Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11739 18. Wahlperiode 29.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11344 – Vorwürfe von FRONTEX gegen Seenotretter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2016 sind nach Angaben des UNHCR mit 5 022 Toten mehr Flüchtlinge denn je im Mittelmeer ertrunken. Im Jahr zuvor waren es 3 771 Tote (www.proasyl.de/news/2016-das-toedlichste-jahr-in-der-geschichte-der-eufluechtlingspolitik /). Im Rahmen der EU-Grenzpolitik folgten verschiedene Operationen zur Unterbindung der Flucht über das Mittelmeer aufeinander. Während bei der italienischen Marine-Operation Mare Nostrum der Schwerpunkt auf Seenotrettung gelegen hat, so liegt dieser bei der Frontex-Operation Triton , die Mare Nostrum im Jahr 2014 ablöste, eindeutig auf EU-Grenzsicherung und der Bekämpfung der sogenannten Schleuserkriminalität (www.zeit.de/politik/ 2015-04/fluechtlinge-eu-gipfel-kritik). Die vom italienischen Militär geführte Militäroperation EUNAVFOR MED ist ebenfalls nicht auf die Rettung Geflüchteter ausgerichtet. So sank die Zahl der durch die Deutsche Marine geretteten Flüchtlinge mit Beginn der Operation EUNAVFOR MED massiv (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/bundesverteidigungsministerium- 100.html). So heißt es Mitte 2015 in der EU, dass durch Seenotrettung das Geschäft der Schlepperbanden gefördert werde (www.welt.de/politik/deutschland/ article143553915/Seenotrettung-lockt-mehr-Fluechtlinge-aufs-Meer.html). Die Zahl der durch die Marine geretteten Flüchtlinge sank nach Angaben der Initiative Sea-Watch im Jahr 2016 noch weiter (https://sea-watch.org/sea-watchbefuerchtet -kriminalisierung-ziviler-rettungskraefte-im-superwahljahr-2017/). Aufgrund des EU-Türkei-Deals nahmen ins-besondere auf den besonders gefährlichen Fluchtrouten von Nordafrika nach Europa die Zahlen der Geflüchteten aber auch der im Meer Ertrunkenen zu (www.heise.de/tp/features/2016-istdas -bislang-toedlichste-Jahr-im-Mittelmeer-fuer-Fluechtlinge-3324106.html). Der UNHCR-Sprecher William Spindler erklärte, dass der Weg von Libyen nach Italien über das Mittelmeer zehn Mal gefährlicher sei, als der Weg von der Türkei nach Griechenland über die Ägäis (www.unhcr.org/news/latest/ 2016/9/57c9549e4/since-alan-kurdi-drowned-mediterranean-deaths-soared. html). Vor diesem Hintergrund entstand ein gesteigertes zivilgesellschaftliches Engagement zur Rettung in Seenot geratener Flüchtlinge. Diese Initiativen operieren unter schwierigen Bedingungen und sind ebenfalls immer wieder Angriffen unter anderem der libyschen Küstenwache ausgesetzt (Guardian vom Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11739 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. August 2016). Inzwischen häufen sich die Berichte von Nichtregierungsorganisationen (engl. NGOs) wonach Militärs oft nicht bei ziviler Rettung unterstützten, sondern trotz besserer Ausrüstung allenfalls als Beobachter agierten (https://sea-watch.org/sea-watch-befuerchtet-kriminalisierung-zivilerrettungskraefte -im-superwahljahr-2017/). Immer wieder wurden Fälle illegaler Push-Back-Aktionen bekannt, bei denen Flüchtlingsboote in libysche Gewässer abgedrängt bzw. zurückgeschleppt wurden. Auf die Welle von zivilem Engagement zur Seenotrettung reagiert Frontex mit dem Vorwurf, dass NGOs, die sich in der Seenotrettung von Geflüchteten im Mittelmeer engagieren, mit Schleppernetzwerken kollaborierten und für die Verschärfung der Situation im Mittelmeer allgemein verantwortlich seien. Weiterhin spricht Frontex von einem Anstieg der Zahlen der von durch NGOs geretteten Flüchtlinge. Nach Frontex-Angaben sei die Anzahl der Rettung durch NGOs von 5 Prozent im Jahre 2015 auf 40 Prozent im Jahre 2016 gestiegen (www.ft.com/content/3e6b6450-c1f7- 11e6-9bca-2b93a6856354?segmentid=acee4131-99c2-09d3-a635- 873e61754ec6). Die Aussagen von Frontex werfen in diesem Zusammenhang Fragen zur möglichen Kriminalisierung bzw. Stigmatisierung von zivilgesellschaftlichem Engagement im Bereich Seenotrettung auf. 1. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut Aussage des Sea- Watch-Vorstandsmitglieds Frank Dörner die „besser ausgestatteten Schiffe des Militärs häufig nur Beobachter der zivilen Rettung“ seien (https://seawatch .org/sea-watch-befuerchtet-kriminalisierung-ziviler-rettungskraefte-imsuperwahljahr -2017)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11102 vom 7. Februar 2017 wird verwiesen. a) Welche Anweisungen zum Verhalten gegenüber zivilen Rettungsschiffen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Schiffe, die EUNAVFOR MED unterstellt sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es für diese Fallkonstellation keine Anweisungen der Operation. b) Von wie vielen Fällen von Übergriffen auf Flüchtlinge oder Flüchtlingshelfer durch die libysche Küstenwache im Jahr 2016 hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Fall und Monat aufschlüsseln, wenn möglich genaues Datum nennen)? Der Bundesregierung sind aus dem Jahr 2016 fünf Vorfälle bekannt, an denen die nachgenannten Nichtregierungsorganisationen sowie die libysche Küstenwache beteiligt waren: - im April 2016: Sea-Watch II, Nichtregierungsorganisation Sea-Watch - 17. August 2016: Bourbon Argos, Nichtregierungsorganisation Ärzte ohne Grenzen - 9. September 2016: Speedy, Nichtregierungsorganisation Sea Eye - 21. Oktober 2016: Sea-Watch II, Nichtregierungsorganisation Sea-Watch - im Oktober 2016: Iuventa, Nichtregierungsorganisation Jugend rettet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11739 c) Welche Formen der Kooperation mit zivilen NGOs gibt es auf dem Mittelmeer im Rahmen der Operationen „Triton“ bzw. EUNAVFOR MED bzw. sind vorgesehen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eine Kooperationsform ist das so genannte SHADE MED (Shared Awareness and De-Confliction in the Mediterranean). Zu dieser zweimal jährlich stattfindenden Konferenzserie werden alle Nichtregierungsorganisationen eingeladen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8523 vom 20. Mai 2016 verwiesen. Der Operationsplan für die von FRONTEX koordinierte Maßnahme „Triton“ enthält keine Aussagen zu Kooperationen mit zivilen Nichtregierungsorganisationen . 2. Ist der Bundesregierung der Fall eines Kriegsschiffes bekannt, bei dem am 25. September 2016 zwei zivile Schiffe am Rande des Kapazitätslimits Flüchtlinge retteten und die einzige Unterstützung von Seiten des Militärschiffes , die Aushändigung von zwölf Flaschen Wasser und Keksen nach mehrfacher Aufforderung gewesen sei (www.nna-news.org/de/nachrichten/ artikel/das-europaeische-asylsystem-ist-ein-wahnsinn-2618/), und wenn ja, welche Kenntnisse (auch von dritter Seite) hat sie über den Vorfall? a) Ist dieser Fall nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Vorgaben für Schiffe, die EUNAVFOR MED unterstellt sind, konform (bitte ausführlich erklären, um welches Kriegsschiff es sich dabei handelte und wie die zuständige Marine dies begründete)? b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anweisungen, die ein solches Verhalten rechtfertigen würden? c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem beschriebenen Fall? Die Fragen 2 sowie 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte Push-backs aus internationalen Gewässern durch die libysche Küstenwache (vgl. u. a. www.migazin.de/2016/11/29/tortur-libyen-mittelmeer-fluechtlinge-sie/) sowie die Hintergründe solcher „Push-Backs“? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Werden die Kräfte der libyschen Küstenwachen im Rahmen der EUNAVFOR MED-Mission Sophia darauf hingewiesen, dass ein solcher Push-back illegal ist? Im Rahmen der durch EUNAVFOR MED Operation Sophia durchgeführten Ausbildung von Angehörigen der libyschen Küstenwache wurde Rechtsausbildung, unter anderem zu den Themen humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und Seerecht, durchgeführt. Im nächsten Ausbildungsmodul werden Angehörige der libyschen Küstenwache angeleitet, die Durchführung einer Seenotrettung zu koordinieren , Ausbildungsgegenstand sind insbesondere die rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11739 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie viele Fälle solcher Push-backs sind der Bundesregierung bekannt (bitte so ausführlich wie möglich schildern)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 4. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Angriff auf ein Boot der NGO Sea-Watch und auf Flüchtlingsboote vom 21. Oktober 2016 durch die libysche Küstenwache, bei dem bis zu 30 Flüchtlinge ums Leben kamen (Bundestagsdrucksache 18/10617), aufzuklären? a) Gab es Bemühungen der Bundesregierung zur strafrechtlichen Verfolgung des Vorgehens der libyschen Küstenwache? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Die deutsche Botschaft Tripolis, derzeit mit Sitz in Tunis, weist in ihren bestehenden Kontakten mit der libyschen Küstenwache stets auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben hin. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen . b) Verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Kenntnisse, ob eine interne Untersuchung der Ereignisse erfolgt ist (falls nein, bitte begründen)? Vertreter der libyschen Küstenwache haben gegenüber der Botschaft Tripolis angegeben , dass alle Zwischenfälle auf See untersucht würden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Wie sehen die Bemühungen der Bundesregierung bzgl. der auf Bundestagsdrucksache 18/10617 gegebenen Antwort zu Frage 1a, in der von einer „Sensibilisierung der libyschen Einheitsregierung und der ihr unterstehenden Einheiten für die Einhaltung internationaler Standards bei Seenotrettungen und im Umgang mit daran beteiligten Nichtregierungsorganisationen “ die Rede ist, aus, und welche Hinweise gibt es bzgl. des Umgangs mit den entsprechenden NGOs? Die Bundesregierung erinnert in bilateralen und multilateralen Kontakten mit hochrangigen libyschen Vertretern regelmäßig an die Einhaltung von rechtlichen Verpflichtungen und internationalen Standards. Die Bundesregierung unterstützt internationale Organisationen (zum Beispiel den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und die Internationale Organisation für Migration (IOM)), die in Veranstaltungen mit libyschen Ministerien und Behörden, Richtlinien und Handlungsempfehlungen für Seenotrettungen vermitteln. d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf eine Zusammenarbeit der libyschen Küstenwache und Schleuserorganisationen, und wenn ja, welche? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11739 e) Inwiefern vertritt die libysche Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung die Auffassung, NGOs würden mit Schleusern zusammenarbeiten , und auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sie ihre Einschätzung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. f) Inwiefern wird die Thematik „Zusammenarbeit von NGOs“ mit Schleusern im Rahmen der Ausbildungstätigkeit von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung thematisiert? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen. 5. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von Berichten und Gesprächen auf EU- oder Bundesebene, in denen zivile Seenotrettung mit sogenannter Schleuserkriminalität in Verbindung gebracht wurde (bitte ausführlich erklären und aufschlüsseln)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungsverfahren gegen NGO-Mitglieder und zivile Seenotretter in Zusammenhang mit ziviler Seenotrettung seit dem Jahr 2015 (falls ja, bitte die infrage kommenden Straftatbestände aufführen)? b) Wie viele Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren und Verurteilungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegen zivile Seenotrettungsorganisationen und ihre Mitglieder in Zusammenhang mit ziviler Seenotrettung auf europäischer Ebene und in Deutschland? Die Fragen 5, 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den von Frontex dargelegten Fall, in dem „kriminelle Netzwerke Migranten direkt auf einem NGO-Schiff schmuggelten“ (Financial Times vom 15. Dezember 2016: „EU border force accuses charities of collusion with migrant smugglers“; falls ja, bitte ausführen)? Über die in Rede stehende Presseveröffentlichung in der Financial Times hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Inge Höger, Fraktion DIE LINKE., auf Bundestagsdrucksache 18/10784 vom 30. Dezember 2016 verwiesen. d) Wurden die in der Frage 5c zitierten Aussagen von Frontex im auf Bundestagsdrucksache 18/10784, Antwort auf die Schriftliche Frage 5, erwähnten „Analytical Brief 7/201“ getätigt? Nein e) Welche Belege gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Schleuser Flüchtlinge genau anweisen, in welche Richtung sie steuern müssen, um das Rettungsschiff einer NGO zu erreichen (vgl. Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/10784) Migranten und Flüchtlinge, die im Rahmen von von FRONTEX koordinierten Einsätzen nach Grenzübertritt aufgegriffen wurden, können sich im Zuge der Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung in den „Hotspots“ freiwillig einer erweiterten Einreisebefragung stellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11739 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode betreffen insbesondere Herkunft, Reise- und Fluchtrouten, Hinweise zu Schleuserorganisationen , benutzte Verkehrsmittel etc. Diese Erkenntnisse werden von FRONTEX für die strategische Auswertung verwendet und fließen unter anderem in den „Analytical Brief" ein. Weitere Hinweise, die über die im „Analytical Brief 7/2016“ von FRONTEX getroffenen Aussagen hinausgehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. f) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung NGO-Boote von der Küste Libyens aus sichtbar, so dass sie angesteuert werden können? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. g) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Anwesenheit von NGO-Schiffen direkt an der Grenze des internationalem Gewässers zum libyschen Territorium (bitte ausführlich begründen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11102 vom 7. Februar 2017 wird verwiesen. 6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der im Analytical Brief Ausgabe 7/201 von Frontex (in der Antwort auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/10784) dargestellte Anstieg des Anteils von NGOs an Rettungsaktionen auch mit dem Paradigmenwechsel nach dem Ende der Operation Mare Nostrum zu tun hat (bitte ausführlich ausführen )? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu einer etwaigen Motivation der Nichtregierungsorganisationen, ihre Präsenz in den internationalen Gewässern an der Grenze zum libyschen Territorium zu erhöhen. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Warnungen von NGOs an Flüchtlinge , nicht mit den Behörden zu kooperieren, und auf welche Quellen stützt sie diese (vgl. Financial Times vom 15. Dezember 2016: „EU border force accuses charities of collusion with migrant smugglers“)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die von Frontex vertretene Auffassung, dass eine wie auch immer geartete Beratung der Geflüchteten an Bord problematisch wäre, und inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über Vorhaben gegen eine solche Beratung vorzugehen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Vorhaben, gegen eine Beratung von Geflüchteten an Bord vorzugehen. 9. Hält die Bundesregierung die Szenarien, in denen Flüchtlinge an Bord der NGO-Boote aufgefordert würden nicht mit den Behörden zu kooperieren, angesichts des erschöpften Zustands vieler Geflüchteter für realistisch? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11739 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der aus Seenot geretteten Flüchtlinge, welche im Jahr 2016 bei Frontex oder den italienischen Behörden in de-briefings und Verhören keine Angaben machten (bitte nach Rettung durch Kräfte von EUNAVFOR MED, Frontex und Rettung durch NGOs aufschlüsseln, falls möglich)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Plant die Bundesregierung in Anbetracht des von Frontex festgestellten Erfolgs ziviler Rettungsorganisationen deren Förderung? Die Bundesregierung verfolgt keine dementsprechenden Pläne. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333