Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11736 18. Wahlperiode 29.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11394 – Besuch des Leiters des türkischen Geheimdienstes in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Leiter des türkischen Geheimdienstes Milli Istihbarat Teskilati (MIT) Hakan Fidan besuchte im Februar 2017 die Bundesrepublik Deutschland zu Gesprächen unter anderem mit Vertretern des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Thema des Besuches war unter anderem die Kooperation bei der Terrorismusbekämpfung. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gibt es dabei durchaus Differenzen in der Einstufung , welche Gruppierungen als terroristisch gelten. Während Übereinstimmung bei entsprechenden Klassifizierung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie einiger linksradikaler Gruppierungen wie der Revolutionären Volksbefreiungspartei -Front (DHKP/C) besteht, sieht die Bundesregierung die in der Türkei als Fethullahistische Terrororganisation (FETÖ) scharf verfolgte Gülen- Bewegung nicht als terroristisch an. Der Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan beschuldigte Deutschland allerdings, auch die Aktivitäten der PKK zu dulden und zum „wichtigsten Hafen für Terroristen“ geworden zu sein (www. wsj.de/nachrichten/SB10001424052702304066404579129442811094168). Der türkische Geheimdienst MIT soll in Deutschland ein Netzwerk von bis zu 6 000 Spitzeln haben, das Oppositionelle unter der türkeistämmigen Migration ausforscht und unter Druck setzt (www.welt.de/politik/deutschland/article15 7778863/Erdogans-Agenten-bedrohen-Tuerken-in-Deutschland.html). Ein im Dezember letzten Jahres in Hamburg unter dem Verdacht der Agententätigkeit verhafteter Türke soll Anschläge auf kurdische Exilpolitiker unter anderem in Deutschland geplant haben (www.faz.net/aktuell/politik/inland/mutmasslichertuerkischer -spion-plante-attentate-14581037.html). Spionage für die türkische Regierung betrieben offenbar auch Imame in Moscheevereinen der Türkisch- Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), die als Religionsbeamte vom Religionsamt Diyanet nach Deutschland geschickt wurden. Während die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen Agententätigkeit aufgenommen hat, wurden mehrere Imame, die Informationen über Anhänger der Gülen- Bewegung an türkische diplomatische Stellen weitergegeben hatten, aus Deutschland abgezogen (www.hurriyetdailynews.com/directorate-of-religiousaffairs -recalls-imams-accused-of-spying-in-germany-.aspx?pageID=238&nID =109614&NewsCatID=351). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11736 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Höchst problematisch ist aus Sicht der Fragesteller Hakan Fidans Rolle im syrischen Bürgerkrieg. So lieferte der MIT offenbar große Mengen Waffen und Munition an in Syrien gegen Regierungstruppen sowie die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) kämpfende Kräfte einschließlich terroristischer Gruppierungen wie dem Islamischen Staat und leistete diesen Gruppierungen auch logistische Hilfe etwa beim Grenzübertritt ausländischer Kämpfer (www.wsj.de/nachrichten/SB10001424052702304066404579129442 811094168; www.taz.de/Tuerkischer-Geheimdienst/!5056529/). Wie ein abgehörtes Gespräch im türkischen Außenministerium deutlich machte, schlug Hakan Fidan Anfang 2014 dem damaligem Außenminister Ahmet Davutoğlu sowie Spitzenmilitärs vor, von seinen Agenten in Syrien Raketen auf türkisches Territorium abfeuern zu lassen, um einen „Kriegsgrund “ zum Einmarsch in das Nachbarland zu schaffen (www.faz.net/aktuell/ politik/youtube-mitschnitt-tonaufnahme-legt-tuerkische-angriffsplaene-aufsyrien -nahe-12868697.html; www.welt.de/print/wams/politik/article1574085 61/Erdogans-seltsamer-Freund.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aus Gründen des Staatswohls kann keine Antwort im Hinblick auf Fragestellungen erfolgen, die Belange der sogenannten „Third-Party-Rule“ betreffen und damit zwangsläufig Erkenntnisse eines ausländischen Nachrichtendienstes enthalten würden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Information würde in den zugrundeliegenden Sachverhalten bei den Fragen 10a und 10b sowie 14b bis 14c das Staatswohl beeinträchtigen, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich der Zusammenarbeit mit Behörden anderer Staaten erschwert würde. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das Risiko des Bekanntwerdens, das unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party- Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe an dem internationalen Erkenntnisaustausch zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Staatswohl, das hier ein Geheimhaltungsinteresse beinhaltet, einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Information an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11736 1. Wann, auf wessen Initiative, und warum war der Besuch von MIT-Chef Hakan Fidan in Deutschland arrangiert worden? 2. Wer genau gehörte der Delegation von Hakan Fidan an (Namen und Funktionen bitte angeben)? 3. Wie sah der genaue Terminplan von Hakan Fidan in Deutschland aus? 4. Welche Begegnungen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung , von Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesregierungen und Landesbehörden gab es mit Hakan Fidan bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern seiner Delegation? Bei welchen dieser Begegnungen waren Vertreterinnen und Vertreter welcher anderen (ausländischer) Geheimdienste oder Polizeibehörden zugegen? 5. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Hakan Fidan oder Mitglieder seiner Delegation während ihres Deutschlandbesuches mit türkischen Diplomaten, Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der türkeistämmigen Migration getroffen? 6. Was waren die genauen Themen der jeweiligen Gespräche zwischen Hakan Fidan und seiner Delegation sowie deutschen Regierungs- und Behördenvertretern , welche genauen Inhalte wurden besprochen, und mit welchem Ergebnis ? a) Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden der Umgang mit der Gülen- Bewegung und die mögliche Auslieferung von führenden Gülenisten, die nach Deutschland geflohen sind, thematisiert? Welche diesbezüglichen Erwartungen hat Hakan Fidan gestellt, und wie war die von der Bundesregierung bzw. den deutschen Sicherheitsbehörden dazu vertretene Position? Welche Dokumente und Unterlagen haben Hakan Fidan und seine Delegation bezüglich der Gülen-Bewegung der Bundesregierung und den deutschen Sicherheitsbehörden übergeben? b) Inwieweit wurde ein gemeinsames Vorgehen deutscher und türkischer Behörden gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) thematisiert? Welche diesbezüglichen Erwartungen stellte die türkische Seite, und welche Position haben die Bundesregierung und deutsche Sicherheitsbehörden dazu eingenommen? c) Inwieweit wurde ein gemeinsames Vorgehen deutscher und türkischer Behörden gegen die DHKP/C, die Kommunistische Partei der Türkei/ Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und gegebenenfalls weitere linksradikale Gruppierungen aus der Türkei thematisiert? Welche diesbezüglichen Erwartungen stellte die türkische Seite, und welche Position haben die Bundesregierung und deutsche Sicherheitsbehörden dazu eingenommen? d) Inwieweit wurde ein gemeinsames Vorgehen deutscher und türkischer Behörden gegen den dschihadistischen Terrorismus, Gruppierungen wie den Islamischen Staat (IS), Al Qaida, Al Nusra (und ihre Nachfolgegruppierungen ) und Ahrar al Sham thematisiert? Welche diesbezüglichen Forderungen stellten die türkische und die deutsche Seite jeweils? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11736 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Inwieweit wurde die enge Zusammenarbeit der türkischen Regierung mit dschihadistischen Terrorgruppen wie Ahrar Al Sham diskutiert (www.zeit.de/news/2017-01/21/deutschland-spiegel-tuerkei-undislamistengruppe -ahrar-al-scham-kaempfen-in-syrien-gemeinsam-2112 1611)? f) Inwieweit wurde die Existenz eines aus bis zu 6 000 Informantinnen und Informanten bestehenden türkischen Spionagenetzwerkes in Deutschland sowie der von türkeistämmigen Exiloppositionellen erhobene Vorwurf, von Seiten des türkischen Geheimdienstes unter Druck gesetzt zu werden, thematisiert? g) Inwieweit wurde von deutscher oder türkischer Seite thematisiert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des türkischen Geheimdienstes in Deutschland verstärkt hat (Bundestagsdrucksache 18/10739)? h) Inwieweit war die mutmaßliche Spionagetätigkeit von Religionsbeamten beim Islamverband DITIB gegenüber Angehörigen der Gülen-Bewegung in Deutschland Thema der Gespräche mit Hakan Fidan? Wurde der Abzug von Imamen aus Deutschland, gegen die von der Bundesanwaltschaft wegen möglicher Agententätigkeit ermittelt wird, durch das Religionsamt Diyanet thematisiert, und wenn ja, wie reagierte die türkische Seite auf entsprechende Vorwürfe? i) Inwieweit waren die Verhaftung eines mutmaßlichen türkischen Agenten in Hamburg im Dezember letzten Jahres sowie dessen mutmaßliche Anschlagsplanungen auf kurdische Exilpolitiker Thema der Gespräche mit Hakan Fidan? j) Inwieweit waren deutsche Staatsbürger, die sich in Nordsyrien gemeinsam mit den Demokratischen Kräften Syriens (SDF) und den Volksverteidigungseinheiten (YPG/YPJ) gegen den IS engagieren, Thema der Gespräche (www.n-tv.de/politik/Mehr-als-120-Deutsche-kaempfen-gegen- IS-article17099221.html)? 7. In welchen thematischen Fragen kam es zu Kontroversen zwischen der Delegation des MIT und deutschen Behördenvertretern? 8. Welche Vereinbarungen zwischen welchen deutschen und welchen türkischen Behörden wurden im Zusammenhang mit dem Deutschlandbesuch von Hakan Fidan getroffen? In welchen Bereichen wurde Übereinkunft festgestellt? 9. Welche Ergebnisse erbrachte der Besuch von Hakan Fidan aus Sicht der Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 1 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 9 kann nicht offen erfolgen. In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11736 Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft.* 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der MIT unter Hakan Fidans Verantwortung Waffen an in Syrien kämpfende Gruppierungen geliefert und diesen logistische Hilfe geleistet hat, die sich auf den Terrorlisten der Vereinten Nationen, Europäischen Union oder USA befinden oder in Deutschland als terroristische Vereinigungen nach § 129a und § 129b des Strafgesetzbuches verfolgt werden (bitte Gruppierungen benennen und möglichst konkrete Angaben zu Umfang und Zusammensetzung von Waffenlieferungen bzw. Art der logistischen Hilfe machen)? Die Beantwortung von Frage 10 kann nicht offen erfolgen. In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern und nachrichtendienstlichen Quellen besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen und nachrichtendienstlichen Quellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die Antworten zu den genannten Fragen ganz oder teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft.* a) Inwieweit wurde diese Beihilfe des türkischen Geheimdienstes für terroristische Gruppierungen in den Gesprächen mit Hakan Fidan thematisiert? b) Welche grundsätzlichen Schlussfolgerungen für ihre Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf , der MIT würde terroristische Gruppierungen in Syrien mit Waffen und Logistik unterstützen und hätte diese zumindest in der Vergangenheit unterstützt? Die Fragen 10a und 10b werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11736 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Hakan Fidan in Deutschland wegen des Vorwurfs der Unterstützung terroristischer Vereinigungen strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen? d) Inwiefern wurde im Vorfeld des Besuchs die Möglichkeit bzw. das Erfordernis einer solchen strafrechtlichen Verfolgung in Betracht gezogen, und zu welchen Schlüssen kam die Bundesregierung (bitte begründen)? Die Fragen 10c bis 10d werden im Zusammenhang beantwortet. Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte in Form belastbarer konkreter Tatsachen vor, die einen Anfangsverdacht im Sinne von § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) gegen Hakan Fidan wegen eines Delikts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b Absatz 1 i. V. m. § 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuches – StGB) begründen könnten. Deshalb wurde im Vorfeld des Besuchs die Möglichkeit bzw. das Erfordernis einer solchen strafrechtlichen Verfolgung nicht in Betracht gezogen. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einem mitgeschnittenen Gespräch Hakan Fidans im türkischen Außenministerium aus dem Jahr 2014, in dem er vorschlug, durch seine Agenten aus Syrien Raketen auf türkisches Territorium schießen zu lassen, um so einen Grund für ein militärisches Eingreifen der türkischen Armee in das Nachbarland zu liefern? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die über die in den Medien erfolgte Berichterstattung hinausgehen. a) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Aufnahme dieses Gespräches ? b) Hat die Bundesregierung jemals gegenüber der türkischen Regierung oder türkischen Behörden dieses Gespräch thematisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c) Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Legitimität des unter anderem mit dem Granatbeschuss türkischen Territoriums begründeten Einmarsches der türkischen Armee in Nordsyrien im Rahmen der Operation Euphrat Schild zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von Hakan Fidan laut dem abgehörten Gespräch vorgeschlagenen Operation unter falscher Fahne zur Provokation eines Einmarschgrundes? Die Fragen 11a bis 11c werden im Gesamtzusammenhang beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der engen Zusammenarbeit der Türkei mit der von deutschen Gerichten als terroristisch eingestuften dschihadistischen Gruppe Ahrar Al Sham (www.zeit.de/ news/2017-01/21/deutschland-spiegel-tuerkei-und-islamistengruppe-ahraral -scham-kaempfen-in-syrien-gemeinsam-21121611), und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Lage in Syrien und die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind ständiger Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der türkischen Regierung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11736 13. Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, dass Unterstützer von Ahrar Al Sham in Deutschland wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden (www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/gerichterklaert -ahrar-al-sham-zur-terroristischen-vereinigung-13756199.html) mit der Freigabe der Lieferung von Ersatzteilen für Leopard-II-Panzer der türkischen Armee, die im Rahmen der Operation Euphrat Schild an der Seite der Ahrar al Sham zum Einsatz kommen (www.spiegel.de/politik/ ausland/tuerkei-kaempft-in-syrien-mit-terroristen-und-nutzt-leopard-panzera -1130913.html)? 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von den Anschuldigungen des als Whistleblower geltenden früheren Leiters der Antiterrorabteilung der türkischen Polizei Ahmet Said Yayla, wonach Hakan Fidan in den 1990er Jahren einer Zelle der sogenannten türkischen Hisbollah angehört haben soll und als Hauptverdächtiger für die Mordanschläge auf mehrere Intellektuelle und Journalisten aus dem Umfeld der Tageszeitung „Cumhuriyet“ gehandelt wird (https://medium.com/insurge-intelligence/former-turkish-counter-terrorchief -exposes-governments-support-for-isis-d12238698f52#.dengqn2c5)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über die zitierte Internetquelle hinausgehen. a) Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die Angaben Ahmet Said Yaylas bezüglich Hakan Fidan? d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Hakan Fidan in Deutschland wegen des Vorwurfs der Verwicklung in Mordanschläge strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen? e) Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass es sich bei Ahmet Said Yayla um einen führenden Anhänger Fethullah Gülens handelt, und inwieweit lässt dies gegebenenfalls Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit seiner Angaben über Hakan Fidan zu? Die Fragen 14a, 14d und 14e werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. b) Inwieweit hat die Bundesregierung Vorwürfe, wonach Hakan Fidan in Mordanschläge in den 1990er Jahren verwickelt gewesen sein soll, jemals gegenüber der türkischen Regierung oder türkischen Behörden thematisiert ? c) Welche generellen Schlussfolgerungen bezüglich ihrer Kooperation mit Hakan Fidan zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen Ahmet Said Yaylas, dass der MIT-Chef in den 1990er Jahren einer terroristisch agierenden Organisation angehört haben und für Mordanschläge verantwortlich gewesen sein soll? Die Fragen 14b und 14c werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333