Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11818 18. Wahlperiode 31.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11537 – Monitoring-Daten zum Tierwohl aus dem Nutztierbereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Tierwohl-Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verspricht, dass die Haltung von Tieren verbessert werden soll. Dieses Versprechen steht im Einklang mit den Forderungen des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik (WBA), der in seinem Nutztier-Gutachten 2015 auf die unterschiedlichen Tierschutz-Defizite in deutschen Nutztierhaltungen hinwies. Eine Verbesserung der Haltungsbedingungen entspricht ebenfalls den Erwartungen, die die Gesellschaft an die deutsche Landwirtschaft stellt (www. bmel.de/DE/Presse/Infografiken/TNS-Umfage-Dez2014/TNS-Umfrage-Dez2014_ node.html). Auf seiner Homepage stellt das BMEL die These auf, dass mehr Tierwohl „geschafft “ sei und hebt unter anderem hervor, dass das Schnäbelkürzen bei Legehennen und Mastputen seit Anfang diesen Jahres, basierend auf einer freiwilligen Vereinbarung mit der Wirtschaft, untersagt ist (www.bmel.de/DE/Tier/_ texte/landingpage-tierwohl.html). Gleichzeitig gibt es in jüngster Zeit zahlreiche Indizien, die dafür sprechen, dass das Tierwohl, welches sowohl die Tiergesundheit als auch die Ausübung natürlicher Verhaltensweisen umfasst, gefährdet ist. Im Bereich Tierschutz sind die regulär aufgeführten Tierrechtsverstöße (siehe hierzu die Kontrollberichte der Bundesregierung www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/ 06_mnkp_dokumente/mnkp_Jahresbericht_2015.pdf?__blob=publicationFile &v=4) durch die bei Filmaufnahmen von Tierrechtsaktivisten offengelegten Missstände, ebenso wie die nicht geahndeten Tierschutzverstöße, die bei punktuellen amtlichen Untersuchungen in Tierkörperbeseitigungsanlagen aufgedeckt wurden (www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/854189/hinweiseauf -massive-tierschutzverstoesse-bleiben-unentdeckt), zu ergänzen. Neben Informationen zu Tierrechtsverstößen, sind Daten zu den klassischen Produktionskrankheiten (Erkrankungen, die mit der Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und dem Management assoziiert sind) für eine umfassende Bewertung des Tierwohls erforderlich. Etliche Veröffentlichungen weisen stichprobenhaft auf Missstände hin, die sich unterhalb der „Tierschutz-Schwelle“ bewegen, also keine Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht bedeuten. Matthias Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11818 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wolfschmidt behauptet beispielsweise in seiner Veröffentlichung „Das Schweinesystem “, dass über 50 Prozent aller Mastschweine in ihrem Leben eine Lungenentzündung durchgemacht haben (www.deutschlandradiokultur.de/wiekommt -der-tierschutz-in-den-stall-ueber-das.990.de.html?dram:article_id= 367801). Über solche Meldungen hinaus, liegen der Öffentlichkeit und Politik kaum umfassende Informationen vor, die eine valide Beurteilung des Status quo in deutschen Ställen zulassen, geschweige denn Aussagen zu einer möglichen Verbesserung der Tierwohlsituation. In den Empfehlungen des „Kompetenzkreises Tierwohl“ des BMEL, sowie im Gutachten des WBA wird eine nationale Nutztierstrategie gefordert, die ohne ein gutes Monitoring des Tierwohls nicht funktioniert. Die Wissenschaft forscht und publiziert seit vielen Jahren zu Tierwohl-Indikatoren (vgl. KTBL-Veröffentlichungen zu Indikatoren für die betriebliche Eigenkontrolle www.ktbl.de/ inhalte/service/tagungsergebnisse/indikatoren-tiergerechtheit/; www.ktbl.de/ inhalte/themen/tierhaltung/tierart/schwein/mastschweine). Es liegen demnach viele hilfreiche Veröffentlichungen zu geeigneten Indikatoren für ein Tierwohl- Monitoring vor. Die Anwendung und Wirkung von wissenschaftlich validierten Indikatoren steht und fällt allerdings mit dem Vorhandensein einer guten Datengrundlage . Offizielle Statistiken, wie die Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik, die Geflügelstatistik, die Landwirtschaftszählung, die Milchleistungs- und Fleischleistungsprüfung und die HIT-Datenbank liefern bereits relevante Daten, die mit einer Grundlage für Tierwohl-Indikatoren darstellen könnten. Es ist allerdings festzustellen, dass die staatlich, teilweise mit erheblichem Aufwand erfassten potentiellen Daten für ein Tierwohl-Monitoring, wie bspw. die aus der amtlichen Überwachung auf Schlachthöfen erfassten Schlachthofbefunde – anders als im Umweltbereich – wenig dokumentiert und von staatlicher Seite kaum aufbereitet sind. Ausnahmen sind hier beispielsweise die „WISTA – Wirtschaft und Statistik“-Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, wie die im Jahr 2005 erschienene Veröffentlichung zur Legehennenhaltung in Deutschland (www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/LandForst wirtschaft/Legehennenhaltung.pdf?__blob=publicationFile). Erfasste Daten fließen in die aktuelle Debatte um das Tierwohl nicht ein. Von staatlicher Seite werden sie nicht genutzt, um etwaige Verbesserungen in der Nutztierhaltung und beim Tierwohl zu belegen. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der gesundheitliche Zustand deutscher Nutztiere in den letzten 20 Jahren hinsichtlich der klassischen tierartspezifischen Produktionskrankheiten entwickelt (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)? Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass mit den genannten „klassischen tierartspezifischen Produktionskrankheiten“ haltungsbedingte Krankheiten und keine Tierseuchen gemeint sind. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11818 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Tiere, die nicht kupiert oder enthornt wurden (bitte Anteil und Anzahl der Schweine mit intakten Schwänzen, Kälber, die nicht enthornt wurden und Legehennen mit intakten Schnäbel angeben)? Der Bundesminister Christian Schmidt hat am 9. Juli 2015 mit Vertretern der Geflügelwirtschaft die „Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen“ abgeschlossen. Vereinbart wurde dabei unter anderem, dass seit dem 1. August 2016 in deutschen Brütereien bei Küken, die für die Legehennenhaltungen in Deutschland vorgesehen sind, keine Schnäbel mehr gekürzt werden. Eine Abfrage bei den Ländern hat ergeben, dass in den Brütereien auch entsprechend verfahren wird, so dass davon ausgegangen werden kann, dass seit diesem Jahr keine schnabelgekürzten Junghennen in Legehennenhaltungen in Deutschland eingestallt werden. Bei kupierten Hennen müsste es sich demnach um aus dem Ausland beschaffte Tiere handeln oder um solche, die vor dem vereinbarten Ausstieg eingestallt wurden. Zu deren Anteil liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Zahlen zu Schweinen mit intakten Schwänzen liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach wie vor dürfte in Deutschland aber bei der ganz überwiegenden Zahl von Schweinen in konventioneller Haltung der Schwanz kupiert sein. Um künftig auf das Schwanzkupieren verzichten zu können, sind in den letzten Jahren gerade in Deutschland viele Projekte und Initiativen zum Verzicht auf das Schwanzkupieren gestartet worden. Zur Anzahl nicht enthornter Kälber in konventioneller Haltung liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Um auf das Enthornen verzichten zu können, wird vermehrt auf genetische Hornlosigkeit gezüchtet. Der Anteil von Tieren, die genetisch hornlos sind, steigt daher. Behornte Herden werden vor allem im Bereich des ökologischen Landbaus gehalten. Gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau dürfen Eingriffe wie das Kupieren von Schwänzen, das Stutzen von Schnäbeln und die Enthornung in der ökologischen/biologischen Tierhaltung nicht routinemäßig durchgeführt werden. Einige dieser Eingriffe können jedoch aus Sicherheitsgründen , oder wenn sie der Verbesserung der Gesundheit, des Befindens oder der Hygienebedingungen der Tiere dienen, von der zuständigen Behörde fallweise genehmigt werden. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 119 880 Schweine, 284 000 Kühe und 4,4 Millionen Legehennen unter den Bedingungen des ökologischen Landbaus gehalten (Quelle: AMI, 2017). Informationen darüber, wie viele dieser Tiere von den o. g. Ausnahmegenehmigungen betroffen waren, liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Wie viele männliche Eintagsküken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr getötet (Angaben bitte von 2006 bis 2016)? Die Anzahl der getöteten männlichen Küken von Legelinien wird nicht unmittelbar statistisch erfasst. Bei einem angenommenen Geschlechterverhältnis von 50:50 entspricht die Anzahl der geschlüpften männlichen Küken in etwa der Zahl der geschlüpften Gebrauchslegeküken (weibliche Tiere). Deren Anzahl entwickelte sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11818 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Geschlüpfte weibliche Gebrauchslegeküken (Millionen Tiere) 2006 41,5 2007 42,6 2008 39,9 2009 40,3 2010 44,1 2011 44,8 2012 46,6 2013 44,2 2014 44,8 2015 48,0 2016 44,1 Quelle: Statistisches Bundesamt (aus Geflügelstatistik: Erhebung in Brütereien) Da sich männliche Küken von Legelinien nicht für die Mast unter herkömmlichen Bedingungen eignen, ist die Aufzucht der männlichen Küken der Legelinien auf spezielle Marktnischen beschränkt. Zwar ist diese Tendenz in jüngster Zeit leicht steigend, insgesamt ist der Umfang aber noch sehr überschaubar. Geschätzt dürfte sich der Anteil der gemästeten Tiere an den geschlüpften männlichen Küken der Legelinien zwischen 1 und 2 Prozent bewegen. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Therapiehäufigkeit bei Mastschweinen, Milchkühen, Legehennen und Mastgeflügel in den letzten zehn Jahren entwickelt und liegen der Bundesregierung für den gleichen Zeitraum Zahlen zur Bestandsmortalität bzw. Tierverlusten vor (bitte Angaben nach Antibiotika und Reserveantibiotika aufschlüsseln)? Für das mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept melden die Halter der in der Frage genannten Tierarten seit Juli des Jahres 2014 Angaben über die von ihnen gehaltenen Tiere sowie über deren Behandlung mit Antibiotika an die zuständige Behörde. Die hierdurch ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten werden gemäß den Vorgaben von § 58c Absatz 2 Satz 1 AMG anonymisiert an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Berechnung der bundesweiten Kennzahlen übermittelt, so dass eine Aufschlüsselung nach antibakteriellen Wirkstoffen nicht möglich ist. Die bundesweiten Kennzahlen werden vom BVL halbjährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu Bestandsmortalitäten oder Tierverlusten liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11818 5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten deutscher Nutztiere, ihr arttypisches Verhalten auszuleben, in den letzten Jahren entwickelt (bitte Angaben zu Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufführen )? 6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltungsverfahren deutscher Nutztiere über die letzten zehn Jahre gewandelt, und wie hoch ist der Anteil der Tiere, die Zugang zu Auslauf oder zur Weide haben (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine artgerechte Tierhaltung bedeutet, arteigene Verhaltensweisen möglichst uneingeschränkt ausleben können. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung. Die nachfolgenden Informationen zur Entwicklung der Haltungsverfahren lassen Rückschlüsse insbesondere dahingehend zu, inwieweit sich die Möglichkeiten für die Tiere, sich artgemäß bewegen zu können , verbessert haben. Auslauf ist grundsätzlich für alle Tierarten und Nutzungsformen erstrebenswert, da er insbesondere der Ausübung artgemäßen Bewegungs - und Sozialverhaltens förderlich ist. Zudem können Außenklimareize bei Weidegang oder Freilandhaltung die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere verbessern und zu artgemäßer Futtersuche beitragen. Die Möglichkeit zu Wühlen wird Schweinen bei einer Haltung auf Einstreu ermöglicht. Statistische Informationen zu den Haltungsverfahren landwirtschaftlicher Nutztiere sind den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung (LZ) 2010 sowie der Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung zu entnehmen, welche unter anderem in den entsprechenden Fachserien des Statistischen Bundesamtes sowie im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht sind. Rinder: Der Anteil der Tiere mit Weidegang betrug im Jahr 2009 bei Milchkühen 42 Prozent , bei sonstigen Rindern 35 Prozent. Eine statistische Erfassung der Stallhaltungsverfahren bei Milchkühen erfolgte in den Jahren 2004 und 2010, bei sonstigen Rindern nur im Jahr 2010. Die Bedeutung der einzelnen Aufstallungsformen auf Basis der LZ 2010 ist aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich. Rinder: Anteil (in Prozent) der Haltungsplätze in den genannten Haltungsverfahren Haltungsverfahren Milchkühe Sonstige Rinder Rinder insgesamt Anbindestall Gülle 18,2 9,5 12,4 Anbindestall Festmist 9,2 9,0 9,0 Laufstall Gülle 62,3 43,5 49,9 Laufstall Festmist 9,7 32,0 24,4 Quelle: Statistisches Bundesamt Im Jahr 2010 wurden bei Rindern insgesamt 3,02 Millionen Haltungsplätze in Anbindeställen gezählt, der Anteil an den Haltungsplätzen insgesamt betrug Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11818 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21,4 Prozent. Bei Milchkühen liegt der Anteil der Tiere mit Anbindehaltung höher . Im Jahr 2010 wurden deutschlandweit 1,3 Millionen Haltungsplätze für Milchkühe in Anbindeställen gezählt. Dies entsprach damals 27,4 Prozent aller Haltungsplätze für Milchkühe. Im Jahr 2004 hatte der Anteil der Anbindeplätze für Milchkühe noch bei 35,5 Prozent gelegen. Der überwiegende Teil der Tiere, die in Anbindehaltung gehalten werden, steht in kleineren Betrieben. Im Jahr 2010 wurden deutschlandweit in Betrieben unter 50 Haltungsplätzen rund 73 Prozent der Milchkühe in Anbindehaltung gehalten, während es in den Betrieben mit 50 und mehr Haltungsplätzen lediglich rund 4 Prozent waren. Nach Ergebnissen der Viehbestandserhebungen sank die Zahl der Milchkühe in Haltungen von weniger als 50 Milchkühen zwischen Mai 2010 und November 2016 von 33,9 Prozent auf 21 Prozent. Im Rahmen des Strukturwandels kam es demnach zu einer deutlichen Verringerung des Anteils von Milchkühen, die in kleineren Betrieben gehalten wurden. Damit dürfte auch der Anteil der Milchkühe, die in Anbindehaltung gehalten werden, seit dem Jahr 2010 weiter gesunken sein. Dies dürfte tendenziell auch für die übrigen in Anbindehaltung gehaltenen Rinder gelten. Allgemein lässt sich bei der Rinderhaltung ein Trend zur Unterbringung in Laufställen feststellen. Schweine: Im Bereich der Schweinehaltung wurde im Jahr 2010 in rund 1 800 Betrieben (2,8 Prozent der Betriebe mit Schweinehaltung) Freilandhaltung praktiziert. In Bezug auf die Stallhaltung war die Bedeutung der einzelnen Verfahren im Jahr 2010 wie nachfolgend dargestellt. Anteil (in Prozent) der Haltungsplätze im jeweiligen Haltungsverfahren (bezogen auf die Summe der Haltungsplätze ohne Freilandhaltung) Haltungsverfahren Zuchtsauen und -eber Sonstige Schweine Vollspaltenboden 37,9 70,5 Teilspaltenboden 47,2 22,4 Planbefestigter Boden mit Einstreu 12,6 5,1 Andere Stallhaltungsverfahren 2,3 2,0 Quelle: Statistisches Bundesamt Legehennen: Haltungsformen und -plätze bei Legehennen 2007 2016 Legehennenhaltungsplätze gesamt (in Mio.) 40,0 47,9 Davon: - Käfighaltung inkl. Kleingruppenhaltung und ausgestaltete Käfige 67,6% 10,1% - Bodenhaltung 17,0% 62,8% - Freilandhaltung 10,9% 17,2% - Ökologische Erzeugung 4,5% 9,9% Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11818 O. g. Tabelle verdeutlicht, dass sich die Haltung von Legehennen in Deutschland in den vergangenen Jahren durch das stufenweise Verbot der Käfighaltung stark verändert hat. So wurde in Deutschland die Haltung in konventionellen Batterie- Käfigen bereits zum 1. Januar 2010 verboten. Mit Inkrafttreten der Sechsten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde das endgültige Aus der Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen oder Kleingruppenhaltungen besiegelt. Nur in Einzelfällen ist eine Übergangsfrist längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 vorgesehen. Damit erfolgt die Legehennenhaltung in Deutschland hauptsächlich in Boden- und Freilandhaltung sowie in ökologischer Erzeugung. Zahlen zu Nutztieren aus ökologischer Haltung In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gehaltenen Tiere zum Teil sehr dynamisch entwickelt. In der nachfolgenden Tabelle ist eine deutliche Zunahme von Tierzahlen hinsichtlich Legehennen, Masthühnern und Milchkühen erkennbar. Für die ökologische Tierhaltung wird grundsätzlich Weidegang bzw. Auslauf vorgeschrieben. Anzahl der nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gehaltenen Tiere 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Mastschweine 115.000 120.000 120.000 122.000 116.000 117.000 109.000 104.000 Legehennen 1.734.000 2.091.535 2.300.000 2.900.000 3.300.000 3.800.000 4.100.000 4.400.000 Masthähnchen 380.000 490.000 555.000 580.000 600.000 790.000 940.000 990.000 Mutterkühe 130.000 123.000 130.000 127.000 123.000 124.000 130.000 127.000 Milchkühe 117.000 120.000 133.000 139.000 145.000 143.000 148.000 156.000 Quelle: AMI Zu anderen Tierarten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den bisher bestehenden Datenerfassungssystemen , wie der Landwirtschaftszählung, der Milchleistungsprüfung , den Statistiken des Statistischen Bundesamtes für ein Tierwohl -Monitoring bei (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen , Masthühnern, Elterntieren, Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)? Die Agrarberichterstattung bzw. Landwirtschaftszählung ist die wichtigste Informationsquelle der Agrarstatistiken hinsichtlich Betriebsstrukturen, Produktionspotenzialen sowie den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Erfordernisse, über belastbare Daten zu verfügen, nehmen vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen des Sektors ständig zu. Es gilt dabei, das Nutzerinteresse auf der einen Seite und die Belastung der Auskunftspflichtigen sowie die beschränkten Ressourcen der Erhebungsbehörden auf der anderen Seite in Einklang zu bringen. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass amtlich erhobene personenbezogene Daten dem Grundsatz der Zweckbindung unterliegen. Grundsätzlich bedarf jede Änderung des Verwendungs- oder Nutzungszwecks von derartigen Daten einer spezifischen gesetzlichen Grundlage. Das Institut für Betriebswirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, hat sich im Rahmen des Projekts "Erstellung eines Prototypen für einen nationalen Monitoring -Bericht Tiergerechtheit" mit der Frage befasst, inwieweit vorhandene Daten für ein nationales Tierwohl-Monitoring geeignet sind und welche Indikatoren sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11818 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode daraus ableiten lassen. Hiernach eignen sich im Hinblick auf die Nutzung der „Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik“ im Annahmebereich des Schlachthofs Angaben 1. zur Anzahl der Rinder, Schweine und Hühner, die nicht regulär geschlachtet, sondern aufgrund sichtbarer Erkrankungen vorzeitig getötet und verworfen werden und 2. zur Anzahl notgeschlachteter Rinder und Schweine. Aus dem Bereich der Fleischuntersuchung eignen sich für Rind und Schwein Angaben zu Leberveränderungen, Lungen- und Brustfellentzündungen, Entzündungen am Magen-Darm-Trakt und dem Herzbeutel, beim Geflügel Angaben über die Gesamtverwürfe bei der Fleischuntersuchung. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zahlreiche Projekte, die sich mit der Bewertung der Tiergerechtheit bzw. mit den Themen Tierwohl- und Tiergesundheitsmonitoring befassen und bestehende Datenerfassungssysteme nutzen, um auch Rückschlüsse auf das Tierwohl zu ziehen. Hinsichtlich der an Schlachthöfen erhobenen Daten wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 11 verwiesen. 8. Stimmt die Bundesregierung zu, dass Schlachthofbefunde Aussagen darüber zulassen, wie es den Nutztieren während der Mast ergangen ist, insbesondere hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Verfassung, und wenn nein, warum nicht? Am Schlachthof können anhand von konkreten Befunden zu einem einzelnen Tier Rückschlüsse auf dessen Wohlbefinden oder Gesundheit in der Haltung gezogen werden, wenn zum Beispiel Anzeichen einer länger bestehenden Erkrankung vorliegen . Umgekehrt sind das Wohlbefinden oder die Gesundheit eines Tieres in der Haltung aber nicht bereits dadurch erwiesen, dass am Schlachthof keine gegenteiligen Befunde festgestellt wurden. Soll von den Schlachthofbefunden einer Tiergruppe auf die Verhältnisse in deren Herkunftsbetrieb geschlossen werden, bedarf es der Anwendung von auf wissenschaftlichen Grundlagen entwickelten und validierten Kriterien („Tierschutzindikatoren “). In § 20 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind für Masthühner entsprechende Überwachungs- und Folgemaßnahmen geregelt. Wenn die mit dem Schlachttiertransport übermittelten Aufzeichnungen zu Mortalitätsraten im Masthuhnbestand oder die Ergebnisse der Fleischuntersuchung auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen schließen lassen, teilt die zuständige Behörde dies dem Halter der Tiere sowie der für den Ort des Masthühnerbestandes für den Tierschutz zuständigen Behörde mit, damit die zur Beseitigung festgestellter tierschutzrechtlicher Verstöße notwendigen Anordnungen getroffen werden können. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11818 9. Plant die Bundesregierung, die nationale Fleischhygienestatistikverordnung in Bezug auf die in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 genannten Anforderungen an das amtliche Inspektionspersonal bei der Überprüfung des Wohlbefindens und der Tiergesundheit (über bspw. die Erfassung von Schlagstriemen bei Mastschweinen), um tierwohlrelevante Daten zu erweitern ? Wenn nein, warum nicht? Die geltende Rechtslage ermöglicht bereits die routinemäßige Erfassung und Verwendung tierschutzrelevanter Schlachthofbefunde durch die zuständigen Behörden der Länder: Nach der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 führen amtliche Tierärzte an Schlachthöfen Inspektionen zum Wohlbefinden der Tiere durch. Diese Befunde müssen aufgezeichnet und bewertet werden. Eine Rückmeldung an die relevanten Stellen (Lebensmittelunternehmer, Herkunftsbetrieb, betreuender Tierarzt, zuständige Behörde) ist ausdrücklich vorgesehen. Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 wird zum 14. Dezember 2019 aufgehoben. Die amtlichen Kontrollen in Schlachthöfen werden sich dann nach der neuen EU-Kontrollverordnung richten, die am 15. März 2017 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Diese Verordnung sieht vor, der Europäischen Kommission die Befugnis zu übertragen , delegierte Rechtsakte hinsichtlich der Anwendung von Tierschutzindikatoren zu erlassen. Tierschutzrelevante Aspekte, die auch für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind, werden auch bereits von der Fleischuntersuchungsstatistik -Verordnung erfasst. Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird ergänzend verwiesen. 10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der öffentlich zugänglichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik des Statistischen Bundesamtes hinsichtlich des Status quo der Tiergesundheit (bitte Angaben nach Schweinen, Legehennen, Masthühnern, Rindern, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)? Die Auswertung der Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik trägt dazu bei, mögliche Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Tiergesundheit zu identifizieren. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 11 verwiesen. 11. Welche Schlachthofbefunde sind laut Bundesregierung besonders relevant für ein Tierwohl-Monitoring, und worauf basiert ihre Relevanzeinschätzung (bitte nach Mastschweinen, Sauen, Ferkeln, Legehennen, Masthühnern, Elterntieren , Milchkühen, Mastbullen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)? Das BMEL fördert verschiedene Projekte zur Eignung von Schlachtbefunden als Tierschutzindikatoren. Grundsätzlich sind die meisten der am Schlachthof amtlich erhobenen Befunde geeignet, Rückschlüsse auf die Tiergesundheit während der Haltung zu ziehen. So lassen sich zum Beispiel durch festgestellte Lungenveränderungen bei Schweinen oder Fußballenveränderungen bei Mastgeflügel Rückschlüsse auf tierschutzrelevante Erkrankungen ziehen, weil sie zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren geführt haben. Erkrankungen, die im Laufe der Haltung vorlagen, zum Zeitpunkt der Schlachtung aber ohne sichtbare Spuren, wie zum Beispiel Narben, verheilt sind, lassen sich hingegen nicht mehr am Schlachtkörper nachweisen. Schlachtbefunde lassen auch keine Aussagen über Beeinträchtigungen des Verhaltens während der Haltung zu, es sei denn, dass diese zu Technopathien geführt haben. So können Verletzungen und Schäden am Bewegungsapparat auf Beeinträchtigungen in der Fortbewegung und im Ruheverhalten aufgrund unzureichender Haltungsbedingungen hinweisen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11818 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die größte Herausforderung für die Nutzung von Schlachtbefunden ist jedoch die Standardisierung ihrer Erhebung. So unterscheiden sich beispielsweise die Häufigkeiten der Befunderhebungen nicht nur zwischen verschiedenen Schlachthöfen , sondern auch schichtbedingt innerhalb eines Schlachthofes. Selbst automatisiert erhobene Schlachtbefunde (zum Beispiel Fußballenentzündungen beim Mastgeflügel) werden nicht vergleichbar erhoben, da zum einen unterschiedliche Geräte bzw. Verfahren zum Einsatz kommen, zum anderen die Werte zur automatischen Grenzziehung zwischen den Befundnoten unterschiedlich eingestellt und nachjustiert werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12. Hat die Bundesregierung Zugang zu weiteren, detaillierteren amtlichen Schlachthofbefunddaten, und wenn nein, welche Schritte werden unternommen , um den Datenzugang zu erleichtern? Im Februar 2015 haben der Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) ein Forschungsprojekt zur Evaluierung der Befunddaten vereinbart, um zu prüfen, ob aus den Ergebnissen der bestehenden Befunderfassung in den Schlachthöfen retrospektiv Indikatoren für die Gesundheit der Schlachttiere abgeleitet werden können. 13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Datenqualität der Schachthofbefunde ein, und welche Maßnahmen werden unternommen, um die Qualität der Befunddaten zu verbessern (bitte Angabe von einzelnen Maßnahmen und Finanzierungsumfang)? Die Befunderhebung als zentrale Aufgabe der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bedarf einer ständigen Qualitätskontrolle und -sicherung. Wesentliche Voraussetzung für eine valide und zuverlässige Befunderfassung ist die Einheitlichkeit bei der Befundermittlung (siehe auch Antwort zu Frage 11). Das BMEL fördert daher ein Forschungsvorhaben des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), in das das BfR und das Max Rubner-Institut (MRI) eingebunden sind, mit insgesamt 421 000 Euro. Ziel ist die Qualitätssicherung der Befunderfassung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Maßnahmen der Standardisierung, Dokumentation und Übermittlung. Ergänzend erarbeitet das MRI in Zusammenarbeit mit dem BMEL, dem BfR und DESTATIS ein Schulungskonzept . Als Ergebnis sollen den Ländern und den deutschen Veterinärmedizinischen Bildungsstätten didaktisch fundierte Materialien für eine standardisierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung zur Verfügung gestellt werden. Die Materialien können sowohl in der Aus- wie auch in der Fortbildung eingesetzt werden. 14. Inwiefern fließen die im mehrjährigen nationalen Kontrollplan dokumentierten Ergebnisse zu Tierrechtsverstößen und entsprechenden Beanstandungsgründen in die politische Entscheidungsfindung der Bundesregierung mit ein, und bei welchen im mehrjährigen Kontrollplan genannten Beanstandungsgründen sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf ? Kontrollergebnisse hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften enthält der Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, der sich in einen Rahmenbericht und 16 Länderberichte gliedert. Der jüngste Rahmenbericht für das Jahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11818 2015 stellt fest, dass das Kontrollsystem im Bereich Tierschutz ein wirksames Mittel ist und grundsätzliche Änderungen derzeit nicht erforderlich sind. Der MNKP gemäß den Artikeln 41 bis 43 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 enthält die strategischen Ziele der Bundesländer für die amtlichen Kontrollen. Zum Stand Januar 2016 nennt der Rahmenplan für den Bereich Tierschutz insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen für Nutztiere. 15. In welchen Bereichen (Tierarten, Produktionssysteme, Transport, Schlachtung ) sieht die Bundesregierung die größten Datenlücken, die eine umfassende Beurteilung des Status quo verhindern? Für valide Aussagen zum Status Quo des Tierschutzes auf der Grundlage von tierbezogenen Indikatoren bedarf es einer flächenübergreifenden, systematischen, standardisierten und repräsentativen Erhebung von Tierschutzindikatoren. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 16. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die regulären Kontrollen des Tierschutzes am lebenden Tier auf die Untersuchung von Tierkadavern in Tierkörperbeseitigungsanlagen auszuweiten, und wenn nein, warum nicht? Ein Bedarf für derartige reguläre Kontrollen des Tierschutzes in Tierkörperbeseitigungsanlagen wird derzeit nicht gesehen. Bereits jetzt werden die Tierkörperbeseitigungsanlagen von den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden regelmäßig überwacht, so dass in den Fällen, in denen Hinweise auf tierschutzwidriges Verhalten an angelieferten Tierkörpern festgestellt werden und somit der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach § 17 oder § 18 des Tierschutzgesetzes besteht, die zuständigen Tierschutzbehörden bzw. Strafverfolgungsbehörden zwecks Einleitung entsprechender (Ermittlungs-)Verfahren informiert und die erforderlichen Angaben übermittelt werden können. Vor diesem Hintergrund müssen die vorhandenen Möglichkeiten zu Ermittlungen im Falle des Verdachts auf das Vorliegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz ausgeschöpft werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333