Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11881 18. Wahlperiode 04.04.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11372 – Umweltsituation und menschenrechtliche Situation in den Ölförderregionen im Südsudan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Umweltsituation in den Ölfördergebieten des Südsudan ist dramatisch. Das Grundwasser der Region ist mit Schadstoffen belastet und die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser ist gefährdet. Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker bezeichnete das Vorgehen des malaysischen Staatsunternehmens PETRONAS als „fürchterlich“ und als „skandalösen Sachverhalt“ (www.presseportal.de/pm/120496/3322456). Seit vielen Jahren wird durch die Ölförderung das Grundwasser in der Region verseucht (www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/sipplingen/Wo- OEl-das-Trinkwasser-verseucht;art372492,7787785). Trotzdem wurden die Verträge zur Förderung von Öl zwischen dem Südsudan und PETRONAS für weitere fünf Jahre verlängert. Der deutsche Konzern Daimler AG arbeitet intensiv mit dem malaysischen Staatskonzern PETRONAS zusammen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/oel-konzern -schmierige-geschaefte-1.2895544-2). Als Akteur in der Formel 1 erhält er pro Saison 30 bis 40 Mio. Euro Sponsoringeinnahmen von PETRONAS und profitiert von Forschungsergebnissen des Unternehmens. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die Qualität der Trinkwasserversorgung für Menschen in den Ölfördergebieten des Südsudan vor, insbesondere auch in Thar Jath? Der Bundesregierung ist bekannt, dass im Auftrag der Nichtregierungsorganisation (NRO) „Hoffnungszeichen/Sign of Hope e. V.“ (im Nachfolgenden „Hoffnungszeichen “ genannt) vor einigen Jahren im Ölfördergebiet Thar Jath in dem jetzt Region Southern Liech genannten Gebiet (ehemaliger südsudanesischer Bundesstaat Unity State) Laboruntersuchungen des Trinkwassers durchgeführt wurden. Die damaligen Ergebnisse wurden im November 2014 im Zentralblatt für Geologie und Paläontologie veröffentlicht und der Bundesregierung von der NRO „Hoffnungszeichen“ zur Kenntnis gegeben. Die Laboruntersuchungen wie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11881 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sen eine hohe, gesundheitsgefährdende Verschmutzung des oberen Grundwasserleiters / der oberen Grundwasserschicht auf. Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/878 vom 2. März 2010. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die Umweltverträglichkeit von Ölexploration und -produktion im Südsudan insbesondere in Thar Jath vor? Die Ölexploration und -produktion wurde wegen des im Dezember 2013 und erneut im Juli 2016 wieder ausgebrochenen Bürgerkriegs eingestellt. Insofern liegen der Bundesregierung keine über die Antwort zu Frage 1 hinausgehenden Informationen vor. 3. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der im Südsudan (insbesondere in Thar Jath) tätigen Ölindustrie und der Verunreinigung des dortigen oberen Grundwasserleiters ? Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der im Südsudan (insbesondere in Thar Jath) tätigen Ölindustrie und der Verunreinigung des dortigen oberen Grundwasserleiters konnte bisher mangels überprüfender Untersuchungen vor Ort nicht eindeutig nachgewiesen werden. Das verantwortliche Ölkonsortium „White Nile Petroleum Operating Company“ (WNPOC), heute „Sudd Petroleum Operating Company“ (SPOC), wies seinerzeit alle Vorwürfe zurück und verwies auf eigene Wasseruntersuchungen, die zu niedrigeren Werten als die Tests der NRO „Hoffnungszeichen“ geführt hätten. Auch berief sich die damalige WNPOC auf unabhängige Überprüfungen des Norwegischen Direktorats für Naturverwaltung in Trondheim, der Umwelt- und Energieberatungsfirma Norconsult, des Ministeriums für Energie und Mineralien in Dschuba und Institutionen der Trinkwasserversorgung vor Ort. Die Ergebnisse der seinerzeit von der NRO „Hoffnungszeichen“ in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen und die Untersuchungen von Haarproben der dort ansässigen Bevölkerung deuten jedoch darauf hin, dass die Verunreinigungen auf die Ölindustrie zurückzuführen sein könnten, da die analysierten und nachgewiesenen Stoffe denen entsprechen, die bei der Förderung von Rohöl (insbesondere bei Bohrprozessen) anfallen sowie bei seiner Aufbereitung Verwendung finden. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verlängerung der Ölkonzessionen mit den Staatsunternehmen aus China und Malaysia, der China National Petroleum Corporation und dem malaysischen Staatsunternehmen PETRONAS (www.cash.ch/news/boersenticker-firmen/sudsudanverlangert -ol-fordervertrage-mit-china-und-malaysia-1028403)? Die Bundesregierung gibt keine eigene Bewertung zu Aktivitäten und zur Marktstellung von ausländischen Unternehmen ab. Die Verlängerung von Ölkonzessionen im Südsudan ist grundsätzlich im Kontext der Bemühungen der südsudanesischen Regierung zu sehen, die Ölproduktion mit Hilfe international renommierter Explorationsunternehmen wieder auf die vor Ausbruch des Bürgerkriegs übliche Fördermenge zu steigern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11881 a) Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zu umweltpolitischen Problemen durch die Ölförderung durch die China National Petroleum Corporation und PETRONAS vor? Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der Untersuchungen von der NRO „Hoffnungszeichen“, des Norwegischen Direktorats für Naturverwaltung in Trondheim , von Norconsult, des Ministeriums für Energie und Mineralien in Dschuba und Institutionen der Trinkwasserversorgung vor Ort seinerzeit mitgeteilt worden . Weitere Informationen liegen der Bundesregierung dazu nicht vor. b) Liegen der Bundesregierung konkrete Informationen über Menschenrechtsverletzungen durch die Ölförderung dieser Unternehmen vor? Wenn ja, welche? Auf Antworten zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wasserqualität des oberen Grundwasserleiters in den Ölgebieten des Südsudan (insbesondere in Thar Jath) vor, und ist der Bundesregierung bekannt, ob dieses Wasser für den menschlichen Verzehr geeignet ist? Falls nach Kenntnis der Bundesregierung das Wasser des oberen Grundwasserleiters nicht für den Verzehr geeignet ist, warum nicht, und welche gesundheitlichen Folgen drohen Menschen beim Verzehr dieses Wassers? 6. Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die durch den Verzehr kontaminierten Wassers bedingte toxische Belastung von Menschen in den Ölgebieten des Südsudan (insbesondere in Thar Jath) bekannt? Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Untersuchungen? Bezüglich der Fragen 5 und 6 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über notwendige Maßnahmen vor, um die betroffenen Menschen in den Ölgebieten des Südsudan (insbesondere in Thar Jath) wieder mit sauberem Trinkwasser zu versorgen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/878 vom 2. März 2010 verwiesen. Die Bundesregierung hatte sich seinerzeit vor dem Hintergrund der bis heute nicht gelösten Frage der Haftung und Beseitigung der entstandenen Umweltschäden dafür eingesetzt, dass die örtliche Bevölkerung durch das Bohren von Tiefbrunnen zumindest wieder Zugang zu sauberem Trinkwasser erhält. 8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um notwendige Sanierungen und Umweltmaßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung für die betroffenen Menschen in den Ölgebieten des Südsudan (insbesondere in Thar Jath) zu unterstützen (bitte nach Maßnahmen, Jahren und Förderhöhe aufschlüsseln)? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Menschen durch das Bohren von Tiefbrunnen in der Region um Thar Jath Zugang zu sauberem Trinkwasser erhält. Hierfür hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) seit 2009 drei Projekte der NRO „Hoffnungszeichen“ gefördert. Eines Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11881 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dieser drei Projekte wurde aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen vorzeitig beendet, ein viertes Vorhaben war geplant, konnte 2014 jedoch aus dem gleichen Grund nicht mehr bewilligt werden (siehe Tabelle). Im Rahmen der Projekte wurden an neun Standorten Tiefbrunnen gebaut, die in den späteren Bürgerkriegshandlungen beschädigt oder zerstört wurden. Durch das BMZ geförderte Projekte der NRO „Hoffungszeichen“ im Südsudan: Maßnahme (Projektbezeichnung) Jahr Förderhöhe Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Rier, Sudan 2009-2010 75.531 Euro Verbesserung der Trinkwasserversorgung, Unity: Guit, Munga, Nhyaldiu, Südsudan 2011-2012 200.000 Euro Verbesserung der Trinkwasserversorgung/ Teilstaat Unity, Mayendit County * Projekt wurde vorzeitig beendet, 139.000 EUR Förderung zurückgezahlt. 2012-2013 400.000 Euro * (Verbesserung der Trinkwasserversorgung in Kuerkuol, Kuok und Panhiany, Südsudan) ** Projekt wurde nicht umgesetzt, keine Mittelausgabe (2013-2014) (425.100 Euro) ** 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über notwendige Maßnahmen vor, um die Gesundheitssituation der toxisch belasteten Menschen in den Ölgebieten des Südsudan (insbesondere in Thar Jath) nachhaltig zu verbessern ? Der Zugang zu sauberem Trinkwasser stellt nach Auffassung der Bundesregierung die wichtigste Maßnahme zur Wahrung der Gesundheit der dort lebenden Bevölkerung dar und wurde deshalb gefördert. Nunmehr ist die Bevölkerung seit Jahren von andauernden bürgerkriegsbedingten Kampfhandlungen betroffen und daher teilweise aus dem Gebiet geflohen oder vertrieben worden. Auch diese Kampfhandlungen führten dazu, dass das Ölfördergebiet mit zu den nun von der Hungerkatastrophe betroffenen Gebieten gehört. Die Internationale Gemeinschaft und die Bundesregierung leisten daher massive Hilfe, um den drohenden Hungertod von etwa 100 000 Menschen zu verhindern. 10. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um notwendige Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Gesundheitssituation der toxisch belasteten Menschen in den Ölgebieten des Südsudan (insbesondere in Thar Jath) nachhaltig zu unterstützen (bitte nach Maßnahmen , Jahren und Förderhöhe aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/878 vom 2. März 2010. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11881 11. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Betreibergesellschaft des Ölfördergebiets Block 5A im Südsudan Sudd Petroleum Operating Company – wie vom südsudanesischen Petroleum Act 2012 vorgeschrieben – eine Sozialverträglichkeitsprüfung (Social Impact Assessment), eine Umweltverträglichkeitsstudie (Environmental Impact Assessment) und eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (Strategic Environmental Assessment) durchgeführt hat? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu evtl. vorliegenden Studien über die Sozialverträglichkeit und Umweltverträglichkeit vor, und welche konkreten Schlussfolgerungen sollten nach Erkenntnis der Bundesregierung aus diesen Studien gezogen werden? b) Sollten derartige Studien nicht vorliegen, wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen dieser Analysen? Die Fragen 11, 11a und 11b werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, inwieweit die Bestimmungen des „Petroleum Act“ von 2012 für die zumindest teilweise noch vor der Unabhängigkeit des Südsudan vergebenen Ölförderkonzessionen einschlägig sind, oder ob und wenn ja, in welchem Maße, transitorische Bestimmungen im Zuge der Unabhängigkeit Südsudans für Errichtung und Betrieb der in Frage stehenden Ölanlagen einschlägig sind. Grundsätzlich ist die Umsetzung umweltschutzrechtlicher Normen des „Petroleum Acts“ von 2012 im Kontext der bürgerkriegsbedingten Situation als defizitär zu bezeichnen. 12. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die deutsche Nichtregierungsorganisation Hoffnungszeichen e. V. aufgrund der Publikation wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse über Umweltverschmutzungen durch die Ölindustrie in den Ölgebieten des Südsudan (insbesondere in Thar Jath) am 10. November 2015 in Stuttgart von einem Vertreter der südsudanesischen Regierung unter massiven Druck gesetzt worden sind, wie Hoffnungszeichen e. V. den Fragestellern mitteilte? 13. Liegen der Bundesregierung konkrete Informationen darüber vor, dass ein Vertreter der südsudanesischen Regierung der Nichtregierungsorganisation Hoffnungszeichen e. V. am 10. November 2015 in Stuttgart angedroht hat, dass die südsudanesische Regierung es als Akt gegen die Regierung und als Bedrohung für die Sicherheit des Landes ansehen würde, sollte Hoffnungszeichen e. V. weiterhin ohne Abstimmung mit dem Ministerium weitere Informationen über die Lage im Südsudan veröffentlichen? Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Die Fragen 12 und 13 werden zusammengefasst beantwortet. Die Sicherheitslage im Südsudan wird von der Bundesregierung ebenso wie von der NRO „Hoffnungszeichen“ sehr aufmerksam beobachtet. Im Zuge der Aktualisierung der Risikobeschreibung für ein geplantes Vorhaben in einem anderen Landkreis (Rumbek Centre) berichtete die NRO „Hoffnungszeichen“ gegenüber der Bundesregierung von einer Drohung im Sinne der Fragestellung eines Vertreters der südsudanesischen Regierung im Falle weiterer Publikationen im Bereich der Menschenrechtsarbeit. Der Bundesregierung liegen über die Schilderungen der NRO „Hoffnungszeichen “ hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11881 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Nichtregierungsorganisation Hoffnungszeichen e. V. infolge der Drohung durch den südsudanesischen Regierungsvertreter ihre ausländischen Mitarbeiter aus dem Südsudan abgezogen hat, um deren Sicherheit zu gewährleisten ? Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten von Hoffnungszeichen e. V.? Im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Rebellen und der Regierungsarmee im ehemaligen südsudanesischen Bundesstaat Unity State im Jahr 2014 war die Sicherheit der Mitarbeiter der NRO „Hoffnungszeichen“ gefährdet . Die Mitarbeiter wurden abgezogen. Über eigene Erkenntnisse, die belegen , dass die erwähnte Drohung ursächlich für den Abzug der Mitarbeiter von „Hoffnungszeichen“ war, verfügt die Bundesregierung nicht. 15. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über ein Treffen im November 2015 in Stuttgart zwischen einem südsudanesischen Regierungsvertreter und Vertretern der Sudd Petroleum Operating Company, Betreibergesellschaft des Ölfördergebiets Block 5A im Südsudan, vor? a) Liegen der Bundesregierung konkrete Informationen dazu vor, dass der Mehrheitseigentümer des malaysischen Ölkonzern PETRONAS Interesse daran hatte, gegen die Arbeit von Hoffnungszeichen e. V. im Südsudan, vorzugehen? b) Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt? 16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass es am 11. November 2015, also einen Tag nach dem Treffen in Stuttgart, eine Nachbesprechung zwischen dem südsudanesischen Regierungsvertreter und dem Vertreter der Sudd Petroleum Operating Company, der Betreibergesellschaft des Ölfördergebiets Block 5A im Südsudan, dessen Mehrheitseigentümer der malaysische Ölkonzern PETRONAS ist, gab, im Zuge derer der Präsident der Sudd Petroleum Operating Company dem Regierungsvertreter für die deutlichen Worte dankte, die dieser Hoffnungszeichen e. V. gegenüber fand? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Die Fragen 15 und 16 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen über die Schilderungen der NRO „Hoffnungszeichen “ hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um mit der malaysischen Regierung über das Vorgehen von PETRONAS gegenüber dem deutschen Verein Hoffnungszeichen zu intervenieren? a) Wenn ja, gab es konkrete Gespräche zwischen der Bundesregierung und der malaysischen Regierung zu dem Thema (bitte Termine und Gesprächspartner aufführen)? b) Falls nein, aus welchen Gründen wurde dieser Sachverhalt nicht angesprochen ? Auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 wird verwiesen. Mangels eigener Erkenntnisse sieht die Bundesregierung keinen Anlass, diesen Sachverhalt gegenüber der malaysischen Regierung anzusprechen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11881 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle der Daimler AG im Zusammenhang mit den beiden Sitzungen am vom 9. und 11. November 2015 vor? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass das Treffen im November 2015 in Stuttgart auf Initiative und/oder unter Beteiligung von Vertretern der Daimler AG stattfand? 20. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über das Verhalten der Daimler AG als Reaktion auf die gegen Hoffnungszeichen e. V. in Gegenwart von Vertretern der Daimler AG ausgesprochene Drohung vor? Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktion der Daimler AG? Die Fragen 18, 19 und 20 werden zusammengefasst beantwortet. Der Verantwortungsbereich der Bundesregierung umfasst nicht die Geschäftsaktivitäten privater Unternehmen. An den von der NRO „Hoffnungszeichen“ geschilderten Sitzungen war kein Vertreter der Bundesregierung zugegen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über Geschäftsbeziehungen des malaysischen Staatskonzerns PETRONAS mit deutschen Unternehmen, insbesondere mit der Daimler AG, vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen zwischen der Daimler AG und dem malaysischen Staatskonzern Petronas Geschäftsbeziehungen auf Basis von Sponsoring im Bereich Motorsport. 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Zusammenarbeit zwischen der Daimler AG und dem malaysischen Staatsölkonzern PETRONAS, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Daimler AG den Global Compact der Vereinten Nationen unterzeichnet hat und sich selbst und seine Partner wie PETRONAS zur Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechten verpflichtet hat? 23. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn die Freiwilligkeit im Bereich Unternehmensverantwortung nicht zu notwendigen Ergebnissen führt? a) Welche konkreten Maßnahmen sind notwendig, um die in der Bundestagsdrucksache 18/1044 von der Bundesregierung festgestellte Forderung , „Wenn freiwillige Selbstverpflichtungen sich als nicht hinreichend erweisen, ist der Staat jedoch gefordert, gegebenenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.“, auch real umzusetzen? b) Sieht die Bundesregierung konkreten Handlungsbedarf gegenüber Unternehmen , die sich nicht an die Selbstverpflichtungen im Bereich der Unternehmensverantwortung halten? c) Welche konkreten ordnungspolitischen Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung vorstellbar, um Unternehmen zur Einhaltung ihrer Unternehmensverantwortung zu verpflichten? Die Fragen 22 und 23 werden zusammengefasst beantwortet. Die Sach- und Rechtslage der Ölverschmutzung in Südsudan und damit auch Fragen der Haftung und Beseitigung der entstandenen Umweltschäden sind kriegsbedingt ungeklärt. Die von der NRO „Hoffnungszeichen“ beanstandeten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/11881 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ölförderanlagen sind wegen des andauernden Bürgerkriegs seit Jahren nicht mehr durch operatives Personal von Petronas oder dem örtlichen Betreiberkonsortium Sudd Petroleum Operating Company besetzt. Eine mögliche rechtliche Verantwortung der Ölförderfirmen ist noch juristisch festzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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