Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11735 18. Wahlperiode 29.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Beate Müller-Gemmeke, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11497 – Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rund 2,9 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der Tourismuswirtschaft . Hiervon arbeiten rund 1,9 Millionen Menschen in den 221 816 gastgewerblichen Betrieben deutschlandweit. Im Jahr 2015 wurden 58 757 Auszubildende im Gastgewerbe ausgebildet. Der Jahresumsatz der Branche lag zuletzt bei 76,2 Mrd. Euro (netto) (DEHOGA: link: www.dehoga-berlin.de/fileadmin/ user_upload/Das_Gastgewerbe_bundeweit_4._Quartal_2015.pdf ). Seit der Einführung des Mindestlohnes ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bundesweit um 5,8 Prozent gestiegen. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nunmehr bei 73,3 Prozent. Die Branche ist gleichwohl nach wie vor von geringfügiger Beschäftigung und wenig attraktiven Arbeitsbedingungen gekennzeichnet und leidet nach wie vor unter erheblichen Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung . So blieben im Jahr 2015 bundesweit 18,5 Prozent der Ausbildungsstellen im Gastgewerbe unbesetzt. In einigen Bundesländern lag diese Quote noch deutlich höher (z. B. Mecklenburg-Vorpommern mit 25,8 Prozent an unbesetzten Ausbildungsstellen; dwif 2016, Daten Bundesagentur für Arbeit 2016). Bei Umfragen zur Zufriedenheit mit der Ausbildung stellen Ausbildungsbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe seit Jahren das Schlusslicht (DGB-Ausbildungsreport 2016, link: www.dgb.de/presse/++co++2d 7d8286-6f95-11e6-8e3e-525400e5a74a). Diese Umstände und der immer stärker werdende Wettbewerb um motivierte Fachkräfte erfordern verstärkte Aktivitäten vor allem von Seiten der Unternehmen , aber auch der Politik, um künftig Fachkräfte für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu gewinnen und sie in den Betrieben zu halten. Neben Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeiten und der Ausbildungs- und Weiterbildungsqualität kommt insbesondere einer fairen Bezahlung entscheidende Bedeutung für die Fachkräftesicherung zu. Der gesetzliche Mindestlohn hat hier einen Beitrag zur Änderung des Lohngefüges geleistet. Im Gastgewerbe stiegen die Verdienste bundesweit um 2,9 Prozent, in Ostdeutschland um 8,6 Prozent (Tourismusbarometer Jahresbericht 2016 des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11735 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode S. 65). Der Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohnes, wie auch den branchenspezifischen Mindestlöhnen kommt daher eine entscheidende Rolle vor, um einen fairen Wettbewerb und rechtmäßige Löhne zu gewährleisten. 1. Wie hat sich das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt im Hotel- und Gaststättengewerbe seit dem Jahr 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr entwickelt (bitte auch das branchenübergreifende durchschnittliche Bruttomonatsentgelt vergleichend darstellen)? Der Median des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe in dem Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe hat von Dezember 2010 bis zum letzten verfügbaren Wert Dezember 2015 von 1 442 Euro um 23 Prozent auf 1 778 Euro zugenommen. In der Gesamtwirtschaft war im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 14 Prozent zu verzeichnen. Die Angaben für die einzelnen Jahre können der folgenden Tabelle entnommen werden. Für die methodischen Hinweise wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Migration in der Arbeitswelt“ der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/10603, vom 9. Dezember 2016 verwiesen. Dort findet sich in der Vorbemerkung der Bundesregierung auch die Definition der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe. Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach ausgewähltem Wirtschaftsabschnitt der WZ 2008 Deutschland 2. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse (bitte differenziert in Vollzeit, Teilzeit, Arbeit auf Abruf und geringfügige Beschäftigung) und der Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe von 2005 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr entwickelt? Von Juni 2005 bis Juni 2016 hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Wirtschaftsabteilung Gastgewerbe um 40 Prozent auf 1 026 400 und die Zahl der geringfügig Beschäftigten in dieser Branche um 50 Prozent auf 971 700 zugenommen. Die Zahl der Betriebsstätten ist um 9 Prozent auf 154 000 gestiegen. Die Angaben in der Differenzierung nach Vollzeit und Teilzeit für die Insgesamt mit Angabe zum Entgelt 1 2 3 Insgesamt 20.053.820 19.766.328 2.704 I Gastgew erbe 517.883 503.473 1.442 Insgesamt 19.845.310 19.572.243 2.884 I Gastgew erbe 468.180 454.750 1.602 Insgesamt 19.996.612 19.792.716 2.954 I Gastgew erbe 468.317 459.071 1.654 Insgesamt 20.244.548 20.048.103 3.024 I Gastgew erbe 474.999 466.475 1.700 Insgesamt 20.561.597 20.239.290 3.084 I Gastgew erbe 486.571 470.976 1.778 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 31. Dezember 2014 31. Dezember 2015 31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 31. Dezember 2010 Berichtsmonat WZ 2008 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Median in € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11735 einzelnen Jahre im Vergleich mit der Gesamtentwicklung ist in der folgenden Tabelle enthalten. Statistiken zu Beschäftigten, die auf Abruf arbeiten, liegen nicht vor. Der langjährige Vergleich ist nur eingeschränkt möglich, weil im Jahr 2008 die Wirtschaftszweigklassifikation geändert wurde und Auswertungen zu Voll-/ Teilzeit ab dem Jahr 2011 von Umstellungseffekten betroffen sind. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügige Beschäftigte und Zahl der Betriebe nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten der WZ 2003/2008 Deutschland (Arbeitsort) 3. Wie viele Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor seiner Einführung den gesetzlichen Mindestlohn? Nach der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes wurden im April 2014 15 325 Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Beherbergung nach der Wirtschaftsklassifikation (WZ) 2008 mit 8,50 Euro je Stunde entlohnt. Dies beinhaltet alle Beschäftigten über 18 Jahre. Auszubildende und Praktikanten sind nicht enthalten. Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt ausschließlich geringfügige Beschäftigte im Nebenjob 1 2 3 4 5 6 7 Insgesamt 26.299.560 21.209.531 4.775.185 6.671.809 5.150.619 1.521.190 2.018.516 H Gastgew erbe 732.637 587.002 145.296 645.735 482.610 163.125 141.146 Insgesamt 26.533.905 21.269.098 4.946.254 6.944.140 5.280.315 1.663.825 2.019.722 H Gastgew erbe 742.064 587.720 154.035 680.310 503.140 177.170 139.333 Insgesamt 27.050.451 21.595.251 5.129.335 7.100.190 5.321.056 1.779.134 2.044.281 H Gastgew erbe 768.618 600.777 167.520 696.720 508.875 187.845 140.665 Insgesamt 27.695.398 22.030.201 5.330.918 7.245.478 5.331.190 1.914.288 2.061.590 I Gastgew erbe 795.660 616.300 178.973 708.859 509.272 199.587 140.595 Insgesamt 27.603.281 21.721.485 5.537.602 7.359.609 5.384.552 1.975.057 2.073.943 I Gastgew erbe 816.282 621.142 194.693 790.578 565.318 225.260 143.211 Insgesamt 27.966.601 21.773.598 5.840.557 7.450.194 5.389.151 2.061.043 2.086.894 I Gastgew erbe 833.378 620.979 211.884 812.891 575.128 237.763 144.687 Insgesamt 28.643.583 X X 7.536.790 5.367.231 2.169.559 2.102.355 I Gastgew erbe 855.157 X X 838.461 585.255 253.206 145.005 Insgesamt 29.280.034 X X 7.591.384 5.321.600 2.269.784 2.121.515 I Gastgew erbe 889.233 X X 865.420 595.486 269.934 146.879 Insgesamt 29.615.680 21.841.101 7.423.906 7.716.104 5.345.590 2.370.514 2.127.001 I Gastgew erbe 908.230 549.416 357.926 896.830 609.554 287.276 147.564 Insgesamt 30.174.505 22.090.825 7.739.729 7.811.376 5.349.851 2.461.525 2.139.170 I Gastgew erbe 939.611 553.004 386.596 931.985 627.870 304.115 149.659 Insgesamt 30.771.297 22.577.749 8.186.415 7.704.750 5.187.590 2.517.160 2.152.030 I Gastgew erbe 994.723 555.816 438.907 945.224 618.303 326.921 152.374 Insgesamt 31.373.691 22.825.336 8.547.630 7.756.094 5.141.164 2.614.930 2.163.297 I Gastgew erbe 1.026.371 561.441 464.930 971.747 621.834 349.913 154.018 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Insgesamt: inklusive keine Angabe Fälle X Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung können diese Merkmale nicht berichtet w erden. Aufgrund eines Umstellungseffektes sind Vergleiche mit früheren Jahren nicht sinnvoll. 30. Juni 2007 Anzahl 30. Juni 2005 Betriebsstätten davon 30. Juni 2016 Berichtsmonat WZ 2003/ WZ 2008 1) darunter Sv-pflichtig Beschäftigte geringfügige Beschäftigte 30. Juni 2014 30. Juni 2015 30. Juni 2012 30. Juni 2013 30. Juni 2010 30. Juni 2011 30. Juni 2008 30. Juni 2009 30. Juni 2006 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11735 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wird die Einführung des Mindestlohnes nach Einschätzung der Bundesregierung Auswirkungen auf das weitere Lohngefüge in den Unternehmen aus der Hotel- und Gaststättenbranche haben? Wenn ja, mit welchen Entwicklungen rechnet die Bundesregierung diesbezüglich ? Eingeschränkte Informationen zur Veränderung des Lohngefüges nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes liefert ein Vergleich der Verdienststrukturerhebung 2014 und der Verdiensterhebung (VE) 2015 des Statistischen Bundesamtes , die jeweils im April erhoben wurden. Stärkere Verschiebungen entstanden von unten bis zum Stundenlohn von 10 Euro. Die Tabelle zeigt die prozentualen Beschäftigungsverhältnisse in den jeweiligen Stundenlöhnen und deren Entwicklung von 2014 auf 2015 für den Bereich Beherbergung nach der Wirtschaftsklassifikation (WZ) 2008 an. Die VE 2015 ermöglicht keine so detaillierte Gliederung nach 10 Cent Schritten für diesen Wirtschaftszweig wie die VSE 2014. Um dennoch einen Vergleich darstellen zu können, wurden vereinzelt Stundenlohn -Gruppen gebildet. Der Stundenlohn wurde errechnet aus dem Gesamtbruttoverdienst abzüglich des Überstundenverdienstes und der Zuschläge und durch die bezahlten Stunden (ohne Überstunden) geteilt. Beschäftigungsverhältnisse im Wirtschaftszweig „55 Beherbergung“ der WZ 2008 2014 und 2015 nach Stundenlohn Verdienststrukturerhebung 2014 und Verdiensterhebung 2015 Stundenlohn gerundet 2014 2015 % % bis 8,50 Euro 31,4% 6,2% 8,50 Euro 3,5% 12,5% 8,60 bis 8,80 Euro 5,6% 6,8% 8,90 bis 10,00 Euro 21,2% 34,0% mehr als 10,00 Euro 38,4% 40,6% Anmerkung: Beschäftigte ab 18 Jahren, ohne Auszubildende und Praktikanten Stundenlohn = (Gesamtbruttoverdienst - Überstundenverdienst - Zuschläge) / (bezahlte Stunden ohne Überstunden), gerundet in 10-Cent-Schritten. Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, auf deren Grundlage eine valide Schätzung künftiger Änderungen des Lohngefüges vorgenommen werden kann. Hierfür wären unter anderem Annahmen über die Lohnsteigerungen zu treffen , die die Tarifvertragsparteien vereinbaren werden. Für solche Annahmen hat die Bundesregierung keine Basis. Vor diesem Hintergrund können auch weitere eventuelle Auswirkungen des allgemeinen Mindestlohns auf die Lohnstruktur in der Branche nicht prognostiziert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11735 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verfasser, dass die Einführung des Mindestlohnes insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe eine verstärkte Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) erfordert, nicht zuletzt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten? Wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Arbeitsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe zu kontrollieren? Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine ausgewiesene Schwerpunktbranche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und findet deshalb besondere Berücksichtigung bei den Prüfaktivitäten der FKS. Bei ihren Prüfungen verfolgt die FKS einen ganzheitlichen Prüfansatz, das heißt, jede Prüfung der FKS beinhaltet grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung nach dem Mindestlohngesetz. Aufgrund der bei Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe gewonnenen bisherigen Erkenntnisse und einer Risikoanalyse entscheidet die FKS, welche Betriebe für eine Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes in Betracht kommen. Im Jahr 2016 fanden im Hotel- und Gaststättengewerbe insgesamt 6.030 Arbeitgeberprüfungen durch die FKS statt. Dabei wurden insgesamt 88.279 Personenüberprüfungen durchgeführt. Das Hotel- und Gaststättengewerbe gehört neben der Baubranche zu den am häufigsten geprüften Branchen der FKS (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 18/11475 vom 10. März 2017). Eine bundesweite Schwerpunktprüfung, an der alle FKS-Dienststellen teilnahmen, fand im Jahr 2015 statt. Im Jahre 2016 haben fünf Hauptzollämter örtliche Schwerpunktprüfungen durchgeführt und weitere zwölf Hauptzollämter haben gemeinsame, regionale Prüfungen mit dem Schwerpunkt „Gastronomie im Tourismusbereich“ durchgeführt. 6. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Hotel- und Gaststättengewerbe Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge im Jahr 2016 nachgefordert, und wie hoch waren die hieraus vereinnahmten tatsächlichen Summen (bitte auch Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015 aufführen )? Der Bundesregierung liegen keine Auswertungen oder Statistiken vor, aus denen sich Nachforderungen differenziert nach Wirtschaftsbranchen oder bestimmten Berufsgruppen ableiten lassen. Eine Differenzierung nach tatsächlich vereinnahmten Summen ist ebenfalls nicht möglich. 7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Minijobs im Hotel- und Gaststättengewerbe zurückzudrängen und in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln? Branchenspezifische Regelungen entsprechen nicht der Systematik der Vorschriften zur geringfügigen Beschäftigung. Die Bundesregierung hat - branchenübergreifend - in dieser Legislaturperiode vor allem durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns einen signifikanten Beitrag zur Erleichterung der Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geleistet; weitergehende Ausführungen dazu finden sich in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Brigitte Pothmer auf Bundestagsdrucksache 18/11078 vom 3. Februar 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11735 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie viele der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe sind zusätzlich auf Transferleistungen angewiesen, bzw. stocken mit Arbeitslosengeld- II-Leistungen auf, und wie hat sich diese Anzahl seit dem Jahr 2010 pro Jahr entwickelt? Nach jüngsten Angaben für Juni 2016 erhielten 75 700 oder 7,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig und 83 600 oder 14,7 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in der Wirtschaftsabteilung Gastgewerbe Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die absolute Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld II-Bezieher hat etwa in relativ gleichem Umfang wie die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche insgesamt zugenommen; entsprechend blieb der Anteil etwa konstant. Bemerkenswert ist, dass die absolute Zahl und der Anteil der Vollzeitbeschäftigten abgenommen haben. Rückläufig waren auch die absolute Zahl und der Anteil der ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld II-Bezieher. Angaben zu den einzelnen Jahren können der folgenden Tabelle entnommen werden. Der zeitliche Vergleich ist nur eingeschränkt möglich, weil Auswertungen zu Voll-/Teilzeit ab dem Jahr 2011 von Umstellungseffekten betroffen sind. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte und ausschließlich geringfügig beschäftigte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe Deutschland (Wohnort) Zeitreihe Juni 2010 bis Juni 2016 9. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Attraktivität des Hotel - und Gaststättengewerbes für Arbeitnehmende steigern, und auf welche Zielgruppen wurden von der Bundesregierung bei ihren Programmen zur Fachkräftesicherung in den Blick genommen? Die Steigerung der Attraktivität des Hotel- und Gaststättengewerbes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zuvorderst Aufgabe der Unternehmen selbst. Die Bundesregierung hat die Branche dabei unter anderem mit dem im Zeitraum Mai 2012 bis Mai 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projekt „Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus“ unterstützt. Analysiert wurde der touristische Arbeitsmarkt und die Fachkräftesituation in den darunter: darunter: in Vollzeit (ohne Azubis) 2) 1 2 3 4 5 6 7 Juni 2010 824.622 62.270 32.978 7,6% 533.864 97.284 18,2% Juni 2011 844.589 64.177 X 7,6% 540.982 95.564 17,7% Juni 2012 876.772 68.776 X 7,8% 548.893 92.307 16,8% Juni 2013 894.162 70.488 19.597 7,9% 559.251 93.513 16,7% Juni 2014 922.631 73.662 19.022 8,0% 573.120 96.232 16,8% Juni 2015 981.177 77.815 17.024 7,9% 568.222 86.462 15,2% Juni 2016 1.010.605 75.665 15.054 7,5% 568.018 83.608 14,7% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Beschäftige im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland. X Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung können diese Merkmale nicht berichtet werden. Aufgrund eines Umstellungseffektes sind Vergleiche mit früheren Jahren nicht sinnvoll. ausschließlich geringfügig beschäftigte ELB Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 1) darunter: Anteil sv beschäftigter ELB an allen sv Beschäftigten im Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe in % (Sp.2 an Sp.1) ausschließlich geringfügig Beschäftigte insgesamt 1) Anteil ausschließlich geringfügig beschäftigter ELB an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe in % (Sp.6 an Sp.5) sv beschäftigte ELB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11735 beteiligten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Bayern und daraus Schlussfolgerungen für die beteiligten Bundesländer wie auch für den Bund abgeleitet. Im Rahmen des Projektes wurden vor allem für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen konkrete Bedarfe ermittelt und Handlungsansätze – zum Beispiel für die Aus- und Weiterbildung – aufgezeigt, die gleichzeitig einen Beitrag zur Steigerung der Motivation und Qualifizierung der Beschäftigten sowie der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Unternehmen leisten können. Zusammengefasst sind die Ergebnisse im Leitfaden „Fachkräfte für den Tourismus – Fit für die Zukunft“. Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung wurden darüber hinaus in die allgemeinen Aktivitäten der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung eingespeist. Beispielsweise fand im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung im Februar 2017 ein Branchendialog mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe statt, um Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die regionalen und beruflichen Disparitäten auf dem Ausbildungsmarkt, auszuloten. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung werden im aktuellen Fachkräftekonzept der Bundesregierung dargelegt. Die fünf Sicherungspfade des Fachkräftekonzepts sprechen alle Zielgruppen an, um die Fachkräftebasis in Deutschland langfristig zu sichern. 10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten in der hotel- und gastgewerblichen Ausbildung seit dem Jahr 2009 bis heute pro Jahr entwickelt (bitte untergliedert nach Bundesländern)? a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei diesen Ausbildungsverhältnissen einen höheren Zufriedenheitsgrad zu schaffen? b) Welche Maßnahmen (Beispiele) wurden hierzu in den letzten Jahren ergriffen , und wie beurteilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der aktuellen Abbrecherquoten in der Hotel- und Gaststättenbranche aus dem Berufsbildungsbericht 2014, deren Erfolg? Informationen zu Abbruchquoten in der hotel- und gastgewerblichen Ausbildung liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung werden verfügbare Daten zu Vertragslösungen herangezogen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vertragslösung nicht unbedingt einen endgültigen Abbruch der Berufsausbildung bedeutet. Auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des dualen Systems gehen mit Vertragslösungen einher. Zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrags kann es sowohl seitens des Auszubildenden, als auch des Ausbildungsbetriebes oder in beiderseitigem Einvernehmen kommen. Auf Basis der Berufsbildungsstatistik kann nicht erfasst werden, bei welchen Vertragslösungen es sich um Abbrüche handelt. Die Bundesregierung unterstützt unter anderem mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung (www.aus-und-weiterbildungsallianz.de) Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt, die sich auch an Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe richten. Einen Überblick über Programme zur Unterstützung des Übergangs Schule-Beruf können dem Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung „überaus“ entnommen werden (www.ueberaus.de/wws/9.php#/wws/programme.php). Darüber hinaus sind Ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III), die Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) und die Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA) des Senior Expert Service auch für das Hotel- und Gaststättengewerbe relevant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11735 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich eine bewertende Bilanz des Ausbildungsgeschehens in ihrem Berufsbildungsbericht. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe, die mindestens einen Ausbildungsplatz anbieten (Ausbildungsbetriebsquote, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftebedarfs in der Branche? Im Juni 2016 war in 9,2 Prozent der Betriebe im Gaststättengewerbe mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Auszubildender beschäftigt. Angaben zu den Ländern sind in der folgenden Tabelle enthalten. Anzahl der Betriebe und Ausbildungsbetriebe nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten der WZ 2008 Deutschland, Bundesländer Die Zahl der Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe hält nicht mit dem Bedarf an Fachkräften Schritt. Die Bundesregierung unterstützt deshalb unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung Maßnahmen zur Überwindung der Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt, die auch für das Hotel- und Gaststättengewerbe relevant sind. Die Steigerung der Attraktivität der Branche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt jedoch zuvorderst Aufgabe der Unternehmen selbst. Betriebe Ausbildungsbetrie be Anteil an Spalte 1 Betriebe Ausbildungsbetrie be Anteil an Spalte 4 1 2 3 4 5 6 Deutschland 2.163.297 391.564 18,1 154.018 14.094 9,2 Schleswig-Holstein,01 78.347 15.642 20,0 5.929 611 10,3 Hamburg,02 53.436 8.418 15,8 3.809 410 10,8 Niedersachsen,03 197.598 40.937 20,7 13.530 1.401 10,4 Bremen,04 16.173 3.207 19,8 1.139 140 12,3 Nordrhein-Westfalen,05 430.876 87.393 20,3 27.435 2.576 9,4 Hessen,06 164.427 28.673 17,4 11.727 956 8,2 Rheinland-Pfalz,07 105.399 21.456 20,4 8.270 785 9,5 Baden-Württemberg,08 283.678 57.071 20,1 20.870 1.786 8,6 Bayern,09 368.588 69.492 18,9 26.944 2.531 9,4 Saarland,10 24.762 5.423 21,9 1.822 165 9,1 Berlin,11 95.687 10.332 10,8 8.466 585 6,9 Brandenburg,12 66.703 8.265 12,4 4.561 409 9,0 Mecklenburg- Vorpommern,13 47.409 6.057 12,8 4.633 453 9,8 Sachsen,14 113.308 14.297 12,6 7.248 663 9,1 Sachsen-Anhalt,15 56.988 7.338 12,9 3.722 333 8,9 Thüringen,16 59.277 7.546 12,7 3.913 290 7,4 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30. Juni 2016 Auswertemonatswert Deutschland (mit o.Zuord) Länder Insgesamt Gastgewerbe darunter darunter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11735 12. Welche eigenen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Gründung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ im Bereich des Hotelund Gaststättengewerbes? 13. Liegen der Bundesregierung bereits Forderungen und Positionen der Verhandlungspartner im Rahmen der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ vor, und wenn ja, welche? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018 verfolgt mit ihren Maßnahmen einen branchenübergreifenden Ansatz, um die duale Ausbildung in Deutschland zu stärken und mehr junge Menschen dafür zu gewinnen. Im Zusammenhang mit den regionalen und beruflichen Disparitäten auf dem Ausbildungsmarkt führt die Allianz für Aus- und Weiterbildung Branchendialoge, um gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern ausgewählter Branchen Unterstützungsmöglichkeiten auszuloten. Ein erster Branchendialog fand im Februar 2017 mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe statt, weitere sind geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333