerium nunmehr eigene Untersuchungen angestellt, etwa um herauszufinden, aus welchem Grund die Drohne abstürzte oder ob diese wie außerhalb der Sichtweite geflogen wurde? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 12. Was ist der Bundesregierung über die Wiederinbetriebnahme militärischer Anlagen durch die US-Armee am Standortübungsplatz Freihöls bekannt? Das Übungsgelände Freihöls verfügt über zwei eigenständige, baulich voneinander getrennte Liegenschaften, den deutschen Standortübungsplatz Freihöls und den US-Standortübungsplatz Freihöls. 1 The nation of occurrence has the overall responsibility for investigating accidents/incidents of military aircraft, missiles and/or UASs which occur on, or above, its territory, or on its ships. However, in the case of accidents/incidents of military aircraft, missiles and/or UAS which involve the equipment, property, facilities and/or personnel of two or more nations, the responsibility for conducting the safety investigation shall normally be delegated to the military authorities of the operating nation. When the operating nation is unable or chooses not to investigate an accident/incident, this responsibility shall revert to the nation of occurrence. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11734 Auf dem deutschen Standortübungsplatz Freihöls befinden sich keine militärischen Anlagen, die durch die US-Armee wieder in Betrieb genommen werden könnten. Der von den US-Streitkräften genutzte US-Standortübungsplatz Freihöls ist diesen auf der Grundlage der einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen zur ausschließlichen Nutzung überlassen. In diesem völkerrechtlichen Rahmen entscheiden die US-Streitkräfte über die Art und den Umfang der militärischen Nutzung in eigener Verantwortung. Inwieweit militärische Anlagen der US-Armee durch diese wieder in Betrieb genommen werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Drohnen zwar nur über den Truppenübungsplätzen fliegen, die mobilen Einheiten zur Steuerung und Auswertung der Daten jedoch auch außerhalb der Anlagen verkehren und eingesetzt werden? Die mobilen Einheiten zur Steuerung und Auswertung der Daten werden nur auf den Truppenübungsplätzen eingesetzt. 14. In welchen Einzelfällen hat die Bundesregierung je davon Kenntnis erlangt, dass Funkverbindungen von US-Drohnen bei ihren Einsätzen in Asien oder Afrika über die Relaisstation in Ramstein geroutet wurden (Bundespressekonferenz vom 8. Februar 2017)? Die Bundesregierung hat von keinen Einzelfällen solche Kenntnis erlangt. 15. In welche deutschen Fluginformationsgebiete sind die US-Behörden in der Oberpfalz und in Ramstein eingebunden? 16. Wann wurden welche deutschen zivilen und militärischen Fluginformationsgebiete zusammengelegt, und von welchen nationalen und/oder europäischen Kontrollbehörden werden diese betrieben bzw. beaufsichtigt? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Oberpfalz liegt im Fluginformationsgebiet München, Ramstein liegt im Fluginformationsgebiet Langen. Es gab und gibt keine militärischen Fluginformationsgebiete . Gemäß der Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV) ist ausschließlich die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit der Wahrnehmung der in § 27c Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes genannten Aufgaben beauftragt. 17. Welche einzelnen Beiträge werden in dem Forschungsprojekt „Abwehr von unbemannten Flugobjekten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben “ (AMBOS), das im deutschen Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung zu Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung gefördert wird, von den Einrichtungen und Firmen Fraunhofer Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE), Elettronica GmbH, Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG, Inras GmbH, Austro Control übernommen (vgl. www.sifo.de/files/Projektumriss_ AMBOS.pdf)? Das Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) übernimmt die Untersuchung der akustischen Detektion von unbemannten Flugobjekten, die Fusion der verschiedenen Sensordaten und die Lagedarstellung zur Verifikation und Intervention bei Bedrohungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11734 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Elettronica GmbH erforscht ein Funkaufklärungssystem zur Erfassung und Auswertung der Funkverbindungen zwischen „Drohnen“ in der Luft und den jeweiligen Bedienern am Boden. Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG befasst sich mit der akustischen Detektion sowie mit Interventionsmaßnahmen, etwa High-Power-Electro-Magnetics-Wirksystemen (HPEM) und Netzwerfern. Bei den Firmen Inras GmbH und Austro Control handelt es sich um österreichische Partner, die nicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden. Die Inras GmbH wird im Projekt die Radartechnik zur Detektion von Objekten übernehmen. Die Austro Control ist maßgeblich am sogenannten Rulemaking für unbemannte Luftfahrzeuge beteiligt. 18. Welche Beiträge werden vom Bundeskriminalamt, dem Bayerischen Landeskriminalamt , dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, der Polizei Baden-Württemberg, der Deutschen Hochschule der Polizei und der Bundespolizei für AMBOS erbracht? Die genannten Einrichtungen unterstützen als assoziierte Partner die Projektpartner bei der Anforderungsanalyse und der Definition von Szenarien und Schutzzielen. Als Anwender werden sie bei der Evaluierung, den Tests und den Demonstrationen bewertend tätig sein. 19. Welche weiteren Termine zur Beweisaufnahme, Verhandlung oder Urteilsverkündung sind der Bundesregierung im Vergaberechtsverfahren der US-Firma General Atomics gegen das Bundesverteidigungsministerium hinsichtlich der womöglich unlauteren Beschaffung von Kampfdrohnen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bereits bekannt? Die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf fand am 1. Februar 2017 statt. Am 15. Februar 2017 hat das OLG Düsseldorf einen Beweisbeschluss verkündet und die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung mit Eintritt in die Beweisführung auf den 8. März 2017 terminiert. Diese zweite mündliche Verhandlung fand wie geplant statt. Als Ergebnis dieser Verhandlung hat der zuständige Vorsitzende Richter den 31. Mai 2017 als nächsten Termin festgelegt, der auch zu einer Urteilsverkündung führen kann. 20. In welchem Stadium befindet sich der Aufbau des Luftfahrtamtes der Bundeswehr , und wann soll die Übertragung welcher noch fehlender Verantwortungen und Aufgaben aus den derzeit zuständigen verschiedenen Organisationsbereichen der Bundeswehr abgeschlossen sein? Das Luftfahrtamt der Bundeswehr wurde am 7. Januar 2015 durch die Bundesministerin der Verteidigung in Dienst gestellt und nimmt seitdem die übertragenen Aufgaben wahr. 21. Inwiefern gilt die Aussage, dass die Bundesregierung keinerlei Vertragsbeziehungen zu der im Staatsbesitz befindlichen Luxemburger Firma SES Government Solutions hatte, auch für deren Tochterfirmen wie die ND SatCom GmbH mit Sitz in Immenstaad, Baden-Württemberg (Bundestagsdrucksache 18/4944, Antwort zu Frage 3)? Zur Firma ND SatCom GmbH bestehen Vertragsbeziehungen im Rahmen des Projektes SatComBw. Zu möglichen weiteren Tochterfirmen der Firma SES Government Solutions liegen keine Erkenntnisse über Vertragsbeziehungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11734 22. Bis wann will das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr den Lösungsvorschlag „ISIS auf TRITON“ tiefergehend analysiert haben (Bundestagsdrucksache 18/10773, Schriftliche Frage 33)? Der Lösungsvorschlag des „Integrierten Signal Intelligence Systems (ISIS) auf TRITON“ wurde vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) fertiggestellt. a) Welche weiteren zwei Lösungsvorschläge zur Schließung der Fähigkeitslücke SLWÜA (signalerfassende luftgestützte weiträumige Überwachung und Aufklärung), die auf bemannten Trägerplattformen basieren, wurden von der Bundeswehr erarbeitet? b) Welches andere marktverfügbare SIGINT-Sensorsystem (SIGINT: Signals Intelligence) wurde bei dem zweiten Lösungsvorschlag bedacht? Die Fragen 22a und 22b werden im Zusammenhang beantwortet. Die beiden anderen Lösungsvorschläge basieren auf bemannten Trägerplattformen (Geschäftsreiseflugzeuge). Einer betrachtet hierbei die Integration des in Deutschland entwickelten Missionssystems ISIS. Der andere betrachtet die Beschaffung eines marktverfügbaren israelischen Signal Intelligence-Systems. Am 6. März 2017 hat der Generalinspekteur der Bundeswehr auf der Basis dieser drei Lösungsvorschläge die Auswahlentscheidung (AWE) zugunsten von „ISIS auf TRITON“ getroffen. Damit beginnt nun die Realisierungsphase zur Deckung der Fähigkeitslücke SLWÜA (signalerfassende, luftgestützte, weiträumige Überwachung und Aufklärung). 23. Wann soll die Wiederaufnahme des ISIS-Testflugbetriebes mit dem EURO HAWK Full Scale Demonstrator in der Stufe 2 mit der Industrie zu Ende verhandelt sein (Bundestagsdrucksache 18/10773, Schriftliche Frage 33)? Im Zuge der AWE SLWÜA wurde auch entschieden, den ISIS-Testflugbetrieb mit dem EURO HAWK Full Scale Demonstrator nicht fortzuführen. Somit wird der Vertrag für die Stufe 2 nicht mehr final verhandelt werden. a) Inwiefern kann der Finanzbedarf für Stufe 2 mittlerweile vage oder konkret beziffert werden? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. b) Wann soll die Angebotsaufforderung an die Industrie für die Stufe 3, die den weiterführenden Testflugbetrieb umfasst, fertig erarbeitet sein? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333