Deutscher Bundestag Drucksache 18/1184 18. Wahlperiode 16.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/963 – Ermittlungsaufträge an private Dienstleister Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während die staatlichen Eingriffsbehörden immer mehr über die Bürgerinnen und Bürger wissen wollen – wie beispielsweise bei der flächendeckenden Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten –, kommen sie dem Vernehmen nach, wie das Bundeskriminalamt (BKA) im Fall der „Spade“-Ermittlungen, schon mit der Auswertung der Datenträger, die aufgrund eines konkreten Verdachts sichergestellt wurden, nicht hinterher. Die Frage drängt sich auf, wie groß dieses Problem ist und wie vor diesem Hintergrund die Erschließung immer neuer Datenquellen überhaupt Sinn macht, wenn schon die vorhandenen Datenquellen nicht genutzt werden (können). Nach Informationen des ZDF-Magazins „Frontal 21“ seien viele Landeskriminalämter überlastet, wenn sie im Bereich der Kinderpornografie ermitteln. Daher würden viele zuständige Staatsanwaltschaften mittlerweile private ITDienstleister beauftragen, um sichergestellte Computer und Festplatten analysieren zu lassen (vgl. ZDF-Magazin Frontal 21, vom 4. März 2014). Demnach wurden private IT-Firmen inzwischen in Hessen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und im Saarland engagiert. Da es für die Beauftragung der IT-Firmen keine einheitlichen Regeln gebe, entschieden die Staatsanwaltschaften darüber nach eigenem Ermessen. Auch würden die Mitarbeiter unterschiedlich sicherheitsüberprüft . Der Bundesvorsitzende vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, sagte laut ZDF, dass sich das dabei bestehende Risiko des Datenmissbrauchs nicht von der Hand weisen lasse und „die Auswertung von strafrechtlich relevantem Material […] grundsätzlich in den Landeskriminalämtern erfolgen [sollte]“. Nach Angaben von Rolf Rainer Jaeger, dem langjährigen Leiter der Kriminalpolizei Duisburg, habe die Polizei „in dem Moment, in dem die Daten die Dienststellen verlassen […] keinen Einfluss mehr, was mit heiklen Daten geschieht.“ (ebd.) Verdächtiges und möglicherweise strafrechtlich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. April 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. relevantes Material könne so in die Hände von Dritten gelangen. In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE.), in welchem Umfang das BKA seit dem Jahr 2010 bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornographie private IT-Dienstleister damit beauftragt Drucksache 18/1184 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hat, sichergestellte Computer und Festplatten zu analysieren, teilte die Bundesregierung mit, dass dies in 18 Ermittlungsverfahren der Fall gewesen sei (vgl. die Antwort auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/815 vom 12. März 2014). Gegenüber „SPIEGEL ONLINE“ erklärte der Geschäftsführer eines beauftragten Unternehmens, „dass seine Firma zum Beispiel auch Festplatten untersuchte, die im Rahmen der Operation ,Spade‘ beschlagnahmt wurden“. Demnach sei seine Firma auch damit befasst gewesen, Festplatten von „öffentlichen Amtsträgern“ zu untersuchen, die im Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie stehen. Genauere Angaben wollte er jedoch nicht machen (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 17. März 2014). In einer Pressemitteilung vom 19. März 2014 erklärte das BKA, dass die Beauftragung des externen ITDienstleisters in diesem Fall jedoch nicht durch das BKA, sondern durch „die Staatsanwaltschaften, bei denen diese Ermittlungsverfahren anhängig sind“, erfolgt seien. Grundsätzlich gelte, „dass für die Beauftragung von Sachverständigen nach der Strafprozessordnung die sachleitende Staatsanwaltschaft des jeweiligen Ermittlungsverfahrens zuständig ist. Diese prüft anhand des Sachverhaltes , ob und in welchem Umfang ein privater IT-Dienstleister im Einzelfall hinzuzuziehen ist.“ (BKA-Pressemitteilung vom 19. März 2014). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach Nummer 4.1.2 der Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen des Bundes (ABestB-HKR) sind Kassenanordnungen und Kassenanweisungen sowie die begründenden Unterlagen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren. Die Beantwortung der Fragen 7 und 10 kann daher ausschließlich für den Zeitraum von 2009 bis 2013 erfolgen, da die zahlungsbegründenden Unterlagen der Vorjahre vernichtet worden sind. 1. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unter Beteiligung von Bundesbehörden (BKA, Zollfahndungsdienst, Bundespolizei oder anderen) mit wie vielen Beschuldigten wurden in den letzten vier Jahren wie viele Datenträger sichergestellt oder beschlagnahmt (bitte aufschlüsseln)? Für den Bereich IT-Kriminaltechnik des Zollfahndungsdienstes ergeben sich für die Jahre 2010 bis 2013 folgende Zahlen: Die Angabe der ausschließlich strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in denen sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger gesichert wurden, ist nicht möglich, da insoweit keine getrennte statistische Erfassung erfolgt. Ebenso erfolgt keine statistische Erfassung der Anzahl der Beschuldigten je Vorgang sowie der Anzahl der sichergestellten oder beschlagnahmten Datenträger. Für den Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) werden ebenso wie bei den übrigen Bundesbehörden keine Statistiken im Sinne der Frage geführt. Eine entsprechende Erhebung war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2010 2011 2012 2013 Anzahl an Vorgängen, in denen sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger aus Straf- und OWi-Verfahren bearbeitet wurden: 1 991 2 322 2 319 2 492 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1184 2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zur Auswertung von sichergestellten bzw. beschlagnahmten digitalen Datenträgern im Bereich der Polizeien des Bundes und beim Zoll genug qualifiziertes Personal und ausreichend technische Ausrüstung (Hardware und Software) vorhanden sind (bitte begründen)? Bedingt durch die stark wachsende Anzahl der Programme und Applikationen – z. B. durch die zunehmende Verbreitung und Nutzung von Smartphones – sind die Ermittlungsbehörden mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die Sicherheitsbehörden des Bundes sind grundsätzlich in der Lage, den damit verbundenen Anstieg der Datenmenge, -qualität und Komplexität der Datenstrukturen zu bewältigen. Für die Aufgabenerledigung wird – bei Bedarf – qualifiziertes Personal eingestellt und im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen (u. a. Masterstudiengänge, Ausbildungen zu Sachverständigen) weiter qualifiziert . Technische Komponenten werden der technischen Entwicklung entsprechend angepasst. 3. In wie vielen Fällen verzögerten sich Verfahren aufgrund von Kapazitätsund Ressourcenproblemen bei der technischen Auswertung? In einzelnen besonders umfangreichen Verfahren bzw. in Fällen, wo zwischen verschiedenen Verfahren priorisiert werden muss, kann es aus einer Reihe von Gründen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine statistische Aufstellung , die sämtliche Fälle im Sinne der Frage umfasst, führen die Bundesbehörden nicht. 4. Wie lange dauert die Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger im BKA durchschnittlich oder erfahrungsgemäß von der Inbesitznahme bis zum Vorliegen der Ergebnisse? Das BKA führt keine Statistiken über die Dauer der Auswertung von Datenträgern . Beginn und Dauer einer forensischen Untersuchung, inklusive der Vorarbeiten für die inhaltliche Datenträgerauswertung, hängt von zahlreichen Faktoren wie z. B. der Priorisierung der Aufgaben in einer Arbeitseinheit, dem Umfang und dem Volumen der sichergestellten Datenträger ab. 5. Wie viele Beamte sind in Sicherheits- oder Ermittlungsbehörden des Bundes regelmäßig mit der Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger befasst (bitte aufschlüsseln)? Die jeweils zuständigen kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter führen auch die inhaltliche Auswertung dieser Beweismittel durch. Regelmäßig befassen sich die Beschäftigten in allen ermittlungsführenden Bereichen mit der Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger. Sofern Beweismittel ihrer Beschaffenheit nach einer speziellen technischen Aufbereitung bedürfen (Auslesen spezieller Speichermedien, Entschlüsselung, Bildbearbeitung etc.), werden hierfür Spezialisten der Serviceabteilungen um Unterstützung ersucht. Eine detaillierte Erfassung der Anzahl aller mit der Auswertung von Beweismitteln befassten Beschäftigten ist in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. Drucksache 18/1184 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Sicherheits- oder Ermittlungsbehörden des Bundes mit wie vielen Beschuldigten mussten wie viele sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger in den letzten zwei Jahren weshalb unausgewertet zurückgegeben werden (bitte begründen und aufschlüsseln)? Hierzu führen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes keine Statistik. 7. Welche Art digitaler Ermittlungen können die Sicherheitsbehörden des Bundes mangels eigener technischer oder personeller Kompetenz nicht selbst ausführen und lassen sie deshalb durch beauftragte Dritte (private Auftragnehmer) durchführen? Wie häufig war dies seit dem Jahr 2001 der Fall, und welcher Betrag wurde dafür jeweils gezahlt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Folgende Aufträge wurden im Zeitraum von 2009 bis 2013 aus Gründen im Sinne der Frage an Dritte vergeben: Zollfahndungsdienst: Bundeskriminalamt: Die Erhebung des jeweiligen Auftragsvolumens war aufgrund der dezentralen Verwaltung der Haushaltsmittel in den einzelnen zuständigen Fachabteilungen der betreffenden Sicherheitsbehörden in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage verfügbaren Zeit nicht vollständig möglich. 8. Was waren die jeweiligen genauen Gründe für die Beauftragung privater IT-Dienstleister bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie (z. B. Personalmangel, fehlende eigene Kompetenzen, fehlende technische Möglichkeiten ; bitte entsprechend aufschlüsseln)? Gründe für die Beauftragung von IT-Forensik-Dienstleistungen an Dritte sind eine punktuell hohe Auslastung der polizeilichen Serviceeinheiten (vgl. Antwort zu Frage 3) und die Vermeidung langer Bearbeitungszeiten für die forensische Art digitaler Ermittlung Anzahl 2009 Anzahl 2010 Anzahl 2011 Anzahl 2013 Unterstützung bei der Sicherung von ERP-Systemen 2 1 1 Kosten 2 999 € 3 326 € 1 899 € Sicherung defekter Festplatten 1 Kosten 750 € Entschlüsselung einer Festplatte 1 Kosten 3 000 € Art digitaler Ermittlung Anzahl 2009 Anzahl 2010 Anzahl 2012 Wiederherstellung von Festplatten 2 2 4 Datenwiederherstellung 1 Aufbereitung sichergestellter Beweismittel. Die Bundesregierung verfügt über keine Datengrundlage für eine genaue Aufschlüsselung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1184 9. Wer beauftragte nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt welchen privaten IT-Dienstleister mit welchem konkreten Untersuchungsauftrag von Festplatten und digitalen Datenträgern, die im Rahmen der Operation „Spade“ beschlagnahmt wurden? Für die Beauftragung von Sachverständigen nach der Strafprozessordnung ist die jeweilige sachleitende Staatsanwaltschaft zuständig. Diese prüft anhand des Sachverhalts, ob und in welchem Umfang ein privater IT-Dienstleister im Einzelfall hinzuzuziehen ist. Das BKA hat dementsprechend im Zusammenhang mit den aus Kanada übermittelten Kundendaten keine eigenen Ermittlungsverfahren mit operativen Maßnahmen geführt. 10. In welchen anderen Kriminalitätsbereichen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 private Dienstleister zur Unterstützung des BKA oder der Staatsanwaltschaften bei welcher Art von Ermittlungen beauftragt, und welche Gründe – personelle, kompetenzmäßige, technische, Know-how allgemein u. a. m. – waren dabei für den jeweiligen Bereich entscheidend (bitte entsprechend nach Jahren, Sicherheitsoder Ermittlungsbehörden, Kriminalitätsbereichen, beauftragten Firmen und Auftragsart, Auftragsvolumen und Auftragsgrund aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Nachfolgend wurden beauftragt: Jahr Kriminalitätsbereich (Stichwort) Unterstützung für BKA/StA Auftragsvolumen Auftragsgrund 2009 Finanzkriminalität GStA Frankfurt/M. Forensische Datenträgerauswertung, seitens der StA wurden dem BKA keine Kosten in Rechnung gestellt Auslastung Serviceeinheit BKA 2010 Rauschgiftkriminalität StA München I Forensische Datenträgerauswertung, seitens der StA wurden dem BKA keine Kosten in Rechnung gestellt Auslastung Serviceeinheit BKA 2011 Cybercrime GStA Frankfurt/M. (ZIT) Forensische Datenträgerauswertung, seitens der StA wurden dem BKA keine Kosten in Rechnung gestellt Auslastung Serviceeinheit BKA 2012 Rauschgiftkriminalität StA Darmstadt Forensische Datenträgerauswertung, seitens der StA wurden dem BKA keine Kosten in Rechnung gestellt Auslastung Serviceeinheit BKA Cybercrime GStA Frankfurt/M. (ZIT) Forensische Datenträgerauswertung, seitens der StA wurden dem BKA keine Kosten in Rechnung gestellt Initiative und Entscheidung der GStA 2013 Finanzkriminalität StA Frankfurt/ M. Forensische Datenträgerauswertung, seitens der StA wurden dem BKA keine Kosten in Rechnung gestellt Auslastung Serviceeinheit BKA Drucksache 18/1184 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Auf welcher Rechtsgrundlage werden solche Aufträge an private Dritte vergeben, und welchen rechtlichen Status haben die Beauftragten aufgrund welcher Art von Verträgen (Werkvertrag, Honorarvertrag, Dienstvertrag ) im Falle der Beauftragung zur Analyse digitaler Datenträger? Die Vergabe der Aufträge erfolgt durch die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft . Dieser obliegt die Entscheidung, welcher Vertragstyp bei der Beauftragung im jeweiligen Einzelfall zur Anwendung kommt. Rechtsgrundlage liegt hierfür kann auch das Sachverständigenrecht sein, so dass den bestellten Personen der rechtliche Status eines Sachverständigen zukommen würde. Werden die Beauftragten als Sachverständige herangezogen, werden diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses tätig, bei dem sich das Entgelt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) richtet. Aufträge an externe Dienstleister durch das BKA werden nach § 3 Nummer 4a der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) oder durch Abruf aus Rahmenverträgen vergeben. 12. In welcher Höhe fallen die Kosten für solche Aufträge im Haushalt des BKA an, und in welchen Haushaltstiteln sind sie ausgewiesen? Nach der zum 1. Januar 2014 erfolgten Umstellung der Struktur der Haushaltskapitel und -titel sind Wartungskosten aus den in Rede stehenden Aufträgen (Reparatur von Festplatten und Wiederherstellung von Daten) aus dem Kapitel 06 24 Titel 511 01 zu finanzieren (bis in das Jahr 2013 aus Kapitel 06 24 Titel 511 55). 13. Welche anderen Sicherheits- oder Ermittlungsbehörden des Bundes (z. B. Zollkriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV –, Generalbundesanwaltschaft) haben seit dem Jahr 2001 in welchen Fällen private Dienstleister mit Ermittlungstätigkeiten oder Beweissichtung in welchen Kriminalitätsbereichen und aus jeweils welchem Grund beauftragt (bitte entsprechend nach Jahren, Sicherheits- oder Ermittlungsbehörden , Kriminalitätsbereichen, beauftragten Firmen und Auftragsart , Auftragsvolumen und Auftragsgrund aufschlüsseln)? Andere Sicherheitsbehörden des Bundes haben keine Aufträge im Sinne der Frage erteilt. 14. Erfolgt die Auswertung primär nach der so genannten Spiegelung der digitalen Datenträger? Ja. 15. Auf welcher Grundlage schließt die Bundesregierung bei der Beauftragung privater Auftragnehmer das bestehende Risiko des Datenmissbrauchs in einem Umfang aus, der eine solche regelmäßige Auftragsvergabe erlaubte (bitte begründen)? Bei der Vergabe von Aufträgen an externe Firmen durch Bundesbehörden wird stets darauf geachtet, dass der Sensibilität der zu verarbeitenden Daten entsprechende Vorkehrungen gelten. Beispiele dafür sind die Beauftragung von Unternehmen , die der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterliegen, sowie die Verpflichtung der einzelnen externen Beschäftigten zu Verschwiegenheit bzgl. der ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Sachverhalte. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1184 16. Unter welchen Voraussetzungen und inwieweit können Mitarbeiter von Privatunternehmen, die mit der Sichtung von Computern/Festplatten, welche in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sichergestellt wurden, beauftragt sind, nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet werden, und unter welchen Voraussetzungen sowie aus welchen Gründen geschieht dies nicht? Gemäß § 1 Absatz 1 des Verpflichtungsgesetzes kann jeder, der – ohne Amtsträger zu sein – bei einer Behörde beschäftigt ist oder für sie tätig ist, zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet werden, also auch Beschäftigte eines Privatunternehmens, das Auswertungsarbeiten für eine Behörde vornimmt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Mit welchen Aufgaben wurden die beauftragten Firmen in den von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/815 genannten 18 Fällen exakt betraut, und was bedeutet „Auswertung“ in den jeweiligen Fällen genau? Gegenstand der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Jan Korte, Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/815) genannten Aufträge waren jeweils forensische Datenträgerauswertungen mit Gutachtenerstellung. 18. Welche Sicherheitsgarantien werden von den Staatsanwaltschaften bzw. vom BKA von den beauftragten Privaten verlangt? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 19. Welche Zertifizierungsverfahren gibt es für solche IT-Dienstleister, und wer ist auf Seiten des BKA und nach Kenntnis der Bundesregierung der Staatsanwaltschaften zuständig für die Prüfung der Geeignetheit der zu beauftragenden Firma? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Im IT-Bereich haben Dienstleister außerdem die Möglichkeit, sich von externen Zertifizierungsstellen (wie z. B. dem TÜV) im Rahmen der ISO 9001:2008 und/oder der ISO/IEC 27001 zertifizieren zu lassen und so ihre besondere Eignung für sicherheitssensible Tätigkeiten zu belegen. 20. Aufgrund welcher Fähigkeiten und Instrumente kann nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils sachleitende Staatsanwaltschaft im Unterschied zum BKA anhand des geprüften Sachverhaltes entscheiden, „ob und in welchem Umfang ein privater IT-Dienstleister im Einzelfall hinzuzuziehen ist“ (BKA-Pressemitteilung vom 19. März 2014)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 21. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren eine sachleitende Staatsanwaltschaft in der Frage der Beauftragung privater Auswerter anders entschieden als von den polizeilichen Ermittlern vorgeschlagen? Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. Drucksache 18/1184 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Wie viele Fälle von Sicherheitslecks oder anderen Problemen – in denen verdächtiges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Material in die Hände von Dritten gelangt ist oder gelangt sein könnte, es zu einem Bruch der Vertraulichkeit, unzulässigen Kopien, Missbrauch des Materials etc. gekommen ist – sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Aufträgen von privaten IT-Dienstleistern im Bereich der Kinderpornographie seit dem Jahr 2000 aufgetreten (bitte entsprechend aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. 23. In welcher Form wird die Vergabe von solchen Auswertungsaufträgen an private Dienstleister von wem dokumentiert? Auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Antwort Ermittlungsaufträge an private Dienstleister